Jump to content

Abstandsmessung Mit Spurwechsel


Recommended Posts

Hallo Leute 

 

Brauch dringend eure Hilfe. Ich bin heute früh auf der A9 richtung München Gefahren. Bei höhe Ingolstadt fuhr vor mir ein Passat ( Geschwindigkeit ca 150 kmH. ) ich bin hinter ihm her gefahren mit meiner Meinung nach zu geringen Abstand. So ca. 100 Meter vor Brücke bemerkte ich oben zwei kleine Kameras und ich dachte mit oh nein . Dann auf höhe der zweiten Linie machte dann der Passat vor mir einen Spurwechsel. Ist dann die Messung gültig ? Ich bin mir nicht sicher ob unten an der Brücke auch ne Kamera war!! Mach mir jetzt gedanken weil die messen ja 300 Meter ob die Messung ungültig ist wenn der dann auf Höhe der Zweiten linie nen Spurwechsel macht. Danke für eure antworten. 

Link to post
Share on other sites

Willkommen im radarforum,

 

nun ich schlage vor einfach mal abzuwarten ob etwas kommt.

Ohne ein Video gesehen zu haben oder konkrete Fakten (km/h, Abstand in M) ist es für Außenstehende wirklich schwierig,

eine Einschätzung abzugeben, man muss sich ja auf deine - subjektive - Wiedergabe

der Geschehnisse verlassen.

 

Es könnte sein, dass du Glück hast, es kann aber auch sein, dass du dir

mit deiner Fahrweise. nen Monat Bus und Bahn gebucht hast.

 

Also: Abwarten und ggf. Tee trinken.

Link to post
Share on other sites

Naja, nur weil der 'Bedrängte' die Spur wechselt wird die Messung nicht ungültig.

 

für ein Nötigung, mal als Beispiel, ist sogar dieser Nötigungserfolg notwendig.

 

entscheident für deine Messung ist, ob der Abstand bestimmt werden konnte.

Wenn der Vorausfahrende die Spur gewechselt hat, bevor eine Berechnung des Abstandes möglich war, kannst du glück gehabt haben.

Link to post
Share on other sites

@Blaulicht

Warum bringst du hier ohne Grund dafür zu sehen, wieder deine Straftatenansichten ins Gespräch, obwohl hier nicht einmal im Ansatz irgendwie Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind.

---------------------

 

Was ist mit zweiter Linie gemeint. IdR sind es ja drei Linien oder gibt es dort nur insgesamt zwei Linienpaare.

Link to post
Share on other sites

Richtig.

Knüpft aber thematisch nicht an meine Aussage an.

 

wie wäre folgender Hinweis:

bei einem VU mit einem Toten kann auch ein Mord vorliegen, es muss jedoch ein Mordmerkmal erfüllt sein.

ansonsten kommt auch Totschlag oder je nach Vorsatz die fahrlässige Tötung in Betracht.

es kann auch schlicht ein Unfall ohne Strafbarkeit vorliegen.

 

 

so würde der Tote zumindest thematisch zu der Art und Weise meines Beitrages passen!

Link to post
Share on other sites

Aber nicht auf Deiner Seite...

 

naja, von der Sache ist es eigentlich ganz einfach:

 

Abstand unterschreiten = drängeln

Vordermann macht Platz

= da kann man auch mal über Nötigung nachdenken

 

oder anders:

großer Abstand Plus Lichthupe ist, auch wenn der Bürger das oft denkt, gar keine Nötigung.

 

 

Link to post
Share on other sites

Aber nicht die fahrl. KV vergessen, denn der Polizist im Messbus könnte sich so über den Drängler aufgeregt haben, das er an einem Herzinfakt verstorben ist.

 

Man man man. :whistle::kopfschuettel:

 

Spannende These... Ohne das jetzt juristisch zu würdigen, vermute ich, dass das im Ergebnis nicht bejaht würden könnte...

Link to post
Share on other sites

Kann ich nicht genau sagen ich schätze so 25-40 Meter .

Bin mir auch nicht sicher ob unten an der Brücke ne Kamera war ich glaub ich da nämlich keine. Und auf höhe der ersten Linie ( die wo so ca 50 meter vor der Brücke entfernt ist ) ist der vorderman nach rechts.

Link to post
Share on other sites

@Maoe165:

 

Lass dich bitte nicht nervoes machen durch die entgleiste Diskussion hier. Dir wird - wenn ueberhaupt - ein zu geringer Abstand vorgeworfen, die Diskussion mit der Noetigung und allem folgenden hat in diesem Thread rein gar nichts zu suchen. Man versucht bereits seit einigen Beitraegen demjenigen, der diesen Begriff hier eingebracht hat, das zu erklaeren, allein, es bleibt beim Versuch, Erfolg wurde damit leider bisher nicht beschieden. Das mag daran liegen, dass einigen hier das Erkennen von Ironie und Sarkasmus voellig abgeht, wahrscheinlich eine Folge voelliger Selbstueberschaetzung.

 

Fuer eine Noetigung - schon fuer den Vorwurf - bedarf es ein wenig mehr, als mit dichtem Abstand jemandem hinterher zu fahren.

Link to post
Share on other sites
Wenn man nochmal zurückscrollt, kann man das auch so lesen (dass es mehr als nur den zugeringen Abstand braucht: "...der 'Bedrängte'").

 

Man kann viel lesen, man kann auch viel in das Gelesene hinein interpretieren, wenn man nur moechte. Genau hier liegt der Hase im Pfeffer! Vom Eingangsbeitrag ausgehend, steht die Frage im Raum, was da kommen koennte, weil der TE dicht hinter jemandem war, der dann aber kurz vor der Bruecke - Hoehe des zweiten Striches auf der Fahrbahn - die Spur wechselte. 'Der Bedraengte' wurde von Dir (!) ins Spiel gebracht, m. E. eine unzulaessige Interpretation. Alles weitere, was dann folgt ist reine Spekulation ohne Basis.

 

was dem TE vorgeworfen werden wird kann ich nicht wissen. Du?

 

Wie soll ich das wissen, nicht einmal der TE weiss das. Dementsprechend verlangt auch niemand von Dir, das zu wissen. Das ist nun aber immer noch kein Grund, sich hier in wildeste Spekulationen zu ergehen, die den TE - siehe seinen letzten Beitrag - nur noch mehr verunsichern. Das kann nicht - und ist nicht - der Sinn dieses Forums sein!

 

Mit anderen Worten: Haettest Du die glorreiche Idee gehabt, auf die ersten beiden Saetze deines ersten Beitrages in diesem Thread zu verzichten, dann haette niemand einen Grund zum Klagen. Ich sagte es schon mehrfach direkt in deine Richtung: Weniger ist oftmals mehr!

Link to post
Share on other sites
  • 1 month later...

Moin, wenn auch etwas spät.

 

Nein kann man nicht! Nötigung ist ein Antragsdelikt,

 

Nein.

 

(Aber selbst bei Antragsdelikten leitet die Polizei ein Strafverfahren ein.)

 

Und genau das bringt eben nichts. Wenn der vermeintlich Genötigte sich nicht eben genötigt fühlt, denn dann ist durch den fehlenden Nötigungserfolg der Straftatbestand nicht erfüllt. Die Handlung des Opfers ist bei Nötigung niemals kausal - denn bei Duldung entfällt der Erfolg nun einmal. Wie gesagt, ich habe das Thema als Tatverdächtiger (sogar im Strassenverkehr) schon durch, allerdings inklusive Einstellung nach §170 Abs. 2 StPO. :thisrocks:

Ich war natürlich vollkommen unschuldig und nur irrtümlich verdächtigt worden. Leider konnte ich mich auch nicht erinnern wer mit meinem Fahrzeug versucht hat mittels Lichthupe und dichtem auffahren den Rentner vor sich zu erwecken, bevor er durch die Baustelle überholt wurde, :whistling:

 

PS: Google doch einfach mal nach "Prüfungsschema §240 StGB".

Link to post
Share on other sites

A.S.: google doch mal nach "§ 240 Absatz 3 StGB"

 

 

Dein Beitrag klingt jetzt doch etwas anders (richtiger), da du nicht mehr von einem Antragsdelikt sprichst, sondern vom Nötigungserfolg.In der Tat ist der Nötigungserfolg für die Strafbarkeit relevant. Für den Nötigungserfolg jedoch ist es nicht (zwingend) entscheidend, wie der genötigte sich dabei fühlt.

 

 

. Leider konnte ich mich auch nicht erinnern wer mit meinem Fahrzeug versucht hat mittels Lichthupe..

 

In deinem Beispiel scheint das Verfahren eingestellt zu sein, weil keine Täter feststand, gegen den das Verfahren sich richten kann; nicht weil keine strafbare Nötigung vorlag.

Link to post
Share on other sites
  • 3 weeks later...

Hallo Leute wollt mich jetzt mal wieder melden. Nun ist es knapp 9 Wochen her und ich habe bis jetzt nicht bekommen. Ich weiss das innerhalb von 3 monaten es sein kann das was kommt. Aber wie lange dauert sowas gewöhnlich bis ein abussgeldbescheid kommt ? Es sind halt drei sachen wo ich denke das da waren:

1. glaube ich das unten an der Leitplanke keine Kamera war

Sondern nur 2 Oben an der Brücke und ich denk das der des vieleicht erst aufgebaut hat weils früh um ca.7.40 war.

2. hat der wo vor mir gefahren ist in den zwei lininen ( 50 meter zwischen den linien ) einen Spurwechsel gemacht.

3. habe ich die kameras vor weiten schon gesehen bzw war nicht ganz sicher und ging leicht vom gas muss da nicht bei einer gültigen messung konstante geschindigkeir haben.

Ich danke euch für die antworten. Grüsse und schönes Wochenende

Link to post
Share on other sites

Hallo, Maoe165,

 

normalerweise hätte zumindest beim Halter (ich weiß jetzt nicht, ob Du Fahrer und Halter bist) ein Anhörbogen eingetroffen sein sollen, wenn man in diesem Fall tatsächlich ermittelt.

 

Wenn noch keine Post kam, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass nichts mehr kommt.

 

Entweder hast du schlicht und ergreifend glück gehabt, dass der Vordermann im richtigen Moment die Spur gewechselt hat, so dass Deine Messung nicht verwertet werden konnte, oder vielleicht wurde auf Deiner Spur gar nicht gemessen.

 

Hallo, Blaulicht,

 

hast Du schon mal was von versuchter Nötigung im Straßenverkehr gehört?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Hallo, Blaulicht,

 

richtig: Wegen Nötigung kann jemand nur verurteilt werden, wenn ein Erfolg eingetreten ist (z. B., dass der Genötigte den Fahrstreifen gewechselt hat).

 

Es gibt aber, wie geschrieben, auch noch die versuchte Nötigung:

 

Der Beschuldigte hat die ganze Zeit durch dichtes Auffahren, Lichthupe, Blinker, Gesten usw. versucht, seinen Vordermann dazu zu bringen, den Fahrstreifen schon eher zu wechseln, als dieser es geplant hatte, aber dieser ließ sich dadurch nicht beeindrucken und wechselte erst, als die Lücke auf dem rechten Fahrstreifen ausreichend groß war, um ohne einen eigenen Verstoß in diese einzuscheren.

 

Danach erstattete er Anzeige wegen versuchter Nötigung und diese würde, wenn man den Beschuldigten ermittelt, auch so durchgehen.

 

Wo war nun der Nötigungserfolg des Beschuldigten?

 

Um dieses zu verstehen, muss ein Polizeibeamter nicht erst im Internet recherchieren, sondern nur während der Ausbildung ein wenig aufpassen und ab und an auch mal solche Fälle bearbeiten. :abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Hallo, Blaulicht,

 

richtig: Du hast kurz auf den Abs. 3 hingewiesen, aber trotzdem immer vom Nötigungserfolg geschwafelt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Natürlich.

Der Grundtatbestand der Nötigung setzt das ja auch veraus. Erst dann startet die Prüfung des Versuches.

 

Link to post
Share on other sites
Vielleicht lässt du dir das in einem Juraforum erklären.

Habe ich bei anderer Gelegenheit mal versucht. Seitdem habe ich da Hausverbot mit Themen und Fragen, die Du aufgebracht hast.

 

Ich hoffte, Du Experte könntest das selbst erklären.

Die Hoffnung stirbt zuletzt - aber auch zuletzt kann ziemlich früh sein... :lol:
  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Natürlich. Der Grundtatbestand der Nötigung setzt das ja auch veraus. Erst dann startet die Prüfung des Versuches.

Nur interessehalber: Wie kommt man zum "Nötigungserfolg", wenn es beim (strafbaren) Versuch bleibt?

Wie nun? Du bist doch erkennbar online. Kannst Du uns erhellen?
Link to post
Share on other sites

Fang doch einfach oben nochmal mit dem Lesen an und bleib beim Thema.

Eier nicht rum. Wie kommt man zum "Nötigungserfolg", wenn es beim (strafbaren) Versuch bleibt? Ich bitte einfach nur um eine Erklärung für mich armen Bürger.
Link to post
Share on other sites

Hallo, Blaulicht,

 

verstehe ich Dich richtig?

 

Man muss erfolgreich versuchen, jemanden zu nötigen, um sich strafbar zu machen? :think:

 

Was ist, wenn der andere sich nicht nötigen lässt und der Nötiger somit erfolglos bleibt?

 

Ist es dann nicht strafbar?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Nein, du verstehst mich nicht richtig.

 

 

_ Nötigung ist ein Erfolgsdelikt

_ der Versuch ist strafbar

 

 

"Erfolgreich veruschen" ist doch vollendet? Oder wie soll ich mir das vorstellen.

Ich weiß, dass der eine oder ander denkt ich sei blöd; bin ich aber nicht. Lies meine Beiträge doch mal unter dem Aspekt.

 

Ich weiß echt nicht, wie ihr jetzt auf solche komischen Tathandlungensrechtsvariantenideen kommt, um zu sagen, dass ich nicht Recht hätte.

 

 

Link to post
Share on other sites
Ich weiß, dass der eine oder ander denkt ich sei blöd;
So wenige nur? :whistling:

 

bin ich aber nicht.
Nicht??? :shutup:

 

Lies meine Beiträge doch mal unter dem Aspekt.
Hab ich gemacht, ändert meine Meinung aber nicht...

 

[mod]

Nun ist aber auch mal wieder gut mit dem Blaulicht bashing hier.

 

Gast225

[/mod]

Edited by Gast225
Link to post
Share on other sites
Ich weiß, dass der eine oder ander denkt ich sei blöd
Ich finde es jetzt echt nicht gut, was Du hier einer Deiner Meinung nach ja doch recht großen Gruppe von Schreibern unterstellst.
Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...