iI2ocKsTaR 1 Posted July 10, 2012 Report Share Posted July 10, 2012 (edited) Hallo und Moin moin, wie Ihr der Überschrift entnehmen konntet wurde ich innerorts Geblitzt. Nach Abzug der Toleranz 42km/h zu schnell. Sprich mit 92km/h. Wie manche hier es sicher kennen hat man hin und wieder mal seine 5 Minuten. Leider hatte ich die am falschen Ort und zur falschen Zeit Leider bin ich mittlerweile schon vorbelastet mit 2 Fahrverboten (1mal Rotampel mit LKW und 1mal Blitzer mit PKW) innerhalb der letzten 12 Monate. Aktueller Punktestand 9.Beruflich bin ich auf den Führerschein angewiesen da ich LKW fahre. Ich habe auch nicht mehr genügend Urlaub, um einen Monat zu pausieren. Naja, nun erstmal zum eigentlichen Fall. Es handelte sich um einen mobilen Blitzer mit rotem Blitz und einem Zeugen der das Kennzeichen notiert hat. Das Motorrad ist auf meine Freundin zugelassen, welche aber selbst keinen Mopedführerschein hat. Meine Freundin hat jetzt einen Zeugenfragebogen bekommen in dem steht dass Sie selbst nicht für den Verstoß in Betracht käme, aber zur Ermittlung wird sie nun gebeten den Fahrzeugführer zu benennen. Es ist kein Foto in dem Schreiben enthalten gewesen. Ich habe zum Zeitpunkt des Blitzens nicht direkt nach vorn gesehen sondern auf die andere Strassenseite, sodass ich den Blitz nur im äußersten Augenwinkel gesehen habe. Beim Blick in den Rückspiegel sah ich dann noch den Beamten zur Str. laufen.Somit wäre eventuell die Möglichkeit da, dass anhand des Bildes kein Gesichtsfeld erkennbar ist. Mit den Klamotten (Helm, schwarze Textiljacke, Jeans und Schuhe)wurde ich vor kurzem aber schonmal geblitzt (von vorn). Darüber ist heute ein Schreiben (ohne Bild) gekommen welches aber mit Zahlung von 25€ als erledigt gelten würde. (Wortlaut: Auf die Rücksendung des Fragebogens kann verzichtet werden wenn angebotenes Verwarngeld von dem verantwortlichen Fahrzeugführer gezahlt wird) Jetzt haben wir also 2 Schreiben, von 2 verschiedenen Sachbearbeitern mit 2 verschiedenen Zeugen. Ein Bild evtl. ohne erkennbares Gesicht und ein Bild definitiv mit Blick nach geradeaus. Alles an meine Freundin adressiert die natürlich nicht in Frage kommt. Sie ist auch nicht vorbelastet mit punkten und sonstigem. Natürlich möchte ich versuchen glimpflich aus der Sache zu kommen. Und auf jeden Fall nicht als Fahrzeugführer identifiziert werden. Was kann man nun machen? Ein Fahrtenbuch wäre unsere/meine "Wunschstrafe". Es wäre echt super wenn Ihr mir ein paar Tipps geben könntet. Edited July 10, 2012 by Gast225 Werte etwas geändert aus Anonymisierungsgründen Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted July 10, 2012 Report Share Posted July 10, 2012 Ist doch alles easy, solange sich deine Freundin nicht verplappert. Quote Link to post Share on other sites
iI2ocKsTaR 1 Posted July 10, 2012 Author Report Share Posted July 10, 2012 Was soll sie denn in den Zeugenfragebogen schreiben? Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted July 10, 2012 Report Share Posted July 10, 2012 Manchmal vebummelt man solche Sachen, ok bevor sie sich bei einen Besuch verplappert sollte sie vielleicht wirklich was schreiben. Vielleicht sowas wieLeider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Ich weiß nicht wer von meinen Brüdern, Cousins und Freunden das Möppi gefahren hat. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,866 Posted July 10, 2012 Report Share Posted July 10, 2012 Mitteilen, daß man sich so leider nicht erinnern kann, wer zum fraglichen Zeitpunkt das Möppi gefahren ist (da dies regelmäßig von mehreren Personen genutzt wird), und um Zusendung eines Fotos bitten, welches den Fahrzeugführer erkennen und identifizieren läßt. Quote Link to post Share on other sites
iI2ocKsTaR 1 Posted July 10, 2012 Author Report Share Posted July 10, 2012 Aber wenn sie schreibt es wird von mehreren Personen genutzt dann muss sie ja sicher sagen von wem?!?Wir hatten gedacht dass sie schreibt das Moped wurde in dem Zeitraum mehrfach probegefahren da sie sich von mir getrennt hat und sie nun die Finanzierung loswerden will (da das alles auf ihren Namen läuft)Was haltet ihr davon? Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted July 10, 2012 Report Share Posted July 10, 2012 Aber wenn sie schreibt es wird von mehreren Personen genutzt dann muss sie ja sicher sagen von wem?!?Wir hatten gedacht dass sie schreibt das Moped wurde in dem Zeitraum mehrfach probegefahren da sie sich von mir getrennt hat Von dieser Formulierung halte ich gar nichts, es kommt darauf an deinen Namen mit keiner Silbe zu erwähnen.Einfach freundlich um ein Foto bitten um bei der Ermittlung behilflich sein zu können, und die 25 Euro Knolle soll deine Freundin zügig überweisen. 1 Quote Link to post Share on other sites
iI2ocKsTaR 1 Posted July 10, 2012 Author Report Share Posted July 10, 2012 Ja die 25€ sind schon via internetbanking angewiesen. Damit das vom Schreibtisch verschwindet. Quote Link to post Share on other sites
iI2ocKsTaR 1 Posted July 10, 2012 Author Report Share Posted July 10, 2012 Ich hab gelesen das Foto bekommt man nicht mehr einfach so. Warum sollte sie das auch anfordern. Dann kann sie doch auch ganz trocken schreiben sie weiß nicht wer das motorrad zu dem Zeitpunkt Gefahren hat. Nur in dem Brief ist anzukreuzen: "ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch" "ich Sage wie folgt aus:" "das fahrzeug wurde gelenkt von" "das Fahrzeug war zur Tatzeit überlassen an" Da muss sie doch auf eine von den möglichkeiten eingehen oder? 1 Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted July 10, 2012 Report Share Posted July 10, 2012 "ich Sage wie folgt aus:" : Bitte lassen Sie mir baldmöglichst ein Foto des Fahrers zukommen um Ihnen bei der Ermittlung behilflich sein zu können. Vielen Dank und viele Grüße il2ocKsTaR Quote Link to post Share on other sites
iI2ocKsTaR 1 Posted July 10, 2012 Author Report Share Posted July 10, 2012 Gesetz dem fall wir bekommen ein Foto. Was dann? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 11, 2012 Report Share Posted July 11, 2012 Dann kann man halt nicht mit Sicherheit erkennen, wer da abgebildet ist..... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,866 Posted July 11, 2012 Report Share Posted July 11, 2012 ... und erinnern, wem man das Krad überlassen hat, kann man sich auch nicht. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 11, 2012 Report Share Posted July 11, 2012 Eben - und wie man so in den Medien liest, kann man dann auf 'ne Stelle beim Verfassungsschutz hoffen, sogar in leitender Position...... - SCNR - Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted July 11, 2012 Report Share Posted July 11, 2012 Nicht nur das... mit fehlendem Erinnerungsvermögen kann man in D auch Bundeskanzler werden bzw. bleiben.. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 510 Posted July 11, 2012 Report Share Posted July 11, 2012 Gesetz dem fall wir bekommen ein Foto. Was dann?@il2ockstar: Da hört man eher nie wieder etwas oder es kommt ein Einstellungsschreiben. Quote Link to post Share on other sites
Coeln 1 Posted July 31, 2012 Report Share Posted July 31, 2012 Lebt deine Freundin in Häuslicher Gemeinschaft mit dir?wenn ja wird das Amt sicher schon ein Passfoto von dir haben. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted July 31, 2012 Report Share Posted July 31, 2012 Wie sollte es? In einem Mehrfamilienhaus sind die Meldeanschriften nicht nach Wohnungsnummern gespeichert, sondern nur dass Herr X in der ABC-Straße Nr 4 wohnt/gemeldet ist, nicht aber dass Herr X in der gleichen Wohnung gemeldet ist wie Frau Y. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 31, 2012 Report Share Posted July 31, 2012 Trotzdem kann man mit etwas Phantasie schon recht gut eingrenzen, wer in einem Haus mit wem zusammenwohnen könnte. Natürlich nicht mit absoluter Sicherheit, aber zumindest für eine Vorauswahl reicht es aus (geht natürlich umso schwerer, je größer das Haus ist, aber beim normalen Mehrfamilienhaus passt's zumeist)... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted July 31, 2012 Report Share Posted July 31, 2012 Klar "kann" man das, aber es ist eben nicht so selbstverständlich wie von @Coeln dargestellt. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 1, 2012 Report Share Posted August 1, 2012 Trotzdem kann man mit etwas Phantasie schon recht gut eingrenzen, wer in einem Haus mit wem zusammenwohnen könnte. Natürlich nicht mit absoluter Sicherheit, aber zumindest für eine Vorauswahl reicht es aus (geht natürlich umso schwerer, je größer das Haus ist, aber beim normalen Mehrfamilienhaus passt's zumeist)... Nun, das wird umso schwerer, je mehr Singles beiderlei Geschlechts dort residieren. Obendrein muss ich hier doch schon mal die Frage stellen, ob das datenschutzrechtlich ueberhaupt durchfuehrbar ist. Dass man solche Sachen machen kann, sei unbestritten. Jedoch - darf man es? Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted August 1, 2012 Report Share Posted August 1, 2012 Dass man solche Sachen machen kann, sei unbestritten. Jedoch - darf man es? Hat es die Verfolgungsbehörden in D schon jemals gestört, was man darf? Da der Ottonormalbürger i.d.R. keinen (vollständigen) Überblick über die Gesetzeslage hat, haben die Behörden doch wohl in den allermeisten Fällen leichtes Spiel, oder? Ich erinnere mich hier beispielsweise nur höchst ungern an die Diskussion über den Zeitungsthread "Die Folgen einer polizeilichen ...". Dort wurde doch mal eben quasi im Vorbeigehen das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung mit einer herbeigedichteten Gefahr im Verzug ad absurdum geführt. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted August 1, 2012 Report Share Posted August 1, 2012 @Kleiner Schelm: Da der Ottonormalbürger i.d.R. keinen (vollständigen) Überblick über die Gesetzeslage hatDa ist Ottonormalbürger aber selber Schuld, denn alle Rechtsquellen sind frei zugänglich. @HarryB:Jedoch - darf man es? Ja. Nach § 31 Meldegesetz NRW dürfen die Daten übermittelt werden. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted August 1, 2012 Report Share Posted August 1, 2012 @Kleiner Schelm: Da der Ottonormalbürger i.d.R. keinen (vollständigen) Überblick über die Gesetzeslage hatDa ist Ottonormalbürger aber selber Schuld, denn alle Rechtsquellen sind frei zugänglich. Heisst das im Umkehrschluss, dass beispielsweise jeder stets allumfassend und aktuell informiert ist, so dass es zu keinen Fehlern kommen kann und wird? Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted August 1, 2012 Report Share Posted August 1, 2012 Heisst das im Umkehrschluss, dass beispielsweise jeder stets allumfassend und aktuell informiert ist, so dass es zu keinen Fehlern kommen kann und wird? Das heisst, dass ein für seinen Tätigkeitsbereich informiert sein sollte, in wieweit er in die Rechte der Bürger eingreifen darf/muss! Ansonsten sind das alles nur Menschen. dete Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted August 1, 2012 Report Share Posted August 1, 2012 @Kleiner Schelm: Da der Ottonormalbürger i.d.R. keinen (vollständigen) Überblick über die Gesetzeslage hatDa ist Ottonormalbürger aber selber Schuld, denn alle Rechtsquellen sind frei zugänglich. Heisst das im Umkehrschluss, dass beispielsweise jeder stets allumfassend und aktuell informiert ist, so dass es zu keinen Fehlern kommen kann und wird?Der beamte ist verpflichtet, sich selber in seinem Tätigkeitsbereich fortzubilden. Nun kann sicher mal ein Urteil oder eine Änderung an einem vorbei gehen, jedoch kannst du grundsätzlich davon ausgehen, daß der Polizeibeamte die rechtlichen Grundlagen seines Handelns kennt.Und diese begründen sich, wie schon gesagt, nicht auf geheimen Büchern in verbotenen Bibliotheken, sie sind für jedermann frei zugänglich.Wenn also der Ottonormalbürger keinen Überblick über die Gesetzeslage hat, so ist es sein Versäumnis, in diesem Fall wird er wohl das glauben müssen, was man ihm sagt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted August 2, 2012 Report Share Posted August 2, 2012 @Goose: Ich denke, es sollte nicht immer nur darauf gepocht werden, dass es irgendwelche schwer verständlichen und interpretationswürdigen Vorschriften und Gesetze gibt, sondern auch einmal ein Augenmerk darauf gerichtet werden, wie die staatlichen Erfüllungsgehilfen in den Augen der Bevölkerung wahrgenommen werden. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted August 2, 2012 Report Share Posted August 2, 2012 wie die staatlichen Erfüllungsgehilfen in den Augen der Bevölkerung wahrgenommen werden.Hm, bis auf wenige Ausnahmen kommen sie bei mir (und auch in meinem Freundes-, Bekannten und Familienkreis) eigentlich als kompetent und sympathisch rüber....Sollte ich hier in der Großstadt wirklich nur die Ausnahmen kennen/kennengelernt haben....?? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted August 2, 2012 Report Share Posted August 2, 2012 Nun, wenn man sich die Umfragen so anschaut und bedenkt, daß die Polizei, anders als beispielsweise die Feuerwehr, auch unpopuläre Maßnahmen trifft (der, der gestern seinen Führerschein verloren hat, weil er besoffen gefahren ist, wird in der Regel heute nicht voll des Lobes für die Polizei sein) stehen wir, wie ich finde, hoch im Vertrauen der Bevölkerung. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
iI2ocKsTaR 1 Posted August 14, 2012 Author Report Share Posted August 14, 2012 Es gibt neuigkeiten. Der noch Ehemann meiner Lebensgefährtin wurde dummerweise nun von der Polizei angeschrieben. Der hat denen wahrscheinlich angegeben dass ich das Motorrad fahre. Nun kam bei mir eine "Anhörung im Bußgeldverfahren" an. Ich muss mich nun äußern. Leider hat meine Lebensgefährtin auch selbst garnicht auf das erste schreiben an sie reagiert. Was können wir jetzt tun? Komm ich da noch irgendwie raus? Als Beweismittel wird ein Frontfoto angegeben. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted August 14, 2012 Report Share Posted August 14, 2012 Der noch Ehemann meiner Lebensgefährtin wurde dummerweise nun von der Polizei angeschrieben. Der hat denen wahrscheinlich angegeben dass ich das Motorrad fahre. schlechtLeider hat meine Lebensgefährtin auch selbst garnicht auf das erste schreiben an sie reagiert. Dann ist sowas auch kein Wunder.Nun kam bei mir eine "Anhörung im Bußgeldverfahren" an. Ich muss mich nun äußern. Nein. Du musst überhaupt nichts.Was können wir jetzt tun? Ein "wir" gibt es jetzt nicht mehr. Du allein stehst im Fokus und streitest ohne weitere Begründung ab der Fahrer gewesen zu sein. Auch beauftragst du einen Anwalt um Akteneinsicht (Foto) zu bekommen, würde ich vorschlagen. Viel Glück, und nächstes mal besser "dran" bleiben. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted August 14, 2012 Report Share Posted August 14, 2012 Abstreiten und um ein Foto bitten... bei Möppi-Fahrern ist eine Identifizierung schwerer als bei "Dosen"-Fahrern. Wenn möglich lade das Foto hier dann hoch, dann können wir (vielleicht) mehr zu evtl. Erfolgsaussichten sagen. Quote Link to post Share on other sites
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