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Fahrzeugschein Als Kopie Gültig?


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Ich würde es schon begrüßen, wenn dete vor Schließung des Threads noch Gelegenheit bekäme, uns darüber zu informieren, ob QTreiberin Recht hatten mit der Interpretation von Friwue. Vielleicht sollte m

... und in der Schüssel.

Ich verneige mich mit Respekt vor @detes Berufs- und Lebenserfahrung. Er hatte von Anfang an Recht:  

Wenn du ihn (den Satz) nicht verstehst oder falsch interpretierst, dann ist das dein Problem.

Wieder Blödsinn.

Du haust sinnbefreite Behauptungen raus und ruderst und eierst dann so lange rum, bis es passt. Das macht aber die Original-Behauptungen nicht besser.

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Die Orginalbehauptung soll ja auch nicht besser werden. (Die war schon gut.)

 

Ich verneige mich mit Respekt vor @detes Berufs- und Lebenserfahrung. Er hatte von Anfang an Recht:

 

... nach dem Studium der Medizin in Pakistan lebte ich 5 Jahre bei den Ureinwohnern der Arktis.... später schrieb ich zahlreiche Kriminalromane... derzeit umsegel ich die Welt...

Der ist irgendwo ausgebüxt! :nick:

dete

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Moin Moin

 

Das Massenhafte Nichtahnden und Augenzudrücken dürfte doch wohl mit der Hauptgrund für das Überhandnehmen der vorgelegten Kopien sein.

Ich oute mich mal als einer derjenigen, die das stets mit VG ahnden bzw. geahndet haben - und zwar auch bei Mietwagenführern.

 

Der Fzg-Schein kann ja Tags zuvor von Kollegen bei einer anderen Kontrolle im Rahmen einer Stilllegung sichergestellt worden sein und auch der Führerschein kann Tags zuvor aufgrund einer Alkoholfahrt sichergestellt worden sein.

Beides dürfte so frisch sein, daß das in keiner abfragbaren Datei steht.

In so einem Fall kommt auch, wegen der Täuschung im Rechtsverkehr, die Urkundenfälschung wieder ins Spiel und die schreib ich dann auch, egal welche Qualität die Kopie hat. Im Normalfall würde ich die aber nicht schreiben.

 

Es ist nicht Aufgabe der Polizei irgendwelche Sachen zeitlich aufwändig per Funk zu überprüfen, wenn der Bürger die Mitführungspflicht hat.

Und es ist auch nicht meine Aufgabe die Firmenorganisation oder Geschäftsführung von Verleihfirmen zu erleichtern - die sollen die Plörren mitgeben.

 

 

 

Nicht jeder, der nur eine Kopie mit hat, zahlt bei mir dafür, aber auch nicht jeder, der nur eine Kopie mit hat, kommt mit einer mündlichen Verwarnung davon. Das ist einzelfallabhängig.

Den Einzelfall hast du nicht zu entscheiden und du hast kein Ermessen darüber. Diese unterschiedliche rechtswidrige Handhabung verstößt u.a. gegen das Grundgesetz.

 

Gruß

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Den Einzelfall hast du nicht zu entscheiden und du hast kein Ermessen darüber. Diese unterschiedliche rechtswidrige Handhabung verstößt u.a. gegen das Grundgesetz.

 

Es steht der Polizei durchaus ein gewisses Ermessen zu.

Gleiche Sachverhalte sind gleich zu ahnden, das stimmt natürlich. Allerdings findet man selten zwei völlig gleiche Lebenssachverhalte.

 

Gruß

Goose

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Nicht jeder, der nur eine Kopie mit hat, zahlt bei mir dafür, aber auch nicht jeder, der nur eine Kopie mit hat, kommt mit einer mündlichen Verwarnung davon. Das ist einzelfallabhängig.

Den Einzelfall hast du nicht zu entscheiden und du hast kein Ermessen darüber. Diese unterschiedliche rechtswidrige Handhabung verstößt u.a. gegen das Grundgesetz.

 

Gruß

Eine klare Aussage, wie man es von Norddeutschen kennt. "Me like" drückt.

Ich lehne mich jetzt mal entspannt zurück und harre der Dinge die da kommen.

Gruss

snb

Edited by sharknbake
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Ich kann nur dabei bleiben: ich rate jedem, nehmt die Originale mit. Das ist übrigens auch die Pflicht des Fahrers. Eine Kopie genügt weder der Pflicht, noch muss sie anerkannt werden.

 

Wie sieht es denn mit einer notariell beglaubigten Kopie aus, wenn das Original beim Notar verbleibt

und diese Tatsache auch vermerkt ist ?

Gruss

snb

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Ich will niemandem etwas raten, kann aber berichten, dass ich seit gut 20 Jahren praktisch immer ohne Fahrzeugschein und ohne Kopie fahre.

 

Bisher deswegen gezahlt: 0 EUR und 0 DM.

 

Vielleicht, weil ich immer recht freundlich in den Wald hineinrufe ;).

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@snb

 

die gesetzliche Pflicht ist es, das Orginal mitzuführen.

 

 

@ pedroK

 

Ich selber werde sehr selten kontrolliert. Könnte aber immer den FZschein als orginal vorzeigen.

Dass es beim Nichtmitführen auch bei einer mündlichen Verwarnung bleiben kann, ist kein Geheimnis.

 

Sobbels Gedankensatz sollten dem einen oder anderen, der oft nur mündlich verwarnt , zu denken geben.

 

Ich selber habe für mich Kriterien gefunden wann ich mündlich verwarne, wann ich ein Verwarngeld anbiete und wann ich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schreibe. Schließlich wollen die 'Übeltäter' ja gleich behandelt werden.

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Sobbels Gedankensatz sollten dem einen oder anderen, der oft nur mündlich verwarnt , zu denken geben.

Warum? Zum Glück gibt es bei den Cops kaum solche anmaßenden, machtversessenen Exemplare wie Dich, die alles und jeden „beanzeigen“ wollen.

 

Wenn man den FZ-Schein zu Hause lässt, drohen vielleicht mal 10 EUR pro Jahr. Das ist es mir wert.

 

Ich selber habe für mich Kriterien gefunden wann ich mündlich verwarne, wann ich ein Verwarngeld anbiete und wann ich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schreibe. Schließlich wollen die 'Übeltäter' ja gleich behandelt werden.

Diese Kriterien sollen sich IMO in Vorschriften der Behörde finden, die dann von Personen, die zur Verwarnung ermächtigt wurden, befolgt werden müssen.

Das gäbe nicht viel Raum zum „für sich selber Finden“.

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[...]

 

Interessanter wäre deine rechtssicht in Bezug auf den § 267 StGB.

Da habe ich vor über 8 Jahren schon mal folgendes zu geschrieben:

 

Die Fotokopie ist nach Rechtsprechung und hM keine Urkunde, wenn sie nach außen als Reproduktion erscheint (BGH 5, 293; 24, 140)

 

Jedoch liegen Urkunden vor, wenn Schreiben, die als Orginale erscheinen sollen, im Wege der Fotokopie hergestellt wurden (Bay NJW 89, 8553)

 

War also die Kopie zu gut, so daß sie als Original durchgehen könnte (entsprechendes Papier, zurechtgeschnitten etc.) und hast du sie zur Täuschung im Rechtsverkehr eingesetzt (hingehalten und so getan, als sei es das Original) so könnte die Urkundenfälschung durchgehen.

 

Gruß

Goose

 

Gruß

Goose

Hast du das noch gewusst. Respekt!

 

Und wie sieht es bei der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) aus. Immerhin gibt es hier ja glattes dickes Papier mit Hologramm.

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@pedroK

 

die Eigenschaften, die du mir andichtest, treffen nicht zu. Ich bin weder anmaßend, noch machtversessen, noch will ich jeden beanzeigen (das tue ich auch nicht und schrieb ich auch nicht, dass ich das tue. Ich schrieb aber das ich bestimmte Sachverhalte beanzeige.)

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Ich kann nur dabei bleiben: ich rate jedem, nehmt die Originale mit. Das ist übrigens auch die Pflicht des Fahrers. Eine Kopie genügt weder der Pflicht, noch muss sie anerkannt werden.

@blaulicht: Auch wenn man das Original dabei hat, dann heißt es noch lange nicht, daß es dem Cop gezeigt wird :P:lol: . Übrigens ist dein Ratschlag der identische (Cop)-Witz, wie man nicht vor einer Radarfalle mit der Lichthupe warnen soll.

:nolimit:

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Sobbels Gedankensatz sollten dem einen oder anderen, der oft nur mündlich verwarnt , zu denken geben.

Warum? Zum Glück gibt es bei den Cops kaum solche anmaßenden, machtversessenen Exemplare wie Dich, die alles und jeden „beanzeigen“ wollen.

Dass unser Blaulicht kein realer Cop ist, hast Du aber vermutlich auch mibekommen?

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[...]

 

Und wie sieht es bei der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) aus. Immerhin gibt es hier ja glattes dickes Papier mit Hologramm.

Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Eine Fälschung muss ja nicht zu 100% mit dem Original übereinstimmen, um eine Fälschung zu sein.

 

Gruß

Goose

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Das entscheidende für den PVB ist der Eindruck den er gewinnt. Hat er den Verdacht einer Urkundenfälschung, hat(!) er zu handeln.

Eine Farbkopie kann natürlich eher einen solchen Verdacht auslösen, als ein s/w Kopie. Eine schlechte s/w Kopie kann auch (je nach Handlung des Betroffenen) einen Tatverdacht auslösen.

 

Mein Tipp:

Man sollte (wie es auch Vorschrift ist) das orginal mitführen.

 

Wenn man eine Kopie machen/ mitnehmen möchte, dann s/w auf einem DINA4 Blatt; nichts zurechtschneiden und einen Stempel 'Kopie' drauf. Wenn der Schutzmann nach den Papieren fragt soltte man sich äußern, dass man lediglich eine Kopie dabei habe. Damit sollte(!) ein Anfangsverdacht ausgeschlossen sein.

 

 

 

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Hallo, sharknbake,

 

Wie sieht es denn mit einer notariell beglaubigten Kopie aus, wenn das Original beim Notar verbleibt

und diese Tatsache auch vermerkt ist ?

mal abgesehen davon, dass ich den Sinn, der hier dahinterstecken sollte, nicht so recht verstehe:

 

Die beglaubigte Kopie sagt nicht aus, ob ab Ausstellungsdatum der Kopie etwas am Fahrzeug geändert und neu eingetragen wurde.

 

Somit ist die Kopie allenfalls ein Hilfsmittel, mehr nicht und man hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass diese anerkannt wird, genauso wenig, wie die beglaubigte Kopie eines Führerscheins (wurde mir mal so vorgelegt).

 

Hallo, Sobbel,

 

zwischen den Vorlage eines Original - Führerscheins und eines Original - Fahrzeugscheins gibt es einen gravierenden Unterschied, wie Du ja selber weißt.

 

Kann der Führerschein nicht vorgezeigt werden, kann dies, je nach Sachlage, dazu führen, dass die Weiterfahrt untersagt wird, bis der Führerschein vorgezeigt werden kann (entweder vor Ort oder z. B. durch Dritte bei einer anderen Dienststelle).

 

Bei einem fehlenden Fahrzeugschein sehe ich da wesentlich größere Hürden, außer einer Verwarnung weitere Maßnahmen zu treffen.

 

Ich sehe hier auch nicht den geringsten Verstoß gegen das Grundgesetz, wenn man das Opportunitätsprinzip wahrnimmt und z. B. ein Familienmitglied des Halters nicht verwarnt, weil es mit dessen Fahrzeug, aber ohne Fahrzeugschein unterwegs ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich oute mich mal als einer derjenigen, die das stets mit VG ahnden bzw. geahndet haben - und zwar auch bei Mietwagenführern.

 

 

 

Nun, dann bleibt zu hoffen, dass du auch mal einen Mietwagen benötigst, heulend am Schalter stehst, weil die dir keinen Originalfzg.schein mitgeben und dass du dann an einen Kollegen von dir gerätst, der das genauso gewissenhaft durchzieht, wie du.

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Nun, dann bleibt zu hoffen, dass du auch mal einen Mietwagen benötigst, heulend am Schalter stehst, weil die dir keinen Originalfzg.schein mitgeben und dass du dann an einen Kollegen von dir gerätst, der das genauso gewissenhaft durchzieht, wie du.

Das muss man locker sehen. Solange sich jemand mit so Kleckerkram sich abmüht, macht der schon nichts anderes. Werden schon weniger Vt kontrolliert, Du könntest dann auch einer sein der deswegen einer Kontrolle oder dem Laser entkommt.

 

MfG.

 

hartmut

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@Hartmut

 

Im Regelfall sind Verwarngelderhebungen sehr zügig abgearbeitet.

 

Sprach der, der es wissen muss! :rofl: :rofl: :rofl:

 

dete

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@Hartmut

 

Im Regelfall sind Verwarngelderhebungen sehr zügig abgearbeitet.

 

Sprach der, der es wissen muss! :rofl: :rofl: :rofl:

 

dete

 

Was willst du von mir?

Das Ausfüllen der Quittung dauert keine zwei Minuten.

Eine bar Verwarnung ist somit sehr schnell abgearbeitet (die weiteren Überprüfungen sind in den zwei Minuten natürlich nicht eingerechnet).

 

Unbar erfordert der 'Schriftkram' vor Ort (wenn der Betroffene einen Ausweis dabei hat) nur unwesentlich länger.

 

Wo siehst du (@dete) denn nun den Fehler in meinem Beitrag, dass eine Erhebung einer Verwarnung zügig abgearbeitet ist?

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Hallo, Blaulicht,

 

in welchen Bundesländern werden denn noch Barverwarnungen angenommen?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Das kann ich dir nicht sagen.

Soweit ich weiß gibt es NRW und B-W keine Möglichkeit mehr bar zu zahlen. Wie es in S-H, HH und Bremen ist weiß ich nicht. Nds müsste auch nur noch elektronisch sein. Die Trennlinie zwischen bar und Karte ist hier wohl nicht (wie üblich )nord-süd sondern west-ost.

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Natürlich kann ich das.

 

"Yes we can !" (O.B., P.o.t.U.S.o.A).

"Fokk you !" (R.d.N in "The Fokkers").

"Das sagst Du immer, ###### !" (Meine Frau).

 

@Blaulicht, kleiner Tip: Zieh die Reissleine, solange es nocht geht und bevor Du hier zum schlechten Clown verkommst.

Ernsthaft

grüsst

snb

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@mods

Wieso wird ein zitiertes A.....och zensiert ?

 

Weil es im Bad-Word-Filter steht. Da spielt es keine Rolle, ob es in einem Zitat oder in einem Beitrag angebracht wird. Wenn Du eine Software kennst, die die angemessene Anwendung der Bad-Words heraus filtert und akzeptiert - zeig' mal her.... :sneaky:

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Natürlich kann ich das.

Bislang hast Du die Frage von @Nachteule mehr oder weniger geschickt umrudert, indem Du nur ein paar Länder benannt hast, wo Barzahlungen nicht mehr möglich sind. Der Tipp mit der Reißleine kam wohl nicht von ungefähr.

 

BTW: erst zu sagen "das kann ich Dir nicht sagen", um dann auf nochmalige Frage zu antworten "natürlich kann ich das", klingt schon ziemlich albern. Und natürlich fragt sich der geneigte Leser dann, warum Du es nicht einfach tust... eine simple Frage zu beantworten!

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Moin Moin

 

Auch wenn man das Original dabei hat, dann heißt es noch lange nicht, daß es dem Cop gezeigt wird :P:lol: .

Zeigen allein reicht eh nicht - du mußt den auch noch aushändigen.

 

Mit so Kinderkram ärgerst du Keinen Cop.

Ist dein Geld und deine Zeit - und wir kriegen da auch noch Gehalt für.

So eine Überprüfung kann richtig richtig Zeitaufwändig sein und stets hast du zwei grinsende Cops vor dir.

 

Gruß

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So eine Überprüfung kann richtig richtig Zeitaufwändig sein und stets hast du zwei grinsende Cops vor dir

Da sieht man eben mal wieder den Unterschied zwischen Beamte und freier Wirtschaft.

 

Wenn ich zwei Mitarbeiter bezahlen musste, habe ich auch entsprechende Leistung verlangt. Hätten die bei der Arbeit Kasperle gespielt statt Leistung zeigen, wären die entweder nicht mehr lange Mitarbeiter gewesen, oder sie hätten sich auf ihre Aufgabe besonnen.

 

Andererseits, solange ihr Kasperle spielt, seid ihr wenigstens beschäftigt, und ein anderer :ph34t: freut :D sich davon gekommen zu sein.

 

MfG.

 

hartmut

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Und wir werden für das animierte Kasperle spielen richtig gut bezahlt - von deinen Steuern

Stimmt, macht mir aber nichts aus, woanders wird noch viel mehr Geld sinnlos ausgegeben.

Ihr werdet eben bezahlt egal ob ihr arbeitet oder nicht, von daher entstehen keine Mehrkosten.

 

MfG.

 

hartmut

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Andererseits, solange ihr Kasperle spielt, seid ihr wenigstens beschäftigt, und ein anderer :ph34t: freut :D sich davon gekommen zu sein.

Das mag der Fall sein, wenn eine normale Streifenwagenbesatzung eine Kontrolle durchführt. Aber die kontrollieren idR auch eher selten Geschwindigkeiten. Ganz im Gegensatz zu mir und meinen Kollegen. Und wenn wir so einen Kasper am Haken haben, messen wir dennoch fröhlich weiter, während der Kasper so ganz nebenbei abgefrühstückt wird. :D

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Ganz im Gegensatz zu mir und meinen Kollegen. Und wenn wir so einen Kasper am Haken haben, messen wir dennoch fröhlich weiter, während der Kasper so ganz nebenbei abgefrühstückt wird. :D

Wenn der Kasper hartmut heißen würde, könnte ich mir ganz gut vorstellen das der in der Lage ist mindestens 3 nette :cop01: ausreichend zu beschäftigen. Völlig legal natürlich, und das schöne ist, solange die drei netten :cop01: mit mit mir beschäftigt sind, können sie mir keinen Platzverweis erteilen. :lol2:

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn der Kasper hartmut heißen würde, könnte ich mir ganz gut vorstellen das der in der Lage ist mindestens 3 nette :cop01: ausreichend zu beschäftigen.

Da ich aber die Person Hartmut kenne, darf ich Dir sagen, daß das garantiert nicht der Fall wäre. Selbst der/die eine nette :cop01: wäre ohne weiteres in der Lage, Dich mal eben so nebenbei und zwischen Tür und Angel zu verhackstücken. Denn Hartmuts gibt's mehr als genug, die sind wir schon gewohnt. :D

 

solange die drei netten :cop01: mit mit mir beschäftigt sind, können sie mir keinen Platzverweis erteilen. :lol2:

Oh, und wie sie das können. Sogar verdammt gut und schnell. :D

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Da ich aber die Person Hartmut kenne, darf ich Dir sagen, daß das garantiert nicht der Fall wäre.

Den kennst Du, aber in dem Fall wäre es nicht der hartmut den Du kennst, sondern ein hartmut der eine Theaterrolle spielt.

 

Selbst der/die eine nette :cop01: wäre ohne weiteres in der Lage, Dich mal eben so nebenbei und zwischen Tür und Angel zu verhackstücken. Denn Hartmuts gibt's mehr als genug, die sind wir schon gewohnt. :D

Du löckst meinen Stachel :sneaky:

 

Oh, und wie sie das können. Sogar verdammt gut und schnell. :D

Es ging ja darum die Kontrolle in die Länge zu ziehen, da ist ein Platzverweis kontraproduktiv. :o

 

MfG.

 

hartmut

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