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Nötigung Oder Erlaubte Meßmethoden


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Im April 2012 fuhr ich gegen 22:30 Uhr mit meinem Motorrad von der Autobahn herunter auf einer Landstrasse um nach Hause zu fahren, man kommt von der Autobahn direkt in eine 70´er Zone. Ich war gerade von der Autobahn herunter (so ca. 300 - 400 mtr.) da fiel mir ein Fahrzeug hinter mir auf. Das Fahrzeug fiel mir deswegen auf, da es gleich zu dicht auffuhr. Die Lichter in meinem Rückspiegel waren extrem groß und ich konnte in dem Rückspiegel nur einen Scheinwerfer erkennen.

 

Kurz darauf erscheint ein Vorfahrtstrassenschild (Schild Nr. 306, "Spiegelei"). Somit war die Gechwindigkeitsbeschränkung und das Überholverbot aufgehoben und ich überholte ein vor mir fahrendes Fahrzeug. Das Fahrzeug hinter mir überholte ebenfalls und gefährdete dabei ein entgegenkommendes Fahrzeug. Das Fahrzeug fuhr wieder so dicht auf (ca. 20 mtr. bei 60 km/h). als wir in eine erneute 50´er Zone kamen. Direkt im Anschluss erfolgt eine 70´er Zone. Da ich sehen wollte, was das Fahrzeug hinter mir machte, gab ich Gas und zog auf 85 km/h an. Das Fahrzeug zog sofort mit an und kam mir wieder auf ca. 25 - 30 mtr heran. Das Fahrzeug lies sich anschliessen nicht weiter zurückfallen, sondern blieb konstant mit unterschrittenen Sicherheitsabstand hinter mir. Nun wurde mir mulmig, wir hatten 22:35 auf der Uhr, es ist stockfinster, kein Fahrzeug weit und breit, und ein Fahrzeug im Nacken, was aggressiv und massiv dicht auffährt. Nach ca. einem Kilometer wird die Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h durch ein erneutes Schild (306) aufgehoben. Nun habe ich den Hahn aufgerissen, um das Verhalten des hinter mir fahrenden Fahrzeuges zu testen. Und siehe da, er beschleunigte ebenfalls und klebte an meinem Hinterreifen (Abstand ca. 40 mtr.). Plötzlich lies er sich zurückfallen. Nun ging auch ich vom Gas (auf 137 km/h), was jedoch von dem Fahrer des Fahrzeuges fleißig ignoriert wurde und er fuhr mit einem Sicherheitsabstand von kleiner 25 mtr (!!!) hinter mir her. Hier war für mich klar, der will mich ausrauben, umbringen oder beides.

 

In der vor uns liegenden 70´er Zone wollte ich ihn nun ausbremsen (Bresmsung von 137 km/h auf 70 km/h) und bei der Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung 2 Gänge runter schalten und mich sofort vom Acker machen, ab in die nächste Seitenstrasse und Feldweg, Licht aus und die Polizei rufen. Soweit kam es jedoch nicht, da der Fahrer in der 70´er Zone nach links ausscherte, mich überholte und sofort (nachdem er auf meiner Spur war) bremste. Um einen Auffahrunfall zu vermeiden, brach ich nach Links aus und hatte schon 2 Gänge herunter geschaltet und wollte gerade Gas geben, als ich im rechten Augenwinkel irgendwas mit "BITTE" gelesen habe.

 

WTF....ein Videowagen. Mein erster Gedanke war jedoch nicht, "Shit, mein Lappen", mein erster Gedanke war, ihn zu fragen, ob er mich umbringen wollte bzw. er unter Drogeneinfluß steht. Die beiden zivilen Personen stiegen aus. Eine Weste (Neongelb mit der Aufschrift POLIZEI) hatten sie nicht an und auch den Dienstausweis, bzw. die Marke zeigten sie mir nicht.

 

In dem darauf folgenden Gespräch habe ich nicht viel gesagt, weil ich am ganzen Körper am zittern war. Ich bin danach mit 60 km/h nach Hause gefahren und war fertig mit den Nerven. Hierbei kamen meine Erinnerungen von meinem Unfall zurück, wo ein "Möchte-gerne-Hilfspolizist" mit mit 140 km/h auf der Autobahn vom Bock geholt hat. Ja, ich habe es wie durch ein Wunder überlebt und derjenige hat mächtig Ärger bekommen. Und wenn ein Fahrzeug, Nachts auf einer leeren Landstrasse um 22:35 permanent so dicht hinter einem herfährt, dass man Angst um sein Leben hat (zur Erinnerung, ein Motorrad hat keine Fahrgastzelle, kein Airbag, keine Knautschzone), komme ich als letzes auf die Idee da anzuhalten, bzw. dass es sich um einen Videowagen handelt.

 

Meine Frage nun, ich bin am überlegen den Fahrer des Videowagens wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung anzuzeigen, da ich der Meinung bin, wer einem Motorrad so dicht auffährt (Unterschreitung des Sicherheitsabstandes teilweise unter 1/6 des Tachowertes, Beweis: Polizeivideo), hat im Strassenverkehr nichts zu suchen. Habe ich da Chancen auf Erfolg oder wird die Anzeige abgeschmetert, frei nach dem Motto, das ist ein Beamter in Ausführung seines Dienstes? Sollte er damit durchkommen, dann werde ich meinen Führerschein abgeben. Denn dann haben diese Beamten "Narrenfreiheit" und dürfen jeden Verkehrsteilnehmer gefährden und der gefährdete Verkehrsteilnehmer bekommt dann wahrscheinlich noch einen auf den Sack.

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Bußgeldbescheid kam schon. 49 km/h zu schnell. Der Vorwurf des überholens im Überholverbot und Überschreitung der Geschwindigkeit in einer 70´er Zone wurden fallen gelassen. Mein Anwalt und 3 ortsansässoge Fahrschulen sagten mir auch weshalb,

 

"Und ein VZ 306 hebt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf, wenn dieses VZ nicht mit einer Beschränkung auf einem Pfahl montiert ist, bzw. gleich dahinter auf einem neuen Pfahl eine neue oder die vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung weiter geführt wird."

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Habe ich da Chancen auf Erfolg oder wird die Anzeige abgeschmetert, frei nach dem Motto, das ist ein Beamter in Ausführung seines Dienstes?
Was sagt Dein Anwalt?
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[...]

 

"Und ein VZ 306 hebt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf, wenn dieses VZ nicht mit einer Beschränkung auf einem Pfahl montiert ist, bzw. gleich dahinter auf einem neuen Pfahl eine neue oder die vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung weiter geführt wird."

Benenne dafür doch bitte eine Quelle...

 

Gruß

Goose

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Und wenn ein Fahrzeug, Nachts auf einer leeren Landstrasse um 22:35 permanent so dicht hinter einem herfährt, dass man Angst um sein Leben hat (zur Erinnerung, ein [...]

Hübsche Geschichte. Warum hast du nicht einfach angehalten und damit den Gefährdern die Möglichkeit gegeben einfach zu überholen?

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Hübsche Geschichte. Warum hast du nicht einfach angehalten und damit den Gefährdern die Möglichkeit gegeben einfach zu überholen?

Dein Zitat nennt doch den Grund deutlich :wacko:

 

@Bandit68

Glaube nicht, das die Polizisten es genauso sehen werden, wie du.

Hol dir für die Zukunft eine GoPro HD. Kannst nahezu überall befestigen.

Ein Bekannter wurde auch letztes Jahr vom Bock geholt. Nur durch die Videoaufnahmen hat der Täter seine Schuld eingestanden. Bei der Polizei hatte er alles abgestritten gehabt.

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[...]

 

"Und ein VZ 306 hebt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf, wenn dieses VZ nicht mit einer Beschränkung auf einem Pfahl montiert ist, bzw. gleich dahinter auf einem neuen Pfahl eine neue oder die vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung weiter geführt wird."

Benenne dafür doch bitte eine Quelle...

 

Gruß

Goose

Wozu soll ich da eine Quelle nennen? Der Vorwurf wurde ja fallen gelassen. Davon ab, wenn ich auf eine T-Kreuzung zufahre, wo ich nur nach Rechts und Links abbiegen kann, und dann nach Rechts abbiege, woher soll ich wissen, dass dort eventuell eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Überholverbot ist, wenn es nicht wiederholt wird? Wenn ich nach Rechts abbiege und da ist keine Geschwindigkeitsbeschränkung, dann fahre ich da 100 km/h wenn es der Verkehr und die Strassenverhältnisse zulassen. Oder muss ich erst nach Links fahren, dann eine 180° Drehung machen, um mich zu vergewissern, ob da irgendeine Beschränkung gilt? Garantiert nicht. Wenn also nach der Einmündung eine Beschränkung weiter gelten soll, dann muss auch diese Beschränkung aufgeführt werden, da diese sonst nicht gilt. Und diese muss entweder auf dem gleichen Pfahl wie das Vorfahrtstrassenschild sein, oder auf einem extra Pfahl weiter dahinter, so dass der Verkehr, welche abbiegt auch weiß, dass dort eine Beschränkung gilt.

 

Und wegen dem anhalten, wäre ich um diese Uhrzeit mit meinem PKW unterwegs gewesen, hätte ich die ZV aktiviert, den Notruf schon ins Handy eingehämmert und wäre rechts ran gefahren, aber um diese Uhrzeit und nach diesem Verhalten des Autofahrers, kam mir ehrlich gesagt nicht der Gedanke anzuhalten, sondern meinen Ar*** ganz schnell von diesem *zensiert* weg zu bewegen. Auch wenn es 16:41 Uhr z.B. gewesen wären, hätte ich angehalten. Hinterher kann man immer da drüber diskutieren, was am besten gewesen wäre, aber ich wünsche meinem ärgsten Feind nicht solch eine Situation, wo ein Fahrzeug Nachts mit 140 km/h und <25 mtr. SIcherheitsabstand hinter dir her hetzt.

 

@Hayabusa

wegen den Go Pro HD...hast du da mal nen Link zu was vernünftigem? Muss ja dann schon 2 anbringen.

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Wenn also nach der Einmündung eine Beschränkung weiter gelten soll, dann muss auch diese Beschränkung aufgeführt werden, da diese sonst nicht gilt. Und diese muss entweder auf dem gleichen Pfahl wie das Vorfahrtstrassenschild sein, oder auf einem extra Pfahl weiter dahinter, so dass der Verkehr, welche abbiegt auch weiß, dass dort eine Beschränkung gilt.

Wie gesagt: Nenn dafür mal bitte eine Quelle.

 

Wirst du nicht können, weil es sie nicht gibt.

 

Unter anderem das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung Az. 2 Ss OWi 524/01 festgestellt, daß eine Einmündung ein Streckenverbot nicht aufhebt (ergibt sich aber auch aus der StVO).

 

Gruß

Goose

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Sollte er damit durchkommen, dann werde ich meinen Führerschein abgeben

 

Keine schlechte Idee.

Wenn sich solche Lebensgefährder in einem PKW nicht abhängen lassen, ist es wohl

mit dem Motorradfahren nicht allzu gut gestellt.

BTW,: geile Geschichte, spannend und flüssig erzählt.

Gruss

snb

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In dem darauf folgenden Gespräch habe ich nicht viel gesagt, weil ich am ganzen Körper am zittern war. Ich bin danach mit 60 km/h nach Hause gefahren und war fertig mit den Nerven.[......]

 

Meine Frage nun, ich bin am überlegen den Fahrer des Videowagens wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung anzuzeigen, da ich der Meinung bin, wer einem Motorrad so dicht auffährt (Unterschreitung des Sicherheitsabstandes teilweise unter 1/6 des Tachowertes, Beweis: Polizeivideo), hat im Strassenverkehr nichts zu suchen.

 

Ich wuerde mal vorschlagen, Du gibst das Motorradfahren auf - das duerfte besser fuer alle Beteiligten sein..... Die Anzeige - vor allem der Teil mit der versuchten KV - duerfte auch zur allgemeinen Belustigung beitragen, denke ich.

 

Wenn Du dich dann so bedroht fuehlst, waere anhalten wohl die einzig richtige Reaktion gewesen. Dann haette der andere entweder auch angehalten, waere ausgestiegen, um dich zu berauben und zu meucheln, was Du wiederum auf dem Mopped beherzt zur Flucht haettest nutzen koennen..... Haette der vermutete Boesling dich vom Mopped herunter schiessen wollen, waere dazu wohl schon schnell ein Anlauf gestartet. Vielleicht war es doch zuviel des Guten aus Hollywood?

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Die Lichter in meinem Rückspiegel waren extrem groß und ich konnte in dem Rückspiegel nur einen Scheinwerfer erkennen.

Mal abgesehen davon, dass ich das für optisch nicht möglich halte, ist der Satz ein Wiederspruch in sich ...

 

Das Fahrzeug fuhr wieder so dicht auf (ca. 20 mtr. bei 60 km/h).

Hm, also 'Normabstand' wäre ja wohl 30 m @ 60 km/h aber ich bezweifle ein wenig, dass man im Rückspiegel in der Dunkelheit auf 5-10 m genau schätzen kann,

wenn man doch nur einen Scheinwerfer sieht ...

 

was aggressiv und massiv dicht auffährt.

Also 20 m @ 60 km/h oder 30 m @ 80 km/h werden von manchen als 'viel zu großer' und 'nicht praxisorientiert' angeshen, aber keineswegs als 'massiv'.

 

Weiterhin frage ich mich, was der TE wohl für eine Möhre unter dem Hintern hat, wenn er ein bestimmt 5-6 mal so schweres Videofahrzeug nicht beschleunigungsmäßig etwas distanzieren kann ...

 

Und - so frage ich mich - wie kann der TE angeblich Todesängste ausstehen, gleichzeitig aber noch Uhr und Tacho ablesen und Abstände (im Rückspiegel ohne Umgebungslicht) auf den Meter genau schätzen ?

Zudem hat das Provida-Fahrzeug wohl kaum einen Grund die AB zu verlassen, um einen bis dato 'sauberen Motorradfahrer zu verfolgen, dem sie in Zweifelsfall auf LS / Ortsstraßen 'eh nicht mit vertretbaren Gefahren hätten folgen können ?

 

Alles in allem halte ich das ganze den doch für etwas übertrieben.

Laßt Euch einfach mal so viel wie möglich von dem Video zeigen.

Denn wenn Vorwürfe schon fallen gelassen werden, dann werden sie zunächst mal auf dem Video dokumentiert sein.

Und dabei werden garantiert Sequenzen vorkommen, die das Verhalten der Cop's zeigen (oder eben auch nicht) ...

 

Davon ab, wenn ich auf eine T-Kreuzung zufahre, wo ich nur nach Rechts und Links abbiegen kann, und dann nach Rechts abbiege, woher soll ich wissen, dass dort eventuell eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Überholverbot ist, wenn es nicht wiederholt wird?

Also Überholverbot sieht man i.d.R. auch auf der Straße markiert, und an an einer T-Kreuzung (wo man nur links oder rechts fahren kann) endet i.d.R. auch das Streckenverbot. Aber an dieser Stelle wird für den Rechts-/Links-abbieger dann aber niemals ein VZ306 stehen. Was anders ist aber, wenn man an diese T-Kreuzung als Geradeausfahrender kommt. Hier gilt das Streckenverbot logischerweise über die Kreuzung hinaus. Du hast nur dann recht, wenn ich als links bzw. rechtsabbiegender die Begrenzung auf der durchgehenden Strecke nicht kennen kann. Das hat aber nichts mit VZ306 zu tun.

 

Der Vorwurf wurde ja fallen gelassen.

Aber nicht, weil er nicht haltbar wäre, sondern vermutlich deshalb, weil das ganze zu Deinen Gunsten als Tateinheit behandelt wird und somit nur das 'schwerste' Vergehen verfolgt wird. Ich vermute übrigens, dass ein Richter das durchaus andres sehen kann ...

 

 

@Goose

Unter anderem das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung Az. 2 Ss OWi 524/01 festgestellt, daß eine Einmündung ein Streckenverbot nicht aufhebt (ergibt sich aber auch aus der StVO).

Das gilt aber doch nur für Verkehr, der sich entlang der 'Vorfahrtsstraße' bewegt. Wer auf diese Strecke einbiegt und von einem Limit tatsächlich nichts wissen kann

(ortsunkundig oder temporäre Begrenzung) der kann nicht verknackt werden (hatten wir das nicht mal bei eine Tempo 30-Zone, wo an einer möglichen Einfahrt in die Zone das Schild fehlte ?)

 

Gruß,

AnReRa

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  • 2 weeks later...

Wenn man unter Verfolgungsängsten leidet sollte man sich schnellstens in ärztliche Behandlung begeben.

Sicherheitshalber sollte man auch kein KFZ im öffentlichen Strassenverkehr bewegen.

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