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Blogblick: Durchsuchung Der Wohnung Wegen Owi


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Aus einem Blog einer Berliner Kanzlei:

 

Ein Motorradfahrer war zu schnell. Das Gericht veranlasst deshalb eine Wohnungsdurchsuchung um die Kleidung des Motorradfahres sicher zu stellen.

 

Die Richter (oder waren es auch Richterinnen?) vertreten - mutmaßlich nach dem Mißbrauch besagter Kekse - allen Ernstes am 29.12.2011 die Ansicht (1 QS 248/11 OWi), die Durchsuchung einer Wohnung und Beschlagnahme einer Lederhose im verkehrsordnungswidrigkeitrechtlichen Bussgeldverfahren sei verhältnismäßig.

Weiter: http://www.kanzlei-hoenig.de/2012/razzia-wegen-einer-bussgeldsache/

 

Wenn also wegen sowas schon die Wohnung durchsucht werden kann, dann gute Nacht Deutschland. Zweite Erkenntniss: die benutzten Klamotten eine Zeitlang auslagern und die Reservesachen benutzen.

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Hallo,

die Alternative ist eine sehr deutlich bußgeldbewehrte generelle Fahrtenbuchpflicht für Biker, als Fahrer ( Äquivalent FahrerkarteLKW aber auf Papier ) und als Halter von Bikes. Das Ministerium könnteauch auf gerichtfeste GPS-Logger für Bikes zu fordern....

Wer die sTVO konsequent einhält braucht derzeit nichts zu befürrchten, die evtl. Dokumentenpflicht verdanken dann aber korrekt fharende Bikder den Vollgaskrawallern.

 

Waum wohl gibt es an "schönen" Strecken Sonntagsbikeverbote? Weil zuvile Deppen jenseits der STVO rumrasen! Jeder der vorsätzlich die STVO nicht einhält ist ein Depp.

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Wenn also wegen sowas schon die Wohnung durchsucht werden kann, dann gute Nacht Deutschland.

Natürlich geht das. Wurde hier schon des öfteren gesagt, aber man glaubt uns ja nicht.

 

Zweite Erkenntniss: die benutzten Klamotten eine Zeitlang auslagern und die Reservesachen benutzen.

Wenn man denn eine 2. Garnitur hat.

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Das Ministerium könnteauch auf gerichtfeste GPS-Logger für Bikes zu fordern....

 

Dieses Geraet koennte nun beweisen, dass das Mopped an Ort und Stelle war - aber nicht mit wem. Oder weisst Du von einer Neuentwicklung in Sachen GPS?

 

Dein anderes Geseiere in Sachen Forderungen fuer Moppeds vergiss am Besten mal wieder ganz schnell.......

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Natürlich geht das. Wurde hier schon des öfteren gesagt, aber man glaubt uns ja nicht.

Gehen tut viel. Aber wie auch dem Blog zu entnehmen und die dort verfassten Kommentare geht es um die Verhältnismäßigkeit. Eine Wohnraumdurchsuchung, der durch das Grundgesetzt zur geschützten Privatsphäre gehört, wegen einer OwI für die maximal 120€ Buße droht? Das kanns ja wohl nicht sein.

 

Wenn man denn eine 2. Garnitur hat.
Wer ein bisschen länger fährt hat sowas sicher. Ich habe sogar inzwischen 5 :) Allerdings bin ich da aus einigen rausgewachsen oder die sind eingelaufen.
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...wegen einer OwI für die maximal 120€ Buße droht? Das kanns ja wohl nicht sein.

Warum kann das denn nicht sein? Immerhin hat das ein Richter angeordnet.

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Warum kann das denn nicht sein? Immerhin hat das ein Richter angeordnet.

Das es sein kann weißt Du selber.

 

Es gibt aber immer noch ein paar Bürger die glauben das die Abwehrrechte, allgemein Grundrechte genannt, gegen den Staat noch existieren.

 

Das es nicht mehr der Fall ist, sehen wir an diesem Beispiel. Die Abwehrrechte werden immer mehr abgebaut. Nenne nur mal, Gefahr in Verzuge.

 

MfG.

 

hartmut

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Immerhin hat das ein Richter angeordnet.
Kein Argument. Wie jeder weiß, der es wissen will und sich ein bißchen mit dem Thema befasst, gibt es immer wieder Fälle, in denen dem Richter die Durchsuchungsanordnung um die Ohren gehauen wird.
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Hallo, Zarzal,

 

es wäre sicher hilfreich, die Hintergründe zu kennen.

 

Bei einem Kradfahrer, der vorher noch nie oder nur selten aufgefallen ist, dürfte so eine Maßnahme kaum angeordnet werden.

 

Bei einem Fahrzeughalter, dessen Krad regelmäßig auffällt und der sich immer wieder damit heraus redet, dass er sich nicht an den Fahrer erinnern kann und der möglicherweise auch sein schon auferlegtes Fahrtenbuch nicht führt, wäre so eine Maßnahme dagegen denkbar.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@nachteule: Bei "Tübingen" wird doch alles klar.

 

Eigentlich wollte ich ja schreiben, eine Lederkombi am Haltersitz ist ja noch längst kein Nachweis auf den tatsächlichen Fahrer, sondern wie im Blog erwähnt nur ein Indiz. Mir wird aber schlecht, wenn ich im Blog vom o. g. Link lese:

 

...wurde verurteilt, das OLG Stuttgart hat die Rechtsbeschwerde verworfen. Denn: Die Durchsuchung war ein voller Erfolg - in Verbindung mit einem anthropologischen Vergleichsgutachten, das sich (auch) auf die Kleidung als Anküpfungstatsache stützen konnte.

 

Hat jemand dieses Urteil zur Hand?

:nolimit:

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@bluey: Man sollte immer wissen, wie Gerichte ticken, gerade bei weltfremde und hinkonstruierte Urteile. Übel sind dann Fehlinterpretationen ins Allgemeine. Offensichtlich war die Überführung ein "Gesichtsgutachten" und die Lederkombi lediglich eine "Anknüpfungstatsache", was für ein Unwort. Hier hat wohl ein Kenner im Blog geschrieben.

Interessiert Dich das tatsächliche Urteil denn nicht? Dann hätte nicht nur @nachteule mehr Wissen über die Hintergründe.

:nolimit:

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  • 4 years later...

..... weltfremde und hinkonstruierte Urteile.

@bluey: Bestätigt. Soviel wieder zu Klarheit meiner Glaskugel. Das Untergericht Reutlingen, das Landgericht Tübingen sowie die Polizei wurden vom Bundesverfassungsgericht abgewatscht:

 

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/07/rk20160714_2bvr274814.html

 

Moral der Geschicht, beim Abzocken übertreibt man es nicht!

:nolimit:

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Zusammenfassung des Urteils:

1. Durchsuchung ist grds. zulässig wenn

a) das Gesicht nicht erkennbar ist

b) erhebliche Überschreitung vorliegt

c) Voreintragungen im Zentralregister vorliegen.

 

Das Gericht hat hier die Durchsuchung als unzulässig weil nicht angemessen angesehen.

Sie war nicht angemessen weil

a) das Gesicht erkennbar war (da hätte man ein Gutachten erstellen lassen können)

b) die Überschreitung (30 km/h) nicht erheblich war

c) keine Voreintragungen vorhanden waren bzw.

d) keine Verfahren gegen den Halter vorlagen, die eingestellt werden mussten, da der Fahrer nicht zu ermitteln war.

 

Also: wer als Motorradfahrer eine Hausdurchsuchung vermeiden will, sollte keine Sturmhaube aufsetzen

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....Also: wer als Motorradfahrer eine Hausdurchsuchung vermeiden will, sollte keine Sturmhaube aufsetzen

Was wäre mit einhalten der Verkehrsregeln?

 

 

 

Ansonsten zwei Dinge:

Grundrechte haben nicht den Zweck die staatliche Verfolgung von Unrecht zu vereiteln.

 

Der Eingriff in Artikel 13 ist ein großer Eingriff eine VerkehrsOwi ist ein kleiner Verstoß. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung muss also in die Waagschale des Aufklärungsinteresse noch etwas gelegt werden.

 

Möglich, ja. Jedoch eher selten.

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@bluey: Bestätigt. Soviel wieder zu Klarheit meiner Glaskugel. Das Untergericht Reutlingen, das Landgericht Tübingen sowie die Polizei wurden vom Bundesverfassungsgericht abgewatscht:

 

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/07/rk20160714_2bvr274814.html

 

Moral der Geschicht, beim Abzocken übertreibt man es nicht!

Siehe Beitrag von @hawethie. Wenn selbst Dein Blick schon völlig vernebelt ist, verwundert es mich nicht, daß Du die Nebelschwaden Deiner Glaskugel nicht mehr erkennst.

 

 

.... dem angehenden Dr. ...

:lol: Der war gut! Der wird alles, aber ganz sicher kein Dr. mehr.

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Was wäre mit einhalten der Verkehrsregeln?

 

Ich wollte dem angehenden Dr. nicht mit so profanen Dingen kommen

 

Leute, das ist doch billigstes Cop-/Überwacher-Stammtischtotschlagargument. Fragwürdig grundsätzlich sind :70: agO, also waren die :100: wirklich nun nichts. Umso mehr muß man sich fragen, was da das AG Reutlingen&Co geritten hat?

 

@hawethie: Keine Gericht wird nun mehr so blöd sein, rechtswidrig in dieser Sache zu agieren, sprich erneut sich an die Grenzen ranzutasten. Was passiert eigentlich in einer Richter-Laufbahn, wenn man von Karlsruhe zurecht gestutzt wurde?

 

@bluey: Auffällig ist, daß Du erneut keinen Beitrag zur Sache ablieferst. Gerade Du selbst als Moppedfahrer, Banausenjäger und AG-Kenner!

:nolimit:

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1. Fragwürdig grundsätzlich sind :70: agO,

2. @hawethie: Keine Gericht wird nun mehr so blöd sein, rechtswidrig in dieser Sache zu agieren, sprich erneut sich an die Grenzen ranzutasten.

3. Was passiert eigentlich in einer Richter-Laufbahn, wenn man von Karlsruhe zurecht gestutzt wurde?

(Nummerierung von mir)

1. ich kenne die Ecke, wo das Schild stand nicht - du?

2. wär ich mir nicht so sicher - schließlich war es hier ein Einzelfall mit einer Einzelfallentscheidung. Das BVerfG hat sogar ziemlich deutlich aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen eine Durchsuchung rechtmäßig gewesen wäre. DAS könnte Gerichte sogar eher dazu veranlassen, mal eine solche anzuordnen - schließlich braucht man ja nur die Punkte durchzugehen, die genannt wurden. (s. dazu mein Post von oben)

3. nix - schließlich ist Recht nicht eindeutig - sonst gäbe es ja keine Berufungs- und Revisionssinstanzen und Urteile würden nach Eingabe der Fakten durch Programme erstellt

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@bluey: Auffällig ist, daß Du erneut keinen Beitrag zur Sache ablieferst. Gerade Du selbst als Moppedfahrer, Banausenjäger und AG-Kenner!

Wir wissen doch beide, daß Du nur eine Wahrheit anerkennst. Und das ist die, die Du Dir regelmäßig so zurecht bastelst.
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@bluey: Das sagt gerade der Richtige :rofl: ! Ich wollte ja nie das von Dir und @harryb mir gegenüber oft benutzte und überstrapazierte "you make my day" benutzen, aber hier passt es in der Tat voll. Gerade die Polizei strotzt in Sachen Verkehrsüberwachung nur so voll Halbwahrheiten. Kann man auch als Halblügen bezeichnen. Es gibt aber nur eine (umfassende) Wahrheit!

 

Zurück zum Thema: Dein Statement "immerhin von einem Richter angeordnet" sagt alles. Von Cops mit Rückgrat und gesundem Menschenverstand kann man schon erwarten, daß sie offensichtlich verfassungswidrige "Gerichtsbefehle" nicht ausführen!

:nolimit:

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(Nummerierung von mir)

1. ich kenne die Ecke, wo das Schild stand nicht - du?

 

 

@hawethie: Ich kenne höchstwahrscheinlich die Ecke, habe aber nicht danach recherchiert. Wozu auch? Grundsätzlich ist erstens BaWü überreglementiert und zweitens können außerhalb geschlossener Ortschaften Gefahren mit Gefahrenschilder ausgeschildert werden.

 

 

2. wär ich mir nicht so sicher - schließlich war es hier ein Einzelfall mit einer Einzelfallentscheidung.

 

Klar, ist der Klassiker, wie z. B. die Vorsatzahndung von Bußgeldstellen, sprich die Grenzen auszuloten (= weit aus dem Fenster lehnen) um eine "gefestigte" Rechtssprechung zu bekommen. Hier in BaWü stellt sich die Frage, ob die Anweisung von "oben" kam (dafür sprechen die zwei Parallelfälle) und Amtsrichter als Baueropfer verheizt worden sind bzw. als Helden angesehen werden sind oder ob der Impuls aus Richterstammtischen gekommen ist.

 

Das BVerfG hat sogar ziemlich deutlich aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen eine Durchsuchung rechtmäßig gewesen wäre. DAS könnte Gerichte sogar eher dazu veranlassen, mal eine solche anzuordnen - schließlich braucht man ja nur die Punkte durchzugehen, die genannt wurden. (s. dazu mein Post von oben)

Wie Du oben gesagt hast, Einzelfall! Welches Gericht will sich nun an Einzelfallgrenzwerte rechtswidrig rantasten? Eine Hausdurchsuchung bei 1 km/h über dem Fall bleibt verfassungswidrig!

 

3. nix - schließlich ist Recht nicht eindeutig

 

Stimmt leider, "Recht" ist keine klare 0-1-Wissenschaft (sorry @mace), also die berühmte Gotteshand auf hoher Seefahrt!

:nolimit:

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ach ja - wenn du mal nix zu sagen hast... warum tust du es nicht?

 

zu 1. ich kenne die Ecke immer noch nicht und weiss daher nicht, ob die Begrenzung angemessen/richtig oder sonst was ist.

zu 2. Gerichte entscheiden immer aufgrund von Einzelfällen - es ist nicht deren Aufgabe, allgemeingültige Regeln zu schaffen - das ist Aufgabe des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers. Kein Amtsrichter wird "verheizt", weil sein Urteil in der höheren Instanz nicht bestätigt wird - das kommt vor - muss aber nicht.

zu den Durchsuchungen: du solltest nochmal genau lesen, was das BVerfG geschrieben hat (der letzte Satz von dir (mit den 1 km/h)zeigt, dass du das nicht getan hast)oder - wenn dir das zu kompliziert ist - meine Zusammenfassung in #20.

zu 3 das "leider" verstehe ich nicht - schließlich ist das Ausdruck der richterlichen Unabhängigkeit - auf die wir in D durchaus Stolz sein können.

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Ich kenne höchstwahrscheinlich die Ecke, habe aber nicht danach recherchiert. Wozu auch?

Immerhin bist Du so ehrlich und gibst zu, daß Du Dir Deine schönen Vorurteile nicht durch Tatsachen kaputtmachen lassen willst.

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Gerechnet hat er damit schon, denn ansonsten hätte er den Kombi nicht verschwinden lassen.

 

Wie kommt man aber auf die Idee die (erste) Durchsuchung von der Dienststelle erledigen zu lassen, wo der Betroffene seinen Dienst verrichtet. :think:

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hallo,

wie wäre die Lösung ohne Hausdurchsuchungen auf diese Art:

 

1. Der "Joker" ich weiß nicht wer mit dem Motorrad fuhr wird seitens der Behörde mit Fahrzeug- und Fahrerfahrtenbuchauflage beantwortet. ( In der Luftfahrt selbstverständlich auch ohne Verstoß im Vorraus absolute Pflicht )

 

2. Nicht ordungsgemäße Fahrtenbuchführung bedeutet vollständigen dauerhaften Entzug der Fahrerlaubniss, rechtlich fahren ohne Fahrterlaubniss. Die persönliche Fahrtebuchführung mit Eintrag des Fahrzeuges, Ort und Uhrzeit des Fahrtbeginn bereits vor der Abfahrt als Auflage für die Gültigkeit der Fahreralubniss...!! Wichtig wäre das bei Führung von Fahrzeugen deren Halter keine Fahrtenbuchpflicht auferlegt bekamen...

 

 

Dann käme kein Gericht auf die Idee wegen einer Kombi eine Hausdurchsuchung zu gnehmigen.

 

Und wem die Methode nicht passt hat 2 Möglichkeiten:

 

a) die STVO einhalten.

 

b) Immer sich erinnern wer das Fahrzeug im fraglichen Zeitraum unter seiner Verfügung hatte.

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