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Rechte In Einer Verkehrskontrolle


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Pustet er nicht, räumt das meinen zuvor genannten Verdacht einer Straftat nicht aus und er kommt zwecks Blutprobe mit zur Wache, wo ich auch eine Strafanzeige wegen des Verdachtes einer Straftat nach § 316 StGB schreibe, was zugleich die Beschlagnahme des Führerscheines beinhaltet.
Du willst also sagen, daß jeder x-beliebige Polizist, dem meine Nase nicht passt oder dem ich nicht devot genug gegenübergetreten bin, einen Alkohol-Fahrt-Verdacht zusammenbasteln kann und wenn ich dann mein Recht in Anspruch nehme, also nicht pusten will, ist mein Führerschein weg?

Genau so ist es und zusätzlich ein Blutabnahme.

 

Schwafel schwafel schwafel!?

 

Schon mal den Spruch gehört:"Pack schlägt sich, Pack verträgt sich"?

 

Wenn du PVB wärst, hättest du bestimt öfter damit zu tun.

 

dete

 

Schon mal was von Strafvereitelung gehört?

Ja bei dir ist es offenbar Strafvereitelung (§ 258 StGB) und bei Polizisten Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB).

 

Als Polizist solltest du schon die richtigen gesetzlichen Regelungen kennen.

 

Ach so da du nicht in der Lage bist die richtige Passage zu finden, können die anderen ja mal hier suchen ob sie etwas finden.

http://www.verwaltun...821R5902002.htm

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Warum sollte ich einen solchen Test machen? Zunächst möge der Beamte mir sagen woher er seine Verdachtsmomente hat welche für den Test erforderlich sind. Und dann sehen wir weiter. Ich denke zu 95 Pro

Nanana, wir wollen doch sachlich bleiben, oder?  Ich halte es für absolut konstruktiv, wenn man für andere lesende User etwas verbessert.  Ich hab das wichtigste Wort mal hervorgehoben.  Du hast oben

Aha, ich nehme mein Recht in Anspruch und schon richtet sich ein Ermittlungsverfahren gegen mich??   Du bist so etwas von fertig!!   Mein letzter Kommentar zu dir ( Möchtegernpolizist ! )   dete

was ist denn so tragisch, wenn es im Auto nach Alkohol riecht, der Fahrer jedoch nüchtern ist, wenn er kurz pustet??

Garnichts.

Tragisch ist es, wenn Du laufend dieselbe kindische Frage stellst, weil Du die Ursächlichkeit der Problematik nicht verstehen

willst oder kannst.

 

Gruss

snb

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Ist doch ganz einfach,

 

niemand muss sich selber belasten.

Wenn man nichts getrunken hat, dann belastet man sich doch nicht, wenn man pustet.

 

Jeder Fahrer ist jedoch verpflichtet sich verkehrstüchtig zu halten und die Polizei hat die Aufgabe das zu prüfen. Da ist es doch eigentlich sinnig, wenn der Fahrer pustet und seine Verkehrstüchtig darlegt.

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Nein @Prickelpitt, er kann (!) nicht verstehen...

 

Er sieht nur die "Rechte" die er vermeintlich hat, gesteht einem anderen Menschen aber keine Rechte zu bzw. versteht nicht, dass jemand anderes als er überhaupt auch Rechte hat und ganz schlimm, diese auch noch für sich in Anspruch nehmen möchte...

 

Oder kurz gesagt, er hält sich scheinbar für Gott persönlich.

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Hallo, Ichtyos,

 

ob ich Dich nach 10 oder 15 Minuten auslüften immer noch zu einem Test auffordern würde, weiß ich nicht, weil ich so einen Fall m. W. noch nie hatte und nicht sagen kann, wie lange sich der Alkoholgeruch hält.

 

Nach 10 Minuten in frischer Luft sollte auch die geübteste :cop01: - Nase nichts mehr erkennen können.

Mit Übung hat es wenig zu tun.

 

Es gibt viele Menschen, die selbst die kleinste Alkoholfahne riechen und andere bemerken nicht einmal, wenn jemand etliche Biere hintereinander getrunken hat.

 

Hallo, Toxic Waste,

 

probiere es doch selber einmal mit Weinbrandbohnen o. ä. aus.

 

Iss mal eine oder zwei und hauche dann ein oder zwei Stunden später jemanden an, der recht selten Alkohol trinkt.

 

Du wirst Dich vermutlich wundern, wie oft Atemalkoholgeruch festgestellt wird, obwohl Du bestimmt eine BAK von 0,00 Promille hättest.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ist doch ganz einfach,

 

niemand muss sich selber belasten.

Wenn man nichts getrunken hat, dann belastet man sich doch nicht, wenn man pustet.

 

Jeder Fahrer ist jedoch verpflichtet sich verkehrstüchtig zu halten und die Polizei hat die Aufgabe das zu prüfen. Da ist es doch eigentlich sinnig, wenn der Fahrer pustet und seine Verkehrstüchtig darlegt.

Ja aber warum sollte ich mich entlasten? Du bzw. die Polizei muss mich einer OWi bzw. Straftat ÜBERFÜHREN bzw. dafür die entsprechenden Beweise sichern und nicht ich mich entlasten.

Schließlich sollte Dir, ach stimmt ja, der Polizei also richtigen Polizisten und Polizistinnen bekannt sein, das in D noch immer die Unschuldsvermutung gilt.

 

 

Falsch.

 

Vielleicht verstehst du nicht?

 

Wieso soll das gottesgleich, wenn man das Angebot zu pusten, als Entlastung, sinvoll erachtet? Viele Autofahrer konnten sich so schnell und unkompliziert von einem objektiven Verdacht befreien.

Aber wieso sollte ich, einen Polizisten sollte bekannt sein, das es in D die Unschuldsvermutung gibt. Aber dies ist eben offensichtlich nur Polizisten und Rechtsverdrehern bekannt.

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@Gast225

 

Du bzw. die Polizei muss mich einer OWi bzw. Straftat ÜBERFÜHREN bzw. dafür die entsprechenden Beweise sichern und nicht ich mich entlasten.

 

Richtig.

In der Folge erhältst du dann den Status eines Beschuldigten / Betroffenen, wirst zum Polizeirevier verbracht und dort "zur Ader gelassen", im Anschluss wird dir die Fahrt untersagt.

 

Weißt du, dass du nüchtern bist, kannst du das über dich ergehen lassen oder du kannst pusten und das Verfahren (welches du als Steuerzahler zahlst und als Demokrat so wolltest) frühzeitig beenden. Und du blockierst auch die Streife nicht, die in der Zeit dann echte Trunkenbolde stoppen kann.

Ansonsten verhinderst du, dass die Streife die Aufgabe macht, für die sie eigentlich da ist.

 

Unschuldsvermutung

Von dir als Volljurist hätte ich eigentlich etwas mehr erwartet!!!

 

Die Unschuldsvermutung ist ein Rechtsgrundsatz, demnach jeder Bürger solange als unschuldig gilt, bis seine Schuld von einem Gericht erwiesen ist.

Keine Auswirkungen hat die Unschuldsvermutung auf das Ermittlungsverfahren. Hier handelt es sich ja um Beschuldigte (später Angeschuldigte und Angeklagter) - die zwar unschuldig im Sinne der Unschuldsvermutung sind, gegen die sich jedoch ein konkretes Ermittlungsverfahren richtet. Das Ermittlungsverfahren wird diesem Rechtsgrundsatz gerecht in dem es u.a. mindestens einen Anfangstatverdacht einer rechtswidrigen Tat erfordert (weiter gibt es hinreichenden Tatverdacht, dringenden Tatverdacht, auf frischer Tat betroffen).

 

Also, wenn ein Autofahrer nach Schnaps riecht ist er unschuldig, zugleich geht ein Tatverdacht und ein Ermittlungsverfahren wird eröffnet. In dessen Zuge eine Reihe von Ermittlungshandlungen möglich sind. Wenn durch die Beweise ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist wird er sich wohl einer Hauptverhandlung stellen müssen; ansonsten würde das Verfahren eingestellt werden.

Wenn dieser Autofahrer nüchtern ist, der Schnapsgeruch vom Federweisertransport oder vom Clausthaler kommt kann er das Ermittlungsverfahren an Ort und Stelle beenden. Pusten und fertig.

Muss er aber nicht!

Der unschuldige Tatverdächtige kann auch die Weiterfahrt untersagt bekommen und Blut abgenommen bekommen.

 

Normalerweise bieten (gute) Polizisten das Pusten nur bei einem Verdacht an - oder pauschal bei der Ausfahrtstraße des Weinfestet, Oktoberfestes, Rummel, Schützenfest o.ä. Wer dort das Pusten (bei pauschalen Angeboten) ablehnt sollte folgenlos weiterreisen dürfen. Bestimmt gibt es auch dumme Polizisten, die dann eine Verdacht basteln wollen... das ist jedoch äußerst unklug!

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@Gast225
Du bzw. die Polizei muss mich einer OWi bzw. Straftat ÜBERFÜHREN bzw. dafür die entsprechenden Beweise sichern und nicht ich mich entlasten.

Richtig.

In der Folge erhältst du dann den Status eines Beschuldigten / Betroffenen, wirst zum Polizeirevier verbracht und dort "zur Ader gelassen", im Anschluss wird dir die Fahrt untersagt.

Ich kriege den Status eines Beschuldigten, weil ich (m)ein gesetzliches Recht in Anspruch nehme??

 

Sag mal gehts noch? :wand: Auf welchem Planeten lebst Du eigentlich?

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Ich kriege den Status eines Beschuldigten, weil ich (m)ein gesetzliches Recht in Anspruch nehme??

 

Nein, den Status erhältst du, weil sich ein Ermittlungsverfahren gegen dich richtet, nicht weil du nicht pustest!!

(und wenn du genau gewesen wärst: Beschuldigte/ Betroffene)

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der Name der Kollegen plötzlich auf dem Deckel der Rotakte stand.

Gruß

Goose

 

Sorry,

 

da stand mein Name öfter, als ich es brauchte, aber nie wegen solch eine Lappalie, die immer noch rechtmäßig war!

 

dete

 

dete

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Nein, den Status erhältst du, weil sich ein Ermittlungsverfahren gegen dich richtet, nicht weil du nicht pustest!!
Auf welcher Grundlage richtet sich denn das Ermittlungsverfahren gegen mich? Auf meiner Weigerung zu pusten?

 

 

Und ach ja, verschone mich mit weiteren PN's, oder versuchst Du einer öffentlichen Diskussion jetzt auszuweichen?

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Ich kriege den Status eines Beschuldigten, weil ich (m)ein gesetzliches Recht in Anspruch nehme??

 

Nein, den Status erhältst du, weil sich ein Ermittlungsverfahren gegen dich richtet, nicht weil du nicht pustest!!

(und wenn du genau gewesen wärst: Beschuldigte/ Betroffene)

 

Aha, ich nehme mein Recht in Anspruch und schon richtet sich ein Ermittlungsverfahren gegen mich??

 

Du bist so etwas von fertig!!

 

Mein letzter Kommentar zu dir ( Möchtegernpolizist ! )

 

dete :vogelzeig:

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Nein, den Status erhältst du, weil sich ein Ermittlungsverfahren gegen dich richtet, nicht weil du nicht pustest!!
Auf welcher Grundlage richtet sich denn das Ermittlungsverfahren gegen mich? Auf meiner Weigerung zu pusten

 

Nein.

 

 

Und das habe ich auch nicht behauptet.

 

 

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Aha, ich nehme mein Recht in Anspruch und schon richtet sich ein Ermittlungsverfahren gegen mich??

 

 

 

dete

 

XXX

habe ich das behauptet??

 

Nun fahr mal wieder runter und hör auf mich zu beleidigen!

 

Ich habe zig mal geschrieben, wann man pusten anbietet.

Wenn du keine Lust hast mitzlesen oder es nicht kannst, dann lass es.

Aber hör mit deinem dummen Angelabber gegen mich auf!

 

Lies nochmal alles von vorne!!

Wann bietet man pusten an?

Wann hat man einen Verdacht?

Welche Folge hat das pusten?

 

Letzt Frage beantworte ich, da du es bestimmt nicht lesen willst: Verfahren zu ende wenn du nüchtern bist.

Die Folge der BE hat mit dem Pusten nichts zu tun; sondern mit dem VOR DEM PUSTEANGEBOT BEGRÜNDETEN VERDACHT.

 

Hach @dete, wenn ich jetzt könnte wie ich wollte.... :wub:

Boh, seid ihr ätzend!

Edited by Gast225
Realnamen bzw. Verunglimpfung von Mitgliedsnamen entfernt; User bis zur Klärung gebannt
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Und das habe ich auch nicht behauptet.
Dann lies Dir Deine Aussagen noch mal laut vor.... am besten alle 2.874 Aussagen hier im Forum und jede davon 100 Mal (dann haben wir vielleicht bis zum 1. Advent Ruhe vor Dir)

 

 

 

1. Realnamen solltest Du ganz schnell editieren!

2. Mit brüllen wirst Du auch nicht besser...

3.

Boh, seid ihr ätzend!
WEnn die Argumente fehlen kommen die persönlichen Beleidigungen, gell?
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(dann haben wir vielleicht bis zum 1. Advent Ruhe vor Dir)

 

 

Kannst Du mal bitte Deinen Malkasten und extra dünnen Pinsel zur Seite legen ?

Wenn Du was zu schreiben hast, schreibe es bitte in Normalschrift, wenn nicht, beglücke

bitte andere Foren mit Deiner "Kreativität".

 

Gruss

snb

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Soll ich dir die RiStBV raussuchen?

Bist du nicht in der Lage im Inhaltsverzeichnis den Punkt 'Antragsdelikte' rauszusuchen?

Hattest Du gemacht:

Konkret war ich

ich gab den Inhalt

die Quelle

und den Titel im Inhaltsverzeichnis

 

Die Quelle habe ich gefunden - ist ja kein Kunststück.

 

Blöd nur, das der Titel im ganzen Dokument nicht zu finden ist. :abwarten:

 

Okay, nun kann er ja auch technisch nicht mehr Antworten.

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Moin Moin

 

Kannst Du mal bitte Deinen Malkasten und extra dünnen Pinsel zur Seite legen ?

Wenn Du was zu schreiben hast, schreibe es bitte in Normalschrift,

 

Ich finde das auch lästig und den Lesefluß störend und schließ mich der Bitte an.

 

Gruß

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Nehmen wir mal an:

 

Es ist morgens um 4 an einem Werktag und in einem Vorort einer Stadt ist zur dieser Zeit nichts los.

Plötzlich begegnen sich zwei PKW. Einer davon ist mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Das andere Fahrzeug ist blau/silber und wendet als es das andere Fahrzeug bemerkt und kontrolliert den Fahrzeugführer daraufhin (ohne in der Lage gewesen zu sein durch Nachfahren die Geschwindigkeit zu bestimmen, da das schnelle Fahrzeug bereits an seinem Ziel angekommen ist). Begründet das grundsätzlich einen Anfangsverdacht für einen Alkoholtest?

 

Und die daran anschließende Frage: Darf die Polizei den Fahrer überhaupt überprüfen, da er sich mittlerweile in einem privaten Garagenhof befindet (und sie das Fahrzeug durch Abbiegen zwischenzeitlich aus den Augen verloren hatten)? Der Fahrer dürfte für die Beamten ja nicht eindeutig identifizierbar gewesen sein.

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Begründet das grundsätzlich einen Anfangsverdacht für einen Alkoholtest?

Kann, muß aber nicht. Ohne daß ich auch Alkohol rieche, würde ICH keinen Alkotest anbieten.

 

Darf die Polizei den Fahrer überhaupt überprüfen, da er sich mittlerweile in einem privaten Garagenhof befindet

Ja.

 

(und sie das Fahrzeug durch Abbiegen zwischenzeitlich aus den Augen verloren hatten)? Der Fahrer dürfte für die Beamten ja nicht eindeutig identifizierbar gewesen sein.

Das ist irrelevant.

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Danke für die schnelle Antwort.

 

Begründet das grundsätzlich einen Anfangsverdacht für einen Alkoholtest?

Kann, muß aber nicht. Ohne daß ich auch Alkohol rieche, würde ICH keinen Alkotest anbieten.

 

Nehmen wir bei diesem bisher rein fiktiven Fall mal an, dass der Fahrzeugerführer den Alkotest verweigert, weil er keinen Alkohol konsumiert hat und auch keine Mitfahrer hat. Ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme anordnet? Das dürfte doch bei einem negativen Untersuchungsergebnis doch rechtlich problematisch sein? Könnten die Beamten theoretisch überhaupt einen Rückzieher machen und nach der Ablehnung des Alkotests durch den VT die Sache auf sich beruhen lassen?

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Nehmen wir bei diesem bisher rein fiktiven Fall mal an, dass der Fahrzeugerführer den Alkotest verweigert, weil er keinen Alkohol konsumiert hat und auch keine Mitfahrer hat. Ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme anordnet? Das dürfte doch bei einem negativen Untersuchungsergebnis doch rechtlich problematisch sein? Könnten die Beamten theoretisch überhaupt einen Rückzieher machen und nach der Ablehnung des Alkotests durch den VT die Sache auf sich beruhen lassen?

1. nein, ich denke, die StA/der Richter würde hier sehr wahrscheinlich keine Blutprobe anordnen. Denn dafür gibt es - bis auf die augenscheinlich (zu) hohe Geschwindigkeit - überhaupt keine Hinweise. Soweit ich es bislang erlebt habe, wollen die für die Anordnung deutlich mehr Hinweise, wenn kein Alkotest erfolgen konnte (aus welchen Gründen auch immer).

 

2. habe ich Hinweise, z.B. Ausfallerscheinungen, so dürfte auch ein Nullergebnis rechtlich unproblematisch sein. Ansonsten bin ich der Ansicht, daß diese Frage tatsächlich rein theoretischer Natur ist, da IMO kein Richter/StA hier eine Blutprobe anordnen würde.

 

3. natürlich können sie das. IMO würde ein guter/erfahrener Cop aber wahrscheinlich erst gar keinen Alkotest anbieten, wenn nur die hohe Geschwindigkeit beobachtet werden konnte, ansonsten aber keine Feststellungen getroffen werden können, die auf Alkohol hindeuten.

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Muss man den alles in eins "runterlesen" können?

 

dete

nAtÜrLiCh MuSs MaN NiChT AlLeS In EiNs RuNtErLeSeN KöNnEn.

eS iSt AbEr FüR dIe KoMmUnIkAtIoN hIlFrEiCh, WeNn MaN sIcH aN

eInE bEsTiMmTe NoRm HäLt.

GrUsS

sNb

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(BTW, Erwachsene, die pervertierte "Smilies" benutzen, sind echt ganz supertoll lustig, ehrlich).

Und Menschen, die permanent nur rumnölen und -ätzen, sind echt ganz supertoll nervend, ehrlich.

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Und die daran anschließende Frage: Darf die Polizei den Fahrer überhaupt überprüfen, da er sich mittlerweile in einem privaten Garagenhof befindet (und sie das Fahrzeug durch Abbiegen zwischenzeitlich aus den Augen verloren hatten)? Der Fahrer dürfte für die Beamten ja nicht eindeutig identifizierbar gewesen sein.

 

Meinst Du etwa so?

 

Einem Alkoholtest stimmte Herzel nicht zu. Daraufhin forderten die jungen Polizisten Verstärkung an. "Wenn wir im Haus sind, haben Sie keine Rechte mehr, wir sind die Staatsgewalt", soll ein Polizist gesagt habe. Zwölf Polizisten waren später in Herzels Haus.

...............

Übrigens: Ein rechtsmedizinisches Gutachten, das Herzel selbst bezahlt hat, ergab inzwischen, dass er in jener Dezembernacht, als er sein Auto von der Straße in den Carport fuhr, etwa 0,1 Promille Alkohol im Blut hatte.

http://www.pnp.de/nachrichten/bayern/580617_Wie-weit-darf-die-Polizei-gehen.html

 

MfG.

 

hartmut

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Begründet das grundsätzlich einen Anfangsverdacht für einen Alkoholtest?

Kann, muß aber nicht. Ohne daß ich auch Alkohol rieche, würde ICH keinen Alkotest anbieten.

 

Darf die Polizei den Fahrer überhaupt überprüfen, da er sich mittlerweile in einem privaten Garagenhof befindet

Ja.

 

(und sie das Fahrzeug durch Abbiegen zwischenzeitlich aus den Augen verloren hatten)? Der Fahrer dürfte für die Beamten ja nicht eindeutig identifizierbar gewesen sein.

Das ist irrelevant.

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Nö, mein ich nicht!

 

Ich überlege gerade, was an der Einschränkung/Übertretung meiner Grundrechte so lustig ist.

 

Das die Sache von den verschiedensten Bedingungen/Umständen abhängt, weiß ich auch. Eine davon ist im Übrigen die Art der Grundstücksgrenze.

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Nö, mein ich nicht!
Dann schreib es anders...

 

So wie Du es schreibst, glaubst Du, (nachdem Du eindeutig alkoholisiert am Steuer angetroffen wurdest) dass ein Polizist brav an Deiner Gartenpforte stehenbleibt, Du ihm mit 2 Promille die Zunge raussteckst und er dann unverrichteter Dinge wieder abzieht...

 

Und diese Ansicht ist nun mal zum brüllen komisch... :)

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Von alkoholisiert am Steuer angetroffen werden ist doch nicht dieRede. Es ging darum, das jemand von der Polizei verfolgt wird (Post 282), ggf. ohne dies zu bemerken und vor der Polizei auf seinem Grundstück eintrifft. dann steht also das Auto da und evtl der Fahrer oder eben auch nicht.

Und wenn dann plötzlich zwei Gestalten in der Nacht mein Grundstück stürmen wollen, kann dies nicht ohne Folgen für die gestalten bleiben.

 

Wenn ich jedoch mit 2 Promille am Gartentor stehe, mag GiV schon zutreffen und die Polizei muss entsprechen handeln. Wird mir nur nie passieren, da ich mit Alllolol im Blut kein Auto fahre.

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Hallo, Musicus,

 

Wird mir nur nie passieren, da ich mit Alllolol im Blut kein Auto fahre.

wenn Du nie alkoholisiert fährst und wenn Du nicht gerade wie der letzte Henker fährst, wirst Du kaum das Problem haben, dass eine Polizeistreife sich gegen Deinen Willen auf Dein Grundstück begibt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Mit welcher Begründung/Recht verfolgst du mich bis auf mein Grundstück?

Wenn ich den Verdacht einer Owi/Straftat habe, so darf und werde ich Dich auch bis auf Dein Grundstück verfolgen.

 

Lass dir sagen, da es dunkel war, wäre dies, falls ich betroffen gewesen wäre, übel für die fremden "Betreter" ausgegangen.

Laß Dir sagen, daß ich mich davor ganz und gar nicht fürchte.

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