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Vergewaltigte Inderin, Welche Strafe Seht Ihr Als Angemessen


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außer wenn absolut sicher ist, daß man wirklich 100-prozentig den Richtigen hat.

Der Richtige muss nicht unbedingt das getan haben was in der Zeitung steht.

Was die Wertung der tasächlichen Vorfälle angeht verlasse ich mich da vertrauensvoll auf die Gerichte in Indien. Diese sind bekanntermassen sehr vorsichtig bei der Verhängung solch drastischer Strafen. Meine persönliche Einschätzung beruht auf meinem persönlichen Wissenstand der auf der Berichterstattung deutsch und englischsprachiger Medien beruht. Daß diese Berichterstattung nicht notwendigerweise der Wahrheit entspricht ist mir völlig klar, deswegen ja auch meine vorsichtige Formulierung. :)

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Mir fallen auch nach reiflicher Rechenrche in den Untiefen meiner mentalen Datenbank keine Gründe ein warum sich unser Staat zu Mörder machen sollte.

Würde deutsches Recht zur Anwendung kommen, würde ich hier eher zum §§ 177, 178 StGB tendieren (Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge), womit die Mindestfreiheitsstrafe bei 10 Jahren lie

Wenn es aber schon die Todesstrafe sein muss, dann wenigstens mit einem Gerichtssystem was mir auch eine Chance lässt dagegen vorzugehen und dies mit allen Mitteln, denn Fehlurteile sind nicht zu pric

Nun, dann hat die USA gegen das Grundgesetz verstoßen, denn hier heißt es in der Präambel, Zitat:

 

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

 

Da der Deutsche auch in den USA zweifelsfrei zum Deutschen Volk gehört, wäre es nicht möglich, diesen per Urteil hinzurichten.

 

Das ist eben der Vorteil, wenn ein Gesetz keinen territorialen Geltungsbereich hat. :rtfm:

Da liegst du nun völlig falsch. Schau mal in einen Grundrechtskommentar.

Da findest du z.B. folgendes:

"Gem Satz 3 der Präambel gilt das GG für das gesamte deutsche Volk. Damit ist weniger der personelle als der räumliche Geltungsbereich gemeint (vgl. Dreier DR 59, 61). [...] Die Anforderungen des GG gelten für die im Geltungsbereich konstituierte inländische öffentliche Gewalt, und zwar auch insoweit, als die Aktivitäten dieser Gewalt im Ausland stattfinden oder sich dort auswirken."

 

Gruß

Goose

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Da liegst du nun völlig falsch. Schau mal in einen Grundrechtskommentar.

Da findest du z.B. folgendes:

"Gem Satz 3 der Präambel gilt das GG für das gesamte deutsche Volk. Damit ist weniger der personelle als der räumliche Geltungsbereich gemeint (vgl. Dreier DR 59, 61). [...] Die Anforderungen des GG gelten für die im Geltungsbereich konstituierte inländische öffentliche Gewalt, und zwar auch insoweit, als die Aktivitäten dieser Gewalt im Ausland stattfinden oder sich dort auswirken."

 

Gruß

Goose

 

Das Volk verkörpert aber nun einmal generell Personelles und gerade nichts Räumliches. Wenn die Legislative bei der Gesetzgebung gepennt/ geschlampt oder zu unfähig war, kann dies nicht im Nachhinein im Kommentar zurechgebogen werden. Zumal es im alten Grundgesetz genau räumlich begrenzt war und dies eben nicht mehr so ist.

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Ich finde es schade, daß es in Bayern die Todesstrafe nicht mehr gibt. Hab extra ne Verfassung von 1997 daheim. ;)

 

Überlegt mal, ich glaube es ist erst 10 Jahre her, daß das letzte Bundesland die Todesstrafe in seiner Verfassung abgeschafft hat.

 

Man kann also nicht sagen, daß Deutsche im Inland nicht von der Todesstrafe bedroht waren. Selbst nach Grundgesetz.

Wenn Bayern jetzt beim Betritt der neuen Länder (es gab nie eine Wiedervereinigung sonst hätten wir eine deutsche Verfassung) ausgetreten wäre, dann hätte es in Bayern die Todesstrafe gegeben.

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Wenn die Legislative bei der Gesetzgebung gepennt/ geschlampt oder zu unfähig war, kann dies nicht im Nachhinein im Kommentar zurechgebogen werden.
Wenn Ahnungslose an Rechtsfragen ruminterpretieren, kann dies nicht der Legislative zum Vorwurf gemacht werden.

 

Überlegt mal, ich glaube es ist erst 10 Jahre her, daß das letzte Bundesland die Todesstrafe in seiner Verfassung abgeschafft hat.
Glauben ist nicht schlecht, wissen ist besser: Hessen hat sie bis heute nicht abgeschafft.

 

Man kann also nicht sagen, daß Deutsche im Inland nicht von der Todesstrafe bedroht waren.
Hat auch niemand.

 

Selbst nach Grundgesetz.
Woher hast Du die Weisheit?

 

es gab nie eine Wiedervereinigung sonst hätten wir eine deutsche Verfassung
Und die?
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wesshab hat man in Germany solche probleme mit auslaendischen Gesetzen und versucht diese zu aendern?

 

Verallgemeinre doch bitte nicht! Es geht hier um die Todesstrafe, nicht um die Gesetze anderer Länder im Allgemeinen.

 

Die Todesstrafe sollte weltweit abgeschafft werden, da es sich dabei nicht um ein adäquates rechtsstaatliches Mittel handelt.

 

Für die Abschaffung der Todesstrafe setzten sich nicht nur Deutsche ein, sondern Weltweit viele Menschen private und staatliche sowie überstaatliche Organisationen. (und das ist auch gut so!)

 

 

Ich bekenne mich deutliche gegen die Todesstrafe

Wie Du schreibst Die Todesstrafe sollte weltweit abgeschafft werden, da es sich dabei nicht um ein adäquates rechtsstaatliches Mittel handelt Das ist die ansicht der Totesstrafengegnern weltweit,,und wer bestimmt was Rechtsstaatlich ist? Meine ansicht ist eben dass es an den Buergern der einzelnen Staaten liegt ob und wann die Totesstrafe abgeschaft wird,und nicht an den anssichten,und einstellungen anderer Staatsbuerger. Wie geschrieben Canada hat die Totesstrafe abgeschaft und ich kann gut damit leben,habe aber weiterhin die anschaung dass gesetzesgebung vom Staat gemacht wird "fuer seine Buerger" egal welche Nation und jeder Einfluss oder Druck von anderen Staatsgefuegen unterbleiben sollte! Wie wuerde Deutschlands Regierung reagieren wenn Canada versuchen wuerde einige unserer "rechtsstaatlichen" Gesetze in Deutschland durchzudruecken nur da wir eben gut mit diesen leben, waehrend diese bei euch verboten sind.

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danke Bieber:

Also sind Deutsche in Hessen immer noch potentiell von der Todesstrafe bedroht.

Sehr schön.

 

Vielleicht sollten wir erstmal in unserem eigenen Land die Todesstrafe komplett abschaffen?

 

 

Deutsche Verfassung:

Wir haben keine richtige.

Wir hätten eine haben können bei einer wirklichen Wiedervereinigung. Es gab aber nur den Beitritt. (Warum nur ist Bayern nicht ausgetreten? :( )

Aber nehmen wir mal an das Volk hätte sich ein Recht auf Arbeit gewüscht in einer Verfassung?

Nein, das Grundgesetz hats jahrelang getan, das ist gut genug... Keine Experimente.

Evtl. hätten auch einige Menschen Bedarf an der Todesstrafe gesehen?

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Welchen Teil von Art. 102 GG empfindest Du als uneindeutig?

In Deutschland gibt es noch andere Gesetze als das Grundgesetz.

 

Art. 21 [Freiheitsstrafe; Todesstrafe]

(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.

http://lawww.de/hlv/Aktuell/hv_text.htm#21

 

Du weißt doch, man soll nicht alles glauben was im GG steht.

 

MfG.

 

hartmut

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Also sind Deutsche in Hessen immer noch potentiell von der Todesstrafe bedroht.
Nein.

 

Deutsche Verfassung:

Wir haben keine richtige.

Wir hätten eine haben können bei einer wirklichen Wiedervereinigung. Es gab aber nur den Beitritt.

Das ist keine Antwort auf die Frage, woher Du Deine Weisheit hast.

 

Du weißt doch, man soll nicht alles glauben was im GG steht.
Du auch, mein Sohn Brutus hartmut? Zumindest von Dir hätte ich erwartet, daß Du dich über die auswirkungen des GG auf die hesssische Verfassung informierst.
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danke Bieber:

Also sind Deutsche in Hessen immer noch potentiell von der Todesstrafe bedroht.

Sehr schön.

 

Vielleicht sollten wir erstmal in unserem eigenen Land die Todesstrafe komplett abschaffen?

 

 

Deutsche Verfassung:

Wir haben keine richtige.

Wir hätten eine haben können bei einer wirklichen Wiedervereinigung. Es gab aber nur den Beitritt. (Warum nur ist Bayern nicht ausgetreten? :( )

Aber nehmen wir mal an das Volk hätte sich ein Recht auf Arbeit gewüscht in einer Verfassung?

Nein, das Grundgesetz hats jahrelang getan, das ist gut genug... Keine Experimente.

Evtl. hätten auch einige Menschen Bedarf an der Todesstrafe gesehen?

 

Die Todesstrafe ist abgeschaft (vgl. Art. 102 GG). Soweit hier die HV vorgekramt wird, zitiere ich faulheitshalber einfach nur aus Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_des_Landes_Hessen):

 

 

Die Hessische Verfassung spiegelt in weiten Teilen die wirtschaftliche und politische Umbruchsituation der unmittelbaren Nachkriegsmonate wider. Zahlreiche von der gesellschaftlichen Realität überholte Bestimmungen der Verfassung werden in der Rechtspraxis kaum noch wahrgenommen; das gesamte Verfassungswerk gilt als umfassend reformbedürftig. Eine Reihe von Bestimmungen steht im Widerspruch zum Grundgesetz. Da der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht gemäß Art. 31 des Grundgesetzes gilt, werden diese Regelungen nicht angewandt.

Wesentliche Kritikpunkte an der Hessischen Verfassung sind:

  • Ein vielzitiertes juristisches Kuriosum stellt in diesem Zusammenhang Art. 21 Abs. 1 HV dar, nach dem für besonders schwere Verbrechen die Todesstrafe verhängt werden kann.[2] Diese Regelung ist jedoch gegenstandslos, da das deutsche Strafgesetzbuch die Todesstrafe nicht vorsieht und aufgrund des Grundgesetzes auch nicht vorsehen darf (Art. 102 GG).

------------------------

Die Deutschen sind übrigens mehrheitlich (zu Recht meiner Meinung nach) gegen die Todesstrafe, auch bei schwersten Verbrechen (siehe http://www.zeit.de/2008/12/Stimmts-Todesstrafe)

 

Auszug:

Man kann also davon ausgehen, dass die Ächtung der Hinrichtung inzwischen bei uns eine breite Mehrheit hat. Von den Meinungsforschungsinstituten wird die Frage routinemäßig gar nicht mehr gestellt.

 

Welchen Teil von Art. 102 GG empfindest Du als uneindeutig?

In Deutschland gibt es noch andere Gesetze als das Grundgesetz.

 

Art. 21 [Freiheitsstrafe; Todesstrafe]

(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.

http://lawww.de/hlv/.../hv_text.htm#21

 

Du weißt doch, man soll nicht alles glauben was im GG steht.

 

MfG.

 

hartmut

 

Das würde mich interessieren hartmut, was soll ich denn nicht glauben bzw. was stimmt nicht, was im GG steht?

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Deutsche Verfassung:

Wir haben keine richtige.

Wir hätten eine haben können bei einer wirklichen Wiedervereinigung. Es gab aber nur den Beitritt.

 

Das ist keine Antwort auf die Frage, woher Du Deine Weisheit hast.

 

 

Er spielt auf den Art. 146 GG an:

 

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

 

Aber: Das Grundgesetz enthält keinen Aufruf, eine derartige Verfassung zu beschließen.

Obgleich sich das so anhört, als gebe es "nur" ein Grundgesetz und keine Verfassung, ist dies falsch. Deutschland hat natürlich eine Verfassung, der Begriff Grundgesetz ist nur historisch bedingt und auf die Sowjetische Besatzungszone zurückzuführen. Es war zunächst nicht als Verfassung gedacht und wurde absichtlich nicht so bezeichnet, da man davon ausging, dass die Sowjetische Besatzungszone bald wieder mit den anderen vereinigt sein würde. Die Kriterien eines materiellen Verfassungsbegriffs erfüllt das Grundgesetz dagegen bereits von Anfang an, indem es eine Grundentscheidung über die Form der politischen Existenz des Landes trifft: Demokratie, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat sowie wesentliche Rechtsstaatsprinzipien.

 

Die Staats- und Rechtswissenschaft hat sich damit schon zu Genüge beschäftigt --> Ergebnis:

 

Das deutsche Volk habe durch den verfassungsändernden Gesetzgeber der Jahre 1990–94 stets frei und kontinuierlich gesprochen; es „hat im Grundgesetz eine gültige, würdige und respektierte Verfassung gefunden, unter der es ein freies, freiheitliches, demokratisches Leben in einem sozialen und föderativen Rechtsstaat führen kann“.

Es ist nur scheinbar ein Widerspruch, dass diese gesamtdeutsche Verfassung weiterhin die Bezeichnung „Grundgesetz“ trägt. Das Grundgesetz erfüllt nicht nur alle Funktionen einer Verfassung und hat sich bereits im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als solche gefestigt, sondern wird auch den Legitimitätsanforderungen an eine Verfassung gerecht. Die Beibehaltung des ursprünglichen Namens Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist historisch bedingt und lässt sich auch als Respekt vor der Arbeit des Parlamentarischen Rates deuten. Gegenwärtig lautet daher die Feststellung zur Verfassungsgesetzgebung vereinfacht: Das Grundgesetz ist die Verfassung.

(http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz#Geltungsdauer)

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Betreff Strafe fuer diese begangene Tat!

Die ausgangsfrage war ja Vergewaltigte Inderin, Welche Strafe Seht Ihr Als Angemessen habe keine ahnung inwieweit bei euch in Deutschland die Berichterstattung in Details gegangen ist, es war wohl gemeldet dass diese junge Dame vergewaltigt und auch mit einer Eisenstange geschlagen wurde,aber heute wurde in unserer Zeitung berichtet dass diese Eisenstange nicht nur als Schlagmittel verwendet wurde sonder auch in den Koerper der Jungen Inderin eingefuhert wurde

 

Outraged Indians have been demanding the death penalty for the six men, holding demonstrations almost every day since the rape. Murder is punishable by death and rape by life imprisonment. But juveniles — those below 18 years of age — cannot be prosecuted for murder.

The woman and a male companion were attacked when they boarded an off-duty bus in southern New Delhi to go home. The six men, including the bus driver, allegedly took turns raping her and beat her with an iron bar which they also inserted in her body, causing severe injuries to her organs.

 

Alles weitere ueberlasse ich dem Leser was er/sie darueber denkt! Vergewaltigung ist etwas abscheuliches,aber wenn jemand zu den anderen mittel {Eisenstange} greift geht es zuweit !

 

Wilde Tiere benehmen sich besser!

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Das würde mich interessieren hartmut, was soll ich denn nicht glauben bzw. was stimmt nicht, was im GG steht?

Kennst Du den Satz?

"Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht"

 

Es gibt einfach zuviele Gesetze welche das GG wieder ad absurdum führen.

 

Was nützen Gesetze (GG) die schützen sollen, es aber Gesetze gibt welche das GG sinnlos erscheinen lassen.

 

MfG.

 

hartmut

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@Hartmut:

Du weißt doch, man soll nicht alles glauben was im GG steht.
Wenn man weiß, was im GG steht, kann man das auch glauben. Auf Art. 31 GG und seine Auswirkung auf die Todesstrafe in der Hessischen Landesverfassung wurdest du ja hingewiesen.

 

Gruß

Goose

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Wenn man weiß, was im GG steht, kann man das auch glauben.

Man kann auch an Donar glauben, haben viele gemacht, ja bis eben der olle Bonifatius die Axt in die Eiche gehauen hat.

 

Eben glauben kann ich, muss ich aber nicht, wegen der viel Äxte die Kerben gehauen haben.

 

MfG.

 

hartmut

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Da der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht gemäß Art. 31 des Grundgesetzes gilt, werden diese Regelungen nicht angewandt.

 

 

 

Bricht nicht EU-Recht auch das Bundesrecht??

 

Wenn man einigen Publikationen Glauben schenken darf, wurde von der EU die Todesstrafe durch die Hintertür wieder eingeführt!!

 

Guckst Du z.b da:

 

http://community.zei...todesstrafe-vor

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Nach deinem Link ermöglicht der EU-Vertrag es den einzelnen Staaten, die Todesstrafe in Kriegszeiten wieder einzuführen. Dieses muss dann aber in Übereinstimmung mit der jeweiligen Verfassung geschehen. Dem steht dann jedoch in Deutschland der Artikel 102 GG entgegen, welcher nach herrschender Meinung, da die Todestrafe auch gegen Art. 1(1) GG verstößt, auch der Ewigkeitsklausel unterliegt (vgl. BGH NJW 96, 858)

 

Gruß

Goose

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Das würde mich interessieren hartmut, was soll ich denn nicht glauben bzw. was stimmt nicht, was im GG steht?

Kennst Du den Satz?

"Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht"

 

Es gibt einfach zuviele Gesetze welche das GG wieder ad absurdum führen.

 

Was nützen Gesetze (GG) die schützen sollen, es aber Gesetze gibt welche das GG sinnlos erscheinen lassen.

 

MfG.

 

hartmut

 

Das liegt doch in der Natur der Sache. Es gibt Grundrechte, die (durch spezielle Gesetze) eingeschränkt werden können und müssen (vgl. Art 19 GG), sonst wäre der Staat ja gar nicht handlungsfähig. Was jeweils gilt, kann man ebenso dem Grundgesetz selbst entnehmen, das entsprechende Klauseln enthält. Nur die Menschenwürde ist unantastbar und damit das einzig schrankenlose Grundrecht des Grundgesetzes.

 

Es bleibt dir im Übrigen unbenommen gegen die Verletzung eines Grundrechts durch den Staat nach Erschöpfung des Rechtswegs Verfassungsbeschwerde zu erheben.

 

Nach deinem Link ermöglicht der EU-Vertrag es den einzelnen Staaten, die Todesstrafe in Kriegszeiten wieder einzuführen. Dieses muss dann aber in Übereinstimmung mit der jeweiligen Verfassung geschehen. Dem steht dann jedoch in Deutschland der Artikel 102 GG entgegen, welcher nach herrschender Meinung, da die Todestrafe auch gegen Art. 1(1) GG verstößt, auch der Ewigkeitsklausel unterliegt (vgl. BGH NJW 96, 858)

 

Gruß

Goose

 

Vollkommen richtig, vgl. BGH, Urteil vom 16. 11. 1995 - 5 StR 747/94; Ziffer 30 (http://lexetius.com/1995,464)

:

"Diese Bedenken legen den Befund nahe, daß nach deutschem Verfassungsrecht jegliche Wiedereinführung der Todesstrafe - auch abgehen von Art. 102 GG - vor Art. 1 Abs. 1 GG und der Wesensgehaltsgarantie des Grundrechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Art. 19 Abs. 2 GG) keinen Bestand haben könnte (vgl. dazu Geck im Bonner Kommentar zum GG - Zweitbearbeitung 1967 - Art. 102 Rdn. 4)."

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Das liegt doch in der Natur der Sache. Es gibt Grundrechte, die (durch spezielle Gesetze) eingeschränkt werden können und müssen (vgl. Art 19 GG), sonst wäre der Staat ja gar nicht handlungsfähig.

Und das sollte die Ausnahme sein wenn in die Grundrechte eingegriffen wird.

 

Was jeweils gilt, kann man ebenso dem Grundgesetz selbst entnehmen, das entsprechende Klauseln enthält. Nur die Menschenwürde ist unantastbar und damit das einzig schrankenlose Grundrecht des Grundgesetzes.

Dem Grundgesetz kannst Du da nichts entnehmen, eher der fortschreitenden Rechtsprechung. Noch eher wie die staatlichen Behörden mit den Grundrechten der Bürger umgehen. Nur mal so als eines meiner Lieblingsthemen, Artikel 13 (1) Die Wohnung ist unverletzlich. Dazu haben wir schon etliche Diskussionen hier gehabt. Real ist doch, der Artikel ist nicht mehr das Papier wert auf dem er steht. Wie hat mal ein :cop01: geschrieben, wir kommen rein wenn wir wollen.

 

Da dient das GG doch nur dazu dem Bürger etwas vorzugaukeln.

 

Es bleibt dir im Übrigen unbenommen gegen die Verletzung eines Grundrechts durch den Staat nach Erschöpfung des Rechtswegs Verfassungsbeschwerde zu erheben.

Was nutzt ein wertloses Stück Papier?

 

Das Problem liegt eher darin, auch wenn festgestellt wird das ein Grundrechtsverstoß vorgelegen hat, es keine Folgen für die Täter hat. Sollte bei so einem Verstoß etwas gefunden werden, auch wenn es nur ein Zufallsfund war, es kann gegen den Bürger verwendet werden.

 

Warum sollte also ein :cop01: Interesse daran haben die Grundrechte zu achten?

 

MfG.

 

hartmut

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Ja natüüüüüürlich war niiiiie vorgesehen, daß das Grundgesetz ersetzt wird - deswegen stehts ja auch nur drin. ;)

 

Aber zum Glück gabs ja die Hilfskonstruktion mit dem Beitritt der neuen Länder.

 

Und überlegt nochmal. Wäre Bayern damals ausgetreten oder würde Hessen heute austreten (die Möglichkeit besteht nach dem Beitritt der neuen Länder grundsätzlich) wären Deutsche von der Todesstrafe bedroht gewesen oder heute bedroht.

 

 

Bitte widerlegen wenns gelingt.

 

 

Also erstmal schauen, daß hier niemand mehr potentiell zum Tode verurteilt werden darf - so unwahrscheinlich das auch sein mag. Aber möglich wäre es.

 

 

Und billiger ist es bzw. kann es sein. Man muß nur die Voraussetzungen ansehen.

Rechnet man die paar Wochen die die DDR gebraucht hat um hinzurichten und die Kosten für die Hinrichtung gegen lebenslängliche Haft auf...

 

Macht man es so pervers wie in den USA, daß man jahrelang oder gar jahrzehntelang noch rumstreitet, ne ganze Industrie beschäftigt und bis in letzter Sekunde begnadigt werden könnte.

 

Also wenn ich die Wahl zwischen DDR und USA hätte - ich hätte die DDR Variante genommen.

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@Hartmut

 

Trotz deiner polemischen Darstellung ist der Eingriff in die Grundrechte die Ausnahme.

 

Dein Lieblingsthema: Art 13 GG

Wieviele Wohnungen gibt es?

Wie oft werden Wohnungen betreten?

Wie viele Polizisten führen wieviele Maßnahmen täglich durch? Wieviele greifen davon auf die Wohnung ein?

 

Meine Wohnung/ Haus:

Ich sehe eher, dass gegen meinen Willen ein Einbrecher meine vier Wände betritt, als die Staatsgewalt.

 

Aber du hast Recht, dass der Schutz der Grundrechte wichtig ist und du hast Recht, dass die Polizei Grundrechte verletzen kann; bei Gefahr im Verzug sogar ohne vorherigre richterliche Entscheidung. Der Satz, den du von einem Polizisten zitierst scheint nicht vollständig. Er müsste lauten: wir kommen rein, wenn wir es wegen eines höheren Zieles müssen.

 

Jeder Polizist hat nicht nur das Interesse die Grundrechte zu achten und zu schützen, er tritt sogar mit seinem Leib (und Leben) für den Schutz ein.

Dabei, oder bei der Strafverfolgung, dürfen aufgrund Gesetze Grundrechte verletzt werden - weil es erforderlich ist, um ein höheres Ziel (VHM) zu erreichen.

 

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Guest PedroK

Also wenn ich die Wahl zwischen DDR und USA hätte - ich hätte die DDR Variante genommen.

Es gibt IMO eine ganze Reihe von Staaten, die Dir auch heute noch diese Variante anbieten. Go for it and enjoy.
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@Andicorsa: Ein Austritt einzelner Bundesländer aus der Bundesrepublik Deutschland ist nach unserer Verfassung nicht vorgesehen.

 

Ob es möglich ist oder nicht ist ein Streit, der in der Staatsrechtlehre regelmäßig diskutiert wird.

 

Hast du die definitive Lösung auf diese Frage?

 

Gruß

Goose

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Trotz deiner polemischen Darstellung ist der Eingriff in die Grundrechte die Ausnahme.

 

Wo ist Polemik?

 

Dein Lieblingsthema: Art 13 GG

Wieviele Wohnungen gibt es?

Wie oft werden Wohnungen betreten?

Wie viele Polizisten führen wieviele Maßnahmen täglich durch? Wieviele greifen davon auf die Wohnung ein?

Frage mal wieviel an die Haustüre kommen und den Personalausweis sehen wollen um jemanden zu identifizieren. Du weißt ja, der könnte die Türe zumachen. Rosenheim lässt grüßen.

 

Meine Wohnung/ Haus:

Ich sehe eher, dass gegen meinen Willen ein Einbrecher meine vier Wände betritt, als die Staatsgewalt.

Schlimmer ist, wenn jemand der mich schützen soll bedroht und in die Wohnung eindringt.

 

Aber du hast Recht, dass der Schutz der Grundrechte wichtig ist und du hast Recht, dass die Polizei Grundrechte verletzen kann; bei Gefahr im Verzug sogar ohne vorherigre richterliche Entscheidung. Der Satz, den du von einem Polizisten zitierst scheint nicht vollständig. Er müsste lauten: wir kommen rein, wenn wir es wegen eines höheren Zieles müssen.

Das Ziel ist doch schnuppe, reicht wenn es vermeindlich süßlich aus der Wohnung riecht. Polizist kann sich ja mal irren.

 

Jeder Polizist hat nicht nur das Interesse die Grundrechte zu achten und zu schützen, er tritt sogar mit seinem Leib (und Leben) für den Schutz ein.

Dabei, oder bei der Strafverfolgung, dürfen aufgrund Gesetze Grundrechte verletzt werden - weil es erforderlich ist, um ein höheres Ziel (VHM) zu erreichen.

Als Antwort bekommst Du nur Eigenschutz, und dann kommt lange nichts mehr.

 

MfG.

 

hartmut

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Nach Artikel 178 der bayerischen Verfassung ist Bayern freiwillig dem Grundgesetz beigetreten.

 

Und auch wenn Artikel 23 der Vorab-Pseudo-Verfassung genannt Grundgesetz mal wieder geändert wurde bleibt doch bestehen, daß wenn ein Beitritt möglich ist, auch ein Austritt möglich ist.

 

 

Und na klar streitet man sich darüber. ;)

Aber es würde funktionieren.

 

Was für Argumente hast du dagegen?

Daß es nicht vorgesehen ist? :schreck:

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Wo ist Polemik?

Im Folgenden:

 

 

Frage mal wieviel an die Haustüre kommen und den Personalausweis sehen wollen um jemanden zu identifizieren. Du weißt ja, der könnte die Türe zumachen. Rosenheim lässt grüßen.

 

Schlimmer ist, wenn jemand der mich schützen soll bedroht und in die Wohnung eindringt.

 

Das Ziel ist doch schnuppe, reicht wenn es vermeindlich süßlich aus der Wohnung riecht. Polizist kann sich ja mal irren.

 

Als Antwort bekommst Du nur Eigenschutz, und dann kommt lange nichts mehr.
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Niemand,weder eine Person noch eine Organisation,hat das Recht,einem Menschen gewaltsam das Leben zu nehmen.Wer es dennoch tut,hat im menschlichen (nicht juristischen) Sinne sein eigenes Leben verwirkt! Das bedeutet allerdings,dass auch ein weltliches Gericht nicht 'in retoure' das Recht haben darf,die Todesstrafe zu verhängen und auszuführen,da es sich sonst automatisch auf die gleiche Ebene begeben würde,wie der jeweilige "Lebensvernichter". Das halte ich sowohl für logisch und folgerichtig,als auch für gerecht !

Im vorliegenden Fall wird wohl so gehandelt werden,dass ein indisches Gericht nach indischer (juristisch-gesetzlicher) Rechtsprechung (ver)urteilen wird.Wie und mit welchem Ergebnis da gehandelt wird,ist Sache der indischen Judikative und Exekutive,berührt natürlich die indischen Staatsbürger,geht mich hier aber nichts an!

Freilich habe auch ich eine Meinung dazu.......aber nur eine Meinung und sonst nichts !

Eines wundert mich bei der ganzen Sache aber dann doch :

Warum wurde diese,durchaus nicht selten vorkommende und keineswegs einmalige Tat überall und auch bei uns so dermaßen "hochgekocht" ?

 

Carterarch

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:

Warum wurde diese,durchaus nicht selten vorkommende und keineswegs einmalige Tat überall und auch bei uns so dermaßen "hochgekocht" ?

 

Carterarch

Nehme mal an da es die Brutalitaet der Vergewaltiger war,wenn jemand eine eisenstange einer Frau in den Koerper treibt ,die inneren Organe so zerstoert dass sie daran stirbt,das koennte den auschlag zur Weltweiten bericht erstattung sein,nachdem man sie halb zu Tote gepruegelt hatte, warf man sie und ihren Freund Nackt aus dem Bus selbst ein stueck Vieh wird in Indien besser behandelt!

 

Eine normale vergewaltigung in Indien ist anscheined an der Tagesortnung und nicht der Rede wert!

Nehme mal an dass diese Vergewaltigung selbst den Abgebrueten Indern zu weit ging.

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Wie wuerde Deutschlands Regierung reagieren wenn Canada versuchen wuerde einige unserer "rechtsstaatlichen" Gesetze in Deutschland durchzudruecken nur da wir eben gut mit diesen leben, waehrend diese bei euch verboten sind.

 

Der Unterschied - klein, aber fein - ist der, dass hier niemand etwas durch druecken moechte, sondern ausschliesslich Meinungen geaeussert werden. Vielleicht solltest Du mal versuchen, dieses zu verstehen.......

Wenn also hier jemand sagt, dass er/sie gegen die Todesstrafe ist, dann heisst das noch lange nicht, dass er/sie verlangt, dass sie im betreffenden Land abgeschafft werden muss. Dass eine solche Abschaffung natuerlich auf Zustimmung bei ihm/ihr stossen wuerde, liegt auf der Hand....... Selbst wenn aktiv das Verlangen nach Abschaffung vorhanden sein sollte, so ist das noch lange nicht verwerflich, es ist als freie Meinungsaeusserung zu sehen, die in einem jeden demokratisch gefuehrten Staat akzeptabel sein sollte.

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Nehme mal an da es die Brutalitaet der Vergewaltiger war,.......

 

Ich nehme eher an, dass es der beruehmte Tropfen war, der das Fass zum Ueberlaufen brachte. Die Stellung der Frau ist in Indien seit jeher unter aller Kanone, und fuer aeusserst brutale und menschenverachtende Uebergriffe auf Frauen in Indien gibt es Tausende von Beispielen. Nur werden halt auch in Indien die Frauen immer emanzipierter und trauen sich - endlich - gegen diese Ungleichbehandlung vor zu gehen.

Aehnliches spielt sich gerade in Pakistan ab, wo die oertlichen Taliban meinen, gegen den berechtigten Bildungswunsch weiblicher Menschen brutal vorgehen zu muessen. Auch hier wird sich mit der Zeit zeigen, dass sie - die Taliban - damit so langsam aber sicher den Anfang von ihrem Ende einlaeuten......

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Betreff Strafe fuer diese begangene Tat!

Die ausgangsfrage war ja Vergewaltigte Inderin, Welche Strafe Seht Ihr Als Angemessen habe keine ahnung inwieweit bei euch in Deutschland die Berichterstattung in Details gegangen ist, es war wohl gemeldet dass diese junge Dame vergewaltigt und auch mit einer Eisenstange geschlagen wurde,aber heute wurde in unserer Zeitung berichtet dass diese Eisenstange nicht nur als Schlagmittel verwendet wurde sonder auch in den Koerper der Jungen Inderin eingefuhert wurde

 

Mir fällt oft auf, wie unterschiedlich manche Dinge in deutschen Zeitungen im Vergleich zu englischen berichtet werden. Prinzipiell bin ich vorsichtig bei beiden Seiten, aber wenn das so stimmt dann ist meiner Meinung nach die besondere Abscheulichkeit erreicht, die das indische Strafrecht als Vorraussetzung für die Verhängung der Todesstrafe vorsieht.

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Nach Artikel 178 der bayerischen Verfassung ist Bayern freiwillig dem Grundgesetz beigetreten.

 

Und auch wenn Artikel 23 der Vorab-Pseudo-Verfassung genannt Grundgesetz mal wieder geändert wurde bleibt doch bestehen, daß wenn ein Beitritt möglich ist, auch ein Austritt möglich ist.

 

 

Und na klar streitet man sich darüber. ;)

Aber es würde funktionieren.

 

Was für Argumente hast du dagegen?

Daß es nicht vorgesehen ist? :schreck:

Ich sage nicht, dass ein Austritt definitiv nicht möglich ist, ich sage, dass sich Verfassungsrechtler seit langem über die Frage streiten, ob er möglich ist oder nicht Argumente gibt es für beide Seiten, daher verwundert micht die Absolutheit, mit der du deine Meinung vertrittst.

 

Gruß

Goose

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........wenn jemand eine eisenstange einer Frau in den Koerper treibt ,die inneren Organe so zerstoert dass sie daran stirbt,..........

 

Das ist die langsam zum qualvollen Tod führende Foltermethode,die im 1.Dreißigjährigen Krieg als "Pfählen" bekannt war und kürzlich erst an dem lebend gefangen genommenen libyschen Staatsführer Ghaddafi von "demokratischen" Befreiern praktiziert wurde. Peter Scholl-Latour meinte dazu :"Dem Ghaddafi hätte ich schon eine Kugel gegönnt.....Aber wissen sie,was Pfählen ist?....Und das alles im Namen der Demokratie? "

Was sagt das über unseren heutigen Zeitgeist aus?

 

Carterarch

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Bricht nicht EU-Recht auch das Bundesrecht??
Steht das irgendwo?

 

Wenn man einigen Publikationen Glauben schenken darf, wurde von der EU die Todesstrafe durch die Hintertür wieder eingeführt!!
Einige Publikationen? Lieber Himmel, geht's noch? Du verlinkst auf einen (!) Leserbeitrag (!) aus 2009 (!), der im Kommentarbereich locker durch die Hose atmend wiederlegt wird...

 

Bitte widerlegen wenns gelingt.
Bitte erstmal belegen, wenns gelingt. Und zwar mit Textstellen aus Gesetzen, hilfsweise mit relevanten Urteilen, aber nicht mit wilden Spekulationen. Auch das
Wenn ein Beitritt möglich ist, ist auch ein Austritt möglich.

 

So sieht es Bayern.

wird erst durch eine relevante Quelle glaubhaft. Deine Interpretation in #82 ist übrigens keine Quelle.

 

Also erstmal schauen, daß hier niemand mehr potentiell zum Tode verurteilt werden darf - so unwahrscheinlich das auch sein mag. Aber möglich wäre es.
Dieser Schwachsinn wird auch durch Wiederholung nicht richtig.

 

Also wenn ich die Wahl zwischen DDR und USA hätte - ich hätte die DDR Variante genommen.
Wäre eine kluge Wahl gewesen. Die haben da anscheinend auch noch den letzten Intelligenzverweigerer durchgefüttert, so er sich denn politisch brav verhielt.
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Es ist eine traurige Geschichte, das unendliche Leid des Opfers und ihres Begleiters.

Mut macht mir der Protest der Bevölkerung gegen die Regierung, die Gesetzesvertreter welche solche Art Übergriffe duldeten und Strafen gering oder garnicht stattfanden.

Fakt ist diesmal, die Täter werden Strafen bekommen welche eine Wiederholung grundsätzlich ausschließen! Bemerkenswert in diesem Zusammenhang, die schnelle Arbeit der Justiz, hier wäre mehr als ein halbes Jahr vergangen bis sich etwas bewegt hätte, nicht nur Verurteilung, Revision und erneute Überprüfung der gesprochenen Urteile hätte Jahre in Anspruch genommen.

Ergebnis mal so angedacht hier, 10-15 Jahre, Anrechnung der U- Haft, Ende, Entlassung nach 6 bis 12 Jahren, sollte einer der Täter sogar Minderjährig sein wären 10 Jahre das Maximum, traurig aber wahr.

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Ja natüüüüüürlich war niiiiie vorgesehen, daß das Grundgesetz ersetzt wird - deswegen stehts ja auch nur drin. ;)

 

Aber zum Glück gabs ja die Hilfskonstruktion mit dem Beitritt der neuen Länder.

 

Und überlegt nochmal. Wäre Bayern damals ausgetreten oder würde Hessen heute austreten (die Möglichkeit besteht nach dem Beitritt der neuen Länder grundsätzlich) wären Deutsche von der Todesstrafe bedroht gewesen oder heute bedroht.

 

 

Bitte widerlegen wenns gelingt.

 

 

Also erstmal schauen, daß hier niemand mehr potentiell zum Tode verurteilt werden darf - so unwahrscheinlich das auch sein mag. Aber möglich wäre es.

 

Nach Artikel 178 der bayerischen Verfassung ist Bayern freiwillig dem Grundgesetz beigetreten.

 

Und auch wenn Artikel 23 der Vorab-Pseudo-Verfassung genannt Grundgesetz mal wieder geändert wurde bleibt doch bestehen, daß wenn ein Beitritt möglich ist, auch ein Austritt möglich ist.

 

 

Und na klar streitet man sich darüber. ;)

Aber es würde funktionieren.

 

Was für Argumente hast du dagegen?

Daß es nicht vorgesehen ist? :schreck:

 

Wenn du schon nach Argumenten und Quellen verlangst solltest du

a) die dir genannten Quellen auch zur Kenntnis nehmen bzw. zukünftig würdigen und

b) mal selber Quellen vorbringen, die deine Ansicht belegen.

 

Das Grundgesetz ist - ich sag es dir nochmals - keine "Vorab-Pseudo-Verfassung" sondern ist die legitimierte Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands (Klaus Stern, Kommentar zum Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, http://www.krr-faq.net/ster1969.htm).

 

Lies den Kommentar - mit weiteren Nachweisen - bitte mal durch und dann wirst du erkennen, dass die sogenannte Geburtsmakeltheorie (inzwischen) unhaltbar geworden ist und der Vorwurf, dem Grundgesetz hafte der Makel fehlender Volksabstimmung an, auf verfassungsrechtliche Argumente nicht gestützt werden kann. Die Vorläufigkeit des Grundgesetzes fand gerade mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 unzweideutig ihr Ende. Dieses einzige Defizit im Hinblick auf eine Vollverfassung war damit behoben. Das Grundgesetz konnte und wollte nach eigenem Verständnis zur konstituierenden Dauerordnung werden, für den Fall des Beitritts war aber eine Volksabstimmung gerade nicht vorgesehen. Auch die vom ersten gesamtdeutschen Bundestag und Bundesrat eingerichtete Gemeinsame Verfassungskommission sah 1994 sowohl von einer neuen Verfassung oder einer Totalrevision als auch von einer Volksabstimmung ab. Es ist eine gute, ja die beste Verfassung der Deutschen geworden, wie allenthalber bescheinigt wurde. Das Deutsche Volk hat im Grundgesetz eine gültige, würdige und respektierte Verfassung gefunden unter der es ein freies, freiheitliches, demokratisches Leben in einem sozialen und föderativen Rechtsstaat führen kann. Fünf Jahrzehnte Geltung dieser Verfassung haben es bewiesen.

 

Und:

Das Grundgesetz ist die geltende Verfassung der Deutschen (BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.06.2009, Rdnr. 218 und 2 BvR 1481/04 vom 14.10.2004, Rdnr. 33 und 35).

 

-----------------------------------------

Hinsichtlich eines Austritts eines Bundeslandes aus der Bundesrepublik Deutschland ist die Sache etwas komplizierter, letztlich ist aber ein Austritt nicht möglich. Ich zitiere faulheitshalber folgende Webseite (http://www.saarheim.de/Faelle/sezessions-loesung2.htm):

 

Um die Rechtmäßigkeit der von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen zu klären, ist zunächst erforderlich zu untersuchen, welche Rechtsnormen auf das Verhältnis des Bundes zum Saarland nach dessen einseitiger Austrittserklärung anwendbar sind. Dies hängt davon ab, ob der vom Saarland erklärte Austritt aus der Bundesrepublik auch im Verhältnis zur Bundesrepublik wirksam ist. Ist dies nicht der Fall, sind für dieses Verhältnis die Vorschriften des Grundgesetzes maßgeblich. Ist die Austrittserklärung jedoch - auch gegenüber der Bundesrepublik - wirksam und ist das Saarland durch seinen "Austritt" zu einem souveränen Staat und damit im Verhältnis zur Bundesrepublik Ausland geworden, bestimmen sich diese Rechtsbeziehungen nach dem Völkerrecht.

 

A) Wirksamkeit des vom Saarland erklärten Austritts aus der Bundesrepublik

Eine ausdrückliche Regelung über die Befugnis eines Bundeslandes zum Austritt aus der Bundesrepublik enthält das Grundgesetz nicht. Andererseits zählt das Grundgesetz in Satz 2 seiner Präambel die zur Bundesrepublik gehörenden Bundesländer auf. Dies soll als Ersatz für den im Zuge der Wiedervereinigung aufgehobenen Art. 23 Satz 1 GG i.d.F. von 1949 dienen, der eine ausdrückliche Regelung über den Geltungsbereich des Grundgesetzes und damit das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland enthielt (Scholz, in: Maunz/Dürig, Art. 23 a.F. Rn. 72 [bearbeitung 1996]; krit. zur ersatzlosen Aufhebung des Art. 23 Satz 1 GG a.F.: H. Meyer, KritV 1993, 399, 419 f.). Aus Satz 2 der Präambel soll daher - entsprechend Art. 23 Satz 1 GG a.F. - folgen, dass jedes Gebiet der dort aufgezählten Länder Teil des Bundesgebiets ist und damit dem räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes unterfällt (Schweitzer, Rn. 565). Das Ausscheiden eines Bundeslandes aus der Bundesrepublik ändert somit den räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes. Hieraus könnte folgen, dass eine solche Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Grundgesetzes nur im Wege der Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 1 Satz 1 GG möglich wäre. Im vorliegenden Fall könnte diese etwa durch Streichung des Saarlandes in Satz 2 der Präambel oder durch eine neue Übergangsvorschrift im Grundgesetz erfolgen, nach der das Saarland ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zur Bundesrepublik Deutschland gehört. Damit stellt sich die Frage, ob es zur Änderung des Geltungsbereichs des Grundgesetzes durch Austritt eines Bundeslandes aus der Bundesrepublik einer Mitwirkung des Bundes - insbesondere einer Verfassungsänderung - bedarf oder ob dies auch durch einseitige "Kündigungserklärung" des austrittswilligen Bundeslandes geschehen kann.

 

I. "Austritt" als Gegenstück des Beitritts nach Art. 23 Satz 2 GG i.d.F. von 1949?

Für die Zulässigkeit einer einseitigen Austrittserklärung könnte sprechen, dass das Grundgesetz von Anfang an hinsichtlich seines räumlichen Geltungsbereichs "labil" war: So ließ Art. 23 Satz 2 GG i.d.F. von 1949 eine einseitige Beitrittserklärung durch "deutsche" Länder zu. Das Grundgesetz war dann in diesem Bundesland in Kraft zu setzen, ohne dass hierfür eine Verfassungsänderung (auch keine Änderung des Art. 23 Satz 1 GG i.d.F. von 1949) notwendig war. Hieraus könnte zu schließen sein, dass auch ein umgekehrter Weg möglich sein müsse, nämlich der einseitig erklärte Austritt eines Bundeslandes aus der Bundesrepublik mit der Folge, dass dann das Grundgesetz in diesem Land außer Kraft zu setzen ist. Dafür spricht vor allem, dass Art. 23 Satz 2 GG i.d.F. von 1949 als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts der Deutschen gesehen wurde (Scholz, in: Maunz/Dürig, Art. 23 a.F. Rn. 10). Hiermit wird ein Bezug zu dem Prinzip des "Selbstbestimmungsrechts der Völker" hergestellt, welches in Art. 1 Nr. 2 der UN-Charta grundsätzlich anerkannt ist. Zumindest seit 1989 hat sich oft genug gezeigt, dass diesem Selbstbestimmungsrecht auch gerade im Zusammenhang mit dem Zerfall von Bundesstaaten Bedeutung zukommen kann (siehe hierzu Ipsen, § 29 Rn. 8 ff.; Stein/von Buttlar, Rn. 664 ff.) und hier besonders wirksam geworden ist (UdSSR, Jugoslawien, Tschechoslowakei). Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich Bundesverfassungsrecht in ausdrücklichen Widerspruch zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts setzen will, deren Bedeutung es in Art. 25 GG gerade anerkennt und zu denen auch das Selbstbestimmungsrecht der Völker gehört (vgl. Maunz/Herzog/Scholz, in: Maunz/Dürig, Art. 29 Rn. 18 [bearbeitung 1996]). Daher lässt sich wohl nicht (mehr) gegen die innerstaatliche Geltung dieses Grundsatzes im Verhältnis zwischen Bund und Ländern vorbringen, dass die Anwendung dieses Grundsatzes eine rechtliche Gleichordnung der betroffenen Staaten voraussetzt, die innerhalb eines Bundesstaates allenfalls im Verhältnis zwischen den Ländern, nicht jedoch im Verhältnis zwischen den Ländern und dem Bund in Betracht kommt (so noch BVerfGE 1, 14, 51; BVerfGE 13, 54, 93; dem folgend Evers, in: Bonner Kommentar, Art. 29 Rn. 31 [bearbeitung 1980]). Damit wäre denkbar, dass das Grundgesetz auch eine Änderung seines räumlichen Geltungsbereichs durch Abspaltung einzelner Bundesländer akzeptiert und insoweit eine einseitige Erklärung des abspaltungswilligen Landes ausreichen lässt.

 

Jedoch folgt aus dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts nicht, dass ein Bundesland ohne jede Mitwirkung des Bundes aus der Bundesrepublik austreten darf: Aus dem Selbstbestimmungsrecht der Völker könnte sich auch nur eine bloße Verpflichtung des Bundes ergeben, beim Vorliegen bestimmter Umstände ein Land (durch Verfassungsänderung) in die Unabhängigkeit zu entlassen. Auch darf nicht verkannt werden, dass bei Abspaltung eines Bundeslandes von der Bundesrepublik nicht nur das Selbstbestimmungsrecht des Staatsvolks dieses Bundeslandes betroffen ist, sondern auch das Selbstbestimmungsrecht des Staatsvolkes der Bundesrepublik. Da auch der Bund ein Staat ist (Degenhart, Rn. 448), wird durch eine einseitige Ablösung seines Staatsgebietes - ohne oder gegen den Willen des Bundesstaatsvolks bzw. der Bundesstaatsgewalt - die Gebietshoheit des Bundes und damit seine Staatlichkeit in Frage gestellt. Dass dies vor allem auch für das Bundesstaatsvolk nicht ohne Bedeutung ist, zeigt deutlich Art. 11 Abs. 1 GG. Ebenso wenig wie also die Auflösung eines Bundeslandes als möglich erscheint, ohne dass in irgendeiner Form das Land bzw. das Landesvolk hieran beteiligt wird (siehe hierzu die B III 1 des Lösungsvorschlags zu Frage 1), erscheint es möglich, dass ein Bundesland ohne Beteiligung des Bundes aus der Bundesrepublik ausscheidet und zum "Ausland" wird.

 

Zudem dürfte ausgeschlossen sein, das Saarländische Landesvolk überhaupt als Träger des "Selbstbestimmungsrechts der Völker" anzusehen, da es sich bei den Saarländern wohl kaum um ein eigenständiges Volk in diesem Sinne handeln dürfte. Praktisch werden als Volk in diesem Sinne vor allem nur religiöse, ethnische und rassische Minderheiten angesehen, nicht aber jede Gruppe von Unzufriedenen, die sich ad hoc als Volk bezeichnet (Ipsen, § 28 Rn. 10; Stein/von Buttlar, Rn. 671). Dass es sich bei den Saarländern um eine ethnische oder rassische Minderheit in der Bundesrepublik handelt, wird man kaum ernsthaft behaupten können. Gerade die zweimalige Entscheidung der Saarländer für ihre Zugehörigkeit zum Reich bzw. zur Bundesrepublik in den Referenden von 1935 und 1955 spricht dafür, dass sich die Saarländer nicht als eigenes Volk, sondern als Teil des deutschen Volkes verstehen.

 

III. Ergebnis zu A

Damit lässt sich aus dem Grundgesetz weder allgemein noch in der besonderen Fallkonstellation ein einseitiges Austrittsrecht des Saarlandes aus der Bundesrepublik herleiten. Vielmehr bedarf es zur Entlassung eines Bundeslandes in die staatliche Unabhängigkeit in jedem Fall einer Änderung des Grundgesetzes. Da diese Grundgesetzänderung bisher nicht erfolgt ist, ist die Austrittserklärung des Saarlandes unwirksam. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Saarland und der Bundesrepublik werden weiterhin vom Grundgesetz - und nicht vom Völkerrecht - geprägt.

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Was ist denn das für ne Website?

 

Da kann ich gleich die von der Bayern Partei nehmen.

http://landesverband.bayernpartei.de/unabhaengigkeit/juristische-wege-zur-eigenstaatlichkeit

Die ist noch gehaltvoller, auch was die UN angeht.

 

und ansonsten

"unzweideutig" und "allenthalben"

und "beste Verfassung"

im Kommentar?

 

Sicher, daß man bei einer Volksabstimmung über die Frage:

"Sollte es ein Grundrecht auf Arbeit geben" nicht damals - und heute eine Mehrheit da gewesen wäre?

 

Wer will sagen, daß das was wir haben die beste Verfassung ist?

 

 

Nun, wir werden sehen ob und wie Bayern eines Tages austritt wenn (nicht falls) es die Schnauze voll hat von Ländern die Geschenke an ihre Einwohner verteilen die sich Bayern nicht leistet - aber die von Bayern finanziert werden.

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........wenn jemand eine eisenstange einer Frau in den Koerper treibt ,die inneren Organe so zerstoert dass sie daran stirbt,..........

 

Das ist die langsam zum qualvollen Tod führende Foltermethode,die im 1.Dreißigjährigen Krieg als "Pfählen" bekannt war und kürzlich erst an dem lebend gefangen genommenen libyschen Staatsführer Ghaddafi von "demokratischen" Befreiern praktiziert wurde.

 

War schon damals ein alter Hut.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vlad_III._Dr%C4%83culea

 

Hatte ja auch den Beinamen "der Pfähler"

Auf jeden Fall kein angenehmer Zeitgenosse.

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Was ist denn das für ne Website?

 

Da kann ich gleich die von der Bayern Partei nehmen.

http://landesverband...enstaatlichkeit

Die ist noch gehaltvoller, auch was die UN angeht.

 

und ansonsten

"unzweideutig" und "allenthalben"

und "beste Verfassung"

im Kommentar?

 

Die Links sind vollgespickt mit Nachweisen von studierten Staatsrechtlern, deren Veröffentlichungen und obersten Gerichtsurteilen. Was willst du eigentlich noch?

Du hingegen verlinkst auf die Seite einer politischen Partei, die naturgemäß nicht objektiv ist und in Anbetracht der Wahlergebnisse in Bayern auch nicht mal ansatzweise Zustimmung in Bayern findet

 

Sicher, daß man bei einer Volksabstimmung über die Frage:

"Sollte es ein Grundrecht auf Arbeit geben" nicht damals - und heute eine Mehrheit da gewesen wäre?

 

Wir können auch ein Volksabstimmung führen über Recht auf ein eigenes Auto, Recht auf einen eigenen Fernseher, Recht auf mindestens täglichen Sex usw.

Für all das wird sich sicher eine breite Mehrheit finden.

 

Ein Grundrecht auf Arbeit kann es nicht geben, es wäre - selbst wenn im Grundgesetz festgeschrieben - ein inhaltsloser Appell. Das Grundgesetz gilt i. d. R. nur für das Verhältnis Bürger vs. Staat (die direkte Drittwirkung und mittelbare Drittwirkung in speziellen Fällen mal außen vor gelassen).

 

"Ein Bürgerrecht auf Arbeit ist jedoch im Grundgesetz nicht zu finden. Der Hauptgrund für den Verzicht hierauf ist darin zu sehen, dass der Grundrechtsteil des Grundgesetzes nur Rechte enthält, die vor ordentlichen Gerichten einklagbar sind. Bei der Formulierung des Grundgesetzes im Jahr 1948 wurde als Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik darauf verzichtet, Normen in dieses aufzunehmen, die nur moralische Appelle ohne Rechtsverbindlichkeit enthalten. Ein einklagbares Recht auf eine Wunscharbeit oder Arbeiten im erlernten Beruf ist in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen. Eine Verpflichtung von Betrieben, gegen ihren Willen Personen einzustellen oder auf betriebsbedingte Entlassungen zu verzichten, würde zudem aus einer Sozialen Marktwirtschaft eine Planwirtschaft machen. Nur in einer solchen wäre es zulässig, Arbeitsmarktmechanismen vollständig dadurch zu ersetzen, dass der Staat systematisch Betrieben Arbeitskräfte zuweist und Arbeitskräften vorschreibt, wo sie arbeiten sollen."

(http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Arbeit)

 

Eine Planwirtschaft würde außerdem wiederum gravierend in andere Grundrechte eingreifen.

 

Da der Staat aber erkannt hat, dass Arbeit sehr wichtig ist, gibt es einerseits das Recht auf freie Berufswahl und andererseits behilft er sich als sozialer Staat damit, dass zumindest den Leuten, die - aus welchen Gründen auch immer - keine Arbeit haben, nicht den existenziellen Gefahren ausgesetzt sind und ihnen durch Sozialhilfeleistungen ein würdiges Leben möglich ist (Unterkunft mit Wasser, Strom, Heizung, Medizinische Versorgung, Bildung, Kultur, Bargeld etc.)

 

Wer will sagen, daß das was wir haben die beste Verfassung ist?

 

Es ist immer schwierig zu sagen, dass etwas das "Beste" bzw. "Nonplusultra" ist. Grundsätzlich ist nichts perfekt und auch die Verfassung Deutschlands bietet Punkte die evtl. verbessert werden könnten bzw. diskussionswürdig sind. Im Großen und ganzen ist sie geschichtlich gesehen aber jedenfalls die Beste (vgl. NS-Zeit, Weimarer Republik) und sie hat sich bis heute bewährt. Mir würde jetzt auch kein Land einfallen, das eine bessere hat bzw. entzieht sich das meiner Kenntnis. Letztlich bleibt es jeder Person unbenommen in die Politik zu gehen und sie zu verbessern.

 

Nun, wir werden sehen ob und wie Bayern eines Tages austritt wenn (nicht falls) es die Schnauze voll hat von Ländern die Geschenke an ihre Einwohner verteilen die sich Bayern nicht leistet - aber die von Bayern finanziert werden.

 

Nun, ich weiß nicht was du mit "Ländern" meinst (Bundesländer oder andere Staaten), ist letztlich auch egal. Denn eines ist sicher: Der Erfolg Bayerns ist auf die Mitgliedschaft in der BRD zurückzuführen. Ohne die BRD wäre auch Bayern nicht dort wo es heute steht und bei einem Austritt würde es schnell bergab gehen. Das Thema ist zu komplex, als dass man es sich so einfach machen könnte. Im Übrigen sind die Einwohner der anderen Bundesländer auch Deutsche, zu denen man solidarisch und nicht egoistisch sein sollte. Schließlich ist es alles ein Volk! Vielleicht braucht ja auch Bayern irgendwann Hilfe?!

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Den Text leserlich gestaltet.

@Ayumi92, Stelle bitte deinen Zeichensatz auf automatisch dann wird auch ÄÜÖ§ richtig dargestellt.

Wäre schade wenn dein Text nicht gelesen wird weil er schwer zu entziffern ist.

 

Was ist denn das für ne Website?

 

Da kann ich gleich die von der Bayern Partei nehmen.

http://landesverband...enstaatlichkeit

Die ist noch gehaltvoller, auch was die UN angeht.

 

und ansonsten

"unzweideutig" und "allenthalben"

und "beste Verfassung"

im Kommentar?

 

Die Links sind vollgespickt mit Nachweisen von studierten Staatsrechtlern, deren Veröffentlichungen und obersten Gerichtsurteilen. Was willst du eigentlich noch?

Du hingegen verlinkst auf die Seite einer politischen Partei, die naturgemäß nicht objektiv ist und in Anbetracht der Wahlergebnisse in Bayern auch nicht mal ansatzweise Zustimmung in Bayern findet

 

Sicher, daß man bei einer Volksabstimmung über die Frage:

"Sollte es ein Grundrecht auf Arbeit geben" nicht damals - und heute eine Mehrheit da gewesen wäre?

 

Wir können auch ein Volksabstimmung führen über Recht auf ein eigenes Auto, Recht auf einen eigenen Fernseher, Recht auf mindestens täglichen Sex usw.

Für all das wird sich sicher eine breite Mehrheit finden.

 

Ein Grundrecht auf Arbeit kann es nicht geben, es wäre - selbst wenn im Grundgesetz festgeschrieben - ein inhaltsloser Appell. Das Grundgesetz gilt i. d. R. nur für das Verhältnis Bürger vs. Staat (die direkte Drittwirkung und mittelbare Drittwirkung in speziellen Fällen mal außen vor gelassen).

 

"Ein Bürgerrecht auf Arbeit ist jedoch im Grundgesetz nicht zu finden. Der Hauptgrund für den Verzicht hierauf ist darin zu sehen, dass der Grundrechtsteil des Grundgesetzes nur Rechte enthält, die vor ordentlichen Gerichten einklagbar sind. Bei der Formulierung des Grundgesetzes im Jahr 1948 wurde als Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik darauf verzichtet, Normen in dieses aufzunehmen, die nur moralische Appelle ohne Rechtsverbindlichkeit enthalten. Ein einklagbares Recht auf eine Wunscharbeit oder Arbeiten im erlernten Beruf ist in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen. Eine Verpflichtung von Betrieben, gegen ihren Willen Personen einzustellen oder auf betriebsbedingte Entlassungen zu verzichten, würde zudem aus einer Sozialen Marktwirtschaft eine Planwirtschaft machen. Nur in einer solchen wäre es zulässig, Arbeitsmarktmechanismen vollständig dadurch zu ersetzen, dass der Staat systematisch Betrieben Arbeitskräfte zuweist und Arbeitskräften vorschreibt, wo sie arbeiten sollen."

(http://de.wikipedia....echt_auf_Arbeit)

 

Eine Planwirtschaft würde außerdem wiederum gravierend in andere Grundrechte eingreifen.

 

Da der Staat aber erkannt hat, dass Arbeit sehr wichtig ist, gibt es einerseits das Recht auf freie Berufswahl und andererseits behilft er sich als sozialer Staat damit, dass zumindest den Leuten, die - aus welchen Gründen auch immer - keine Arbeit haben, nicht den existenziellen Gefahren ausgesetzt sind und ihnen durch Sozialhilfeleistungen ein würdiges Leben möglich ist (Unterkunft mit Wasser, Strom, Heizung, Medizinische Versorgung, Bildung, Kultur, Bargeld etc.)

 

Wer will sagen, daß das was wir haben die beste Verfassung ist?

 

Es ist immer schwierig zu sagen, dass etwas das "Beste" bzw. "Nonplusultra" ist. Grundsätzlich ist nichts perfekt und auch die Verfassung Deutschlands bietet Punkte die evtl. verbessert werden könnten bzw. diskussionswürdig sind. Im Großen und ganzen ist sie geschichtlich gesehen aber jedenfalls die Beste (vgl. NS-Zeit, Weimarer Republik) und sie hat sich bis heute bewährt. Mir würde jetzt auch kein Land einfallen, das eine bessere hat bzw. entzieht sich das meiner Kenntnis. Letztlich bleibt es jeder Person unbenommen in die Politik zu gehen und sie zu verbessern.

 

Nun, wir werden sehen ob und wie Bayern eines Tages austritt wenn (nicht falls) es die Schnauze voll hat von Ländern die Geschenke an ihre Einwohner verteilen die sich Bayern nicht leistet - aber die von Bayern finanziert werden.

 

Nun, ich weiß nicht was du mit "Ländern" meinst (Bundesländer oder andere Staaten), ist letztlich auch egal. Denn eines ist sicher: Der Erfolg Bayerns ist auf die Mitgliedschaft in der BRD zurückzuführen. Ohne die BRD wäre auch Bayern nicht dort wo es heute steht und bei einem Austritt würde es schnell bergab gehen. Das Thema ist zu komplex, als dass man es sich so einfach machen könnte. Im übrigen sind die Einwohner der anderen Bundesländer auch Deutsche, zu denen man solidarisch und nicht egoistisch sein sollte. Schließlich ist es alles ein Volk! Vielleicht braucht ja auch Bayern irgendwann Hilfe?!

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@Hartmut

 

Trotz deiner polemischen Darstellung ist der Eingriff in die Grundrechte die Ausnahme.

 

Dein Lieblingsthema: Art 13 GG

Wieviele Wohnungen gibt es?

Wie oft werden Wohnungen betreten?

Wie viele Polizisten führen wieviele Maßnahmen täglich durch? Wieviele greifen davon auf die Wohnung ein?

 

Meine Wohnung/ Haus:

Ich sehe eher, dass gegen meinen Willen ein Einbrecher meine vier Wände betritt, als die Staatsgewalt.

Artikel 13 GG kann man mittlerweile sowieso vergessen. Dieser wurde in den letzten 10 bis 15 Jahren soweit aufgeweicht, das man nur noch mit dem Kopf schütteln kann.

 

Allerdings ist es egal wieviel Wohnungen es in D gibt. jede Durchsuchung sollte allenfalls durch richterlichen Beschluss möglich sein. Die Vorkommnisse, das dringend in eine Wohnung ohne Erlaubnis des Rechteinhabers eingedrungen werden muss, dürfte gegen Null tendieren.

Suche nach Rauschgift, Diebesgut etc. erzeugt keine Gefahr, welcher sofort begegnet werden müss.

 

Und der Vergleich mit dem Einbrecher hinkt gewaltig, denn Artikel 13 GG gilt nicht zwischen Einbrecher und Rechtsinhaber über eine Wohnung.

 

----------------------------------------------------------------

Um mal wieder zum Thema zu kommen.

 

Nach weiteren Berichten gehe ich jetzt davon aus, dass man hier Totschlag, Mord unterstellen kann, da die Frau auch noch aus dem Bus geworfen wurden ist.

Entgültig kann ich dies allerdings nicht sagen, da hierfür wichtig wäre, an welchen Verletzungen sie tatsächlich erlegen ist.

Edited by Gast225
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  • 2 weeks later...

Für Indien gesehen kann man Todesstrafe auch ganz pragmatisch als human und sinnvoll sehen:

 

In Indien verhungern arme Leute, fehlt es an Sozialprodukt für Kinder und Gesundheit, an Lebensmitteln. Jeder Hingerichtete macht Recourcen frei daß ein anderer egal ob Erwachsener oder Kind besser versorgt wird, nicht verhungert. 7 Gefangene weniger gleich 1 Strafvollzugsbeschäftigter weniger, = Möglichkeit für eine Dorfsanitäterstelle mehr....

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