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Betrunkener Schulbusfahrer Darf Weiter Kinder Fahren


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Hallo zusammen,

 

folgender Sachverhalt:

 

Meiner Tochter fährt täglich mit einem privaten Fahrdienst zur Schule.

Seit einiger Zeit bemerken die Kinder öfter seltsames Verhalten des Fahrers und Alkoholgeruch.

Gestern Abend versuchte wohl der Vater eines der beförderten Kinder den Fahrer diesbezüglich telefonisch zu befragen und stellte dabei fest, dass er kaum in der Lage war, sich zu artikulieren.

 

Daraufhin veranlasste er heute morgen eine Kontrolle. Zum Ergebnis liegen uns keine offiziellen Informationen vor.

Die Kinder wurden von der Kontrollstelle weg mit den Polizeiwagen zur Schule gebracht. Nur durch das deshalb entstandene Aufsehen in der Schule sind wir überhaupt (durch Mitschüler!!) über den Vorfall informiert wurden.

 

Meine Lebenspartnerin suchte darauf hin das Gespräch mit der Schule, dem Busfahrer und dem Landratsamt (zuständig für die Schülerbeförderung als Teil des ÖPNV) und der Polizei.

 

 

Die Schule teilte uns mit, dass ein anderen Fahrer eingesetzt wird.

 

Das Landratsamt teilte uns mit, dass der Vorgang bei der Führerscheinstelle liegt, der Fahrer weiterhin unsere Kinder befördert und wir informiert werden würden, wenn sich daran was ändert.

 

Der Fahrer gab an, Medikamente eingenommen zu haben.

 

Die Polizei konnte natürlich nichts sagen, gab aber zu verstehen, dass der Alkomat einen Messwert lieferte.

 

 

 

Die Beförderung von der Schule nach Hause wurde dann auch tatsächlich von dem Fahrer durchgeführt.

 

 

 

 

Wir sind jetzt natürlich total verunsichert und werden unsere Tochter bis auf weiteres nicht von dem Fahrer befördern lassen. Leider können wir den Transport zur Schule so nicht dauerhaft sicher stellen, sind somit auf zeitnahe Klärung angewiesen.

 

Welche Auskunftspflichten hat denn das Landratsamt hier? Meiner Meinung nach muss er für den gewerblichen Personentransport einen Personenbeförderungsschein haben, der aber bei derartigen Vorfällen entzogen wird. Unter welchen Umständen MUSS eine Blutprobe veranlasst werden?

 

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, um hier konkrete Entscheidungen treffen zu können?

 

Danke

Findom

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Zeitnah ist da wohl nicht viel zu erreichen außer die Öffentlichkeit zu suchen und diese einzuspannen.

 

Allerdings sollte man auch bedenken, das unter Umständen eine fehlerhafte Anschuldigung des Fahrers vorliegen kann, welche unter Umständen nicht wieder rückgängig gemacht werden kann.

 

Eventuell könnte man sich auch an die Firma des Fahrers wenden, wenn es eine private Firma ist.

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Der Eingangssachverhalt klingt schrecklich.

 

 

 

Um eine faire Meinung zu bilden, wüsste ich gerne, was der Fahrer dazu sagt und welche objektiven Feststellungen die Polizei gemacht hat.

 

 

Ich kann mir nämlich vorstellen, dass hier ein Mensch vorverurteilt wird und wer der dem Mob ausgeliefert würde ist das nicht schön.

Ich kann mir aber auch vorstellen, dass es verwaltungsrechtliche Defizite geben kann, das also der Sachverhalt so stimmt.

 

 

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Hallo, Findom,

 

1,1 Promille oder mehr hatte der Fahrer mit Sicherheit nicht, denn dann hätte er bis auf Weiteres nicht mehr fahren dürfen.

 

Ebenso dürften Ausfallerscheinungen nicht vorgelegen haben, denn dann wären wir wieder bei der Strafanzeige nach § 316 StGB.

 

Es kann demnach sein, dass das Ganze nicht soo schlimm war, wie Du es zuerst gesehen hast, denn sonst hätten die Polizei ihn sicher nicht am gleichen Tag wieder selber fahren lassen.

 

Nichtsdestotrotz wäre es besser wahrscheinlich für alle Seiten besser gewesen, diesen Fahrer anderweitig einzusetzen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Eventuell sollte man mit anderen Eltern sprechen und eine Aufsicht organisieren, welche bei Verdacht einschreitet.

 

Aber wie oben schon angeführt, schwierig wegen der vielen Unbekannten und einer möglichen Vorverurteilung.

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Guest Kleiner Schelm

Seit einiger Zeit bemerken die Kinder öfter seltsames Verhalten des Fahrers und Alkoholgeruch.

War da womöglich ein Präparat mit dem großen "W" im Spiel? Der Saft verursacht in der Tat etwas, das einer Alkoholfahne schon sehr nahe kommt. Nichtsdestotrotz steht auch bei diesem frei erhältlichen Präparat eine dicke Warnung in der Rubrik "Risiken und Nebenwirkungen" und "Wechselwirkungen".

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Grundsätzlich ergibt sich für den Busfahrer ein absolutes Alkoholverbot gem. § 8 BOKraft.

 

Ein Verstoß hiergegen stellt jedoch "nur" eine OWi dar, eine Blutprobe ist entsprechend nicht nötig, ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest genügt.

 

Ich wage zu behaupten, dass ein Verstoß gegen § 24a StVG (also über 0,5%o) nicht vorgelegen hat, da der Fahrer dann gewiss die Kinder nicht nach Schulende schon wieder abgeholt hätte (geht man davon aus, dass man durchschnittlich 0,1%o pro Stunde abbaut, wäre er bei Schulschluss noch nicht wieder nüchtern gewesen), ein Verstoß gegen §§ 315c, 316 StGB halte ich für ausgeschlossen, da hier der Führerschein sichergestellt / beschlagnahmt worden wäre, was ein Abholen der Kinder nach Schulschluss ebenso ausschließt.

 

Gruß

Goose

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So......

 

Vielen Dank für die Antworten, hier mal der Artikel aus dem Lokalblatt dazu:

 

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Der Fahrer fährt tatsächlich weiterhin den ganzen Tag lang Kinder durch die Gegend.

 

Wie geht das denn jetzt weiter? Es kann doch nicht sein, dass sowas geduldet wird.

 

Leider haben wir immernoch keinerlei offizielle Informationen (bis auf die Zeitungsmeldung).

 

Wie verhält sich dass denn mit dem Personenbeförderungsschein?

 

 

@zorro69

 

"privater Fahrdienst" heisst hier, dass es ein Einzelunternehmen ist, was im Auftrag verschiedenster Öffentlicher Träger Personenbeförderungen durchführt. Schülertransport, Krankentransport, etc.

Der Inhaber ist hier auch der Fahrer.

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Gemäß dem Artikel sollte doch alles klar sein!

FS musste er abgeben, also darf er auch nicht mehr fahren, egal, ob mit oder ohne Kinder!

Wenn er es doch tut, dann solltest Du, als besorgter Vater, unter Hinweis auf den Artikel es der Polizei melden. Die sollten dann schon aufklären können, ob er den FS wiederbekommen hat und nun wieder fahren darf oder nicht!

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Ich habe ja aufgrund des Artikels und meiner Feststellungen heute nochmal mit dem Revier gesprochen.

 

Die meinten, der Artikel sei falsch (kann ja durchaus sein) und er hätte seinen FS wieder (auch möglich).

 

Aber was ist mit dem Personenbeförderungsschein? Ich denke, der wird bei derartigen Verstössen eingezogen?

 

Wenn er weiter fahren darf, dann ist das halt so. OWI und gut. Aber das er weiter gewerblich Personen transportieren darf, dass will mir nicht in den Kopf.

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Ich habe ja aufgrund des Artikels und meiner Feststellungen heute nochmal mit dem Revier gesprochen.

 

Die meinten, der Artikel sei falsch (kann ja durchaus sein) und er hätte seinen FS wieder (auch möglich).

 

Aber was ist mit dem Personenbeförderungsschein? Ich denke, der wird bei derartigen Verstössen eingezogen?

...

 

Wenn der Artikel lt. Rücksprache mit der Polizei falsch ist, dann würde ich dem Fahrer raten sich schnellstens auf den Weg zu einem Rechtsanwalt zu machen und gegen die öffentlich gemachten und wie es aussieht unhaltbaren Behauptungen vorzugehen.

Rechtschutz is ja Gott sei Dank in der Branche schon fast obligatorisch, so dass ein RA relativ frei und kostenneutral jeden zur Rechenschaft ziehen kann der den Ruf seines Mandanten offensichtlich mit falschen Anschuldigungen schädigt und insbesonders Leute die nachdem die Sache von offizieller Seite (Polizei) aufgeklärt ist immer noch Falsches behaupten.

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Vielleicht hab ich mich nicht korrekt ausgedrückt, die Angaben im Artikel sind nicht ganz richtig trifft's wohl eher.

 

Ich verurteile den auch nicht, ich versuche nur mittels der Indizien etwas Klarheit zu erlangen.

 

Das LRA hat ihn erstmal aus dem Verkehr gezogen und will sich im Laufe der Woche positionieren.

 

Wenn hier alles unbedenklich wäre, dann wäre auch nicht so ein Theater. Dann würden alle Beteiligten klar zum Ausdruck bringen, dass das so ist.

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Mittels der Indizen wirst du keine Klahrheit in den Sachverhalt bringen.

 

Dir wurde berichtet, die Kinder wurden von der Polizei zur Schule gebracht, im Artikel steht, der Bus sei leer gewesen.

Im Artikel steht auch, der Fahrer hätte 0,66 Promille intus gehabt, das ist, wenn keine Ausfallerscheinungen vorlagen, eine OWi, dafür wird der Führerschein nicht sichergestellt / beschlagnahmt.

 

Gruß

Goose

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