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Nach Zahlung Des Verwarnungsgeldes Noch Post?


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Hallo,

 

ich habe mich hier soeben angemeldet, da mich seit Stunden eine Frage quält:

 

Ich wurde heute nach Abzug mit 18 km/h zu schnell in einer 70er Zone raus gewunken.

Allerdings nahm ich die 70er Zone auch nicht als diese wahr; da es aber mein Fehler ist, war ich bereit zu meinem Fehlverhalten zu stehen.

Der Polizist hat mich daraufhin verwarnt und ein Verwarnungsgeld von 30 Euro ausgesprochen, welches ich vor Ort per EC-Karte bezahlt habe. (Niedersachsen)

 

Meine Frage ist nun, ob noch irgendwas nach kommt? Post, in der nochmal alles beschrieben steht oder dergleichen?

 

Das Auto ist nicht auf mich zugelassen und ich habe nun große Sorgen, dass noch nachträglich ein Brief in den Postkasten des Fahrzeughalters flattert, da die Polizisten sich sowohl das Kennzeichen notiert, als auch den Fahrzeugschein sehen wollten. Meine Personalien hingegen wollten die gar nicht haben.

 

Ich hoffe, ich erfahre hier schnell Informationen, damit ich über Nacht beruhigt schlafen kann. Für mich ist das wirklich wichtig.

 

 

Einen schönen restlichen Pfingstmontag wünsche ich euch noch allen.

 

Liebe Grüße

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@Kyrell: Willkommen im Radarforum!

 

Ich denke, Du kannst diese und auch andere Nächte beruhigt schlafen. Meines Wissens ist die Angelegenheit mit der Bezahlung der (unfreiwilligen) Spende erledigt.

 

Vielleicht meldet sich hier im RF noch jemand, der Dir die gleiche Einschätzung der Sachlage geben kann.

 

Eribär

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Hallo,

Du solltest einen Quittung (Quittungsstreifen) und eventuell die Bestätigung des EC-Lesegerätes bekommen haben?! Damit ist Deine Zahlung belegt und die Sache erledigt. Deine Daten konnten dem Führerschei entnommen werden, Der Halter wird keine Post bekommen.

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Merkwürdige Polizisten, die Geld kassieren ohne zu wissen von wem.

 

Bei einer Kontrolle werden üblicherweise auch die Personalien des Geprüften geprüft. Zumindest hätte man ja den Führerschein prüfen sollen. Irgendwas ist denen bei der Prüfung durch die Lappen gegangen.

 

Ach ja, mit der Zahlung ist der Vorgang abgeschlossen.

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Bei unseren BARVUS-Geräten wird nach EIngabe der PIN eine Onlineverbindung hergestellt. Bei nichtgedecktem Konto erfolgt keine Buchung, was sich unmittelbar vor Ort feststellen lässt. Eine Rückbuchung ist nach Eingabe der PIN ebenfalls nicht möglich, das geht nur im Lastschriftverfahren.

 

Gruß

Goose

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ich habe mich hier soeben angemeldet, da mich seit Stunden eine Frage quält:[....]

Haettest Du dich frueher angemeldet, waeren dir einige Stunden der Tortur erspart geblieben..... :whistling:

 

Ganz sicher, uebrigens, dass die Polizisten keinen FS und keinen Personalausweis von dir sehen wollten? :blink: Ich kenne das eigentlich nur so, dass nach Fuehrerschein, Fahrzeugschein und Personalausweis gefragt wird.... :unsure:

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Bei unseren BARVUS-Geräten wird nach EIngabe der PIN eine Onlineverbindung hergestellt. Bei nichtgedecktem Konto erfolgt keine Buchung, was sich unmittelbar vor Ort feststellen lässt. Eine Rückbuchung ist nach Eingabe der PIN ebenfalls nicht möglich, das geht nur im Lastschriftverfahren.

 

Gruß

Goose

Na hoffentlich erfolgt tatsächlich eine Prüfung.

 

Irgendwo habe ich gelesen, das aus Kostengründen, die Prüfung muss ja bezahlt werden, eine Prüfung nur bei sehr hohen Beträgen und besonderen Kunden erfolgt.

Daher an der Kasse meist auch die Auswahl einmal Unterschrift oder PINeingabe.

 

Achte mal darauf, manche müssen selbst bei wenigen Euro den Pin eingeben und andere können auch 50 oder 100 Euro per Unterschrift bezahlen.

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Guest Freisinn
Achte mal darauf, manche müssen selbst bei wenigen Euro den Pin eingeben und andere können auch 50 oder 100 Euro per Unterschrift bezahlen.

Das ist Zufallsprinzip, oder wenn die Karte mehrmals am Tag benutzt wird. Zahlungen gegen Unterschrift sind bedeutend billiger als Zahlungen mit Pin. Wenn ich bei Penny 2 mal am Tag mit Karte bezahle muß ich beim zweiten mal selbst bei 5,-€ die Pin eingeben, so soll wohl vermieden werden dass über das unsichere Lastschriftverfahren gefundene Karten leergeräumt werden.

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Bei unseren BARVUS-Geräten wird nach EIngabe der PIN eine Onlineverbindung hergestellt. Bei nichtgedecktem Konto erfolgt keine Buchung, was sich unmittelbar vor Ort feststellen lässt. Eine Rückbuchung ist nach Eingabe der PIN ebenfalls nicht möglich, das geht nur im Lastschriftverfahren.

 

Gruß

Goose

Na hoffentlich erfolgt tatsächlich eine Prüfung.

 

Irgendwo habe ich gelesen, das aus Kostengründen, die Prüfung muss ja bezahlt werden, eine Prüfung nur bei sehr hohen Beträgen und besonderen Kunden erfolgt.

Daher an der Kasse meist auch die Auswahl einmal Unterschrift oder PINeingabe.

 

Achte mal darauf, manche müssen selbst bei wenigen Euro den Pin eingeben und andere können auch 50 oder 100 Euro per Unterschrift bezahlen.

Das mag in diversen Geschäften so sein, bei unseren BARVUS-Geräten ist eine EC-Zahlung nur online, also mit PIN-EIngabe, möglich. (bei Einführung war auch noch die Offline-Zahlung, also mit Einzugsermächtigung, möglich, das wurde aber mittlerweile deaktiviert)

 

Gruß

Goose

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Achte mal darauf, manche müssen selbst bei wenigen Euro den Pin eingeben und andere können auch 50 oder 100 Euro per Unterschrift bezahlen.

Das ist Zufallsprinzip, oder wenn die Karte mehrmals am Tag benutzt wird. Zahlungen gegen Unterschrift sind bedeutend billiger als Zahlungen mit Pin. Wenn ich bei Penny 2 mal am Tag mit Karte bezahle muß ich beim zweiten mal selbst bei 5,-€ die Pin eingeben, so soll wohl vermieden werden dass über das unsichere Lastschriftverfahren gefundene Karten leergeräumt werden.

Das kann ich so nicht bestätigen. Selbst bei mir ist es mal so und mal so.

 

Die Kosten bei PIN sind 0,3 Prozent des Warenwertes aber mindestens ein paar Cent. Zumindest war dies vor einigen Jahren so.

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Moin Moin

 

Eine Rückbuchung ist nach Eingabe der PIN ebenfalls nicht möglich, das geht nur im Lastschriftverfahren.

Du kannst meines Wissens die ganze (TeleCash)Buchung stornieren. Guck mal ins Menü, da gibts die Storno Option. Beleg Nummer eingeben und dann ist die Buchung hinfällig.

War jedenfalls vor einem Jahr noch so, als ich noch im WWD war.

 

Gruß

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Ich kann die Buchung stornieren, solange noch kein Kassenschnitt durchgeführt wurde, das ist richtig.

Jedoch kann der "Kunde" die Buchung nicht stornieren oder rückbuchen lassen.

 

Gruß

Goose

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Moin Moin

 

Jedoch kann der "Kunde" die Buchung nicht stornieren oder rückbuchen lassen.

und das ist auch gut so :rofl:

 

 

Dann hab ich dich wohl mißverstanden, ich dachte du meinst das aus polizeilicher Sicht.

 

Gruß

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Die umständliche Zahlung per Kleingeld bringt Dir absolut gar nichts. Der Kassierer zählt das Geld, braucht dafür etwas länger, hat aber sonst mit dem Vorgang nichts zu tun.

 

Meine Bankdaten kann die Behörde gerne haben. Wenn sie es endlich mal akzeptieren auch eine Einzugsermächtigung.

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Nachzählen muss derjenige aber sicherlich.
Meinst Du den Polizisten vor Ort? Da glaube ich nämlich nicht, daß er ddas Kleingeld akzeptieren wird.
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