zoppel 0 Posted September 21, 2012 Report Share Posted September 21, 2012 Hallo, bin am 4.09. in eine Abstandsmessung geraten, habe rein gar nichts bemerkt und kann mich auch nicht an die Situation erinnern. Entsprechend war ich äußerst negativ überrascht, als am 18.09. der Brief bezüglich der Zeugenbefragung kam. Ich habe offenbar bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h nur 15,27 Meter zum Vordermann eingehalten, das ganze auf der A8 München-Salzburg. Das entspricht weniger als 3/10 des halben Tachowerts von 62,5 Meter. Ich habe im Juni bereits ein Aufbauseminar besucht nachdem ich ausserorts mit 21 km/h zu schnell in der 60-er Zone geblitzt wurde. Dieser Verstoss hat meine eigentlich bereits abgelaufene Probezeit um 2 Jahre verlängert und deswegen bin ich jetzt wieder in der Bredouille! Halter des Fahrzeugs ist die Firma meines selbstständigen Vaters und es wird bereits ein Fahrtenbuch geführt.Was mir die Möglichkeit des ER SA FA verwehrt, oder? Im Endeffekt ist meine Frage einfach, was genau auf mich zukommt. Ich habe mich bereits erkundigt und gehe davon aus, dass mich folgendes erwartet: 1. Empfehlung zur Teilnahme an einer psychologischen Beratung 2. 3 Punkte in der schönsten Stadt DeutschlandsGeldstrafe in Höhe von 160€3. Geldstrafe in Höhe von 160€4. 1 Monat Fahrverbot Bitte um Bestätigung oder Richtigstellung! Danke und Viele Grüße! Quote Link to post Share on other sites
jemaka72 6 Posted September 21, 2012 Report Share Posted September 21, 2012 Du hast dir die Antwort schon selbst gegeben!Trotzdem würde ich evtl. mal mit einem Anwalt sprechen, der kann jaAkteneinsicht beantragen. Das scheint mir die letzte Hoffnung in diesem Fall für dich zu sein. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted September 21, 2012 Report Share Posted September 21, 2012 Hallo, Zoppel, 3. Geldstrafe in Höhe von 160€...Bitte um Bestätigung oder Richtigstellung!zwei Korrekturen: Du bekommst keine Geldstrafe, sondern eine Geldbuße, und Flensburg ist ganz sicher nicht die schönste Stadt Deutschlands. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
zoppel 0 Posted September 22, 2012 Author Report Share Posted September 22, 2012 Ok, danke für eure Antworten! Jetzt habe ich noch folgende Fragen: 1. Wie lang wird es dauern bis das Fahrverbot umgesetzt wird? Im Moment wäre es mir so bald wie möglich am liebsten, da ich momentan ganz gut auf meinen Schein verzichten kann. Entsprechend würde es mich interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt das ganze Prozedere zu beschleunigen. 2. Da meine Probezeit nun immer noch mehr als 1,5 Jahre anhält würde mich interessieren, ob ich die Einladung zur psychologischen Beratung getrost in den Wind schlagen kann, oder ob es in Anbetracht eines eventuellen 3. Verstoßes in der Probezeit - der hoffentlich nie eintreten wird - Sinn macht hinzugehen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted September 22, 2012 Report Share Posted September 22, 2012 1. Ruf dort an, das sollte am schnellsten gehen (Rechtsmittelverzicht etc.). 2. Für den dritten Verstoß hat die Teilnahme keine Verbesserungen. Vor diesem Hintergrund würde ich die Sache lieber so lange ziehen wie es geht. Quote Link to post Share on other sites
zoppel 0 Posted September 22, 2012 Author Report Share Posted September 22, 2012 1. Ruf dort an, das sollte am schnellsten gehen (Rechtsmittelverzicht etc.). 2. Für den dritten Verstoß hat die Teilnahme keine Verbesserungen. Vor diesem Hintergrund würde ich die Sache lieber so lange ziehen wie es geht. Aus welchem Grund sollte ich die Sache verzögern? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 22, 2012 Report Share Posted September 22, 2012 Aus welchem Grund sollte ich die Sache verzögern?Falls es zu einem weiteren Verstoß kommt, zählt der nicht wenn der, bis innerhalb von 2Monaten nach der Aufforderung zur Beratung, gemacht wird. Die gefährliche Zeit wird auf diese Weise verkürzt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
zoppel 0 Posted September 22, 2012 Author Report Share Posted September 22, 2012 Falls es zu einem weiteren Verstoß kommt, zählt der nicht wenn der, bis innerhalb von 2Monaten nach der Aufforderung zur Beratung, gemacht wird. Die gefährliche Zeit wird auf diese Weise verkürzt. MfG. hartmut OK, das heisst verzögern macht Sinn für mich.Wie stell ich das am Besten an? Und ich habe noch ein Update bzgl. des Fahrtebuches!Das Fahrtenbuch wird ausschliesslich aus steuerrechtlichen Gründen geführt und ist nicht polizeilich angeordnet, entsprechend hat die Polizei auch keine Informationen von dessen Existenz.Da ich bei meinem ersten Verstoss bereits die ER SA FA Methode mit meinem Vater als Fahrer versucht habe, und kläglich gescheitert bin, stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich sie diesmal wieder aber mit einem gleichaltrigen Kumpel probieren soll. Beim 3. A-Verstoss in der Probezeit wird die FE entzogen, richtig? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 22, 2012 Report Share Posted September 22, 2012 Wie stell ich das am Besten an?Falls es ein Bußgeldbescheid gibt, Einspruch einlegen, Dann kurz vor der Verhandlung zurückziehen. Da ich bei meinem ersten Verstoss bereits die ER SA FA Methode mit meinem Vater als Fahrer versucht habe, und kläglich gescheitert bin, stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich sie diesmal wieder aber mit einem gleichaltrigen Kumpel probieren soll.Versuch macht kluch. Zu verlieren hast Du nichts.Beim 3. A-Verstoss in der Probezeit wird die FE entzogen, richtig?Für 3 Monate. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 815 Posted September 24, 2012 Report Share Posted September 24, 2012 Beim 3. A-Verstoss in der Probezeit wird die FE entzogen, richtig?Für 3 Monate.Nö, dauerhaft. Allerdings kann sie, einen entsprechenden Antrag auf Neuerteilung vorausgesetzt, nach drei Monaten neu erteilt werden. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.