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Beschneidungsverbot Aufgehoben


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Das kann man, wenn man will, auch nach den nachfolgenden Äußerungen noch so sehen.   Logisch. Worum geht es in diesem Thread? Eben. Um "Beschneidung". Und wer praktiziert diese? Eben. Insbesondere die

Wenn es denn bei diesem Punkt bliebe - ja. Aber: 'Okymoron' fuehrt jetzt schon die "Facharbeitermangel-Luege" an, mit der angeblich die ebenso angebliche Masseneinwanderung begruendet wird. Die Spiral

Das sehe ich anders. Und man fängt am besten damit an, dass man die Schrift nicht zu wörtlich nimmt - jedenfalls ich sehe das so. Es gibt eine Paradestelle in der Bibel, (http://bibel-online.net/buch/

Tradition...

 

Ist in einigen Ländern schon lange Tradition.

 

 

Und ein Unterschied zu Jungen ist rein traditionstechnisch kaum zu erkennen.

 

 

Medizinisch gibt es für eine vollständige Beschneidung bei Jungen übrigens kaum einen echten Grund. Bischen schnippeln manchmal, aber vollständig kaum.

 

 

Natürlich ist der Eingriff bei Mädchen schwerwiegender und deutlich unschöner.

Aber wer sich auf die Tradition bezieht darf sich nicht Rosinen picken.

 

 

 

Edit:

aber sehen wir das mal als Schönheitskorrektur an bei Jungen.

Wenn das im Prinzip eigentlich verboten wäre, dann wäre z. B. auch ein geplatztes Äderchen weglasern bei Kleinkindern (gibts manchmal auf der Wange - sieht sehr unschön aus, macht aber nix) verboten weil eigentlich unnötig.

Gut, was weg ist ist weg.

 

Aber das ganze Thema ist schwierig.

 

Was ist medizinisch notwendig und was ist Tradition?

 

 

Evtl. ist so ein geplatztes Äderchen für die seelische Entwicklung des Kindes hinderlich? ;)

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Traditionen haben es an sich, dass sie sich ueberleben koennen und somit nicht mehr gelten. Das gilt zwar nun auch fuer die Beschneidung von Jungen, aber hier kann man, neben den religioesen Gruenden (auch 'ne Tradition) wenigstens noch hygienische Gruende anfuehren, sowie einige andere, die mit der sexuellen Stimulanz zu tun haben.

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nehmen wir abgesehen von den Traditionen an ein Vater ist nicht religiös und möchte aber sein Kind beschneiden weil er selbst beschnitten ist.

 

Wie begründen wir das?

Auch wieder Tradition?

 

Tradition ist vieles.

Genauso könnte eine Mutter sagen sie ist beschnitten, sie möchte, daß ihre Tochter auch beschnitten wird.

Das hat einige Vorteile - aus IHRER Sicht!

 

 

 

sharknbake:

sag was unklar ist, ich erklär es gerne.

Das Thema ist eben schwierig. Vor allem da

Tradition,

Religion,

Medizin

oder auch Hygiene* (danke harry)

vermischt werden.

 

Damit könnte man auch die Opferung von Jungfrauen für die Ernte rechtfertigen - zumindest etwas Blut könnten sie lassen!

 

 

 

 

*ja nun, es ist leichter, aber wir leben hier nicht unbedingt in der Wüste wo man mit Sand säubern muß

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sharknbake:

sag was unklar ist, ich erklär es gerne.

Das Thema ist eben schwierig. Vor allem da

Tradition,

Religion,

Medizin

oder auch Hygiene* (danke harry)

vermischt werden.

 

Richtig. "Vermischt werden". Besser "man versucht zu vermischen".

Das funkioniert m.M. nach aber nicht.

 

Die Gegner der Beschneidung argumentieren auf der rationalen Ebene (Stichwörter: Rechtsprechung, Medizin, Hygiene) und haben "Argumente" (Paragraphen, med. Arbeiten, fliessend Wasser etc.)

Die Verfechter der Beschneidung befinden sich aber auf einer emotionalen/spirituellen Ebene (Stichwörter: Tradition, Religion) und haben "nur" ihre(n) Überzeugung/Glauben.

(Die mythologische Ebene (Stichwort: sexuelle Stimulanz) lasse ich mal aussen vor. Wer`s braucht, na ja.).

 

So, @andicorsa, jetzt meine Frage an Dich: Wie schaffst Du bei dieser Ausgangssituation einen Konsens ?

Du hast recht, geht nicht.

"Quatsch", sagt Hornbach, "geht nicht, gibbet nicht. Mach Dein Ding."

Da in unserer, westlichen, Diskussionsnorm derjenige als "Verlierer" gilt, welcher keine oder die "schwächeren" Argumente hat, muss man halt ein bisschen nachhelfen und die Verlierer

auf die Ebene der Gewinner zerren, quasi sie zu ihrem Glück zwingen. Schon hat man Konsens. Geht doch.

Nur blöd wenn die "Verlierer" da garnicht hinwollen. Was dann ?

"Wie, die wollen nicht ?", sagt Hornbach, "diese Langnasen und Muselmänner haben sich gefälligst anzupassen; die leben schliesslich hier !"

Genau.

 

Ich bin dann mal raus aus diesem Thread

snb

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Die Gegner der Beschneidung argumentieren auf der rationalen Ebene (Stichwörter: Rechtsprechung, Medizin, Hygiene) und haben "Argumente" (Paragraphen, med. Arbeiten, fliessend Wasser etc.)

Die Verfechter der Beschneidung befinden sich aber auf einer emotionalen/spirituellen Ebene (Stichwörter: Tradition, Religion) und haben "nur" ihre(n) Überzeugung/Glauben.

(Die mythologische Ebene (Stichwort: sexuelle Stimulanz) lasse ich mal aussen vor. Wer`s braucht, na ja.).

Zu einfach.

 

Es geht um 2 Grundrechte

Religionsfreiheit und körperliche Unversehrtheit.

 

Bei Kindern müssen idR. die Eltern für ihre Kinder entscheiden, bis die Kinder so gereift sind das sie ihre Entscheidungen selber treffen können.

 

Die Frage ist schlicht an die Eltern zu stellen, was sie für wichtiger halten. Religionsfreiheit oder körperliche Unversehrtheit Und dabei sollte man es auch dann belassen. Da hat der Staat sich raus zu halten.

 

MfG.

 

hartmut

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Die Frage ist schlicht an die Eltern zu stellen, was sie für wichtiger halten. Religionsfreiheit oder körperliche Unversehrtheit Und dabei sollte man es auch dann belassen. Da hat der Staat sich raus zu halten.

Sehe ich bei der "Beschneidung" (genauer Verstümmelung) von Mädchen deutlich anders. Das geht gar nicht.
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Die Gegner der Beschneidung argumentieren auf der rationalen Ebene (Stichwörter: Rechtsprechung, Medizin, Hygiene) und haben "Argumente" (Paragraphen, med. Arbeiten, fliessend Wasser etc.)

Die Verfechter der Beschneidung befinden sich aber auf einer emotionalen/spirituellen Ebene (Stichwörter: Tradition, Religion) und haben "nur" ihre(n) Überzeugung/Glauben.

(Die mythologische Ebene (Stichwort: sexuelle Stimulanz) lasse ich mal aussen vor. Wer`s braucht, na ja.).

Zu einfach.

 

Es geht um 2 Grundrechte

Religionsfreiheit und körperliche Unversehrtheit.

 

Bei Kindern müssen idR. die Eltern für ihre Kinder entscheiden, bis die Kinder so gereift sind das sie ihre Entscheidungen selber treffen können.

 

Die Frage ist schlicht an die Eltern zu stellen, was sie für wichtiger halten. Religionsfreiheit oder körperliche Unversehrtheit Und dabei sollte man es auch dann belassen. Da hat der Staat sich raus zu halten.

 

MfG.

 

hartmut

Grundsätzlich mag das stimmen. Wenn es aber um irreversibele körperliche Veränderungen geht hat der Staat durchaus das Recht und meines Erachtens auch die Pflicht, einzugreifen, bis die Kinder die Entscheidung für sich selber treffen können.

 

Gruß

Goose

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Deutlich erkennbar ist bei diesen "Traditionen", daß der Mensch noch nicht mal einen halben Schritt von der Steinzeit weg ist.....

Das ist das Problem mit der Religion und dem Glauben.

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Sehe ich bei der "Beschneidung" (genauer Verstümmelung) von Mädchen deutlich anders. Das geht gar nicht.

Beschneiden von Mädchen hat mit Religion nichts zu tun. Keine Religion verlangt das Mädchen beschnitten werden. Das beschneiden/verstümmeln von Mädchen ist barbarisch, milde ausgedrückt.

 

Bei Buben ist es im Prinzip nur eine "kosmetische Operation" die keine negativen Auswirkungen hat.

 

MfG.

 

hartmut

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Grundsätzlich mag das stimmen. Wenn es aber um irreversibele körperliche Veränderungen geht hat der Staat durchaus das Recht und meines Erachtens auch die Pflicht, einzugreifen, bis die Kinder die Entscheidung für sich selber treffen können.

Vor was will hier der Staat die Buben schützen? Auf der ganzen Welt gibt es kein Problem damit das Moslem und Juden ihrer Buben beschneiden lassen, und so in die Religionsgemeinschaft aufgenommen werden. Die religiöse Erziehung obliegt nun mal den Eltern und nicht dem Staat.

 

Die Kinder werden nicht irgendwie verstümmelt, oder müssen befürchten das sie dadurch einen Schaden erleiden.

 

MfG.

 

hartmut

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Bei Buben ist es im Prinzip nur eine "kosmetische Operation" die keine negativen Auswirkungen hat.

Genau das sehen diverse Mediziner anders.

 

Zwei von drei erogenen Zonen werden entfernt, die dritte wird freigelegt und verliert somit ihre Berührungsempfindlichkeit.

 

Weiterhin wird die rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung beim Kind gewöhnlich ohne Betäubung durchgeführt und ist für das Kind mit erheblichen Schmerzen verbunden.

 

Gruß

Goose

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Das beschneiden/verstümmeln von Mädchen ist barbarisch, milde ausgedrückt.

Richtig.

 

Keine Religion verlangt das Mädchen beschnitten werden.
Leider wird es aber teilweise aus religiösen Gründen "empfohlen" oder gilt sogar als Pflicht (Schafiiten).

 

Ich meine, dass in solchen Fällen der Staat ganz klar das Recht und die Pflicht (siehe @Goose) hat, diese Barbarei zu verhindern. Religionsfreiheit hin oder her.

 

Gruß, Pedro.

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Grundsätzlich mag das stimmen. Wenn es aber um irreversibele körperliche Veränderungen geht hat der Staat durchaus das Recht und meines Erachtens auch die Pflicht, einzugreifen, bis die Kinder die Entscheidung für sich selber treffen können.

Vor was will hier der Staat die Buben schützen? Auf der ganzen Welt gibt es kein Problem damit das Moslem und Juden ihrer Buben beschneiden lassen, und so in die Religionsgemeinschaft aufgenommen werden. Die religiöse Erziehung obliegt nun mal den Eltern und nicht dem Staat.

 

Die Kinder werden nicht irgendwie verstümmelt, oder müssen befürchten das sie dadurch einen Schaden erleiden.

 

MfG.

 

hartmut

Es geht nicht um die religiöse Erziehung, es geht um körperliche EIngriffe.

 

Gruß

Goose

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Guest Kleiner Schelm

Manchmal stelle ich mir die Frage, ob es vor ein paar Jahren nicht doch sinnvoll gewesen wäre, den lieben Gott mit in die Verfassung zu schreiben, denn dann gäbe es diese Diskussion heute nicht. Natürlich musste man seinerzeit - mit gesenktem Blick in Richtung Ausland - das Thema Religionsfreiheit mal wieder als Vorwand benutzen, um ja nicht in der 33/45er Ecke zu landen. Es ist schon irgendwie traurig, wo das alles einmal enden wird.

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Bei Buben ist es im Prinzip nur eine "kosmetische Operation" die keine negativen Auswirkungen hat.

Da lesen sich aber so manche Arztberichte ganz anders. So kann es nämlich sehr wohl zu negativen Auswirkungen kommen.

 

Edit: ich sehe gerade, daß @Goose es schon an-/ausgeführt hat.

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Ich meine, dass in solchen Fällen der Staat ganz klar das Recht und die Pflicht (siehe @Goose) hat, diese Barbarei zu verhindern. Religionsfreiheit hin oder her.

Meinst Du jetzt Buben oder Mädels?

 

MfG.

 

hartmut

 

Genau das sehen diverse Mediziner anders.

 

Zwei von drei erogenen Zonen werden entfernt, die dritte wird freigelegt und verliert somit ihre Berührungsempfindlichkeit.

 

Weiterhin wird die rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung beim Kind gewöhnlich ohne Betäubung durchgeführt und ist für das Kind mit erheblichen Schmerzen verbunden.

Von mir verlangt man immer Quellen.

 

@Bluey Quelle?

 

MfG.

 

hartmut

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Auf der ganzen Welt gibt es kein Problem damit das Moslem und Juden ihrer Buben beschneiden lassen, und so in die Religionsgemeinschaft aufgenommen werden.

Mag sein. Aber vielleicht sollte man die "Buben" selbst entscheiden lassen und zwar dann, wenn sie in freier Willensentscheidung dazu in der Lage sind.

 

Gruß, Pedro.

 

Edit: Mit "Barbarei" meinte ich die Verstümmelung der Mädels, die leider eben doch teilweise religiös begründet wird.

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PedroK:

ja, der Unterschied ist mir klar.

 

Aber auch die Beschneidung von Mädchen kann mit religiöser Tradition begründet werden.

Oder einem Kind Ohrlöcher zu stechen - oder "Teller" in die Ohren einzupassen.

 

 

Die Frage ist also sollte man überhaupt?

 

Aber die ist ja entschieden.

 

Jetzt ist die Frage:

 

Wo ist die Grenze?

 

 

 

Und nochmal, was machen wir mit einem nicht religiösen Vater der sein Kind nur beschneiden lassen will "damit es so aussieht wie ich"?

Und der das auch so sagt...

 

 

Es gibt übrigens durchaus Jungen die nicht beschnitten werden wollen. Unglaublich.

Es kommt vor, daß Jungen aus irgendwelchen Gründen erst später beschnitten werden und damit nicht immer 100 % einverstanden sind.

So im Alter von 4-10. Was machst du da? Verantwortung der Eltern?

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Hallo, PedroK,

 

@andicorsa: Der Unterschied zwischen "männlicher" und "weiblicher" Genitalbeschneidung ist Dir klar, oder?

es ist anzunehmen, dass andicorsa den Unterschied kennt.

 

Ganz so falsch liegt er jedoch nicht, denn außer der religiösen Tradition gibt es m. E. nicht den geringsten Grund, weibliche oder männliche Genitalien "einfach so" zu beschneiden und deshalb kann man beides durchaus miteinander vergleichen.

 

Gründe für eine Beschneidung sehe ich nur, wenn es medizinisch notwendig ist, z. B., beim männlichen Genital, bei einer Phimose oder wenn es tatsächlich aus hygenischen Gründen passiert, was jedoch in unseren Breiten sicherlich nicht der Fall sein dürfte.

 

Die weibliche Beschneidung wurde und wird zu recht geächtet, mittlerweile sogar in vielen afrikanischen Ländern, denn sie ist unmenschlich und bringt nicht den geringsten Nutzen.

 

Hier beschwert sich keiner darüber, dass dieses Verbot gegen lange Traditionen verstößt.

 

Bei den Jungen dagegen heißt es plötzlich, dass man die Traditionen achten muss und dass es deshalb weiter erlaubt sein muss, diese gegen ihren Willen zu misshandeln.

 

Geht man mit einem Baby zum Ohrlochstechen, macht man sich mittlerweile, soweit ich es mitbekommen habe, strafbar, obwohl es für viele Tradition war, dass kleine Kinder (vorwiegend Mädchen) schon Ohrstecker bekommen.

 

Wo ist da die Logik?

 

Es gibt Naturvölker, bei denen es Tradition ist, schon kleinen Kindern Holzstäbe durch die Lippen zu bohren oder ähnliches.

 

Würde jemand hier so etwas mit einem Kind machen, mit der Begründung, dass er von so einem Naturvolk abstammt und nur die Traditionen pflegt, würde er mit Sicherheit zur Anzeige gebracht, selbst, wenn seine Angaben zutreffen.

 

Sind die Traditionen der Naturvölker weniger wert?

 

Nicht, dass ich falsch verstanden werde:

 

Jeder soll seinen Glauben so leben, wie er es für richtig hält und Traditionen, egal, ob religiöse oder weltliche, sind oft eine wunderbare Sache und erhaltenswert.

 

Problematisch sehe ich es jedoch, wenn dieser Glaube dazu führt, dass jemand anderes geschädigt oder gegen seinen Willen zu etwas gezwungen wird, und das ist nun mal bei der Beschneidung der Fall.

 

Ein Kompromiss wäre hier, die Beschneidung des männlichen Gläubigen ab einem gewissen Lebensalter durchzuführen, wenn er sich selber dafür entscheiden kann (und nicht muss).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo Nachteule,

 

ich bin mir noch nicht so ganz sicher, worauf @andicorsa hinaus will.

 

Für mich ist es relativ einfach: In Kinder werden keine Löcher gemacht und an Kindern wird auch nicht herumgeschnippelt, bevor sie die dazu notwendige Entscheidung selbst treffen können. (außer bei medizinisch notwendigen Eingriffen)

 

Und zur Religionsfreiheit:

 

Religion wird oft bzw. überwiegend benutzt, um auf widerwärtigste Weise Macht auszuüben.

 

Daher sehe ich „Religionsfreiheit“ (sehr verkürzt) so:

Jeder soll glauben, was er will. Solange er aber auf „teutschen“ Erden wandelt, gibt es nur einen Jefe: Nämlich die Verfassung (bzw. das GG).

 

Gruß, Pedro.

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Von mir verlangt man immer Quellen.

 

@Bluey Quelle?

Die würde ich Dir sehr gerne benennen. Hättest Du einige Tage vorher gefragt, wäre es mir vllt auch möglich gewesen. So kann ich leider nur sagen, daß ich es in einem Artikel in der Tagespresse oder im Internet gelesen habe. In diesem wurde das von Ärzten so geäußert. Wenn ich es wiederfinde, werde ich die Quelle benennen bzw. verlinken.

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Daher sehe ich „Religionsfreiheit“ (sehr verkürzt) so:

Jeder soll glauben, was er will. Solange er aber auf „teutschen“ Erden wandelt, gibt es nur einen Jefe: Nämlich die Verfassung (bzw. das GG).

Du weißt aber das Artikel 4 GG gerade die Religion schützt?

 

 

Art 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

 

MfG.

 

hartmut

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Würde eher sagen, eine total kranke Sexualmoral.
Jup. Und damit sind wir wieder bei der Religion.

Da bin ich völlig bei Dir. Allerdings soll das in Afrika eher weniger religiös begründet sein, sondern viel mehr damit, damit man einem Aberglauben nachhängt, wonach ohne weibliche Beschneidung der Mann beim Geschlechtsverkehr "Schaden" neben könnte. In manchen Regionen will man so wohl auch vermeiden, daß die Frau zuviel Lust empfinden kann und womöglich fremdgehen will.

 

So oder so jedenfalls ein völlig krankes Ritual.

 

 

Was die männliche Beschneidung betrifft, so frage ich mich, warum man nicht so lange damit wartet, bis das Kind alt genug ist, um selbst zu entscheiden, ob es das möchte oder nicht. Manchmal habe ich den Eindruck, daß man genau das nämlich zu vermeiden sucht. Man schafft irreversible Verhältnisse und verhindert damit, daß sich jemand ggf. dagegen entscheidet.

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Die würde ich Dir sehr gerne benennen. Hättest Du einige Tage vorher gefragt, wäre es mir vllt auch möglich gewesen. So kann ich leider nur sagen, daß ich es in einem Artikel in der Tagespresse oder im Internet gelesen habe. In diesem wurde das von Ärzten so geäußert. Wenn ich es wiederfinde, werde ich die Quelle benennen bzw. verlinken.

Lass mal, kann ich selber finden wenn ich will.

 

Mir geht es nur darum das Eltern für ihre Kinder Entscheidungen treffen müssen, dazu gehört auch die religiöse Erziehung. Und da gibt es Riten die harmlos sind wie warmes Wasser über den Kopf, oder eben die Beschneidung, oder eben gar keine religiöse Erziehung, Sollen die Eltern halten wie sie wollen. Da hat der Staat sein Recht verloren. Oder wärst Du begeistert wenn der Staat plötzlich deine Kinder in eine Koranschule stecken würde?

 

MfG.

 

hartmut

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Du weißt aber das Artikel 4 GG gerade die Religion schützt?

Und wo steht da, daß man jemandem (ggf. gegen seinen Willen) körperliche Schmerzen und Schaden zufügen darf?

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Das neue Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Häufig hat in diesem Kreisen nämlich der "Onkel" oder ein befreundeter Metzger diesen Eingriff vorgenommen. Das ist jetzt verboten. Ein von eigenen Stellen gefordertes Mindestalter von z.B. 14 Jahren fehlt aber.

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Du weißt aber das Artikel 4 GG gerade die Religion schützt?

Selbstverständlich. Ich würde es aber anders formulieren. Das GG schützt die Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der Ausübung der Religion. Das ist auch gut so.

 

Es stellt diese Freiheiten aber keineswegs über andere Freiheiten und Rechte.

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Oder wärst Du begeistert wenn der Staat plötzlich deine Kinder in eine Koranschule stecken würde?

Du versuchst das Prinzip auf den Kopf zu stellen. Der Staat sollte dafür sorgen, dass kein Kind irgendeiner religiösen Indoktrination zum Opfer fällt.

 

@Bluey: Leider wird Religion aber auch in dem Fall zur Begründung der Barbarei benutzt.

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Und wo steht da, daß man jemandem (ggf. gegen seinen Willen) körperliche Schmerzen und Schaden zufügen darf?

In den Polizeigesetzen der Länder? :think:

 

scnr.

 

Da fängt schon bei der ersten medizinischen Behandlung an. Könnte man auch sagen Medizin ist Glaubenssache. Der eine liebt Naturmedizin, andere mögen lieber Schulmedizin.

 

MfG.

 

hartmut

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Du versuchst das Prinzip auf den Kopf zu stellen. Der Staat sollte dafür sorgen, dass kein Kind irgendeiner religiösen Indoktrination zum Opfer fällt.

Und was ist mit den Christlichen Schulen und Kindergärten, mit Religionsunterricht usw.? Der Staat ist in der Hinsicht nicht gerade zimperlich.

 

Auch das Grundgesetz ist nicht ohne Religionsbezug

 

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

 

MfG.

 

hartmut

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Und was ist mit den Christlichen Schulen und Kindergärten, mit Religionsunterricht usw.? Der Staat ist in der Hinsicht nicht gerade zimperlich.

Das halte ich persönlich auch für falsch. Und letztlich muß nur am Reli-Unterricht teilnehmen, wer auch der (ev./kat.) Kirche angehört.

 

Auch das Grundgesetz ist nicht ohne Religionsbezug

Sollte man IMO überarbeiten.

 

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

Allerdings hat man beim Schwur wiederum die Freiheit, diesen auch ohne Glaubensbekenntnis abzugeben.

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Das ist eine Stellungnahme von Medizinern die strikt gegen Beschneidung sind.

 

MfG.

 

hartmut

Kannst du auf die Argumente in dem Link auch eingehen oder lehnst du sie schlicht und unreflektiert ab, weil sie nicht deine Meinung teilen? Meinst du, die Hinweise auf die Schmerzen bei einer Beschneidung ohne Betäubung sind erfunden? Wie hoch ist die Quote von Komplikationen nach deinen Quellen?

 

Daher sehe ich „Religionsfreiheit“ (sehr verkürzt) so:

Jeder soll glauben, was er will. Solange er aber auf „teutschen“ Erden wandelt, gibt es nur einen Jefe: Nämlich die Verfassung (bzw. das GG).

Du weißt aber das Artikel 4 GG gerade die Religion schützt?

 

 

Art 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

 

MfG.

 

hartmut

 

 

Du kennst aber auch Art. 2(2) GG

 

 

 

Artikel 2 GG

 

 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

 

 

 

Die würde ich Dir sehr gerne benennen. Hättest Du einige Tage vorher gefragt, wäre es mir vllt auch möglich gewesen. So kann ich leider nur sagen, daß ich es in einem Artikel in der Tagespresse oder im Internet gelesen habe. In diesem wurde das von Ärzten so geäußert. Wenn ich es wiederfinde, werde ich die Quelle benennen bzw. verlinken.

Lass mal, kann ich selber finden wenn ich will.

 

Mir geht es nur darum das Eltern für ihre Kinder Entscheidungen treffen müssen, dazu gehört auch die religiöse Erziehung. Und da gibt es Riten die harmlos sind wie warmes Wasser über den Kopf, oder eben die Beschneidung, oder eben gar keine religiöse Erziehung, Sollen die Eltern halten wie sie wollen. Da hat der Staat sein Recht verloren. Oder wärst Du begeistert wenn der Staat plötzlich deine Kinder in eine Koranschule stecken würde?

 

MfG.

 

hartmut

Du kannst die Taufe als Ritus ohne körperlichen Eingriff wohl kaum mit dem körperlichen EIngriff der Beschneidung vergleichen.

 

Wie siehst du es, wenn ein kleines Kind nach einem Unfall schwer verletzt wird und nur durch die Gabe einer Bluttransfusiom überleben würde, die Eltern jedoch dummerweise Angehörige der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas sind?

 

Gruß

Goose

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Und was ist mit den Christlichen Schulen und Kindergärten, mit Religionsunterricht usw.? Der Staat ist in der Hinsicht nicht gerade zimperlich.

Als ich zur Schule ging, hatte ich die freie Wahl zwischen Religionsunterricht und den entsprechenden Alternativen.

 

Und selbst der Religionsunterricht drehte sich um das „Phänomen“ Religion in all seinen Facetten, nicht um Indoktrination. (Bei Euch in BW mag das bis heute anders sein, do isch ja sogar des Blechle heilig ;))

 

Gruß, Pedro.

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Das halte ich persönlich auch für falsch. Und letztlich muß nur am Reli-Unterricht teilnehmen, wer auch der (ev./kat.) Kirche angehört.

Und wer bestimmt das? Soll man da den Eltern reinreden?

 

Auch das Grundgesetz ist nicht ohne Religionsbezug

Sollte man IMO überarbeiten.

Eher wie teilweise das GG ausgelegt wird.

 

Allerdings hat man beim Schwur wiederum die Freiheit, diesen auch ohne Glaubensbekenntnis abzugeben.

Wäre auch widersinnig wenn ein Atheist auf die Bibel schwört.

 

MfG.

 

hartmut

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Kannst du auf die Argumente in dem Link auch eingehen oder lehnst du sie schlicht und unreflektiert ab, weil sie nicht deine Meinung teilen? Meinst du, die Hinweise auf die Schmerzen bei einer Beschneidung ohne Betäubung sind erfunden? Wie hoch ist die Quote von Komplikationen nach deinen Quellen?

Die Frage nach Komplikationen war doch damit beantwortet. Reicht mir.

 

Du kennst aber auch Art. 2(2) GG

Habe ich nicht gesagt das sich hier zwei Grundrechte tangieren? Denke doch.

 

Du kannst die Taufe als Ritus ohne körperlichen Eingriff wohl kaum mit dem körperlichen EIngriff der Beschneidung vergleichen.

Kann ich, weil ich den Eingriff für nicht so gravierend halte. Für weniger gravierend als die spätere religiöse Erziehung.

 

Wie siehst du es, wenn ein kleines Kind nach einem Unfall schwer verletzt wird und nur durch die Gabe einer Bluttransfusiom überleben würde, die Eltern jedoch dummerweise Angehörige der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas sind?

Das muss respektiert werden. Du hast deine weltlichen Werte, die Eltern eben ihre religiöse Überzeugung.

 

Dem einen ist das irdische Leben wichtig, und dem anderen eben das Leben nach dem Leben.

 

MfG.

 

hartmut

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Als ich zur Schule ging, hatte ich die freie Wahl zwischen Religionsunterricht und den entsprechenden Alternativen.

Und meine Mutti hat im Ev. Kindergarten gearbeitet, da haben auch Moslems das Vaterunser gebetet.

Geschadet hats scheinbar nicht.

 

Und selbst der Religionsunterricht drehte sich um das „Phänomen“ Religion in all seinen Facetten, nicht um Indoktrination. (Bei Euch in BW mag das bis heute anders sein, do isch ja sogar des Blechle heilig ;))

Wie würdest Du einen Unterricht der religionsbezogen ist nennen?

 

MfG.

 

hartmut

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