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Wie Oft Müssen Limits Wiederholt Werden?


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Hallo zusammen

 

Geblitzt hats mich nicht, aber wundern tu ich mich trotzdem, deshalb hier meine Frage an euch:

 

Letztes Wochenende war ich auf der BAB 72 (Hof bis Chemnitz) unterwegs und stellte dort eine (vielleicht Sächsische?) Eigenheit fest. Auf einigen Abschnitten gilt :130:, aber die Schilder sind so weit auseinander, dass ich mich regelmässig fragte, ob ich nicht ein :nolimit: übersehen habe in der Zwischenzeit. Normalerweise sind die Limits in Deutschland in vernünftigen Abständen aufgebaut, so dass sich mir nie die Frage stellte, ob es denn noch gelten würde. Aber auf der BAB 72 waren es gefühlte 5km zwischen zwei Schildern (ich werde dieses Wochenende wohl wieder in der Gegend sein und kann dann mal "messen").

 

Daher meine Frage: Gibt es eine Regelung, wie oft ein Tempolimit bzw. andere Verbotstafeln (z.B. Überholverbot, Spurbreite links 2m usw) neu ausgeschildert werden müssen?

 

Danke für eure Antworten!

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Geschwindigkeitsbeschränkungen sind Streckenverbote - sie gelten solange, bis die "Strecke" endet oder man sie verlässt. Eine Regel für die Wiederholung solcher Zeichen habe ich nicht gefunden.

Es gibt allerdings in der STVO-Verwaltungsvorschrift zu dem Verkehrszeichen folgenden Passus:

IV.3.

Gilt nach Nummer 1 und 2 die Geschwindigkeitsbeschränkung für eine längere Strecke, so sollte an jedem Zeichen 274 die jeweilige Länge der restlichen Verbotsstrecke auf einem Zusatzschild angegeben werden.

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@final: Man tappt hier oft und lange im Dunklen. Diese mangelhafte Beschilderung auf dieser Strecke haben wir hier schon öfters in der Diskussion, es ist tatsächliche eine dortige Eigenart (Sparen?). Hier muß auch der rechtstreue VT immer wieder den Tageskilometerzähler auf Null stellen...

Damit der VT so nicht im Ungewissen bleibt, gibt es in Bayern eine interne Richtlinie für die Abstände von Tempolimitschilder, wird auch so in anderen Bundesländer praktiziert. Und spätestens nach einer Auffahrt ist eine Wiederholung angesagt.

:nolimit:

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Naja bei angenommenen 130 km/h fährt man rund 36 Meter in der Sekunde.

 

Bei 5000 Meter macht dies rund 2 Minuten und 20 Sekunden. So lange sollte man sich dies bei aufmerksamer Fahrt merken können.

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@Gast225: Natürlich hast Du recht, es geht auch überhaupt nichts ums "merken". Mir war durchaus bewusst, dass nach wie vor :130: gelten muss, sofern ich denn kein Schild übersehen habe. Viel mehr geht es um die ungewohnte Situation. Ansonsten bin ich mich gerade in D gewohnt, dass die Limits äusserst regelmässig wiederholt werden - z.b. auf der BAB 81 nach Stuttgart rg Heilbronn gibts eine rund 20km lange :120: er Strecke. Dort ist beim passieren eines :120: er Schildes mit scharfen Augen teilweise schon das nächste Schild sichtbar.

 

Anders auf der BAB 72 - dort fragte ich mich nach 4km :130: ohne weiteres Schild kurz an zu fragen, ob ich das :nolimit: nicht übersehen habe. Wird man genau zu dem Zeitpunkt noch von einem kultivierten +40-fahrer mit 170 überholt, kanns durchaus passieren, dass man der :nolimit: übersehen Theorie glauben schenkt. Zumindest einem eher ungeduldigen VT wie mir ;)

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Der normale Abstand für eine Wiederholung sind nach VWV mMn 3 km.

 

Im Zweifel halte ich mich zurück bis zur nächsten Anschlussstelle. (Wenn ich mir relativ sicher bin, dass kein Limit mehr gilt, kann es auch sein dass ich mit wachem Auge +40 fahre.)

 

Nach der nächsten Anschlußstelle betrachte ich alle Limits als Geschichte.

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Haelt man sich an das Limit, bedeutet das, dass man sich fuer 138.46 Sekunden merken muss, dass da ein Limit gilt. Ob das wohl zuviel verlangt ist? :unsure::blink:

 

Anders sieht es natuerlich aus, wenn da mittendrin, sagen wir 763.52 m hinter einem Schild eine Auffahrt ist. Dann muss sich deren Nutzer 4,236.48 m wundern, welches Limit denn wohl herrscht. Da er hoechstwahrscheinlich ueber dem geltenden Limit cruist, dauert es nicht ganz so lange - und man muss ja auch bedenken, dass man in der Regel das Schild schon erkennen kann, bevor man es passiert.

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Nach Zufahrten wird das Schild immer direkt wiederholt.
Zumindest in der Theorie. Bei den VBA auf der A 2 z.B. ist das allerdings nicht zwingend Praxis.
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Haelt man sich an das Limit, bedeutet das, dass man sich fuer 138.46 Sekunden merken muss, dass da ein Limit gilt. Ob das wohl zuviel verlangt ist? :unsure::blink:

Das nicht, aber man kommt in dieser Zeit ins Grübeln!

 

@biber: In Niedersachsen ist man bei den Behörden und der Polizei teils ziemlich unbeholfen bezüglich A2. Der @dete kann dies bestätigen, wie schwierig es ist, das richtige VBA-Limit bei zufließendem Verkehr zu bestimmen :rofl: . Im ernst, sei froh, daß VBA-Standorte ungünstig gewählt sind :ph34t: und die Herren aus Niedersachsen nicht in der Welt rumkommen.

:nolimit:

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Haelt man sich an das Limit, bedeutet das, dass man sich fuer 138.46 Sekunden merken muss, dass da ein Limit gilt. Ob das wohl zuviel verlangt ist? :unsure::blink:

Das nicht, aber man kommt in dieser Zeit ins Grübeln!

 

Jetzt erzaehl mal, wie lange wuerdest Du denn gruebeln? Faengst Du damit bereits nach dem Passieren des Limits an, oder erst, wenn Du schon ca. 2.5 km dran vorbei bist, ohne ein neues Limit gesehen zu haben? Wie lange gruebelst Du? Bis das naechste limitierende Schild in Sicht ist, oder bis Du es passiert hast? Dann muesstest Du natuerlich sofort wieder von vorne anfangen zu gruebeln - mit anderen Worten gefragt: Wuerdest Du staendig gruebeln auf dieser Fahrt? :unsure::blink:

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Jetzt erzaehl mal, wie lange wuerdest Du denn gruebeln? Faengst Du damit bereits nach dem Passieren des Limits an, oder erst, wenn Du schon ca. 2.5 km dran vorbei bist, ohne ein neues Limit gesehen zu haben? Wie lange gruebelst Du? Bis das naechste limitierende Schild in Sicht ist, oder bis Du es passiert hast? Dann muesstest Du natuerlich sofort wieder von vorne anfangen zu gruebeln - mit anderen Worten gefragt: Wuerdest Du staendig gruebeln auf dieser Fahrt? :unsure::blink:

Dir ist wohl wieder mal langweilig, HarryB.

 

Wenn man ein neues Schild alle 3 km gewohnt ist und da kommt keins, dann ist doch klar dass man sich fragt, ob man was übersehen haben könnte.

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Dir ist wohl wieder mal langweilig, HarryB.

 

Nein, warum sollte mir langweilig sein? :unsure:

 

Wenn man ein neues Schild alle 3 km gewohnt ist und da kommt keins, dann ist doch klar dass man sich fragt, ob man was übersehen haben könnte.

 

Das mag ich gar nicht abstreiten, jedoch - meine Kalkulation weiter oben hat es gezeigt - kann dieser Zustand des 'sich-fragens' nicht sehr lange anhalten. Wenn es mir so ergehen wuerde, wie von 'fiNal' in #15 beschrieben, gaebe es fuer mich nur zwei Moeglichkeiten:

  1. Weiter mit 130 km/h dahin cruisen, oder
  2. Mich an die Ueberholer im gebuehrenden Abstand dran haengen. Werden die geblitzt, dann sehe ich das und kann noch gemuetlich abbremsen.

Wie auch immer - der Zustand der Ungewissheit ist ohnehin schnell vorbei, denn flugs passiert man wieder ein limitierendes Schild, so es denn da steht.

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  • 2 years later...

Hallo zusammen

 

bin gerade auf diese frage gestoßen.

Ich bin auf dieser Strecke auch ca. 2 mal im Monat unterwegs.

Was mich dabei Interessiert ist ob ein Tempolimit nicht doch zumindest 1 mal wiederholt werden muss ( z. B. 500m nach dem ersten )? Ich hatte schon mal den Fall das ein Strassenreinigungsfahrzeug das Schild rechts verdeckt hat und das Schild links durch ein Überholendes Fahrzeug ( Transporter ). Da weis man ja gar nicht was auf den nächsten 4 km fahren darf und wenn man dan auch noch Geblitzt wird hat man da halt pech oder nicht? :think:

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Was mich dabei Interessiert ist ob ein Tempolimit nicht doch zumindest 1 mal wiederholt werden muss ( z. B. 500m nach dem ersten )?

 

Nein, muss nicht.

 

 

Ich hatte schon mal den Fall das ein Strassenreinigungsfahrzeug das Schild rechts verdeckt hat und das Schild links durch ein Überholendes Fahrzeug ( Transporter ). Da weis man ja gar nicht was auf den nächsten 4 km fahren darf und wenn man dan auch noch Geblitzt wird hat man da halt pech oder nicht? :think:

 

Ist ein großer Zufall, der sicher nicht ganz so häufig auftritt.

Dann kommt´s halt drauf an, ob Du ortskundig bist oder nicht. Wenn ja, dann wirst Du sicherlich zahlen müssen. Wenn nein, könnte die Bußgeldstelle ein Auge zudrücken.

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  • 3 weeks later...

@ TE:

in diesem Thema findest Du weitere Hintergründe zur vollkommen mangelhaften Beschilderung entlang der A 72: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/48010-geschwindigkeitslimit-a72-autobahntankstelle-vogtland/ . Beachte unbedingt, dass teilweise statt Tempo 130 im Pendlerverkehr lediglich 100 km/h erlaubt werden - hierbei tritt man dann doch gerne mal in die Radarfalle, wenn man sich ganz bewusst an die sonst angeordneten 130 km/h Höchstgeschwindigkeit hält.

 

Ich hatte schon mal den Fall das ein Strassenreinigungsfahrzeug das Schild rechts verdeckt hat und das Schild links durch ein Überholendes Fahrzeug ( Transporter ). Da weis man ja gar nicht was auf den nächsten 4 km fahren darf und wenn man dan auch noch Geblitzt wird hat man da halt pech oder nicht? :think:

 

Für einen Geschwindigkeitsverstoß ist immer erforderlich, dass dir wenigstens die fahrlässige Nichtbeachtung des Verkehrszeichens vorgeworfen werden kann. Ob Du fahrlässig, also ohne die im "Verkehr" (... passt hier ja besonders gut...) erforderliche Sorgfalt, gehandelt hast, wird sich auch danach bemessen müssen, ob das Schild denn für dich sichtbar war. Situationen, in denen dies nicht der Fall ist, sind dabei vollkommen verschiedentlich denkbar; klassischer Fall ist das zugewucherte Verkehrszeichen, denkbar wäre auch eine Unterbrechung der Sichtbeziehung durch einen Pannen-LKW oder ähnliches. Wenn Du natürlich die Strecke seit x Jahren jeden Tag zwischen Wohnort und Arbeitsplatz pendelst, wird es schwierig sein, mit dem Argument "heute habe ich ausnahmsweise mal kein Schild sehen können" durchzukommen.

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