meerjungfrau58 1 Posted June 10, 2012 Report Share Posted June 10, 2012 HILFE!! Ich bin am 6.7.2011, nach der Auffahrt Vetschau in Richtung Cottbus West, geblitzt worden. Diese Strecke ist normalerweise ohne Tempolimit versehen.Eine Auffahrt vorher (Boblitz) ist mit 80 Km/h ausgeschildert gewesen. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung war definitiv nach der AuffahrtVetschau nicht aufgestellt worden.Ca. 1 - 2 km nach der Auffahrt bin ich dann anschließend mit 122 Km/h geblitz worden - mit der Begründung, dass dort angeblich ebenfalls ein Tempolimit von 80 Km/h vorherrsche - jedoch war keinerlei Beschilderung sichtbar (darauf schwöre ich jeden Eid!)Der Schilderbebauungsplan sagt aus, dass dort Schilder aufgestellt waren (Mein Anwalt hat diesen angefordert). - aber dies halte ich für fragwürdig.Letzlich steht Aussage gegen Aussage vom Straßenverskehrsamt und mir.Für das Gericht ist nur dieser Tag (6.7.2011) relevant, da andere Tage unrelevant für meinen Fall sind. Wer ist an dem besagten Tag an der selben Stelle geblitz worden ? (egal ob anerkannt oder nicht) und kann bezeugen, dass meine Aussage der Wahrheit entspricht (also dass kein Temposchild von 80 km/h aufgestellt war) Die Zeit drängt. Ich habe die Verhandlung bald und brauche dringend Unterstützung!! Mir droht ein vierwöchiges Fahrverbot (bin im Außendienst tätig - Kündigungsgrund) Auslagen erstatte ich selbstverständlich. Ich bitte um Mithilfe. Liebe Grüße meerjungfrau58 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted June 10, 2012 Report Share Posted June 10, 2012 Wo bist Du aufgefahren? Quote Link to post Share on other sites
meerjungfrau58 1 Posted June 10, 2012 Author Report Share Posted June 10, 2012 in Vetschau auf die A 13 Richtung Cottbus Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted June 10, 2012 Report Share Posted June 10, 2012 Danke. Ich hatte nur gefragt, weil die Beschilderung in Boblitz grundsätzlich auch in Vetschau noch gelten würde und Du Dir die Suche wohl hättest ersparen können. Auch wenn ich kaum glaube, daß Du noch jemand findest: viel Glück! Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted June 10, 2012 Report Share Posted June 10, 2012 in Vetschau auf die A 13 Richtung Cottbus A15 Quote Link to post Share on other sites
meerjungfrau58 1 Posted June 10, 2012 Author Report Share Posted June 10, 2012 nein, die Rechtsprechung sagt aus, das nach einer Aufahrt ein Tempolimit erneut ausgewiesen sein muß. das schon in Boblitz ein Schild stand, konnte ich in Vetschau ja nicht sehen, habe ich erst am nächsten Tag bei der Durchfahrt gesehen Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted June 10, 2012 Report Share Posted June 10, 2012 Ansonsten galt letztes Jahr im besagten Abschnitt: Vetschau - Cottbus - West sehr lange Man hat den Fahrbahnbelag saniert. In dem Bereich wo die A15 parallel mit der Bundesstraße verläuft und mit Blendschutz für alle Spuren versehen ist. Für VT vom AK Spreewald kommend standen die Tafeln zwischen Auf- und Abfahrt Vetschau. Für auffahrende stand eines in der Auffahrt, welches aber etwas verdreht war. Ansonsten wurde man an auf der Strecke mehrfach erinnert. Die Tafeln standen aber nur rechts. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted June 11, 2012 Report Share Posted June 11, 2012 vielleicht solltest du auch mal darüber nachdenken, dass ein Fahrverbot nicht das Ende der Welt bedeutet, sondern handlebar, wenn man sich rechtzeitig vorbereitet: bist du "ersttäter" kannst du innerhalb von 4 Monaten den Antrittszeitpunkt selbst wählen.hier kann man zB bezahlten oder auch unbezahlten urlaub nehmen. bist du wiederholungstäter kannst du dir überlegen, evtl einen Studenten zu engagieren, der dich durch die Gegendchauffiert, was zwar nicht billig ist, aber immer noch besser als ein Job Verlust. Oder du überlegst, wie du termine mit Bus und Bahn und/oder taxi erreichen kannst, wenn Du Stammkunde bei einem Taxifahrer wirst, kannst Du einen Sondertarif aushandeln, um die Kosten in Grenzen zu halten. Ein Jobverlust muss nicht sein, wenn man nicht den Kopf in den Sand steckt und auch mit dem Arbeitgeber kommuniziert.drohende Fahrverbote sind im Aussendienst nicht sooo ungewöhnlich. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted June 11, 2012 Report Share Posted June 11, 2012 nein, die Rechtsprechung sagt aus, das nach einer Aufahrt ein Tempolimit erneut ausgewiesen sein muß.Dazu hätte ich bitte die allgemeine Rechtsgrundlage. Es ist lediglich so, dass in Einzelfällen von einer Ahndung abgesehen werden kann, wenn der VT ortsunkundig ist und nachweisen kann, diese Auffahrt genommen zu haben. Letzlich steht Aussage gegen Aussage vom Straßenverskehrsamt und mir.Nein.Es gibt 2 unabhängige Aussagen bzgl. der Begrenzung.Das eine ist das Protokoll des Straßenverkehrsamtes, das andere ist das Meßprotokoll. Vermutest Du eine Verschwörung der Polizei mit dem Straßenverkehrsamt ? Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted June 11, 2012 Report Share Posted June 11, 2012 Zu besagter Zeit war mit Zeichen 116 gekoppelt angeordnet. Quote Link to post Share on other sites
meerjungfrau58 1 Posted June 15, 2012 Author Report Share Posted June 15, 2012 Zu besagter Zeit war mit Zeichen 116 gekoppelt angeordnet. Sorry, was heißt gekoppelt angeordnet ? Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted June 15, 2012 Report Share Posted June 15, 2012 Sorry, was heißt gekoppelt angeordnet ? D.h. das unter dem das Zeichen 116 angebracht war. Damit der aufmerksame Autofahrer weiss, was ihn erwarten kann.Zeichen 115 Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
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