Kasi 0 Posted June 27, 2012 Report Share Posted June 27, 2012 Hallo erstmal,heute habe ich einen Anhörungsbogen vom Kreis Paderborn (NRW) bekommen, in dem mir ein Abstandsverstoß auf der BAB33 vorgeworfen wird.Mir wird zur Last gelegt bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h den erforderlichen Abstand von 70 Metern nicht eingehalten zu haben.Mein Abstand betrug 19 Meter und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Gemessen mit VKS Fa. Vidit. Das heisst Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Als Anlage waren drei Fotos beigefügt. Jetzt zu meiner Frage:Auf einem der Fotos ist im oberen Bereich ein Feld mit den Messwerten der Anlage.Erste Spalte Geschwindigkeit:Geschwindigkeit km/h 145; Toleranz(nicht lesbar); Wert 140 Zweite Spalte Abstand:Messung 21,4; Abzug 3,0; Res. 18,4; Wert 19,0 Gehe ich recht in der Annahme das ich bei einem Abstand von über 21 Metern aus der 3/10 Regelung raus wäre und somit ein Fahrverbot hinfällig würde?Kann mir mal jemand erklären warum 3 Meter vom gemessenen Wert abgezogen werden? Im Voraus schon mal vielen Dank,Karsten Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted June 27, 2012 Report Share Posted June 27, 2012 Das ist die Länge vom vorausfahrenden Auto, gemessen wird von Vorderachse zu Vorderachse. Quote Link to post Share on other sites
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