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122Km/h Bei Erlaubten 70Km/h


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Hallo,

 

ich wurde am 23.05.2012 in einer 70er Zone mit 122km/h (nach Abzug) erwischt. (Außerhalb geschlossener Ortschaften)

 

Heute erhielt ich von der Polizei persönlich ein Schreiben das mein FS einzuziehen wäre. Datiert ist dieses Schreiben auf den 08.10.2012, der Bußgeldbescheid auf den 11.09.2012.

 

Gemessen wurde mit der ES3.0.

 

Ich hatte auch schon Widerspruch eingelegt doch hab ich heute dieses Schreiben erhalten.

 

Normal ist es doch verjährt oder sehe ich das falsch?

 

lG

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Offenbar ist der Bußgeldbescheid trotz Widerspruch rechtskräftig geworden. Damit darfst Du ab sofort kein KFZ mehr führen. Selbst wenn der Widerspruch rechtzeitig eingegangen ist ist der Verwaltungsakt der Einziehung der Fahrerlaubnis wirksam. Gib bitte so schnell wie möglich Deinen Führerschein wie auf dem Schreiben angegeben ab. Der Monat Fahrverbot beginnt ab Abgabe des Führerscheins.

 

Eine Überprüfung der Sache kannst Du immer noch vornehmen.

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