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bei grünen Pfeil nicht angehalten !


Guest calimero

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Guest calimero

Hallo !

 

Meine Chefin ist ganz besorgt, ich solle folgende Information einholen :

 

Sie hat an einer roten Ampel mit grünen Pfeil nicht angehalten, sondern ist in Pfeilrichtung abgebogen.

Sie wurde sofort rausgezogen und nun hat sie Angst, daß Ihr Führerschein weg ist !!!

 

Was für eine Strafe erwartet Sie den jetzt ?

 

Da ich hier nicht Mitglied bin, könnt Ihr bitte eine Antwort auch an folgende Mail richten:

 

benserazid@web.de

 

oder mir sagen wo ich rauskriege, wieviel sie bezahlen muss !

 

 

Danke Jungs und weiter so !

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Ihren Führerschein ist sie sicher nicht los, falls sie noch keine Voreintragungen in Flensburg hat.

 

Für "Missachtung des STOP-Zeichens mit Gefährdung" gibt es 50Euro Strafe und 3 Punkte.

 

Schlimmer wird es mit Sicherheit nicht, den genauen Verstoß habe ich leider nicht vorliegen ;) .

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Wenn die Ampel Rot ist heisst das ja das die andere Fahrtrichtung (sprich der Querverkehr) grün hat. Wenn ich dann in die Kreutzung einfahre gefährde ich doch recht schnell andere VT. Oder wann spricht man von Gefährdung? Wenn ein anderer wegen mir Bremsen muss? Mit Gefärdung wären es ja dann doch schon 125€, 4 Punkte und ein Monat zu Fuss gehen. Kann mich da mal jemand aufklären?

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@hugo:

 

darüber kann ich dir auch nichts sagen, aber ich weiß halt soviel, dass bei uns schon kontrolliert wurde, und die wo nicht anhielten bekamen diese 3 punkte und 50 € aufgebrummt.

 

außerdem: wenn man an der haltelinie nicht anhält, muss man nicht unbedingt jemanden damit gefährden, wenn

1. niemand kommt

2. kann man bei verkehr auch noch an der sichtlinie anhalten( wo es ja vorfahrtachten heißt), dann hat man ebenfalls gegen die regel verstoßen, aber trotzdem niemand gefährdet....

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Oder wann spricht man von Gefährdung?

 

Hier wird eine konkrete Gefährdung vorausgesetzt. Es reicht also nicht, daß dein verhalten evtl. jemanden gefährden könnte, wenn dieser in dem Augenblick dort gewesen wäre. Es muß eine tatsächliche Gefährdung vorgelegen haben, d.h., ein anderer muß durch seine Reaktion (starkes Bremsen, Ausweichen) einen Unfall verhindert haben.

 

Gruß

Goose

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Wie ist das mit einem Stopschild? Habe hier herausgelesen, das dies ebenfalls auch ohne Gefährdung 50€ und 3 Punkte bringt! Habe gedacht, ohne Gefährdung läge das bei etwa 15 bis 30€. Denn Stopschildüberfahren ist j schon sowas we ein Kavaliersdelikt, die wenigsten kommen wirklich zum Stehen.

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Wie ist das mit einem Stopschild? Habe hier herausgelesen, das dies ebenfalls auch ohne Gefährdung 50€ und 3 Punkte bringt! Habe gedacht, ohne Gefährdung läge das bei etwa 15 bis 30€. Denn Stopschildüberfahren ist j schon sowas we ein Kavaliersdelikt, die wenigsten kommen wirklich zum Stehen.

 

Ja, 50 € und 3 Punkte ist richtig .

Ist IMHO aber auch nicht sinnvol an der Haltlinie anzuhalten, um dann zur Sichtlinie zu fahren um dann nochmal zu halten und zu schauen...

 

Ich persönlich halte auch nur an der Sichtlinie, bzw. wenn frei ist, auch gar nicht... ;)

 

Grobi

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Wie ist das mit einem Stopschild? Habe hier herausgelesen, das dies ebenfalls auch ohne Gefährdung 50€ und 3 Punkte bringt!

 

Das ist falsch.

 

Hier die entsprechenden Auszüge aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog:

108112 Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein

anderer wesentlich behindert +) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206.

§ 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 33 BKat

 

25 Euro, kein Punkt

 

-----

 

108606 Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein

Vorfahrtberechtigter gefährdet +) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen

205/206.

§ 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat

 

50 Euro, 3 Punkte

 

-----

 

141600 Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206) und

gefährdeten +) dadurch andere.

§ 41 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG

50 Euro, 3 Punkte

 

-----

 

108607 Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum

Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206.

§ 8 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat;

§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

 

60 Euro, 3 Punkte

 

-----

 

141601 Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206) Es

kam zum Unfall.

§ 41 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat;

§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

 

60 Euro, 3 Punkte

 

Diese Tatbestände greifen aber alle nur bei einer Gefährdung / Schädigung

 

Für das einfache Mißachten des Stopschildes ohne Gefährdung, Schädigung oder Behinderung gilt

141136 Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206)

§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 136 BKat

10 Euro, kein Punkt

 

Gruß

Goose

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@ goose: Ist mir schon klar das ich tatsächlich jemanden gefährden muss. Wollte damit nur sagen: Wenn ich einfach in die Kreutzung einfahre ist die Chance im Berufsverkehr niemanden zu gefähren nahe null. Wollte nur mal wissen ob ich das mit der Gefährdung noch richtig in Erinnerung hatte.

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