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Ausserorts 68 Km/h Zu Schnell


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Hallo zusammen.

 

Ich wurde am 21. Februar Ausserorts auf der Landstrasse mit 68 Km/h zuviel geblitzt. Am 24. April bekam ich von der Behörde einen Anhörungsbogen formlos zugesand, den ich ignorierte. Am 20. Mai rief mich die örtliche Polizeidienststelle an, erläuterte mir kurz worum es geht und wollte dass ich mir noch heute vor Ort die Bilder vom Landkreis ansehe um zu schauen ob ich den Fahrer erkenne. Zufällig musste ich aber dringend ein paar Tage weg und nach meiner Rückkehr erzählten mir meine Nachbarn das die Polizei nach mir gefragt hätte und auch ein schlechtes Bild von mir dabei hatte. Einer meiner netten Nachbarn erkannte mich natürlich auf dem Foto uns sagte das den Beamten auch. Am 24. Mai bekam ich vom Landkreis erneut formlos einen Anhörungsbogen (Poststempel 22. Mai) mit dem Hinweis das ich als Fahrer identifiziert worden bin. Ich hätte nun noch einmal die Möglichkeit mich zu dieser Sache zu äussern. Nun meine Frage: Ist diese Sache nicht schon verjährt, weil ich bis heute noch kein Schreiben per Zustellungsbescheinigung bekommen habe?

 

Schon mal vielen Dank für eure Antworten

 

Der Gnumpf

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Am 24. April bekam ich von der Behörde einen Anhörungsbogen formlos zugesand
wenn das wirklich eine Anhörung war, hat die Behörde bis zum 23.7. Zeit, einen Bescheid zu erlassen - die zweite Anhörung ist dann ohne Belang.
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Guest Kleiner Schelm

Das Kind liegt bereits im Brunnen. Beim nächsten Mal am besten ein wenig früher hier im Forum melden, denn obwohl die Überschreitung schon heftig ist, hätte es möglicherweise Mittel und Wege gegeben, um das FV zu umgehen.

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Vielen Dank für eure Antworten. Aber kann die Behörde wirklich einen Anhörungsbogen als normalen Brief versenden und sich darauf später berufen? Was ist wenn ich den ersten AHB wirklich nicht erhalten hätte? Dann wäre die Verjährung doch eingetreten und ich hätte mich beim Anruf der Polizei gefragt was die von mir wollen. Ist das ohne Einschreiben rechtens?

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Hallo

 

Dann wäre die Verjährung doch eingetreten

 

Nein, entscheidend für die Verjährung ist, das die Behörden tätig werden. Das haben sie mit dem Abschicken erledigt. Ob das Schreiben dich erreicht spielt keine Rolle. Und bevor du jammerst, von wegen, die können ja alles mögliche behaupten: Die Behörden lügen nicht und haben keinen Grund dazu. Wenn in den Akten vermerkt ist, das das Schreiben losgeschickt wurde (oder eine andere verjährungshemmende Aktion veranlasst wurde) reicht das vollkommen aus.

 

Ist das ohne Einschreiben rechtens?

 

Ja.

 

Gruss

 

MrMurphy

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1. Aber kann die Behörde wirklich einen Anhörungsbogen als normalen Brief versenden und sich darauf später berufen? 2. Was ist wenn ich den ersten AHB wirklich nicht erhalten hätte?

1. ja - das kann sie.

2. Pech, dann könntest du dein "Recht auf Anhörung" im Einsprchsverfahren wahrnehmen - im Prinzip entsteht dir da kein Nachteil.

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  • 5 months later...

Hallo zusammen.

 

Nachdem nun etwas Gras über die Sache gewachsen ist kann ich hier jetzt mal den Ausgang schildern.

 

Es kam der Bußgeldbescheid über 440€, der wegen Vorsatz verdoppelt wurde. Dazu 4 Punkte und 2 Monate FV. Ich habe gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt und die Notwendigkeit meiner Fahrerlaubnis durch meine Selbstständigkeit begründet. Darauf folgte ein Schreiben der Behörde aus dem hervor ging, das der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird falls ich keine weiteren Gründe vorbringen kann.

Kurz vor ablauf der Frist und mit dem Gedanken eh 2 Monate Fahrradfahren zu dürfen rief ich auf einem Freitag Vormittag bei dem Zuständigen Sachbearbeiter an. Nach einer erneuten kurzen schilderung meiner Lage bot mit der nette Herr (der war wirklich sehr höflich) eine aufhebung des FV gegen eine erhöhung der Geldbuße an. Somit zahlte ich pro Monat FV noch einmal das Grundbußgeld obendrauf und durfte meine Fahrerlaubnis behalten. Es wurde mir von dem netten Herrn auch gleich eine Ratenzahlung angeboten, die ich dankend in Anspruch nahm, so tat es noch einmal etwas weniger weh.

Ich hätte nicht gedacht dass mein Anruf Erfolg haben könnte, für mich war es der letzte Versuch frei nach dem Motto: Schlimmer kann`s nicht werden.

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Nach einer erneuten kurzen schilderung meiner Lage bot mit der nette Herr (der war wirklich sehr höflich) eine aufhebung des FV gegen eine erhöhung der Geldbuße an

Ich muß gestehen, ich hätte das vorher nicht für möglich gehalten.

1 Monat FV in Geldstrafe, okay. Aber das das auch bei 2 Monaten FV geht ...

 

Da scheint die Stadtkasse aber wirklich leer zu sein ....

 

Gruß,

AnReRa

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Das ist schon witzig.

 

Verzichtet man auch in Ausnahmefällen nicht aufs Fahrverbot, meckern die Leute, weil die Behörde ja durch die Unflexibilität die Existenz bedroht.

Verzichtet man aufs Fahrverbot , wird gemeckert, dass die Stadtkasse leer sei...

 

Wie man es macht, irgendeiner meckert immer...

 

Gruß

Goose

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Wie man es macht, irgendeiner meckert immer...

 

Wo habe ich gemeckert ?

Okay, ich hätte da vieleicht einen Smiley dran machen können, aber vom Grundsatz her halte ich das in der hier beschreibene Form für kritisch.

 

Ich meine mich im übrigen erinneren zu können, dass selbst von Seiten der Foren-Cop's - in einem anderen Thread - generell bezweifelt wurde, das man 2 Monate FV (und hier sogar noch in Zusammenhang mit - angenommenem - Vorsatz ) komplett in Geldstrafe 'umtauschen' kann.

Aber gut, jetzt haben wir zumindest einen Präzedenzfall ...

 

Das einzige was mich in diesem Zusammenhang stört:

Der SB hat das wohl 'aus dem Bauch heraus' entschieden. So schön das für den TE sein mag, aber wo ist die Rechstsicherheit ?

Dem Vernehmen nach hat der TE keine (belegbaren) Angaben zu seinem Monatseinkommen bzw. dem anstehenden Umsatzverlust machen müssen.

Woher will also der SB 'wissen', dass es für den TE existenzbedrohend ist, einen Fahrer einzustellen ?

Gilt jetzt, dass der 'arme' Selbstständige grundsätzlich 'besser' behandelt wird, als der 'einfache' Angestellte ?

Letzere wird sich wohl kaum mit eine paar warmen Worten aus der Affäre ziehen können.

 

Und die grundsätzlich Frage bleibt:

Der SB hat offenbar eigenverantwortlich die vorsätzliche Begehung der Tat postuliert um jetzt das ganze gegen Zahlung des (wenn ich richtig rechne) 5-fachen Bußgeldes nicht (!) an das zuständige Gericht abzugeben.

Wie soll man das anders nennen als Gewinnmaximierung ?

Und die Frage, ob

a) das Blitzen und

b) die Erhöhung aufgrund von Vorsatz

rechtmäßig erfolgt ist bleibt ungeklärt.

 

Falls Du Dich noch erinnerst, ich gehöre nicht(!) zu denen, die die Blitzerei grundsätzlich nur der Aufbesserung des Staatsaushaltes zurechnen,

aber eine solche Entscheidung des SB (ohne Rechtsgrundlage) spricht eine andere Sprache ...

 

Gruß,

AnReRa

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Der SB hat das wohl 'aus dem Bauch heraus' entschieden.

 

Gruß,

AnReRa

 

Na super, das ist menschlich und da hat kein Automat etwas entschieden!

 

Egal, ob es den Vorschriften entsprich oder diese es zulassen, ich finds gut!

 

Obwohl, 2 Monate Radfahren ist gesund :abwarten: .

 

dete

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Nur das Argument von der leeren Stadtkasse stößt mir halt sauer auf.

Ich habe weder gemeckert noch argumentiert sondern bestenfalls interpretiert (und da hätte ich wohl besser eine Smiley dran gemacht).

 

Sei es wie es sei. Aus einem Bußgeld von 440 EUR (dessen Rechtmäßigkeit noch nicht einmal bestätigt ist) hat der SB 2200 EUR gemacht.

Und anstatt von 'Abzocke' zu reden, wird der SB für sein menschliches Handeln gelobt.

Warum hat er den das Verfahren nicht wegen irgendeines Formfehlers gleich ganz eingestellt ?

Man sollte zudem nicht vergessen, dass der SB den schriftlichen Vortrag des TE bereits abgelehnt hatte.

Ich habe gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt und die Notwendigkeit meiner Fahrerlaubnis durch meine Selbstständigkeit begründet. Darauf folgte ein Schreiben der Behörde aus dem hervor ging, das der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird falls ich keine weiteren Gründe vorbringen kann.

 

Gruß,

AnReRa

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Also, ich komme auf 1760 Euro zzgl. Gebühren und Auslagen.

 

Steht die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Messung in Frage? Hätte der TE Zweifel an dieser gehabt, so wäre ihm der Rechtsweg offen gewesen.

 

Gruß

Goose

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Also, ich komme auf 1760 Euro zzgl. Gebühren und Auslagen.

Stimmt natürlich. Also bitte 2200 durch 1760 ersetzen.

 

so wäre ihm der Rechtsweg offen gewesen

Ja, aber mit den 2 Monaten FV im Hinterkopf hat der TE das eben nicht gewagt.

Wäre der SBm oder TE nicht auf die Umwandlung des FV eingegangen wäre es wohl ja vor Gericht gegangen. Der TE hätte ja jederzeit das Bußgeld + FV annehmen können.

 

Gruß,

AnReRa

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Egal, ob es den Vorschriften entsprich oder diese es zulassen, ich finds gut!
Gibt es feste Regeln, wann sich Sachbearbeiter an Vorschriften halten müssen oder ist das eine Ermessensentscheidung? Und hättest Du es auch gut gefunden, wenn der SB die Vorschriften zuungunsten des Betroffenen ignoriert hätte?
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Das einzige was mich in diesem Zusammenhang stört:

Der SB hat das wohl 'aus dem Bauch heraus' entschieden. So schön das für den TE sein mag, aber wo ist die Rechstsicherheit ?

 

:schreck::wacko: Boah ey...... wenn das mal nicht typisch Deutsch ist....... :blink:

  • Like 1
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Gibt es feste Regeln, wann sich Sachbearbeiter an Vorschriften halten müssen oder ist das eine Ermessensentscheidung? Und hättest Du es auch gut gefunden, wenn der SB die Vorschriften zuungunsten des Betroffenen ignoriert hätte?

 

Wie man's macht, macht man's falsch..... Fuer beide Faelle - sowohl Ausgang zu Gunsten als auch zu Ungunsten - bleibt dem Betroffenen der Weg des Einspruchs, sprich, er kann dadurch die Rechtssicherheit herstellen. Dass das nicht geschieht, wenn die Entscheidung zu seinen Gunsten ausfaellt, liegt auf der Hand. Die Tatsache, dass hier ellenlang darueber diskutiert wird, finde ich erstaunlich. Wenn der Sachbearbeiter hier mitliest, dann wird er sich wohl sagen: OK, beim naechsten Mal wird getreu nach Strich und Komma entschieden - basta.

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Fuer beide Faelle - sowohl Ausgang zu Gunsten als auch zu Ungunsten - bleibt dem Betroffenen der Weg des Einspruchs, sprich, er kann dadurch die Rechtssicherheit herstellen.
Ich erwarte eigentlich von Menschen mit staatlich legitimierter Möglichkeit der Machtausübung, daß sie sich an die dafür geltenden Regeln halten - schon aus Gründen der Gleichbehandlung. Das das nicht immer funktioniert, wissen wir, gerade um das Verhalten von Polizisten gab es hier ja genügend Diskussionen. Das begründet allerdings keineswegs eine grundsätzliche Ich mach mir meine Welt wie sie mir gefällt-Mentalität seitens der Machtausübenden.
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Welche Befugnisse hat den nun der SB ?

 

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es eigentlich eine richterlichen Entscheidung bedarf, ob der Nachweis der 'unzumutbaren Härte' ausreicht um vom Regelfahrverbot abzusehen.

Erst bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes oder der wirtschaftlichen Existenz kann eine Ausnahme vom Regelfahrverbot gerechtfertigt sein (OLG Bamberg, Beschluss vom 26.01.2011, Az.: 3 Ss OWI 2/11). Es müsse eine massive Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz (eine "existenzvernichtende" außergewöhnliche Härte) vorliegen (OLG Bamberg, Beschluss vom 10.03.2011, Az.: 2 Ss OWI 1889/10). Der Betroffene müsse substantiiert Tatsachen nachweisen, die die Annahme einer Existenzvernichtung greifbar erscheinen lassen (BVerfG, NJW 1995/1541).

und

... Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten sind regelmäßig Folge des Fahrverbotes und als selbstverschuldet hinzunehmen ...

Insbesondere geht aus den obigen Urteilen hervor, dass die Einkommensverhältnisse des Betroffenen regelmäßig genau geprüft werden müssen.

Und diese Kompetenz spreche im dem SB zunächst mal ab.

 

Der Gnumpf hat schon ein seltenes Glück (siehe auch hier http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/46644-schon-verjaehrt/?do=findComment&comment=778525 ) ... :whistling: :whistling:

 

Gruß,

AnReRa

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Liebe ungläubige AnReRa,

 

im Grunde würde ich hier nun einen Scan des Bescheides einstellen. Anhand der Tatsache dass der SB vielleicht ohne ausreichende Prüfung gehandelt haben könnte und die Sache damit für mich und evtl. auch für Ihn Folgen haben könnte, verzichte ich darauf und lasse dir deine Zweifel. Ich bin froh so glimpflich aus dieser Nummer heraus gekommen zu sein und werde mir das nun nicht nachträglich noch vermasseln, nur um hier meine Ehrlichkeit zu belegen. Habe keine Ahnung wer die Beiträge hier verfolgt.

Verständlich, oder???

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Ich wuesste nicht, dass ein Sachbearbeiter in der Bussgeldstelle ueberhaupt eine wie auch immer geartete Macht aus uebt.......
Staatliche Gewalt? Vertretung der Staatsmacht? Befugnisse? Mir fällt kein brauchbarer(er) Begriff, aber ich bin sicher, Du weißt, was ich meine.

 

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es eigentlich eine richterlichen Entscheidung bedarf, ob der Nachweis der 'unzumutbaren Härte' ausreicht um vom Regelfahrverbot abzusehen.
Das sehe ich genauso.

 

Gnumpf, ich glaube schon, daß (auch) anrera Dir glaubt. Es geht inzwischen eigentlich nur noch um die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage der SB so handelt.

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