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Weg Ist Das Blaulicht


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Endlich!!!

 

Die Pseudopolizei ist endlich weg.

 

Typisch wie Polizei aussehende Wagen müssen nicht sein. Auch weis ich nicht was damit bezweckt werden soll.

 

Wieviel Einsätze waren denn notwendig, bei denen ein Blaulicht tatsächlich erforderlich war.

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@sharknbake: Meinst Du etwa, Ordnungsamtmitarbeiter müssen sich ab 1. Juni z. B. @keinlicht nennen, damit ihnen nicht Amtsanmaßung vorgeworfen werden kann?

:nolimit:

 

Woanders habe ich gelesen (finde die Quelle jetzt nicht mehr), dass die Sportsfreunde, als Ersatz, eine gelbe Rundumlampe mit Magnethalterung im Handschuhfach mitführen sollen.

Obacht, der Artikel bezieht sich, momentan, nur auf Düsseldorf.

Gruss

snb

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@snb: Eine orange Kojaklampe wäre das geringere Übel. "Orange" symbolisiert klar und deutlich: Keine Polizei!

 

@gast225 schrieb:

Typisch wie Polizei aussehende Wagen müssen nicht sein

Richtig. Das Streifendesign muß auch weg. Städtische Fahrzeuge sollten wieder uni lackiert sein und auf der Tür groß "Stadt" stehen.

 

Auch die Tracht und die Kopfbedeckung dürfen nicht einem Cop zum Verwechseln ähnlich aussehen. Bei uns waren früher die städtischen Hilfspolizisten / Vollzugsbeamten klar erkennbar in einer Art Gärtner-/Gefängniswärtertracht ohne :cop01: -Mütze unterwegs. Klar, mit den neuen blauen und schwarzen :cop01: -Uniformen haben sich die Cops selbst in Richtung HiPos abgestuft :lol: .

:nolimit:

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viele vergessen, daß die Ordnungsbehörden nach § 24 OBG NRW durchaus diverse Rechte aus dem Polizeigesetz haben...

 

§ 24 OBG NRW

Geltung des Polizeigesetzes

 

Folgende Vorschriften des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen gelten entsprechend für die Ordnungsbehörden, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist:

 

8]
1. § 9,

8]
2. § 10 mit Ausnahme des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 3 Satz 1 Nr. 2,

8]
3. § 11,

8]
4. § 12 mit Ausnahme des Absatzes 1 Nr. 4,

8]
5. § 13,

8]
6. § 15,

8]
7. §§ 22 und 23,

8]
8. § 24 mit Ausnahme der Absätze 2, 4 und 5,

8]
9. § 26 mit Ausnahme des Absatzes 1 Satz 3,

8]
10. § 27 mit Ausnahme des Absatzes 2,

8]
11. §§ 28 bis 30,

8]
12. § 32,

8]
13. § 34 mit Ausnahme von Absatz 2, § 35 mit Ausnahme von Absatz 1 Nr. 4, §§ 36 bis 46.

 

Gruß

Goose
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viele vergessen, daß die Ordnungsbehörden nach § 24 OBG NRW durchaus diverse Rechte aus dem Polizeigesetz haben...

 

§ 24 OBG NRW

Geltung des Polizeigesetzes

 

Folgende Vorschriften des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen gelten entsprechend für die Ordnungsbehörden, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist:

 

8]
1. § 9,

8]
2. § 10 mit Ausnahme des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 3 Satz 1 Nr. 2,

8]
3. § 11,

8]
4. § 12 mit Ausnahme des Absatzes 1 Nr. 4,

8]
5. § 13,

8]
6. § 15,

8]
7. §§ 22 und 23,

8]
8. § 24 mit Ausnahme der Absätze 2, 4 und 5,

8]
9. § 26 mit Ausnahme des Absatzes 1 Satz 3,

8]
10. § 27 mit Ausnahme des Absatzes 2,

8]
11. §§ 28 bis 30,

8]
12. § 32,

8]
13. § 34 mit Ausnahme von Absatz 2, § 35 mit Ausnahme von Absatz 1 Nr. 4, §§ 36 bis 46.

 

Gruß

Goose

 

Na, dann ist ja jetzt auch "Ottonormalbürger" im Klaren.

OT: Erregt dich dieses § Symbol ?

Klaren trinkend

grüsst

snb

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Nun, Ottonormalbürger könnte beispielsweise, wenn es ihn interessiert, bei Google "PolG NRW" eingeben und schauen, das das O-Amt in NRW so alles darf.

 

OT: Erregt dich dieses § Symbol ?

 

Verwirrt es dich?

 

Gruß

Goose

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Nun, Ottonormalbürger könnte beispielsweise, wenn es ihn interessiert, bei Google "PolG NRW" eingeben und schauen, das das O-Amt in NRW so alles darf.

 

OT: Erregt dich dieses § Symbol ?

 

Verwirrt es dich?

 

Gruß

Goose

 

Erregt es Dich ?

Gruss

snb

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...und schauen, das das O-Amt in NRW so alles darf.

Ein Freudscher Versprecher läßt tief blicken.

Allmachtsphantasien: Wenn schon ein O-Amt schon 'so alles' darf, dann träumt ein Cop davon, noch mehr als alles zu dürfen. :o

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off topic

 

OT: Erregt dich dieses § Symbol ?

Klaren trinkend

grüsst

snb

@snb: Es ist sein wichtigstes Zeichen :lol: :

 

Geschrieben 04 Juni 2012 - 11:23 von goose im "Renovierungsthread"

Ich merke gerade, daß das Paragrafenzeichen bei mir irgendwie nicht klappt, anstelle dessen kommt " § " (für den Fall, daß es bei anderen funktioniert, hier steht " § "

:nolimit:

 

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...und schauen, das das O-Amt in NRW so alles darf.

Ein Freudscher Versprecher läßt tief blicken.

Allmachtsphantasien: Wenn schon ein O-Amt schon 'so alles' darf, dann träumt ein Cop davon, noch mehr als alles zu dürfen. :o

 

Ist Dir schon mal die - eigentlich naheliegende - Idee gekommen, dass es sich hier wohl um einen Vertipper handelt? Ich wuesste nicht, dass Freud solches auch analysiert haette, lasse mich aber gerne vom Gegenteil ueberzeugen........

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Ist Dir schon mal die - eigentlich naheliegende - Idee gekommen, dass es sich hier wohl um einen Vertipper handelt?

Toll, an was für Unterschieden Du dich hochziehen kannst. :rofl::mad:

Nehme mal an, daß Freuds Beschreibung unwillkürlicher Fehlleistungen für alle Formen sprachlicher Äußerung gilt. Und nicht nur dafür...

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Zitate werden in diesem Forum angezeigt in der Form

"HarryB sagte am 08 Juni 2012 - 04:19:"

, obwohl es doch richtig heißen müßte

"HarryB tippte am ..."

Diesen schweren Fehler wirst Du als Moderator doch sicherlich beheben können?!

Also hopp hopp, HarryB, tummel dich und mach das mal! :P

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"HarryB sagte am 08 Juni 2012 - 04:19:"

, obwohl es doch richtig heißen müßte

"HarryB tippte am ..."

Diesen schweren Fehler wirst Du als Moderator doch sicherlich beheben können?!

Also hopp hopp, HarryB, tummel dich und mach das mal! :P

 

Woher weisst Du, dass das ein Fehler ist? Vielleicht diktiere ich meiner Sekretaerin ja die Beitraege...... :whistling:

 

Uebrigens, wenn Dich dieser "Fehler" so schwer belastet, dann solltest Du - nach dem Arztbesuch - dein Begehren an den Administrator des Forums richten. Der koennte da vielleicht etwas machen..... :sneaky:

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Vielleicht diktiere ich meiner Sekretaerin ja die Beitraege...... :whistling:

... weil Du selbst nicht schreiben kannst? :lol2:

Chinesische Sekretärinnen müssen ja sehr untertänig sein, wenn sie dein privates Steckenpferd pflegen und nicht einmal bei dem hirnverbrannten Unsinn, den Du diktierst, revoltieren.

Aber es soll Frauen geben, die für Geld noch ganz andere Dinge tun.

  • Like 1
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Vielleicht diktiere ich meiner Sekretaerin ja die Beitraege...... :whistling:

... weil Du selbst nicht schreiben kannst? :lol2:

Chinesische Sekretärinnen müssen ja sehr untertänig sein, wenn sie dein privates Steckenpferd pflegen und nicht einmal bei dem hirnverbrannten Unsinn, den Du diktierst, revoltieren.

Aber es soll Frauen geben, die für Geld noch ganz andere Dinge tun.

 

@gerre: Was möchtest Du mit Deinem Beitrag erreichen?

 

Für mich offenbarst Du mit Deiner Aussage eine bestimmte (nämlich dämliche unintelligente) Denkhaltung; es ist jedoch ja nicht das erste Mal, dass Du mental flatulierst......

 

Eribär

  • Like 2
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laber laber laber.....zurück zum Thema...

 

Schlimm genug das den Hilfsscheriffs überhaupt soviel Befugnisse eingeräumt werden! Zum Glück dürfen Sie noch nicht alles, was die Polizei darf.

Die Ähnlichkeit von Fahrzeugen und Uniform hat doch nur einen Grund. Man soll halt vor denen genau so "kuschen" wie vor den Cops!

 

Gruß

 

Stefan

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laber laber laber.....zurück zum Thema...

 

Schlimm genug das den Hilfsscheriffs überhaupt soviel Befugnisse eingeräumt werden! Zum Glück dürfen Sie noch nicht alles, was die Polizei darf.

Die Ähnlichkeit von Fahrzeugen und Uniform hat doch nur einen Grund. Man soll halt vor denen genau so "kuschen" wie vor den Cops!

 

Gruß

 

Stefan

 

ist das Ordnungsamt keine Polizei?

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Für dich; ok. Und für den Rest der Welt?

 

 

Der Bund hat die Bundespolizei

Das Land hat die Landespolizei

Die Kommune hat die Kommunalpolizei

 

Komunalpolizeien werden genannt: Stadtpolizei, Ordnungspolizei, Ordnungsamt (in FFM gab das auch noch eine Bezeichnung!?)

 

darüberhinaus gibt es noch jagd- forst- Waldschutz mit Ordnungspolizeilichen Befugnissen.

 

Hauptaufgabe aller Polizeien ist im Rahmen von sachlichen und örtlichen Grenzen die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Verfolgung von Ordnunsgwidrigkeiten und Straftaten.

 

 

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Es sind keine Polizeibeamten, aber es sind Beamte die Befugnisse haben, die denen eines Polizeibeamten sehr nahe kommen bzw. wie ich oben schon dargelegt habe, deren Befugnisse in vielen Bereichen der Gefahrenabwehr identisch mit denen von Polizeibeamten sind.

 

Gruß

Goose

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Es sind keine Polizeibeamten, aber es sind Beamte die Befugnisse haben, die denen eines Polizeibeamten sehr nahe kommen bzw. wie ich oben schon dargelegt habe, deren Befugnisse in vielen Bereichen der Gefahrenabwehr identisch mit denen von Polizeibeamten sind.

 

Gruß

Goose

 

in OA sind teilweise keinen Beamten. Aber Polizeiangestellte. Polizeibeamte, polizeivollzugsbeamte. Ich denke dass der Begriff Polizei auch die Kommunalpolizei mit erfasst. Wobei es eben sachliche Grenzen der Zuständigkeit der Kommune zu Land und zu Bund gibt.

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Es sind keine Polizeibeamten, aber es sind Beamte die Befugnisse haben, die denen eines Polizeibeamten sehr nahe kommen bzw. wie ich oben schon dargelegt habe, deren Befugnisse in vielen Bereichen der Gefahrenabwehr identisch mit denen von Polizeibeamten sind.

 

Gruß

Goose

Richtig.

 

Für mich auch nicht.

 

Ich glaube auch nicht, das Polizisten dies wollen..

 

definiere Polizist.

Polizisten sind für mich Leute die im Landesdienst stehen und früher die typische grüne Kleidung an hatten. Sowie die zivil gekleideten sonstigen Kollegen von denen.

 

Selbts die Bundespolizei würde ich nicht dazu zählen.

 

Die geht eher in Richtung Zoll und FKS.

 

Die von dir benannte "Kommunalpolizei" sind dagegen einfach städttische Angestellte/Beamte die mit besonderen von Goose weiter oben definierten Rechten ausgestattet wurden.

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Du beziehts Polizei eben nur auf Landesebene.

 

Aber Bundespolizei ist auch Polizei.

und Stadtpolizei auch.

 

 

jedoch unterscheiden sich Aufgaben

und Befugnisse

und Status (wobei Bund und Land PVB sind)

 

desswegen müsste Polizist der Oberbegriff sein und neben den Vollzugsbeamten auch Polizisten ohne Vollzugsrecht, ohne Beamtenstatus. BUND, LAND, kommunall erfassen; in teilen sogar Forts- und Jagschutz im bezug auf deren polizeilichen Befugnisse.

 

eigentlich auch Zoll und BAG.

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Also Polizei nun als Oberbegriff zu definieren halte ich für Quatsch.

 

Dann doch eher Ordnungs- und Kontrollbehörden.

 

Edit:

Ich muss dir allerdings zustimmen, dass der Begriff der Polizei dann doch eher durch die Gerichte geprägt wurde.

 

1998 hat das BVerfG hierzu ja einschlägige Definitionen wie Sonderpolizei oder Polizei mit begrenzten Aufgaben geprägt. Damals allerdings noch zum BGS.

 

http://www.bverfg.de...2bvf000392.html

Edited by Gast225
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Die Kommune hat die Kommunalpolizei

 

 

 

Ich denke dass der Begriff Polizei auch die Kommunalpolizei mit erfasst.

 

Aber Bundespolizei ist auch Polizei.

und Stadtpolizei auch.

 

 

Es ist schon erstaunlich, mit welcher Hartnäckigkeit Du versuchst den OA Bediensteten

den "Polizei"- Stempel aufzudrücken.

Kann es sein, dass.........?

Nee, Quatsch, blöder Gedanke. Wo sind die Pillen ?

Gruss

snb

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  • 3 weeks later...

Also ich selber habe diese "Möchtegernpolizisten" in Düsseldorf schon wie blöd mit vollem Theater durch die Innenstadt rasen sehen, jawohl -rasen -, wärend andere Eisatzfahrzeuge sich bei rot in die Kreuzung tasten, brettern diese Volltrottel oder besser Schmachmaten voll über die große Kreuzung!

Was daraus wird wenn den Ordnungsämtern zuviel Rechte zugebilligt werden könnte die Entwicklung so wie in Spanien enden.

"POLICIA LOCAL" früher so eine Art Ordnungsamt, unterwegs mit Block und Kugelschreiber, später kam der Schlagstock hinzu, heute können dies mit jedem MEK, SEK, mithalten, dunkle Uniformen, schwerbewaffnet 357er Magnum, Abwehrstock und und ---

Wollen wir das hier auch? Ich sage nein!!!!!

 

ZABITA in der Türkei, ähnlich - heißt eigentlich "Gehilfe des Bürgermeisters" Blaulicht haben die schon und schöne weiße Käppis, Waffen aber sucht man dort berechtigterweise nicht:

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Also ich selber habe diese "Möchtegernpolizisten" in Düsseldorf schon wie blöd mit vollem Theater durch die Innenstadt rasen sehen, jawohl -rasen -, wärend andere Eisatzfahrzeuge sich bei rot in die Kreuzung tasten, brettern diese Volltrottel oder besser Schmachmaten voll über die große Kreuzung!

 

Einigen gehört echt die Einsatzfahrt verboten!

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