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Parken Nur Gegen Gebühr?


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Hallo,

 

hier in Bad Mergentheim wird zur Zeit kräftig gebaut. Unter anderem entstanden dabei auf öffentlichem Grund diese Parkbuchten (Ansicht von vorne und von hinten), die mit einem Parkscheinautomat ausgerüstet wurden. Allerdings gibt es - außer dem Schild über dem Automaten, dass man hier den Parkschein lösen solle - keinerlei weitere Schilder (also weder ein Park- oder Halteverbot noch ein blaues P-Schild). Muss ich, wenn ich hier parken will, den Automaten füttern?

http://www.wallner.de/htm/PA_01.JPG

http://www.wallner.de/htm/PA_02.JPG

 

Beste Grüße

Thomas

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Allerdings gibt es - außer dem Schild über dem Automaten, dass man hier den Parkschein lösen solle - keinerlei weitere Schilder......

Unter diesem Schild ist doch noch ein weiteres Schild, leider sieht man es nicht von vorne. Welches ist das denn??

 

Und im Hintergrund sind noch 2 weitere Schilder. Was steht denn da drauf?

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> Unter diesem Schild ist doch noch ein weiteres Schild, leider sieht man es nicht von vorne. Welches ist das denn??

Da steht, dass man auch mit dem Handy bezahlen kann

 

> Und im Hintergrund sind noch 2 weitere Schilder. Was steht denn da drauf?

Das sind Hinweise auf Privat- / Mietparkplätze, die sich aber nicht auf die angesprochenen Parkplätze beziehen

 

Beste Grüße

Thomas

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Gav es denn schon knöllchen. Vielleicht kommen die Schilder ja noch.

 

Edit:

nach lesen deines anderen Themas:

 

Darf hinten ausgefahren werden für Pkw?

 

Steht auf der rechten Seite ein Parkplatzschild mit Hinweis Parkautomat? Im Bild 1 sieht es bald so aus (linke Bildseite im Hintergrund).

Edited by Gast225
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> Darf hinten ausgefahren werden für Pkw?

Falls Du in Richtung Kreisel meinst: nein, da dürfen nur Busse ausfahren (unechte Einbahnstraße)

 

> Steht auf der rechten Seite ein Parkplatzschild mit Hinweis Parkautomat? Im Bild 1 sieht es bald so aus (linke Bildseite im Hintergrund)

Nein, kein Parkplatzschild und kein Hinweis auf einen Parkautomat

 

Bisher gibt es noch keine Knöllchen, sondern nur Zettel mit dem Hinweis, dass man gefälligst ein Ticket zu ziehen habe.

 

Beste Grüße

Thomas

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Die Aussage erwartet doch jeder.

 

Ein Parkbereich an dem man ein Parkticket braucht muß so Beschildert sein:

 

http://www.dvr.de/bilder/vz/kt/314-50.gif

http://www.dvr.de/bilder/vz/kt/1052-33.gif

Natürlich kann auf dem 314er ein Pfeil sein und auf dem ZZ können noch andere Bedingungen drauf stehen (Tage / Zeiten usw ... )

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@zorro69

> was erwartest du nun von uns?

> eine aussage, ätsch, man braucht doch kein ticket zu ziehen?

 

"Muss ich, wenn ich hier parken will, den Automaten füttern?"

Nun, das hier war meine einleitende Frage. Und eine Antwort wie: 'Nein, hier musst

Du kein Ticket ziehen' ist natürlich genau das, was ich hören wollte.

 

Beste Grüße und danke an alle

Thomas

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Es gibt natürlich noch die Möglichkeit mit diesem Schild

http://www.dvr.de/bilder/vz/kt/314.1.gif

Erläuterung

1. Das Zeichen erlaubt das Parken. Innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone darf nur mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) geparkt werden, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist. Die Art der Parkbeschränkung wird durch Zusatzzeichen angezeigt.

2. Durch Zusatzzeichen können Bewohner mit Parkausweis von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt werden.

3. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Parkschein, die Parkscheibe oder der Parkausweis gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist.

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@Pricklpitt: klar, und heute darf in der "Zone" sogar Parken, da ging früher nicht, da musste man "Transitfahren"

 

hach, war das immer ein Heidenspass, das heitere Pässeschauen und Kontrollieren an der Grenze und dann die suessen Radarkontrollen mit der offenstehenden Heckklappe eines Wartburgs.

 

Das kennen die jungen Leute alles gar nicht mehr..

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Hallo alle,

 

wie erwartet wurde das 314er (Blaues 'P') mit dem Zusatz 'Mit Parkschein' letzte Woche angebracht.

 

Der Gag: ein Arbeitskollege hat sein Auto morgens gegen 8:00 Uhr dort hingestellt. Die Schilder wurden ca. 1 Stunde später (gegen 9:00 Uhr) angebracht und er hat ein Knöllchen über 5 Euro bekommen, weil er kein Ticket gezogen hatte ...

 

Beste Grüße

Thomas

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Bei der Behörde anrufen, Fahrereigenschaft zugeben (sonst kommt noch der Kostentragungsbescheid) und fragen mit welcher Begründung das Ticket ausgestellt wurde.

 

Selbst vor Gericht wird er beste Chancen haben nichts zahlen zu müßen - das wird die Behörde auch wissen - da er sich hinstellte, als noch kein Schild da war.

 

Man sollte zwar immer mal wieder nach seinem Auto gucken, aber da gilt dann wohl im Durchschnitt die 72-Stunden-Regel

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