KaiP 0 Posted June 4, 2012 Report Share Posted June 4, 2012 Hallo Zusammen, ich bin Anfang April gemessen worden mit weniger als 3/10 Abstand bei Tempo 150 (BAB, freigegeben). Bußgeldbescheid liegt vor, Bilder von der Videoaufnahme konnte ich mir zumindest ansehen (Polizei kam uns besuchen) und sind selbst auf der schlechten Kopie einwandfrei. Um das Fahrverbot führt meines Erachtens kein Weg. Da ich Wiederholungstäter bin - wenn auch nur ganz knapp - wurden mir keine 4 Monate "Schonfrist" eingeräumt. Der BGB kam jetzt aber leider doch unerwartet sehr ungünstig, rechtkraft wäre nämlich genau zur Mitte des Monats. Und da ich einen Firmenwagen fahre (Privatnutzung), würde ich den gern den Monat, den ich das Fahrzeug nicht nutzen kann, auch nicht versteuern wollen. Die Versteuerung ist aber - warum auch immer - immer nur monatlich abrechenbar. Mir wäre schon sehr geholfen, wenn ich das Fahrverbot nicht auf Antrittsdatum 14.6 sondern auf Ende des Monats oder Anfang des nächsten Monats legen könnte. Und das idealerweise auch ohne Rechtsbeistand. Soweit ich das hier und per google in Erfahrung bringen konnte, sollte es kein Problem darstellen, Einspruch einzulegen (unbegründet/mit Info Begründung folgt/Hinweis auf Anwaltsbeartung oder was in der Art) und diesen dann am "Wunschtag" zu widerrufen. Funktioniert das soweit problemlos?Wie muss ich den Widerspruch zurücknehmen, damit er idealerweise auf meinen Wunschtermin möglichst genau passt und welche Dokumente muss ich dann zur Polizei mitbringen, wenn ich den Führerschein abgebe (Koipie Widerspruch + Rücknahme Widersüruch? Oder muss ich eine Bestätigung der Behörde abwarten?)? Vielen Dank schonmal für Euren Input. Kai Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 4, 2012 Report Share Posted June 4, 2012 Wie du schonst sagtest kannst du den Einspruch jederzeit also auch passgenau zurücknehmen. Wie die Abgabe des FS passiert, musst du bei der Behörde erfragen, das dies unterschiedlich geregelt ist. Manche wollen den FS zugeschickt bekommen und bei anderen reicht die Abgabe bei der Polizei. Quote Link to post Share on other sites
KaiP 0 Posted June 4, 2012 Author Report Share Posted June 4, 2012 Wie das mit der Abgabe ist weiß ich ja leder noch von vor knapp 2 Jahren. Hinfahren mit dem Bescheid und den Führerschein abgeben.Die Frage ist nur, was ich für die Beamten dann mitbringen muss, damit ersichtlich ist, dass a: Einspruch eingelegt wurde (ich nehme an eine Kopie davon reicht?) und b: dass dieser widerrufen wurde (ebenfalls einfach eine Kopie der Zurücknahme?) Sollte ich die Zurücknahme per Fax schicken (um den genauen Tag zu erwischen) und zusätzlich per einschreiben? Sorry, wenn ich es so genau hinterfrage...ich will nur nicht unnötig lang zu fuß gehen müssen lg Kai Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 5, 2012 Report Share Posted June 5, 2012 Bezüglich der Abgabemodalitäten würde ich mich dennoch erkundigen, da sich dies in zwei Jahren geändert haben kann. Nicht dass die Polizei plötzlich den Schein nicht mehr abnimmt. Die Rücknahme würde ich per Fax schicken und dass der FS bei der Polizei hinterlegt wird. Hier kann man sich eine Kopie des Einspruches und dessen Rücknahme mitnehmen. Die Abgabebestätigung würde ich dann noch zur Behörde schicken. Quote Link to post Share on other sites
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