NeXX3r 0 Posted October 20, 2012 Report Share Posted October 20, 2012 Hallo, ich wurde am 23.05.2012 in einer 70er Zone mit 122km/h (nach Abzug) erwischt. (Außerhalb geschlossener Ortschaften) Heute erhielt ich von der Polizei persönlich ein Schreiben das mein FS einzuziehen wäre. Datiert ist dieses Schreiben auf den 08.10.2012, der Bußgeldbescheid auf den 11.09.2012. Gemessen wurde mit der ES3.0. Ich hatte auch schon Widerspruch eingelegt doch hab ich heute dieses Schreiben erhalten. Normal ist es doch verjährt oder sehe ich das falsch? lG Quote Link to post Share on other sites
jemaka72 6 Posted October 20, 2012 Report Share Posted October 20, 2012 Nicht wenn vorher ein Anhörungsbogen an Dich erging.Dieser wird die Verjährung unterbrochen haben.Akteneinsicht kann übrigens nur ein Anwalt für dich beantragen...... Quote Link to post Share on other sites
NeXX3r 0 Posted October 20, 2012 Author Report Share Posted October 20, 2012 Der Anhörungsbogen ging wenn ich mich recht erinnere auch nach diesem Datum an mich raus. Da hab ich auch angekreuzt das ich es nicht zugebe auf Grund der Verjährung. Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted October 20, 2012 Report Share Posted October 20, 2012 Der Anhörungsbogen ging wenn ich mich recht erinnere auch nach diesem Datum an mich raus. Nach welchem Datum, dem Datum der Verjährung? Etwas genauer bitte! Quote Link to post Share on other sites
NeXX3r 0 Posted October 20, 2012 Author Report Share Posted October 20, 2012 Das genaue Datum habe ich nicht mehr. Allerdings lag es ein paar Tage nach der verjährung von 3 Monaten. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 817 Posted October 20, 2012 Report Share Posted October 20, 2012 Dann kann ja die behördliche Anordnung der Anhörung noch vorher gewesen sein. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted October 20, 2012 Report Share Posted October 20, 2012 Offenbar ist der Bußgeldbescheid trotz Widerspruch rechtskräftig geworden. Damit darfst Du ab sofort kein KFZ mehr führen. Selbst wenn der Widerspruch rechtzeitig eingegangen ist ist der Verwaltungsakt der Einziehung der Fahrerlaubnis wirksam. Gib bitte so schnell wie möglich Deinen Führerschein wie auf dem Schreiben angegeben ab. Der Monat Fahrverbot beginnt ab Abgabe des Führerscheins. Eine Überprüfung der Sache kannst Du immer noch vornehmen. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted October 21, 2012 Report Share Posted October 21, 2012 Offenbar ist der Bußgeldbescheid trotz Widerspruch rechtskräftig geworden. Meine Glaskugel sagt eher, dass dem BGB überhaupt nicht widersprochen wurde, der TE irriger Weise davon ausging, dass seine Äußerung im AHB ausreichend war Quote Link to post Share on other sites
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