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Radfahrer Unter Sich....


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[mod] Dann fordere ich Dich hiermit ultimativ auf, das Lautwerden kuenftig zu unterlassen, sonst dreht hier ein Mod mal am Lautstaerkeregler..... [/mod]

Die Koilision der beiden Radfahrer hat aber auch der Gesetzgeber eine Mitschuld, die das Geisterradeln erst gesellschaftsfähig gemacht hat, weil sie es teilweise erlaubt hat. Der Weg an der Unterfüh

Diese Aussage des Fahrer halte ich nicht mal für gelogen, bzw kann es die Wahrheit sein. Hatte auch schon mehrmals das Mißvergnügen zu erleben das solche Rennradlertrupps fahren als ob sie auf einer a

Komisch wie Du immer wieder Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten machen willst.

Abgesehen davon ist der Jungspund selten dämlich. Wenn man falschrum (oder anders falsch im juristischen Sinne) fährt, macht man das mit Obacht und Demut. Und man muss sich darüber bewusst sein, dass man nicht mit einem rechnet. Das gehört einfach zur radfahrerischen Kompetenz.

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Ich sehe 'Kolbenfeder' schon winkend am Radwegrand stehen - nur wird wohl kein Radfahrer anhalten. Will er dieses dann mit Gewalt durchsetzen, gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit eins auf die Zwoelf.

 

Beruhige Dich, 'Kolbenfeder', die Folgen des Unfalles allein werden schon dafuer sorgen, dass der Mountainbikefahrer seiner gerechten Strafe zugefuehrt wird. Du darfst also jubilieren........ :o

 

Ansonsten muss ich hier einmal mehr 'Toxic Waste' zustimmen, wenn man schon ganz offensichtlich falsch im Verkehr radelt, dann sollte man das - schon im ureigensten Interesse - mit allergroesster Vor- und Umsicht tun. :rolleyes:

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und noch ein Beitrag:

 

http://www.spiegel.de/panorama/hamburg-ein-radfahrer-stirbt-bei-unfall-mit-lkw-a-849274.html

 

die radfahrer haben sich bestimmt an die verkehrsregeln gehalten, sprich hintereinander und 3 fahradlängen abstand.... oder wie seht ihr das ?

also ich kann mir den unfall so nicht erklären, sprich geht nur wenn die nebeneinander gefahren sind und dicht beieinander....

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und noch ein Beitrag:

 

http://www.spiegel.d...w-a-849274.html

 

die radfahrer haben sich bestimmt an die verkehrsregeln gehalten, sprich hintereinander und 3 fahradlängen abstand.... oder wie seht ihr das ?

also ich kann mir den unfall so nicht erklären, sprich geht nur wenn die nebeneinander gefahren sind und dicht beieinander....

 

Was sollen diese wilden Spekulationen? Dort ist zu lesen, dass der LKW überholt halt und mit den Radlern des Gegenverkehrs kollidiert ist.

 

mfg

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oder wie seht ihr das ?

Wohl ganz anders als Du

also ich kann mir den unfall so nicht erklären, sprich geht nur wenn die nebeneinander gefahren sind und dicht beieinander....

Es war eine Gruppe von mehr als 20 Radfahrern, die durften nebeneinander fahren.

http://www.radfahren.de/archiv/alle-rubriken/detailansicht/artikel/fuers-radeln-in-einer-gruppe-gelten-besondere-regeln.html

 

MfG.

 

hartmut

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Was sollen diese wilden Spekulationen? Dort ist zu lesen, dass der LKW überholt halt und mit den Radlern des Gegenverkehrs kollidiert ist.

 

Nun ja, irgendwie muss es doch klappen, den Radfahrern hier eine erhebliche Mitschuld unter zu jubeln, oder? :unsure::wacko:

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Was sollen diese wilden Spekulationen? Dort ist zu lesen, dass der LKW überholt halt und mit den Radlern des Gegenverkehrs kollidiert ist.

 

Nun ja, irgendwie muss es doch klappen, den Radfahrern hier eine erhebliche Mitschuld unter zu jubeln, oder? :unsure::wacko:

 

Oder der TE hat sich vor kurzem durchs Radler-Forum geschmöckert und dort den thread " Die Größten Deppen In Ihren Blechdosen, Die Fahren Sich Sogar Gegenseitig Von Der Straße" gefunden...

 

Das kann man unmöglich auf sich sitzen lassen... :nawarte:

 

mfg

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Es war eine Gruppe von mehr als 20 Radfahrern, die durften nebeneinander fahren.

http://www.radfahren...ere-regeln.html

 

MfG.

 

hartmut

 

dafür hät ich gern gesetzliche grundlagen der Straßen Verkehrs Ordnung.

 

warum, weil ich kanns nicht glauben, so einfach ist das. Nicht persöhnlich nehmen, ich will da nur ein für allemal wissen was tatsächlich sache ist :D

Grund: mir persöhnlich gehts gegen den strich, wenn man auf unübersichtlichen landstraßen mit ner horde kampfradlern konfrontoiert wird, und man kaum ne chance hat zu überholen (wo ich herkomm, darf man dann ca. 10-15km hinter denen rumeiern) und das ist einfach nicht akzeptabel.

 

wenn man dann im gegenzug zu zweit in konvoi mit 2 PKWs dircht hinteinander auf der autobahn fährt, bekommt man ja auch keine sonderregel von wegen mindestabstand einhalung oder ? ergo seh ichs persöhnlich nicht ganz ein warum fahradfahrer da sonderregeln spendiert bekommen sollten, die den verkehrsfluß massiv behindern können, und eben soagr zu solchen situationen führen können.

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Was sollen diese wilden Spekulationen? Dort ist zu lesen, dass der LKW überholt halt und mit den Radlern des Gegenverkehrs kollidiert ist.

 

mfg

 

mal im ernst:

1 Radfahrer

1 LKW

1 Radfahrer

 

die passen sogar in der 30er zone aneinander vorbei, sprich so einfach wars ja dann wohl auch nicht oder ?

und da ich kaum annehme das es ne 30er zone war sondern ne Hauptstrasse wo noch mehr platz ist....

Das läßt nun mal spekulation zu oder nicht ?

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dafür hät ich gern gesetzliche grundlagen der Straßen Verkehrs Ordnung.

Aber gerne doch

 

§ 27 StVO Verbände

(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.

(2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.

(3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__27.html

 

Es war eine Gruppe von 30 oder mehr Radlern die für ein Rennen trainiert hat.

 

MfG.

 

hartmut

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die passen sogar in der 30er zone aneinander vorbei, sprich so einfach wars ja dann wohl auch nicht oder ?

Dann rechne mal. Laut Kolbenfeder soll ein Radfahrer aus Sicherheitsgründen 1m ( eher mehr laut Kolbenfeder ) Abstand vom Fahrbahnrand halten. Der Radfahrer hat eine Breite von 60cm wenn es ein halbes Hemd ist. Zum überholen muss ein Abstand, wie Kolbenfeder bestätigen kann, 1,5m gehalten werden. Der Lkw hat eine Breite von geschätzt 2,2m. Nach Norm haben solche Landstraßen eine Breite von 6,5m. Und mal schnell gerechnet, 6,5m Straßenbreite - ( 1m Abstand Fahrbahnrand +0,6m Radfahrer +1,5m Abstand beim überholen +2,2m Lkw ) = 1,2m. Sprich nach Vorschrift hatte der Lkw noch einen Abstand vom linken Fahrbahnrand von 1,2m. Und das ist für einen Radler im Gegenverkehr zuwenig.

 

Da gibt es nichts zu spekulieren. Der hätte da niemals überholen dürfen.

 

MfG.

 

hartmut

 

Allerdings muss das Überholen ermöglicht werden, notfalls durch anhalten oder an die Seite fahren.

Die Radsportgruppe war Gegenverkehr.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich dneke daß beim Überholen die Gegenfahrbahn ( bei 2-spurigen Straßen ) VOLLSTÄNDIG frei sein muß, aher KEIN Überholen wenn ein Radfahrer entgegen kommt oder dort Fußgänge runterwegs sind. Denen "gehört" die Richtungsfahrbahn bis zur Mittellinie!

Du denkst falsch,es gilt das Rechtsfahrgebot

 

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

 

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

http://www.gesetze-i...e/stvo/__2.html

 

§ 25 Fußgänger

(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.

http://www.gesetze-i.../stvo/__25.html

 

Also gehört denen nichts bis zum Mittelstreifen.

 

Und nach der Rechtsprechung darf überholt werden wenn auch zum Gegenverkehrsradler der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Nix mit vollständig frei sein.

 

MfG.

 

hartmut

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Und nach der Rechtsprechung darf überholt werden wenn auch zum Gegenverkehrsradler der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Nix mit vollständig frei sein.

 

 

Hast du da was zum nachlesen parat, das würde mich auch interessieren...

 

danke im voraus...

 

mfg

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Hast du da was zum nachlesen parat, das würde mich auch interessieren...

Ich werde das Urteil suchen. Es geht im Prinzip nur darum das beim überholen auch der Sicherheitsabstand beim entgegenkommenden Radfahrer eingehalten werden muss, was sich eigentlich aus dem §5 ergibt.

 

§ 5 Überholen

 

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__5.html

 

Es gibt kein Überholverbot wenn z.B. auf der Gegenfahrbahn einer radelt oder spazieren geht, wenn die Seitenabstände eingehalten werden.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich werde das Urteil suchen.

Es ist zwar nicht das Urteil das ich gesucht habe, kommt aber sinngemäß auch hin.

Seitenabstand ist auch im Begegnungsverkehr einzuhalten

 

Seitlichen Sicherheitsabstand hat ein Kraftfahrer auch gegenüber einem entgegenkommenden Radfahrer einzuhalten. Relevant wird das unter anderem auf Fahrradtouren auf den dafür beliebten schmalen Straßen zwischen Ortschaften. Der Abstand muss in jedem Falle so groß sein, dass der Radfahrer nicht gefährdet wird oder sich auch nur für gefährdet halten kann und darum unsicher wird. Das OLG Schleswig ließ jüngst eine Autofahrerin für einen Radfahrersturz auf dem neben der Straße liegenden Grünstreifen haften. Die Autofahrerin fuhr auf der nur 2,5 m breiten Straße mindestens mit der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h durch eine Kurve. Dem entgegenkommenden Radverkehr blieb nach den Berechnungen des Senats (bei einer angenommenen Breite des von der Beklagten geführten Pkw "von 1,50 m (ohne Außenspiegel)" dadurch nur ein Raum von "lediglich noch einem Meter". Es liege "auf der Hand, dass ein Fahrradfahrer angesichts eines ihm unter diesen Umständen aus einer Kurve entgegenkommenden Pkw dessen Herankommen als gefährlich empfindet und ausweicht". Die Autofahrerin hätte unter diesen Bedingungen entweder die Geschwindigkeit herabsetzen müssen oder auf den Grünstreifen ausweichen müssen: Ihr sei "ein Ausweichen auf den Grünstreifen viel eher zuzumuten, als den dadurch sturzgefährdeten entgegenkommenden Fahrradfahrern" (OLG Schleswig, SchlAnz 2010, 294). Dass es zu keiner Berührung zwischen Auto und Radfahrerin gekommen war, war für den Haftungsanspruch ohne Belang. Ein Unfall im Sinne des Haftungsrechts setzt keine Berührung mit dem Unfallgegner voraus.

http://www.recht-für-radfahrer.de/Aktuelles.html

 

Das Urteil das ich eigentlich suche ist in dieser

http://www.verkehrslexikon.de/Lexikon.php

Datenbank.

 

MfG.

 

hartmut

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Nach Norm haben solche Landstraßen eine Breite von 6,5m.

.....

Der hätte da niemals überholen dürfen.

Zwei LKW kommen auf so einer Landstraße locker aneinander vobei. Aber von Kampfradlern kann sie für den übrigen Verkehr gesperrt werden. :kotz:

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Zwei LKW kommen auf so einer Landstraße locker aneinander vobei. Aber von Kampfradlern kann sie für den übrigen Verkehr gesperrt werden.
Ich nehme an, Du hast den dazugehörigen Artikel nicht gelesen. Weil wenn Du ihn gelesen hast, müßte ich annehmen, daß Du Deinen Kopf tatsächlich nur hast, damit es Dir nicht in den Hals regnet.
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Nach Norm haben solche Landstraßen eine Breite von 6,5m.

.....

Der hätte da niemals überholen dürfen.

Zwei LKW kommen auf so einer Landstraße locker aneinander vobei. Aber von Kampfradlern kann sie für den übrigen Verkehr gesperrt werden. :kotz:

 

Vor allem weil noch viele Landstrassen kaum 5,5m breit sind und Einige noch schmäler.

 

Aber das man leichter einen LKW überholt als so manchen Radler konnte ich auch schon feststellen.

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Öfter mal solche Geisterfahrer rauswinken und mit dem Vorwurf Straßenverkehrsgefährdung an die Staatsanwaltschaft den Fall weiterleiten.

 

Gefühlt sind Radfahrer die schlimmsten. Verkehrsregeln werden mißachtet und bei der Ermahnung fehlt es jeglicher Einsicht.

 

Autofahrer achten die Regeln relativ, aber zeigen sich doch einsichtig, wenn sie erwischt werden.

Fußgänger haben weniger Möglichkeiten von Fehlverhalten und zeigen sich, außer bei roten Ampeln, auch einsichtigt

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Autofahrer achten die Regeln relativ, aber zeigen sich doch einsichtig, wenn sie erwischt werden.
Da hast Du völlig Recht. Kann man ja auch hier in ganz vielen Beiträgen lesen.
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Brems dich mal wieder ein, Du bist nicht HarrB.
Ich bin der falsche Ansprechpartner für Deine Bremshinweise. Oder solltest Du überlesen haben, daß es um einen Toten geht? Oder ist das nicht so relevant, weil tote Radfahrer im Radarforum nicht so richtig relevant sind - sind ja nur Radfahrer?

Und ansonsten: ich weiß, wer ich bin und damit eigentlich auch, wer ich nicht bin. Aber trotzdem danke für den Hinweis.

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Autofahrer achten die Regeln relativ, aber zeigen sich doch einsichtig, wenn sie erwischt werden.
Da hast Du völlig Recht. Kann man ja auch hier in ganz vielen Beiträgen lesen.

 

du lernst es einfach nicht.

 

LIES DEN SATZ IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ANDEREN SÄTZEN.

 

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Liebes Blaulicht, nachdem Du Dich doch relativ lange so angenehm zurückgehalten hast, schreibst Du nun nicht nur wieder, sondern fällst dabei auch in die alten Muster zurück und blökst andere an - Du lernst es einfach nicht...

 

Im übrigen: ich bestätige den Teil Deiner Aussagen, den ich bestätigen kann und das passt Dir nicht? Komisch, ich dachte, Du wärest froh über Zustimmung.

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Guest PedroK

Gefühlt sind Radfahrer die schlimmsten.

Da gibt es doch ein einfaches Rezept: Dafür sorgen „dass die einfach mal den Sack vollkommen und daraus dann lernen“. Perfekt eignen sich für diese „Maßnahme“ natürlich radelnde „Migranten“.
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Autofahrer achten die Regeln relativ...
Würden sie nicht tun, wenn sie nicht gezwungen wären mit einem Kennzeichen herumzufahren. Was sollte auch einen radelnden Menschen von einem autolenkenden Menschen grundsätzlich unterscheiden? Wie der eine heißt so sieht der andere aus. Und überdies sind die beiden Gruppen zu einem großen Teil identisch. Den Unterschied macht das Risiko, erwischt zu werden.

 

aber zeigen sich doch einsichtig, wenn sie erwischt werden.
:rofl: Ich glaube eher, die lügen Euch eiskalt ins Gesicht.
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Liebes Blaulicht, nachdem Du Dich doch relativ lange so angenehm zurückgehalten hast, schreibst Du nun nicht nur wieder, sondern fällst dabei auch in die alten Muster zurück und blökst andere an - Du lernst es einfach nicht...

Du lernst es einfach nicht; und du zwingst mich dazu laut zu werden.

 

Im übrigen: ich bestätige den Teil Deiner Aussagen, den ich bestätigen kann und das passt Dir nicht? Komisch, ich dachte, Du wärest froh über Zustimmung.

Ah, du bestätigst? Ich sah die Ironie in deinem Beitrag. Die Ironie wäre zwar in der Sache Autofahrer für sich (alleine) angebracht; in dem Kontext Autofahrer - Radfahrer - und Fußgänger wäre sie aber eben nicht angebracht. Zu einem Vergleich von drei Gruppen gehört der Blick und das Gegenüberstellen der drei Gruppen. Das reine Betrachten einer Gruppe lässt keinen Vergleich mehr zu - zeigt höchstens die Unzulässigkeiten dieser einen Gruppe, die jedoch im Vergleich zu einer anderen Gruppe ganz anders bewertet werden.

 

 

Deinen ironischen Beitrag, in dem du einen Teil der Aussage herausnahmst habe ich so betrachtet, dass du diesen gesamt Verglich unterwanderst. So ist nämlich dein Stil - und meine Antwort darauf ist die, dass ich laut werden muss!

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aber zeigen sich doch einsichtig, wenn sie erwischt werden.
:rofl: Ich glaube eher, die lügen Euch eiskalt ins Gesicht.

 

Beachte meine Antwort an Biber: es geht um den Vergleich dieser drei Gruppen. Radfahrer sind da ganz anders als Autofahrer! Aber die Gruppe der Autofahrer ist noch lange nicht perfekt - steht aber im Vergleich zu den Radfahren viel einsichtiger da und beachtet im Vergleich zu den Radfahren viel mehr die Verkehrsregeln - oben schrieb ich dann noch etwas zum Vergleich mit Fußgängern.

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Liebes Blaulicht, nachdem Du Dich doch relativ lange so angenehm zurückgehalten hast, schreibst Du nun nicht nur wieder, sondern fällst dabei auch in die alten Muster zurück. Und dabei benimmst Du Dich nicht nur daneben, nein, Du versuchst auch noch genauso verzweifelt wie erfolglos, Dein schlechtes Benehmen zu rechtfertigen.

 

Aber weil Du es bist, versuche ich auch dieses Mal, gegen Deine Ignoranz anzuschreiben. Also: niemand zwingt Dich hier zu irgendwas. Sollte tatsächlich irgendjemand in der Lage sein, Dich via Internet zu irgendwelchen irrationalen Verhaltensweisen zu zwingen, solltest Du noch heute fachliche Hilfe suchen.

 

Unabhängig davon solltest Du Deinen Ironiedetektor justieren bzw. eine neue Version einspielen. Ich erspare mir einen Kommentar zu dem ganzen ein-und-andere-Gruppen-Geschwurbel, weil auch da liegst Du wieder einmal ziemlich weit daneben. Fakt ist, daß meine Aussage durch einfaches Lesen der relevanten Beiträge hier vielfach bestätigt wird. Die meisten erwischten autofahrenden Regelmißachter sehen, wie von Dir behauptet, erkennbar ein, daß sie einen Fehler begangen haben. Das sie dann versuchen, trotz dieser Einsicht um die Folgen dieser Regelmißachtung herumzukommen, ist eine Reaktion, die man wohl als zutiefst menschlich bezeichnen kann. Davon hast Du allerdings nicht gesprochen.

 

Jetzt verstanden? Prima, dann doch noch eben zu Deinen anderen Behauptungen:

Aber die Gruppe der Autofahrer ist noch lange nicht perfekt - steht aber im Vergleich zu den Radfahren viel einsichtiger da und beachtet im Vergleich zu den Radfahren viel mehr die Verkehrsregeln - oben schrieb ich dann noch etwas zum Vergleich mit Fußgängern.
Hast Du da Zahlen?
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......und meine Antwort darauf ist die, dass ich laut werden muss!

 

[mod]

Dann fordere ich Dich hiermit ultimativ auf, das Lautwerden kuenftig zu unterlassen, sonst dreht hier ein Mod mal am Lautstaerkeregler.....

[/mod]

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......und meine Antwort darauf ist die, dass ich laut werden muss!

 

[mod]

Dann fordere ich Dich hiermit ultimativ auf, das Lautwerden kuenftig zu unterlassen, sonst dreht hier ein Mod mal am Lautstaerkeregler.....

[/mod]

na dann werde ich wohl "ruhiger" antworten müssen.

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Und nach der Rechtsprechung darf überholt werden wenn auch zum Gegenverkehrsradler der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Nix mit vollständig frei sein.

 

MfG.

 

hartmut

Und woraus kannst du schließen daß der Entgegenkommer nicht gleichzeitig ausscherte um Glasscherben , Steinen usw. auszuweichen, der sah dich auf deiner Fahrbahnseite und macht innerhalb "seiner" Fahrspur einen Schlenker..., oder ein Radfahrer setze gerade zum Überholen eines anderen an...

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Und woraus kannst du schließen daß der Entgegenkommer nicht gleichzeitig ausscherte um Glasscherben , Steinen usw. auszuweichen, der sah dich auf deiner Fahrbahnseite und macht innerhalb "seiner" Fahrspur einen Schlenker..., oder ein Radfahrer setze gerade zum Überholen eines anderen an...

Die Spur wechseln darf nur wer sich vergewissert hat das es frei ist. Außerdem ist wegen dem unkontrollierten Verhalten der Radfahrer der aberwitzige Seitenabstand festgelegt worden.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK

Außerdem ist wegen dem unkontrollierten Verhalten der Radfahrer der aberwitzige Seitenabstand festgelegt worden.

Ich bin ja nicht gerade als StVO-Fan bekannt, aber Radfahrer überhole ich nur, wenn die Gegenfahrbahn komplett frei ist und ich soviel Abstand halten kann, dass ich mir sicher bin, dass ich den Radler auch dann, wenn er stürzt, nicht übermangele.

 

Dafür investiere ich auch mal eine oder mehrere Minuten des Wartens, weil mir das Risiko, jemanden umzubringen oder schwer zu verletzen einfach zu groß ist.

 

Für den großzügig eingehaltenen Sicherheitsabstand bekommt man hier in Spanien meistens sogar noch ein nettes "Gracias" hinterhergewunken ;).

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Ich bin ja nicht gerade als StVO-Fan bekannt, aber Radfahrer überhole ich nur, wenn die Gegenfahrbahn komplett frei ist und ich soviel Abstand halten kann, dass ich mir sicher bin, dass ich den Radler auch dann, wenn er stürzt, nicht übermangele.

Das man Gefährdungen vermeiden versucht sollte selbstverständlich sein.

 

Es ging nur um diese Aussage

 

Ich dneke daß beim Überholen die Gegenfahrbahn ( bei 2-spurigen Straßen ) VOLLSTÄNDIG frei sein muß, aher KEIN Überholen wenn ein Radfahrer entgegen kommt oder dort Fußgänge runterwegs sind. Denen "gehört" die Richtungsfahrbahn bis zur Mittellinie!

Und das ist so nicht richtig.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK

Und das ist so nicht richtig.

Stimmt. Ich fahre aber trotzdem so, als ob es richtig wäre. Den Zeitverlust hole ich mit massiven Geschwindigkeitsübertretungen in anderen Situationen locker wieder raus.
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Die Spur wechseln darf nur wer sich vergewissert hat das es frei ist. Außerdem ist wegen dem unkontrollierten Verhalten der Radfahrer der aberwitzige Seitenabstand festgelegt worden.

 

MfG.

 

hartmut

Richtig, denke aber weiter, warum wohl wurden die 3-spurigen Straßen mit beidrichtiger gemeinsamer mittleren Überholspur wie z.B. die Autobahn Hamburg-Lübeck auf 4 Spuren umgebaut, ebenso in Frankreich. Ich denke wegen der grausamen Unfälle weil 2 Engegenommer gleichzeitig von freiem Raum auf der Mittelspur ausgingen und ausscherten.... Ein hindernissausweichender Radfahrer geh beim Einleiten des Schwenks von dem Freisein innerhalb seiner Fahrspur aus

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Die Koilision der beiden Radfahrer hat aber auch der Gesetzgeber eine Mitschuld, die das Geisterradeln erst gesellschaftsfähig gemacht hat, weil sie es teilweise erlaubt hat. Der Weg an der Unterführung sieht sehr eng aus, was den Unfall noch begünstigt hat.

Das Geisterradleln ist mir selbst ein Dorn im Auge.

 

 

Der Unfall in Hamburg ist http://maps.google.d...,300.23,,0,3.06 passiert. Die Gegend dort ist bekannt als Trainingsstrecke der Rennradler.

 

 

In Sachen Abstand gibt es ein Urteil aus Hamm http://www.adfc.de/v...rheitsabstaende

 

 

das besagt, das Radfahrer mit 1,5 Seitenabstand überholt werden müssen.

 

Der LKW Fahrer hätte nicht überholen dürfen, da nicht gewährleistet war, das beiderseits die 1,5m eingehalten werden konntn.

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Der LKW Fahrer hätte nicht überholen dürfen, da nicht gewährleistet war, das beiderseits die 1,5m eingehalten werden konntn.

Stimmt, der Lkw hätte nicht überholen dürfen. Dazu bedarf es keiner Diskussion.

 

Nur ist die Rechtsprechung leider etwas Weltfremd. Wenn mir so eine Kolonne entgegenkommt, und wie gesagt die Breite der Fahrbahnen 6,5m beträgt, dürfte keiner mehr im Gegenverkehr an solchen Gruppen vorbeifahren.

 

Die Radfahrer haben einen Platzbedarf von, Abstand Fahrbahnrand 1m, 2mal Radfahrerbreite 1,2m, Abstand zwischen den Radfahrern 1m. Folglich ist der äußere Radfahrer noch 0,25m von der Fahrbahnmitte entfernt.

Angenommen mein Auto hat eine Breite von 2m, Mein Fahrstreifen ist 3,25m breit verbleiben gerade noch 1,25m für den Sicherheitsabstand Fahrbahnrand und Abstand Straßenmitte. Sobald der Abstand Fahrbahnrand >0 ist, ist der Seitenabstand zum Radfahrer <1,5m. Wobei in der Rechtsprechung auch schon teilweise bei Sicherheitsabständen von 2m gesprochen wird.

 

Das hier Anhalten bisschen weltfremd ist könnt ihr mit den Radlern hier ausdiskutieren, besonders mit denen die meinen die gesamte Fahrstreifenbreite dürfen sie nutzen, oder sagen sie fahren in der Mitte des Fahrstreifens damit..........

 

Da wäre mal der Gesetzgeber am Zuge der dafür sorgt das von der Rechtsprechung geforderte Abstand auch eingehalten werden kann. Also entweder breitere Straßen, oder nebeneinander fahren verbieten.

 

Mal zum Unfall. Der Fahrer des Lkw hat sich geäußert.

 

Plötzlich habe einer aus der Gruppe "mit dem Blick auf den Boden" andere Radler überholt und es kam zur Kollision mit dem Lkw.

http://www.welt.de/newsticker/news3/article108575176/Lkw-Fahrer-spricht-nach-toedlichem-Unfall-mit-Radfahrer.html

 

Ausführlicher und Zensur hier

http://www.mopo.de/nachrichten/unfall-drama-bergedorf-die-beichte-des-todfahrers-vom-elbdeich,5067140,16856498.html

 

MfG.

 

hartmut

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Nur ist die Rechtsprechung leider etwas Weltfremd. Wenn mir so eine Kolonne entgegenkommt, und wie gesagt die Breite der Fahrbahnen 6,5m beträgt, dürfte keiner mehr im Gegenverkehr an solchen Gruppen vorbeifahren.

 

hartmut

Nein, nicht weltfremd sondern schlicht die Pflicht, überhole auf Straßen bei 6 - 7m Gesamtbreite NUR, wirklich nur wenn die Gegenfahrbahn vollständig frei ist. Wenn nicht, hinterherfahren.Das ist nicht weltfremd sondern absolute Pflicht um Unfälle zu vermeiden.

 

Ausserdem ist es egal ob auf den 3,75m EIN Radfahrer oder 2 Radler nebeneneinander fahren, die halten auch zu zweit den Begenungsabstand von sich aus ein. Daher überholen ist so oder so verkehssicherehitsmäßig und rechtlich nur möglich bei freier Gegenfahrbahn.

 

Über 3m-Feldstraßen der Landwirtschaft, manche Waldstraßen oder schottische Provinssträßchen brauchen wir hier nicht reden.

 

Schmale Waldstraße dem öffentlichen Vekrehr ohne Einschränkungen gewidmet, z.B. Rückertsrieth-Wildstein direkt durch den Wald.

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Nein, nicht weltfremd sondern schlicht die Pflicht, überhole auf Straßen bei 6 - 7m Gesamtbreite NUR, wirklich nur wenn die Gegenfahrbahn vollständig frei ist. Wenn nicht, hinterherfahren.Das ist nicht weltfremd sondern absolute Pflicht um Unfälle zu vermeiden.

Hast Du gelesen und verstanden was ich geschrieben habe? Und wenn sich ein Radfahrer an die StVO sich hält, benötigt keiner die komplette Gegenfahrbahn. Ob frei oder nicht ist zweitrangig. Und ausgerechnet Du pochst auf die Einhaltung der Regeln, bist aber selber nicht bereit die Regeln die für dich gelten einzuhalten.

Und was die Unfälle betrifft, jeder weiß das die Fahrbahn kein Spielplatz ist wo gedankenverloren gespielt werden darf. Und egal ob Radfahrer oder auf dem Möppi, wenn ich mich dort bewege kann ich auch dort sterben.

 

Ausserdem ist es egal ob auf den 3,75m EIN Radfahrer oder 2 Radler nebeneneinander fahren, die halten auch zu zweit den Begenungsabstand von sich aus ein. Daher überholen ist so oder so verkehssicherehitsmäßig und rechtlich nur möglich bei freier Gegenfahrbahn.

Mal davon abgesehen das es nur 3,25m sind, hältst Du mit dem Auto an wenn da so eine Gruppe Radsportler nebeneinander fahrend, dir entgegenkommt? Oder sagst da auch, pfeif auf den Sicherheitsabstand?

 

MfG.

 

hartmut

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Radfahrer dürfen auf ihrer Richtungsfahrbahn nebeneinander fahren soweit sie dabei den nötigen Abstand zum Begenungsverkehr auf ihrer Spur einhalten, dadurch behindern sie nicht mehr als "zumutbar" den übrigen Verkehr.

 

 

Das seltene "Ausbremsen" von Motorrädern die sonst trotz Gegenverkehr überholen könnten wiegt nicht schwerer als das Nebeneinaderfahren wollen. Biker können auch mal langsam machen bis der Gegenverkehr vorbei ist.

 

Zum Begenen, ich bleibe IMMER hinter Radfahrern wenn die Gegenfahrbahn nicht frei oder uneinsehbar ist, fahre auch mal 500m weit hinterher, auch bergauf, auch wenn andere hinter mir hupen. Da ich die Situation vom Fahrradsattel aus kenne verhalte ich mich dementsprechend im KFZ, keine Verkehrsdoppelmoral..

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Radfahrer dürfen auf ihrer Richtungsfahrbahn nebeneinander fahren soweit sie dabei den nötigen Abstand zum Begenungsverkehr auf ihrer Spur einhalten, dadurch behindern sie nicht mehr als "zumutbar" den übrigen Verkehr.

Mir ist da was anderes geläufig

 

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

 

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

 

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__2.html

 

Das seltene "Ausbremsen" von Motorrädern die sonst trotz Gegenverkehr überholen könnten wiegt nicht schwerer als das Nebeneinaderfahren wollen. Biker können auch mal langsam machen bis der Gegenverkehr vorbei ist.

Ist eindeutig eine Behinderung. Also haben wir hier schon eine Doppelmoral.

 

Zum Begenen, ich bleibe IMMER hinter Radfahrern wenn die Gegenfahrbahn nicht frei oder uneinsehbar ist, fahre auch mal 500m weit hinterher, auch bergauf, auch wenn andere hinter mir hupen. Da ich die Situation vom Fahrradsattel aus kenne verhalte ich mich dementsprechend im KFZ, keine Verkehrsdoppelmoral..

Wenn dir so eine Gruppe entgegen kommt, nicht wenn Du sie überholst. Hältst Du an wenn ein Radfahrer dicht an der Mittellinie dir entgegenkommst und Du den Seitenabstand nicht einhalten kannst.

 

Sagst Du ja, glaube ich dir nicht, sagst Du nein, dann hältst Du die von dir geforderten Maßstäbe nicht ein.

 

MfG.

 

hartmut

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