QTreiberin 829 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 @Goose, dieses Wir haben einen angehalten, Herr Max Mustermann, 37 Jahre, aus A-Stadt. Der hat rote Augen, es rieht nach Alkohol, er verweigert den Pustetest.hat aber nichts mit dem von @Prickelpitt skizzierten Fall zu tun. Dein Beispiel ist unstrittig, wer unter diesen Verdachtsmomenten nicht pusten will muss eben zu Ader gelassen werden (oder das stationäre Dräger an der Wache nehmen). Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 NUn gehe ich aber davon aus, dass die Beamten einen irgendwie gelagerten Verdacht auf Alkoholisierung hatten. Das große Dräger geht übrigens auch nur freiwillig. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 @Prickelpitt hatte einen rein fiktiven Fall skizziert, und meine Antwort(en) bezogen sich auch ausschließlich darauf. Und in dem Fall hab ich nichts gefunden, worauf sich ein Verdachtsmoment stützen könnte. Dass der Dräger auch freiwillig ist ist mir klar, aber viele pusten dort "im Angesicht der Nadel" dann eher doch... Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Wenn der Bürger nicht will, kann man ihn ja überzeugen.Womit wir bei der Eingangsfrage wären. Womit willst Du denn jemanden der nüchtern ist und seine Rechte kennt "überzeugen"? Zunächst die Frage: warum will ich, dass er pustet? Daraus ergibt sich auch die Antwort, wie ich ihn überzeuge. Klappt eigentlich immer. Wie gesagt, ich persönlich halte 'einfach-mal-so-Puste-Angebote' für unklug und denke, dass es schwer würde dabei noch jemanden zu überzeugen, der nicht will.Die Rechte kennt ja jeder, weil ich sie erkläre! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 @Prickelpitt hatte einen rein fiktiven Fall skizziert, und meine Antwort(en) bezogen sich auch ausschließlich darauf. Und in dem Fall hab ich nichts gefunden, worauf sich ein Verdachtsmoment stützen könnte. Dass der Dräger auch freiwillig ist ist mir klar, aber viele pusten dort "im Angesicht der Nadel" dann eher doch...Warum sollte ich jemanden, bei dem ich nicht den geringsten Anhaltspunkt für Alkoholkonsum habe, pusten lassen? Ich werde nicht nach der Zahl der verbrauchten Mundstücke bezahlt... Es kann vorkommen, dass ich mich irre und jemanden pusten lasse, der tatsächlich stocknüchtern ist. Das ist auch schon mehrfach vorgekommen. Bei allen hatte ich jedoch Gründe, die einen Verdacht auf Alkoholkonsum rechtfertigten. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Hallo, QTreiberin, Womit willst Du denn jemanden der nüchtern ist und seine Rechte kennt "überzeugen"?mit der Wahrheit und mit Freundlichkeit. Hört sich vielleicht blöd an, klappt aber bestens. Ab und an kommt es vor, dass ich mir wirklich nicht sicher bin, ob der Fahrer nun nach Alkohol riecht oder nicht. Genauso sage ich es ihm dann und biete ihm einen Alkotest an, mit der Begründung, dass wir danach ja beide sicher sein können, dass alles in Ordnung ist und bislang ist es noch nie vorgekommen, dass jemand nicht gepustet hat. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Richtig. Und genau dafür ist pusten da, um den Verdacht zu entkräften. Wer ein Bier, ein Radler oder Clausus intus hat, der hat ne Flagge. PUSTEN hilft und zeigt 0,0 oder 0,1 und gut ist. Der selbe 'Duft' kann aber auch 1,5 %0 ergeben. Wenn kein Duft/ Flagge, kein roten Augen und keine 'Partyausfahrtstraße" ist, warum sollte man da pusten lassen??? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Hallo "Vogel der Nacht"Womit willst Du denn jemanden der nüchtern ist und seine Rechte kennt "überzeugen"?mit der Wahrheit und mit Freundlichkeit.Mir ist das klar, es ging ja nur um den obigen fiktiven Fall wo es auch keinerlei Verdachtsmomente gab, trotzdem aber der Pustetest "angeboten" und standhaft verweigert wird.Dann habt Ihr doch etwas "schlechtere Karten" wenn die Überzeugungskraft nicht ausreicht (aber vielleicht hast Du ja auch so schöne Augen, das es zumindest dann bei den Damen klappt.... ). Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 153 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 NUn gehe ich aber davon aus, dass die Beamten einen irgendwie gelagerten Verdacht auf Alkoholisierung hatten. GrußGoose Genau das habe ich befürchtet... Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 153 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Ab und an kommt es vor, dass ich mir wirklich nicht sicher bin, ob der Fahrer nun nach Alkohol riecht oder nicht. Genauso sage ich es ihm dann und biete ihm einen Alkotest an, mit der Begründung, dass wir danach ja beide sicher sein können, dass alles in Ordnung ist und bislang ist es noch nie vorgekommen, dass jemand nicht gepustet hat. Viele Grüße, Nachteule Und was machst du, wenn doch? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 NUn gehe ich aber davon aus, dass die Beamten einen irgendwie gelagerten Verdacht auf Alkoholisierung hatten. GrußGoose Genau das habe ich befürchtet... Es wurde doch oft genug dargestellten, dass Pusten nach einem derartigen Verdacht angeboten wird. Damit ist es doch konsequent, dass er denkt, dass der Polizist vor Ort eben einen solchen Verdacht hatte. Der überwiegende Teil der Polizisten arbeitet nämlich vernünftig. Außerdem kann er ihn ohne diesen Verdacht nicht dort stehen lassen, damit er doch pustet.Mit Verdacht geht das. (finde ich auch besser so, als gleich BE) Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Kann man diesen Pustetest nicht einem Beitrag in Radarforum voranstellen? Einfach so wie beim Onlinebanking mit idedtitätserkennung, dass vor dem Absenden in ein Gerät gepustet werden muss. Ab 0,8 ‰ erscheinen die Buschstaben dann in blauer Schriftfarbe. Und ich glaube ich hab das auch schon mal irgendwo gesehen, zumindest die blauen Buchstaben. Manchmal denke ich dass viele Beiträge in einem stark alkoholisierten Zustand gepostet werden. Da die Pustefixe leider fehlerhaft sind kann es passieren dass man trotz Nüchternheit erst einmal nicht weiter fahren darf. Grundsätzlich raten Anwäte von einer Mitwirkung bei einer Maßnahme die sich ausschließlich gegen den Fahrer richtet ab. Ich kann nichts gewinnen, nur verlieren. 1 Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 So, nochmal am Beispiel: Verkehrsteilnehmer V wird im Rahmen einer allg. Vekehrskontrolle angehalten. Er zeigt keine Ausfallerscheinungen, im Auto stinkt nix nach Alk, lallt nicht und ist auch sonst kooperativ (Papiere, Warndreieck, Verbandskasten). Fragen, die er nicht beantworten möchte (wie "woher", "wohin") beantwortet er freundlich mit "Dazu möchte ich nichts sagen". V hat definitiv 0,0 Promille, was er dem Kontrollierenden auf Nachfrage gerne mitteilt. Was könnte PHK P nun veranlassen, einen Atemalkoholtest anzubieten? ich durfte mal pusten weil ich mit Nebelscheinwerfern gefahren bin... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Haben die Polizisten gesagt "Sie fahren mit Nebelscheinwerfern, daher pusten Sie mal bitte" oder hatten sie möglicherweise einen anderen Verdachtsgrund auf Alkoholisierung? In diesem Fall müsste die Aussage lauten: "Ich wurde mal angehalten, weil ich mit Nebelscheinwerfern unterwegs war. Im Zuge dieser Kontrolle musste ich auch pusten" GrußGoose 1 Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Haben die Polizisten gesagt "Sie fahren mit Nebelscheinwerfern, daher pusten Sie mal bitte" oder hatten sie möglicherweise einen anderen Verdachtsgrund auf Alkoholisierung? In diesem Fall müsste die Aussage lauten: "Ich wurde mal angehalten, weil ich mit Nebelscheinwerfern unterwegs war. Im Zuge dieser Kontrolle musste ich auch pusten" GrußGoose er fragte mich warum ich mit nebelscheinwerfern fahre, darauf sagt ich, es sein ein wenig diesig... dann bat er mich zu pusten... ist nun schon ein paar jahre her und gehörte damals zum cool sein... Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Hallo, Prickelpritt, Und was machst du, wenn doch?improvisieren. Sollten meine Überredungskünste, mein freundliches Lächeln und meine schönen Augen nicht ausreichen und habe ich außer einem komischen Gefühl nichts greifbares, um weitere Maßnahmen durchzuführen, wird eben kein Test gemacht. Wie schon geschrieben: Hier geht es einfach nur darum, so ein flaues Gefühl, das irgendetwas nicht ganz richtig ist, aus der Welt zu schaffen. In den meisten Fällen haben die VT nach dem Test, der nicht selten doch ein wenig Alkohol (0,1 oder 0,2 mg/l) anzeigt, zugegeben, dass sie doch etwas Alkohol getrunken haben oder dass sie am Abend vorher ein wenig mehr getrunken haben (Restalkohol). Für diese VT war es dann, wie sie selber oft sagten, gar nicht falsch, dass sie den Test gemacht haben, denn zum Einen wurde mal wieder die Gefahr des Restalkohols vor Augen geführt und zum Anderen konnten sie nun wirklich beruhigt weiter fahren und mussten sich keine Gedanken machen, wenn sie erneut in eine Kontrolle kommen, denn in dieser könnten sie ganz unbesorgt ebenfalls pusten. Hallo, QTreiberin, sollten wir uns mal begegnen, darfst Du mir gerne ganz tief in die Augen schauen. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 in einem von mir hier geschilderten Fall musste ich mal Blut und Urin abgeben, der Polizist, der noch ein Bekannter war, sagt nur "es geht um Dich es ist für Deine Entlastung" Quote Link to post Share on other sites
hartmut 618 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 der Polizist, der noch ein Bekannter war, sagt nur "es geht um Dich es ist für Deine Entlastung"Es geht niemals um deine Entlastung.Mit jeder Frage, mit jeder Handlung wird versucht etwas Belastendes zu finden, oder einen Verdacht zu bestätigen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 der Polizist, der noch ein Bekannter war, sagt nur "es geht um Dich es ist für Deine Entlastung"Es geht niemals um deine Entlastung.Mit jeder Frage, mit jeder Handlung wird versucht etwas Belastendes zu finden, oder einen Verdacht zu bestätigen. MfG. hartmut wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, ist das doch meine Entlastung? der DrugWipe hatte bei mir angeschlagen, aber ich hatte und habe nichts mit Drogen zu tun, wie sollte ich mich entlasten wenn nicht mit einem Blut/Urintest? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 618 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, ist das doch meine Entlastung?Hast Du dich vorher belastet? der DrugWipe hatte bei mir angeschlagen, aber ich hatte und habe nichts mit Drogen zu tun, wie sollte ich mich entlasten wenn nicht mit einem Blut/Urintest?Siehste, hättest den Test nicht gemacht. Du kannst da nur verlieren. MfG. hartmut 1 Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, ist das doch meine Entlastung?Hast Du dich vorher belastet? der DrugWipe hatte bei mir angeschlagen, aber ich hatte und habe nichts mit Drogen zu tun, wie sollte ich mich entlasten wenn nicht mit einem Blut/Urintest?Siehste, hättest den Test nicht gemacht. Du kannst da nur verlieren. MfG. hartmut in machen Situationen kannst Du Dir das nicht aussuchen.... oder ist das bei Dir anders??? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 618 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 in machen Situationen kannst Du Dir das nicht aussuchen....Wenn der mich beschuldigt, muss der mir beweisen. Kann er nicht, sein Problem.oder ist das bei Dir anders???Oft verplappert man sich, und sagt etwas was überhaupt nicht so gemeint war. Dem sollte man aus dem Wege gehen. Nur die notwendigsten Angaben machen. Zudem bin ich nicht der Maßstab, was ich mir erlauben kann, kann sich jemand der im Auto noch Kinder hat nicht unbedingt erlauben. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 ich durfte mal pusten weil ich mit Nebelscheinwerfern gefahren bin... Und ich um 4h morgens, weil Halloween war. Gut, und ich bin auch mit 120 durch eine 60er Baustelle gebrettert. Da ich noch jung war, und ich mit nicht sicher war, ob meine Einlassung, dass um diese Uhrzeit doch kein Bauarbeiter mehr tätig ist und ich zudem die komplette Baustelle doch schön per Fernlicht ausgeleuchtet habe, die Beamten zufrieden stellt, da habe ich dann eingewilligt, um Punkte zu sammeln. War danach auch alles okay und ich durfte weiterfahren. Quote Link to post Share on other sites
sharknbake 61 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Es kann vorkommen, dass ich mich irre und jemanden pusten lasse, der tatsächlich stocknüchtern ist. Das ist auch schon mehrfach vorgekommen. Bei allen hatte ich jedoch Gründe, die einen Verdacht auf Alkoholkonsum rechtfertigten. Führe doch bitte " Aus der Praxis, für die Praxis" weiter und spezifiziere die Verdachtsgründe für einen Alkoholkonsum bei stocknüchternen Personen. Vielen Dank im Voraussnb 1 Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Hallo, Hartmut, Es geht niemals um deine Entlastung.das ist so pauschal nicht richtig. Bei schweren Verkehrsunfällen, erst recht mit tödlichem Ausgang, kann es durchaus entlastend sein, wenn der Unfallverursacher einen Alkoholtest durchführt, selbst, wenn er ganz eindeutig stocknüchtern scheint. Kommt es später zu einer Verhandlung oder gibt es Probleme mit der Versicherung, ist es für diesen Fahrer hilfreicher, wenn in der Unfallakte steht, dass er einen Test durchgeführt hat, der eindeutig 0,00 Promille ergab, als nur der lapidare Kommentar des sachbearbeitenden Beamten, dass er keine Alkohol - oder BTM - Beeinflussung feststellen konnte. Hallo, Sharknbake, ich bin zwar nicht Goose, erlaube mir aber doch einen Kommentar: Jemand, der einige Zeit vor der Kontrolle etwas Alkohol getrunken hat, kann zwar stocknüchtern sein, aber trotzdem Atemalkohol haben. Fälle ähnlicher Art kann man genügend aufzählen. Wie soll man als Polizeibeamter nun feststellen, ob der VT, der eine Fahne hat, tatsächlich stocknüchtern ist, ob er so angetrunken ist, dass er sich im Owi - Bereich befindet oder ob er sogar über 1,1 Promille hat, wenn man keinen Test mit ihm durchführt? Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
sharknbake 61 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Jemand, der einige Zeit vor der Kontrolle etwas Alkohol getrunken hat, kann zwar stocknüchtern sein Das steht im Widerspruch. Grusssnb Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Hallo, sharknbake, Das steht im Widerspruch.wo siehst Du den Widerspruch? Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
sharknbake 61 Posted November 7, 2012 Report Share Posted November 7, 2012 Hallo, sharknbake, Das steht im Widerspruch.wo siehst Du den Widerspruch? Viele Grüße, NachteuleAlkohol getrunken..... stocknüchtern. Grusssnb Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 7, 2012 Report Share Posted November 7, 2012 Umgerechnet oder geschätzt eben, Meßwerte sind im Detail unwichtig, auch könnte man ja das Verkehrsstrafrecht insofern ändern. Für die Fragen Strafbarkeit und Faherlaubniss völling gleichberechtigt Blut- und Alkoholwerte die in etwa ähnliche Verkehrsuntüchtigkeit kennzeichnen nebeneinander stellen. Also dann waere ich dafuer, dass auch Anscheinens-Betrunkene saemtliche Fahr- und Flugerlaubnisse verlieren - wenn schon, denn schon. Anscheinens-Betrunkene fallen durch seltsame Beitraege in diversen sachlichen Foren auf..... Ein AAK oder BAK-Kontrolle ist nicht vonnoeten, die Beitraege sind Beweis genug. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 7, 2012 Report Share Posted November 7, 2012 Was könnte PHK P nun veranlassen, einen Atemalkoholtest anzubieten? Die vorhandenen Mundstuecke des Geraets haben das MHD erreicht und muessen dringend aufgebraucht werden........ Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 7, 2012 Report Share Posted November 7, 2012 Kann man diesen Pustetest nicht einem Beitrag in Radarforum voranstellen? Einfach so wie beim Onlinebanking mit idedtitätserkennung, dass vor dem Absenden in ein Gerät gepustet werden muss. Ab 0,8 ‰ erscheinen die Buschstaben dann in blauer Schriftfarbe. Und ich glaube ich hab das auch schon mal irgendwo gesehen, zumindest die blauen Buchstaben. Manchmal denke ich dass viele Beiträge in einem stark alkoholisierten Zustand gepostet werden. Ich moechte dich freundlich darauf verweisen, dass hier so mancher Mod die Schriftfarbe blau verwendet, um zu verdeutlichen, dass es sich um einen Moderationsbeitrag handelt....... Du wirst denen doch nicht allen Ernstes die Nutzung des Forums im alkoholisierten Zustand unterstellen wollen, oder? Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 7, 2012 Report Share Posted November 7, 2012 Hallo, sharknbake, Alkohol getrunken..... stocknüchtern.wenn man ein oder mehrere Bier getrunken hat, ist man ab einem bestimmten Zeitpunkt, der bei jedem unterschiedlich ist, wieder stocknüchtern (BAK würde 0,00 Promille ergeben) und trotzdem kann man noch eine Fahne haben. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 7, 2012 Report Share Posted November 7, 2012 Führe doch bitte " Aus der Praxis, für die Praxis" weiter und spezifiziere die Verdachtsgründe für einen Alkoholkonsum bei stocknüchternen Personen. Wie sieht es aus, wenn sich der VT bei Annaeherung des Polizisten schnell 'ne Fluppe ansteckt, oder aber 'nen Hustenbonbon in den Mund steckt? Koennte da der Polizist die Vermutung hegen, dass der VT den eventuellen Atemalkoholgeruch verdecken will? Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted November 7, 2012 Report Share Posted November 7, 2012 wenn man ein oder mehrere Bier getrunken hat, ist man ab einem bestimmten Zeitpunkt, der bei jedem unterschiedlich ist, wieder stocknüchtern (BAK würde 0,00 Promille ergeben) und trotzdem kann man noch eine Fahne haben.Wie soll denn das gehen? Der kann vielleicht einen Mundgulli haben, aber keine Fahne. Die Fahne "riechen" ist genau das was der Pustetest auch macht. Aber weder die Nase noch der Pustetest können bei einer Atemalkoholkonzentraions von 0,0 etwas feststellen. Wie denn auch? Wahrscheinlich meinst Du so etwas wie eine Kneipenaura oder so. Klar, die kann man riechen - auch wenn derjenige wieder sternhagelnüchtern ist. Eine Alkoholfahne bei 0,0 sollte ein Körper nicht produzieren können. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 7, 2012 Report Share Posted November 7, 2012 Hallo, QTreiberin, sollten wir uns mal begegnen, darfst Du mir gerne ganz tief in die Augen schauen. Jetzt müsste ich nur noch wissen, wann und wo ich Dir begegnen kann... Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 7, 2012 Report Share Posted November 7, 2012 ich nehme mal, dass die Polzisten auch pusen lassen, wenn ihnen etwas anderes auffällt als Alkoholgeruch das kann eine komische Gangart sein, ein auffälliges Verhalten oder die Aussprache, wenn ich den Moderator im Radio höre denke ich auch der hat getrunken... dass das alles auf keinen von euch zutrifft mag sein aber um euch geht es ja nicht (wem die Jacke passt...) Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 7, 2012 Report Share Posted November 7, 2012 Hallo, Toxic Waste, da ich weder Chemiker, Biologe oder Mediziner bin, kann ich Dir nur laienhaft antworten. Die Atemalkoholmessgeräte messen nicht den Alkoholgeruch, sondern den Alkoholgehalt in der Atemluft. Der Alkoholgeruch bleibt um einiges länger feststellbar, wie wir selber bei Tests schon festgestellt haben. Wenn man z. B. eine Weinbrandbohne isst und kurz danach einen Test durchführt, erreicht man Werte um die fünf Promille, ähnliches auch mit Mundspray. Wartet man einige Minuten, sinkt der Wert extrem und ein paar Minuten später ist man wieder bei 0,00 Promille. Jemand, der wenig oder keinen Alkohol trinkt und nicht gerade verschnupft ist, kann in der Atemluft trotzdem den Alkoholgeruch feststellen. Du kannst es ja mal selber testen, wenn Du so eine Weinbrandbohne isst oder Mundspray nimmst, dann mal knappe 20 Minuten wartest und jemanden anhauchst. Ist es Dir selber noch nie passiert, dass jemand neben oder Dir gegenüber sass, der abends vorher Bier getrunken hat und nun immer noch eine Fahne hatte, obwohl er wieder nüchtern war? Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 153 Posted November 7, 2012 Report Share Posted November 7, 2012 ich nehme mal, dass die Polzisten auch pusen lassen, wenn ihnen etwas anderes auffällt als Alkoholgeruch das kann eine komische Gangart sein, ein auffälliges Verhalten oder die Aussprache, wenn ich den Moderator im Radio höre denke ich auch der hat getrunken... Was ist mir roter Nase/roten Augen/ungepflegtem Aussehen/altem Auto/ Also doch, ein beliebiger Grund? Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 7, 2012 Report Share Posted November 7, 2012 da ich weder Chemiker, Biologe oder Mediziner bin, kann ich Dir nur laienhaft antworten.Soso. Ich habe immer gehofft dass die Jungs die mich pusten lassen Ahnung haben von dem was sie da machen. Ist es Dir selber noch nie passiert, dass jemand neben oder Dir gegenüber sass, der abends vorher Bier getrunken hat und nun immer noch eine Fahne hatte, obwohl er wieder nüchtern war?Nein, das passiert auch nicht. Nach dem Alkoholgenuss verbleibt für eine kurze Zeitspanne eine kleine Menge Alkohol in der Mundhöhle. Das kann man kurz riechen, aber nicht über mehrere Stunden. Die morgendliche Fahne ist aber definitiv auf Blutalkohol zurückzuführen. Niemand hat über Nacht einen Schluck Bier im Mund. Hast Du Dir gerade einen Fishermans reingezogen schlägt der Tester an. Trotz vollkommener Nüchternheit kann es passieren dass Du bis zu Ergebnis der Blutprobe nicht Auto fahren darfst. Das kann durchaus mehrere Tage dauern. Daher halte ich es für bedenklich bei dem Pustetest mitzumachen. Da Du den Test freiwillig gemacht hast entfallen jegliche Ansprüche. Es ist Dein Problem wie Du nach Hause kommst. Ebenso ist es Deine Angelegenheit den Wagen zu sichern. Wie Du morgen auf die Arbeit kommst ich auch Deine Sache. Die Einkäufe muss auch eins freundliche Hilfsperson erledigen. Ein Alkoholtest ist eine Maßnahme gegen Dich. Du brauchst Dich nicht entlasten da Du nicht belastet bist. Gegen Dich liegt nichts vor, gar nichts, höchstens ein Anfangsverdacht. Solltest Du tatsächlich etwas drin haben brauchst Du auch nicht pusten. Dann kommst Du eh mit auf die Wache, egal ob Du pustest oder nicht. 1 Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted November 7, 2012 Report Share Posted November 7, 2012 da ich weder Chemiker, Biologe oder Mediziner bin, kann ich Dir nur laienhaft antworten.Zwei davon bin ich auch nicht. Die Atemalkoholmessgeräte messen nicht den Alkoholgeruch, sondern den Alkoholgehalt in der Atemluft.ich weiß. Ich wollte nur sagen, dass sowohl die Nase als auch der Pustefix das gleiche Medium "messen".Der Alkoholgeruch bleibt um einiges länger feststellbar, wie wir selber bei Tests schon festgestellt haben.Aber das geht eigentlich nicht. Es sei denn, die Geräte weisen eine riechbare Konzentration nicht als +0,0 aus. Das wäre zum einen zwar sehr verbraucherfreundlch zum anderen aber in vielerlei HInsicht auch sehr bedenklich.Wenn man z. B. eine Weinbrandbohne isst und kurz danach einen Test durchführt, erreicht man Werte um die fünf Promille, ähnliches auch mit Mundspray.Das ist dann aber keine Atemalkoholmessung im eigentlichen Sinne. Ihr wollt ja wissen wieviel Alkohol aus dem Blut über die Lunge abgeatmet wird und nicht wieviel Alkoholmoleküle die Atemluft aus dem Mundraum in das Messgerät mitreissen kann.Ist es Dir selber noch nie passiert, dass jemand neben oder Dir gegenüber sass, der abends vorher Bier getrunken hat und nun immer noch eine Fahne hatte, obwohl er wieder nüchtern war?Ehrlich gesagt nicht. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,869 Posted November 7, 2012 Report Share Posted November 7, 2012 Ich hatte zurückliegend auch schon Fälle, wo ich Alkohol gerochen habe, das Gerät aber 0,0 angezeigt hat. Und nein, es war nicht defekt, denn zuvor oder später zeigte es auch andere Werte an. Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted November 7, 2012 Report Share Posted November 7, 2012 Dann kann das nur an Messunschärfen liegen. Entweder bei Deiner Nase oder beim Messgerät, oder bei beidem. Echte 0,0 sollte man unmöglich riechen können. Vielleicht also 0,09 (oder eben gerade darunter, was der erste Anzeigewert des Messgerätes wäre) und eine gute Nase.? Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 7, 2012 Report Share Posted November 7, 2012 Hallo, Dieselschraubchen, Die morgendliche Fahne ist aber definitiv auf Blutalkohol zurückzuführen.das mag ja sein. Fakt ist trotzdem, dass es in so einem Fall oft genug vorkommt, dass man die Fahne deutlich riecht, das Gerät aber 0,00 Promille anzeigt. Hast Du Dir gerade einen Fishermans reingezogen schlägt der Tester an. Trotz vollkommener Nüchternheit kann es passieren dass Du bis zu Ergebnis der Blutprobe nicht Auto fahren darfst.In dem Fall ist etwas falsch gelaufen: Entweder hat der Proband nicht mitgeteilt, dass er vorher einen Fisherman gegessen hat und nicht darum gebeten, einige Minuten später einen zweiten test zu machen oder der Polizeibeamte ist diesem Wunsch nicht nachgekommen. Letzteres sollte keinesfalls passieren, denn die paar Minuten Zeit hat man immer und ersteres kann man dem Beamten sicher nicht zum Vorwurf machen. Mir ist allerdings persönlich nicht ein Fall bekannt, in dem so etwas vorgekommen ist. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Ein Alkoholtest ist eine Maßnahme gegen Dich. Du brauchst Dich nicht entlasten da Du nicht belastet bist. Dem stimme ich so nicht ganz zu. Verkehrskontrolle:Polizist riecht AlkohlDu bist quasi belastetDu pustest0,2Weil du zum Essen ein kleines Radler hattestDu bist entlastet KörperverletzungDu schlägst dem A mit der Faus ins GesichtDu bist belastetDu pustest1,8kann sich im Verfahren strafmildernd auswirken Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Polizist riecht AlkohlDu bist quasi belastetNein,bin ich nicht. Es riecht vielleicht nach einer Straftat, aber der Polizist hat rein gar nichts in der Hand. Ich muss mich nicht verteidigen. Man muss mir konkret etwas vorwerfen. Und genau das kann kein Polizist aufgrund von Alkoholgeruch. KörperverletzungDu schlägst dem A mit der Faus ins GesichtDu bist belastetNö, bin ich nicht. Das geht die Polizei erst einmal gar nichts an. Wie Du als Polizist ja weisst ist Körperverletzung zunächst mal ein Antragsdelikt. Was ist wen A die Schläge genießt? Das hier ist besser: Straßenverkehr:Poizist sieht dass ich zu schnell gefahren bin.Ich bin mangels Messung nicht belastet. Gebe ich freiwillig an, 80 statt der erlaubten 50 gefahren zu sein gibts einen Strafzettel. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Wie Du als Polizist ja weisst ist Körperverletzung zunächst mal ein Antragsdelikt. Ich meine - obwohl nicht Polizist - hier liegst Du falsch. 1 Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 153 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Ach so? http://dejure.org/gesetze/StGB/230.html Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Hier sieht man mal wieder, dass es nicht genügt, den Gesetzstext zu lesen. Bei der KV handelt es sich nicht um ein absolutes Antragsdelikt, da die StA bei Bejahung eines öffentlichen Interesses diese Straftat auch ohne Antrag verfolgen kann. Damit die StA nun aber das öffentliche Interesse prüfen kann, muss sie ja erstmal Kenntnis von der Straftat erhalten. Und das kann sie nur, wenn die Polizei eine Strafanzeige vorlegt. GrußGoose 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Richtig@goose @restWer neugierig sollte in die RiStBV schauen. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 8, 2012 Report Share Posted November 8, 2012 Bei der KV handelt es sich nicht um ein absolutes Antragsdelikt, da die StA bei Bejahung eines öffentlichen Interesses diese Straftat auch ohne Antrag verfolgen kann. Damit die StA nun aber das öffentliche Interesse prüfen kann, muss sie ja erstmal Kenntnis von der Straftat erhalten. Und das kann sie nur, wenn die Polizei eine Strafanzeige vorlegt.Es handelt sich um ein relatives Antragsdelikt. Was also ist an der folgenden Aussage falsch:Wie Du als Polizist ja weisst ist Körperverletzung zunächst mal ein Antragsdelikt.? Quote Link to post Share on other sites
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