Blaulicht 204 Posted November 4, 2012 Report Share Posted November 4, 2012 du musst es ja wissen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 4, 2012 Report Share Posted November 4, 2012 Lass mich raten....... Pförtner? Nein.Hm..... Hausmeister? Betriebshelfer? Gärtner (ach ne, der arbeitet ja "(dr)außen" und nicht "innen")? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 4, 2012 Report Share Posted November 4, 2012 du musst es ja wissen.Nein, ich muß nichts wissen. Aber ich kann. Und in diesem Fall weiß ich aus meinem unmittelbaren Bekanntenkreis, welche Anforderungen heute an Pförtner gestellt werden. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 4, 2012 Report Share Posted November 4, 2012 so wie der Polizist nicht sehen kann, ob der Fahrer berechtigt ist ein Auto zu führen, kann er nicht sehen ob der Fahrer Alkohol getrunken hat um das zu sehen, lässt er sich den FS zeigen und eventuell pusten man kann ja auch bei der Kontrolle sagen, den FS zeig ich nicht sie haben ja keine Verdachtsmomente das ich keinen besitze Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 4, 2012 Report Share Posted November 4, 2012 Nur dass Du FS und Fzg.Papiere bei einer Kontrolle vorzeigen musst, pusten aber freiwillig ist. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 4, 2012 Report Share Posted November 4, 2012 du musst auch nichts vorzeigen, du musst nur mit den konsequenzen leben woher soll er wissen wer du bist --- ausweiswoher soll er wissen ob du fahren darfst --- fswoher soll er wissen ob du getrunken hast --- pusten ich habe schon kontrollen erlebt da wurden keine papiere verlangt, fenster runter "blasen" und weiter Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 4, 2012 Report Share Posted November 4, 2012 fenster runter "blasen" und weiterDas glaube ich jetzt nicht.... 1 Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 4, 2012 Report Share Posted November 4, 2012 fenster runter "blasen" und weiterDas glaube ich jetzt nicht.... das ist ja das tolle, du kannst glauben was du willst oder eben nicht Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 4, 2012 Report Share Posted November 4, 2012 Das glaube ich jetzt nicht.... Warum nicht? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 4, 2012 Report Share Posted November 4, 2012 Das glaube ich jetzt nicht.... Stimmt schon: Fenster muß auf jeden Fall nicht hoch! Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 Der @TE sollte sich (so lese ich es) mit seinem Fahrzeug rechts ran vor die anderen stellen. Tja, bei Dir fallen ja auch nicht die Scheuklappen, nur weil irgendwo in der Berichterstattung ein Polizist eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Ich verstehe die ganze Aufregung nun noch immer nicht. Wenn der Polizist mich fragt, ob ich puste, dann puste ich eben. Hier in HK war solches bis vor gar nicht allzu langer Zeit hoechst illegal, da durfte ein Kraftfahrer nur angehalten werden, wenn er eine Missetat beging. Und erst dann durfte nach 'nem Alktest gefragt werden aber auch nur, wenn ganz klare Anzeichen fuer den Verdacht vorliegen. Mittlerweile hat man das geaendert, nun sind auch verdachtsunabhaengige Kontrollen gestattet - soll heissen, man kann jederzeit angehalten und zum Pusten aufgefordert werden. Wird das verweigert, gibt es ein Ticket - neben allen weiteren Massnahmen - und Punkte werden auch eingesammelt (jedenalls meine ich, das so mal gelesen zu haben, kann ja nochmals nachforschen). Anyway, das fuehrt soweit, dass z.B. ein Freund von mir kuerzlich des Morgens um halb zehn auf dem Motorrad angehalten wurde, um zu pusten. Ich haette den Polizisten schon gefragt, ob er mich veraeppeln will, gepustet haette ich aber trotzdem. So what? Wenn die damit taeglich auch nur einen einzigen Besoffenen aus dem Verkehr eliminieren, dann ist das doch schon mal ein guter Erfolg...... Auch in D'land wuerde ich pusten, wenn ich darum gebeten, bzw. dazu aufgefordert werden wuerde. Allein wenn der Polizist fragt: "Haben WIR etwas getrunken?" dann wuerde ich ihm eine entsprechende Antwort geben - aber trotzdem pusten. Tut nicht weh, ist kein Problem - da ich eigentlich nie besoffen fahren - und damit ist das Ding gegessen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 Warum sollte ich einen solchen Test machen? Zunächst möge der Beamte mir sagen woher er seine Verdachtsmomente hat welche für den Test erforderlich sind.Und dann sehen wir weiter.Ich denke zu 95 Prozent würde ich den Test dann nicht freiwillig machen. Ich sehe das ein wenig anders, der Beamte macht doch auch nur seinen Job. Er fragt mich, ob ich etwas getrunken habe, ich sage: Nein. Er fragt mich, ob ich freiwillig einen Atemalkoholtest machen wuerde und ich sage: Warum nicht? Bin ich dadurch in meinen Rechten eingeschraenkt, nur weil ich zusage? Der Beamte ist anschliessend davon ueberzeugt, dass ich nichts getrunken habe, das ganze Ding ist innerhalb von drei Minuten erledigt und that's it. Anders mag es ja beim Dorgentest aussehen, aber da wuerde ich dem Beamten auf Nachfrage schon sagen, dass es in meinem Alter eigentlich nur zwei Moeglichkeiten gibt: Entweder ich habe das mit den Drogen schon weit hinter mir, oder aber ich habe gar nicht erst damit angefangen und werde das auch gewiss nicht mehr tun. Das wird dem Beamten genauso gesagt - und er verzichtet auf seinen Test, wenn ich ihm das freundlich verklickere...... Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 Ich sehe das ein wenig anders, der Beamte macht doch auch nur seinen Job. Er fragt mich, ob ich etwas getrunken habe, ich sage: Nein. Er fragt mich, ob ich freiwillig einen Atemalkoholtest machen wuerde und ich sage: Warum nicht? Bin ich dadurch in meinen Rechten eingeschraenkt, nur weil ich zusage? Der Beamte ist anschliessend davon ueberzeugt, dass ich nichts getrunken habe, das ganze Ding ist innerhalb von drei Minuten erledigt und that's it.Das kommt ja ganz auf die Situation an. Wenn ich in eine SChwerpunktkontrolle gerate, wo nach Besoffenen gesucht wird, und einfach alle pusten müssen, würde ich auch mitmachen. Aber wenn ich nichts getrunken habe und in meinem Auto für mich keinerlei Anhaltspunkte zu erkennen sind, die irgendeinen Verdacht bei einer Routineüberprüfung oder einer Anhaltung wegen einer anderen OWI erwecken könnten, stelle ich mir sehr wohl die Frage wie der Beamte nun darauf kommt, ich würde zuviel getrunken haben. Weil eben nicht sein kann was nicht sein kann. Wenn der Beamte das bis zum Aderlass durchziehen will - seine Sache, ich muss die KV nicht rechtfertigen. Ich würde auch keine Faxen mitmachen wie Nasenberühren oder auf Strichen gehen, wenn es keinen Verdacht geben kann. Die Cops können sich gerne von meiner Fahrtüchtigkeit überzeugen - das ist ihre Arbeit und die heiße ich ausdrücklich gut. Aber wäre einfach uneinsichtig, wenn ich völlig nüchtern pusten sollte. Ein jeglicher Verdacht kann dabei nicht vorliegen und auch nicht begründet sein. Und einen unbegründeten Verdacht würde wohl kaum ein Cop bis zu einer richterlich angeordneten BE treiben.Wenn ich gerade ein Bier getrunken habe und pusten soll bin ich der letzte der da nicht mitmacht, da kann der Cop was gerochen haben un ddem muss und darf er gerne nachgehen. Einen Nichttrinker alleine in seinem Nichtraucherauto und bei unauffälliger Fahrweise und entsprechendem Gebaren bei der Kontrolle pusten zu lassen wird im Allgemeinen wegen Wahrnehmungsstörungen seitens des Polizisten geschehen. Dafür muss er im Zweifel auch selbst geradestehen. 1 Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 Warum sollte ich einen solchen Test machen? Zunächst möge der Beamte mir sagen woher er seine Verdachtsmomente hat welche für den Test erforderlich sind.Und dann sehen wir weiter.Ich denke zu 95 Prozent würde ich den Test dann nicht freiwillig machen. Ich sehe das ein wenig anders, der Beamte macht doch auch nur seinen Job. Er fragt mich, ob ich etwas getrunken habe, ich sage: Nein. Er fragt mich, ob ich freiwillig einen Atemalkoholtest machen wuerde und ich sage: Warum nicht? Bin ich dadurch in meinen Rechten eingeschraenkt, nur weil ich zusage? Der Beamte ist anschliessend davon ueberzeugt, dass ich nichts getrunken habe, das ganze Ding ist innerhalb von drei Minuten erledigt und that's it.Nein warum sollte ich. Anders mag es ja beim Dorgentest aussehen, aber da wuerde ich dem Beamten auf Nachfrage schon sagen, dass es in meinem Alter eigentlich nur zwei Moeglichkeiten gibt: Entweder ich habe das mit den Drogen schon weit hinter mir, oder aber ich habe gar nicht erst damit angefangen und werde das auch gewiss nicht mehr tun. Das wird dem Beamten genauso gesagt - und er verzichtet auf seinen Test, wenn ich ihm das freundlich verklickere......So ein DrugWipe Test ist auch in 5-7 Minuten erledigt und du musst dich nicht einmal anstrengen, weil der Beamte alles für dich macht. Warum also die Unterschiede. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 So ein DrugWipe Test ist auch in 5-7 Minuten erledigt und du musst dich nicht einmal anstrengen, weil der Beamte alles für dich macht. Warum also die Unterschiede. die Teile haben ne Fehlerquote von bis zu 40%, 20% negativ und 20% positiv (zumindest vor 10Jahren) Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 Aber wenn ich nichts getrunken habe und in meinem Auto für mich keinerlei Anhaltspunkte zu erkennen sind, die irgendeinen Verdacht bei einer Routineüberprüfung oder einer Anhaltung wegen einer anderen OWI erwecken könnten, stelle ich mir sehr wohl die Frage wie der Beamte nun darauf kommt, ich würde zuviel getrunken haben. Ich wuerde diese Frage eher dem Beamten stellen, eventuell kann er sie ja schluessig beantworten..... Wenn nicht - dann puste ich halt, was soll's? Mir bricht kein Zacken aus irgendeiner Krone und der Beamte ist zufrieden. Warum soll ich mich auf einen Streit einlassen, der eskalieren koennte und dessen Durchfuehrung mich ohnehin nur Zeit kostet? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 Wenn nicht - dann puste ich halt, was soll's? Naja, bei sowas kommt bei mir auch leicht mal der Widerspruchsgeist zum Vorschein... Mich wollte mal einer wegen "Ausfallerscheinungen" pusten lassen... eine (zumindest von seiner Seite) sehr unfreundliche Diskussion ergab dann, dass die "Ausfallerscheinungen" darauf beruhten, dass ich mich an die zhG gehalten habe. O-Ton Polizist "hier fährt nachts nie jemand 50, außer er ist besoffen"... Bei der Androhung der BE hab ich ihn dann auf den Richtervorbehalt hingewiesen und wie er die BE denn ggü. dem Richter begründen wolle (wohlgemerkt, ich war alleine im Auto, stocknüchtern, keine alkoholischen Fensterreiniger etc.)... das Ende vom Lied war, dass ich ohne alles weiterfahren durfte... Ansonsten seh ich es auch pragmatischer, einmal pusten und der Weg in die warme Heia ist frei... Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 Ich persönlich bin ein großer Fan der österreichischen Regelung beim Pusten.Wie geht diese Regel? Pustet dann stellvertretend für den Fahrer der kontrollierende Polizeibeamte ins Röhrchen? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 Nö, wenn Du das pusten verweigerst wird eine absolute Fahruntüchtigkeit unterstellt und geahndet. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 Wenn nicht - dann puste ich halt, was soll's? Naja, bei sowas kommt bei mir auch leicht mal der Widerspruchsgeist zum Vorschein... Mich wollte mal einer wegen "Ausfallerscheinungen" pusten lassen... eine (zumindest von seiner Seite) sehr unfreundliche Diskussion ergab dann, dass die "Ausfallerscheinungen" darauf beruhten, dass ich mich an die zhG gehalten habe. O-Ton Polizist "hier fährt nachts nie jemand 50, außer er ist besoffen"... Bei der Androhung der BE hab ich ihn dann auf den Richtervorbehalt hingewiesen und wie er die BE denn ggü. dem Richter begründen wolle (wohlgemerkt, ich war alleine im Auto, stocknüchtern, keine alkoholischen Fensterreiniger etc.)... das Ende vom Lied war, dass ich ohne alles weiterfahren durfte... Ansonsten seh ich es auch pragmatischer, einmal pusten und der Weg in die warme Heia ist frei... was hat länger gedauert??? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 Natürlich die Diskussion, komische Frage.... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 Ich persönlich bin ein großer Fan der österreichischen Regelung beim Pusten.Wie geht diese Regel? Pustet dann stellvertretend für den Fahrer der kontrollierende Polizeibeamte ins Röhrchen? Das wiederum wuerde ich niemals zulassen, dann ist der FS ja garantiert weg...... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,869 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 die Teile haben ne Fehlerquote von bis zu 40%, 20% negativ und 20% positiv (zumindest vor 10Jahren)Die heutigen sind deutlich besser. Unsere Urin-Tests sind zu 80-90% auch nach der Blutprobe positiv. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 die Teile haben ne Fehlerquote von bis zu 40%, 20% negativ und 20% positiv (zumindest vor 10Jahren)Die heutigen sind deutlich besser. Unsere Urin-Tests sind zu 80-90% auch nach der Blutprobe positiv. aber trotzdem würde ich so einem Ding nicht trauen und nie mehr zustimmen Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 Grundloses Pusteangebot kann folgenlos abgelehnt werden und ist die Ausnahme. Dass es die Ausnahme ist, denke ich auch, aber folgenlos? Das würde ich nicht unterschreiben, auch wenn es von innen kommt, was der auch da drinnen macht!? dete Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 153 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 die Teile haben ne Fehlerquote von bis zu 40%, 20% negativ und 20% positiv (zumindest vor 10Jahren)Die heutigen sind deutlich besser. Unsere Urin-Tests sind zu 80-90% auch nach jeder Blutprobe positiv. Ergänzung durch mich 2 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 Ich verstehe die ganze Aufregung nun noch immer nicht. Wenn der Polizist mich fragt, ob ich puste, dann puste ich eben.Wo würdest Du denn die Grenze ziehen - und warum? Wenn Du angeben sollst, wo Du herkommst und wo Du hinwillst (die schönste Antwort, die ich dazu je gelesen habe: Ich komme von meiner Domina und fahre in den Swingerclub!)? Wenn die Polizei Deine DNA haben oder sich mal in Deiner Wohnung umsehen oder Deine Verbindungsdaten auslesen und die Bilddateien auf dem Handy und der Digitalkamera gleich mit oder Deine Festplatte scannen möchten? Fakt ist nun mal, daß der VT auf die Frage des Beamten nach einem freiwilligen Alkoholtest dankend und ohne jede Erklärung ablehnen kann und darf - das impliziert nicht nur der Begriff freiwillig, sondern ist so auch gesetzlich vorgesehen. Selbstverständlich muß (kann?) es dem Polizisten nicht gefallen, wenn ein Bürger seine Rechte nicht nur kennt, sondern auch noch wahrnimmt, aber er muß damit leben. Und damit ihm das nicht so schwer fällt, hat er ja durchaus die Möglichkeit zu weiteren Maßnahmen. Die muß er nicht durchführen, aber wenn er diese Maßnahmen nicht durchführen kann oder will, darf er sicher nicht so vorgehen wie hier geschildert. 1 Quote Link to post Share on other sites
m3_ 516 Posted November 5, 2012 Report Share Posted November 5, 2012 @ezze: Ganz gut zusammengefasst ist es nachfolgend und sollte jeder VT wissen, da die Cops die "Dummheit" der VT gezielt ausnutzen (können): Welche Weisungen von Polizisten müssen Autofahrer bei Verkehrskontrollen nicht beachten?http://www.rug-anwaltsblog.de/2012/11/02/welche-weisungen-von-polizisten-mussen-autofahrer-bei-verkehrskontrollen-nicht-beachten/ Und:Welche Weisungen von Polizisten müssen Autofahrer bei Verkehrskontrollen befolgen?http://www.rug-anwal...ollen-befolgen/ Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Ich verstehe die ganze Aufregung nun noch immer nicht. Wenn der Polizist mich fragt, ob ich puste, dann puste ich eben.Wo würdest Du denn die Grenze ziehen - und warum? Wenn Du angeben sollst, wo Du herkommst und wo Du hinwillst (die schönste Antwort, die ich dazu je gelesen habe: Ich komme von meiner Domina und fahre in den Swingerclub!)? Wenn die Polizei Deine DNA haben oder sich mal in Deiner Wohnung umsehen oder Deine Verbindungsdaten auslesen und die Bilddateien auf dem Handy und der Digitalkamera gleich mit oder Deine Festplatte scannen möchten? Was hat das nun mit einer Atemalkoholkontrolle zu tun? Ich hoffe, Du verstehst, dass ich diese Frage(n) als Polemik betrachte, die keiner Antwort bedarf..... Fakt ist nun mal, daß der VT auf die Frage des Beamten nach einem freiwilligen Alkoholtest dankend und ohne jede Erklärung ablehnen kann und darf - das impliziert nicht nur der Begriff freiwillig, sondern ist so auch gesetzlich vorgesehen. Selbstverständlich muß (kann?) es dem Polizisten nicht gefallen, wenn ein Bürger seine Rechte nicht nur kennt, sondern auch noch wahrnimmt, aber er muß damit leben. Und damit ihm das nicht so schwer fällt, hat er ja durchaus die Möglichkeit zu weiteren Maßnahmen. Das ist sicherlich richtig, aendert jedoch nichts an meiner Auffassung. Die muß er nicht durchführen, aber wenn er diese Maßnahmen nicht durchführen kann oder will, darf er sicher nicht so vorgehen wie hier geschildert. Wissen wir denn, was den Polizisten dazu veranlasste, eine AAK zu erfragen? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Was hat das nun mit einer Atemalkoholkontrolle zu tun?Och, auch die von mir genannten Fälle können erbeten und freiwillig abgeliefert werden. Und auch sie sind bei Weigerung rechtlich durchsetzbar. Wissen wir denn, was den Polizisten dazu veranlasste, eine AAK zu erfragen?Anlass darf ja wohl nur eine entsprechende Verhaltensauffälligkeit oder ein entsprechend massiver Alkoholgeruch sein. Der Verdacht liegt nahe, daß es weder das eine noch das andere gegeben hat, schließlich hätte der Polizist sonst ja eine Blutentnahme in die Wege leiten und mit deren Konsequenzen leben müssen statt den sich weigernden Autofahrer massiv zu bedrängen. 1 Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Och, auch die von mir genannten Fälle können erbeten und freiwillig abgeliefert werden. Und auch sie sind bei Weigerung rechtlich durchsetzbar. Abgesehen davon, dass ich nicht wuesste, wie denn eine Antwort auf die Frage, woher ich komme und wohin ich moechte, rechtlich durchsetzbar waere, sind alle anderen Faelle ja wohl exorbitant weit entfernt von einer simplen AAK, meinst Du nicht? Anlass darf ja wohl nur eine entsprechende Verhaltensauffälligkeit oder ein entsprechend massiver Alkoholgeruch sein. Der Verdacht liegt nahe, daß es weder das eine noch das andere gegeben hat, schließlich hätte der Polizist sonst ja eine Blutentnahme in die Wege leiten und mit deren Konsequenzen leben müssen statt den sich weigernden Autofahrer massiv zu bedrängen. Ich gehe mal zu Gunsten des Polizisten davon aus, dass er einen Grund fuer sein begehren hatte. Selbst wenn nicht, frage ich mich immer noch, was es denn bringt, nicht zu pusten - ausser Stress und Zeitverlust...... Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Hallo,1. Wie zuverlässig und genau sind Atemalkoholmessungen im Vergleich zu Blutalkoholmessungen? 2. Könnte eine Atemalkoholmessung nicht präzise genug sein um im Schnellverfahren ( wenn auch mit geringen aber irrelvanten Meßfehler ) einen gerichtsfesten Wert zu dokumentieren? Motto, die Atemmessung ergab umgerechnet 0,095% BAK, sind sie damit einverstanden und quittieren sie das oder wollen sie das "volle Programm" ( Arzt, Klinik, selbst zu tragende Kosten wenn BAK-Wert noch höher ) . Wobei ich der meinung bin JEDE Messung die mehr als BAK 0,02% ergibt solte mit dem Fahrer zu Vollkosten abgerechnet werden, egal ob Pusten oder klinikbesuch.. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Als Ex-VPler verwundern mich Deine Fragen doch sehr, aber wer weiß, vielleicht bist Du ja schon von einer gewissen Vergesslichkeit geschlagen... zu 1) Unzuverlässig und ungenau.zu 2) Könnte, gibt es aber für mobile Geräte (noch) nicht.zu 3) Eine Atemalkoholmessung kann keine BAK (=Blutalkoholkonzentration) ergeben. Bitte Frage präzisieren. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Umgerechnet oder geschätzt eben, Meßwerte sind im Detail unwichtig, auch könnte man ja das Verkehrsstrafrecht insofern ändern. Für die Fragen Strafbarkeit und Faherlaubniss völling gleichberechtigt Blut- und Alkoholwerte die in etwa ähnliche Verkehrsuntüchtigkeit kennzeichnen nebeneinander stellen. So daß wegen der StPO eine Blutmessung NICHT zwingend erforderlich wäre. Wenn der Fahrer einverstanden ist die Atemmessung als gerichtfester Beweis ausreicht, in jeder Richtung, sowohl betreff totaler Fahruntüchtigkeit bis Vergehen. Motto: "hoppla heute bin ich erwischt worden", das Pusteregebniss entspricht ungefähr 0,09%BAK, ich akzeptiere es, in der Klinik mögen 0,085% oder 0,095% exakter gemessen werden, aber was solls, kostet nur 1000€ Extragebühren, pfeiff drauf. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Sorry, ich versteh kein Wort. 1 Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Hallo, Kolbenfeder, 2. Könnte eine Atemalkoholmessung nicht präzise genug sein um im Schnellverfahren ( wenn auch mit geringen aber irrelvanten Meßfehler ) einen gerichtsfesten Wert zu dokumentieren?möglich wäre es sicher, man müsste nur die Gesetze dementsprechend ändern. Einfacher wäre diese Maßnahme auf jeden Fall, für alle Beteiligten. Denkbar wäre z. B., dass dem Beschuldigten, wie auch bei der Owi, freigestellt wird, ob er den Atemalkoholtest mitmachen möchte und diesen akzeptiert oder ob er die Blutentnahme vorzieht. Das scheitert allerdings bislang daran, dass viele Politiker und Juristen das Ergebnis der Atemalkoholmessung im Strafverfahren nicht akzeptieren und in nächster Zukunft wird sich daran wohl auch nichts ändern. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 So richtig verstehe ich di Diskussion nicht: Pusten = freiwillig Also keinerlei Zwang, auch nicht so, wie bereits beschrieben. Wenn bei der Kontrolle jemand auf die Frage nach vorherigem Alkoholkonsum anfängt dummes Zeug zu erzählen ( Kommuniklation verweigert ), wird die Kontrolle soweit ausgedehnt, wie es rechtlich möglich ist. In dieser Zeit sollte ein ausgebildeter PVB in der Lage sein Alkoholbeeinflussung beim VT festzustellen. Stellt er fest, hat er normalerweise gelernt, wie stark derjenige beeinträchtigt sein könnte und hat die Möglichkeit einen ATest auf freiwilliger Basis anzubieten. Wird der abgelehnt, gehts zur BE. Ende der Durchsage! Damit bin ich jahrzehnte gut gefahren und habe keine nagative BE veranlasst bzw. veranlassen lassen. dete Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Pusten ist die Möglichkeit den Verdacht einer Trunkenheitsfahrt auszuräumen. Wer dann nicht pusten will, der handelt unklug Wenn ein Polizist pauschal Pusten anbietet um die Fahrtüchtig zu prüfen, muss er damit leben, dass der Fahrer ablehnt und KEINE weiteren Handlungsoptionen zur Verfügung stehen. Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 153 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 So, nochmal am Beispiel: Verkehrsteilnehmer V wird im Rahmen einer allg. Vekehrskontrolle angehalten. Er zeigt keine Ausfallerscheinungen, im Auto stinkt nix nach Alk, lallt nicht und ist auch sonst kooperativ (Papiere, Warndreieck, Verbandskasten). Fragen, die er nicht beantworten möchte (wie "woher", "wohin") beantwortet er freundlich mit "Dazu möchte ich nichts sagen". V hat definitiv 0,0 Promille, was er dem Kontrollierenden auf Nachfrage gerne mitteilt. Was könnte PHK P nun veranlassen, einen Atemalkoholtest anzubieten? V verweigert den angebotenen Atemalkoholtest. Wie gehts weiter? Was könnte P nun veranlassen, eine BE durchführen zu lassen? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Abgesehen davon, dass ich nicht wuesste, wie denn eine Antwort auf die Frage, woher ich komme und wohin ich moechte, rechtlich durchsetzbar waereDa hast Du natürlich Recht. Mir ging es mit dem Beispiel auch eher um diese von Polizisten gern gestellte Frage (also, zumindest um die Uhrzeit, zu der der TE unterwegs war), deren Beantwortung ja genauso unproblematisch, stress- und zeitverlustfrei ist. sind alle anderen Faelle ja wohl exorbitant weit entfernt von einer simplen AAK, meinst Du nicht?Du hast prinzipiell Recht. Allerdings wird die Teilnahme an sogenannten 'freiwillige' Massen-DNA-Tests mit genau diesem Argumentationsmuster eingefordert: ist doch kein Problem, machen Sie doch einfach mit, erspart uns allen Stress und Zeitverlust. Zu den anderen Beispielen kann ich mir durchaus auch entsprechende Fälle zumindest vorstellen. Ich gehe mal zu Gunsten des Polizisten davon aus, dass er einen Grund fuer sein begehren hatte.Bis zum Beweis des Gegenteils ist davon auszugehen, ja. Die Schilderung des TE und das weitere Vorgehen des Polizisten hinterlassen aber zumindest einige Fragen. Selbst wenn nichtDann wäre es m.E. illegal. frage ich mich immer noch, was es denn bringt, nicht zu pusten - ausser Stress und Zeitverlust......Diese Frage kann man sich stellen. Die Beweggründe sind aber völlig irrelevant: der VT nimmt schlicht und ergreifend sein Recht in Anspruch, das hat der Polizist gefälligst zu akzeptieren. Und zwar ohne Nachfrage, ohne negativen Kommentar und ohne die vom TE geschilderten Maßnahmen, die ich nach wie vor für illegal halte. Wer dann nicht pusten will, der handelt unklugDas kannst Du als Unbeteiligter gern so sehen. Ein Polizist hat aber die Inanspruchnahme gesetzlich zugesicherter Rechte durch den Bürger kommentarlos zu akzeptieren. Wenn ein Polizist pauschal Pusten anbietet um die Fahrtüchtig zu prüfen, muss er damit leben, dass der Fahrer ablehnt und KEINE weiteren Handlungsoptionen zur Verfügung stehen.Das ist mal wieder völliger Quatsch und zeigt erneut deutlich, daß Du Dich mit polizeilichen Handlungsoptionen offensichtlich nicht gerade gut auskennst. Und den Thread gelesen hast Du anscheinend auch nicht, sonst könntest Du wissen, welche Handlungsoptionen die Polizisten in so einem Fall haben. Was könnte PHK P nun veranlassen, einen Atemalkoholtest anzubieten?Ist doch klar: wer sich so verhält, der muß irgendwas zu verbergen haben! Wie gehts weiter?Entweder so wie beim TE, oder der Polizist zieht die BE durch oder der VT darf von dannen fahren. Was könnte P nun veranlassen, eine BE durchführen zu lassen?M.E. nichts. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 @PrickelpittWas könnte PHK P nun veranlassen, einen Atemalkoholtest anzubieten?Neugierde. V verweigert den angebotenen Atemalkoholtest.Sein gutes Recht. Wie gehts weiter?Normalerweise mit den Worten von P: "Ich wünsch Ihnen noch eine schöne Weiterfahrt" Was könnte P nun veranlassen, eine BE durchführen zu lassen?Theoretisch und ausschließlich auf den von Dir skizzierten Fall bezogen, nichts.Der Richter will nämlich sehr genau wissen worauf sich der Verdacht der Alkoholisierung bezieht. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Der Richter will nämlich sehr genau wissen worauf sich der Verdacht der Alkoholisierung bezieht.Hoffentlich. Wenn er überhaupt eingeschaltet wird. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Im skizzierten Fall wäre GiV wohl noch weniger zu begründen.. Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 153 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 QTreiberin: Vielen Dank für deine Einschätzung, die ich vollumfänglich teile. Ich fürchte nur, das P immer was einfallen wird, womit er seine Handlungsweise begründet. Mir fällt da z.B. sowas ein wie "Ist Weihnachtsmarkt, "Ist Fasching" usw. Also so ne Art Generalverdacht... Aber wahrscheinlich gibt es sowas nicht im Real Life Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Was könnte PHK P nun veranlassen, einen Atemalkoholtest anzubieten? Das würde mich auch interessieren.Soll er mal erklären. Ich halte dieses Angebot eher für taktisch ungünstig. Aber fragen darf er (wie gesagt würde mich schon interessieren, wie er die Frage nach dem Warum beantwortet). Ich denke, dass es besser ist einen konkreten Verdacht über das Pusten zu entkräften als einfachso Pusteangebote zu machen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Aber wahrscheinlich gibt es sowas nicht im Real Life Ähnlich schon... Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Pusten lassen macht in vielen Fällen Sinn. Wenn der Bürger nicht will, kann man ihn ja überzeugen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Hallo,1. Wie zuverlässig und genau sind Atemalkoholmessungen im Vergleich zu Blutalkoholmessungen? 2. Könnte eine Atemalkoholmessung nicht präzise genug sein um im Schnellverfahren ( wenn auch mit geringen aber irrelvanten Meßfehler ) einen gerichtsfesten Wert zu dokumentieren? Motto, die Atemmessung ergab umgerechnet 0,095% BAK, sind sie damit einverstanden und quittieren sie das oder wollen sie das "volle Programm" ( Arzt, Klinik, selbst zu tragende Kosten wenn BAK-Wert noch höher ) . Wobei ich der meinung bin JEDE Messung die mehr als BAK 0,02% ergibt solte mit dem Fahrer zu Vollkosten abgerechnet werden, egal ob Pusten oder klinikbesuch..Vielleicht wäre es vor der Fragestellung als langjähriges Mitglied sinnvoll gewesen mal in die FAQ zu schauen. Da werden die Fragen beantwortet. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Wenn der Bürger nicht will, kann man ihn ja überzeugen.Womit wir bei der Eingangsfrage wären. Womit willst Du denn jemanden der nüchtern ist und seine Rechte kennt "überzeugen"? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 [...] Was könnte P nun veranlassen, eine BE durchführen zu lassen?Theoretisch und ausschließlich auf den von Dir skizzierten Fall bezogen, nichts.Der Richter will nämlich sehr genau wissen worauf sich der Verdacht der Alkoholisierung bezieht.Aus der Praxis für die Praxis: Verkehrskontrolle, der Fahrer verweigert den Pustetest, nun geht es um die Anordnung. Der Kollege im Streifenwagen teilt dem Wachdienstführer über Funk mit:"Wir haben einen angehalten, Herr Max Mustermann, 37 Jahre, aus A-Stadt. Der hat rote Augen, es rieht nach Alkohol, er verweigert den Pustetest. Der Wachhabende ruft den Staatsanwalt an, wenn er diesen erreicht, schildert er das zuvor gesagte. Der Staatsanwalt sagt: "Jau, Zapfen ist gut, rufen Sie bitte den Richter an und faxen Sie mir gleich den Vorgang." Der Wachhabende ruft den Richter an, schildert diesem den Vorgang wie oben beschrieben und teilt mit, dass der zuvor informierte Staatsanwalt die Blutprobe beantragt. Der Richter sagt: "Jo, zapfen und danach bitte den Vorgang faxen. Und vergessen Sie den Führerschein nicht..." Ich habe in all den Jahren nur wenige verweigerte Pustetests erlebt, aber noch keinen einzigen Sachverhalt, in dem der Richter die Probe nicht angeordnet hat. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
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