Goose 70 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Bei der KV handelt es sich nicht um ein absolutes Antragsdelikt, da die StA bei Bejahung eines öffentlichen Interesses diese Straftat auch ohne Antrag verfolgen kann. Damit die StA nun aber das öffentliche Interesse prüfen kann, muss sie ja erstmal Kenntnis von der Straftat erhalten. Und das kann sie nur, wenn die Polizei eine Strafanzeige vorlegt.Es handelt sich um ein relatives Antragsdelikt. Was also ist an der folgenden Aussage falsch:Wie Du als Polizist ja weisst ist Körperverletzung zunächst mal ein Antragsdelikt.?Es geht um die Gesamtaussage Nö, bin ich nicht. Das geht die Polizei erst einmal gar nichts an. Wie Du als Polizist ja weisst ist Körperverletzung zunächst mal ein Antragsdelikt. Was ist wen A die Schläge genießt?Wie du also siehst, geht es die Polizei durchaus etwas an, wenn eine KV begangen wird, auch wenn der Geschädigte keinen Strafantrag stellt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Es geht um die Gesamtaussage Nö, bin ich nicht. Das geht die Polizei erst einmal gar nichts an. Wie Du als Polizist ja weisst ist Körperverletzung zunächst mal ein Antragsdelikt. Was ist wen A die Schläge genießt?Wie du also siehst, geht es die Polizei durchaus etwas an, wenn eine KV begangen wird, auch wenn der Geschädigte keinen Strafantrag stellt.Ok. Und das bezog sich auf die Aussage:Du schlägst dem A mit der Faus ins Gesicht Du bist belastetIMO ist der Körperverletzende erst dann "belastet", wenn der Antragsberechtigte Strafantrag stellt oder es Anhaltspunkte für ein öffentliches Interesse gibt und dieses von der Staatsanwaltschaft auch so entschieden wird, richtig? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Damit die StA entscheiden kann, braucht Sie die Anzeige. Alle unaufschiebbaren Maßnahmen (IDF, ggg. Durchsuchung, Blutprobe etc) müssen bei einem relativen Antragsdelikt durchgeführt werden, auch wenn kein Strafantrag vorliegt, damit die StA bei bejahung des öffentlichen Interesses die Tat verfolgen kann. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Damit die StA entscheiden kann, braucht Sie die Anzeige. Alle unaufschiebbaren Maßnahmen ...Hm. Mir erscheint die Beschreibung des Vorgehens bei Rodorf mal wieder recht sinnvoll:Handelt es sich um ein relatives Antragsdelikt und bestehen Anhaltspunkte, dass die Staatsanwaltschaft mit Wahrscheinlichkeit zunächst besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erkennt, ist das Delikt von Amts wegen zu verfolgen. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist unverzüglich einzuholen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Die wenigsten Staatsanwälte wollen sich ihre Entscheidungskompetenz nehmen lassen, daher müssen wir die Anzeige schreiben. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,869 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Polizist riecht AlkohlDu bist quasi belastetNein,bin ich nicht. Es riecht vielleicht nach einer Straftat, aber der Polizist hat rein gar nichts in der Hand. Ich muss mich nicht verteidigen. Man muss mir konkret etwas vorwerfen. Und genau das kann kein Polizist aufgrund von Alkoholgeruch.Da liegst Du aber falsch. Wenn ich einen VT anhalte und im Fahrzeug Alkohol rieche, diese Flatterfahne aber in Ermangelung weiterer Insassen nur vom Fahrer selbst kommen kann, so ist er hinreichend belastet, um weitere Maßnahmen ergreifen zu können. Die sicherlich erste wäre ein Alkotest. Wird der kategorisch abgelehnt, folgt der Anruf beim Richter und sicherlich auch die Anordnung der Blutprobe. KörperverletzungDu schlägst dem A mit der Faus ins GesichtDu bist belastetNö, bin ich nicht. Das geht die Polizei erst einmal gar nichts an. Wie Du als Polizist ja weisst ist Körperverletzung zunächst mal ein Antragsdelikt. Was ist wen A die Schläge genießt?Auch das ist so nicht ganz richtig. Wenn ich auf so eine Situation zukäme, wo jemand einen anderen schlägt, so würde ich ganz sicher nicht tatenlos zuschauen und darauf warten, daß der Geschlagene um Hilfe bittet. Das hier ist besser:Straßenverkehr:Poizist sieht dass ich zu schnell gefahren bin.Ich bin mangels Messung nicht belastet. Gebe ich freiwillig an, 80 statt der erlaubten 50 gefahren zu sein gibts einen Strafzettel.Leider nein, denn Du würdest in diesem Fall ganz sicher keinen "Strafzettel" bekommen. Auf was soll der denn ausgestellt sein? Deine Angabe von 80 km/h ist viel zu ungenau und keine ausreichende Grundlage, um Dich für einen Geschwindigkeitsverstoß belangen zu können. Im Regelfall würdest Du belächelt werden und insgeheim würde man sich denken "Was war das denn für ein Vollpf...en?!" 1 Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Richtig. Und genau dafür ist pusten da, um den Verdacht zu entkräften. Nicht den Dunst eines Schimmers einer blassen Ahnung! Wer lässt dich denn immer an die Tastatur? 1 Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Auch das ist so nicht ganz richtig. Wenn ich auf so eine Situation zukäme, wo jemand einen anderen schlägt, so würde ich ganz sicher nicht tatenlos zuschauen und darauf warten, daß der Geschlagene um Hilfe bittet.Klar. Aber wenn Du siehst, dass z.B. die A dem B eine gelangt hat, der B aber keinen Strafantrag stellt, musst Du dann - wie von @Goose dargestellt - eine Anzeige schreiben, weil der Staatsanwalt sich seine Entscheidungskompetenz in Bezug auf das mögliche öffentliche Interesse nicht nehmen lassen will? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 @dete, lass ihn doch, vielleicht ist das ein Teil seiner Therapie... Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Richtig. Und genau dafür ist pusten da, um den Verdacht zu entkräften. Nicht den Dunst eines Schimmers einer blassen Ahnung! Wer lässt dich denn immer an die Tastatur? Ich denke, dass du keine Ahnung hast.Meine Aussage ist komplett richtig. Riechts nach Alkohol, ist der Fahrer aber nicht trunken, kann er sich mit dem Pusten entlasten; schnell und sicher und nicht so eingreifend wie eine Blutprobe. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Auch das ist so nicht ganz richtig. Wenn ich auf so eine Situation zukäme, wo jemand einen anderen schlägt, so würde ich ganz sicher nicht tatenlos zuschauen und darauf warten, daß der Geschlagene um Hilfe bittet.Klar. Aber wenn Du siehst, dass z.B. die A dem B eine gelangt hat, der B aber keinen Strafantrag stellt, musst Du dann - wie von @Goose dargestellt - eine Anzeige schreiben, weil der Staatsanwalt sich seine Entscheidungskompetenz in Bezug auf das mögliche öffentliche Interesse nicht nehmen lassen will? Ja muss ich Siehe RiStBV Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Ja muss ichDu warst zwar nicht gefragt, aber trotzdem:Siehe RiStBVGeht's etwas genauer oder gar konkret? Vielleicht sogar bevor Du in Rente gehst ? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Klar geht es konkreter: Die Polizei muss bei relativen und absoulten Antragsdelikten handeln (sprich polizeiliche Maßnahmen treffen wie Idf, Anzeige, Beweissicherung).In bestimmten Fällen kann die Polizei auf weitere / tiefergreifende Ermittlungshandlungen verzichten. Der Aspekt der Antragsdelikte betrifft eigentlich den Staatsanwalt bei der Fragestellung ob er öffentliche Klage erheben kann, auf die Privatklage veweisen kann oder ein Verfahrenshindernis vorliegt. Die Polizei betrifft die Thematik bei der Einholung eines Strafantrages und bei der Frage nach weiteren Ermittlungshandlungen (Ermittlungsdienst). Den Streifenpolizisten betrifft die Thematik eher weniger, da seine Handlungen gleich sind (Idf, Beweiss, Anzeige schreiben). Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Schwafel schwafel schwafel!? Schon mal den Spruch gehört:"Pack schlägt sich, Pack verträgt sich"? Wenn du PVB wärst, hättest du bestimt öfter damit zu tun. dete 1 Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Mit "konkret" meinte ich eigentlich, wie Du Dein "Ja muss ich" aus den RiStBV ableitest. Magst Du das mal konkret erläutern? Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Richtig. Und genau dafür ist pusten da, um den Verdacht zu entkräften. Nicht den Dunst eines Schimmers einer blassen Ahnung! Wer lässt dich denn immer an die Tastatur? Ich denke, dass du keine Ahnung hast.Meine Aussage ist komplett richtig. Riechts nach Alkohol, ist der Fahrer aber nicht trunken, kann er sich mit dem Pusten entlasten; schnell und sicher und nicht so eingreifend wie eine Blutprobe. Aha, wenn der ATest positiv verläuft? Schon einmal daran gedacht? Du erkennst nicht einmal, dass es dabei zwei Seiten gibt und diese, außer bei 0,0 erhebliche Folgen haben können! Somit ist deine Aussage:" Und genau dafür ist der Test da, um den Verdacht zu entkräften!" einfach Müll, du Schlauberger! dete Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Da liegst Du aber falsch. Wenn ich einen VT anhalte und im Fahrzeug Alkohol rieche, diese Flatterfahne aber in Ermangelung weiterer Insassen nur vom Fahrer selbst kommen kann, so ist er hinreichend belastet, um weitere Maßnahmen ergreifen zu können. Die sicherlich erste wäre ein Alkotest. Wird der kategorisch abgelehnt, folgt der Anruf beim Richter und sicherlich auch die Anordnung der Blutprobe.Ich zitiere mal:Man muss mir konkret etwas vorwerfen. Und genau das kann kein Polizist aufgrund von Alkoholgeruch.Was wirfst Du dem Fahrer denn nun vor? Wenn ich auf so eine Situation zukäme, wo jemand einen anderen schlägt, so würde ich ganz sicher nicht tatenlos zuschauen und darauf warten, daß der Geschlagene um Hilfe bittet.Das ist gut so und sollte selbstverständlich sein. In der von Dieselschraeubchen angesprochenen Konstellation ist allerdings seitens der Polizei grundsätzlich keine weitere Maßnahme möglich. Ich denke, dass du keine Ahnung hast.Ich habe da ein Schild... Meine Aussage ist komplett richtig.Sicher. Und die Erde ist eine Scheibe. Riechts nach Alkohol, ist der Fahrer aber nicht trunken, kann er sich mit dem Pusten entlastenAuch wenn man kein Polizist ist, kann man wissen: man muß sich nicht entlasten. Ja muss ichPedroK hat ja schon dankenswerterweise darauf hingewiesen, daß Du nicht gefragt warst. Höflicher Mensch, der er zu sein scheint, hat er vergessen, Dich darauf hinzuweisen: Du kannst nicht. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Richtig. Und genau dafür ist pusten da, um den Verdacht zu entkräften. Nicht den Dunst eines Schimmers einer blassen Ahnung! Wer lässt dich denn immer an die Tastatur? Ich denke, dass du keine Ahnung hast.Meine Aussage ist komplett richtig. Riechts nach Alkohol, ist der Fahrer aber nicht trunken, kann er sich mit dem Pusten entlasten; schnell und sicher und nicht so eingreifend wie eine Blutprobe. Aha, wenn der ATest positiv verläuft? Schon einmal daran gedacht? Du erkennst nicht einmal, dass es dabei zwei Seiten gibt und diese, außer bei 0,0 erhebliche Folgen haben können! Somit ist deine Aussage:" Und genau dafür ist der Test da, um den Verdacht zu entkräften!" einfach Müll, du Schlauberger! deteNein, denn wenn ich einen Verdacht habe (und nur dann biete ich den Pustetest an) gibts nur zwei Wege:Entweder er pustet oder er pustet nicht. Pustet er und der Wert liegt über dem jeweiligen Grenzwert, geht's zur Wache, um dort entweder den großen AT zu machen oder um dort den Aderlass durchzuführen. Liegt er drunter kann er weiterfahren. Pustet er nicht, räumt das meinen zuvor genannten Verdacht einer Straftat nicht aus und er kommt zwecks Blutprobe mit zur Wache, wo ich auch eine Strafanzeige wegen des Verdachtes einer Straftat nach § 316 StGB schreibe, was zugleich die Beschlagnahme des Führerscheines beinhaltet. Schwafel schwafel schwafel!? Schon mal den Spruch gehört:"Pack schlägt sich, Pack verträgt sich"? Wenn du PVB wärst, hättest du bestimt öfter damit zu tun. deteDen Spruch kenne ich. Viele Anzeigen, die wir schreiben (insbes. im Bereich HG) sind auch genau aus diesem Grund im Grunde für die Tonne. Ich kenne aber auch die Folgen, die ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt nach sich ziehen können. War es auf deiner Dienststelle so, dass du entscheiden konntest was du zur Anzeige bringst? Wie konntest du das Legalitätsprinzip und den sich daraus ergebenden Strafverfolgungszwang aushebeln? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Schon mal den Spruch gehört:"Pack schlägt sich, Pack verträgt sich"? Wenn du PVB wärst, hättest du bestimt öfter damit zu tun.Geht nicht, er ist doch "innenstehend".... Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 153 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Wenn der Fahrer trunken ist, kann er dann beanzeigt werden? 1 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Pustet er nicht, räumt das meinen zuvor genannten Verdacht einer Straftat nicht aus und er kommt zwecks Blutprobe mit zur Wache, wo ich auch eine Strafanzeige wegen des Verdachtes einer Straftat nach § 316 StGB schreibe, was zugleich die Beschlagnahme des Führerscheines beinhaltet.Du willst also sagen, daß jeder x-beliebige Polizist, dem meine Nase nicht passt oder dem ich nicht devot genug gegenübergetreten bin, einen Alkohol-Fahrt-Verdacht zusammenbasteln kann und wenn ich dann mein Recht in Anspruch nehme, also nicht pusten will, ist mein Führerschein weg? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Schwafel schwafel schwafel!? Schon mal den Spruch gehört:"Pack schlägt sich, Pack verträgt sich"? Wenn du PVB wärst, hättest du bestimt öfter damit zu tun. dete Schon mal was von Strafvereitelung gehört? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 @GoosePustet er nicht, räumt das meinen zuvor genannten Verdacht einer Straftat nicht aus und er kommt zwecks Blutprobe mit zur WacheUnterstellst Du sofort eine Straftat wenn jemand nicht pusten will? Das finde ja selbst ich (mit den von Dir genannten Folgen) etwas heavy... Es ist mein gutes Recht das pusten zu verweigern und es ist Dein gutes Recht mit den entsprechenden Verdachtsmomenten von mir einen "Aderlass" zu verlangen. Soweit geh ich mit Dir konform. Womit ich nicht konform gehe ist, dass Du (falls ich Dich richtig verstanden habe) quasi als "Rache" dann eine Strafanzeige fertigst und den FS beschlagnahmst.Das mildere Mittel wäre (wie bei einen positiven THC-Test) die Untersagung der Weiterfahrt für 24 Stunden o.ä. Denn es ist ja durchaus möglich, dass ich weit unter 1,1, also im Bereich der Owi wäre, Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Schon mal was von Strafvereitelung gehört?Ich nicht. Erklär' mal. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Pustet er nicht, räumt das meinen zuvor genannten Verdacht einer Straftat nicht aus und er kommt zwecks Blutprobe mit zur Wache, wo ich auch eine Strafanzeige wegen des Verdachtes einer Straftat nach § 316 StGB schreibe, was zugleich die Beschlagnahme des Führerscheines beinhaltet.Du willst also sagen, daß jeder x-beliebige Polizist, dem meine Nase nicht passt oder dem ich nicht devot genug gegenübergetreten bin, einen Alkohol-Fahrt-Verdacht zusammenbasteln kann und wenn ich dann mein Recht in Anspruch nehme, also nicht pusten will, ist mein Führerschein weg? Wenn du deine dämlichen Spitzen lassen würdest: jaNur: basteln funktioniert nicht, auch liegt es nicht an der Nase oder wie oft du ihm gegenüber getreten bist.Aber wenn der zuständige (nicht x beliebige) Polizist den Verdacht hat und du nicht pusten willst, wirst du in der Folge einer Blutprobe unterzogen und wirst mit Sicherheit nicht mehr weiterfahren. Du hast aber die Möglichkeit den Verdacht zu entkräften. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Schon mal was von Strafvereitelung gehört? Ne, habe nur 36 Jahre "auf der Straße" Dienst gemacht, vom PW bis zum PHK und so etwas gab es nie! dete Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 @QTreiberin: ich kann nicht feststellen, ob er im OWi oder Straftatbereich liegt. Daher muss ich von einer Straftat ausgehen. Das hat nichts mit Rache zu tun. @Biber: ich muss meinen Verdacht begründen.Auch wenn es dir nicht gefällt, aber ja, so wie ich rs beschrieben habe läuft's... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Dete, wie hast du es denn gehalten? nach welchen Kriterien hast du das Legalitätsprinzip ausgelegt? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 @QTreiberin: ich kann nicht feststellen, ob er im OWi oder Straftatbereich liegt. Daher muss ich von einer Straftat ausgehen.Wie gesagt, warum nicht die Untersagung der Führung eines Kfz für 24 Stunden analog zu THC wo ja auch erst nach Auswertung der Blutprobe ein Ergebnis feststeht? Ich möchte es einfach nur verstehen, ist also jetzt kein "Anmache" o.ä. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Blaulicht, bitte tu Dir, uns und natürlcih besonders mir den Gefallen und beantworte die Fragen, die Dir gestellt werden. Wenn Du die alle beantwortet hast, was bei zügiger Bearbeitung noch vor Weihnachten 2012 der Fall sein könnte, ist es sicher okay, wenn Du Dich wieder anderweitig äußerst. Wobei auch dann gilt: wenn ich Goose frage, möchte ich von ihm oder einem seiner Kollegen eine Antwort. Antworten von Rechtskundigen werden ggf. auch dankend zur Kenntnis genommen. Diese Aufzählung ist abschließend - da Du in keine dieser Kategorien fällst, muß ich Dir die Konsequenzen sicher nicht erläutern. ich muss meinen Verdacht begründen.Das sollte ja nun nicht allzu schwerfallen. Auch wenn es dir nicht gefällt, aber ja, so wie ich rs beschrieben habe läuft's...Mit anderen Worten: der Willkür steht Tür und Tor offen. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Schon mal was von Strafvereitelung gehört? Ne, habe nur 36 Jahre "auf der Straße" Dienst gemacht, vom PW bis zum PHK und so etwas gab es nie! dete Goose hat es dich deutlich gefragt, ob und wie du das Legalitätsprinzip umgangen hast. Ich perönlich finde eine "Pack schlägt und veträgt sich" und daraus 'keine Anzeigen schreiben' Einstellung zum kotzen Das Recht gibt der Polizei (zu Rechtl) kein Prüfungsrecht und keine Handlungsoption. STRAFTAT = ANZEIGESo einfach ist das.Anzeige für die Tonne hat die Polizei nicht zu interessieren, da muss sich der Gesetzgeber drum kümmern, wenn er das anders haben will. Zumal bei schlagendem Pack (obwohl die Bezeichnung diskriminierend ist) sehr wohl das öffentliche Interesse bejaht werden kann! Versteck dich hinter deinen Sternen, ich habe auch welche und muss sie zum Glück nicht offen tragen, da sie nur sagen was ich verdiene! Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 @Blaulicht:Mit "konkret" meinte ich eigentlich, wie Du Dein "Ja muss ich" aus den RiStBV ableitest. Magst Du das mal konkret erläutern?Kommt da noch was Substanzielles? Vielleicht kann ja @Goose aushelfen? Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Dete, wie hast du es denn gehalten? nach welchen Kriterien hast du das Legalitätsprinzip ausgelegt? GrußGoose Gem. §163 StPO, wie denn sonst? dete Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Wobei auch dann gilt: wenn ich Goose frage, möchte ich von ihm oder einem seiner Kollegen eine Antwort. Antworten von Rechtskundigen werden ggf. auch dankend zur Kenntnis genommen. Diese Aufzählung ist abschließend - da bin ich drinne in der Liste, von denen du eine Antwort möchtest. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 @Blaulicht:Mit "konkret" meinte ich eigentlich, wie Du Dein "Ja muss ich" aus den RiStBV ableitest. Magst Du das mal konkret erläutern?Kommt da noch was Substanzielles? Vielleicht kann ja @Goose aushelfen? Was möchtest du denn?Soll ich dir die RiStBV raussuchen?Bist du nicht in der Lage im Inhaltsverzeichnis den Punkt 'Antragsdelikte' rauszusuchen? Den Inhalt habe ich schon geschrieben. Also, wie kann ich dir helfen? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 da bin ich drinne in der Liste, von denen du eine Antwort möchtest.Du bist Goose? Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Goose hat es dich deutlich gefragt, ob und wie du das Legalitätsprinzip umgangen hast. Ich perönlich finde eine "Pack schlägt und veträgt sich" und daraus 'keine Anzeigen schreiben' Einstellung zum kotzen Versteck dich hinter deinen Sternen, ich habe auch welche und muss sie zum Glück nicht offen tragen, da sie nur sagen was ich verdiene! Frage 1 ist geklärt, siehe oben, deine Unterstellung von ggfls. Straftaten spricht für deine Dummheit. Deine Einstellung ist, gelinde gesagt, uninteressant! Meine "Sterne" sagen nicht, was du verdienst, oder? Ich verstecke mich nicht dahinter, sollten dir nur klar machen, dass ich ein richtiger PVB bin ( Bamter auf Lebenszeit, falls dir das etwas sagt! ). dete Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 da bin ich drinne in der Liste, von denen du eine Antwort möchtest.Du bist Goose? Nein. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,869 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Aber wenn Du siehst, dass z.B. die A dem B eine gelangt hat, der B aber keinen Strafantrag stellt, musst Du dann - wie von @Goose dargestellt - eine Anzeige schreiben, weil der Staatsanwalt sich seine Entscheidungskompetenz in Bezug auf das mögliche öffentliche Interesse nicht nehmen lassen will?Dieses konkrete, aber auch sehr oberflächliche Beispiel betreffend sage ich mal: nein, da muß - und würde - ich keine Anzeige schreiben. Es gibt aber andere Fälle, wo man sehr wohl auch ohne Strafantrag eine Anzeige fertigt. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 , sollten dir nur klar machen, dass ich ein richtiger PVB bin ( Bamter auf Lebenszeit, falls dir das etwas sagt! ). dete Ach so.Na dann.Ich auch. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Ich auch. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Aber wenn Du siehst, dass z.B. die A dem B eine gelangt hat, der B aber keinen Strafantrag stellt, musst Du dann - wie von @Goose dargestellt - eine Anzeige schreiben, weil der Staatsanwalt sich seine Entscheidungskompetenz in Bezug auf das mögliche öffentliche Interesse nicht nehmen lassen will?Dieses konkrete, aber auch sehr oberflächliche Beispiel betreffend sage ich mal: nein, da muß - und würde - ich keine Anzeige schreiben. Es gibt aber andere Fälle, wo man sehr wohl auch ohne Strafantrag eine Anzeige fertigt. ?Wenn das 'gelangt' eine KV meint musst du beanzeigen.Sogar dann, wenn vor Ort extra erwähnt wird, dass kein Antrag gestellt wird. Wenn das unterhalb der Schwelle einer KV (oder Beldeidigung) bleibt, dann muss man nicht schreiben. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 ...Belege nachvollziehbar mit Hilfe der RiStBV Dein "Ja muss ich". Kann doch nicht so schwierig sein. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 ...Belege nachvollziehbar mit Hilfe der RiStBV Dein "Ja muss ich". Kann doch nicht so schwierig sein. Beleg= RiStBVSteht da alles so drinn, wie ich es schrieb. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,869 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Ich zitiere mal:Man muss mir konkret etwas vorwerfen. Und genau das kann kein Polizist aufgrund von Alkoholgeruch.Was wirfst Du dem Fahrer denn nun vor?Wenn ich Alkohol rieche, ist doch klar, daß ich den Verdacht hege, der Fahrer habe Alkohol getrunken. Und weiter steht dann der Verdacht einer Fahrt unter Alkoholeinwirkung im Raume. Das ist gut so und sollte selbstverständlich sein. In der von Dieselschraeubchen angesprochenen Konstellation ist allerdings seitens der Polizei grundsätzlich keine weitere Maßnahme möglich.Mag sein. Allerdings wird man trotzdem zunächst einmal sich beide Leutchen "schnappen" und schauen, ob man ggf. nicht doch tätig werden muß. Und ganz sicher wird man die beiden Personen auch einer ADV-Überprüfung unterziehen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,869 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 @GoosePustet er nicht, räumt das meinen zuvor genannten Verdacht einer Straftat nicht aus und er kommt zwecks Blutprobe mit zur WacheUnterstellst Du sofort eine Straftat wenn jemand nicht pusten will? Hier gehe ich mit @Goose absolut konform und würde in so einem Fall auch eine Strafanzeige fertigen, nebst Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheins. Das hat mit Rache nichts zu tun. Aber ich weiß ja letztlich nicht, ob der Blutalkoholwert noch im Owi- oder eben im Straftatbereich liegt. In diesem Fall ist das Pech für den "Betroffenen". Hier läge es IMO an ihm, das Ganze zu vereinfachen. Muß er nicht. Klar. Aber ich muß auch nicht vom "Mildesten" ausgehen. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Dieses konkrete, aber auch sehr oberflächliche Beispiel betreffend sage ich mal: nein, da muß - und würde - ich keine Anzeige schreiben.Das dachte ich mir. Es gibt aber andere Fälle, wo man sehr wohl auch ohne Strafantrag eine Anzeige fertigt.Natürlich. Beleg= RiStBVAlso kommt von Dir nichts Konkretes. Schade. Ich hatte gehofft, Du würdest es mal versuchen. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Nein.Puuh, ich dachte echt schon Goose wäre polygam oder wie auch imer das heißt. Da Du aber auch keiner seiner Kollegen bist, mußt Du jetzt ganz stark sein: Du zählst nicht zu Rechtskundigen, egal, was Du glaubst. Ich auch.Wenn man so sieht, was früher alles verbeamtet wurde, kann man das nicht ausschließen. Es wird also sicher auch heute noch irgendwelche Dienststellen geben, in denen Lebenszeitbeamte die Schranke bedienen oder die Post verteilen oder das Archiv - nee, letzteres glaube ich nicht. Ist ein verantwortungsvoller Job, das. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Wenn ich Alkohol rieche, ist doch klar, daß ich den Verdacht hege, der Fahrer habe Alkohol getrunken. Und weiter steht dann der Verdacht einer Fahrt unter Alkoholeinwirkung im Raume.Schon klar. Es gibt aber nun doch noch einen deutlichen Unterschied zwischen Tatverdacht und Tatvorwurf. Das hat mit Rache nichts zu tun.Sicher grundsätzlich richtig. Allerdings bedauerlicherweise nicht auszuschließen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Hier gehe ich mit @Goose absolut konform und würde in so einem Fall auch eine Strafanzeige fertigen, nebst Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheins. Das hat mit Rache nichts zu tun. Aber ich weiß ja letztlich nicht, ob der Blutalkoholwert noch im Owi- oder eben im Straftatbereich liegt. In diesem Fall ist das Pech für den "Betroffenen". Hier läge es IMO an ihm, das Ganze zu vereinfachen. Muß er nicht. Klar. Aber ich muß auch nicht vom "Mildesten" ausgehen.Und wenn gar keine Alkoholisierung vorliegt (s. mein eigenes Beispiel eine oder zwei Seiten vorher)?Nur weil ich (m)ein gesetzliches Recht wahrnehme muss ich mit der Beschlagnahme meines FS und einer Strafanzeige nach § 316 StGB rechnen? Warum hab ich bloß im Moment Bauchschmerzen??? Quote Link to post Share on other sites
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