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Radfahrer Unter Sich....


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[mod] Dann fordere ich Dich hiermit ultimativ auf, das Lautwerden kuenftig zu unterlassen, sonst dreht hier ein Mod mal am Lautstaerkeregler..... [/mod]

Die Koilision der beiden Radfahrer hat aber auch der Gesetzgeber eine Mitschuld, die das Geisterradeln erst gesellschaftsfähig gemacht hat, weil sie es teilweise erlaubt hat. Der Weg an der Unterfüh

Diese Aussage des Fahrer halte ich nicht mal für gelogen, bzw kann es die Wahrheit sein. Hatte auch schon mehrmals das Mißvergnügen zu erleben das solche Rennradlertrupps fahren als ob sie auf einer a

Hättest Du da mal ein Urteil mit einem 10m Fahrrad?

 

Sicherheitsabstand vorn und hinten? Vor dem Überholen, mit Tempo 20 hinterherfahren, auf Lücke im Gegenverkehr warten, halber Tacho Abstand: Da sind sie schon, die 10 m, und das nur hinten.

 

Ist aber schön, dass Du schon mal die Breite akzeptierst.

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Sicherheitsabstand vorn und hinten?

Du gestattest da ich auf der Landstraße keinem Radler bis auf 4m auf die Pelle rücke? Das wäre der Abstand bei 10m.

 

Vor dem Überholen, mit Tempo 20 hinterherfahren, auf Lücke im Gegenverkehr warten, halber Tacho Abstand: Da sind sie schon, die 10 m, und das nur hinten

Gut 10m lasse ich mir schon eher gefallen, aber meist mehr damit ich zum Überholen etwas Anlauf nehmen kann. Aber damit ist der Radler immer noch nicht 10m lang. Aber lassen wir die Wortklauberei.

 

Ist aber schön, dass Du schon mal die Breite akzeptierst.

Habe ich das? Ein Lkw ist etwa so breit, und ich werde wohl kaum die volle Gegenfahrbahn ausnutzen müssen wenn da so eine Verkehrsbremse überholt wird. 1,5m Abstand reicht, es sei denn der war vorher an der Tanke Sprit auffüllen und schlingert jetzt.

 

MfG.

 

hartmut

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1,5m Abstand reicht

Die werden in Frankreich (wo auch die größten Lkw ganz legal mit 90 plus Märchensteuer auf der Landstraße unterwegs sind!) per Schild...

 

nein, nicht etwa vorgeschrieben - nur empfohlen; man könnt' ja fast meinen, deutsche Radfahrer seien allesamt Weich Warmduscher... :whistle:

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Aber damit ist der Radler immer noch nicht 10m lang.

 

Nein, das hat auch keiner behauptet. Denk doch einfach mal mit und nimm die 2,5 x 22 m als virtuelle Fahrradgröße: Fahrrad einschließlich seiner Sicherheitsabstände, Bewegungsraum bei Seitenwind und zum Ausweichen vor Scherben und so weiter. Und dann ist klar, dass Du einen Radfahrer nicht ohne Inanspruchnahme der kompletten 2.Spur oder der Gegenfahrbahn überholen kannst, ohne ihn zu gefährden. Auch wenn es Dir nicht gefällt - tu's einfach, damit Dir nicht am Ende Deines Führerscheins ein Richter das Ganze noch mal erklären muss. Und das wäre doch schade. Um den geplätteten Radfahrer.

 

Dass Du hier aber auch immer wieder dermaßen Deine Ignoranz zur Schau stellen musst.

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Nein, das hat auch keiner behauptet.

Sicher nicht?

Hallo,

zum Überholen gilt, ein Fahrrad ist 2,5m breit und 10m lang...

 

Denk doch einfach mal mit und nimm die 2,5 x 22 m als virtuelle Fahrradgröße:

Wie wäre es mit Schutzbereich?

Wobei 2,5m doch recht reichlich bemessen ist.

 

Bewegungsraum bei Seitenwind und zum Ausweichen vor Scherben und so weiter.

Ich will doch hoffen das Radfahrer soviel Überlebenswillen haben das sie nicht unkontrolliert Haken schlagen.

 

Und dann ist klar, dass Du einen Radfahrer nicht ohne Inanspruchnahme der kompletten 2.Spur oder der Gegenfahrbahn überholen kannst, ohne ihn zu gefährden. Auch wenn es Dir nicht gefällt - tu's einfach, damit Dir nicht am Ende Deines Führerscheins ein Richter das Ganze noch mal erklären muss. Und das wäre doch schade. Um den geplätteten Radfahrer.

In der Rechtsprechung haben sich 1,5m durchgesetzt unter normalen Umständen, und warum sollte jemand sein Risiko vergrößern und bis an den linken Fahrbahnrand fahren wenn es nicht notwendig ist.

 

Dass Du hier aber auch immer wieder dermaßen Deine Ignoranz zur Schau stellen musst.

Nicht Ignoranz, ich bin nur gegen überhöhtes Anspruchsdenken. Radfahrer wollen keine VT 2.Klasse sein, aber bemuttert werden wie Kinderschüler.

 

MfG.

 

hartmut

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Widerspruch, wenn du allein unterwegs bist, kein Gegenverkehr weit zu sehen ist, lässt du dann auch rechts 2m Platz und nimmst 1 Meter der Gegenspur?

 

Oder warum erscheint die Gegenfahrbahn beim Überholvorgang zu schmal um deshalb dann beide Spuren zu benutzen, alleinfahrend aber die rechte Spur breit genug?

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Widerspruch, wenn du allein unterwegs bist, kein Gegenverkehr weit zu sehen ist, lässt du dann auch rechts 2m Platz und nimmst 1 Meter der Gegenspur?

Kommt drauf an, in Kurven kann das schon mal vorkommen. Kannst Herr Schneider zu mir sagen.

 

Oder warum erscheint die Gegenfahrbahn beim Überholvorgang zu schmal um deshalb dann beide Spuren zu benutzen, alleinfahrend aber die rechte Spur breit genug?

Zum einen kann es wie oben beschrieben schon vorkommen das Kurven geschnitten werden, zum anderen gibt es auch noch das Rechtsfahrgebot. Stelle dir mal vor ich würde einen Radler im Gegenverkehr übersehen, soll ich dem die Überlebenschance nehmen? Sogar auf dem Möppi wurde ich schon trotz Licht übersehen, da sind Radler noch leichter zu übersehen. Glaubst Du ich will einen Radler auf dem Gewissen haben?

 

MfG.

 

hartmut

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Denk doch einfach mal mit und nimm die 2,5 x 22 m als virtuelle Fahrradgröße:

Wie wäre es mit Schutzbereich?

 

Mitdenken scheitert eben nicht schon an Vokabeln.

 

Wobei 2,5m doch recht reichlich bemessen ist.
Bewegungsraum bei Seitenwind und zum Ausweichen vor Scherben und so weiter.

Ich will doch hoffen das Radfahrer soviel Überlebenswillen haben das sie nicht unkontrolliert Haken schlagen.

 

Wenn man einem abgesackten Gullydeckel um 40 cm ausweicht, ist das schon "unkontrolliertes Hakenschlagen"? Wenn ja, dann musst Du damit wirklich jederzeit rechnen. Wegen des Überlebenswillens der Radfahrer, denn es gibt Hindernisse und Fallen am Straßenrand, da kommst Du nie hin.

 

Aber das ist wieder Dein unerträglicher "Diskussions"-Stil: Aus dem notwendigen Bewegungsraum, den die Gerichte den Radfahrern zugestehen, machst Du einfach "unkontrolliertes Hakenschlagen". Davon war nicht die Rede.

 

Dass Du hier aber auch immer wieder dermaßen Deine Ignoranz zur Schau stellen musst.

Nicht Ignoranz, ich bin nur gegen überhöhtes Anspruchsdenken.

 

Doch Ignoranz = Nicht Wissen Wollen. Das ganze Thema wurde hier kürzlich (in einem anderen Thread?) ausführlich behandelt - jetzt sehen wir, dass Du scheinbar nichts davon begriffen hast. Scheinbar, weil ich Dich für so blöd eben nicht halte. Du willst es nicht begreifen, d.h. nicht akzeptieren, dass Radfahrern von der Rechtsprechung sehr wohl und aus gutem Grund gewisse Freiräume zugestanden werden.

 

Zum Abschluss noch mal das Rechenbeispiel, wie viel Platz ein Radfahrer braucht, alles nach Rechtsprechung und sonstigen Normen:

 

Abstand vom rechten Fahrbahnrand bzw. parkenden PKWs: ca. 80 cm

Breite des Fahrradlenkers nach Sicherheitsnorm: Bis zu 70 cm (es gibt auch noch breitere)

Abstand beim Überholen mit max. 50 km/h: 150 cm, sonst 200 cm

Summe: 80+70+150 cm = 3,00 m

 

Wir sehen, die 2,50 m halten einer Nachprüfung nicht Stand, das virtuelle Fahrrad ist mindestens 3 m breit. Wer knapper überholt als mit 150 cm Abstand und dadurch einen Radfahrer verletzt, hat vor Gericht schlechte Karten. Rede bitte niemandem ein, so viel bräuchten die Radfahrer nicht - Du bringst Deine Autofahrer-Kollegen sonst allzu leicht vor den Kadi.

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Widerspruch, wenn du allein unterwegs bist, kein Gegenverkehr weit zu sehen ist, lässt du dann auch rechts 2m Platz und nimmst 1 Meter der Gegenspur?

Kommt drauf an, in Kurven kann das schon mal vorkommen. Kannst Herr Schneider zu mir sagen.

 

Oder warum erscheint die Gegenfahrbahn beim Überholvorgang zu schmal um deshalb dann beide Spuren zu benutzen, alleinfahrend aber die rechte Spur breit genug?

Zum einen kann es wie oben beschrieben schon vorkommen das Kurven geschnitten werden, zum anderen gibt es auch noch das Rechtsfahrgebot. Stelle dir mal vor ich würde einen Radler im Gegenverkehr übersehen, soll ich dem die Überlebenschance nehmen? Sogar auf dem Möppi wurde ich schon trotz Licht übersehen, da sind Radler noch leichter zu übersehen. Glaubst Du ich will einen Radler auf dem Gewissen haben?

 

MfG.

 

hartmut

 

Wenn du damit rechnest, das für möglich hälts für dich, dann bleib dahinter, peile die Situation gründlich und beginne ein Überholmanöver sorgfältig, aber nicht mal eben so im Vorbeihuschen.

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Wenn man einem abgesackten Gullydeckel um 40 cm ausweicht, ist das schon "unkontrolliertes Hakenschlagen"? Wenn ja, dann musst Du damit wirklich jederzeit rechnen. Wegen des Überlebenswillens der Radfahrer, denn es gibt Hindernisse und Fallen am Straßenrand, da kommst Du nie hin.

Ist das nicht das Problem des Radlers? Wenn der nicht über den Gullideckel fahren kann hat er wahrscheinlich das falsche Rad.

Ansonsten gilt immer noch die Regel, wer seine Spur verlässt muss sich vergewissern das er damit keinen gefährdet. Muss jeder VT machen, nicht nur die mit Motor.

 

Aber das ist wieder Dein unerträglicher "Diskussions"-Stil: Aus dem notwendigen Bewegungsraum, den die Gerichte den Radfahrern zugestehen, machst Du einfach "unkontrolliertes Hakenschlagen". Davon war nicht die Rede.

Die Gerichte gestehen keinen Bewegungsraum zu, die sagen nur das bei Radfahrern mit allem gerechnet werden muss. Ein Recht auf Bewegungsraum da herleiten geht nicht.

 

Doch Ignoranz = Nicht Wissen Wollen. Das ganze Thema wurde hier kürzlich (in einem anderen Thread?) ausführlich behandelt - jetzt sehen wir, dass Du scheinbar nichts davon begriffen hast. Scheinbar, weil ich Dich für so blöd eben nicht halte. Du willst es nicht begreifen, d.h. nicht akzeptieren, dass Radfahrern von der Rechtsprechung sehr wohl und aus gutem Grund gewisse Freiräume zugestanden werden.

Wenn ich nicht vorhandene Rechte negiere ist das keine Ignoranz. Und Radfahrer haben keine Freiräume, auch wenn sie gerne davon Gebrauch machen.

 

Zum Abschluss noch mal das Rechenbeispiel, wie viel Platz ein Radfahrer braucht, alles nach Rechtsprechung und sonstigen Normen:

Schon mal festgestellt das wir überhaupt keine Bezugspunkte festgelegt haben? Einmal sind es 2,5m Frage mich von wo aus gemessen, jetzt bringst Du noch den Fahrbahnrand mit in die Rechnung.

 

Abstand vom rechten Fahrbahnrand bzw. parkenden PKWs: ca. 80 cm

Breite des Fahrradlenkers nach Sicherheitsnorm: Bis zu 70 cm (es gibt auch noch breitere)

Abstand beim Überholen mit max. 50 km/h: 150 cm, sonst 200 cm

Summe: 80+70+150 cm = 3,00 m

Und wenn Du jetzt wieder den Fahrbahnrand abziehst sind wir bei 2,2m.

Wenn ich ein Auto überhole ist das Auto ca. 2m breit, da interessiert mich nur genügender Seitenabstand, nicht wie weit es vom Fahrbahnrand weg ist.

 

Wir sehen, die 2,50 m halten einer Nachprüfung nicht Stand, das virtuelle Fahrrad ist mindestens 3 m breit. Wer knapper überholt als mit 150 cm Abstand und dadurch einen Radfahrer verletzt, hat vor Gericht schlechte Karten.

Das virtuelle Fahrrad ist zwischen 60cm und 80cm breit, und von dem halte ich 1,5m Abstand. Mehr brauche ich nicht zu beachten wenn ich am überholen bin. Und der Radler hat dafür zu sorgen das er in seiner Spur bleibt, dann tu es keinem weh.

 

Rede bitte niemandem ein, so viel bräuchten die Radfahrer nicht - Du bringst Deine Autofahrer-Kollegen sonst allzu leicht vor den Kadi.

Mache ich nicht, brauche ich nicht, denn geschätzt 8 von 10 Autofahrern dürften noch nie was von den 1,5m Mindestabstand gehört haben, bzw. die Regel intus haben. Und wenn sich ein Radler breit macht, so wie, der rechte Fahrstreifen gehört mir, darf auch nicht meckern wenn der beim überholen ganz sanft Richtung Fahrbahnrand geleitet wird. Nein ganz bestimmt nicht von mir, ich gefährde niemanden mit Absicht.

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn du damit rechnest, das für möglich hälts für dich, dann bleib dahinter, peile die Situation gründlich und beginne ein Überholmanöver sorgfältig, aber nicht mal eben so im Vorbeihuschen.

Keine Ahnung wie Du es bei dir hältst, jedenfalls halte ich mich nicht für unfehlbar. Ich mache immer wieder Fehler die zum Glück bisher ohne schwerwiegende Folgen geblieben sind.

 

MfG.

 

hartmut

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Ansonsten gilt immer noch die Regel, wer seine Spur verlässt muss sich vergewissern das er damit keinen gefährdet. Muss jeder VT machen, nicht nur die mit Motor.

MfG. hartmut

 

Eben, der Radfahrer verlässt ja nicht seine Fahrspur, "du" aber überholst ihn aber teilweise innerhalb seiner Fahrspur.

 

Mir fällt aber auch daß z.B. beim Überholen von anderen KFZ, auch beim Überholen von Motorrädern auf Autobahnen, immer und selbstverständlich eine andere Richtungsfahrbahn oder die Gegenspur genommen wird.

PS.:

 

Langstrecken-Reise-Motorradfahrer und Chopper haben oft Reisegeschwindigkeiten unter 140km/h, werden auf Autobahnen durchaus öfter überholt, abe rmit Seitenabstand und vollständiger Nutzung eienr anderen Richtungsfahrbahn.

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Eben, der Radfahrer verlässt ja nicht seine Fahrspur, "du" aber überholst ihn aber teilweise innerhalb seiner Fahrspur.

Wenn ich das mache ist der nachher entweder tot oder krank. Unterstelle mir also nicht solche Untaten.

 

Mir fällt aber auch daß z.B. beim Überholen von anderen KFZ, auch beim Überholen von Motorrädern auf Autobahnen, immer und selbstverständlich eine andere Richtungsfahrbahn oder die Gegenspur genommen wird.

Wenn ein Mofa überholt wird muss man nicht soweit nach links, wie wenn man einen Lkw überholt. Das hängt ganz einfach mit der Fahrzeugart ab.

 

Langstrecken-Reise-Motorradfahrer und Chopper haben oft Reisegeschwindigkeiten unter 140km/h, werden auf Autobahnen durchaus öfter überholt, abe rmit Seitenabstand und vollständiger Nutzung eienr anderen Richtungsfahrbahn.

Wenn ein Radfahrer auf der Autobahn fährt, dann wechsele ich auch die Spur. Nur wenn ich mit :100: auf der Landstraße auf dem Möppi fahre, dann wechselt kaum einer voll auf die Gegenspur beim überholen, da könnte ich sogar mit dem Stiefel anklopfen, so dicht sind die.

 

MfG.

 

hartmut

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Stelle dir mal vor ich würde einen Radler im Gegenverkehr übersehen, soll ich dem die Überlebenschance nehmen? Sogar auf dem Möppi wurde ich schon trotz Licht übersehen, da sind Radler noch leichter zu übersehen. Glaubst Du ich will einen Radler auf dem Gewissen haben? MfG. hartmut

 

Sosos, eine schöne Ausrede!

 

Wenn ein LKW überholt wird, dann die Gegenfahrbahn ganzz benutzen, bei übersehenden Radfahrern gibt es dann Tote, Ausweichen als Manöver des letzten Augenblick ist nicht möglich.

 

Bei dem Überholen eines Radfahrers ist

a) die Übersichtlichkeit deutlich besser, entgegenkommende Radfahrer sind früher sichtbar.

b) Im Notfall tatsächlich meistens noch Reserveplatz um einen Unfall zu vermeiden.

 

Also genügend Möglichkeit denNormalüberholvorgang vollständig auf der Gegenfahrbahn abzuwickeln.

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Abstand vom rechten Fahrbahnrand bzw. parkenden PKWs: ca. 80 cm

Breite des Fahrradlenkers nach Sicherheitsnorm: Bis zu 70 cm (es gibt auch noch breitere)

Abstand beim Überholen mit max. 50 km/h: 150 cm, sonst 200 cm

Summe: 80+70+150 cm = 3,00 m

Meine Fahrradlenker sind 41 bzw 43 cm breit

 

Ich fahre nicht in der Mitte der Fahrspur und sehe in der Regel auch sonst keine Radler mit diesem Seitenabstand. 20 cm sind mehr als genug. Damit sind die Räder fast einen halben Meter von der Seitenlinie entfernt, wirklich absolut ausreichend.

 

Zusammen macht das 60 cm. Der Radler zuckt normalerweise noch etwas nach rechts wenn er mich anbrausen hört. Zusammen mit meinem Seitenabstand komme ich dann auf 2 Meter Platzbedarf, nicht 3, Raum genug für Radler und Sicherheitsabstand.

 

Es spricht übrigens nichts dagegen, direkt nach dem Überholvorgang den Sicherheitsabstand aufzubrauchen und nach rechts zu ziehen. Ich muss nicht bis 10 Meter vor dem Radler die 1,50 Meter einhalten. Das gleiche gilt auch hinten. Ich kann zum Zwecke des Überholens bis zum Radler auffahren solange ich versetzt hinter ihm bin.

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Zusammen mit meinem Seitenabstand komme ich dann auf 2 Meter Platzbedarf, nicht 3, Raum genug für Radler und Sicherheitsabstand.

 

Die 2m brauchst Du außerorts schon als reinen Seitenabstand zum Radler:

 

Abstand beim Überholen mit max. 50 km/h: 150 cm, sonst 200 cm

 

Das ist nicht auf fakts Mist gewachsen, sondern von einigen (!) OLGen so entschieden (oder, anders gesagt: Von engagierten Radfahrern erkämpft bzw. erklagt) worden - volle zwei Meter müssens also in jedem Fall sein :nick:

 

Und ja, selbstverständlich geht das - nicht ganz frei von Risiken und Nebenwirkungen für den Radler natürlich, was die wackeren Kämpfer aber ganz gewiß vor ihrem Feldzug bis in höhere Instanzen sorgsam abgewogen haben :nunja:

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Aber 2 Meter Abstand braucht kein Mensch.

 

Sag' das mal den Oberlandesrichtern und all jenen Radfahrern, die deren Urteile so gerne ins Feld führen und auf "ihren" zwei Metern bestehen ;)

 

Ich find's einfacher, die einzuhalten; was daraus wird - zumal wenn noch ein paar Ungeduldige auflaufen - ist dann freilich nicht mehr kein Problem:

 

Natürlich fährt der Radler, wenn dann endlich die Überholgelegenheit kommt, erstmal durch eine dickere Abgaswolke als wenn wir alle mit 1,5m an ihm vorbeigerollt wären - und ob die Ungeduldigen auch alle brav mit 2m Seitenabstand überholen, ist mindestens fraglich; selten, aber doch wird's auch richtig gefährlich, wenn so'n Ungeduldiger den Radfahrer vor dem hinterherkrabbelnden Bonsai gar nicht sieht und nur diesen überholen will - und dann wegen Gegenverkehrs genau auf Höhe des Radlers nach rechts muss... :schreck:

 

Man stelle sich hier einen Radfahrer ~10m vor dem Traktor vor: http://img5.fotos-hochladen.net/thumbnail/wndbmwtraktor2scbme73yw9_thumb.jpg

 

Alles nicht schön, aber is' halt so - Hauptsache zwei Meter und nicht einen Millimeter weniger! http://wuerziworld.de/Smilies/boewu/boewu33.gif

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aber doch wird's auch richtig gefährlich, wenn so'n Ungeduldiger den Radfahrer vor dem hinterherkrabbelnden Bonsai gar nicht sieht und nur diesen überholen will - und dann wegen Gegenverkehrs genau auf Höhe des Radlers nach rechts muss... :schreck:

Diese Gefahr kannst Du als umsichtiger Autofahrer ganz einfach vermeiden :)

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Aber wie soll ich verhindern, daß einer der Hinterherfahrenden solchen Unfug macht? :think:

Das ist ganz einfach: Wenn jemand einen PKW, also Dich überholen kann dann ist auch genug Platz an einem Fahrrad vorbeizufahren. Um nicht den Verkehr hinter Dir zu behindern und Dein eigenes Vorwärtskommen nicht unnötig einzubremsen könntest Du als Erster in der Kolonne mit dem Überholen beginnen. So geht es am besten für alle Beteiigten aus :)

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Wenn jemand einen PKW, also Dich überholen kann dann ist auch genug Platz an einem Fahrrad vorbeizufahren.

 

Keineswegs :kopfschuettel:

 

Bonsai ist mit Spiegeln kaum breiter als allein der vorgeschriebene Seitenabstand zum Radfahrer - hinzu kommen dessen Eigenbreite und sein Abstand zum rechten Fahrbahnrand: Einen Radfahrer zu überholen braucht also gerne mal mehr Breite als einen Bonsai ;)

 

Zudem kann natürlich ein gut motorisierter Pkw schnell mal überholen, wo Bonsai mit seinen 90PS auf bis zu 3t noch nicht mal davon zu träumen wagt :shutup:

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Die Stelle ist eine weite Kurve, die perfekt einzusehen ist,

Ist die Strecke dort so weit einzusehen, daß der LKW noch überholen konnte, nachdem der Radfahrerpulk vorbeigefahren war?

Solche Landstraßen kenne ich aus Frankreich, in Deutschland ist dagegen eine Möglichkeit zu überholen meist die einzige auf 30 km.

 

Ja ich fahre die Stelle häufiger auch mit einem großen Fahrzeug, die Strecke ist weit genug einzusehen, es gibt nur später einen kleinen Schlenker, aber man kann fast bis zur nächsten Einmündung sehen.

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die Strecke ist weit genug einzusehen,

Dann hätte der LKW-Fahrer also die entgegenkommenden Radler vorbeilassen und anschließend den Radfahrer vor ihm selbst, ohne Gegenverkehr, überholen gekonnt. Es sei denn, die Radfahrergruppe hatte hinter sich schon eine größere Schlange von Kfz aufgestaut.

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Dann hätte der LKW-Fahrer also die entgegenkommenden Radler vorbeilassen und anschließend den Radfahrer vor ihm selbst, ohne Gegenverkehr, überholen gekonnt. Es sei denn, die Radfahrergruppe hatte hinter sich schon eine größere Schlange von Kfz aufgestaut.

 

Dies ist korrekt. Ich kann es auch nicht nachvollziehen was da schief gelaufen ist.

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64 von 89 Radlern fahren bei Rot:

http://www.fnp.de/fn...0116115.de.html

Schmierenjournalismus, sorry aber ihier ist die PM dazu -

89 wurden kontrolliert, nicht 89 kamen vorbei, das wären ja auch arg wenig für 3 Stunden Kontrolle.

 

PS: Die FNP Nachricht hatte auch ein für seine Polemiken bekannter Redakteur auf "telepolis" zitiert

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trotzdem 64 bei rot drübert in 3 stunden, d.h. alle 3 minuten ein rotsünder, na zeig mir das bitte mal an er KFZ ampel ?

(und ich red da nicht über die gelb-dunkelgelb-huscher...)

also vor allem zeig mir das mal bei ner KFZ ampel wo die ampel schon 1 minute auf rot ist, da wird die erfolgsaussicht eher bei 1 pro tag oder so sein...

 

Also bei radfahrern kann ich dir das innerhalb von 10 minuten fast an beliebiger stelle zeigen hier in der stadt wo ich wohn....

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Die Verkehrsmoral und Einsicht ist bei Radfahrern nicht sehr ausgeprägt. Die Bußen müssten in dem Bereich höher sein und stärker verfolgt werden oder die Regeln abgeschafft werden.
Könntest Du erklären, welche Gruppe von Verkehrtsteilnehmern man statt Radfahrern nicht in Deinen Satz einsetzen könnte, ohne daß dieser richtiger oder falscher wird? Nein? Dachte ich mir.

 

Und warum lässt man nicht die Autos parken wo sie wollen?
Lässt man. Meistens zumindest.
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64 von 89 Radlern fahren bei Rot:

Wie viele Unfälle? Gar keiner? Hmmm, ein eindeutiger Beweis dafür dass es funktioniert. Warum lässt man die Radler nicht einfach in Ruhe ihr Ding machen?

 

öhm, naja also ich seh oft autos wegen dem fahradfahrer der bei rot drübert fährt ne ordentliche bremsung hinlegen... also nur weil da kein unfall passiert bedeutet es nicht das es ohne probleme möglich ist. Habs erst die woche gesehen beim auto vor mir, rechts abbiege, fußgänger/fahrad ampel zeigt rot, auto biegt ab und ein radfahrer kommt entgegen der richtung über rot mit gut 30 km/h angeschossen, auto legt vollbremsung hin, abstand auto/fahrad 30cm . aber sicher da passiert NIE was...

 

und auch bei der kontrolle hier, im artikel findest du kommentare, da hat auch ne frau gepostet, das die stelle unübersichtlich ist und es ein wunder ist das es nicht öfter zwischen fußgängern und radfahrern kracht, weil die fußgänger da irgendwie ums eck kommen und die stelle nicht einsehbar ist und eben grün haben, die radler haben deswegen ROT, um die fußgänger dort nicht zu gefährden....

 

Ampel haben nun mal ihren sinn, viel mehr noch als geschwindigkeitsbegrenzungen, ich denke da muss man nicht drübert diskutieren!

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Warum müssen Autos beo rot halten? Kann doch jeder fahren wie er will, das regelt sich schon von alleine!

Das müsste man mal testen ob das genauso gut funktioniert. Stellen wir einfach mal für eine Stunde die Ampeln ab :)

 

@ThePinky

 

Das ist Deine subjektive Sicht der Dinge. Ich sehe praktisch nie Autos die wegen bei rot fahrenden Radfahrern bremsen müssen. Und auch die Kommentare im Artikel sind die Sichtweise einzelner, sicher nicht zu verallgemeinern.

 

Es gibt ganz nebenbei auch Autofahrer mit Fehlverhalten.

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Ich denke, dass in unserem (Verkehrs-)System tatsächlich zu stringente Regeln bestehen. Ich denke aber auch, dass der Deutsche bei einem andereren System Überfordert wäre. Man könnte doch in der Tat im Bereich Straßenverkehr ca. 2/3 der Schilder abbauen und es würde funktionieren (das zeigen einige Gemeinden, wo das bereits getestet wurde).

Für Radfahrer könnte man in dem Zusammenhang die Regeln auf eine Beschränken: Rücksicht auf Fußgänger (Verbot auf dem Bürgersteig/ Fußgängerbereichen zu fahren) und bei Rücksichtslosigkeit sehr sehr hohen Bußen verhängen bishin zu KV-Anklagen und hohen Strafen bei Verletzten. Das müssten die Radfahrer begreifen. In London z.B. sind die Räder alle nachts beleuchtet... nicht weil Gesetze das fordern, sondern das machen die Radfahrer, damit sie gesehen werden.

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Ich war Anfang des Jahres in einer kleineren süddeutschen Stadt. Es gibt dort massenhaft Radfahrer in einer Ansammlung wie sie mir vorher noch nie aufgefallen ist.

 

Für mich war sehr kurios dass weit mehr als die Hälfte aller Radler keinerlei Beleuchtung hatten und auch nicht üppig mit reflektierenden Elementen ausgestattet waren. Man hat sich dort respektiert und ich habe in der Zeit meines Aufenthaltes keine brenzlige Situation erlebt.

 

Ich kann verstehen wenn man den einzigen unbeleuchteten Radler übersieht. Aber in Massen ist man einfach sensibilisiert und schaut etwas genauer hin. Wir haben auch die Zeiten mit Karbidlampen überstanden. Als die Autos schneller wurden hatte man ihnen Zweifadenlampen spendiert. Halogenlicht war aber noch nicht erfunden. Das heute übliche Landstraßentempo war damals schon Stand der Technik und im Allgemeinen realisierbar.

 

Mit unserem Olde mit Bilux fahre ich ungern in der Nacht. Der Unterschied zu meinen Xenons ist schon krass. Man steht damit praktisch im Dunkeln. Aber auch das hat funktioniert.

 

Lasst einfach die Radler fahren. Deren Überlebenswillen ist stark genug dass sie sich im Staßenverkehr behaupten können.

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Das müsste man mal testen ob das genauso gut funktioniert. Stellen wir einfach mal für eine Stunde die Ampeln ab :)

 

Ich habe schon des oefteren Ampeln gesehen, die aus irgendwelchen Gruenden nicht funktionierten. Was dort immer (!) auch nicht funktionierte, war die autarke Regelung des Verkehrsflusses.

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@ThePinky

 

Das ist Deine subjektive Sicht der Dinge. Ich sehe praktisch nie Autos die wegen bei rot fahrenden Radfahrern bremsen müssen. Und auch die Kommentare im Artikel sind die Sichtweise einzelner, sicher nicht zu verallgemeinern.

 

Es gibt ganz nebenbei auch Autofahrer mit Fehlverhalten.

 

So ging es mir auch, das ich sowas nie gesehen habe,

habe bis dato im Voraplengebiet gewohnt wo es entweder Bergab oder Bergauf geht,

Ebenen kaum vorhanden >> Radfahrer kaum vorhanden.

 

bin aber in ne andere stadt gezogen, um genau zu sein Erlangen, hier kommste dir vor wie in China,

d.h. wenns nicht gerade regnet, en masse fahradfahrer. liegt daran das es

1. ne studenten stadt ist

und

2. quasi topfeben ist

 

und hier seh ich JEDEN TAG kamikaze radfahrer 1. qualitäsgüte, bei jeder autofahrt die man antritt (2-3km strecke).

und ich kann dir punkte, kreuzungen zeigen da kannst du das fehlverhalten vermutlich im 5 minuten takt begutachten.

 

DIE GEFAHR, was die radfahrer nicht in betracht ziehen, nicht alle autofahrer leben in erlangen, gibt haufen ortsfremde,

und die kennen das garnicht das radfahrer überall rumwuseln, und vor allem auf der falschen strassenseite ankommen mit 30 km/h an ner kreuzung,

und die ortsfremden sind dann auch teils mit dem verkehr auch eventuell hart am limit ihrer beaobachtungsgabe auch ohne die radfahrer.

und wenns dann mal knapp wird, weil man ja als radfahrer sowieso eingebaute vorfahrt hat (man ist jader schwächere) sieht man die eigene

rücksichtsnahme auf andere verkehrsteilnehmer nicht mal ansatzweise ein.... naja erwischt ja oft genug welche die dann vom krankenwagen abgeholt werden...

is ja nicht so weit bis zur uniklink in erlangen... :D

 

Oft beobachte ich auch die mentalität, "wer bremst verliert", und die einstellung als radfahrer muss man ja nicht anhalten, schließlich kostet das ja wieder kraft anzufahren, soll doch der depp von autofahrer anhalten.... erst letztens, radfahrer hat hinderniss auf seiner fahrbahnseite und meint er hat vorfahrt gegenüber entgegenkommenden autos ?? Naja Darwinismus schlägt auch hier irgendwann zu...

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Gut, dass du .. Fragen gleich beantwortest.
Nimm Dir ein Beispiel daran.

 

Spar ich mir zukünftig Buchstaben.
Wie willst Du bei etwas sparen, was Du sowieso nie tust?
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