Maddy1223 1 Posted September 24, 2012 Report Share Posted September 24, 2012 Moin Moin. Kleine Frage an Euch Ist ein AG dazu verpflichtet, beim Abschluss des Arbeitsvertrages VWL anzubieten. Ein guter Freund von mir hat über 8 Ecken und Kanten gehört das er es anbieten muss und man sichdann überlegen kann ob man esA. Annimmt oderB. Ablehnt, dieses aber unterschreiben muss. Er meint, er kann nach 2 Jahren Betriebszugehörigekeit die VWL einklagen da es ihm nicht angeboten wurde.Meines Erachtens Quatsch, er schwört drauf.Was sagt ihr. Im Netz findet man leider auch nichts. Danke Schonmal Mfg Maddy Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 24, 2012 Report Share Posted September 24, 2012 ich meine man kann das nicht einklagen, die VWL sind eine freiwillige Leistung des AG. Wenn man das Einklagen könnte, gäbe es im Netz sicherlich Treffer bei der Suche. Was sagt Wiki dazu? Die vermögenswirksame Leistung (vL) ist eine im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber in Deutschland. Man kann diese Frage also nicht pauschal beantworten, es kommt auf die Branche und deren Tarifvertrag, bzw die Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat oder auch den Arbeitsvertrag an. Da musst Du Dich (oder der Freund) bei der Gewerkschaft, bzw dem Betriebsrat schlau machen. Quote Link to post Share on other sites
Maddy1223 1 Posted September 24, 2012 Author Report Share Posted September 24, 2012 Hat er schon und angeblich muss man es als AG anbieten. Wenn man es einklagen könnte wie sollte man dann auf die Summe kommen ?Der AG kann ja bestimmen wieviel gezahlt wird. Somit hat man ja nichtmal einen Wert wonach man gehen könnte. Danke schonmal für Deine Meinung! Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 24, 2012 Report Share Posted September 24, 2012 wen hat er denn gefragt? Gewerkschaft? Betriebsrat? Personalabteilung? 1 Quote Link to post Share on other sites
Maddy1223 1 Posted September 24, 2012 Author Report Share Posted September 24, 2012 Er ist bei der Firma nicht mehr tätig. Er will es nun rückwirkend einklagen, sein Anwalt hat das angeblich schon alles angefragt und geklärt.Mir wäre das auch neu da ich es bis dato noch nie gefragt wurde und wenn ich immer aktiv werden musste um es zu bekommen. Quote Link to post Share on other sites
heavyguenni 11 Posted September 24, 2012 Report Share Posted September 24, 2012 Da VWL in der Regel als freiwillige Sozialaufwendung gezahlt wird, hat man auf dem Klageweg bei eigenem Vergessen eher wenig Chancen. Anders dürfte die Lage sein, wenn es die VWL Bestandteil des Arbeitsvertrags sind.Viele Arbeitgeber gewähren allerdings gar keine VWL, da gibt's auch nix zu klagen. http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versicherung/nachrichten/vermoegenswirksame-leitungen-automatisch-gibt-es-das-geschenk-vom-chef-nicht/6442870-2.html Quote Link to post Share on other sites
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