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"unfallflucht Mit 7,5To"


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Hallo liebes Forum,

 

es bewegt sich mal wieder etwas bei mir was äussert ärgerlich ist. Ich habe im September diesen Jahres bei dem Wenden (U-Turn) mit einem 7,5to LKW ein Strassenverkehrsschild beschädigt (Parkplatzweiser).

Ich habe diesen Unfall NICHT bemerkt. (Schild ist ca. 1m breit und 1,40 hoch, Schaden ist ca. 20-30 cm umgeknickt). Dies wurde von mehreren Zeugen beobachtet die natürlich die Polizei riefen nachdem ich davon gefahren bin. Ich muss dazu schreiben das ich nach dem wenden noch ca. 30-40 sek an einer Bushaltestelle angehalten hab weil mich mein Chef angerufen hat und ich nur äusserst ungern telefoniere wenn ich ein LKW fahre. Nun gut.... 2 Tage später ruft mich der Disponent der Firma an und sagt das die Polizei mit mir reden möchte.... Ich rufe dort an und mache einen Termin aus. Sage NUR aus das ich an diesem Tag gefahren bin und einen Anwalt einschalten werde. Jetzt kam vor 3 Wochen ein Strafbefehl.... 1300€ und 3 Monate Fahrverbot. Hab ich Einspruch einlegen lassen da ich als Fahrer mein Geld verdiene und ich mit 3 Monaten ohne FS direkt Hartz4 beantragen könnte.

 

Polizei hat gesagt das das wenden dort verboten ist das ich jedoch keine gefährdung für andere dargestellt habe und dies auch keiner ausgesagt hat.

 

 

Ich habe diesen Unfall WIRKLICH nicht bemerkt. Und wenn ich Ihn bemerkt hätte wäre Ich nicht weiter gefahren. Doch wie kann ich das dem Richter klar machen?

 

Gruss

passagier02

 

PS: Ich wusste nicht so recht in welche Rubrik ich es stellen sollte. Falls es hier falsch ist darf gerne verschoben werden.

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Dann lass ihn machen. Er kennt dann die Örtlichkeit und die Aktenlage und beauftragt ggf. einen Gutachter (oder lässt beauftragen), der evtl. nachweisen kann, dass Du den Unfall ggf. tatsächlich nicht bemerken musstest.

Vielleicht schafft er es dann dass zumindest das Fahrverbot wegfällt.

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Ja!

 

Ist halt doof das mich die Firma erst 2 Tage später in Kentniss gesetzt hat. Ansonsten hätte man das alles direkt klären können. Gab doch da mal eine 24 Stunden frist oder so etwas.... oder lieg ich falsch?

Die gibt es nur bei sogenannten Parkunfällen und ist auch nur eine Kannvorschrift.

 

Gegen den Strafbefeh sollte unbedingt rechtzeitig EInspruch eingelegt werden.

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