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Mit Alberto-Methode Verloren! Wieso?


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Hallo Forum,

ich komme gerade von meinem Vorladungstermin zurück und verstehe die Welt nicht mehr.

 

Ein Freund von mir hat einen Rotlichverstoss begangen. Er ist an mich herangetreten. Ich habe seinen Anhörungsbogen beantwortet(in dem ich ein eigenes Schreiben aufgesetzt hatte) und mich als Täter ausgegeben. Darauf erhielt ich einen Anhörungsbogen den ich nicht beantwortet habe. Gegen den Bussgeldbescheid habe ich fristgerecht Einspruch ohne Begründung eingelegt.

 

Heute in der Verhandlung wurde das Urteil gegen mich ausgesprochen, obwohl ich nachweislich das Fahrzeug an dem Tag nicht geführt haben kann. Auch ist das Beweisfoto leider keins, weil das Foto nur ein Aufnahme des Fahrzeuges von hinten zeigt. Somit vollkommen unbrauchbar.

 

Der Richter sprach mich schuldig, weil ich den Anhörungsbogen beantwortet bzw. das Schreiben aufgesetzt hatte und dieses unterschrieben habe. Die Aussage des Zeugen, dass ich bei einer Party war, wurde als Schutzbehauptung abgetan und eine erwachsenen Person soltle man zutrauen können, dass sie weiß was sie macht bzw. schriftlich aussagt.

 

Tatik vor Gericht war Aussage verweigern und erst als es nicht auf eine Einstellung hinaus lief habe ich angebracht, dass mein Freund gefahren ist und dies auch jederzeit Aussagen würde. Gegen das Urteil kann ich nicht in Revision gehen, sondern nur eine Verhandlung wegen Rechtsfehler wäre nun möglich. Der Rotlichverstoss war zum Glück nicht qualifiziert.

 

Was habe ich falsch gemacht und was gibt es nun noch für Chancen. Hat eventuell der Richter was falsch gemacht, so dass Rechtsfehler nachweisbar wären?

 

Vielen Dank!

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Also, wenn Du dich gegen die Verurteilung tatsächlich wehren willst, SOFORT zum Anwalt, denn es laufen Fristen!

 

Ohne den Sachverhalt genauer zu kennen (zu was wurdest du verurteilt), lies mal § 313 StPO:

 

§ 313

 

 

 

 

(1) Ist der Angeklagte zu einer Geldstrafe von nicht mehr als fünfzehn Tagessätzen verurteilt worden, beträgt im Falle einer Verwarnung die vorbehaltene Strafe nicht mehr als fünfzehn Tagessätze oder ist eine Verurteilung zu einer Geldbuße erfolgt, so ist die Berufung nur zulässig, wenn sie angenommen wird. Das gleiche gilt, wenn der Angeklagte freigesprochen oder das Verfahren eingestellt worden ist und die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von nicht mehr als dreißig Tagessätzen beantragt hatte.

(2) Die Berufung wird angenommen, wenn sie nicht offensichtlich unbegründet ist. Andernfalls wird die Berufung als unzulässig verworfen.

(3) Die Berufung gegen ein auf Geldbuße, Freispruch oder Einstellung wegen einer Ordnungswidrigkeit lautendes Urteil ist stets anzunehmen, wenn die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zulässig oder nach § 80 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zuzulassen wäre. Im übrigen findet Absatz 2 Anwendung.

 

Es gibt also noch Rechtsmitel, die ich an Deiner Stelle nutzen würde. Bei einem Freispruch zahlt die Staatskasse auch Deinen Anwalt. Du bist heute, so wie es aussieht, ohne Anwalt bei Gericht gewesen?

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@autobahnschleicher

 

Ja, ich war ohne Anwalt da. Da mein "Alibi" von über 40 Mitmenschen bezeugt werden kann, bin ich entspannt zum Termin gegangen. Entspannt bin ich eigentlich immer noch. Wundere mich nur über die Willkür.

 

Das Urteil waren 90€ Bußgeld + Verfahrenskosten. Von Punkten hat er nichts gesagt. Auch war sein Hinweis, beim nächsten Mal ein Beweisfoto anzufordern, da es nur ein Heckblitzer ist und alle Verfahren eingestellt werden würden. Sie hätten das Verfahren somit eigestellet wenn der Halter/Fahrer, dass Foto angefragt hätte. Hatte extra gefragt ob von vorne und hinter oder nur hinten geblitzt wurde.

 

Bin seit über 14Jahren punktefrei. Glaube die nächste Zeit werde ich überleben. Aber ich glaube der Richter ist da heute mit dem falschem Fuß aufgestanden.

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Es scheint, dass dieses aufgesetzte Schreiben, in Verbindung mit einem fehlenden Frontfoto, der Knackpunkt ist.

Wenn dies irgendwie in Richtung "ich schwöre/versichere/ ganz ehrlich.." ging und Du das unterschreibst, musst

Du dir tatsächlich anhören, dass ein Erwachsener weiss, was er da macht.

Der Zeugenaussage wurde als Schutzbehauptung abgetan; das ist Sache des Richters und es gibt kein Frontfoto.

Wusstet ihr denn nicht vorher, dass kein Frontfoto existiert ? Da hättet ihr euch das Theater doch sparen können.

IMO, eine äusserst ungünstige Konstellation die hier vorlag und zu diesem Ausgang geführt hat.

 

Gruss

snb

 

Edit: unsere Beiträge haben sich überschnitten. Fotofrage geklärt.

Edited by sharknbake
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Aber ich glaube der Richter ist da heute mit dem falschem Fuß aufgestanden.

 

Das glaube ich eher nicht. Vielmehr vermute ich, dass der gute Mann sich, durch die doch etwas

dilettantische Vorgehensweise, ein bisschen veräppelt vorkam.

 

Gruss

snb

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Vielmehr vermute ich, dass der gute Mann sich, durch die doch etwas dilettantische Vorgehensweise, ein bisschen veräppelt vorkam.

Was ihm IMO nicht das Recht gibt, entscheidende und belegbare Tatsachen zu ignorieren.

 

Gruß, Pedro.

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Das glaube ich eher nicht. Vielmehr vermute ich, dass der gute Mann sich, durch die doch etwas

dilettantische Vorgehensweise, ein bisschen veräppelt vorkam.

 

Mag sein aber bitte, wie hättest du es anders gemacht wenn du die Information "Heckfoto" so wie ich, nicht gehabt hättest? Will aus eventuell Fehlern lernen.

 

Sehe eigentlich als Fehler, meinem Kumpel vertraut zu haben, dass es Front- und Heckfoto geben muss!

 

Ich seh das wie PedroK. Ansonsten würde es auch Willkürsprechung, Befindlichkeitssprechung, Subjektivsprechung und nicht Rechtsprechung heißen.

 

Würde auch meine Empfindung sein. Aber alle Fakten spielten überhaupt keine Rolle.

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Vielmehr vermute ich, dass der gute Mann sich, durch die doch etwas dilettantische Vorgehensweise, ein bisschen veräppelt vorkam.

Was ihm IMO nicht das Recht gibt, entscheidende und belegbare Tatsachen zu ignorieren.

 

Gruß, Pedro.

Er hat das Recht, eine Zeugenaussage zu bewerten. Das hat er, zu Ungunsten des TE, getan.

Welche Rechtsmittel eingelegt werden können, weiss ich nicht.

IMO wird eine, falls möglich, gut vorbereitete Revision ein anderes Ergebnis herbeiführen.

Der TE war ja uaf einer Party, da sollte es wohl mehr als nur ein Zeuge geben.

 

Gruss

snb

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Moin Moin

 

Was ihm IMO nicht das Recht gibt, entscheidende und belegbare Tatsachen zu ignorieren.

Doch.

 

Der Richter ist in seiner Beweiswürdigung frei und hat hier entschieden, daß diese "belegbaren Tatsachen" nur Schutzbehauptungen sind.

So ist das im Leben.

Mal ist man der Hund und mal ist man der Baum.

 

Gruß

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Hier ist genau das eingetreten, wovor wir häufiger mal warnen, nämlich dass man mit solchen Sachen auch (unschuldig) verurteilt werden kann, wenn das Foto schlecht ist oder, wie hier, gar kein Foto existiert.

 

Der Richter ist und bleibt frei in seiner Beweisführung/Entscheidung und hier hat er eine eigenhändige Versicherung des @TE vorliegen, dass er gefahren sei.

 

Edit:

Was ist eigentlich aus dieser Sache geworden? Solltest Du da "gewonnen" haben ist es doch nur gerecht dass auch mal die andere Seite gewinnt, oder?

 

 

 

@Mods, diesen Thread sollte man vielleicht "pinnen" als Warnung, dass Sachbearbeiter und Richter nicht so leicht an der Nase herumzuführen sind...

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Auch war sein Hinweis, beim nächsten Mal ein Beweisfoto anzufordern, da es nur ein Heckblitzer ist und alle Verfahren eingestellt werden würden. Sie hätten das Verfahren somit eigestellet wenn der Halter/Fahrer, dass Foto angefragt hätte.

 

Diese Aussage des Richters spricht doch für sich. Wenn der Dich schon daraufhinweist, was falsch gemacht wurde, kannst

Du dir denken, wie eine umgangssprachliche Übersetzung aussehen würde.

 

Gruss

snb

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@sharknbake Ja, das was du da liest ist auch meine freie Darstellung, seiner Worte. Aber als ich nur Heckfoto gehört habe, war das der einzige Punkt wo ich mich geärgert habe, dass ich selber das nicht kontrolliert habe.

 

Selbst wenn die Punkte kommen, sind es 2 Jahre Verjährung, oder?

 

Ansonsten ist es wie Sobbel schreibt, mal gewinnt man, mal verliert man. :-D

 

Schlimmer fand ich eine Verhandlung, die ich mitbekommen habe, da ging es um ein angefahrendes Kind. Die Situtation möchte ich nicht erleben!!! Dagegen ist "mein" Ding Kinderkram.

 

Vielen Dank euch allen und ein frohes Fest!

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@shark, Sobbel und QTreiberin:

 

Ich sehe es etwas anders. Wenn eine „irrtümliche“ und widerrufene Aussage als „Beweis“ der Schuld gewürdigt wird, Belege für das Gegenteil jedoch ignoriert werden, ist das nicht in Ordnung.

 

Hier geht es nur um eine poplige OWi. In anderen Fällen aber kann diese Art der „Rechtspflege“ verheerend wirken.

 

Gruß, Pedro.

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Das Problem ist, dass der @TE seine Aussage nicht widerrufen hat, da er ohne Begründung Einspruch eingelegt hat. Hätte er geschrieben, dass ein nochmaliger Blick in seinen Terminkalender den Irrtum gezeigt hat, wäre ihm nichts passiert, dafür aber dann seinem Kumpel.

 

So ist es wohl tatsächlich so: Hoch gepokert und verloren. Und auch noch auf einen Anwalt (trotz bestimmt vorhandener RSV) verzichtet.

 

Da aber scheinbar (der @TE beantwortet meine Frage leider nicht) in dem anderen Thread ein Kumpel für ihn eingesprungen ist (er somit seine Owi "gespart" hat), scheint es sich hier um "ausgleichende Gerechtigkeit" zu handeln.

 

Ob es noch rechtliche Möglichkeiten gibt, kann wohl nur @Gast225 beantworten.

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Das Problem ist, dass der @TE seine Aussage nicht widerrufen hat, da er ohne Begründung Einspruch eingelegt hat.

 

Vor Gericht hat er offenbar widerrufen, oder?

 

als es nicht auf eine Einstellung hinaus lief habe ich angebracht, dass mein Freund gefahren ist und dies auch jederzeit Aussagen würde.
Die Aussage des Zeugen, dass ich bei einer Party war, wurde als Schutzbehauptung abgetan...

 

"ausgleichende Gerechtigkeit"
Das bezeichne ich jetzt mal als seltsame Rechtsauffassung.

 

Gruß, Pedro.

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Ich sehe es etwas anders. Wenn eine „irrtümliche“ und widerrufene Aussage als „Beweis“ der Schuld gewürdigt wird, Belege für das Gegenteil jedoch ignoriert werden, ist das nicht in Ordnung.

 

Mir ist dieses aufgesetzte Schreiben suspekt. Der TE hat sich offensichtlich die Mühe gemacht "seine" Tat schriftlich darzulegen,

unabhängig vom AHB, wo man ankreuzt "jo, passt, war ich" und später feststellt, dass man zu dem Zeitpunkt Party gemacht hat.

Ob so ein explizites Schreiben dann mal eben so als "irrtümliche" Aussage durchgeht ? Mein Bauchgefühl sagt nein.

Der Beleg für das Gegenteil war eine Zeugenaussage, die der Richter bewertet hat.

 

Gruss

snb

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@Pedro: Ein Richter erlebt täglich sich widersprechende Aussagen von Menschen, und muss diese nun nach ihrem Wahrheitsgehalt einsortieren.

Wir hier wissen, dass der Brief des TE falsch war und die "Partyaussage" richtig, aber nur weil das der TE hier sagt,

 

Aber beim Richter kam der Brief in logischer und zeitlicher Folge zuerst an, und dann die "Partyaussage". Das sieht eben nach Schutzbehauptung aus.

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Mir ist dieses aufgesetzte Schreiben suspekt. Der TE hat sich offensichtlich die Mühe gemacht "seine" Tat schriftlich darzulegen, unabhängig vom AHB, wo man ankreuzt "jo, passt, war ich" und später feststellt, dass man zu dem Zeitpunkt Party gemacht hat.
Rechtlich sollte das IMO keinen großen Unterschied machen.

 

Der Beleg für das Gegenteil war eine Zeugenaussage, die der Richter bewertet hat.
Plus ein Widerruf des TE. Zwei sagen das selbe, weitere 39 Partygäste stehen bereit, das zu bezeugen (s.o.) , und der Richter entscheidet, es sei anders gewesen? Nicht gut!

 

Gruß, Pedro.

 

Wie Du schon selber richtig zitierst, wurde diese -verspätete- Aussage vom Richter lediglich als Schutzbehauptung gewertet.
Eine Aussage vor Gericht ist “verspätet”?
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Naja, das wahre Leben ist nicht wie man es bei Barbara Salesch sieht. Ich kenne keinen Richter, der auf Überraschungszeugen, die erst in der Hauptverhandlung wie das Kaninchen aus dem Hut gezaubert werden, steht.

 

Gruß

Goose

Bin ich mit Dir.

Vor allem, nach dieser Konstellation, wie vom TE geschildert.

 

Gruss

snb

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Bin ich der Richter? War ich dabei?

Warum fragst Du? Woher soll ich das wissen?

 

Ich versuche nur die Entscheidung des Richters zu verstehen/ zu interpretieren.

Ach so. Daher also:
... Warnung, dass Sachbearbeiter und Richter nicht so leicht an der Nase herumzuführen sind...

 

Hoch gepokert und verloren.

 

"ausgleichende Gerechtigkeit"

Schon klar. Du versuchst nur zu verstehen.

 

Ich kenne keinen Richter, der auf Überraschungszeugen, die erst in der Hauptverhandlung wie das Kaninchen aus dem Hut gezaubert werden, steht.

Sollte es Deiner Ansicht nach darauf ankommen, worauf ein Richter steht?
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Nett, dass ihr euch nachträglich noch so einen Kopf macht. Also wenn es um ausgleichende Gerechtigkeit geht, steht es immer noch besser als 1:1. ;-) Allerdings kämpfe ich selten selber für mich als für Andere. Gerade solche Aussagen vom Richter, dass wir eigentlich jeden Bußgeldbescheid an dieser Ampel einstellen müssten, ist eine klassisches Zeichen, dass was hier nicht stimmen kann.

 

Ich habe im Einspruch des Bussgeldbescheides, Einspruch ohne Begründung eingelegt weil ich nicht wusste das es sich um ein Heckfoto handelt und mein Kumpel noch nicht aus der Verjährung raus war. In unserem Bundesland werden keine Fotos mitgeschickt und auf dem Anhörungsbogen steht: Frontfoto!!!

 

Klar wie oben schon erwähnt, hätte ich das mit dem Foto saube recherchiert wäre mein Ansatz locker durchgegangen bzw. hätte ich eine andere Tatik angewandt. Mit den Details von heute erkenne ich den Fehler und weiß für das nächste Mal bescheid.

 

Lust hätte ich schon nun weiter zu gehen aber ich habe keine Rechtschutzversicherung. Nun würde es aber nur noch darum gehen dem Richter zu zeigen, dass es so nicht geht. Die Punkte nerven mich überhaupt nicht und wenn es 2 Jahre + 1 Jahr Tilgungszeit sind, ist das für mich kein Risiko.

 

Wenn dann noch die 40€ + Verwarngeld stimmen, ist das finanzielle Risiko gar nicht so groß wie ich dachte.

 

An der Stelle würde ich grundsätzlich jeden ermutigen immer Einspruch einzulegen.

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So neu ist das Problem nicht, es gibt da irgendwo einen Klassiker vom Urgestein @rennfahrer, wo er gerade noch davon gekommen ist.

 

Alberto selbst hat auch geraten, dass der Ersa Fa eine andere Unterschrift kritzelt als seine übliche, im Zweifel kann man dann nicht mehr wirklich feststellen, wer den AB nun ausgefüllt hat, ob das was hilft sei dahin gestellt.

 

Das aufgesetzte Schreiben war unsinnig, sowas macht man einfach nicht. Ersa Fa funktioniert durch unauffälliges mitschwimmen in der Masse, nicht indem man irgendwie heraus sticht.

 

Trotzdem wäre es nicht schief gegangen, wenn man vor Gericht den richtigen Anwalt dabei gehabt hätte. So sind zum Beispiel die 40 Zeugen ja ganz nett, aber wo waren die? Wer hat im richtigen Moment als die Sache kippte den Antrag gestellt, diese vorzuladen?

 

Ohne Anwalt zu Gericht ist immer so eine Sache: Auch wenn man Recht hat; Es muss jemand vertreten der sich damit auskennt.

 

Auf jeden Fall hätte vor der Verhandlung sich mal jemand die Akte ansehen müssen, dann hätte man gewußt, dass es kein Foto gibt.

 

Eine Rechtsbeschwerde ist nach §79 OWiG hier erstmal nicht möglich, da kein Fahrverbot, Geldbuße unter 250 Euro usw. Nach §80 wäre es möglich, wenn das Oberlandesgericht sie trotzdem zuläßt, aber warum sollte es? Wenn der Richter formal alles richtig gemacht hat gibt es dafür keinen Grund. Die 40 Zeugen waren eben nicht da, und Berufung ist bei Owis nicht vorgesehen, dafür ist es zu spät. Der Richter hat das was er hatte abgewägt und ist zu einem Urteil gekommen,

 

Und wieder mal sieht man, dass es keinen Sinn macht, wenn hier jeder Dubbel jedem Dubbel wegen jedem Scheiss einen Alberto aufschwatzt, dann kommen andere, lesen es und halten es für einen Spaziergang.

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Guest Freisinn

 

Und wieder mal sieht man, dass es keinen Sinn macht, wenn hier jeder Dubbel jedem Dubbel wegen jedem Scheiss einen Alberto aufschwatzt, dann kommen andere, lesen es und halten es für einen Spaziergang.

 

Die inflationäre Anwendung dieser Methode hat sie wohl so langsam verbrannt ;)

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Auch ist das Beweisfoto leider keins, weil das Foto nur ein Aufnahme des Fahrzeuges von hinten zeigt. Somit vollkommen unbrauchbar.

 

 

Warum fragt derjenige, welcher den Anhörungsbescheid erhalten hat, nicht erst nach einem Foto, welches u.U. den Fahrer erkennen lässt, bevor Unbeteiligte die Schuld auf sich nehmen??

 

Das hat dir letztendlich das Genick gebrochen... es gab kein Foto, welches den Verursacher zur Strecke gebracht hätte, da du aber den Verstoß zugegeben hast, hat man jemanden gefunden, der die Sache finanziert (Bußgeld und Verfahrenskosten). Auf etwas anderes kommt es letztendlich nicht an.

 

Fälle, die schnell und einfach abzuhaken sind, sind für die Justiz lukrativ.

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Warum fragt derjenige, welcher den Anhörungsbescheid erhalten hat, nicht erst nach einem Foto, welches u.U. den Fahrer erkennen lässt, bevor Unbeteiligte die Schuld auf sich nehmen??
Weil man nicht rumkaspert wenn man einen Alberto machen will. So eine Anfrage signalisiert, dass man nicht bereit ist, mit dem Rest der Herde klaglos zur Schlachtbank zu trotten, damit weckt man den SB unnötig auf.
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  • 2 weeks later...

Hat wahrscheinlich nichts mehr gesagt, sonst hätte er es geschrieben ;) .

 

Aber, so gehts, wenn Amateure sich auf das juristische Parkett begeben, gell!

 

dete

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Tja, es ist halt immer empfehlenswert, ein hieb- und stichfestes Alibi zu haben, wenn man sich auf solche Dinge einlaesst, obendrein ist auch bei der Formulierung des 'Gestaendnisses' aeusserste Aufmerksamkeit notwendig...... :whistling:

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Naja, das wahre Leben ist nicht wie man es bei Barbara Salesch sieht. Ich kenne keinen Richter, der auf Überraschungszeugen, die erst in der Hauptverhandlung wie das Kaninchen aus dem Hut gezaubert werden, steht.

 

Gruß

Goose

Rechtfertigt aber immer noch nicht, bewusst ein falsches Urteil auszusprechen.

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Rechtfertigt aber immer noch nicht, bewusst ein falsches Urteil auszusprechen.

Komisch. Fällt das Urteil im Sinne/Interesse des Betroffenen aus, meckert natürlich niemand. Sagt einer aus meiner Zunft dann trotzdem etwas dazu, wird's zerredet. Aber wehe, es verläuft mal genau anders herum. Hier war der TE selbst schuld. Er hat zu hoch gepokert und sich IMO falsch verhalten. Der Richter hat sein Urteil auf Basis dessen, was ihm in der Hauptverhandlung präsentiert wurde, gefällt. Und manche Äußerungen kommen nunmal ganz eindeutig so rüber, als wären es Schutzbehauptungen. Im vorliegenden Fall wäre es wohl sinnvoll gewesen, wenigstens ein paar Zeugen zur Verhandlung mitzunehmen. Hat der TE aber nicht, wenn ich mich nicht irre.

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Der Richter hat sein Urteil auf Basis dessen, was ihm in der Hauptverhandlung präsentiert wurde, gefällt. Und manche Äußerungen kommen nunmal ganz eindeutig so rüber, als wären es Schutzbehauptungen.

 

Nein, hat er eindeutig nicht! Sondern er hat sich seinen eigenen (falschen) Reim darauf gemacht.

Hätte er sich nur an die Fakten gehalten und insbesondere das wertlose Foto berücksichtigt, hätte es einen Freispruch geben müssen!

 

Aber was bedeutet schon in dubio pro reo........................nichts, insbesondere in Verkehrsangelegenheiten. (sehr traurig)

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Komisch. Fällt das Urteil im Sinne/Interesse des Betroffenen aus, meckert natürlich niemand.

Dann entspricht das auch dem von "musicus" gerade genannten Grundsatz.

 

Sagt einer aus meiner Zunft dann trotzdem etwas dazu, wird's zerredet.

 

Was wurde denn zerredet? Auch Deine Zunft, sowie die User hier, die das Urteil für richtig empfinden haben doch klar durchblicken lassen, dass der Richter wider besseren Wissens so entschieden habe.

 

ch kenne keinen Richter, der auf Überraschungszeugen, die erst in der Hauptverhandlung wie das Kaninchen aus dem Hut gezaubert werden, steht.

Das impliziert doch, dass dem Richter des Angeklagten Verhaltens auf den Keks ging und seine Macht dementsprechend ausnutzte, ihm an den Karren zu fahren. Da gibt es auch nicht viel zu zerreden.

Die Frage, die sich mir stellt, ist ob ein solcher Richter, der sich von persönlichen Rachegelüsten leiten lässt, charakterlich zur Ausübung seines Berufes geeignet ist. IMHO nein!

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Wie schnell hier doch immer von "persönlichen Rachegelüsten" gesprochen wird. Mal sind es Cops, hier soll es nun ein Richter sein. Der Richter wird IMO nicht wider besseren Wissens entschieden haben, sondern anhand dessen, was ihm an die Hand gegeben wurde. Da mag nun ein eher schlechtes Foto sein, aber eben auch das wohl eindeutige Eingeständnis des TE (vllt/wahrscheinlich eben doch SEHR ungeschickt formuliert!!!). Und die plötzlich in so großer Zahl angeblich vorhandenen Zeugen.... ja wo waren sie denn???? Ich sage doch: hätte er wenigstens 2-3 zur Verhandlung mitgenommen. Aber so.... . Der Richter hat eine Würdigung aller ihm ihm zur Verfügung stehenden Beweise vorgenommen und ist zu der Überzeugung gelangt, daß der TE der Fahrer war. Das nennt man in diesem Fall eher Pech, aber ganz sicher nicht "persönliche Rachegelüste".

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Ein Verfahren ist nicht immer gerecht.

 

Hier hat jemand versucht, das Rechtssystem auszutricksen und hat sich dabei so ungeschickt angestellt, dass das Verfahren gegen ihn mit einer Verurteilung geendet hat.

 

Ich bin kein Freund davon, dass man mit Tricks im Verfahren seinem gerechten Urteil entgehen kann. Aber das ist eben so; die Kehrseite eines guten Rechtsstaates. Aus diesem Grund kann ich mir ein wenig Schadenfreude nicht verkneifen.

 

Wenn man sich in ein Rechtsverfahren begibt, sollte man sich zumindest einen Anwalt nehmen. Verfahrensrecht ist insgesamt zu komplex (und eben nicht gerecht sondern Recht), so dass ein studierter Jurist die eigenen Interessen vertreten sollte. Wer selber versucht das System (und den Richter) an der Nase herumzuführen, muss eben damit leben, dass der Richter sich im Verfahrensrecht besser auskennt (und einen auflaufen lässt).

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Das impliziert doch, dass dem Richter des Angeklagten Verhaltens auf den Keks ging und seine Macht dementsprechend ausnutzte, ihm an den Karren zu fahren. Da gibt es auch nicht viel zu zerreden.

 

Das ist deine persoenliche Einschaetzung der Dinge, die nichts, aber auch gar nichts mit Tatsachen zu tun hat, sondern ausschliesslich auf Spekulation beruht.....

 

Die Frage, die sich mir stellt, ist ob ein solcher Richter, der sich von persönlichen Rachegelüsten leiten lässt, charakterlich zur Ausübung seines Berufes geeignet ist. IMHO nein!

 

Ich bin doch sehr erstaunt, wie Du anhand der aeusserst duennen Beweislage zu einem derart abschliessenden Urteil kommst - waehrend Du dich andererseits darueber echauffierst, dass der Richter ein dir nicht angenehmes Urteil gefaellt hat, obwohl er der Beweislage des Verfahrens sicherlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet hat.......

 

Ich bin eher der Ueberzeugung, der TE hat sich bei der Nutzung der A.-Methode zu daemlich (die Formulierung sei mir verziehen) angestellt und muss nun deshalb die Suppe selbst ausloeffeln. Anstatt nun daraus die logischen Schluesse zu ziehen, wird dem Richter erst einmal reine Willkuer unterstellt und er wird mal eben als unfaehig zur Ausuebung seines Amtes deklariert - das ist ja auch einfacher, gelle? :whistling:

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