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Einspruch Zu Termin Zurückziehen


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Hallo,

 

ich hätte mal eine Frage zum Ablauf.

 

Angenommen man hat, nachdem ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, Einspruch eingelegt.

 

Nun möchte man den Einspruch möglichst "zeitnah" vor dem Gerichtstermin zurückziehen um die 4 Monatsfrist beim Fahrverbot später beginnen zu lassen.

 

Ist es möglich einen Einspruch quasi auf einen bestimmten Termin hin zurückzuziehen?

 

Wäre also ein Schreiben mit dem Inhalt: "... ziehe ich meinen Einspruch mit Wirkung vom 1. Februar 2013 zurück..." in der gewünschten Form wirksam?

 

Herzlichen Dank schon mal.

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Du kannst den Einspruch bis zur Urteilsverkündung zurückziehen. Dann musst Du aber Gerichtskosten und ggf. Zeugengelder bezahlen.

 

Schlauer ist es bis zur Terminierung der HV zu warten und ein paar Tage vorher dann zurückziehen damit die Zeugen noch zeitgerecht ausgeladen werden können. "Mit Wirkung zum" zurückziehen geht nicht, wenn der Beginn der "Wirkung" nach dem Termin der HV liegen würde.

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Das dachte ich mir schon...

 

Aber die eigentliche Frage ist:

 

Angenommen Hauptverhandlung wäre am 8. Februar. Einladung läge vor.

 

Kann ich am 1. Februar einen Brief abschicken, in dem ich den Einspruch mit Wirkung vom 7. Februar zurückziehe? Die Zeugen usw. könnten dann ja schon direkt ausgeladen werden.

 

Ich hätte eben gerne die Möglichkeit das Fahrverbot am 7. Juni anzutreten anstatt, wie sonst, am 1. Juni.

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Gerichtskosten fallen so oder so an, dafür aber eben nicht die Bußgeldkosten bzw. beides ist gleich hoch.

 

Zeugengelder fallen natürlich nur an, wenn auch Zeugen zu laden sind. Beim Normalfall sollte dies nicht üblich sein, zumal es idR nur um die Identifizierung geht und nicht auf Fehler bei der Messung eingegangen wird, welche durch einen Zeugen ausgeräumt werden müssten.

 

Gegebenenfalls kann man die Zeugen ja auch noch ausladen, denn schließlich sollten es allenfalls Behördenmitarbeiter sein, so dass ein Fax an die entsprechende Behörde reichen dürfte, um den Zeugen auszuladen.

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Hi,

ich habe noch eine gute Idee, wie Du das Fahrverbot - sagen wir - um 14 Tage - verkürzen kannst.

 

Weil Du innerhalb der ab wirksam zurückgenommenen Einspruch erst die rechtskraft erreichst, gilt ab dann die 4-Monats-Frist.

Und da kann man die behörde noch etwas spielerisch verwirren...

 

Aber wie genau - das geht nur per PM.

 

Das ist mir hier zu heiß...

 

Gruß

Alberto

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Mit solchen Ratschlägen via PN wäre ich äußerst vorsichtig.

Alberto, ohne dir zu nahe treten zu wollen: Du hast schon des öfteren gezeigt, dass dein rechtliches Wissen nicht allzu ausgeprägt ist. Wäre die Alberto-Methode nur via PN verbreitet worden, würde man möglicherweise noch heute jedes Mal hier via PN die Straftat der falschen Verdächtigung empfehlen.

 

Gruß

Goose

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Gerichtskosten fallen so oder so an, dafür aber eben nicht die Bußgeldkosten bzw. beides ist gleich hoch.

 

Das verstehe ich nicht. Beides, also Gerichtskosten und Bußgeldkosten, fallen doch an?! Er zieht ja seinen Einspruch gegen den BGB zurück.

 

Zeugengelder fallen natürlich nur an, wenn auch Zeugen zu laden sind. Beim Normalfall sollte dies nicht üblich sein, zumal es idR nur um die Identifizierung geht und nicht auf Fehler bei der Messung eingegangen wird, welche durch einen Zeugen ausgeräumt werden müssten. Gegebenenfalls kann man die Zeugen ja auch noch ausladen, denn schließlich sollten es allenfalls Behördenmitarbeiter sein, so dass ein Fax an die entsprechende Behörde reichen dürfte, um den Zeugen auszuladen.

 

Sind Zeugen tatsächlich einen Tag bzw. wenige Stunden vorher noch auszuladen? Das klappt bestimmt nicht immer.

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Es kommt darauf an. Komme ich aus dem Dienst, bin ist auch auf der Dienststelle erreichbar und kann kurzfristig über den Ausfall des Termins informiert werden.

 

In meiner Freizeit hatte ich schon etliche Termine, die kurzfristig abgesagt wurden und wo ich dann eben nicht mehr erreicht wurde. Hier habe ich dann natürlich trotzdem meine Aufwandsentschädigung bekommen.

 

Gruß

Goose

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Ich bin nicht immer zu Hause und habe auch nicht ständig mein Handy dabei.

 

Nicht bei jder kurzfristigen Terminänderung ruft das Gericht auf der Wache an, und wenn sie anrufen versuchen wir die Kollegen zu erreichen, was aber eben nicht immer klappt.

 

Gruß

Goose

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Mit solchen Ratschlägen via PN wäre ich äußerst vorsichtig.

Alberto, ohne dir zu nahe treten zu wollen: Du hast schon des öfteren gezeigt, dass dein rechtliches Wissen nicht allzu ausgeprägt ist. Wäre die Alberto-Methode nur via PN verbreitet worden, würde man möglicherweise noch heute jedes Mal hier via PN die Straftat der falschen Verdächtigung empfehlen.

 

Gruß

Goose

 

Lieber Goose,

nun das schon wieder.....

 

Ich habe nie gesdagt, dass man eine andere Person wo eintragen soll!

Ich weiß auch, dass dies eine falsche Anschuldigung wäre...

 

Aber - wenn sich - versehentlioch natürlich - die falsche Person selbst der Ordnungswidrigkeit bezichtigt, so ist dies erlaubt und das Gegenteil kaum beweisbar.

 

Es ist schön, dass Du mein Rechtswissen immer anzweifelst...

ich habe mir auch längst abgewöhnt, die wirklich guten Tricks hier öffentlich preis zu geben, weil natürlich Deine Fraktion auch kräftig mitliest.

 

Tricks.... sind nie ganz sauber... nur sie sind meistens als solche nicht nachweisbar.

 

ich persönlich komme hervorragend durch... mit meinen Tricks.. und das genügt mir vollkommen.

 

Gruß

Alberto

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Lieber Alberto,

 

ich erinnere mich an Diskussionen, die vor Jahren geführt wurden, als die Alberto-Metrode hier populär wurde, in denen man mir zunächst nicht glauben wollte, dass der 164 bei einer OWi erfüllt ist.

 

Mit dem Nachweis ist es immer so eine Sache.

 

Wie gesagt, ich warne Neugierige, Tipps zu testen, die via PN erteilt werden und entsprechend nicht von anderen auf ihre Rechtmäßigkeit und Risiken überprüft werden können. Sicher muss am Ende jeder selber entscheiden, was er macht oder nicht, aber es gibt viele Fallen, in die man rennen kann, und ich fürchte, du kennst nur einen Bruchteil davon...

 

Gruß

Goose

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Wie gesagt, ich warne Neugierige, Tipps zu testen, die via PN erteilt werden und entsprechend nicht von anderen auf ihre Rechtmäßigkeit und Risiken überprüft werden können.

 

Sollte dieses nicht tunlichst bei einem Rechtsanwalt geschehen?

 

Sicher muss am Ende jeder selber entscheiden, was er macht oder nicht, aber es gibt viele Fallen, in die man rennen kann, und ich fürchte, du kennst nur einen Bruchteil davon...

 

Tricks anzuwenden birgt immer ein gewisses Risiko, von daher muss halt jeder selbst entscheiden, ob er Willens ist, das Risiko einzugehen.....

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Das wäre sicher der Idealfall (obwohl ich auch schon so manchen Rechtsanwalt erlebt habe, der selber nicht wusste, was OK ist und was nicht)

 

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die wenigsten, die hier einen solchen Ratschlag annehmen, diesen in Rücksprache mit einem Anwalt anwenden.

 

Um abzuschätzen, ob man ein gewisses Risiko eingehen will, sollte man wissen, wie groß es ist. Und diese Einschätzung bekommt man im Forum eher als wenn man einen per PN gegebenen Tipp befolgt.

 

Gruß

Goose

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Rechtsanwälte sind nmicht begeistert von solchen Tricks, denn sie setzen ja einen Vorsatz voraus, zu tricksen, - auch, wenn dieser nicht nachweisbar ist.

 

Er wird aber spätestens dann nachweisbar, wenn einer der Beteiligten seinen "Moralischen" bekommt und alles bereut und zugibt.

 

Deshalb warne ich auch ausdrücklich vor allen Vorgängen, zu denen man eine zweite Person benötigt (ErSaFa z.B.)

Ich habe solche schon umfallen sehen... und dann wird es leider böse.

 

Es gibt aber auch Tricks, die man ganz alleine durchzieht. Dabei entfällt jeglicher Mitwisser.

 

Dann wird der Vorsatz zu einer bewußten "Umlenkung oder Ablenkung" eben nicht sichtbar.

 

Aber - jeder ist bekanntlich seines Glückes Schmied...

 

Nur - einen Anwalt würde ich nicht davon informieren - das ist schon wieder ein Mitwisser und Bedenkenträger.

 

Gruß

Alberto

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Nur - einen Anwalt würde ich nicht davon informieren - das ist schon wieder ein Mitwisser und Bedenkenträger.

 

So habe ich das auch nicht gemeint, ich brachte den Anwalt nur ein in Bezug auf Rechtsberatung und Rechtssicherheit.......

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Lieber Goose,

 

Du weißt ja, dass es zu allen Vorgängen immer Gutachten und Gegengutachten gibt.

Und Anwälte wollen grundsätzlich in nichts hinein geraten, wie Steuerberater auch.

 

Dass etwas schief gehen kann, wenn man einen kleinen Trick anwendet, ist immer möglich.

Bei solchen Sachen muss man sich eben auf "Wahrscheinlichkeiten" verlassen und es gehört etwas Mut zum kleinen Restrisiko dazu.

 

Anwälte wollen auf gar keinen Fall zu etwas zuraten, was schief gehen kann, deshalb sind sie bei solchen Dingen eher hinderlich, weil sie garantiert alle Möglichkeiten an Bedenken herauskramen werden...auch dann, wenn die Wahrscheinlichkeit äußerst gering ist.

 

Gruß

Alberto

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Anwälte wollen auf gar keinen Fall zu etwas zuraten, was schief gehen kann, deshalb sind sie bei solchen Dingen eher hinderlich, weil sie garantiert alle Möglichkeiten an Bedenken herauskramen werden...auch dann, wenn die Wahrscheinlichkeit äußerst gering ist.
Könnte daran liegen, daß es genügend oberschlaue Mandanten gibt, die versuchen, den Anwalt in irgendeiner Form zu belangen, wenn ihr toller Plan schiefgegangen ist.
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Anwälte wollen auf gar keinen Fall zu etwas zuraten, was schief gehen kann,
Aber Du willst es (ggf. per PN), weil man Dir beim scheitern nicht ans Fell kann, oder wie soll ich diesen Satz von Dir verstehen?

 

Was hätte ich davon?

Da ist jemand in Not und bekommt von mir einenm Tipp, wie man das mildern könnte.

Er kann ihn annehmen und diesen Weg versuchen oder auch nicht.

Ich schreibe niemals, dass meine Tricks immer klappen.

Nur - so, wie ich sie erkläre, sind sie völlig plausibel und jeder kann sein Risiko selbst einschätzen.

 

Ich verdiene nicht mein Geld mit solcher Beratung.

Ich habe nur eine gewisse Abneigung gegen all zu viel Überwachung, die in doch sehr vielen Fällen an den Straßen passiert, wo die Gefahr oftmals als sehr gering einzuschätzen ist.

 

Offensichtlich schätzen etwas mehr Autofahrer diese Gefahr ebenfalls als gering ein und fahren etwas schneller, als erlaubt.

 

Das ist eigentlich sehr schade - für die gesamte Moral.

 

Denn - ich selbst würde niemals dort, wo sich viele Fußgänger und Radfahrer bewegen, zu schnell fahren.

Und das tun sicher viele von Euch auch nicht.

 

Aber - an den Ausfallstraßen - da werden wir schon mal schneller - und prompt auch mal erwischt.

Das nervt.

 

Gruß

Alberto

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Denn - ich selbst würde niemals dort, wo sich viele Fußgänger und Radfahrer bewegen, zu schnell fahren.

(...)

Aber - an den Ausfallstraßen - da werden wir schon mal schneller -

Das heißt im Umkehrschluss also, dass an Ausfallstraßen weder Fußgänger noch Radfahrer (Deiner Meinung nach) etwas zu suchen haben.

Hab ich das so richtig verstanden??

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Denn - ich selbst würde niemals dort, wo sich viele Fußgänger und Radfahrer bewegen, zu schnell fahren.

(...)

Aber - an den Ausfallstraßen - da werden wir schon mal schneller -

Das heißt im Umkehrschluss also, dass an Ausfallstraßen weder Fußgänger noch Radfahrer (Deiner Meinung nach) etwas zu suchen haben.

Hab ich das so richtig verstanden??

 

Ich habe @Alberto´s Aussage so verstanden, dass er agO, sofern keine Radfahrer / Fußgänger zugange sind, schon mal schneller wird. Handhabe ich übrigens ebenfalls so, auch wenn es nicht (ganz) vorschriftskonform ist. Ich nenne es an die Gegegebenheiten angepasste Geschwindigkeit, die durchaus höher sein darf, als es die aufgestellten Tempo-Schilder empfehlen.

 

Eribär

 

Edit: Orthographie optimiert

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Denn - ich selbst würde niemals dort, wo sich viele Fußgänger und Radfahrer bewegen, zu schnell fahren.

(...)

Aber - an den Ausfallstraßen - da werden wir schon mal schneller -

Das heißt im Umkehrschluss also, dass an Ausfallstraßen weder Fußgänger noch Radfahrer (Deiner Meinung nach) etwas zu suchen haben.

Hab ich das so richtig verstanden??

 

Da sind oftmals keine, weil "Autostrasse"

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Und das weißt Du immer vorher? Mein Respekt!!!!

 

 

@Eribaer, wie erkennst Du vorher ob sich dort Radfahrer oder Fußgänger "rumtreiben"?

- Glaskugel?

- Fußgängerwarngerät?

- Radfahrerwarngerät?

 

 

Wir sprechen hier immerhin "nur" von agO, nicht von Kraftfahrstraßen oder BAB.

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Was mich immer wundert: Die Leute, die meinen, Gefahrensituationen immer im Vorfeld erkennen zu können, die können doch theoretisch auch nicht geblitzt werden, denn die Verkehrsüberwachungen müssten sie doch auch im Vorfeld erkennen können, oder?

Da braucht es dann weder Radarwarner noch irgendwelche "Vermeidungsstrategien"...

 

Gruß

Goose

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@Eribaer, wie erkennst Du vorher ob sich dort Radfahrer oder Fußgänger "rumtreiben"?

- Glaskugel?

- Fußgängerwarngerät?

- Radfahrerwarngerät?

 

@QTreiberin: Umsichtig-dynamische Fahrweise mit ausgeprägter Rücksicht auf andere VT?

 

Ja, das trifft es (ziemlich) genau.

 

Eribär

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Was mich immer wundert: Die Leute, die meinen, Gefahrensituationen immer im Vorfeld erkennen zu können, die können doch theoretisch auch nicht geblitzt werden, denn die Verkehrsüberwachungen müssten sie doch auch im Vorfeld erkennen können, oder?

Da braucht es dann weder Radarwarner noch irgendwelche "Vermeidungsstrategien"...

 

@Goose: :yawn: .

Andererseits hast Du vergessen, den Laserjammer :nick: zu erwähnen.

 

Eribär

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  • 2 weeks later...

Die Ausführungen von Alberto in der PN waren durchaus schlüssig und auch rechtlich einwandfrei. Aufgrund einer mitgelieferten Einschränkung kann ich sie eh nicht anwenden :-)

 

Um nochmal auf das Thema zurückzukommen. Ich hab mit dem Gericht telefoniert. Der Termin is an einem Montag. Die Dame vom Gericht sagte mir, wenn wenn ich Donnerstag per Fax den Einspruch zurück ziehe, wäre es für sie ok und sie kann dann kostenneutral noch alle Zeugen ausladen. Dies gilt aber insbesondere deshalb, weil als Zeugen "nur" Polizeibeamte geladen sind und keine externen Gutachter usw.

 

Ein vorgezogendes Zurückziehen des Einspruchs auf einen bestimmten Termin ist nicht möglich.

 

Dies noch kurz als Ergebnis des eigentlich Threads, falls mal jemand danach googelt :-)

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