nubiracdx 1 Posted October 6, 2012 Report Share Posted October 6, 2012 Hallo, in irgendeinem Forum wurde solch Thema schon angesprochen aber ich weiss nicht mehr wann und wo. In vielen Wohngebieten (so auch bei und - siehe Bild) gehen von der Zufahrsstrasse auch Strassen oder Hausumfahrten ab. Diese sind lediglich durch anderen Strassenbelag (Pflastersteine) von der Zufahrtstrasse abgehoben.Sie schließen völlig gerade ohne abgesenken Bordstein an die Strasse an (siehe Bild). Wie sind hier die Vorfahrtsregeln.Sind derartige von einer Zufahrsstrasse abgehenden Strassen untergeordnet oder gilt Rechts vor Links. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 6, 2012 Report Share Posted October 6, 2012 Für mich sind das Grundstückszufahrten, sprich der Weg und die Parkplätze liegen auf privaten Grund.Wer aus der Grundstückszufahrt kommt muss warten. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 6, 2012 Report Share Posted October 6, 2012 Für mich sind das Grundstückszufahrten, sprich der Weg und die Parkplätze liegen auf privaten Grund.Wer aus der Grundstückszufahrt kommt muss warten. MfG. hartmut Richtig. §10 StVO ist die passende Norm. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.