Maddy1223 1 Posted August 22, 2012 Report Share Posted August 22, 2012 Beim aufräumen habe ich gestern einen Kino und Speisegutschein für eine bekanne Kinokette gefunden, leider mit dem Aufdruck " Gültig bis Juni 2012". Gewonnen hatte ich diesen im Juni 2011.Im Internet lies man unterschiedlichste Meinungen zwecks Verfall von Gutscheinen etc.Da hier ja auch ein paar schlaue Jungs zu dem Gebiet rummschwirren dachte ich es kann mir hier jemand definitiv sagen ob ich noch ne Chance habe oder ob er wirklich verfallen ist. Danke für die Bemühungen Martin Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted August 22, 2012 Report Share Posted August 22, 2012 Hallo, ja, wenn ein Enddatum vereinbart wurde und dann sogar noch zusätzlich schriftlich festgehalten wurde verfällt der Gutschein an dem Datum. Da kann man nur noch auf Kulanz hoffen. Gruss MrMurphy Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 22, 2012 Report Share Posted August 22, 2012 Die Frage nach dem Verfall des Gutscheins richtet sich nach der Art des Gutschein, sprich ob Geld geflossen ist, oder es ein "Werbegutschein" ist. Normal ist die Gültigkeit bei Gutscheinen 3 Jahre, kann aber auch begrenzt werden. Allerdings nicht so das der Kunde stark benachteiligt ist, evt. kann der Kunde dann den Wert des Gutscheins minus Gewinnmarge als Bargeld bekommen. Da geht es also um Gutscheine wie Geschenkgutscheine für die Geld geflossen ist, oder wenn aus Kulanz Ware zurück genommen wurde. Wenn das also ein Gewinn ist, sprich Werbegutschein, dann dürfte er verfallen sein, es sei den das der Aussteller aus Kulanz die Frist verlängert. Ich würde da mal anrufen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Maddy1223 1 Posted August 22, 2012 Author Report Share Posted August 22, 2012 Bei dem Gutschein ist Geld geflossen. Ich hab ihn zwar gewonnen, dennoch kann man diesen gegen 20€ auch bar an der Kinokasse erwerben. Quote Link to post Share on other sites
Maddy1223 1 Posted August 22, 2012 Author Report Share Posted August 22, 2012 Anruf erfolgt und es kam zu der Aussage " Nee wenn das Datum überschritten ist können wir da auch nichts machen". Das drucken wir ja nicht zum Spass drauf :think:Warum hab ich sowas erwartetGibt ja jetzt kein Argument mehr mit dem ich noch kontern könnte, oder? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted August 22, 2012 Report Share Posted August 22, 2012 Kann man an deinem Gutschein erkennen, dass du ihn gewonnen hast oder ist er identisch mit den Gutscheinen, die man kaufen kann? Ist letzteres der Fall, so würde ich mich auf die Entscheidung des Landgericht München I in seinem Urteil vom 05.04.2007, Aktenzeichen 12 O 22084/06, berufen, wonach eine einjährige Verjährungsfrist bei käuflich zu erwerbenden Gutscheinen zu kurz ist. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 22, 2012 Report Share Posted August 22, 2012 Oder man verweist zugleich auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus dem jahre 2001 zu den Guthaben von Telefonkarten. Dies ist vergleichbar. Quote Link to post Share on other sites
Maddy1223 1 Posted August 22, 2012 Author Report Share Posted August 22, 2012 Kann man an deinem Gutschein erkennen, dass du ihn gewonnen hast oder ist er identisch mit den Gutscheinen, die man kaufen kann? Ist letzteres der Fall, so würde ich mich auf die Entscheidung des Landgericht München I in seinem Urteil vom 05.04.2007, Aktenzeichen 12 O 22084/06, berufen, wonach eine einjährige Verjährungsfrist bei käuflich zu erwerbenden Gutscheinen zu kurz ist. GrußGoose Nee, er ist komplett mit dem Identisch den man käuflich erwerben kann! Ich bin auf das Gesicht des Kinomitarbeiters am Schalter gespannt wenn ich mit dem Urteil da vorspreche. Ich werde berichten!Danke für Eure Bemühungen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted August 22, 2012 Report Share Posted August 22, 2012 Der Mitarbeiter an der Kasse hat möglicherweise auch seine Vorgaben, an die er sich halten muss. Wenn das so ist, so würde ich auch von ihm nicht verlangen, daß er eigenmächtig dagegen verstößt. Hier dürfte dann ein Gespräch mit dem Geschäftsführer helfen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted August 31, 2012 Report Share Posted August 31, 2012 das würde ich aber vorher klären, nicht das du samstagabend an der kasse stehst und der rest der schlange ´n hals auf dich hat Quote Link to post Share on other sites
radarlove 0 Posted September 4, 2012 Report Share Posted September 4, 2012 Ist schon was bei der Aktion rausgekommen? Quote Link to post Share on other sites
Maddy1223 1 Posted September 19, 2012 Author Report Share Posted September 19, 2012 Nee, leider noch keine Zeit gehabt...Werde berichten Quote Link to post Share on other sites
blauschnabel 0 Posted October 1, 2012 Report Share Posted October 1, 2012 Ich würde mir den ganzen Stress ersparen. Wenn du ihn wirklich gewonnen hast und nicht mal was dafür bezahlt hast, dann ist es halt einfach doof gelaufen, wenn du ihn jetzt erst findest... ;-) Quote Link to post Share on other sites
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