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Fahrzeugschein Als Kopie Gültig?


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Vielleicht kennt ihr das Problem aus der Familie: ein Auto aber "Vater, Sohn, Oma, Mutter, alle wollen auf den Kutter"

sprich es gibt mehrere Fahrer aber nur einen Fahrzeugschein.

 

Man möchte aber denselben nicht gerne im Fahrzeug lassen, fertigt also eine Kopie an.

 

Frage eins: ist diese gültig. oder soll ich gleich einen 10 Euro Schein dazulegen :abwarten:

 

Frage zwei: was passiert wenn man den Fahrzeugschein doch im Auto lässt, interessiert sich eine Versicherung oder die Polizei dafür,

ist das auch ne Owi?

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Ich würde es schon begrüßen, wenn dete vor Schließung des Threads noch Gelegenheit bekäme, uns darüber zu informieren, ob QTreiberin Recht hatten mit der Interpretation von Friwue. Vielleicht sollte m

... und in der Schüssel.

Ich verneige mich mit Respekt vor @detes Berufs- und Lebenserfahrung. Er hatte von Anfang an Recht:  

Frage eins: ist diese gültig. oder soll ich gleich einen 10 Euro Schein dazulegen :abwarten:

Generell ist die Kopie nicht gueltig, aber ein guetiger Polizist mag darueber hinweg sehen. Wir hatten das Ding auch mal in der Familie, mal wurde die Kopie akzeptiert und mal gab es Aerger......

 

Frage zwei: was passiert wenn man den Fahrzeugschein doch im Auto lässt, interessiert sich eine Versicherung oder die Polizei dafür,

ist das auch ne Owi?

 

Weder eine OWI noch Interesse der Versicherung.....

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Man möchte aber denselben nicht gerne im Fahrzeug lassen, fertigt also eine Kopie an.

Die Kopie sagt nur aus das es mal einen Fahrzeugschein gab, aber nicht das es ihn noch gibt.

 

Frage eins: ist diese gültig. oder soll ich gleich einen 10 Euro Schein dazulegen :abwarten:

Gültig kann eine Kopie nie sein, allenfalls erleichtert es zu überprüfen ob das Fahrzeug zugelassen ist.

 

 

Frage zwei: was passiert wenn man den Fahrzeugschein doch im Auto lässt, interessiert sich eine Versicherung oder die Polizei dafür,

ist das auch ne Owi?

Der muss ja nicht griffbereit im Handschuhfach sein. Bei uns ist der in einem Schlüsselmäppchen in dem auch der Autoschlüssel ist.

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo,

 

damit zugeordnet werden kann, ob der Fahrer überhaupt mit Willen des Halters fahren darf. Bei Kontrollen gilt der Fahrzeugschein als Beweis, das das Fahrzeug nicht gestohlen ist.

 

Entsprechend bekommt der Halter Stress, wenn das Fahrzeug mal gestohlen wird und der Fahrzeugschein nicht vorgezeigt werden kann.

 

Gruss

 

MrMurphy

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damit zugeordnet werden kann, ob der Fahrer überhaupt mit Willen des Halters fahren darf.

Könnte man ja auch den Zündschlüssel als Beleg nehmen.

 

Bei Kontrollen gilt der Fahrzeugschein als Beweis, das das Fahrzeug nicht gestohlen ist.

Ist aber ein dürftiger Beweis.

Entsprechend bekommt der Halter Stress, wenn das Fahrzeug mal gestohlen wird und der Fahrzeugschein nicht vorgezeigt werden kann.

Haste mal einen Beleg, oder ist das nur Schwarzmalerei?

 

MfG.

 

hartmut

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Ich fahre schon immer nur mit einer Kopie, der Originalschein liegt zuhause. "Gültig" ist eine Kopie nicht, ob der Udl in einer Kontrolle Geld sehen will hängt von ihm ab.

Ich persönlich habe es immer mit einem treuherzigen Augenaufschlag geschafft mit einer gebührenfreien Verwarnung davonzukommen... :)

 

 

Zu MrMurphy's ääääh "Ausführungen":

 

damit zugeordnet werden kann, ob der Fahrer überhaupt mit Willen des Halters fahren darf.
Seit wann steht der "Wille" auf dem Schein?

Wenn der FE-lose minderjährige Sohn sich den Originalschein aus Papa's Jacke nimmt, "will" Papa auch nicht, dass Sohnemann fährt. Da Sohnemann aber den Originalschein in der Hand hat, "will" Papa es dann, nach Deiner Definition, aber doch..

 

 

Bei Kontrollen gilt der Fahrzeugschein als Beweis, das das Fahrzeug nicht gestohlen ist.
Als "Beweis"??

Wenn überhaupt nur als Hinweis in Verbindung mit Perso etc.

 

Entsprechend bekommt der Halter Stress, wenn das Fahrzeug mal gestohlen wird und der Fahrzeugschein nicht vorgezeigt werden kann.
"Murphy's Law", gelle?
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"Murphy's Law", gelle?
Nicht ganz. Das OLG Celle hat das anscheinend mal so gesehen (http://auto.t-online.de/kfz-versicherung-der-fahrzeugschein-gehoert-nicht-ins-auto/id_13682590/index), das OLG Oldenburg nicht (http://www.optimal-absichern.de/sachversicherung/magazin/fahrzeugschein-im-auto-muss-die-versicherung-den-diebstahl-voll-zahlen.php).

 

Da aber in so ziemlich allen Mietwagen, die ich kenne, der Fahrzeugschein (der heißt odch jetzt anders, oder?) im Handschuhfach liegt, scheint es da kein Problem zu geben - oder die Vermieter haben sich entsprechend mit ihren Versicherern geeinigt.

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Normalerweise ( wenn der Fzg.-Führer nicht aus "dicke Hose" macht ) erkennen die Kollegen die mkopie an.

 

Muss nicht, aber, wie ich immer sage:"Wie man in den Wald hineinbrüllt, brüllt es heraus"!

 

Man sollte sich nnur davor hüten, den Fahrzeugschein mit einem Farbkopierer abzulichtenn und auf die passende Größe zu schneiden, dann sind wir mal schnell im Verdacht einer Straftat ( Kundenfälschung oder so ).

 

dete :abwarten:

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So einfach ist dies allerdings nicht.

 

In der Rechtsprechung wird dies unterschiedlich gesehen.

 

Aufgrund des speziellen Papieres und der täglichen Arbeit der Beamten sollte eine solche Kopie immer erkennbar sein. In meinen Augen liegt damit der § 267 StGB nicht vor.

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Ich fahre auch seit Jahren mit einer Kopie rum.

Doppelseitig , in Farbe mit einem dicken roten Eindruck "KOPIE" und einlaminiert. Gleiches bei meinem 125er Roller und dem 50er meine Holden.

 

Ich denke mit dem Angebot in freundlichem Tonfall, den Original-Schein zeitnah auf dem heimatlichen Polizeirevier vorzulegen, sollte das kein Problem darstellen. Wenn ich weiter oder länger weg fahre (Urlaub, etc.), ist das Original an Bord.

Gruß Manfred

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So einfach ist dies allerdings nicht.

 

In der Rechtsprechung wird dies unterschiedlich gesehen.

 

Aufgrund des speziellen Papieres und der täglichen Arbeit der Beamten sollte eine solche Kopie immer erkennbar sein. In meinen Augen liegt damit der § 267 StGB nicht vor.

 

Da liegt 'dete' schon voellig richtig, mit seiner Aussage - die Qualitaet des Papieres etc. pp. spielt keine grosse Rolle. Die Absicht der Faelschung zaehlt - und die kann wohl unterstellt werden, wenn das Original mit 'nem Farbkopierer kopiert wurde und die Kopie dann auch noch so wie das Original zugeschnitten und gefaltet wird. Schliesslich sind auch die Hersteller der ersten - aeusserst bloed gemachten - Euro-Faelschungen verfolgt worden, auch die, die 'nen 30-Euro Schein herstellten....

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Nein, siehe die entsprechende BGH Rechtsprechung dazu (pdf).

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=20f8c6158ba6ae1be5ef510daf7cecf8&nr=50980&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf

 

 

9

Damit stand er einer bloßen Fotokopie gleich, der, sofern als Reproduktion erscheinend, mangels Beweiseignung sowie Erkennbarkeit des Ausstellers ebenfalls kein Urkundencharakter beizumessen ist (vgl. BGHSt 20, 17, 18 f.; 24, 140, 141 f. m.w.N.; BGH wistra 1993, 225; 341).

bb) Mit der Übermittlung des Schriftstücks per Telekopie und dessen Ausdruck auf dem Empfängergerät hat der Angeklagte desgleichen keine Urkunde hergestellt. Nicht anders als bei einer („gewöhnlichen") Fotokopie enthält die beim Empfänger ankommende Telekopie eines existenten Schriftstücks – für den Adressaten und jeden Außenstehenden offensicht-lich – nur die bildliche Wiedergabe der in jenem Schriftstück verkörperten Erklärung (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1998, 2918; OLG Oldenburg NStZ 2009, 391; Erb in MünchKomm-StGB § 267 Rdn. 89; Zieschang in LK 12. Aufl. § 267 Rdn. 125; Fischer aaO § 267 Rdn. 12d; Beckemper JuS 2000, 123).

 

http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsch_show_neu.php?Alp=1&dok_id=3064

 

usw.

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=19.05.1961&Aktenzeichen=1%20StR%20620/60

 

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=7336

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Ich sage ja nur, wehret den Anfängen!

 

Wir hatten mehrere Fälle, in denen die Kopien wie echt durchgegangen wären!

 

Und da haben die Gerichte auch mitgezogen, man hatte ja die Kopie selbst in der Hand. Wenn man ein "normales" 80g - Papier im Kopierer hat, ist es relativ unproblematisch, sollte es stärker sein, dreimal auf und zu gefaltet, gibt es ein Problem!

 

Der oben erwähnte Aufdruck "Kopie" löst alle diesbezogenen Probleme!

 

dete

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Entsprechend bekommt der Halter Stress, wenn das Fahrzeug mal gestohlen wird und der Fahrzeugschein nicht vorgezeigt werden kann.

 

Gruss

 

MrMurphy

 

Wenn mein Auto gestohlen wird habe ich genug Stress, da macht das bißchen mehr, falls es so sein sollte, auch nichts mehr.

Mein FZsch ist im Auto.

 

@gast

Ich würde eher von Farbkopien abraten. Die Anzeige wegen der Urkundenfälschung ist eine sichere Folge.

Dein juristischer Ansatz kann dann im Strafverfahren einen Richter, oder sogar vorher den StA, überzeugen. Dieses Risiko (Strafverfahren) würde ich nicht eingehen wollen. Dann lieber den Rechtsstreit mit der Versicherung eingehen, falls die 'streß' machen weil der Schein im Auto war.

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@QTreiberin

 

Du hat nur Blaulicht nicht verstanden. Er zeigt grundsätzlich alles an was nicht bei drei auf den Bäumen ist, sofern er tatsächlich bei der Polizei sein sollte.

 

@dete

Ein Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil ? hat aber noch mehr Merkmale als dickes Papier. So ist das Papier sehr glatt und das Hologramm auf der Rückseite kann auch nicht so einfach mittels Farbkopierer vervielfältigt werden.

Als Polizist solltest du in fast allen Fällen eine normale Fotokopie erkennen können.

 

Ich gehe hier nicht von professionellen Fälschungen aus, sondern das jemand den Schein in den Scanner legt und einfach kopiert.

 

@Blaulicht

Du solltest mal dein Anzeigeverhalten überdenken, sofern du tatsächlich im Polizeidienst stehen solltest. Denn die entsprechenden §§ im StGB gelten auch für dich. DIes gilt insbesondere für 344 und 164.

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@QTreiberin

 

Du hat nur Blaulicht nicht verstanden. Er zeigt grundsätzlich alles an was nicht bei drei auf den Bäumen ist, sofern er tatsächlich bei der Polizei sein sollte.

Ich weiß, deshalb geh ich auch auf die meisten seiner Beiträge nicht ein...

Ich kümmer mich ansonsten auch nicht um jeden kleinen Köter der grundlos rumkläfft..

 

Im übrigen habe ich neuerdings (vom neuen Auto) wie @wavestar0759 auch eine deutlich als Kopie gekennzeichnete Farbkopie in der Brieftasche.

Aufgrund der Diskussion hier habe ich mal ein paar Kollegen gefragt, was sie machen würden wenn sie mich damit anhalten würden. Keiner davon hätte eine Anzeige wegen Urkundenfälschung geschrieben, da die Kopie als solche deutlich erkenn- und fühlbar ist.

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@gast

 

Ich zeige dann an, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt.

 

 

Aber wie dir bewusst ist, sagt das ja nichts über den weiteren Verfahrenslauf.

 

 

Ich muss so handeln. Das Gesetz gibt mir keine andere Option.

Außer man sieht keinen Tatbestand, dann kein Anfangsverdacht, dann keine Anzeige.

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Ich muss so handeln. Das Gesetz gibt mir keine andere Option.
Aha... dann ist Dir der Begriff Opportunitätsprinzip (kannst Du das auch fehlerfrei schreiben??) also völlig fremd??

 

Das erklärt natürlich viele Deiner Beiträge hier...

 

Da Urkundenfälschung eine Straftat ist greift dort das Legalitätsprinzip.

Wenn man schon dick auftrumpfen will, dann sollte man solche Kleinigkeiten auch bedenken.

 

@Gast

wie immer kommt es drauf an ob die Kopie wie ein Original aussieht.

 

Fz.schein in schwarz weiß Kopie auf DIN A4 Blatt, wo die Vorder- und Rückseite auf der gleichen Seite sind

oder

Farbkopie, die ähnlich dem Fz.Schein zurechtgeschnitten, hinkopiert (getrennte Vorder- und Rückseite)

 

grds. sollte man bei Farbkopien, die auch noch in Größe und Form ähnlich sind abraten.

Im Verfahren kann aber natürlich eine Strafbarkeit negiert werden.

 

noch grds. sollte man eh von Kopien abraten.

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Da Urkundenfälschung eine Straftat ist greift dort das Legalitätsprinzip.

Wenn man schon dick auftrumpfen will, dann sollte man solche Kleinigkeiten auch bedenken.

Och @Blaulicht, den Thread nicht gelesen oder (wieder mal!) nicht verstanden?

 

Hier haben Experten (also nicht Du!!) ganz deutllich geschrieben, dass in den hier aufgeführten Fällen eine Urkundenfälschung verneint wird.

 

Somit bleibt höchstens eine Owi und damit greift das Opportunitätsprinzip. Jetzt endlich kapiert?

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q-Treiberin

 

wieder das Verfahren und die Stellung der einzelnen Beteiligten nicht verstanden?

 

Dafür aber wieder laut gebrüllt...

 

 

_Gast ist Jurist

und er hat ein These aufgestellt

und diese hat er unterlegt

so würde er in einem Verfahren begründen

 

_ein Staatsanwalt

würde dann entweder dieser These folgen

oder einen hinreichenden Tatverdacht begründen

 

_ ein Richter würde entscheiden

 

_ der Rechtsweg steht offen

 

_ der Polizist hingegen interessiert sich dafür recht wenig, für ihn ist nur eine Frage relevant: sieht man hier den Tatbestand soweit erfüllt, dass man von einem Anfangsverdacht spricht oder stellt sich der Sachverhalt als keine Straftat heraus. Bei dem geringsten Zweifel hat nur ein Volljurist (der Staatsanwalt) eine Prüfungsoption - nicht die Polizei.

Damit kann eine Farbkopie durchaus zu einer Anzeige führen (sehr wahrscheinlich) und ein guter Anwalt kann ggfls eine Einstellung nach 170 II bewirken.

 

 

-> ich z.B. habe eine Sachverhalt beanzeigt obwohl ein OLG gesagt hat, diese Handlung ist nicht strafbar; ich wußte aber, dass ein anderes OLG anders entschieden hat.

Jetzt denk mal nach: wenn sich sogar OLGs uneinig sind, welche Handlung sollte man dann von der Polizei erwarten? .... Na? Prüfungsrecht für die Polizei oder doch lieber bei den Volljuristen?? Na? Und wenn man dann mal guckt wie die StPO und die RiStBV die Kompetenzen verteilt, dann ist es eigentlich doch gar kein Streitpunkt mehr. Außerdem ist doch immer gefordert, die Machtvollkommenheit der Polizei zu begrenzen. Hier ist sie begrenzt. Die Polizei hat diesen Vorfall der Staatsanwaltschaft zu übergeben.

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Gut gekläfft gebrüllt Löwe, aber leider mal wieder an der Sache vorbei (zumindest was richtige bzw. gut ausgebildete Polizisten angeht)

der Polizist @Blaulicht hingegen interessiert sich dafür recht wenig, für ihn ist nur eine Frage relevant: sieht man hier den Tatbestand soweit erfüllt, dass man von einem Anfangsverdacht spricht

Eine deutlich als Kopie gekennzeichnete Farbkopie würde/dürfte bei einem normalen Polizisten (also nicht jemand von Deinem Schlag) gar nicht erst zu einem Anfangsverdacht einer Straftat führen, außer es handelt sich um einen willkürlichen Beamten, der auch dieses sofort (eigentlich wider besseren Wissens) "beanzeigt" (ge*les Wort), vielleicht weil vom VT zuwenig Einsicht gezeigt wird.

 

Das hat aber dann mit normaler guter Polizeiarbeit, wie wir es auch hier aus dem Forum kennen (@Bluey, @Goose, @Sobbel etc..) kennen nichts zu tun, das wäre dann nur wieder eine "Lex @Blaulicht".

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sach mal, jetzt fängst du aber an lächerlich zu werden??!!

 

Über eine deutlich gekennzeichnete Farbkopie haben wir doch gar nicht geredet!!!

 

Man man man

 

 

Also damit auch du es endlich begreifst:

 

Wenn da dick Kopie draufsteh oder das ding schwarz weiß ist, die Größe komplett anders ist, dann ist das nichts, außer eine kleine Owi, weil das original nicht dabei ist.

 

Aber anderes habe ich nicht behauptet!

 

 

Jedoch habe ich von einer Kopie und einer ähnlichen Größe geschrieben.

Anscheinend habe ich dich aber wohl überfordert!

 

 

Weil du nicht aufmerksam liest mich als schlechten Polizisten hinzustellen, lex balulicht und Willkürvorwürfe ist einfach daneben!

 

Denk mal mit, wie man anderen hier gegenübertreten sollte.

 

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Über eine deutlich gekennzeichnete Farbkopie haben wir doch gar nicht geredet!!!

Guckst Du #21.

 

Aber anderes habe ich nicht behauptet!

Guckst Du #17.

 

mich als schlechten Polizisten hinzustellen
Macht doch niemand. Reg' Dich ab.

 

Denk mal mit, wie man anderen hier gegenübertreten sollte.

Pöbel-Mimose!
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Über eine deutlich gekennzeichnete Farbkopie haben wir doch gar nicht geredet!!!

Guckst Du #21.

 

 

 

Richtig, da hat q-Treiberin über die Farbkopie geredet.

Und niemand hat dem Widersprochen!!!

 

 

 

Guckst Du #17.

 

Ja tue ich:

 

17: Ich würde eher von Farbkopien abraten. Die Anzeige wegen der Urkundenfälschung ist eine sichere Folge.

 

Davor steht beitrag 16 von Dete:"Und da haben die Gerichte auch mitgezogen, man hatte ja die Kopie selbst in der Hand. Wenn man ein "normales" 80g - Papier im Kopierer hat, ist es relativ unproblematisch, sollte es stärker sein, dreimal auf und zu gefaltet, gibt es ein Problem!

 

Der oben erwähnte Aufdruck "Kopie" löst alle diesbezogenen Probleme!"

 

Und in Beitrag 24 wird es auch nochmal konkretisiert;" wie immer kommt es drauf an ob die Kopie wie ein Original aussieht.

 

Fz.schein in schwarz weiß Kopie auf DIN A4 Blatt, wo die Vorder- und Rückseite auf der gleichen Seite sind

oder

Farbkopie, die ähnlich dem Fz.Schein zurechtgeschnitten, hinkopiert (getrennte Vorder- und Rückseite)"

 

 

Dabei war es doch so einfach: Ich zeige dann an, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt.

Eigentlich doch recht einfach. Es muss ein Anfangsverdacht vorliegen -Punkt-

Jetzt Beispiel zu bringen, wo er nicht vorliegt, wo die Fälle schon ausgeklammert sind - weil eben kein Anfangsverdacht vorliegt - und meinen man hätte jetzt den Beweis, dass ich Unsinn schreibe ist arg am Thema vorbei!!!

 

Und wenn man wieder zum Anfang zurück kehrt:

Ich würde eher von Farbkopien abraten. Die Anzeige wegen der Urkundenfälschung ist eine sichere Folge.

Dann ist doch damit der Kern getroffen.

Natürlich kann es auch andere Konstellationen geben. Wenn die Farbkopie auf einem Bettlaken ist, wenn man Kopie draufschreibt, wenn wenn wenn... UND es bleibt doch dabei, dass ich eher von Farbkopien abraten würde . Die Anzeige wegen der Urkundenfälschung wäre eine sichere Folge.

 

Und wer rät zu Farbkopien?

Und wenn einer dazu rät, dann achte mal darauf welche Einschränkungen dazu kommen!

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*seufz* Ach @Blaulicht, wenn Du doch bloß die Threads bzw. die Diskussionen vernünftig und aufmerksam lesen (und vielleicht ausnahmsweise sogar mal verstehen) würdest, hättest Du Dir locker 85% Deiner kruden Postings hier im Radarforum sparen können... *seufz*

 

Bist Du eigentlich ggü. Verkehrsteilnehmern genauso unaufmerksam und oberlehrerhaft/überheblich?

Schwurbelst Du auch schwammig hin und her wenn der VT diskutiert und Du nicht hinhörst, es nicht verstehst oder es Dich einfach interessiert was andere denken und sagen?

 

Ich hoffe, Dir begegne ich nie auf der Straße...

 

 

@PedroK, wenigstens Du hast den Überblick nicht verloren...

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Och, mir kann man ruhig begegnen... ;)

 

 

bezüglich des Lesens: einfach mal bei einem selber anfangen... scroll nochmal hoch, und les nochmal neu... vielleicht findest du Ansätze bei dir, bevor du andere kritisierst.

 

Und nochmal: du kennst mich kein stück also werf mir gefälligst nicht vor ich sei überheblich oder oberlehrerhaft!

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Und nochmal: du kennst mich kein stück also werf mir gefälligst nicht vor ich sei überheblich oder oberlehrerhaft!
Ich kenne/lese täglich Deine Art Dich hier zu "präsentieren", und die ist überheblich und oberlehrerhaft.

Du beschreibst regelmäßig wie Du VT's gegenübertrittst, und diese (Beschreibung) ist überheblich und oberlehrerhaft (zuweilen erweckt sie auch den Anschein der Willkürlichkeit).

 

Und dazu bist Du hier (Gott sei Dank) kein @Mod, somit hast Du mir nicht vorzuschreiben was ich schreibe, capito!

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@gast

 

Ich zeige dann an, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt.

Naja wie QTreiberin dir schon klar gemacht hat, sollte man nahezu jede Farbkopie als solche erkennen (von proffesionellen Fälschungen mal abgesehen).

Damit ergibt sich niemals ein Anfangsverdacht auf einen §267 StGB, so dass deine Anzeige selber eine Straftat darstellen kann.

 

Im übrigen gilt diese Rechtsansicht des BGH seit fast 70 Jahren und wurde immer wieder bestätigt.,

 

_Gast ist Jurist

VOLLjurist bitte!

 

[mod]

Schreibe bitte endlich die Mitgliedsnamen richtig. Die zwei weiteren Sekunden wirst du auch noch Zeit haben.

[/mod]

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@gast225

 

Dann werde ich mir die Zeit nehmen.

 

 

Gibt es auch Halbjuristen?

 

 

Ansonsten ist es so, dass Farbkopien sehr wohl zu einer Anzeige führen können. Da ist der Polizist auch nicht im Bereich eines Fehlverhaltens.

Wie das dann Volljuristen bewerten ist dann der nächste Schritt im Verfahren.

 

Bei der Kopie kommt es jedoch neben der Farbe auch auf Größe, Papier etc an.

 

Deine Rechtsmeinung mag aus Anwaltessicht treffend sein.

Aus meiner Sicht würde ich davon abraten.

Es muss auch nicht jede Kopie einen Anfangsverdacht begründen..

 

Da aber eine Kopie eh nichts bring kann man es eh lassen.

 

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Z.B. in der Rechtsabteilung eines Unternehmens arbeiten oder allgemein in der freien Wirtschaft einen Job finden.

 

Ordnungsamts-Fuzzis/Controletti/Security-Deppen die Grundbegriffe des deutschen Rechts beizubringen wäre auch eine kluge Verwendung.

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Festhalten: man kann sogar Professor werden und damit über diesen Umweg die Befähigung zum Richteramt erhalten.

Ansonsten speziell im öffentlichen Dienst tätig sein, sowieso zwingend zwischen ersten und zweiten Staatsexamen.

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Du musst den Doppelpunkt setzen, um „@"+Username+":" eindeutig als Antwort zu kennzeichnen, sonst kann es missverstanden werden. Gotcha?

 

Und Du solltest Deine Tastatur mal einer Grundreinigung unterziehen, dann bleiben die Tasten nicht so blöd hängen.

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Ok. Und Gast225 ist Volljurist. Ist er auch Dr.?

Ob Gast225 promoviert hat, musst Du ihn schon selber fragen. Woher sollten andere das wissen? Und welche Rolle spielt es für Dich?

 

Ich denke, dass man das schon erkennen konnte.

Mag sein. Nichtsdestotrotz: Präzision in Form und Inhalt hilft in der schriftlichen Kommunikation.

 

Ich denke, dass es mehr als unangebracht ist, sich über die Folgen der eigenen formalen Schlampigkeit derart aufzuregen, wie Du es hier tust.

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*seufz* Ach @Blaulicht, wenn Du doch bloß die Threads bzw. die Diskussionen vernünftig und aufmerksam lesen (und vielleicht ausnahmsweise sogar mal verstehen) würdest, hättest Du Dir locker 85% Deiner kruden Postings hier im Radarforum sparen können... *seufz*

 

Bist Du eigentlich ggü. Verkehrsteilnehmern genauso unaufmerksam und oberlehrerhaft/überheblich?

Schwurbelst Du auch schwammig hin und her wenn der VT diskutiert und Du nicht hinhörst, es nicht verstehst oder es Dich einfach interessiert was andere denken und sagen?

 

Ich hoffe, Dir begegne ich nie auf der Straße...

 

 

@PedroK, wenigstens Du hast den Überblick nicht verloren...

Och - solange ein Bärchenführer dahinter steht, würde ich mir kaum Sorgen machen.

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Ansonsten ist es so, dass Farbkopien sehr wohl zu einer Anzeige führen können.

Ich kenne nicht einen einzigen Kollegen, der jemals auch nur auf den Gedanken gekommen ist, eine (Farb)Kopie eines Fahrzeugscheins (und um nichts anderes geht es hier in diesem Thread!!) zur Anzeige zu bringen.

 

Bei der Kopie kommt es jedoch neben der Farbe auch auf Größe, Papier etc an.

Du bastelst mal wieder so lange an der Sache herum, bis es paßt.

 

Aus meiner Sicht würde ich davon abraten.

Und ich würde davon abraten, wegen einer Fahrzeugscheinkopie eine Anzeige zu schreiben.

 

Da aber eine Kopie eh nichts bring kann man es eh lassen.

Manchmal ist mir allerdings eine Kopie lieber als gar nichts.

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Gibt es auch Halbjuristen?

Andere haben es ja schon erklärt.

 

Als Volljurist hat man beide Staatsexamen erfolgreich abgelegt. Wenn man nur das erste bestanden hat oder einfach nicht weitergemacht hat, so kann man recht häufig die Bezeichnung Diplomjurist führen. Das muss die Uni dann aber anbieten und das macht nicht jede Uni.

Die Bezeichnung sollte aber nicht mit den anderen Diplomjuristen, zum Beispiel auf dem Gebiet der fünf östlichen BL verglichen werden. Das ist etwas anderes.

 

Ohne Abwertend zu werden, kann man sich für das 1. Staatsexamen nicht viel kaufen, aber es gibt sehr wohl Angebote die eben nur das 1. SE voraussetzen. Hier wurden ja auch schon einige aufgezählt.

 

Mit dem 2. SE hat man dann die Befähigung zum Richteramt (§ 5 DRiG), wobei als Richter auch nicht jeder genommen wird.

Und nein, Richter wollte ich nie werden.

 

Ok.

Und Gast225 ist Volljurist. Ist er auch Dr.?

Nein ein Dr. bin ich nicht.

 

Ansonsten ist es so, dass Farbkopien sehr wohl zu einer Anzeige führen können. Da ist der Polizist auch nicht im Bereich eines Fehlverhaltens.

Wie das dann Volljuristen bewerten ist dann der nächste Schritt im Verfahren.

 

Bei der Kopie kommt es jedoch neben der Farbe auch auf Größe, Papier etc an.

 

Deine Rechtsmeinung mag aus Anwaltessicht treffend sein.

Aus meiner Sicht würde ich davon abraten.

Es muss auch nicht jede Kopie einen Anfangsverdacht begründen..

 

Da aber eine Kopie eh nichts bring kann man es eh lassen.

Du zeigst also eine Straftat an, obwohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Straftat vorliegen kann und du die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Straftat nach § 267 StGB kennst. Respekt und viel Glück weiterhin.

 

PS: Ich bin kein Rechtsanwalt.

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