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Gelasert Mit 87Km/h Zuviel...nachts, Brücke, Von Hinten


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Hat die Bußgeldstelle die Kompetenzen verdeckt im Netzt zu ermitteln?

 

Was soll uns diese Frage sagen? Wie ermittelt man im Netz denn offen? Alle zum mitmachen einladen?

 

dete :think:

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Albernes Gequatsche. Du wagst doch nicht einmal zu sagen, in welchem Bundesland Du angeblich wirkst.  Du bist einfach nur ein Polizei-Groupie mit ungesunden Machtphantasien.

Hallo, Berndsi,   die Begründung wird den Richter ganz sicher nicht überzeugen.   Viele Grüße,   Nachteule

Das soll wohl mehr ein Gerücht als Wirklichkeit sein, wie ich kürzlich mal lesen konnte. Meine, es stand auf der ADAC-Seite. Viel mehr ist es wohl das Profil, welches einem bei Schnee und bedingt vllt

Der Vorgang dauert ca. 15 Minuten. Der Kurs von ca. EUR 150,00 mag regional schwanken, ist aber durchaus eine realistische Größenordnung.
Dein Vertrauen in alen Ehren: ich glaube nicht, daß man ein entsprechendes Gutachten von einem vereidigten Sachverständigen zu diesem Preis gibt. Aber der TE mag es ausprobieren und uns berichten!

 

ich habe einen Beruf (welchen weißt du)
Nein, weiß sie nicht. Ich auch nicht. Eigentlich niemand. Also: welchen Beruf übst Du nun aus?

 

Hat die Bußgeldstelle die Kompetenzen verdeckt im Netzt zu ermitteln?
Wenn sie einen SB hat, der a) lesen kann, b) (dienstlichen) Zugang zum Internet hat und c) in der Lage ist, die für die Ermittlungen relevanten Seiten im großen weiten Internet zu finden: ja, dann hat sie die Kompetenzen.

 

Wäre das überhaupt erfolgsversprechend?
Auch wenn das s darin falsch ist: ja klar.

 

Also ich glaube, dass die Bußgeldstelle nicht so ermittelt.
Dieses Recht ist auch für Dich durch Art. 4 GG geschützt.

 

Interessant was du dir für Gedanken machst....
Interessant, wovon Du keine Ahnung hast.

 

Polizei-Groupie
Ist das jetzt eine neue Umschreibung für Friwue oder so etwas?
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Ich habe mir jetzt mal Sommerräder organisiert, die werde ich baldmöglichst abholen, montieren und dann mal auf der Bab testen, was der Audi überhaupt hergibt.

Die angeblich gemessenen 187 Km/h müßten ja - laut Tacho- fast 200 sein....

Zur Sicherheit mache ich auch noch eine Gps- Messung.

Ich bin gespannt...

Welch tolle Idee zu dieser Jahreszeit die Sommerräder zu montieren, um zu testen was das Auto hergibt!

Das kommt vor Gericht bestimmt gut an.

 

Ich bin gespannt...

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Solange es nicht glatt ist, ist es kein Problem, mit Sommerrädern zu fahren. Dazu wird auch das Gericht nichts sagen.

 

Naja ob Winterreifen bei Glatteis tatsächlich etwas nutzen lassen wir mal dahingestellt. In jedem Fall helfen sie schon bei niedrigen Temperaturen.

 

Im Übrigen war meine Aussage mehr auf die Vernunft des TE bezogen. Und ob da die Aussage "Ich hab sogar im November extra Sommerräder montiert, um zu testen was das Auto hergibt" gut ankommt, wage ich zu bezweifeln.

 

Aber nur zu, ermutige ihn nur...

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Naja ob Winterreifen bei Glatteis tatsächlich etwas nutzen lassen wir mal dahingestellt. In jedem Fall helfen sie schon bei niedrigen Temperaturen.

Das soll wohl mehr ein Gerücht als Wirklichkeit sein, wie ich kürzlich mal lesen konnte. Meine, es stand auf der ADAC-Seite. Viel mehr ist es wohl das Profil, welches einem bei Schnee und bedingt vllt auch bei Glätte eine bessere Haftung ermöglicht.

 

Im Übrigen war meine Aussage mehr auf die Vernunft des TE bezogen. Und ob da die Aussage "Ich hab sogar im November extra Sommerräder montiert, um zu testen was das Auto hergibt" gut ankommt, wage ich zu bezweifeln.

Warum? Wir haben noch deutliche Plusgrade, bei denen man locker mit Sommerbereifung fahren kann. Würde ich auch noch tun, wenn ich keine Lust hätte, bei Kälte die Reifen zu wechseln. In den letzten Jahren bin ich z.T. bis Ende November mit Sommerreifen gefahren. Und zwar problemlos.

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Warum? Wir haben noch deutliche Plusgrade, bei denen man locker mit Sommerbereifung fahren kann. Würde ich auch noch tun, wenn ich keine Lust hätte, bei Kälte die Reifen zu wechseln. In den letzten Jahren bin ich z.T. bis Ende November mit Sommerreifen gefahren. Und zwar problemlos.

 

Wenn du meinst...

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Das meine ich nicht nur, ich weiß es auch.

 

Ach du weißt wie der Richter diese Aussage auffassen wird? Interessant, woher?

 

Auch wenn es wie du gesagt hast rein gesetzlich nichts daran auszusetzen gibt, würde ich dieses Verhalten als einen Hinweis werten, dass die gemessene Geschwindigkeiten nicht auf einem Messfehler sondern auf dem Verhalten des TE beruht.

 

Aber lassen wir das, jeder kann ja Aussagen werten wie er will. Wollte dem TE nur klar machen, dass solche Aussagen gegen ihn sprechen könnten.

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Ach du weißt wie der Richter diese Aussage auffassen wird? Interessant, woher?

Weil ich ihn kenne? Weil ich fast jede Woche Termine habe?

 

Auch wenn es wie du gesagt hast rein gesetzlich nichts daran auszusetzen gibt, würde ich dieses Verhalten als einen Hinweis werten, dass die gemessene Geschwindigkeiten nicht auf einem Messfehler sondern auf dem Verhalten des TE beruht.

Diesen Rückschluß ziehst Du woraus?

 

Wollte dem TE nur klar machen, dass solche Aussagen gegen ihn sprechen könnten.

Könnte, muß aber nicht. Und warum sie gegen ihn sprechen könnte, wurde auch nicht gerade deutlich.

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Weil ich ihn kenne? Weil ich fast jede Woche Termine habe?

 

Ach es gibt nur einen Richter dafür in Deutschland? Du kommst ja nicht mal aus dem selben Bundesland wie der TE, weißt aber was sich dieser Richter bei der Aussage dabei denken wird.

 

Demnach gilt der Spruch „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“, was insbesondere auf die unterste Gerichtsinstanz zutrifft, für dich also nicht. Interessant.

 

Diesen Rückschluß ziehst Du woraus?

 

Siehe oben. Wer Aussagen wie "ich ziehe mir im November Sommerräder drauf, um zu sehen, was das Auto hergibt" tätigt, wirkt nicht gerade wie ein Unschuldslamm, der niemals so schnell gefahren sein will, wie er gemessen worden ist. Aber wenn du meinst, das in einem Gerichtsprozess, bei dem es um eine Geschwindigkeitsübertretung geht, solche Aussagen keine Rolle spielen, dann ist ja gut. Hier

 

Vielleicht bekommt der TE ja einen Gutmensch als Richter, vielleicht aber auch eine Zicke wie mich...

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Sehr gut beobachtet!

 

 

 

[mod]

@Ayumi92

 

Doppelaccounts werden hier nicht geduldet. Ich gehe mal davon aus, daß es ein Versehen war und habe den Ayumi-Account ins Nirwana geschickt. Solltest Du Dir noch einen Account zulegen, wirst Du komplett gebannt!

[/mod]

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Also ich glaube, dass die Bußgeldstelle nicht so ermittelt.
Dieses Recht ist auch für Dich durch Art. 4 GG geschützt.

 

 

Das sehe ich auch so!!!

 

Vor allem der Absatz 3!

 

dete

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Btw, kann es sein, dass Du Dich gestern hier zweimal registriert hast? Einmal unter @Ayumi und einmal unter @Ayumi92? Wenn ja,hatte das einen Grund?

 

Richtig und hatte auch einen Grund, denn das erste Mal habe ich die Registrierungsemail, vermutlich weil ich eine 30 Minuten E-Mail Adresse angegeben habe, nicht empfangen können. Als ich mich mit einer anderen E-Mail Adresse unter Ayumi registrieren wollte, ging das nicht, da der Name bereits vergeben war.

 

 

Sehr gut beobachtet!

 

[mod]

@Ayumi92

 

Doppelaccounts werden hier nicht geduldet. Ich gehe mal davon aus, daß es ein Versehen war und habe den Ayumi-Account ins Nirwana geschickt. Solltest Du Dir noch einen Account zulegen, wirst Du komplett gebannt!

[/mod]

 

Siehe oben, hat also mit einem Doppelaccount nichts zu tun. Warum sollte ich auch zwei haben und dann noch unter dem selben Namen???

 

Brauchst also nicht gleich so böse zu werden!

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Es gibt so Wegwerfadressen die gerne für Fakeaccounts usw verwendet werden, aber viele Dienstleister oder Forenbetreiber akzeptieren solche Adressen gar nicht erst.

 

Der Effekt dieser Adressen ist das man nach Registrierung nicht mehr erreichbar ist und diese Dienstleister auch keine Hilfe bieten wenn man den Nutzern dieser Adressen nachspüren will.

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@berndsi: Nimm Dir unbedingt ein gescheiten RA, ggf. gepaart mit vorgerichtlichem Gutachten! Und lass Dich nicht von selbsternannter Zickenrichterin verwirren.

 

off-topic

...Friwue...

@biber: ? Freiwilliger Innendienst Wurschtler?

:nolimit:

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So, ich war jetzt mal mit Sommerreifen auf der BAB unterwegs...

Natürlich da, wo freigegeben ist.

Ergebnis: laut Tacho liegt die Vmax bei 180 km/h.

Daraufhin bin ich natürlich gleich zum Audi - Händler gefahren, um feststellen zu lassen, an was das liegen kann.

Fehlerspeicher ist ausgelesen worden, und hat auch prompt einen Eintrag bezüglich Abgaswert angezeigt.

Der Meister meinte dazu, daß der volle Ladedruck des Turoladers nicht erreicht wird, und zudem ist auch noch die Nockenwelle stark eingelaufen.

Und jetzt?

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Mein Anwalt ist ab Montag wieder vom Urlaub zurück, bei dem melde ich mich gleich Morgens.

Und mit der Reparatur des Audis warte ich vorläufig noch ab, er wird ja noch eine Weile durchhalten.

Und mit dem Anwalt muß ich mich dann auch gleich noch unterhalten, was ich bezüglich des Audis machen kann.

Da kommen laut Audi-Meister Reparaturkosten in Höhe von mindestens 2000€ auf mich zu.....

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Ach ja, heute ist auch noch der Bußgeldbescheid gekommen....

Geldstrafe : 633€

Fahrverbot : 3 Monate

Punkte : 4

Gemessene Geschwindigkeit : 178 KM/H Nach Abzug der Toleranz.

Beweis: 3 Zeugen (???)

Welche 3 Zeugen denn bitte?

Einer stand auf der Brücke, und hat die Laserpistole bedient.

Ein zweiter stand (saß) ca. 20 Meter entfernt im Auto.

Und an der Anhaltestelle waren 2 Beamte.....

Welche 3 Zeugen denn jetzt bitte?

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So, ich war jetzt mal mit Sommerreifen auf der BAB unterwegs...

Natürlich da, wo freigegeben ist.

Ergebnis: laut Tacho liegt die Vmax bei 180 km/h.

Daraufhin bin ich natürlich gleich zum Audi - Händler gefahren, um feststellen zu lassen, an was das liegen kann.

Fehlerspeicher ist ausgelesen worden, und hat auch prompt einen Eintrag bezüglich Abgaswert angezeigt.

Der Meister meinte dazu, daß der volle Ladedruck des Turoladers nicht erreicht wird, und zudem ist auch noch die Nockenwelle stark eingelaufen.

Und jetzt?

Das mit dem Turbolader und der Nockenwelle hat der Meister aus dem Fehlerspeicher abgelesen ?

Der Eintrag bzgl. des Abgaswertes verbunden mit dem Leistungsverlust, könnte ein defekter LMM sein.

Hatte das mal mit einem A6.

Les doch mal in den Technik-Foren im Netz.

 

Gruss

snb

 

Edit: habe gerade Deinen letzten Beitrag gelesen. Bei mir war der Leistungsverlust schleichend. Also gut möglich, dass Du mit der

Geschwindigkeit erwischt wurdest, der Wagen haben mittlerweile nicht mehr so schnell ist.

Ich sehe da kaum Chancen für Dich.

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Also, gelasert wurde ich mit angeblichen 187 km/h.

Und, als ich es getestet habe, ist der Audi exaxt (!) 180 laut Tacho gelaufen.

Wenn ich jetzt noch mit anführe, daß der Fahrzeugeigene Tacho eigentlich immer voreilt (bis zu 10 Prozent).....

 

Ich würd sagen, da muss ein Praxistest an der Messstelle her, um die dortigen individuellen (Straßen-)Gegebenheiten mit berücksichtigen zu können...

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Das mit dem Turbolader und der Nockenwelle hat der Meister aus dem Fehlerspeicher abgelesen ? Der Eintrag bzgl. des Abgaswertes verbunden mit dem Leistungsverlust, könnte ein defekter LMM sein.

 

Ladedruck war eindeutig im Fehlerspeicher....

LMM bringt sporadisch unplausible Werte (was immer das heißen mag), und die Nockenwelle wurde festgestellt, nachdem der Ventildeckel abgenommen war.

Laut Werkstatt ist das mit der Nockenwelle nicht von Heute auf Morgen möglich; der Fehler besteht wohl schon länger.

 

Ich würd sagen, da muss ein Praxistest an der Messstelle her, um die dortigen individuellen (Straßen-)Gegebenheiten mit berücksichtigen zu können...

 

Den Praxistest kann ich aber doch wohl nur unter Polizeiaufsicht machen?

Evtl. gleich mit einem Gutachter?

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Laut Werkstatt ist das mit der Nockenwelle nicht von Heute auf Morgen möglich; der Fehler besteht wohl schon länger.

 

 

Ja, das ist gut für dich. Was der Fachmann mit "eingelaufener Nockenwelle" bezeichnet, ist eine schon abgenutzte Nockenwelle, die die Ventile nicht mehr richtig runterdrückt. Die Nocken dieser Welle bestehen aus partiell gehärten Stahl oder Gusseisen, die sich durch Reibung (das Ding dreht sich ständig) mit der Zeit halt irgenwann mal abnutzen. Die Nocken werden kleiner, laufen bildlich gesprochen ein. Aber das dauert natürlich lange.

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Und, wie ich mal in einem Rundfunkbeitrag von einem VW-Ingenieur erfuhr, sind diese Abnutzungsgrade sogar vorab errechnet, womit die maximale Lebensdauer einigermaßen feststeht. (Hier ging es allerdings um die Abnutzung von Ventilschaftdichtungen)

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Bei 180 km/h vmax! hat der Motor noch ca. 100 PS, dementsprechend schlechter sind die Fahrleistungen.

Auch mit 130 PS braucht man relativ lange bis man überhaupt 180 km/h erreicht hat:

http://www.einszweidrei.de/audi/a4av19tdi2002-1.htm (hier ein Avant, Limousine ist bei gleicher Ausstattung etwas leicher und mininmal schneller)

 

Nach 1 km Fahrt vom Stillstand aus sind sicher noch keine 180 erreicht, wenn der Motor noch Serienleistung bringt. Bei intaktem Motor und Chip kann das allerdings wieder anders aussehen.

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Hallo, Berndsi,

 

Welche 3 Zeugen denn jetzt bitte?

der Messbeamte wird als Zeuge aufgeführt, weil er die Messung und somit die Geschwindigkeitsüberschreitung durchgeführt, bzw. beobachtet hat.

 

Die beiden anderen Beamten sind vermutlich als Zeugen aufgeführt, um zu belegen, dass tatsächlich Du mit dem Fahrzeug angehalten wurdest und nicht irgendjemand anderes und dass man Dir den Tatvorwurf ordnungsgemäß mitgeteilt und Dich belehrt hat.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, rponline,

 

wer sagt, dass die Beamten sich alles gemerkt haben müssen?

 

Niemand wird im Ernst annehmen, dass ein Polizeibeamter sich nach einigen Monaten noch an jede Einzelheit einer Lasermessung erinnern kann und das ist auch gar nicht gefordert.

 

Der Beamte wird, wenn es erforderlich ist, als Zeuge gehört, um persönlich zu bestätigen, dass er die Messung durchgeführt hat, dass er die Schilder vor der Messung überprüft hat usw.

 

Es wird ja nicht umsonst ein Protokoll geführt, auf dem die relevanten Punkte angekreuzt bzw. eingetragen werden und dieses bestätigt er dann bei der Verhandlung.

 

Ein Polizeibeamter ist genauso ein Zeuge, wie jeder andere auch.

 

Glaubst Du, Du könntest Dich, wenn Du als Zeuge einer Verkehrsordnungswidrigkeit geladen würdest, nach einem halben Jahr noch an jede Kleinigkeit erinnern oder wäre es nicht wahrscheinlicher, dass Du das meiste schon vergessen hättest?

 

Nichtsdestotrotz wäre es sehr gut möglich, dass man Dich trotzdem als Zeuge lädt.

 

Und nu?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Es wird ja nicht umsonst ein Protokoll geführt, auf dem die relevanten Punkte angekreuzt bzw. eingetragen werden und dieses bestätigt er dann bei der Verhandlung.

 

 

Was soll er denn sonst machen, als es zu bestätigen ?

Aber wer überprüft das Protokoll ? Niemand.

Und nun ?

Gruss

snb

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