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Auto Kracht Mit Voller Wucht In Pferdekutsche...


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...nach Wechselbrücken und unbeleuchteten Unfallwracks ein weiteres Beispiel aus der Reihe vorrausschauende Fahrweise und Sichtfahrgebot bzw. womit man auf unseren Straßen so rechnen muß.

 

Polizeibericht "Pkw prallt auf Pferdefuhrwerke - 22 Verletzte" (klick)

 

BK-Media "Auto kracht mit voller Wucht in Pferdekutsche" (klick)

Großaufgebot von Helfern im Einsatz, 22 Personen zum Teil schwerst verletzt

 

www.nordbayern.de mit Photos(klick)

 

Google Maps

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Was für eine wunderbare fachliche Erklärung und Computeranimation die @AKA hier eingestellt hat. Verwunderlich, das verschiedene, uniformierte LKW Experten ohne LKW Führerschein und Fahrpraxis, das ni

Nachdem aber andere Zeugen diese Kutschen erkannt hatten und diese auch überholten ohne auf diese aufzufahren,muss ich mich fragen ob dieser Unfall nicht durch unachtsamkeit oder das überfahren dess e

Klar, man darf sich halt auch nicht darauf verlassen, immer nur auf beleutete Objekte zu treffen.

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wer weiss wie dieses Pferdefuhrwerk beleuchet war? Ich bin selber im Sommer mit so einer Fuhrwerk gefahren, das macht schon Spass, allerdings war es da schön angenehm warm,

und es war am Tag. Im Dunkeln mit so einem Gefährt auf öffentlichen Strassen? Das ist schon mutig, wie wir hier sehen.

 

Wir sind damals (fast) nur Feld- und Waldwege gefahren.

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Im Gegensatz zu Wechselbrücken und unbeleuchteten Unfallwracks ist ein Pferdefuhrwerk eine ganz normale, rechtmäßige Straßennutzung, sieht man mal von Autobahnen und Kraftfahrstraßen ab. Solange der Kutscher die Beleuchtungsvorschriften der StVO eingehalten hat, ist ausschließlich dem Kraftfahrzeugführer ein Vorwurf zu machen. Man sollte sich hüten, durch die normative Kraft des Faktischen depperter Kfz-Führer diese Verkehrsarten von der Nutzung der Straßen auszuschließen. Im übrigen darf auch eine Kutsche einen mit Z 250 gesperrten Feldweg nicht befahren, da sie ein Fahrzeug ist - es sei denn, die Fahrt dient der Bewirtschaftung der durch den Feldweg erschlossenen Feldgemarkung, und landwirtschaftlicher Verkehr ist durch Zusatzzeichen freigegeben.

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Das war gleich bei mir um die Ecke... Es haben sich mittlerweile (nicht in den Unfall verwickelte) Zeugen gemeldet, die die Kutschen auf dem Weg überholt haben und berichteten, daß die Dinger praktisch nicht beleuchtet waren. Die Polizei ermittelt in dieser Richtung weiter, mal sehen was da noch rauskommt.

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Das war gleich bei mir um die Ecke... Es haben sich mittlerweile (nicht in den Unfall verwickelte) Zeugen gemeldet, die die Kutschen auf dem Weg überholt haben und berichteten, daß die Dinger praktisch nicht beleuchtet waren. Die Polizei ermittelt in dieser Richtung weiter, mal sehen was da noch rauskommt.

 

Nachdem aber andere Zeugen diese Kutschen erkannt hatten und diese auch überholten ohne auf diese aufzufahren,muss ich mich fragen ob dieser Unfall nicht durch unachtsamkeit oder das überfahren dess eigenen Scheinwerferlichtes {Schneller als das Licht} zustande gekommen ist, Resultat! Auffahrunfall! :wand:

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Nur die Rückstrahler unterliegen einer Bauartgenehmigung nach Paragraph 22a 15. StVZO. Nicht jedoch die rote Leuchte. Der Paragraph 66a StVZO sieht nach hinten -neben den Rückstrahlern- nur (mindestens) eine weitere rote nicht blendende Leuchte vor. Bei einer Kutsche ist das bereits durch eine Kerze als Leuchtmittel, die in einer Laterne mit roter Scheibe brennt, erfüllt.

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Nur die Rückstrahler unterliegen einer Bauartgenehmigung nach Paragraph 22a 15. StVZO. Nicht jedoch die rote Leuchte. Der Paragraph 66a StVZO sieht nach hinten -neben den Rückstrahlern- nur (mindestens) eine weitere rote nicht blendende Leuchte vor. Bei einer Kutsche ist das bereits durch eine Kerze als Leuchtmittel, die in einer Laterne mit roter Scheibe brennt, erfüllt.

 

Betrachtet man Bild11 muss man sich wundern wie bei einer :80: Limitierung solch hoher schaden an dem Audi verursacht wird,nachdem ja die Pferdekutsche nicht besonders stabiel war,und die fahrerin fuhr ja ungebremst in das Pferdegespann,man muss sich wundern worauf manche fahrer beim fahren ihre Aufmerksamkeit richten :kopfschuettel:

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Betrachtet man Bild11 muss man sich wundern wie bei einer :80: Limitierung solch hoher schaden an dem Audi verursacht wird,.... die fahrerin fuhr ja ungebremst in das Pferdegespann,man muss sich wundern worauf manche fahrer beim fahren ihre Aufmerksamkeit richten :kopfschuettel:

@billyjoe: Wohl in Scheinsicherheit mit :80: gefahren, am besten noch mit Tempomat :80:, dann passt für die Cops wenigstens noch die "unangepasste Geschwindigkeit".

 

Es war ein "übersah"-Unfall aufgrund von Ablenkung/Unachtsamkeit.

:nolimit:

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Es war ein "übersah"-Unfall aufgrund von Ablenkung/Unachtsamkeit.
Der Dr. Christian Peiffer des Radarforum hat gesprochen...

 

Uns was wahr der fehler der fahrerin dass sie auf die Kutsche auffuhr? Mal los mit der erklaerung, den anscheinend hatte sie dieses Hinterniss nicht erkannt/wahrgenommen, denn niemand faehrt wissentlich auf ein anderes Fahrzeug auf!

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Das war gleich bei mir um die Ecke... Es haben sich mittlerweile (nicht in den Unfall verwickelte) Zeugen gemeldet, die die Kutschen auf dem Weg überholt haben und berichteten, daß die Dinger praktisch nicht beleuchtet waren. Die Polizei ermittelt in dieser Richtung weiter, mal sehen was da noch rauskommt.

 

Nachdem aber andere Zeugen diese Kutschen erkannt hatten und diese auch überholten ohne auf diese aufzufahren,muss ich mich fragen ob dieser Unfall nicht durch unachtsamkeit oder das überfahren dess eigenen Scheinwerferlichtes {Schneller als das Licht} zustande gekommen ist, Resultat! Auffahrunfall! :wand:

 

Klar, man darf sich halt auch nicht darauf verlassen, immer nur auf beleutete Objekte zu treffen.

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Es war ein "übersah"-Unfall aufgrund von Ablenkung/Unachtsamkeit.
Der Dr. Christian Peiffer des Radarforum hat gesprochen...

Wenn schon: Prof. Piper, @biber!

 

Anstatt ein vermeintlich superintelligenten Einzeiler hier abzudrücken, würde es Dir besser zu Gesicht stehen, mal einen sachlichen Beitrag zur Unfallursache abzuliefern.

:nolimit:

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Es war ein "übersah"-Unfall aufgrund von Ablenkung/Unachtsamkeit.
Der Dr. Christian Peiffer des Radarforum hat gesprochen...

Wenn schon: Prof. Piper, @biber!

 

Anstatt ein vermeintlich superintelligenten Einzeiler hier abzudrücken, würde es Dir besser zu Gesicht stehen, mal einen sachlichen Beitrag zur Unfallursache abzuliefern.

:nolimit:

 

Auf diesen sachlichen Beitrag von Biber zur Unfallursache würde ich mich auch freuen,denn dann würde man auch erkennen welcher type von Fahrer hinter dem Lenkrad sitzt! :think: Was aus seiner Tastatur kommt ist ja bekannt!

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... mal einen sachlichen Beitrag zur Unfallursache abzuliefern.

Auf diesen sachlichen Beitrag ...

 

Eine sachliche Aussage findet sich in den Links aus #1 Ihr beiden Experten:

... aus noch ungeklärten Gründen ...
Aber fein, dass Ihr schon mehr wisst als die Cops, die vor Ort waren, und diese Art Spekulatius-Expertise auch von anderen fordert.
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... mal einen sachlichen Beitrag zur Unfallursache abzuliefern.

Auf diesen sachlichen Beitrag ...

 

Eine sachliche Aussage findet sich in den Links aus #1 Ihr beiden Experten:

... aus noch ungeklärten Gründen ...
Aber fein, dass Ihr schon mehr wisst als die Cops, die vor Ort waren, und diese Art Spekulatius-Expertise auch von anderen fordert.

Habe keine ahnung wesshalb das fahrzeug in die Pferdekutsche krachte , nehme mal an dass das Fuhrwerk nicht gesehen wurde denn niemand ist so dämlich und fährt absichlich auf ein Hinderniss!

Aber Du hast anscheinend das wissen mit dem löffel eingeflöst bekommen, da Du weisst dass "wir" mehr wissen als die Cops die for Ort waren ,muss mich immer wunderern woher die weisheit einzelner Forumsteilnehmer kommt selbst wenn sie die Personen nicht persönlich kennen.

 

Aus "noch ungeklärten Gründen" ist keine sachliche aussage sondern ein eingeständniss von nichts wissen und nachdem das hier ein Forum ist wo man diskutieren kann,nehmen wir halt mal an dass der Auffahrunfall einer der normalen ist wo der Fahrer entweder das Hinderniss nicht erkannt hatte , oder der Bremsweg war zu lang,und das ist noch kein grund andere Forumsteilnehmer als Experten zu betitteln. wenn Du damit nicht leben kannst ist das Deine angelegenheit,und noch lange kein grund andere forumsteilnehmer dumm anzumachen! :nixda:

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Naja - hier in Deutschland haben wir ein Sichtfahrgebot. Da muss man auch ein schwach bis nicht beleuchtetes Hindernis auf der Fahrbahn erkennen und davor Anhalten können. Wer in eine Pferdekutsche reinrauscht, hat imho was falsch gemacht.

 

 

Und Pressesprecher der Polizei kennen sich oft nicht mit den Details der Gesetze aus. Die sondern gerne mal Floskeln für die allgemeine Presse ab, die keiner weiteren Prüfung standhalten.

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... und das ist noch kein grund andere Forumsteilnehmer als Experten zu betitteln.

 

Erst kapierst Du die Anspielung auf Sebnitz nicht:

Uns was wahr der fehler der fahrerin dass sie auf die Kutsche auffuhr? Mal los mit der erklaerung...

 

Dann nölst Du ein bisschen rum:

Was aus seiner Tastatur kommt ist ja bekannt!

 

Und nun gibst Du wieder die Foren-Mimose:

... wenn Du damit nicht leben kannst ist das Deine angelegenheit,und noch lange kein grund andere forumsteilnehmer dumm anzumachen!

 

:nunja:

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Uns was wahr der fehler der fahrerin dass sie auf die Kutsche auffuhr?
Ich würde auffahren generell als Fehler bezeichnen.

 

Mal los mit der erklaerung
Wie PedroK dankenswerterweise schon erklärt hat, gibt es bisher keine Erklärung.

 

Habe keine ahnung wesshalb das fahrzeug in die Pferdekutsche krachte
Das hättest Du nicht extra erwähnen müssen.

 

muss mich immer wunderern woher die weisheit einzelner Forumsteilnehmer kommt selbst wenn sie die Personen nicht persönlich kennen.
Du merkst schon, daß Du gerade über dich selbst geschrieben hast?

 

Aus "noch ungeklärten Gründen" ist keine sachliche aussage sondern ein eingeständniss von nichts wissen
Ich schreib es extra langsam, damit Du es besser verstehst: ersteres ist falsch, letzteres steht nicht im Widerspruch zu ersterem.

 

nehmen wir halt mal an dass der Auffahrunfall einer der normalen ist wo der Fahrer entweder das Hinderniss nicht erkannt hatte , oder der Bremsweg war zu lang
Schön gesehen. Und jetzt lies Dir nochmal #9 durch und finde heraus, welche der von Dir genannten Möglichkeiten dort ausgeschlossen wurden.

 

noch lange kein grund andere forumsteilnehmer dumm anzumachen!
Warum um Himmels willen tust Du das dann?

 

Wenn schon: Prof. Piper
Ich hatte angenommen, Du würdest meinen Hinweis verstehen, schließlich hat sich der von mir genannte Herr gerade (wieder mal) in Deinem Leib-und-Magen-Blatt nachhaltig blamiert. Tut mir leid, daß ich Dich überfordert habe.

 

einen sachlichen Beitrag zur Unfallursache
Das von Dir - das nennt man wohl Chuzpe.
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... würde es Dir besser zu Gesicht stehen, mal einen sachlichen Beitrag zur Unfallursache abzuliefern.

:nolimit:

 

Auf diesen sachlichen Beitrag von Biber zur Unfallursache würde ich mich auch freuen,...

Ich bewundere eure Zuversicht und euren Optimismus! :lol:

Die Hoffnung stirbt zuletzt, und manchmal noch später.

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... würde es Dir besser zu Gesicht stehen, mal einen sachlichen Beitrag zur Unfallursache abzuliefern.

:nolimit:

 

Auf diesen sachlichen Beitrag von Biber zur Unfallursache würde ich mich auch freuen,...

Ich bewundere eure Zuversicht und euren Optimismus! :lol:

Die Hoffnung stirbt zuletzt, und manchmal noch später.

 

@ "Gerre" man kann ja noch hoffen aber anscheined ist bei diesen beiden jede hoffnung vergebens

Wie Biber so schoen schrieb Wie PedroK dankenswerterweise schon erklärt hat, gibt es bisher keine Erklärung.

da muss man ja ganz schoen weit hinter dem berg sein wenn man bei einem Auffahrunfall auf einen langsameren VT nicht weiss wesshalb der hintere dem vorderen in dessen Hinterteil knallte und nach fehlern sucht und womoeglich versucht den Pferden die schuld zu geben da sie keine :80: liefen was ja das limit auf dieser strasse war,und die selben eben nur im Pferdetrapp dahin trottelten.{ Verdammte Schnarchnasen} Aber man kann ja versuchen dem anderen Pferdegespann die Schuld zu geben da dieses eben nur im Schritt tempo unterwegs waren und das andere gespann konnte nicht ueberholen :geil: Aber keinesfalls war die Autofahrerin daran Schuld :licht: {Zinismuss an} Ein andere Grund fuer die langsame Gangart der Pferde koennte ja auch sein dass diese keine TÜv geprueften Hufebeschlaege fuer die Schneeverhaeltnisse hatten

{Zinismuss aus}

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das überfahren dess eigenen Scheinwerferlichtes {Schneller als das Licht} zustande gekommen ist, Resultat! Auffahrunfall! :wand:

 

Hervorhebung durch mich: Billy, der war gut!

 

dete

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Wenn schon: Prof. Piper
Ich hatte angenommen, Du würdest meinen Hinweis verstehen, schließlich hat sich der von mir genannte Herr gerade (wieder mal) in Deinem Leib-und-Magen-Blatt nachhaltig blamiert. Tut mir leid, daß ich Dich überfordert habe.

@biber: Habe ich auch gedacht, Du verstehst meine Hinweise. Ich ahnte es aber schon beim Schreiben, dass es bei Dir wieder hapern wird, wenn man nicht mal "schwarze Bildschirme auf BAB-Brücken" versteht.

 

einen sachlichen Beitrag zur Unfallursache
Das von Dir - das nennt man wohl Chuzpe.

Du liegst halt wiedermal voll daneben. Dafür gibt es sicher auch ein elegant klingendes Fremdwort. Fakt ist jedenfalls, wenn man "wohl" schreibt, dann steht dies für "keine Ahnung" :P .

 

@billy joe: Es gibt noch die seltenen Gründe "medizinischer Notfall", sprich ausgerechnet da Herzattacke, Unterzucker etc. und "technisches Versagen", sprich die fiesen Nachbarn haben die Bremsleitungen so angeschnitten, dass ausgerechnet bei der Kutsche dann das Pedal durchgefallen ist -_- .

:nolimit:

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@pedrok: Exotische Unfallursachen sind nicht auszuschliessen, jedoch sehr unwahrscheinlich. Im Normalfall sind es also normale Sachen, hier die Unaufmerksamkeit/Ablenkung. Wenn die Fahrerin noch ansprechbar war, wird sie wohl eine exotische Ursache (Bremse versagt, Gas klemmt, ...) schon gleich genannt haben, was dann im Pressebericht genannt werden kann.

 

Grundsätzlich bin ich ja schon froh, wenn die polizeilichen Presseschreiber nicht "war zu schnell" schreiben, sondern neutral "aus ungeklärter Ursache" oder wenigstens "vermutlich" schreiben.

Äußerst begrüßenswert sind Berichte aus Unterfranken, hier wird regelmäßige die Ursache "Unaufmerksamkeit" benannt.

:nolimit:

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... würde es Dir besser zu Gesicht stehen, mal einen sachlichen Beitrag zur Unfallursache abzuliefern.

:nolimit:

 

Auf diesen sachlichen Beitrag von Biber zur Unfallursache würde ich mich auch freuen,...

Ich bewundere eure Zuversicht und euren Optimismus! :lol:

Die Hoffnung stirbt zuletzt, und manchmal noch später.

 

@ "Gerre" man kann ja noch hoffen aber anscheined ist bei diesen beiden jede hoffnung vergebens

Öha, da hatte ich mich wohl nicht deutlich genug ausgedrückt. In der Tat bewundere ich die Zuversicht von dir und m3_, die ihr immer noch hofft, von Biber einen sachlichen Beitrag zu lesen zu bekommen.

 

da muss man ja ganz schoen weit hinter dem berg sein wenn man bei einem Auffahrunfall auf einen langsameren VT nicht weiss wesshalb der hintere dem vorderen in dessen Hinterteil knallte

Im allgemeinen wird die Schuld an einem Auffahrunfall dem Auffahrenden angelastet. Allerdings sollte das Unfallopfer auch klar erkennbar beleuchtet sein, wie z.B. mit den vorschriftsmäßigen Rückleuchten eines Kfz. Nach Lektüre von Beitrag #6 habe ich Zweifel, ob das hier der Fall war. Eine Landstraße hat Kurven und Gegenverkehr, darauf ist ein schwach beleuchtetes langsames Fuhrwerk nicht immer gleich gut zu erkennen.

Nützlich ist bei ungewöhnlich langsamen Fahrzeugen auch die Warnung mit einem gelben Blinklicht, wie man es an landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Sonderfahrzeugen sieht. @BamBam, Z282: Kennt ihr die Regeln, nach denen der Betrieb solch eines Warnlichts vorgeschrieben ist?

Andererseits meinen manche, man sollte den Autoverkehr auf die Geschwindigkeit von Fuhrwerken abbremsen, damit deren romantische Fahrt nur ja nicht gestört wird.

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Dafür gibt es das Sichtfahrgebot. Ich darf mit meinem 30 Jahre alten Fahrrad auch legal auf der Landstraße unterwegs sein. Die funktionierende Rückleuchte wird auch kaum besser erkennen zu sein.

 

Mit so etwas muss ein VT halt rechnen - lernt man immer noch in der Fahrschule.

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gerre Geschrieben Gestern, 23:04

 

Öha, da hatte ich mich wohl nicht deutlich genug ausgedrückt. In der Tat bewundere ich die Zuversicht von dir und m3_, die ihr immer noch hofft, von Biber einen sachlichen Beitrag zu lesen zu bekommen.

 

Du hast dich deutliche ausgedrueckt und ich habe es auch verstanden dass Du unsere Zuversicht bewunderst,weder Bieber noch PedroK haben eine antwort wesshalb es zu dem Auffahrunfall gekommen ist.

 

Du schriebst!

"Im allgemeinen wird die Schuld an einem Auffahrunfall dem Auffahrenden angelastet. Allerdings sollte das Unfallopfer auch klar erkennbar beleuchtet sein, wie z.B. mit den vorschriftsmäßigen Rückleuchten eines Kfz. Nach Lektüre von Beitrag #6 habe ich Zweifel, ob das hier der Fall war. Eine Landstraße hat Kurven und Gegenverkehr, darauf ist ein schwach beleuchtetes langsames Fuhrwerk nicht immer gleich gut zu erkennen"

Und schon hat man eine unklare Gesetzesvorlage genannt ein Gummi Gesetz,Nachdem ich in einem anderen Land zuhause bin wo eben der auffahrende Schuld ist egal was das Hinderniss war,oder wie es zustande gekommen ist.

Vorschriftsmaesige Rueckleuchten ist etwas was eben wieder das Gummigesetz zun vorschein bringt,

 

Was ist wenn die vorschriftsmaesige Rueckleuchte im selben moment einen Technischen Defeckt hat {Ausgebrannte Birne} und der reflecktierende Rueckstrahler verschmutzt ist? Ist es nicht vorschrift dass man auch bei euch seine geschwindigkeit so halten muss dass man bei Nacht , {desshalb hat das Fahrzeug Scheinwerfer,im extrem falle Fernlicht} oder schlechter Sicht auf sichtweite anhalten kann? und wie geschrieben das Limit an dieser Stelle war :80: und der lichtkegel eines fahrzeuges leuchtet die Fahrbahn auf zirka 80-100 meter aus,{bei Fernlicht noch weiter}und jedes gute Fahrzeug schaft eine Bremsung bis zum stillstand bei dieser geschwindigkeit in zirka 50 metern,schrecksekunde eingeschlossen, somit beweist dieser Unfall dass die Dame entweder zu schnell war oder sie hatte das Fuhrwerk nicht erkannt da sie ungebremst in dieses einschlug.

 

Von wegen klar erkennbar, das ist moeglicherweise bei eueren Verkehrsgeschehen gang und gebe ,aber es gibt auch noch andere Situationen wo ein Hinderniss voellig unbeleuchtet und ohne Rueckstrahler {Baum,oder Felsblock,oder sonstiges unbeleutetes Objeckt} auf der Fahrbahn ist,desshalb sollte jeder vernuenftige Autofahrer auf sichtweite

fahren

.Wir hatten vor zirka 6 Monaten eine 200 kg Blackbaer bei uns in der Wohnsiedlung auf erkundungsgang,und dieser trug keine vorschriftsmäßigen Rückleuchten, und dieser lief munter und vergnuegt bei nacht ueber die Strasse,bis ihn ein Polizist erschoss, nimmst Du den auf die Haube kann es dumm ausgehen,denn angefahrene Baeren werde boesartig,desshalb fahre ich und der rest der Normalos bei Nacht auf sichtweite denn das naechste mal koennet es auch ein 600kg Moose {Elch in deutsch} sein

 

BamBam Geschrieben Heute, 00:51

 

Nach Paragraph 38 StVO dürfen langsam fahrende Fahrzeug ein gelbes Blinklicht/Rundumlicht benutzen.

 

Allerdings scheitert es an der StVZO. Der Paragraph 52 StVZO sieht eine Ausrüstung bei Kutschen nicht vor.

Wie von mir geschrieben nicht alles was sich auf den Strassen bei nacht herumtreibt befolgt den Paragraph 38 der StVO und ist mit gelben Blinklicht/Rundumlicht ausgestattet, desshalb soll man auf Sichtweite fahren,lieber 5 minuten spaeter am ziel sein als ein kaputtes Auto ,oder einen laengeren Aufenthalt in der Intensievstation eine Krankenhauses!

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...denn das naechste mal koennet es auch ein 600kg Moose {Elch in deutsch} sein...

 

Das kann Dir bei uns hier auch passieren, was folgender Vorfall / Unfall von vor etwa 1 1/2 Jahren zeigt...

 

Elch von Auto erfasst (klick)

ungewöhnlicher Wildunfall auf der B20 bei Furth im Wald

 

Glück gehabt, Schaden nur 4000,- EUR, das Opfer der Elch tot und natürlich, wie könnte es anders sein das ganze bei Nacht

 

... Du siehst auf Sicht fahren haben unsere Leute einfach nicht drauf, entweder die Bahn is frei, dann gehts gut oder wenn doch einmal etwas im Weg steht - tja, dann wirds gnadenlos abgeschossen und weggebombt

 

weitere Beispiele:

 

Radfahrer ohne Licht im Dunklen von Auto erfasst (klick)

 

Fahrradfahrer in einem Waldstück frontal von Auto erfasst (klick)

 

Radfahrer von Autofahrerin übersehen (klick)

 

Radfahrer in Waidhaus von Auto erfasst (klick)

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Bevor ich in die um sich greifende weihnachtliche Stimmung abgleite, ein paar klare Worte zu dem Dummfug, den Du verzapfst:

weder Bieber noch PedroK haben eine antwort wesshalb es zu dem Auffahrunfall gekommen ist.
Bisher hat niemand eine Erklärung. Es gibt den einen oder anderen selbsternannten Experten (gern mit einer langen Historie im Bereich unvollendete Arbeit), der genau weiß, was die Ursache gewesen sein muß. Das ist allerdings keine Erklärung der Unfallursache, sondern einfach nur feste Meinung und damit wertlose Spekulation.

 

somit beweist dieser Unfall dass die Dame entweder zu schnell war oder sie hatte das Fuhrwerk nicht erkannt da sie ungebremst in dieses einschlug.
Ach was. Tatsächlich? Zwei Erklärungen im Angebot? Und das ist dann eine Antwort? Und nicht nur das, nein, auch noch das pösepöse zu schnell dabei: Kreuziget ihn, er hat Jehova gesagt!

 

Nachdem ich in einem anderen Land zuhause bin wo eben der auffahrende Schuld ist egal was das Hinderniss war,oder wie es zustande gekommen ist.
Jetzt echt? Wenn ich in CDN grundlos eine Vollbremsung mache und Du fährst drauf, dann bist Du auf jeden Fall schuld? Interessant!

 

Vorschriftsmaesige Rueckleuchten ist etwas was eben wieder das Gummigesetz zun vorschein bringt,
Nein, Dummerchen. Denn wenn das
wenn die vorschriftsmaesige Rueckleuchte im selben moment einen Technischen Defeckt hat
eintritt, handelt es sich nicht um eine vorschriftsmäßige Rückleuchte. Hättest Du Dir erklären lassen können.
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Aka Geschrieben Heute, 10:02

 

... Du siehst auf Sicht fahren haben unsere Leute einfach nicht drauf, entweder die Bahn is frei, dann gehts gut oder

wenn doch einmal etwas im Weg steht - tja, dann wirds gnadenlos abgeschossen und weggebombt

Nicht nur dass sie wie Du schriebst " ein Hinderniss gnadenlos abgeschossen und weggebombt wird ",sondern sie haben auch den Drang dann die Schuld bei den anderen zu suchen,nur nicht bei sich selbst,und das ist eben das traurige bei einigen VT sondern auch dass sie schwierigkeiten mit der Deutschen Sprache haben um das geschriebene richtig auszulegen

 

 

Zitat Billy Joe

 

somit beweist dieser Unfall dass die Dame entweder zu schnell war oder sie hatte das Fuhrwerk nicht erkannt da sie ungebremst in dieses einschlug.

Hatte nicht geschrieben dass sie zu schnell war,sondern dass es eine Moeglichkeit war und was legte Bieber aus? Er legt es als bewiesen aus und nicht als was es gedacht war,eine der fielen Gruende wesshalb sie das Fuhrwerk nicht erkannte!

Bieber Geschrieben Heute, 10:47

Ach was. Tatsächlich? Zwei Erklärungen im Angebot? Und das ist dann eine Antwort? Und nicht nur das, nein, auch noch das pösepöse zu schnell dabei: Kreuziget ihn, er hat Jehova gesagt!

 

But anyhow "You all have a "Merry Christmas"

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Was ist wenn die vorschriftsmaesige Rueckleuchte im selben moment einen Technischen Defeckt hat {Ausgebrannte Birne} und der reflecktierende Rueckstrahler verschmutzt ist?

Wenn einer den Defekt an seinem Auto bemerkt muß er ihn unverzüglich reparieren lassen.

Dafür haben wir den TÜV, er soll verhindern, daß Leute länger als zwei Jahre mit einem defekten Rücklicht herumfahren. Wenn das herauskommt, daß einer mit unrepariertem Rücklicht herumfährt und dies weiß kann er wegen Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen werden und eine Teilschuld aufgebrummt bekommen.

 

Von wegen klar erkennbar, das ist moeglicherweise bei eueren Verkehrsgeschehen gang und gebe ,aber es gibt auch noch andere Situationen wo ein Hinderniss voellig unbeleuchtet und ohne Rueckstrahler {Baum,oder Felsblock,oder sonstiges unbeleutetes Objeckt} auf der Fahrbahn ist,desshalb sollte jeder vernuenftige Autofahrer auf sichtweite fahren

Wenn der Wind den Baum auf die Straße gekippt hat ist es höhere Gewalt, wenn jemand den Felsblock auf die Straße gerollt hat kriegt der eine Anklage wie hier geschehen.

 

@Aka

Elch von Auto erfasst (klick)

ungewöhnlicher Wildunfall auf der B20 bei Furth im Wald

Warum so ausgefallen? Unfälle mit Wildschweinen kommen öfters mal vor. Dagegen muß was getan werden, und wie Du lesen kannst geschieht das auch.

 

Bei solchen Unfällen ist zwischen Eigensicherung zu unterscheiden und zwischen Schäden, die anderen schuldhaft zugefügt werden.

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Wenn einer den Defekt an seinem Auto bemerkt muß er ihn unverzüglich reparieren lassen.

Dafür haben wir den TÜV, er soll verhindern, daß Leute länger als zwei Jahre mit einem defekten Rücklicht herumfahren. Wenn das herauskommt, daß einer mit unrepariertem Rücklicht herumfährt und dies weiß kann er wegen Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen werden und eine Teilschuld aufgebrummt bekommen.

 

Alles schoen und gut, nur weiss der Kutscher dess Pferdefuhrwerkes dass die Birne im Ruecklicht vor 10 Sekunden ausgebrannt ist ? wir reden hier nicht von Autos die ja mehrere Ruecklichter haben,sondern von einem Pferdefuhrwerk

und wie kann dann der Kutscher ,sollte er den ausfall der Beleuchtung erkennen das Ding unverzüglich reparieren lassen?

Er muss es erstens sovort bemerken und dann zu einer Werkstatt fahren,aus diesem Grunde sollte der VT welcher von hinten kommt auf Sicht fahren und den auffahrunfall vermeiden!

 

Wenn der Wind den Baum auf die Straße gekippt hat ist es höhere Gewalt, wenn jemand den Felsblock auf die Straße gerollt hat kriegt der eine Anklage

 

Schreib nicht von mutwilligen rollen eines Felsblockes auf die Fahrbahn, es gibt auch noch Fels sturz durch Naturgewalt, und ob jemand dann die hoehere Gewalt verklagen kann wenn er/sie durch den Unfal zu Tote kommt? fuer mich besteht eben das ungeschriebene gesetz ich fahre so schnell dass ich im notfall bei erkennung dess Hinternisses noch zum Stillstand kommen kann! Aber das ist meine art dess fahren,und bin bis jetzt unfallfrei.

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Schreib nicht von mutwilligen rollen eines Felsblockes auf die Fahrbahn, es gibt auch noch Fels sturz durch Naturgewalt,

Das ist der Unterschied, auf den es ankommt: Hast Du eine Person als Täter, der das Hindernis auf die Straße gebracht hat, kannst Du sie zur Verantwortung ziehen. Naturgewalten, Wettereinflüsse, wilde Tiere und dumme Zufälle sind jedoch keine Personen.

 

und ob jemand dann die hoehere Gewalt verklagen kann wenn er/sie durch den Unfal zu Tote kommt?

Dann ist es ganz einfach: Jeder repariert seinen Schaden auf eigene Kosten. Das ist so normal wie die Verschleißschäden, die Du an deinem Auto nach über 100 000 km reparieren mußt oder der Austausch des durchgebrannten Birnchens in deinem Rücklicht.

 

wie kann dann der Kutscher ,sollte er den ausfall der Beleuchtung erkennen das Ding unverzüglich reparieren lassen?

Was würdest Du tun, solltest Du den Ausfall beider Frontscheinwerfer an deinem Wagen erkennen? :sneaky:

Beim Ausfall einer Heckleuchte reicht die Reparatur beim nächsten Aufenthalt in der Garage.

 

Daß die Unfallverursacherin ihren Schaden selbst tragen muß erscheint mir trivial, es fragt sich nur: In welchem Ausmaß muß sie für die zertrümmerte Kutsche und die Verletzungen der Insassen aufkommen?

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...Warum so ausgefallen? Unfälle mit Wildschweinen kommen öfters mal vor....

 

Ich wollte nur zeigen, dass man mit allem rechnen muß und v.a. wollte ich bei Billy Joe ein bischen angeben, dass wir auch einen Elch haben -tschuldigung- hatten. Das arme Tier, einmal wirklich nur einmal kommt so eine Sensation vermutlich ausm Osten gelatscht ... kaum setzt dieser stolze König der Wildnis seinen Fuß auf die erste Straße und schon wird er umgenietet - das Bild in dem Bericht stimmt traurig so oft ich es sehe.

 

Zu den Wildschweinen, ja was denkste was ich auf meinen Touren so alles an Kadavern rumliegen sehe ... das größte Problem bei allem ist, dass unsere Fahrer -ich wiederhole mich- nach dem Motto "Bahn frei jetzt komm ich" unterwegs sind. Vorrausschauende Fahrweise ist ein Fremdwort ... wie schon gesagt, entweder die Bahn is frei, dann gehts gut oder wenn etwas -egal was- in die Quere kommt dann knallts.

 

Und das hat Billy Joe oben zu meinem Beitrag ergänzt, da muß ich ihm voll zustimmen ... der Gipfel ist dann, dass die Schuld natürlich immer und wenn es noch so abwegig ist bei den anderen gesucht wird.

 

Dass man als Fahrer gegen querendes Wild fast keine Chance hat ist klar, aber was mich bei solchen Unfällen mit Hindernissen jeder Art traurig stimmt ist die Einstellung der Leute. Stur darauf beharren ... Ich habe das Recht so und so schnell zu fahren ohne sich auch nur einmal mit dem gesunden Menschenverstand über die möglichen Folgen jenseits der rechtlichen Beurteilung klar zu werden ... was hilft es mir zwar Recht gehabt zu haben, aber hinterher tot von irgendeinem Hindernis abgekratzt zu werden. Wo bleibt da der Grundsatz aus der StVO - wenn es schon nicht mit dem gesunden Menschenverstand geht ... mit den Fehlern anderer rechnen.

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kannst Du sie zur Verantwortung ziehen. Naturgewalten, Wettereinflüsse, wilde Tiere und dumme Zufälle sind jedoch keine Personen.

und von denen dummen Zufälle schreibe ich ja, desshalb kann ich nicht verstehen dass viele von euch total blind in das schwarze loch fahren dass von den Scheinwerfern nicht ausgeleuchtet wird ist denn euch euer Leben nichts wert oder seit ihr so im Zeitdruck?

Daß die Unfallverursacherin ihren Schaden selbst tragen muß erscheint mir trivial, es fragt sich nur: In welchem Ausmaß muß sie für die zertrümmerte Kutsche und die Verletzungen der Insassen aufkommen?

Wieso soll sie fuer den Schaden aufkommen? Sie hat sicher eine versicherung welche dafuer

aufkommt ich persoenlich habe vollkastco mit 1 million,und einer Selbstbeteiligung von $ 250.00 habe aber bis jetzt noch nie meine versicherung benoetigt da ich eben dementsprechen fahre.

Was würdest Du tun, solltest Du den Ausfall beider Frontscheinwerfer an deinem Wagen erkennen?

Dann wurde ich das Fernlicht einschalten,aber dass an unseren Fahrzeugen beide Scheinwerfer zur selben zeit ausfallen ist unwarscheinlich ,denn wier habe ein anderes system! Meine fahrzeuge habe noch 2 nebelscheinwerfer und deren Gebrauch ist bei uns nicht verboten.

 

Und ich muss Aka hir 100% zustimmen

 

Dass man als Fahrer gegen querendes Wild fast keine Chance hat ist klar, aber was mich bei solchen Unfällen mit Hindernissen jeder Art traurig stimmt ist die Einstellung der Leute. Stur darauf beharren ... Ich habe das Recht so und so schnell zu fahren ohne sich auch nur einmal mit dem gesunden Menschenverstand über die möglichen Folgen jenseits der rechtlichen Beurteilung klar zu werden ... was hilft es mir zwar Recht gehabt zu haben, aber hinterher tot von irgendeinem Hindernis abgekratzt zu werden. Wo bleibt da der Grundsatz aus der StVO - wenn es schon nicht mit dem gesunden Menschenverstand geht ... mit den Fehlern anderer rechnen.

 

Ja der liebe gesunden Menschenverstand leider bleibt dieser beim drehen dess Zuendschluessels bei viele Fahrern in der Garage zurueck! :heul:

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Daß die Unfallverursacherin ihren Schaden selbst tragen muß erscheint mir trivial, .....?

Wieso soll sie fuer den Schaden aufkommen? Sie hat sicher eine versicherung welche dafuer

aufkommt

Damit hat sie ihren Schaden schon im voraus bezahlt.
ich persoenlich habe vollkastco mit 1 million,und einer Selbstbeteiligung von $ 250.00 habe aber bis jetzt noch nie meine versicherung benoetigt
Und wenn Du für den Schaden auch noch was dazugezahlt hast kann sie sich ihren Fahrstil wohl leisten. :sneaky: Es gibt eben Leute, die wollen was haben für das Geld, das sie ausgeben.
da ich eben dementsprechen fahre.
Dann brauchst Du doch gar keine Vollkasco. :licht: Oder glaubst Du deinen eigenen Aussagen nicht? Ich z.B. habe mir die nicht unerheblichen Ausgaben für solch eine Versicherung gespart. Sollte ich unerwarteterweise doch einmal mein Auto durch eigene Blödheit verlieren geschieht es mir eben recht.

 

Was würdest Du tun, solltest Du den Ausfall beider Frontscheinwerfer an deinem Wagen erkennen?

Dann wurde ich das Fernlicht einschalten,aber dass an unseren Fahrzeugen beide Scheinwerfer zur selben zeit ausfallen ist unwarscheinlich ,denn wier habe ein anderes system! Meine fahrzeuge habe noch 2 nebelscheinwerfer und deren Gebrauch ist bei uns nicht verboten.

Du weichst aus! Was machst Du, wenn die Frontbeleuchtung schlechthin ausfällt? Ich habe schon mal eine Notrufsäule angesteuert, als ich merkte, daß mein Fahrlicht wegen Elektrikschaden immer schwächer wurde. Der Wagen wurde dann von der Straßenwacht abgeschleppt.

 

Ja der liebe gesunden Menschenverstand
...liefert oft ganz andere Ergebnisse als die Schilder anzeigen. Die einen folgen ihm und riskieren ein Knöllchen, die anderen folgen staatsergeben den Schildern und stellen denken und Aufmerksamkeit ein. Wozu auch selber denken, wenn der Staat für einen denkt, für totale Sicherheit sorgt und sowieso alles besser weiß? :giveup:

 

@Aka

Wo bleibt da der Grundsatz aus der StVO - wenn es schon nicht mit dem gesunden Menschenverstand geht ... mit den Fehlern anderer rechnen.
Ja, wo isser geblieben? In der vom BMVBS verlinkten Fassung der StVO ist er nicht mehr. Wahrscheinlich wurde er gelöscht, und das aus gutem Grund:

Die Aufforderung, mit den Fehlern anderer zu rechnen regt zu einer Alternative an: Selbst Fehler zu machen, und mit denen sollen dann die anderen rechnen. <_< Damit verlöre die StVO ihren Sinn.

Jeder hat die StVO in allen ihren Teilen einzuhalten, oder das ganze Regelwerk wird zur Farce.

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Jeder hat die StVO in allen ihren Teilen einzuhalten, oder das ganze Regelwerk wird zur Farce.

 

Du verkennst, dass es verschiedenerlei Verstöße gibt:

  • solche, die gar niemandem außer der verletzten Vorschrift schaden können,
  • andere, die nur den "Sünder" selbst gefährden,
  • und schließlich solche wie Blindflug, die auch andere gefährden.

 

Welch letztere natürlich gar nicht gehen :kopfschuettel:

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  • ... und schließlich solche wie Blindflug, die auch andere gefährden.

 

Welch letztere natürlich gar nicht gehen :kopfschuettel:

Und in welchem Paragraphen der StVO wird 'Blindflug' verboten? :sneaky:

Oder ist dies eine Forderung, die aus den allgemeinen Grundsätzen der StVO mit viel Phantasie und Spitzfindigkeit deduzieret worden ist?

Es ist auch schon versucht worden, aus dem Sichtfahrgebot ein allgemeines TL :60: bei Dunkelheit zu konstruieren, siehe hier .

Wo tritt Blindflug auf, wenn kein dichter Nebel herrscht? In unübersichtlichen Kurven. Ein kurvenreicher Straßenverlauf und niedere Tempolimits sind ganz einfach Nachteile des Straßennetzes eines Landes und Merkmale einer wenig leistungsfähigen Infrastruktur. Daß man es wesentlich besser machen kann zeigen die Straßen in Frankreich.

 

Ein weiterer Verstoß, der zu Unfällen führt, ist der gegen die Vorfahrtsregeln. Und damit gefahrlos gegen sie verstoßen werden kann wird das Limit an Kreuzungen und Einmündungen von :100: auf :70: gesenkt. Dort kann man geblitzt werden, auch wenn kein anderer VT, den man gefährden könnte, in der Nähe ist.

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Nimm den § 3:

 

(1) (...) Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.(...)

 

;)

 

Edith: In der Vorschau sehe ich noch "§ 3" - also "Paragraph 3" - keine Ahnung, was die Forensoftware da macht...

 

Edith 2: Nun ist alles wieder richtig. :think:

Edited by Ichtyos
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...

Edith: In der Vorschau sehe ich noch "§ 3" - also "Paragraph 3" - keine Ahnung, was die Forensoftware da macht...

 

Edith 2: Nun ist alles wieder richtig. :think:

 

Das Problem tritt bei Sonderzeichen auf, -zumindest bei mir immer- wenn man zwischen den Bearbeitungsansichten umschaltet. Statt dem Sonderzeichen (klick) wird der HTML-Code (fürs Paragraphenzeichen "§") nicht mehr in entsprechende Zeichen umgesetzt sondern es bleibt der HTML-Code stehen... irgendwie hängt da seit der Umstellung was :think: .

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