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Lbv Zwangsstillegung


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Hallo, bekam gerade einen Brief vom LBV die drohen mir die Stillegung des Fahrzeuges da keine Versicherung mehr vorliegt.

 

Zur Sache:

 

Ich bin mit meinem Fahrzeug bisher bei dem Versicherer "Direct Line" versichert gewesen. Ebenfalls war meine Mutter mit Ihrem Fahrzeug bei derselben Versicherung versichert gewesen. Im September kündigte meine Mutter den Versicherungsvertrag bei diesem Versicherer, aber nur Ihren Vertrag für Ihr Fahrzeug. Mein Fahrzeug sollte weiterhin bei dem Versicherer versichert bleiben! Ich bekam kein Kündigungsschreiben bisher. Nur die Bestätigung zur Kündigung des Vertrages meiner Mutter ist hier bei uns angekommen!

 

Ich habe gerade mit der Versicherung telefoniert. Sie haben jetzt einen Fehler festgestellt und mir dies bestätigt. Es wurden leider von Seiten der Versicherung beide Verträge durcheinander gebracht und sie haben beide Fahrzeuge (meinen und Mutters ) gekündigt. Leider wurde ich darüber von der Versicherung nicht informiert. Aus diesem Grund konnte ich auch nicht wissen, dass mein Fahrzeug nicht mehr versichert gewesen ist.

 

Was mache ich jetzt gegenüber dem LBV, damit ich die angedrohte Strafe vermeide und die eingeleitete Zwangsstillegung umgehe. Einen Versichrungsschutz habe ich jetzt ab heute bei einer anderen neuen Versicherung.

 

Allerdings wollte die neue Versichrung klarerweise nicht rückwirkend versichern. Stellt dies nun ein Problem gegenüber dem LBV?

 

Oder sind die vielleicht mit der Vorlage der ab heute gültigen VB-Nummmer dann am Montag zufrieden und alles wieder gut :-(?

 

 

Ich konnte fast ausrasten, als die alte versicherung mir bestätigte ja ihr Auto ist nicht mehr versichert - unser Fehler, wenn sie möchten können wir den Vertrag wieder aufnehmen. Ich bin zwei Monate ohne Versicherung gefahren!!! Wäre was passiert würden die natürlich nicht den Vertrag wieder aufnehmen.

 

Vielen Dank falls jemand seine Erfahrungen oder Kenntisse diesbezüglich mir mitteilen wird.

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Was steht denn in dem Schreiben mit der Rückerstattung der Prämie für ein Datum? Dein Vetrag müsste doch jetzt als ungekündigt weiterlaufen?

Ansonsten soll die Versicherung genau das von Dir geschriebene bestätigen und die eventuell noch anfallenden Gebühren übernehmen.

Die neue Versicherung sollte die Deckung eigentlich automatisch an die Zulassungsbehörde melden, einfach fragen.

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Hallo, nochmal ich habe kein Schreiben erhalten. Die VB-Nummer bei der Zulassungsstelle wurde von der Versicherung zurückgezogen, weil sie fälschlicherweise auch meinen Vertrag als gekündigt ansahen.

 

Bei der Versicherung haben die mir heute bestätigt, dass der Vertrag ab 9.9.12 nicht mehr läuft. Die haben auch gesagt, dass es wohl deren Fehler war. Die schicken mir jetzt das Kündigungsschreiben nochmal. Wiederaufnahme des Vertrages wollte ich nicht mehr.

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Ich bekam kein Kündigungsschreiben bisher.
Na, dann ist doch alles gut: Du hast nicht gekündigt und die Versicherung auch nicht.

 

sie haben beide Fahrzeuge (meinen und Mutters ) gekündigt.
Nein, haben sie nicht. Dein Vertrag besteht nach wie vor, schließlich gibt es keine Kündigung. Es gibt nur eins: den Fehler der Versicherung, die fälschlicherweise der Zulassungsstelle die Vertragsbeendigung mitgeteilt hat.

 

Aus diesem Grund konnte ich auch nicht wissen, dass mein Fahrzeug nicht mehr versichert gewesen ist.
Dein Fahrzeug ist nach wie vor versichert. Möglicherweise bzw. formaljuristisch jetzt sogar bei zwei Gesellschaften.

 

Was mache ich jetzt gegenüber dem LBV, damit ich die angedrohte Strafe vermeide und die eingeleitete Zwangsstillegung umgehe.
Du teilst denen mit, daß Deine Versicherung einen Fehler gemacht hat, der Vertrag nie gekündigt wurde und Dein Fahrzeug nach wie vor versichert ist.

 

Ich konnte fast ausrasten, als die alte versicherung mir bestätigte ja ihr Auto ist nicht mehr versichert - unser Fehler, wenn sie möchten können wir den Vertrag wieder aufnehmen. Ich bin zwei Monate ohne Versicherung gefahren!!! Wäre was passiert würden die natürlich nicht den Vertrag wieder aufnehmen.
Wie bereits erklärt: alles Unsinn.

 

Bei der Versicherung haben die mir heute bestätigt, dass der Vertrag ab 9.9.12 nicht mehr läuft.
Wenn Du tatsächlich heute telefoniert hast, dann hast Du mit ziemlicher Sicherheit mit irgendeinem schlechtbezahlten Callcentermenschen gesprochen, der Zugang zu Deiner elektronischen Verischerungsakte, aber offenbar nicht besonders viel Bock auf seinen Job hat. Selbst der hätte nämlich ohne große Mühe feststellen können, daß es keine Vertragskündigung gibt, so daß der Vertrag natürlich nach wie vor läuft.

 

Die schicken mir jetzt das Kündigungsschreiben nochmal.
Wie wollen sie Dir denn etas nochmal schicken, was es nie gegeben hat?

 

Ich an Deiner Stelle würde denen eine Mail schicken, den Sachverhalt kurz schildern und um Rückruf bitten (dazu würde ich einen Termin angeben). In dem Telefonat würde ich darauf bestehen, daß die Versicherung sich unverzüglich mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzt und den Fehler aufklärt. Außerdem müßtest Du klären, zu welchem Termin die Versicherung enden kann. Üblicherweise gibt es Kündigungsfristen, allerdings sollte die Versicherung nach ihrem Fehler auf diese Frist verzichten und einer einvernehmlichen Vertragsauflösung zustimmen (und das dann entsprechend schriftlich bestätigen). Das Datum dieser Auflösung muß zwingend das Ende des Tages vor dem Versicherungsbeginn bei Deiner neuen Versicherung sein.

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Allerdings wollte die neue Versichrung klarerweise nicht rückwirkend versichern. Stellt dies nun ein Problem gegenüber dem LBV?

Das braucht sie nicht, kann sie auch gar nicht. Du bist ein paar Tage ohne Versicherungsschutz gefahren, der im Schadensfalle allerdings einklagbar gewesen wäre da die Kündigung nicht rechtmäßig erfolgt ist. Du hast so ein paar Euro gespart.

 

Fraglich ist allerdings ob duie alte Versicherng überhaupt die Kündigung akzeptiert, da sie ja gar nicht erfolgt ist.

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@Biber Sie haben mich wohl gekündigt. Der schlecht bezahlte Callcenter-Agent fand im Computer das Kündigungsschreiben, das auch angeblich rausgeschickt worden ist. Aus irgendwelchen Gründen kam es nur nicht bei mir an.

 

@Dieselschraeubchen Meine Befürchtung ist halt, dass die Zulassungsstelle von mir den Nachweis für die vergagenen Tage fordert.

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@Dieselschraeubchen Meine Befürchtung ist halt, dass die Zulassungsstelle von mir den Nachweis für die vergagenen Tage fordert.

Das geht nicht und das machen sie nicht. Man kann kein Fahrzeug rückwirkend versichern.

 

Wurde der Vertrag tatsächlich voln Seiten der Versicherung gekündigt oder hatte man versehentlich nur beide Deckungszusagen bei der Zulassungsstelle zurückgezogen?

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Sie haben mich wohl gekündigt. Der schlecht bezahlte Callcenter-Agent fand im Computer das Kündigungsschreiben, das auch angeblich rausgeschickt worden ist. Aus irgendwelchen Gründen kam es nur nicht bei mir an.
Mal abgesehen davon, daß die Version nicht mit Deiner Schilderung im Eröffnungsbeitrag zusammenpasst: eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Wenn also der gekündigte Vertragspartner bestreitet, die Kündigung erhalten zu haben, muß der kündigende Vertragspartner den Eingang der Kündigung nachweisen.

 

Übertragen auf Deinen Fall heißt das: falls Du nicht zufälligerweise den Empfang der Kündigung bestätigt und dann verdrängt (div. Arten von Einschreiben) oder übersehen bzw. vergessen hast (Einwurfeinschreiben oder Entgegennahme durch andere Person in Deinem Haushalt), kann die Versicherung viel behaupten, aber nichts beweisen. Der Vertrag würde also nach wie vor laufen.

 

Im übrigen kündigen gerade Kfz-Versicherungen nicht einfach ohne Anlass die Verträge mit ihren Kunden, und selbst wenn sie es tun, gelten dafür grundsätzlich Fristen. Also warum sollte die Versicherung kündigen und zu wann will man dort gekündigt haben?

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Zu wann steht weiter oben: mit Ablauf des 8.9.12.
Mal abgesehen davon, daß es nach den vorliegenden Informationen nach wie vor keine rechtswirksame Kündigung des Vertrages des TE gibt: ungewöhnlicher Termin, findest Du nicht auch? Hast Du schon mal von einer Kündigung seitens der Versicherung zu so einem Datum gehört?

 

Gekündigt hat die Mutter (VN).
Um die geht es nicht. Und den Vertrag des TE, um den es hier geht, kann sie nicht kündigen (es sei denn, der TE ist geschäftsunfähig und die Mutter der Vormund, aber darauf deutet hier eigentlich nichts hin).
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@Biber Nochmal, ich möchte klar stellen, dass der Vertrag definitiv gekündigt worden ist. Ich habe dort drei mal angerufen, um sicher zu gehen. Es wurde sogar der Teamleiter hinzugezogen worden. Mir wurde klar gesagt, es ist ein Fehler aufgetreten und der Vertrag ist zum Ablauf der Jahresfrist (bei mir 9.9) gekündigt worden. Dies kann vielleicht deswegen passiert sein, weil auch meine Mutter bei denen versichert war und ihren Vertrag fristgerecht gekündigt hat. Wir haben die gleiche Anschrift wie auch den Namen.

 

Noch nie hatte ich Kündigungsschreiben von Versicherungen per Einschreiben erhalten. Wo hast du den sowas erlebt??? Und natürlich kann es sein, dass der Brief rausgefallen ist von den vielen Werbezetteln, gestohlen, verloren usw. gegangen sein. Trotzdem hatten die keinen Grund mich zu kündigen, denn kein Unfall im vergangenen Laufjahr und kein Kündigungsschreiben von mir erhalten. Sie haben sogar kurz zuvor (Im August) ein neues Angebot für das nächste Laufjahr (9.9-2012-9.92013) an mich rausgeschickt. Im Grunde wartete ich auf die neue Rechnung die nicht kam. Das hatte mich vielleicht stutzig machen können, aber ich dachte wenn die ihr Geld nicht holen - selber Schuld. Und jetzt bitte nicht kommen, dass alle Verträge immer zu Neujahr gekündigt werden können usw. - es ist nicht immer so.

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Nochmal, ich möchte klar stellen, dass der Vertrag definitiv gekündigt worden ist.
Wie schon in #8 geschrieben: wenn Du keine Kündigung bekommen hast, ist der Vertrag auch nicht gekündigt. PunktEndeAus. Und dafür ist es völlig komplett und überhaupt uninteressant, was die Versicherung sagt oder meint oder glaubt: die Rechtslage ist eindeutig und entscheidend.

 

Mir wurde klar gesagt, es ist ein Fehler aufgetreten und der Vertrag ist zum Ablauf der Jahresfrist (bei mir 9.9) gekündigt worden. Dies kann vielleicht deswegen passiert sein, weil auch meine Mutter bei denen versichert war und ihren Vertrag fristgerecht gekündigt hat.
Nochmal: Deine Mutter hat ihren Vertrag gekündigt - mehr nicht. Wenn die Versicherung daraus eine Kündigung Deines Vertrages konstruiert, so ist das tatsächlich ein Fehler, aber deshalb gibt es dann immer noch keine wirksame Kündigung. Gibt es aber keine Kündigung, läuft der Vertrag immer noch.

 

Wir haben die gleiche Anschrift wie auch den Namen.
Ihr habt den selben Vornamen?

 

Noch nie hatte ich Kündigungsschreiben von Versicherungen per Einschreiben erhalten. Wo hast du den sowas erlebt???
Mir hat noch keine Versicherung gekündigt, aber das spielt auch keine Rolle. Eine Kündigung muß natürlich auch nicht per Einschreiben verschickt werden, jede andere Form der Kommunikation (einfacher Brief, Mail, Telefon, Rauchzeichen) ist grundsätzlich auch möglich. Wenn der Kündigende aber nicht beweisen kann, daß der Gekündigte die Kündigung erhalten hat, dann ist die Kündigung wirkungslos.
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Zu wann steht weiter oben: mit Ablauf des 8.9.12.
Mal abgesehen davon, daß es nach den vorliegenden Informationen nach wie vor keine rechtswirksame Kündigung des Vertrages des TE gibt: ungewöhnlicher Termin, findest Du nicht auch? Hast Du schon mal von einer Kündigung seitens der Versicherung zu so einem Datum gehört?

 

Nein, fand ich auch die ganze Zeit etwas merkwürdig.

 

Gekündigt hat die Mutter (VN).
Um die geht es nicht. Und den Vertrag des TE, um den es hier geht, kann sie nicht kündigen (es sei denn, der TE ist geschäftsunfähig und die Mutter der Vormund, aber darauf deutet hier eigentlich nichts hin).

 

Richtig, aber die Versicherung hat die Kündigung der Mutter scheinbar auf beide Verträge angewendet, weswegen der TE keine Kündigung erhalten hat, da für die Versicherung der VN der Auslöser war.

 

Mir kommt gerade noch eine Idee: handelt es sich hier eventuell um ein Zweitfahrzeug auf den selben Vertrag?

Ist denn die fehlende Abbuchung des Folgebeitrags nicht aufgefallen?

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@Biber Nochmal, ich möchte klar stellen, dass der Vertrag definitiv gekündigt worden ist. Ich habe dort drei mal angerufen, um sicher zu gehen. Es wurde sogar der Teamleiter hinzugezogen worden. Mir wurde klar gesagt, es ist ein Fehler aufgetreten und der Vertrag ist zum Ablauf der Jahresfrist (bei mir 9.9) gekündigt worden. Dies kann vielleicht deswegen passiert sein, weil auch meine Mutter bei denen versichert war und ihren Vertrag fristgerecht gekündigt hat. Wir haben die gleiche Anschrift wie auch den Namen.

 

Mal ne dumme Idee, schnapp dir mal das Schreiben an deine Mutter. Möglicherweise steht da ein Hinweis darauf das nicht nur der eine Vertrag gekündigt wurde sondern Beide. Dann müßten zwei Vertragsnummern drinstehen.

Könnte ja möglicherweise sein die die Frau Mutter die Kündigung mißverständlich formulierte und bei der Versicherung die Kündigung deswegen auf beide Verträge bezogen wurde.

 

Ebenso kann es natürlich auch sein das eine unmotivierte Hilfskraft beim Potsdienstleister einen Schwung Briefe im Altpapier entsorgte, kommt gar nicht so selten vor.

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Nein, fand ich auch die ganze Zeit etwas merkwürdig.
Mittlerweile habe ich nachgesehen: bei der Versicherung des TE gilt das Versicherungsjahr, also ist der Termin möglich.

 

Richtig, aber die Versicherung hat die Kündigung der Mutter scheinbar auf beide Verträge angewendet, weswegen der TE keine Kündigung erhalten hat, da für die Versicherung der VN der Auslöser war.
Jupp. Fehler der Versicherung, also Vertrag besteht weiter.

 

Mir kommt gerade noch eine Idee: handelt es sich hier eventuell um ein Zweitfahrzeug auf den selben Vertrag?
Ich glaub', ich erschlag den TE, wenn das der Fall ist!

 

Mal ne dumme Idee, schnapp dir mal das Schreiben an deine Mutter. Möglicherweise steht da ein Hinweis darauf das nicht nur der eine Vertrag gekündigt wurde sondern Beide. Dann müßten zwei Vertragsnummern drinstehen.

Könnte ja möglicherweise sein die die Frau Mutter die Kündigung mißverständlich formulierte und bei der Versicherung die Kündigung deswegen auf beide Verträge bezogen wurde.

Auch in dem Fall wäre allerdings die Kündigung nur dann wirksam, wenn die Mutter den Vertrag des TE überhaupt kündigen konnte.

 

Ebenso kann es natürlich auch sein das eine unmotivierte Hilfskraft beim Potsdienstleister einen Schwung Briefe im Altpapier entsorgte, kommt gar nicht so selten vor.
Kein Problem: kein Zugang - keine Kündigung.
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@Biber, kein Zweitwagen und Versicherung ist gekündigt -> du liegst falsch. Ansonsten wären 99% aller gekündigten Verträge nicht wirksam gekündigt, denn ich kann mir keinen VN vorstellen der auf eine Kündigungsschreiben nochmal eine Bestätigung über empfang zurück senden. Schluß Punkt und Basta.

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Versicherung ist gekündigt -> du liegst falsch.
Nein. Selbst wenn die Versicherung den Vertrag gekündigt hat (warum sollte sie eigentlich?), wäre diese Kündigung nicht wirksam, weil sie Dir nicht zugegangen ist.

 

Ansonsten wären 99% aller gekündigten Verträge nicht wirksam gekündigt, denn ich kann mir keinen VN vorstellen der auf eine Kündigungsschreiben nochmal eine Bestätigung über empfang zurück senden.
Indirekt schon. Nennt sich Einschreiben.

 

Wenn alles prima ist: wo bitte hat denn dann die Versicherung einen Fehler gemacht? Und wie willst Du aus der Nummer zwei Monate ohne Versicherungsschutz gefahren rauskommen, wenn Du immer wieder steif und fest behauptest, der Vertrag sei gekündigt?

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  • 1 month later...
Guest MartinXXL

Wer oder was ist der LBV?

 

Hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall. Der Trabant ist damals von Mai bis Oktober angemeldet gewesen. Ich kündigte bei der WGV und schloss beim LVM brav einen neuen Vertrag ab. Problem war aber, dass die WGV das Ende zum 31.12. vermekrte. Im April (sage und schreibe 4 Monate später) ereilte mich vom Landkreis ein Schreiben auf Androhung der Stilllegung. Mein Vertreter sendete alle Daten an den Kreis - es folgte sogar ein Entschuldigungsschreiben von der Kreisverwaltung ...

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Guest MartinXXL

LBV = Landesamt für Besoldung und Versorgung

LBV = Landesbauernverband

LBV = Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg Sitz: Dahlwitz-Hoppegarten

 

Und was heißt hier nun LBV? Bitte keine Antworten mehr von @ Q auf meine Beiträge ... denn solche Art ...

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Bitte keine Antworten mehr von @ Q auf meine Beiträge
Das entscheide immer noch ich...

 

Ich hatte Dir (scheinbar fälschlicherweise) etwas Grips zugetraut... naja, irren ist menschlich.

 

Und was heißt hier nun LBV?
So, nun lesen wir den Thread noch mal gaaaaanz langsam und aufmerksam....

Wenn Du damit fertig bist, wirst Du (hoffentlich) festgestellt haben, dass es hier im Thread um Kfz-Versicherungen geht.

 

Und jetzt stellen wir uns alle gemeinsam die Frage, was hat ein Bauernverband, ein Besoldungsamt und/oder eine Baubehörde damit zu tun??

Na, kommst Du dieses Jahr selber drauf (hast ja noch 12 Monate Zeit)?

 

Ach, bitte nicht noch eine PN...

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Du könntest aber auch respektieren, und in dich gehen warum der Wunsch ausgesprochen wurde.
Soll hier jetzt so eine Art 'Welpenschutzprogramm' eingeführt werden?
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