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"nutzungsausfall" Motorrad


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Wir haben uns eine Garage gemietet in der u.a. auch meine Q steht.

 

Nun hat unser Garagennachbar dort wohl Stock-Car Rennen o.ä. gespielt und ist ziemlich heftig ins Tor eingeschlagen. Folge, das Tor lässt sich nicht mehr öffnen, es ist traumhaftes Möppi-Wetter und ich komm an meine Q nicht ran... :(

 

Der Vermieter hat (angeblich) schon am Montag eine Firma bestellt, die mich zwecks Terminabsprache kontaktieren sollte, das ist noch nicht geschehen, der Vermieter zuckt nur die Achseln.

 

Ich habe ja auch ein Auto zur Verfügung, meine Frage ist daher:

 

- Kann ich (trotzdem) Nutzungsausfall für meine Q geltend machen? Oder geht das nur wenn ich gar kein Fahrzeug zur Verfügung habe?

- Ist dann der Verursacher dafür in die Pflicht zu nehmen (bzw. seine Versicherung)?

- Welche Höhe gäbe es bzw. kann ich mir am WE ein Möppi leihen und das geltend machen?

- Kann ich die Miete für die Garage kürzen, auch für so kurze Zeit?

 

Mit Versicherungen und deren Bestimmungen bin ich immer etwas "auf Kriegsfuß", daher die Frage hier.

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IMHO ist es so, das man bei 2 Fahrzeugen keinerlei Nutzungsausfall bekomt...Sorry for bad news...

 

Ich hab dazu das gefunden:

 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: I-1 U 50/11) hat in seinem Urteil vom 29.01.2012 bestätigt, dass Nutzungsausfall nur dann beansprucht werden kann, wenn dem Geschädigten kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Im konkreten Fall befand sich der unfallbeschädigte Oldtimer-Sportwagen des Klägers zwar über ein Jahr in Reparatur, ihm stand aber während dieser Zeit ein Zweitwagen der gehobenen Mittelklasse zur Verfügung. Das Gericht stellte in diesem Fall u. a. fest, dass „die rein individuell zu bewertende Schmälerung des Fahrvergnügens keinen ersatzfähigen Schaden darstellt“.

 

Von hier: http://www.msc-daun.de/news-reader-vekehrsrecht/items/nutzungsausfall-bei-motorraedern-und-oldtimern.html

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IMHO ist es so, das man bei 2 Fahrzeugen keinerlei Nutzungsausfall bekomt...Sorry for bad news...
Danke für das Urteil!! Ich hab's mir fast gedacht, deswegen hab ich das Auto ja auch explizit erwähnt.

 

Dann muss ich dem Vermieter wohl mal richtig auf die Füße treten :nawarte:, damit er mir meine Q wieder zugänglich macht (machen lässt).... notfalls per Mieterverein... :ph34t:

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Dann muss ich dem Vermieter wohl mal richtig auf die Füße treten :nawarte:, damit er mir meine Q wieder zugänglich macht (machen lässt).... notfalls per Mieterverein... :ph34t:

 

Bis der Mieterverein seinen Senf dazu gegeben hat, ist doch wieder eine Woche um.

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Dann behaupte einfach, dass dein GG dein Auto nutzt und du regelmäßig auf das Moped angewiesen bist...
Unser "Fuhrpark" ist leider ein bisschen größer, manches steht auch in einer zweiten Garage... :blush: von daher dürfte diese Ausrede nicht ziehen.

 

Bis der Mieterverein seinen Senf dazu gegeben hat, ist doch wieder eine Woche um.

Das stimmt, meine Q kann der mir auch nicht zugänglich machen... :( aber vielleicht ne kleine Mietkürzung damit ich meinen GG zu McDoof o.ä. einladen könnte... :wacko:
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Kann ich (trotzdem) Nutzungsausfall für meine Q geltend machen?
Einen Rechtsanspruch dürftest Du wohl nicht haben, aber was hindert Dich, die Versicherung des Schädigers anzuschreiben und Nutzungsausfall geltend zu machen? Versuchen kann man es doch!

 

Kann ich die Miete für die Garage kürzen, auch für so kurze Zeit?
Ja klar, zumindest wenn man entsprechende Urteile liest. Da bei Dir gar keine Nutzung mehr möglich ist, kannst Du die Miete für die Garage um 100 % kürzen. Wenn die Garage mit einem gesonderten Mietvertrag angemietet wurde, ist das kein Problem. Schwieriger wird es, wenn die Garage im Wohnungsmietvertrag enthalten ist: Du müßtest den Anteil für die Garage herausfinden bzw. berechnen. Ohne anwaltliche Hilfe würde ich das jedenfalls nicht tun.
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was hindert Dich, die Versicherung des Schädigers anzuschreiben und Nutzungsausfall geltend zu machen?
Im Moment die Tatsache dass ich den Verursacher gar nicht kenne, da ich "offiziell" nicht die Geschädigte bin, dass ist ja erstmal der Eigentümer der Garage, also der Vermieter.... und der ist zur Zeit nicht zu erreichen.

 

Wenn die Garage mit einem gesonderten Mietvertrag angemietet wurde, ist das kein Problem.
Ist ein gesonderter Mietvertrag eines ganz anderen Vermieters als unsere Wohnung.

 

Naja, werd mich heute noch mal ans Telefon hängen... ich will zum WE meine Q da raus haben..... :heul:

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Ist ein gesonderter Mietvertrag eines ganz anderen Vermieters als unsere Wohnung.
Das hört sich gut an. Du solltest aber möglichst wenig Zeit verstreichen lassen. Und statt anwaltlicher Hilfe geht natürlich auch der Mieterverein.

 

Naja, werd mich heute noch mal ans Telefon hängen... ich will zum WE meine Q da raus haben....
Viel Erfolg! Vielleicht hilft ja ein Dosenöffner...
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Da bei Dir gar keine Nutzung mehr möglich ist, kannst Du die Miete für die Garage um 100 % kürzen.

 

Der primäre Zweck einer Garage, Schutz eines oder mehrerer Fahrzeuge vor Diebstahl und Witterungseinflüssen, ist aber weiterhin gegeben.

Eine Beeinträchtigung liegt sicherlich vor, aber ob dies eine 100% ige Mietkürzung rechtfertigt ?

Gruss

snb

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Naja, werd mich heute noch mal ans Telefon hängen... ich will zum WE meine Q da raus haben....
Viel Erfolg! Vielleicht hilft ja ein Dosenöffner...
Tja, den werd ich wohl brauchen wenn ich an die Q will...

Telefonisch mal wieder nix, und pünktlich ab 12:00 Uhr dann nur noch der AB... :koch: aber meine Email dann war dafür nicht mehr gaaaanz so freundlich!! :angry:

 

Eine Beeinträchtigung liegt sicherlich vor, aber ob dies eine 100% ige Mietkürzung rechtfertigt ?
Keine Ahnung, aber Monatg hab ich nen Termin beim Mieterverein..
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Der primäre Zweck einer Garage, Schutz eines oder mehrerer Fahrzeuge vor Diebstahl und Witterungseinflüssen, ist aber weiterhin gegeben.
Der Zweck ist nach wie vor gegeben, aber da es keinen Zugang zu der Garge gibt, kann diese ihren Zweck ja nicht erfüllen.

 

Eine Beeinträchtigung liegt sicherlich vor, aber ob dies eine 100% ige Mietkürzung rechtfertigt ?
Nachhaltige Behinderung in der Nutzung eines Kfz-Einstellplatzes durch ständiges verkehrswidriges Parken Dritter: 100 % Mietminderung (LG Köln, Urteil vom 19.12.1974 - 1 S 211/74, MDR 1976, S. 44 = WM 1976, S. 29 = ZMR 1977, S. 25 = ZMR 1977, S. 154.)
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Der Zweck ist nach wie vor gegeben, aber da es keinen Zugang zu der Garge gibt, kann diese ihren Zweck ja nicht erfüllen.

 

Ein Zugang in die Garage zur Zweckerfüllung ist hier aber nicht notwendig, da die Fahrzeuge sich bereits in der Garage befinden

und somit der Schutz vor Diebstahl und Witterungseinflüssen gegeben ist.

Gruss

snb

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Da bei Dir gar keine Nutzung mehr möglich ist, kannst Du die Miete für die Garage um 100 % kürzen.

 

Der primäre Zweck einer Garage, Schutz eines oder mehrerer Fahrzeuge vor Diebstahl und Witterungseinflüssen, ist aber weiterhin gegeben.

Eine Beeinträchtigung liegt sicherlich vor, aber ob dies eine 100% ige Mietkürzung rechtfertigt ?

Gruss

snb

Sorry, aber wenn mir der Zugriff auf mein Fahrzeug verwehrt ist, ist der Zweck der Garage gewiss nicht gegeben.

 

Gruß

Goose

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Keine Ahnung, aber Monatg hab ich nen Termin beim Mieterverein..

 

Hoffentlich vergißt der Mieterverein nicht eine, auf sich ausgestellte original Vollmacht beizulegen, es soll Vermieter geben, die dann das Schreiben des Mietervereins einfach ignorieren und abheften.

 

Wenn dann Wochen vergangen sind.....................ist der Mieterverein dann schlauer.

Edited by faun98
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