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Rechte In Einer Verkehrskontrolle


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Bei der KV handelt es sich nicht um ein absolutes Antragsdelikt, da die StA bei Bejahung eines öffentlichen Interesses diese Straftat auch ohne Antrag verfolgen kann. Damit die StA nun aber das öffentliche Interesse prüfen kann, muss sie ja erstmal Kenntnis von der Straftat erhalten. Und das kann sie nur, wenn die Polizei eine Strafanzeige vorlegt.

Es handelt sich um ein relatives Antragsdelikt. Was also ist an der folgenden Aussage falsch:
Wie Du als Polizist ja weisst ist Körperverletzung zunächst mal ein Antragsdelikt.
?

Es geht um die Gesamtaussage
Nö, bin ich nicht. Das geht die Polizei erst einmal gar nichts an. Wie Du als Polizist ja weisst ist Körperverletzung zunächst mal ein Antragsdelikt. Was ist wen A die Schläge genießt?
Wie du also siehst, geht es die Polizei durchaus etwas an, wenn eine KV begangen wird, auch wenn der Geschädigte keinen Strafantrag stellt.

 

Gruß

Goose

 

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Warum sollte ich einen solchen Test machen? Zunächst möge der Beamte mir sagen woher er seine Verdachtsmomente hat welche für den Test erforderlich sind. Und dann sehen wir weiter. Ich denke zu 95 Pro

Nanana, wir wollen doch sachlich bleiben, oder?  Ich halte es für absolut konstruktiv, wenn man für andere lesende User etwas verbessert.  Ich hab das wichtigste Wort mal hervorgehoben.  Du hast oben

Aha, ich nehme mein Recht in Anspruch und schon richtet sich ein Ermittlungsverfahren gegen mich??   Du bist so etwas von fertig!!   Mein letzter Kommentar zu dir ( Möchtegernpolizist ! )   dete

Es geht um die Gesamtaussage

Nö, bin ich nicht. Das geht die Polizei erst einmal gar nichts an. Wie Du als Polizist ja weisst ist Körperverletzung zunächst mal ein Antragsdelikt. Was ist wen A die Schläge genießt?
Wie du also siehst, geht es die Polizei durchaus etwas an, wenn eine KV begangen wird, auch wenn der Geschädigte keinen Strafantrag stellt.

Ok. Und das bezog sich auf die Aussage:
Du schlägst dem A mit der Faus ins Gesicht Du bist belastet

IMO ist der Körperverletzende erst dann "belastet", wenn der Antragsberechtigte Strafantrag stellt oder es Anhaltspunkte für ein öffentliches Interesse gibt und dieses von der Staatsanwaltschaft auch so entschieden wird, richtig?

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Damit die StA entscheiden kann, braucht Sie die Anzeige. Alle unaufschiebbaren Maßnahmen (IDF, ggg. Durchsuchung, Blutprobe etc) müssen bei einem relativen Antragsdelikt durchgeführt werden, auch wenn kein Strafantrag vorliegt, damit die StA bei bejahung des öffentlichen Interesses die Tat verfolgen kann.

 

Gruß

Goose

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Damit die StA entscheiden kann, braucht Sie die Anzeige. Alle unaufschiebbaren Maßnahmen ...

Hm. Mir erscheint die Beschreibung des Vorgehens bei Rodorf mal wieder recht sinnvoll:
Handelt es sich um ein relatives Antragsdelikt und bestehen Anhaltspunkte, dass die Staatsanwaltschaft mit Wahrscheinlichkeit zunächst besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erkennt, ist das Delikt von Amts wegen zu verfolgen. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist unverzüglich einzuholen.
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Polizist riecht Alkohl

Du bist quasi belastet

Nein,bin ich nicht. Es riecht vielleicht nach einer Straftat, aber der Polizist hat rein gar nichts in der Hand. Ich muss mich nicht verteidigen. Man muss mir konkret etwas vorwerfen. Und genau das kann kein Polizist aufgrund von Alkoholgeruch.

Da liegst Du aber falsch. Wenn ich einen VT anhalte und im Fahrzeug Alkohol rieche, diese Flatterfahne aber in Ermangelung weiterer Insassen nur vom Fahrer selbst kommen kann, so ist er hinreichend belastet, um weitere Maßnahmen ergreifen zu können. Die sicherlich erste wäre ein Alkotest. Wird der kategorisch abgelehnt, folgt der Anruf beim Richter und sicherlich auch die Anordnung der Blutprobe.

 

Körperverletzung

Du schlägst dem A mit der Faus ins Gesicht

Du bist belastet

Nö, bin ich nicht. Das geht die Polizei erst einmal gar nichts an. Wie Du als Polizist ja weisst ist Körperverletzung zunächst mal ein Antragsdelikt. Was ist wen A die Schläge genießt?

Auch das ist so nicht ganz richtig. Wenn ich auf so eine Situation zukäme, wo jemand einen anderen schlägt, so würde ich ganz sicher nicht tatenlos zuschauen und darauf warten, daß der Geschlagene um Hilfe bittet.

 

Das hier ist besser:

Straßenverkehr:

Poizist sieht dass ich zu schnell gefahren bin.

Ich bin mangels Messung nicht belastet. Gebe ich freiwillig an, 80 statt der erlaubten 50 gefahren zu sein gibts einen Strafzettel.

Leider nein, denn Du würdest in diesem Fall ganz sicher keinen "Strafzettel" bekommen. Auf was soll der denn ausgestellt sein? Deine Angabe von 80 km/h ist viel zu ungenau und keine ausreichende Grundlage, um Dich für einen Geschwindigkeitsverstoß belangen zu können. Im Regelfall würdest Du belächelt werden und insgeheim würde man sich denken "Was war das denn für ein Vollpf...en?!"

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Richtig.

 

Und genau dafür ist pusten da, um den Verdacht zu entkräften.

 

 

Nicht den Dunst eines Schimmers einer blassen Ahnung!

 

Wer lässt dich denn immer an die Tastatur?

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Auch das ist so nicht ganz richtig. Wenn ich auf so eine Situation zukäme, wo jemand einen anderen schlägt, so würde ich ganz sicher nicht tatenlos zuschauen und darauf warten, daß der Geschlagene um Hilfe bittet.

Klar. Aber wenn Du siehst, dass z.B. die A dem B eine gelangt hat, der B aber keinen Strafantrag stellt, musst Du dann - wie von @Goose dargestellt - eine Anzeige schreiben, weil der Staatsanwalt sich seine Entscheidungskompetenz in Bezug auf das mögliche öffentliche Interesse nicht nehmen lassen will?
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Richtig.

 

Und genau dafür ist pusten da, um den Verdacht zu entkräften.

 

 

Nicht den Dunst eines Schimmers einer blassen Ahnung!

 

Wer lässt dich denn immer an die Tastatur?

 

Ich denke, dass du keine Ahnung hast.

Meine Aussage ist komplett richtig.

 

Riechts nach Alkohol, ist der Fahrer aber nicht trunken, kann er sich mit dem Pusten entlasten; schnell und sicher und nicht so eingreifend wie eine Blutprobe.

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Auch das ist so nicht ganz richtig. Wenn ich auf so eine Situation zukäme, wo jemand einen anderen schlägt, so würde ich ganz sicher nicht tatenlos zuschauen und darauf warten, daß der Geschlagene um Hilfe bittet.

Klar. Aber wenn Du siehst, dass z.B. die A dem B eine gelangt hat, der B aber keinen Strafantrag stellt, musst Du dann - wie von @Goose dargestellt - eine Anzeige schreiben, weil der Staatsanwalt sich seine Entscheidungskompetenz in Bezug auf das mögliche öffentliche Interesse nicht nehmen lassen will?

 

Ja muss ich

 

Siehe RiStBV

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Klar geht es konkreter:

 

Die Polizei muss bei relativen und absoulten Antragsdelikten handeln (sprich polizeiliche Maßnahmen treffen wie Idf, Anzeige, Beweissicherung).

In bestimmten Fällen kann die Polizei auf weitere / tiefergreifende Ermittlungshandlungen verzichten.

 

 

Der Aspekt der Antragsdelikte betrifft eigentlich den Staatsanwalt bei der Fragestellung ob er öffentliche Klage erheben kann, auf die Privatklage veweisen kann oder ein Verfahrenshindernis vorliegt.

 

Die Polizei betrifft die Thematik bei der Einholung eines Strafantrages und bei der Frage nach weiteren Ermittlungshandlungen (Ermittlungsdienst).

 

Den Streifenpolizisten betrifft die Thematik eher weniger, da seine Handlungen gleich sind (Idf, Beweiss, Anzeige schreiben).

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Schwafel schwafel schwafel!?

 

Schon mal den Spruch gehört:"Pack schlägt sich, Pack verträgt sich"?

 

Wenn du PVB wärst, hättest du bestimt öfter damit zu tun.

 

dete

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Richtig.

 

Und genau dafür ist pusten da, um den Verdacht zu entkräften.

 

 

Nicht den Dunst eines Schimmers einer blassen Ahnung!

 

Wer lässt dich denn immer an die Tastatur?

 

Ich denke, dass du keine Ahnung hast.

Meine Aussage ist komplett richtig.

 

Riechts nach Alkohol, ist der Fahrer aber nicht trunken, kann er sich mit dem Pusten entlasten; schnell und sicher und nicht so eingreifend wie eine Blutprobe.

 

Aha,

 

wenn der ATest positiv verläuft? Schon einmal daran gedacht?

 

Du erkennst nicht einmal, dass es dabei zwei Seiten gibt und diese, außer bei 0,0 erhebliche Folgen haben können!

 

Somit ist deine Aussage:" Und genau dafür ist der Test da, um den Verdacht zu entkräften!" einfach Müll, du Schlauberger!

 

dete

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Da liegst Du aber falsch. Wenn ich einen VT anhalte und im Fahrzeug Alkohol rieche, diese Flatterfahne aber in Ermangelung weiterer Insassen nur vom Fahrer selbst kommen kann, so ist er hinreichend belastet, um weitere Maßnahmen ergreifen zu können. Die sicherlich erste wäre ein Alkotest. Wird der kategorisch abgelehnt, folgt der Anruf beim Richter und sicherlich auch die Anordnung der Blutprobe.
Ich zitiere mal:
Man muss mir konkret etwas vorwerfen. Und genau das kann kein Polizist aufgrund von Alkoholgeruch.
Was wirfst Du dem Fahrer denn nun vor?

 

Wenn ich auf so eine Situation zukäme, wo jemand einen anderen schlägt, so würde ich ganz sicher nicht tatenlos zuschauen und darauf warten, daß der Geschlagene um Hilfe bittet.
Das ist gut so und sollte selbstverständlich sein. In der von Dieselschraeubchen angesprochenen Konstellation ist allerdings seitens der Polizei grundsätzlich keine weitere Maßnahme möglich.

 

Ich denke, dass du keine Ahnung hast.
Ich habe da ein Schild...

 

Meine Aussage ist komplett richtig.
Sicher. Und die Erde ist eine Scheibe.

 

Riechts nach Alkohol, ist der Fahrer aber nicht trunken, kann er sich mit dem Pusten entlasten
Auch wenn man kein Polizist ist, kann man wissen: man muß sich nicht entlasten.

 

Ja muss ich
PedroK hat ja schon dankenswerterweise darauf hingewiesen, daß Du nicht gefragt warst. Höflicher Mensch, der er zu sein scheint, hat er vergessen, Dich darauf hinzuweisen: Du kannst nicht.
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Richtig.

 

Und genau dafür ist pusten da, um den Verdacht zu entkräften.

 

 

Nicht den Dunst eines Schimmers einer blassen Ahnung!

 

Wer lässt dich denn immer an die Tastatur?

 

Ich denke, dass du keine Ahnung hast.

Meine Aussage ist komplett richtig.

 

Riechts nach Alkohol, ist der Fahrer aber nicht trunken, kann er sich mit dem Pusten entlasten; schnell und sicher und nicht so eingreifend wie eine Blutprobe.

 

Aha,

 

wenn der ATest positiv verläuft? Schon einmal daran gedacht?

 

Du erkennst nicht einmal, dass es dabei zwei Seiten gibt und diese, außer bei 0,0 erhebliche Folgen haben können!

 

Somit ist deine Aussage:" Und genau dafür ist der Test da, um den Verdacht zu entkräften!" einfach Müll, du Schlauberger!

 

dete

Nein, denn wenn ich einen Verdacht habe (und nur dann biete ich den Pustetest an) gibts nur zwei Wege:

Entweder er pustet oder er pustet nicht. Pustet er und der Wert liegt über dem jeweiligen Grenzwert, geht's zur Wache, um dort entweder den großen AT zu machen oder um dort den Aderlass durchzuführen. Liegt er drunter kann er weiterfahren.

 

 

Pustet er nicht, räumt das meinen zuvor genannten Verdacht einer Straftat nicht aus und er kommt zwecks Blutprobe mit zur Wache, wo ich auch eine Strafanzeige wegen des Verdachtes einer Straftat nach § 316 StGB schreibe, was zugleich die Beschlagnahme des Führerscheines beinhaltet.

 

Schwafel schwafel schwafel!?

 

Schon mal den Spruch gehört:"Pack schlägt sich, Pack verträgt sich"?

 

Wenn du PVB wärst, hättest du bestimt öfter damit zu tun.

 

dete

Den Spruch kenne ich. Viele Anzeigen, die wir schreiben (insbes. im Bereich HG) sind auch genau aus diesem Grund im Grunde für die Tonne. Ich kenne aber auch die Folgen, die ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt nach sich ziehen können. War es auf deiner Dienststelle so, dass du entscheiden konntest was du zur Anzeige bringst? Wie konntest du das Legalitätsprinzip und den sich daraus ergebenden Strafverfolgungszwang aushebeln?

 

Gruß

Goose

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Pustet er nicht, räumt das meinen zuvor genannten Verdacht einer Straftat nicht aus und er kommt zwecks Blutprobe mit zur Wache, wo ich auch eine Strafanzeige wegen des Verdachtes einer Straftat nach § 316 StGB schreibe, was zugleich die Beschlagnahme des Führerscheines beinhaltet.
Du willst also sagen, daß jeder x-beliebige Polizist, dem meine Nase nicht passt oder dem ich nicht devot genug gegenübergetreten bin, einen Alkohol-Fahrt-Verdacht zusammenbasteln kann und wenn ich dann mein Recht in Anspruch nehme, also nicht pusten will, ist mein Führerschein weg?
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@Goose

Pustet er nicht, räumt das meinen zuvor genannten Verdacht einer Straftat nicht aus und er kommt zwecks Blutprobe mit zur Wache
Unterstellst Du sofort eine Straftat wenn jemand nicht pusten will? Das finde ja selbst ich (mit den von Dir genannten Folgen) etwas heavy...

 

Es ist mein gutes Recht das pusten zu verweigern und es ist Dein gutes Recht mit den entsprechenden Verdachtsmomenten von mir einen "Aderlass" zu verlangen. Soweit geh ich mit Dir konform.

 

Womit ich nicht konform gehe ist, dass Du (falls ich Dich richtig verstanden habe) quasi als "Rache" dann eine Strafanzeige fertigst und den FS beschlagnahmst.

Das mildere Mittel wäre (wie bei einen positiven THC-Test) die Untersagung der Weiterfahrt für 24 Stunden o.ä. Denn es ist ja durchaus möglich, dass ich weit unter 1,1, also im Bereich der Owi wäre,

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Pustet er nicht, räumt das meinen zuvor genannten Verdacht einer Straftat nicht aus und er kommt zwecks Blutprobe mit zur Wache, wo ich auch eine Strafanzeige wegen des Verdachtes einer Straftat nach § 316 StGB schreibe, was zugleich die Beschlagnahme des Führerscheines beinhaltet.
Du willst also sagen, daß jeder x-beliebige Polizist, dem meine Nase nicht passt oder dem ich nicht devot genug gegenübergetreten bin, einen Alkohol-Fahrt-Verdacht zusammenbasteln kann und wenn ich dann mein Recht in Anspruch nehme, also nicht pusten will, ist mein Führerschein weg?

 

Wenn du deine dämlichen Spitzen lassen würdest: ja

Nur: basteln funktioniert nicht, auch liegt es nicht an der Nase oder wie oft du ihm gegenüber getreten bist.

Aber wenn der zuständige (nicht x beliebige) Polizist den Verdacht hat und du nicht pusten willst, wirst du in der Folge einer Blutprobe unterzogen und wirst mit Sicherheit nicht mehr weiterfahren.

 

Du hast aber die Möglichkeit den Verdacht zu entkräften.

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Schon mal was von Strafvereitelung gehört?

 

Ne, habe nur 36 Jahre "auf der Straße" Dienst gemacht, vom PW bis zum PHK und so etwas gab es nie!

 

dete

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@QTreiberin: ich kann nicht feststellen, ob er im OWi oder Straftatbereich liegt. Daher muss ich von einer Straftat ausgehen.

 

Das hat nichts mit Rache zu tun.

 

@Biber: ich muss meinen Verdacht begründen.

Auch wenn es dir nicht gefällt, aber ja, so wie ich rs beschrieben habe läuft's...

 

Gruß

Goose

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@QTreiberin: ich kann nicht feststellen, ob er im OWi oder Straftatbereich liegt. Daher muss ich von einer Straftat ausgehen.
Wie gesagt, warum nicht die Untersagung der Führung eines Kfz für 24 Stunden analog zu THC wo ja auch erst nach Auswertung der Blutprobe ein Ergebnis feststeht?

 

Ich möchte es einfach nur verstehen, ist also jetzt kein "Anmache" o.ä.

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Blaulicht, bitte tu Dir, uns und natürlcih besonders mir den Gefallen und beantworte die Fragen, die Dir gestellt werden. Wenn Du die alle beantwortet hast, was bei zügiger Bearbeitung noch vor Weihnachten 2012 der Fall sein könnte, ist es sicher okay, wenn Du Dich wieder anderweitig äußerst.

 

Wobei auch dann gilt: wenn ich Goose frage, möchte ich von ihm oder einem seiner Kollegen eine Antwort. Antworten von Rechtskundigen werden ggf. auch dankend zur Kenntnis genommen. Diese Aufzählung ist abschließend - da Du in keine dieser Kategorien fällst, muß ich Dir die Konsequenzen sicher nicht erläutern.

 

 

ich muss meinen Verdacht begründen.
Das sollte ja nun nicht allzu schwerfallen.

 

Auch wenn es dir nicht gefällt, aber ja, so wie ich rs beschrieben habe läuft's...
Mit anderen Worten: der Willkür steht Tür und Tor offen.
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Schon mal was von Strafvereitelung gehört?

 

Ne, habe nur 36 Jahre "auf der Straße" Dienst gemacht, vom PW bis zum PHK und so etwas gab es nie!

 

dete

 

Goose hat es dich deutlich gefragt, ob und wie du das Legalitätsprinzip umgangen hast.

 

Ich perönlich finde eine "Pack schlägt und veträgt sich" und daraus 'keine Anzeigen schreiben' Einstellung zum kotzen

 

Das Recht gibt der Polizei (zu Rechtl) kein Prüfungsrecht und keine Handlungsoption.

 

 

STRAFTAT = ANZEIGE

So einfach ist das.

Anzeige für die Tonne hat die Polizei nicht zu interessieren, da muss sich der Gesetzgeber drum kümmern, wenn er das anders haben will.

 

Zumal bei schlagendem Pack (obwohl die Bezeichnung diskriminierend ist) sehr wohl das öffentliche Interesse bejaht werden kann!

 

 

Versteck dich hinter deinen Sternen, ich habe auch welche und muss sie zum Glück nicht offen tragen, da sie nur sagen was ich verdiene!

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@Blaulicht:

Mit "konkret" meinte ich eigentlich, wie Du Dein "Ja muss ich" aus den RiStBV ableitest. Magst Du das mal konkret erläutern?

Kommt da noch was Substanzielles? Vielleicht kann ja @Goose aushelfen?

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Dete, wie hast du es denn gehalten? nach welchen Kriterien hast du das Legalitätsprinzip ausgelegt?

 

Gruß

Goose

 

Gem. §163 StPO, wie denn sonst?

 

dete :abwarten:

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Wobei auch dann gilt: wenn ich Goose frage, möchte ich von ihm oder einem seiner Kollegen eine Antwort. Antworten von Rechtskundigen werden ggf. auch dankend zur Kenntnis genommen. Diese Aufzählung ist abschließend -

da bin ich drinne in der Liste, von denen du eine Antwort möchtest.

 

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@Blaulicht:

Mit "konkret" meinte ich eigentlich, wie Du Dein "Ja muss ich" aus den RiStBV ableitest. Magst Du das mal konkret erläutern?

Kommt da noch was Substanzielles? Vielleicht kann ja @Goose aushelfen?

 

Was möchtest du denn?

Soll ich dir die RiStBV raussuchen?

Bist du nicht in der Lage im Inhaltsverzeichnis den Punkt 'Antragsdelikte' rauszusuchen?

 

Den Inhalt habe ich schon geschrieben.

 

Also, wie kann ich dir helfen?

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Goose hat es dich deutlich gefragt, ob und wie du das Legalitätsprinzip umgangen hast.

 

Ich perönlich finde eine "Pack schlägt und veträgt sich" und daraus 'keine Anzeigen schreiben' Einstellung zum kotzen

 

Versteck dich hinter deinen Sternen, ich habe auch welche und muss sie zum Glück nicht offen tragen, da sie nur sagen was ich verdiene!

 

Frage 1 ist geklärt, siehe oben, deine Unterstellung von ggfls. Straftaten spricht für deine Dummheit.

 

Deine Einstellung ist, gelinde gesagt, uninteressant!

 

Meine "Sterne" sagen nicht, was du verdienst, oder?

 

Ich verstecke mich nicht dahinter, sollten dir nur klar machen, dass ich ein richtiger PVB bin ( Bamter auf Lebenszeit, falls dir das etwas sagt! ).

 

dete

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Aber wenn Du siehst, dass z.B. die A dem B eine gelangt hat, der B aber keinen Strafantrag stellt, musst Du dann - wie von @Goose dargestellt - eine Anzeige schreiben, weil der Staatsanwalt sich seine Entscheidungskompetenz in Bezug auf das mögliche öffentliche Interesse nicht nehmen lassen will?

Dieses konkrete, aber auch sehr oberflächliche Beispiel betreffend sage ich mal: nein, da muß - und würde - ich keine Anzeige schreiben. Es gibt aber andere Fälle, wo man sehr wohl auch ohne Strafantrag eine Anzeige fertigt.

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Aber wenn Du siehst, dass z.B. die A dem B eine gelangt hat, der B aber keinen Strafantrag stellt, musst Du dann - wie von @Goose dargestellt - eine Anzeige schreiben, weil der Staatsanwalt sich seine Entscheidungskompetenz in Bezug auf das mögliche öffentliche Interesse nicht nehmen lassen will?

Dieses konkrete, aber auch sehr oberflächliche Beispiel betreffend sage ich mal: nein, da muß - und würde - ich keine Anzeige schreiben. Es gibt aber andere Fälle, wo man sehr wohl auch ohne Strafantrag eine Anzeige fertigt.

 

?

Wenn das 'gelangt' eine KV meint musst du beanzeigen.

Sogar dann, wenn vor Ort extra erwähnt wird, dass kein Antrag gestellt wird.

 

 

Wenn das unterhalb der Schwelle einer KV (oder Beldeidigung) bleibt, dann muss man nicht schreiben.

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Ich zitiere mal:
Man muss mir konkret etwas vorwerfen. Und genau das kann kein Polizist aufgrund von Alkoholgeruch.
Was wirfst Du dem Fahrer denn nun vor?

Wenn ich Alkohol rieche, ist doch klar, daß ich den Verdacht hege, der Fahrer habe Alkohol getrunken. Und weiter steht dann der Verdacht einer Fahrt unter Alkoholeinwirkung im Raume.

 

Das ist gut so und sollte selbstverständlich sein. In der von Dieselschraeubchen angesprochenen Konstellation ist allerdings seitens der Polizei grundsätzlich keine weitere Maßnahme möglich.

Mag sein. Allerdings wird man trotzdem zunächst einmal sich beide Leutchen "schnappen" und schauen, ob man ggf. nicht doch tätig werden muß. Und ganz sicher wird man die beiden Personen auch einer ADV-Überprüfung unterziehen.

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@Goose
Pustet er nicht, räumt das meinen zuvor genannten Verdacht einer Straftat nicht aus und er kommt zwecks Blutprobe mit zur Wache
Unterstellst Du sofort eine Straftat wenn jemand nicht pusten will?

Hier gehe ich mit @Goose absolut konform und würde in so einem Fall auch eine Strafanzeige fertigen, nebst Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheins. Das hat mit Rache nichts zu tun. Aber ich weiß ja letztlich nicht, ob der Blutalkoholwert noch im Owi- oder eben im Straftatbereich liegt. In diesem Fall ist das Pech für den "Betroffenen". Hier läge es IMO an ihm, das Ganze zu vereinfachen. Muß er nicht. Klar. Aber ich muß auch nicht vom "Mildesten" ausgehen.

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Dieses konkrete, aber auch sehr oberflächliche Beispiel betreffend sage ich mal: nein, da muß - und würde - ich keine Anzeige schreiben.

Das dachte ich mir.

 

Es gibt aber andere Fälle, wo man sehr wohl auch ohne Strafantrag eine Anzeige fertigt.

Natürlich.

 

Beleg= RiStBV

Also kommt von Dir nichts Konkretes. Schade. Ich hatte gehofft, Du würdest es mal versuchen.
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Nein.
Puuh, ich dachte echt schon Goose wäre polygam oder wie auch imer das heißt. Da Du aber auch keiner seiner Kollegen bist, mußt Du jetzt ganz stark sein: Du zählst nicht zu Rechtskundigen, egal, was Du glaubst.

 

Ich auch.
Wenn man so sieht, was früher alles verbeamtet wurde, kann man das nicht ausschließen. Es wird also sicher auch heute noch irgendwelche Dienststellen geben, in denen Lebenszeitbeamte die Schranke bedienen oder die Post verteilen oder das Archiv - nee, letzteres glaube ich nicht. Ist ein verantwortungsvoller Job, das.
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Wenn ich Alkohol rieche, ist doch klar, daß ich den Verdacht hege, der Fahrer habe Alkohol getrunken. Und weiter steht dann der Verdacht einer Fahrt unter Alkoholeinwirkung im Raume.

Schon klar. Es gibt aber nun doch noch einen deutlichen Unterschied zwischen Tatverdacht und Tatvorwurf.

 

Das hat mit Rache nichts zu tun.
Sicher grundsätzlich richtig. Allerdings bedauerlicherweise nicht auszuschließen.
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Hier gehe ich mit @Goose absolut konform und würde in so einem Fall auch eine Strafanzeige fertigen, nebst Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheins. Das hat mit Rache nichts zu tun. Aber ich weiß ja letztlich nicht, ob der Blutalkoholwert noch im Owi- oder eben im Straftatbereich liegt. In diesem Fall ist das Pech für den "Betroffenen". Hier läge es IMO an ihm, das Ganze zu vereinfachen. Muß er nicht. Klar. Aber ich muß auch nicht vom "Mildesten" ausgehen.
Und wenn gar keine Alkoholisierung vorliegt (s. mein eigenes Beispiel eine oder zwei Seiten vorher)?

Nur weil ich (m)ein gesetzliches Recht wahrnehme muss ich mit der Beschlagnahme meines FS und einer Strafanzeige nach § 316 StGB rechnen?

 

Warum hab ich bloß im Moment Bauchschmerzen???

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