Jump to content

Gutschein Verfallen?


Recommended Posts

Beim aufräumen habe ich gestern einen Kino und Speisegutschein für eine bekanne Kinokette gefunden, leider mit dem Aufdruck " Gültig bis Juni 2012". Gewonnen hatte ich diesen im Juni 2011.

Im Internet lies man unterschiedlichste Meinungen zwecks Verfall von Gutscheinen etc.

Da hier ja auch ein paar schlaue Jungs zu dem Gebiet rummschwirren dachte ich es kann mir hier jemand definitiv sagen ob ich noch ne Chance habe oder ob er wirklich verfallen ist.

 

Danke für die Bemühungen

 

Martin

Link to post
Share on other sites

Die Frage nach dem Verfall des Gutscheins richtet sich nach der Art des Gutschein, sprich ob Geld geflossen ist, oder es ein "Werbegutschein" ist.

Normal ist die Gültigkeit bei Gutscheinen 3 Jahre, kann aber auch begrenzt werden. Allerdings nicht so das der Kunde stark benachteiligt ist, evt. kann der Kunde dann den Wert des Gutscheins minus Gewinnmarge als Bargeld bekommen. Da geht es also um Gutscheine wie Geschenkgutscheine für die Geld geflossen ist, oder wenn aus Kulanz Ware zurück genommen wurde.

 

Wenn das also ein Gewinn ist, sprich Werbegutschein, dann dürfte er verfallen sein, es sei den das der Aussteller aus Kulanz die Frist verlängert. Ich würde da mal anrufen.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Anruf erfolgt und es kam zu der Aussage " Nee wenn das Datum überschritten ist können wir da auch nichts machen". Das drucken wir ja nicht zum Spass drauf :shutup:

:think:Warum hab ich sowas erwartet

Gibt ja jetzt kein Argument mehr mit dem ich noch kontern könnte, oder?

Link to post
Share on other sites

Kann man an deinem Gutschein erkennen, dass du ihn gewonnen hast oder ist er identisch mit den Gutscheinen, die man kaufen kann?

 

Ist letzteres der Fall, so würde ich mich auf die Entscheidung des Landgericht München I in seinem Urteil vom 05.04.2007, Aktenzeichen 12 O 22084/06, berufen, wonach eine einjährige Verjährungsfrist bei käuflich zu erwerbenden Gutscheinen zu kurz ist.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Kann man an deinem Gutschein erkennen, dass du ihn gewonnen hast oder ist er identisch mit den Gutscheinen, die man kaufen kann?

 

Ist letzteres der Fall, so würde ich mich auf die Entscheidung des Landgericht München I in seinem Urteil vom 05.04.2007, Aktenzeichen 12 O 22084/06, berufen, wonach eine einjährige Verjährungsfrist bei käuflich zu erwerbenden Gutscheinen zu kurz ist.

 

Gruß

Goose

 

Nee, er ist komplett mit dem Identisch den man käuflich erwerben kann! Ich bin auf das Gesicht des Kinomitarbeiters am Schalter gespannt wenn ich mit dem Urteil da vorspreche. Ich werde berichten!Danke für Eure Bemühungen.

Link to post
Share on other sites

Der Mitarbeiter an der Kasse hat möglicherweise auch seine Vorgaben, an die er sich halten muss. Wenn das so ist, so würde ich auch von ihm nicht verlangen, daß er eigenmächtig dagegen verstößt. Hier dürfte dann ein Gespräch mit dem Geschäftsführer helfen.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...
  • 2 weeks later...
  • 2 weeks later...

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...