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Bußgelderhöhung Wegen Vorsätzlichem Verhalten


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Hallo,

 

als ich vor ca 4 Wochen auf eine gelbe Ampel zu gefahren bin habe ich eine wenig beschleunigt damit ich es noch schaffe.

Mein Pech war halt, dass direkt hinter der Kreuzung eine mobile Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt wurde.

 

41 km/h zu schnell (innerords).

 

Mit den 200 Euro straße und den Monat Fahrverbot habe ich mich schon abgefunden (ist ja irgendwie richtig).

 

Heute habe ich meinen Bußgeldbescheid erhalten und musste mit erschrecken feststellen, dass mir "vorsätzlichen Handeln" unterstellt wird und das Bußgeld auf 400 € erhöht wurde. Damit bin ich nicht einverstanden, da man ja jedem Autofahrer Vorsatz unterstellen kann und es für mich wirlkürlich klingt. Ich habe keine Punkte in Flensburg, desweitern sind 41km/h nur ganz knapp an der "200€ Bußgeld Grenze".

 

Hat jemand Erfahrung mit diesem Sachverhalt?

 

Desweiteren ist nach §17 des OWiG nur eine Erhöhung um die Hälfte des Endgeltes vorgeschrieben.

 

Wie stehen meine Changen bei einem Einspruch?

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Der Vorsatz in deinem Fall kommt wohl daher, dass man dir unterstellt, dass du damit einverstanden warst

unangemessen zu beschleunigen (41 km/h drüber nach Abzug der Toleranz), um die gelbe Ampel noch zu überqueren.

 

Grundsätzlich gilt aber: Wenn du ein Problem mit dem Bussgeld hast, dann gehe zum Anwalt und lass dich beraten,

wenn doch noch Einsicht einsetzt, dann bezahle einfach - ändere deinen Fahrstil - und gut ist.

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Desweiteren ist nach §17 des OWiG nur eine Erhöhung um die Hälfte des Endgeltes vorgeschrieben.

 

Wie stehen meine Changen bei einem Einspruch?

 

Wo hast Du denn das her? Im $17 Abs. 2 steht nur, dass bei fahrlässiger Handlung nur die Hälfte des Höchstsatzes genommen werden darf, wenn zwischen fahrlässig und vorsätzlich nicht unterschieden wird, sprich für beides der selbe Höchstsatz festgelegt wurde. Der Bußgeldkatalog zur StVO geht aber von fahrlässiger Begehung aus, deswegen darf bei Vorsatz und/oder Voreintragungen angemessen erhöht werden.

 

 

Deine Chancen stehen eher schlecht. Wurdest Du vor Ort befragt?

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Die Sache mit dem Fahrstiel habe ich schon geändert (hab mir nen Rennrad gekauft, da kann ich so schnell fahren wie ich will). Mein Plan war es erst mal die Nette Dame vom Amt anzurufen um zu erfahren, warum ich den Vorsatz unterstellt bekommen habe. Eventuell ist es ja nur ein Missverständniss.

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Desweiteren ist nach §17 des OWiG nur eine Erhöhung um die Hälfte des Endgeltes vorgeschrieben.

 

Wie stehen meine Changen bei einem Einspruch?

 

Wo hast Du denn das her? Im $17 Abs. 2 steht nur, dass bei fahrlässiger Handlung nur die Hälfte des Höchstsatzes genommen werden darf, wenn zwischen fahrlässig und vorsätzlich nicht unterschieden wird, sprich für beides der selbe Höchstsatz festgelegt wurde. Der Bußgeldkatalog zur StVO geht aber von fahrlässiger Begehung aus, deswegen darf bei Vorsatz und/oder Voreintragungen angemessen erhöht werden.

 

 

Deine Chancen stehen eher schlecht. Wurdest Du vor Ort befragt?

 

mmh, dem Gesetzestext habe ich dann wohl falsch verstanden.

Ich wurde vor Ort angehalten.

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Die letzte Aussage eines Taxifahrers:" Bei Gelb muss man doch Gas geben, damit man noch durchkommt!" hat der Richter auch als Vorsatz für eine Rotlichtfahrt gewertet.

 

Schönes Tor, eigenes!

 

 

dete

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Nö,

 

muss nur bei einer Anhörung. Wenn du so schon schön schwatzt, kannst du nicht erwarten, dass die deinen Anwalt spielen, gell!

 

dete

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Aber einfach ein solch einen Satzt heraus mir zu unterstellen,dass ich äbsichtlich so schnell gefahren wäre kann auch nicht richtig sein. Ich habe halt nicht auf die Geschwindigkeit geachtet. Wie gesagt ich ruf da Montag einfach mal an, Beamts sich ja auch nur Menschen und haben sicher Verständnis für soch eine Missverständniss.

 

Hat jeman Erfahrung mit dem "Splitten" des der Fahrverbotes?

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ich ruf da Montag einfach mal an,

Um Dich ein weiteres Mal zu verplappern?

 

Bereite Dich eingehend auf das Telefonat vor wenn Du unbedingt reden willst. Zielführender ist meiner Meinung nach eine schritliche Einlassung, bei der dargelegt wird dass es sich um ein Augenblicksversagen gehandelt hat. Keinesfalls solltest Du angeben wegen des Gelblichtes der Ampel beschleunigt zu haben.

 

Beamts sich ja auch nur Menschen und haben sicher Verständnis für soch eine Missverständniss.

Ja, das sind Menschen, manchmal sogar recht nett. Aber deren Job ist es, Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zu verfolgen. Weil Du oder sie nett sind wird es keinen Rabatt geben, auch nicht wegen eines veremeintlichen Mißverständnisses.

 

Das Fahrverbot kan man nicht splitten. Solte dieses für Dich eine besondere Härte bedeuten kann im Einzelfall davon abgesehen werden. Die Anforderungen für dieses Fall sind aber recht hoch und in der Regel mit mindestens einer Verdoppelung des Bußgeldes verbunden.

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ich ruf da Montag einfach mal an,

Um Dich ein weiteres Mal zu verplappern?

 

Bereite Dich eingehend auf das Telefonat vor wenn Du unbedingt reden willst. Zielführender ist meiner Meinung nach eine schritliche Einlassung, bei der dargelegt wird dass es sich um ein Augenblicksversagen gehandelt hat. Keinesfalls solltest Du angeben wegen des Gelblichtes der Ampel beschleunigt zu haben.

 

Beamts sich ja auch nur Menschen und haben sicher Verständnis für soch eine Missverständniss.

Ja, das sind Menschen, manchmal sogar recht nett. Aber deren Job ist es, Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zu verfolgen. Weil Du oder sie nett sind wird es keinen Rabatt geben, auch nicht wegen eines veremeintlichen Mißverständnisses.

 

Das Fahrverbot kan man nicht splitten. Solte dieses für Dich eine besondere Härte bedeuten kann im Einzelfall davon abgesehen werden. Die Anforderungen für dieses Fall sind aber recht hoch und in der Regel mit mindestens einer Verdoppelung des Bußgeldes verbunden.

 

 

Danke für die Antworten,

 

Ich arbeite ca 100km entfernt, beine jährlich Fahrleistung berägt ca 55 tkm daher trifft mich die Strafe besonders hart, dass habe ich versucht den Beamten zu erklähren, so kahm es erst zu diesem Missverständniss.

Ich versuche der netten Dame vom Amt dieses zu erklären und frage einfach mal, wie das weitere vorgehen ist. Desweiteren werde ich mich direkt mal für dieses Verhalten entschuldigen. Das ich den Führerschein abgeben und die 200€ zahlen soll seh ich ja ein, nur die Verdoppelung ist unangebracht.

 

Als Tip für die Zukunft:

 

Einfach mal garnichts sagen!

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Ich arbeite ca 100km entfernt, beine jährlich Fahrleistung berägt ca 55 tkm daher trifft mich die Strafe besonders hart,

Als alleinige Argumentation reicht das sicher nicht aus. Dir ist zuzumuten dass Du das Fahrverbot in den Urlaub legst oder Dich um eine alternative Mobilität kümmerst. Es müssen gravierende und unabwendbare Folgen eintreten wenn Du einen Monat nicht fahren kannst.

 

Dann musst Du den Verstoß an sich erklären. Abschwächen geht nicht. Du bist satte 11 Km/h drüber. Das ist normalerweise fast ein Ausschlusskriterium, da das einfach zu viel ist. Man könnte fast allein wengen der Überschreitung schon von Vorsatz ausgehen.

 

Erkläre mal schlüssig warum Du "versehentlich" so schnell gefahren bist, lass die Ampel dabei weg.

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Ich arbeite ca 100km entfernt, beine jährlich Fahrleistung berägt ca 55 tkm daher trifft mich die Strafe besonders hart,

Als alleinige Argumentation reicht das sicher nicht aus. Dir ist zuzumuten dass Du das Fahrverbot in den Urlaub legst oder Dich um eine alternative Mobilität kümmerst. Es müssen gravierende und unabwendbare Folgen eintreten wenn Du einen Monat nicht fahren kannst.

 

Dann musst Du den Verstoß an sich erklären. Abschwächen geht nicht. Du bist satte 11 Km/h drüber. Das ist normalerweise fast ein Ausschlusskriterium, da das einfach zu viel ist. Man könnte fast allein wengen der Überschreitung schon von Vorsatz ausgehen.

 

Erkläre mal schlüssig warum Du "versehentlich" so schnell gefahren bist, lass die Ampel dabei weg.

 

Die Ampel werde ich nicht erwähnen, meine Aussageb bezög sich ja rein auf die härte der Strafe, es war ja nicht der grund warum ich zu schnell gefahren bin, ich fand die Strafe an der Stelle einfach sehr hart.

 

https://maps.google.de/maps?hl=de&ll=51.823254,6.614513&spn=0.000957,0.002468&hnear=Dingden,+Nordrhein-Westfalen&t=h&z=19

 

Meine Aussage wurde komplett falsch interpretiert.

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Guest MartinXXL

Da es mich als Vielfahrer irgendwann auch mal treffen könnte, habe ich mal 'ne Frage zum Fahrverbot. Ich pendle täglich 250 km zwischen Land Brandenburg und MV. Ein Nahverkehr existiert da oben überhaupt nicht. Ich brauch also den Schein. Reicht das im Ernstfall? Eine Verdopplung kann ich mir finanziell aber auch nicht leisten denn ich bekomme nur ein sehr geringes Entgelt in der berufsbegleitenden Ausbildung. 41 zu schnell ist aber hastig. Ich selbst fahre ab und an, wenn ich unter Zeit stehe :150: statt den erlaubten :120: nach Tacho. Mehr aber nicht ...

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Da es mich als Vielfahrer irgendwann auch mal treffen könnte, habe ich mal 'ne Frage zum Fahrverbot. Ich pendle täglich 250 km zwischen Land Brandenburg und MV. Ein Nahverkehr existiert da oben überhaupt nicht. Ich brauch also den Schein. Reicht das im Ernstfall? Eine Verdopplung kann ich mir finanziell aber auch nicht leisten denn ich bekomme nur ein sehr geringes Entgelt in der berufsbegleitenden Ausbildung. 41 zu schnell ist aber hastig. Ich selbst fahre ab und an, wenn ich unter Zeit stehe :150: statt den erlaubten :120: nach Tacho. Mehr aber nicht ...

 

Normalerweise fahr ich auch nicht so schnell, als die Beamten mich angehalten hatten wusste ich im ersten Moment noch nicht einmal warum ich angehalten wurde. Lohnt sich bei 250 km und einer festen Arbeitstellen nicht schon eine kleine Wohnung? Wäre ich nicht im Kundendienst und keinen Firmenwagen, hätte ich schon längst einen zweiten Wohnsitz in einer WG, am Wochenende würde ich dann nach Hause fahren.

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Ich pendle täglich 250 km zwischen Land Brandenburg und MV. Ein Nahverkehr existiert da oben überhaupt nicht. Ich brauch also den Schein. Reicht das im Ernstfall?

250 Km sind kein Nahverkehr. Sofern Du den Zielort wirkich nicht erreichen kannst ist es zumutbar das Fahrverbot auf den Urlaub zu legen.

 

Eine Verdopplung kann ich mir finanziell aber auch nicht leisten denn ich bekomme nur ein sehr geringes Entgelt in der berufsbegleitenden Ausbildung.

Damit kommst Du auch nicht durch. Wenn Du so wenig verdienst dass Du Dir ein Bußgeld nicht leisten kannst käme ein Fahrverbot ja gerade recht. Die Ersparnis durch nicht durchgeführte Fahrten sind höher als sogar ein doppeltes Bußgeld. Du würdest also bei einem Fahrverbot finanziell besser dastehen als ohne. Ich als Richter würde das dann verdreifachen.

 

[OT]

Ich frage mich wie Du ein so teures Hobby wie die artgerechte Haltung eines Oldtimers bei einem kleinen Einkommen realisierst.

[/OT]

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meine Aussageb bezög sich ja rein auf die härte der Strafe,

Die ist für diese Übeschreitung so vorgesehen. Es muss für Dich eine außergewöhnliche Härte bedeuten.

 

ja genau deshalt ja 200€ statt 160€ und 4 Punkte an stelle von 3 Punkt. 41km/h ist genau die Schwelle zwischen den beiden Stufen.

 

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)

bis 10 km/h 15,- EUR

11-15 km/h 25,- EUR

16-20 km/h 35,- EUR

21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt

26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte

31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

->41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

Trotz meiner Fahrleistung ist es erst mein erstes Vergehen! Halt dumm gelaufen.

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Ich pendle täglich 250 km zwischen Land Brandenburg und MV. Ein Nahverkehr existiert da oben überhaupt nicht. Ich brauch also den Schein. Reicht das im Ernstfall?

250 Km sind kein Nahverkehr. Sofern Du den Zielort wirkich nicht erreichen kannst ist es zumutbar das Fahrverbot auf den Urlaub zu legen.

 

 

[OT]

Ich frage mich wie Du ein so teures Hobby wie die artgerechte Haltung eines Oldtimers bei einem kleinen Einkommen realisierst.

[/OT]

 

Bei mir Fährt kein Nahverkehr vor 6:30Uhr Arbeitsbeginn ist um 7:00Uhr in Düsseldorf (ca 100km) wie ist der Sachverhalt denn dann? Ich würde gerne mitte Juli 2 Wochen meine Fahrerlaubniss abgeben und die restliche Zeit im Dezember (Aktuelle Urleubsplanung). Wie sehen da meine Changen aus.

 

ps:

Ironoscherweise habe ich einen Oldtimer ;-)

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Ich glaube, dass das kein Wunschkonzert ist wurde schon geschrieben. Normalerweis bin ich selbst auch nicht gerade pingelig und fahre selbst eigentlich immer irgendwie zu schnell, aber versehentlich innerorts im Anflug auf eine sich langsam rot färbende Ampelanlage "auf 41km/h drüber" zu beschleunigen ... also da würde ich entweder von Vorsatz ausgehen oder gleich komplett die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anzweifeln.

 

PS: ...zur Not gibts noch Taxis oder anderweitige Fahrzeuge die mit Chauffeur - war damals lustig als einer unserer Profs (Porschefahrer) in seiner Vorlesung nachgefragt hat, ob jemand unter den Studenten ist, der ihn immer morgends vom Bahnhof mitnehmen könnte, weil sein Lappen im nächsten Monat Urlaub macht.

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Ich glaube, dass das kein Wunschkonzert ist wurde schon geschrieben. Normalerweis bin ich selbst auch nicht gerade pingelig und fahre selbst eigentlich immer irgendwie zu schnell, aber versehentlich innerorts im Anflug auf eine sich langsam rot färbende Ampelanlage "auf 41km/h drüber" zu beschleunigen ... also da würde ich entweder von Vorsatz ausgehen oder gleich komplett die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anzweifeln.

 

Ich habe etwas weiter oben die Straßenverhältnisse auf Google Maps dargestellt, bei den Straßenverhältnissen kommt einen die gefahrende Geschwindigkeit eher langsamer vor. Als der nette Herr mir den Vorwurf gemacht hat, dass ich so schnell gefahren sein sollte konnte ich es selber erst garnicht glauben.

Es war eine 4 Spurige Straße in einem Gewerbegebiet.

 

Zu dem "Wunschkonzert" kann ich nur sagen, dass es mich persönlich häter trifft, wenn ich den Führerschein im Urlaub abgebe. Ich habe nur keine Lust meine aktuelle Arbeitsstelle durch ein Fahrverbot zu gefärden.

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PS: ...zur Not gibts noch Taxis oder anderweitige Fahrzeuge die mit Chauffeur - war damals lustig als einer unserer Profs (Porschefahrer) in seiner Vorlesung nachgefragt hat, ob jemand unter den Studenten ist, der ihn immer morgends vom Bahnhof mitnehmen könnte, weil sein Lappen im nächsten Monat Urlaub macht.

 

Ich fahre jetzt Mountainbike, habe ich mir extra nach dem besagten Abend gekauft. Momentan bin ich noch recht untrainiert und schaffe maximal 40km/h und eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 25km/h. Trozdem bin ich innerorts schneller mit dem Rad als mit dem Auto unterwegs. Kann man nur empfehlen! Ich schau mal was dir Rücksprache mit den netten Dame bringt.

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Guest MartinXXL

[OT]

Ich frage mich wie Du ein so teures Hobby wie die artgerechte Haltung eines Oldtimers bei einem kleinen Einkommen realisierst.

[/OT]

 

In dem Vater derzeit unser geheimsames Hobby finanziert. Ich habe mich 2010 für einen Neustart entschlossen. Bereuen tun ich diesen nicht. Dies heißt nun aber an 3 Tagen in der Woche nach MV pendeln. Ohne Führerschein geht da nichts. 2 Tage Schule im 50 km entfernten NP. 3 Tage arbeiten im 120 km entfernten Penkun - ab August im 150 km entfernten Eggesin. Die Kreisverwaltung gibt etwas "Spritkosten" für die berufsbegleitende Ausbildung oben drauf und die MA's ziehen vor soviel Fahrerei den Hut vor mir. Das macht nicht jeder der was erreichen will ... von daher Ratenzahlung dann gerne aber den Lappen brauche ich ...

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Ich finde es immer lustig, wenn Leute bewußt schneller fahren als es - nach Beschilderung - erlaubt ist, und nacher darüber diskutieren wollen, dass es zu teuer ist / das man es sich nicht leisten kann / der Arbeitsplatz in Gefahr ist und ja überhaupt keine Begrenzung notwendig ist.

Niemand kann mir erzählen, dass er/sie nicht weiss, dass (zu) schnell fahren Konsequenzen haben kann.

Wenn man schon mit +20 km/h unterwegs ist (wohl wissend das das ganze 30 / 35 EUR Kosten kann ) und dann noch bewußt ne' Schippe drauflegt, hat man keinen Grund sich zu beschweren.

Für eine fahrlässige Begehung braucht es keine Entschuldigung, ist eben passiert. Aber ein Diskussion, dass man ja sonst nie was falsch machen würde sondern nur genau dieses eine Mal und dann noch in beträchlicher Höhe deutet ja gerade auf eine bewußt Entscheidung (also Vorsatz) hin.

 

Ich kann irgendwie auch nicht verstehen, wie jemand der - angeblich - so knapp bei Kasse ist, sich ein Auto leisten kann/will.

Versicherung, Steuer, Sprit, Reifen, Inspektion (mindestens die Teile) da kommen ruckzuck 200-300 EUR im Monat zusammen, ohne das wirklich was am Fahrzeug kaput ist.Und dann noch bewuß ein Bußgeld riskieren. :think:

 

 

@pindrei

Ich befürchte fas, dass man auf dem Video sieht/hört (?) , dass Du angesichts der rot/gelben-Ampel beschleunigt hast. Da war Deine Aussage u.U. gar nicht die Ursache.

 

@MartinXXL

aber den Lappen brauche ich ...
Ich selbst fahre ab und an, wenn ich unter Zeit stehe :150: statt den erlaubten :120: nach Tacho. Mehr aber nicht ...

Und wenn Du - was sich in meinen Augen niemals komplett verhindern läßt - dann wirklich ein halbzugewachsenes :100: übersiehst ?

Dann geht das Gejammer nämlich los !

Also in meinen Augen die klare Ansage : Niemals bewußt über Limit und schon gar nicht wenn man unter Zeitdruck steht. Genau dann passiert nämlich das 'Übersehen'. Es kann doch nicht so schwer sein, mal 2 Jahre das +20 km/h zu lassen. In der Probezeit ging's ja auch ....

 

Gruß,

AnReRa

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Ich finde es immer lustig, wenn Leute bewußt schneller fahren als es - nach Beschilderung - erlaubt ist, und nacher darüber diskutieren wollen, dass es zu teuer ist / das man es sich nicht leisten kann / der Arbeitsplatz in Gefahr ist und ja überhaupt keine Begrenzung notwendig ist.

Niemand kann mir erzählen, dass er/sie nicht weiss, dass (zu) schnell fahren Konsequenzen haben kann.

Wenn man schon mit +20 km/h unterwegs ist (wohl wissend das das ganze 30 / 35 EUR Kosten kann ) und dann noch bewußt ne' Schippe drauflegt, hat man keinen Grund sich zu beschweren.

Für eine fahrlässige Begehung braucht es keine Entschuldigung, ist eben passiert. Aber ein Diskussion, dass man ja sonst nie was falsch machen würde sondern nur genau dieses eine Mal und dann noch in beträchlicher Höhe deutet ja gerade auf eine bewußt Entscheidung (also Vorsatz) hin.

 

Ich kann irgendwie auch nicht verstehen, wie jemand der - angeblich - so knapp bei Kasse ist, sich ein Auto leisten kann/will.

Versicherung, Steuer, Sprit, Reifen, Inspektion (mindestens die Teile) da kommen ruckzuck 200-300 EUR im Monat zusammen, ohne das wirklich was am Fahrzeug kaput ist.Und dann noch bewuß ein Bußgeld riskieren. :think:

 

 

@pindrei

Ich befürchte fas, dass man auf dem Video sieht/hört (?) , dass Du angesichts der rot/gelben-Ampel beschleunigt hast. Da war Deine Aussage u.U. gar nicht die Ursache.

 

@MartinXXL

aber den Lappen brauche ich ...
Ich selbst fahre ab und an, wenn ich unter Zeit stehe :150: statt den erlaubten :120: nach Tacho. Mehr aber nicht ...

Und wenn Du - was sich in meinen Augen niemals komplett verhindern läßt - dann wirklich ein halbzugewachsenes :100: übersiehst ?

Dann geht das Gejammer nämlich los !

Also in meinen Augen die klare Ansage : Niemals bewußt über Limit und schon gar nicht wenn man unter Zeitdruck steht. Genau dann passiert nämlich das 'Übersehen'. Es kann doch nicht so schwer sein, mal 2 Jahre das +20 km/h zu lassen. In der Probezeit ging's ja auch ....

 

Gruß,

AnReRa

 

Hallo,

 

es ist ja schöhn, dass sie eine Meinung zu einem Thema hast, jedoch gehrt es hir um das "Erhöhen des Bußgeldes wengen der Unterstellung von Vorsatz" und nicht um das zu schnell fahren an sich. Ich sehe ja ein, dass ein Fehlverhalten bestraft werden muss. Nur nicht, dass wirkürlich die doppelte Strafe gezahlt werden soll.

 

Aus ihren Komentar entnehme ich, dass sie kein Vielfahrer sind.

 

Mal angenommen man fähre zu 99% mit der vollen Konzentration. Dass würde für Leute die beruflich viel Unterwegs sind bedeutet, dass sie ca 500 bis 1000km im Jahr unkonzentriert fahren. Und genau in dieser Zeit passiert es, dass "rote Ampeln" übersehen, vor Geschwindigkeitsbegrenzungen zu spät gebemst und Geschwindigkeit falsch eingeschätzt werden.

 

Sollte noch Klärungsbedarf zu den Thema "Warum man zu schnell fährt" können sie gerne einen eigenen Bereich dafür erstellen. Hier geht es um ein anderes Thema.

 

MFG

 

PS:

Verkehrsverstöße sind nahezu wie Verkehrsunfälle, keiner legt Wert darauf welche zu verursachen. Trotzdem passieren sie. (Natürlich gibt es schwarze Schafe)

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Verkehrsverstöße sind nahezu wie Verkehrsunfälle, keiner legt Wert darauf welche zu verursachen. Trotzdem passieren sie. (Natürlich gibt es schwarze Schafe)

Nein. Verkehrsverstöße und Verkehrsunfälle passieren nicht, die werden aktiv herbeigeführt. Erdbeben "passieren".

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Verkehrsverstöße sind nahezu wie Verkehrsunfälle, keiner legt Wert darauf welche zu verursachen. Trotzdem passieren sie. (Natürlich gibt es schwarze Schafe)

Nein. Verkehrsverstöße und Verkehrsunfälle passieren nicht, die werden aktiv herbeigeführt. Erdbeben "passieren".

Jep, da muss ich dir recht geben. War blöd von mir formuliert.

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Full quote gelöscht

 

Hallo,

 

zuert ein paar gutgemeinte Ratschläge:

 

a) Bitte nicht alles zitieren.

b) Im Forum sind wir alle per Du.

c) Wenn bestimmte Aussagen auf andere Mitschreiber gemünzt sind, dann braucht man das nicht zu kommentieren.

 

Nur nicht, dass wirkürlich die doppelte Strafe gezahlt werden soll.

Die (i.d.R.) doppelte Strafe ist genau dann fällig, wenn die Behörde der Meinung ist, dass der Verstoß nicht aus Versehen passiert ist (fahrlässig), sondern bewußt (vorsätzlich).

Und diese vorsätzliche Begehung kann eben durchaus vorliegen, wenn man wegen ein gelb-roten Ampel beschleunigt statt zu bremsen und dabei massiv die zHg überschreitet. Gleiches gilt natürlich auch, wenn man versucht, sein Fehlverhalten wortreich zu entschuldigen.

 

Aus ihren Komentar entnehme ich, dass sie kein Vielfahrer sind.

Ob 30-35 Tkm / Jahr viel oder wenig sind, mag der Einzeln für sich entscheiden.

Im Vergleich zu meinem Onkel (selbständiger Ingenieur) ist es wenig, der hat in seinen besten Zeiten rund 100 Tkm/ Jahr gemacht.

(Nebenbei ohne Punkte und FV's)

 

Und genau in dieser Zeit passiert es, dass "rote Ampeln" übersehen, vor Geschwindigkeitsbegrenzungen zu spät gebemst und Geschwindigkeit falsch eingeschätzt werden.

Völlig korrekt, daher geht der Gesetzgeber zunächst von fahrlässiger Begehung aus.

Aber wer gibt schon vor einer rot-gelben Ampel versehentlich Gas ?

Da könnte man genauso argumentieren, dass man versehentlich einen Fußgänger am Zebrastreifen umgefahren hat ...

 

Hier geht es um ein anderes Thema.

Wer hat das geschrieben

habe ich eine wenig beschleunigt
und
ja genau deshalt ja 200€ statt 160€ und 4 Punkte an stelle von 3 Punkt. 41km/h ist genau die Schwelle zwischen den beiden Stufen.

Wenn man bei 50 km/h innerorts kurz vor einer Ampel 'leicht beschleunigt' ist man wohl kaum bei 41 km/h, oder ?

Demzufolge warst Du schon vorher bewußt deutlich über 50 km/h, oder ?

 

als die Beamten mich angehalten hatten wusste ich im ersten Moment noch nicht einmal warum ich angehalten wurde.

Hast du das dem Beamten gesagt ?

+41 km/h nach Toleranz dürfte Tacho etwa 100 km/h bedeuten. iGO findet man das sehr selten um es

als 'Versehen' bezeichnen zu können ...

Man kann dir bestenfalls zu Gute halten, dass eine 2-spurige Straße keinen Anlaß zu 50 km/h gibt, aber das ist ebenfalls ein zweischneidiges Schwert wenn man das einfach so daher sagt ...

 

Zudem wissen wir noch nicht, ob die Verdopplung generell aufgrund der +41 km/h igO, aufgrund eines sichtbaren Beschleunigungsvorgang oder aufgrund Deiner Einlassung bei der Anhörung erfolgte. Das wirst Du vermutlich erst erfahren, wenn Du Einspruch einlegst und das ganze vor Gericht geht.

 

Gruß,

AnReRa

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Bei einem Geschwindigkeitsverstoß über +41km/h wir, solange es keine besonderen Grund für den Geschwindigkeitsverstoß gibt, absich unterstellt.

Ich wollte es nicht erwähnen, aber manche LK / Städte halten das wirklich so.

Da muß man erst mal einen Richter finden, der das nicht durchgehen läßt.

 

Gruß,

AnReRa

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Es kann auch gut sein, daß sich die Erhöhung nicht aus der Äußerung vor Ort begründet, sondern vielmehr aus der Höhe des Verstoßes.

Allgemein bekannt ist, daß man igO nicht schneller als :50: fahren darf. Aus dem verlinkten Bild von Google Maps lässt sich keine Örtlichkeit erkennen, bei der man auch hätte annehmen können, daß sie agO ist.

Wird man also mit vorwerfbar 91 km/h innerorts geblitzt, so kann man durchaus davon ausgehen, daß dieses vorsätzlich geschah, denn jeder Fahrzeugführer sollte anhand der Fahrgeräusche und der visuellen Eindrücke erkennen können, ob er nun mit 50 oder über 90 km/h unterwegs ist.

 

Gruß

Goose

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@Goose

 

Prinzipiell muss ich dir mit dem Fahrgeräusch recht geben, nur sind die heutigen Fahrzeuge recht gut gedämmt und ich höhre Radio währen der Fahrt. Ich nehme die Geschwindigkeit über die Umgebung war. Wenn man weite Sicht hat kommt einen die Geschwindigkeit geringer vor als in einer engen Gasse. Das ist mir heute auf der Autobahn erst wider aufgefallen, ich hatte den eindruck im Stau zu stehen, aber der Tacho sagte 100km/h. Man orientiert sich hat an der Umgebung (im Berufsverkehr sind es halt viele Autos mit der gleichen Geschwindigkeit).

 

Ein weiterer Effekt der mir aufgefallen ist ist der, dass wenn man lange Zeit schnell fährt die Geschwindigkeit nach der Autobahnabfahrt sehr stark unterschätzt wird.

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@Goose

 

Prinzipiell muss ich dir mit dem Fahrgeräusch recht geben, nur sind die heutigen Fahrzeuge recht gut gedämmt und ich höhre Radio währen der Fahrt. Ich nehme die Geschwindigkeit über die Umgebung war. Wenn man weite Sicht hat kommt einen die Geschwindigkeit geringer vor als in einer engen Gasse. Das ist mir heute auf der Autobahn erst wider aufgefallen, ich hatte den eindruck im Stau zu stehen, aber der Tacho sagte 100km/h. Man orientiert sich hat an der Umgebung (im Berufsverkehr sind es halt viele Autos mit der gleichen Geschwindigkeit).

 

Ein weiterer Effekt der mir aufgefallen ist ist der, dass wenn man lange Zeit schnell fährt die Geschwindigkeit nach der Autobahnabfahrt sehr stark unterschätzt wird.

Auch bei einem gut gedämmten Fahrzeug nimmt man einen deutlichen Unterschied wahr, ob man nun mit 50 oder 90 unterwegs ist.

Und auch die Geschwindigkeitswahrnehmung anhand der Umgebung ist bei 90 deutlich anders als bei 50. Dementsprechend kann mir keiner erzählen, er würde den Unterschied, ob er nun mit 50 oder 90 unterwegs ist, nicht erkennen.

 

Gruß

Goose

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http://www.recht-fin...erdoppelung.htm <- Ohen Worte, nur leider das Falsche Bundesland

Schön und gut, aber hast Du alles gelesen ?

Da steht nämlich auch

Uneinsichtigkeit kann höhere Geldbuße begründen

 

Was anderes außer Uneinsichtigkeit ist es, wenn man wider besseren Wissens zu schnell fährt und sich dann mit allgemein bekannten Effekten rauszureden versucht ...

Die Effekte hast Du ja beschrieben, und als angeblicher Vielfahrer sollte man auf solche Sinnestäuschungen nicht mehr hereinfallen. Schon gar nicht so was:

ich hatte den eindruck im Stau zu stehen, aber der Tacho sagte 100km/h.

Mich wundert ehrlich gesagt, dass Du diese Effekte erst nach dem Blitz festgestellt haben willst.

Irgendwie kann ich Dir den 'Vielfahrer' nicht abnehmen. Zu meiner Zeit (d.h. vor rund 25 Jahren) wurden solche Effekte ausgiebig in der Fahrschule diskutiert.

Es gibt übrigens noch die 'Überreizung'. Aufgrund von Überforderung (sei es durch Schilder, Markierungen, Umgebung etc) kann das Gehirn bewußt scheinbar unwichtige Detail ausblenden. Wird auch gerne 'Tunnelblick' genannt.

Wer in diesem Zustand noch Auto fährt, stellt für sich und andere eine latente Gefahr dar.

 

Dementsprechend kann mir keiner erzählen, er würde den Unterschied, ob er nun mit 50 oder 90 unterwegs ist, nicht erkennen.

Eben !

Und wenn @pindrei das zu Protokol gegeben hat, wissen wir, warum es zur Verdopplung kam. ;)

 

Es kann auch gut sein, daß sich die Erhöhung nicht aus der Äußerung vor Ort begründet, sondern vielmehr aus der Höhe des Verstoßes.

Wie ich schon schrieb, aber bspw. das LG Koblenz in dieser Pauschalität verneint hat ...

Es müssen schon weiter Umstände hinzukommen.

Für den TE haben wir da

a) das beschleunigen vor der gelb-roten Ampel - so die Cop's das registriert haben

b) eine mögliche Einlassung des TE vor Ort.

 

@pindrei

Also entweder zu zahlst, oder Du widersprichst dem BuGeBe.

Im zweiten Fall geht es vor Gericht und Du wirst erzählt bekommen, warum die Buße verdoppelt wird.

Paßt Dir das nicht, legst Du Rechtsfolgebeschwerde (ich denke so heißt das) ein und wartest, ob das zuständige OLG

dem LG folgt, oder anders urteilt als das LG.

 

Gruß,

AnReRa

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  • 4 weeks later...

Natürlich ist das Vorsatz und die Strafe vollkommen gerechtfertigt.

Alleine dein Satz ...*auf eine gelbe Ampel zu gefahren bin habe ich eine wenig beschleunigt damit ich es noch schaffe.

*

bestätigt den Vorsatz.

Du hast eine gelbe Ampel gesehen und 2 Möglichkeiten. Entweder Bremsen und halten, oder Gas geben und noch schnell über die Ampel huschen.

In dem Moment wo du dich fürs Gas geben entschieden hast, hast die Vorsätzlich gehandelt. Und dabei wird das Bußgeld eben verdoppelt.

Sei froh das es dir in Deutschland passiert ist,, in einem anderen Land wärs wohl um ein viele teurer geworden.

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Wenn der Thread schon hochgeholt wird....

Du bist satte 11 Km/h drüber.
Nö, es waren satte 41 km/h drüber, die anderen 30 solltest Du nicht unterschlagen...

 

Die anderen 30 hat DS nicht unterschlagen, einmal genau lesen...

 

...

Dann musst Du den Verstoß an sich erklären. Abschwächen geht nicht. Du bist satte 11 Km/h drüber. Das ist normalerweise fast ein Ausschlusskriterium, da das einfach zu viel ist. Man könnte fast allein wengen der Überschreitung schon von Vorsatz ausgehen.

...

 

So wie ich das lese, meint DS 11km/h über dem Wert einer Überschreitung, bei dem man allein durch die Höhe der Überschreitung von Vorsatz ausgehgen kann...

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