caps2look 5 Posted September 4, 2012 Report Share Posted September 4, 2012 Hallo, falls man einen Bußgeldbescheid bekommt und einem dort Vorsatz vorgeworfen wird und man z.b die doppelte Strafe bezahlen soll und dagegen angehen möchte per Anwalt, wird dieses nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen da es Vorsatz geahnedet, ist die Aussage richtig? Danke Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 5, 2012 Report Share Posted September 5, 2012 Lies dazu die AGB in deiner Versicherungspolice! Es ist allerdings anzunehmen, dass Vorsatzhandlungen vom Regress ausgeschlossen sind....... Quote Link to post Share on other sites
caps2look 5 Posted September 5, 2012 Author Report Share Posted September 5, 2012 Auch bei OWI anzeigen? In meiner Police steht OWI RechtsschutzKein vermerk ob mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit.Das steht da nur in Sachen Verkehrsstrafrecht Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 5, 2012 Report Share Posted September 5, 2012 Es kommt tatsächlich auf den Vertrag an. Es gibt Verträge, die den Vorsatz im OWi-Bereich mit abdecken, andere schließen ihn aus. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted September 5, 2012 Report Share Posted September 5, 2012 Und wenn gegen die Unterstellung des Vorsatzes bei einer OWI angegangen wird?Obsiegst Du, zahlt die Versicherung die Kosten, die nicht entstehen.Unterliegst Du, zahlt die Versicherung nicht die Kosten, die entstehen. Quote Link to post Share on other sites
blauschnabel 0 Posted October 5, 2012 Report Share Posted October 5, 2012 (edited) Zum Thema Versicherungen für's Auto habe ich bei Link entfernt ganz gute Tipps gefunden, falls wer von euch mal einen Rat braucht... :-) Edited October 5, 2012 by Gast225 Linke entfernt, Verwarnung für Werbelink Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted October 6, 2012 Report Share Posted October 6, 2012 Ich hatte das Problem mal im engeren Familienkreis ... die Versicherung zahlt unter Vorbehalt - wird der Vorsatz entkräftet durch ein Urteil wird in voller Höhe bezahlt - bleibt sie bestehen wird man in Regress genommen ... Tschade das der Link weg ist, mich hätte es mal interessiert - so man der Post #6 keinen Sinn - egal. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 6, 2012 Report Share Posted October 6, 2012 So pauschal ist das nicht richtig. Wie schon gesagt, kommt es auf die Versicherung an. Im OWi-Bereich zahlt meine auch bei Vorsatz, bei Straftaten ist es so, wie von dir beschrieben. Es gibt jedoch auch Versicherungen, die bei Vorsatz im OWi-Bereich so wie von dir beschrieben verfahren. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
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