fiNal 3 Posted June 18, 2012 Report Share Posted June 18, 2012 Hallo Man nehme an, ich als männlicher Halter eines Fahrzeuges mit CH-Nummernschilder bekäme einen Zeugenbefragungsbogen wegen eines Rotlichtverstosses (länger als 1s). Das Foto ist von fantastischer Qualität und zeigt einzig ein Mädchen als Fahrer - der Beifahrersitz (und alle anderen Sitze im Fahrzeug) sind leer. Da es sich bei der fotographierten Person nicht um eine mit mir verwandte oder mit mir wohnende Person handelt und ich an einer akuten Erinnerungslücke leide, wem ich mein Fahrzeug überlassen habe (ich war zur Tatzeit nicht mal in Deutschland), ist es mir leider nicht möglich, die Lenkerin zu identifizeren. Droht mir noch irgendwas anderes als eine Fahrtenbuchauflage? Besten Dank und GrüssefiNal Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted June 18, 2012 Report Share Posted June 18, 2012 Droht mir noch irgendwas anderes als eine Fahrtenbuchauflage?Gibt es die denn in vergleichbaren Fällen in der Schweiz? Quote Link to post Share on other sites
fiNal 3 Posted June 18, 2012 Author Report Share Posted June 18, 2012 @Biber: Nein, die CH kennt keine Fahrtenbücher (und i.d.R. keine Fahrverbote bei Rotlichtverstössen ohne Gefährdung, und darum gehts hier). Der CH Behörde wird die Sache ziemlich schnuppe sein. Aber DE darf mir dennoch ein Fahrtenbuch für Fahren in DE auferlegen, würde ich mal spekulieren. Ob sie das bei Ausländern wirklich machen sei mal dahingestellt, denn mit dem Fahrtenbuch für Fahrten DE kann ich mehr als gut leben. Die Frage ist eher, ob die Deutschen Behörden nicht noch ein anderes Ass im Ärmel hätten. Quote Link to post Share on other sites
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