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Der Streit um ein Radarwarngerät beschäftigt heute das Münchner Verwaltungsgericht. Ein Autofahrer klagt gegen den Freistaat Bayern, weil sein Warngerät beschlagnahmt und dessen Zerstörung angeordnet wurde.

 

http://www.suedkurier.de/nachrichten/politik/schlagzeilen/schlaglichter/Streit-um-Radarwarngeraet-vor-Gericht;art405,5858159

 

Ausführlichere Quellen dazu gibt es derzeit nicht.

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Ausführlichere Quellen dazu gibt es derzeit nicht.

Jetzt schon

 

Der Kläger gibt an, er habe das rund 2000 Euro teure Gerät nur im Ausland benutzen wollen. Außerdem sei es nicht betriebsbereit gewesen, weil ein GPS-Teil gefehlt habe. Der Mann will das Warngerät zurück. Das Gericht beschloss am Mittwoch, zu einem späteren Zeitpunkt einen Sachverständigen zu befragen. Er soll feststellen, ob der Warner auch ohne das GPS-Teil funktionsfähig war.

http://www.merkur-online.de/auto-verkehr/aktuell/allgemein/streit-radarwarngeraet-zieht-sich-zr-2702295.html

 

Da geht es weniger darum ob erlaubt oder nicht, als um funktionsbereit oder nicht.

 

Es kommt aber von anderer Seite Bewegung bis zum Stillstand in die Sache

DRESDEN/BERLIN/DPA. Sachsens Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) bemüht sich um geringere Strafen für die verbotenen Blitzerwarner. Er will erreichen, dass die Besitzer der Warngeräte nicht mehr mit Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei bestraft werden. Einen entsprechenden Antrag werde der Freistaat Sachsen am Mittwoch bei der Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundesrates einreichen, teilte Morlok am Dienstag in Dresden mit.

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1358322413835&openMenu=1013016724320&calledPageId=1013016724320&listid=1018881578370

 

MfG.

 

hartmut

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Da geht es weniger darum ob erlaubt oder nicht, als um funktionsbereit oder nicht.

 

hartmut

 

Hm, glaubst du, dass die Bayern das interessiert?

 

dete :farewell:

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Was den Gebrauch von Radarwarnern betrifft, so hat man den Eindruck es gehe nicht um Recht und Gesetz sondern um Rache!

Da gibt es andere Tatbestände welche viel eher mit diesen Strafen belegt sein müssten, vor allem im Bezug auf die Punkteregelung!

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nur Rechtsfortbildung

 

Bei bayrischen Urteilen kann man aber auch mit Überrasschungen rechnen. Naja am Ende muss eh Leipzig (Edit:Bundesverwaltungsgericht) entscheiden.

Edited by Gast225
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