owicheck 2 Posted May 25, 2012 Report Share Posted May 25, 2012 Hallo, mich haben Sie mit den Einseitensensor ES3.0 erwischt, nach Akteneinsicht habe ich einige Fehler gefunden. 1. Im Messprotokoll ist eine falsche Straßenbreite eingetragen mit 6,80 Meter an der Fotolinie aber an der warscheinlichen Messlinie beträgt die Straßenbreite 7,40 Meter.Frage: Hat das bei ein Verfahren Vorteile für mich (Messfehler oder Falsche angaben Messbamter)? 2. Eine alte Software 1.003 war bei der Messung eingespielt es gibt aber ein neue 1.004 siehe PTB = https://www.ptb.de/s/melodi/dok;jsessionid=...TB-1.31-4053726Frage:Ist die Messung zu verwerfen wenn nicht die neuste Software eingespielt wurde b.z.w. darf das Gerät bei der erneuten Eichung eine alte Software drauf haben ? (Bei der Software 1.001 gab es das schon, aber gilt das auch bei mir) Hat vielleicht jemand genauer Information was laut PTB in der neuen Software geändert wurde?In der Kurzbeschreibung von PTB steht: Modifizierte Softwareversion 1.004 (u. a. Reduzierung der Annullationsrate) neuer Typ eines Kryptotoken neue Gebrauchsanweisung Stand 25.11.2011 - neue Eichrichtlinie 3. Wie muss der Messaufbau laut Anleitung von ESO Gmbh genau sein.Was ich genau wissen müsste wie weit darf die Fotoliene von der Messliene (Messsonde) entfernt sein? Bei mir müsste es mindesten 44 Meter (vielleicht sogar mehr) sein und das kommt mir doch sehr weit entfernt vor.Wenn jemand ein Auszug aus der Bediensanleitung hätte ware das Super oder ein Hinweis welche Enfernung Pflicht ist wäre das auch Super. 4. In den Einblendungen oben auf den Foto steht bei Abstand: 7 4 m also ohne ein Komma aber in den Wert rechts daneben Abstand Straße: 6,6 m dort ist eindeutig ein Komma zu sehen. Ob das Komma auf den Orginalbild aber auch nicht drauf ist weiss ich nicht in der Akte konnte man es nicht erkennen. Frage:Da der Wert "Abstand" wohl die Entfernung der Messonde zum Fahrzeug sein müsste, ist dann die Messung auch zu verwerfen da dieser Wert ja warscheinlich zur Berechung der Geschwindigkeit nötigt ist. Mein Anwalt hatte bei der Behörde genauere Information mit Rücksendung der Akte angefordert Dokumentation Fotoline, Messaufbau (Skizze) und was im Orginal Bild bezüglich Abstand steht angefordert.Nur der Sachbearbeiter hat mit keinen Wort auf dieses Schreiben reagiert und einfach das Bußgeldverfahren eröffnet, somit bleibt mir nur noch der Klageweg obwohl er die Information herausrücken muss Das sowas in unseren Rechtsstaat möglich hätte ich nicht gedacht, wenn ich nun Klage dann kommen warscheinlich Kosten für ein Gutachter dazu und mein Anwalt sagte wenn ich das Ding verliere kann es ohne weiteres 1.000 Euro oder mehr werden. Da ich Hartz beziehe würde mich das sehr treffen und ich könnte es nur sehr schwer bezahlen da die Strafee von 180 € + 1 Monat Fahrverbot noch draufkommen würde. Also ich hab ab Heute noch 1 Woche Zeit alles zu akzeptieren oder eine Klage anzustreben, das Finanzelle Risiko für mich kann ich aber nur eingehen wenn ich genaue Beweise habe das ein Messfehler vorhanden ist. Bitte helft mir schnell wenn Ihr Information habt. Vielen Dank! Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted May 25, 2012 Report Share Posted May 25, 2012 Hm, nur mal so ein Gedanke zur Software: auf Deinem Rechner läuft ausschließlich die neueste Software? Was sollte übrigens eine Änderung der Version am Meßergebnis änderen? Eine ältere Softwareversion mißt nicht ab dem Tag falsch, ab dem es eine neue Version gibt. Die Verbesserungen in der neuen Version dürften Feinheiten oder neue "Gimmicks" für die Meßbeamten sein, mehr nicht. Zu den anderen Punkten kann ich nichts sagen, da kenne ich mich überhaupt nicht aus. Da ich Hartz beziehe würde mich das sehr treffen und ich könnte es nur sehr schwer bezahlen da die Strafee von 180 € + 1 Monat Fahrverbot noch draufkommen würde. Dann nimm doch das Angebot von 180.- an, wenn das finanzielle Risiko zu groß und die Aussicht auf Erfolg zu klein ist. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted May 25, 2012 Report Share Posted May 25, 2012 Hast du einen so schlecht bezahlten und weit entfernten Arbeitsplatz daß du a) mit dem PKW dorthin fahren mußt und b) zu dem Nettogehalt und unter Berücksichtigung der Fahrtkosten ALG2 als Aufstocker beziehst? c) so vieles wichtiges zu erledigen daß du schneller als zulässig fährst, lohnen sich das schneller fahren, was bringt es je Arbeitsweg? 2min, 5min? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted May 25, 2012 Report Share Posted May 25, 2012 wie war das limit, was ist gemessen worden, und was bist du nach deiner meinung gefahren? Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted May 25, 2012 Report Share Posted May 25, 2012 Hallo, also die erste - und in meinen Augen wichtigste - Frage ist:stimmt die Geschwindigkeit die Dir vorgeworfen wird Deiner Meinung nach mit der Realität überein,oder suchts Du nur Fehler bei Anderen um von Deinem Fehler abzulenken ? Die zweite Frage die ich mir stelle hängt mit dem Geld zusammen.Da ich Hartz beziehe würde mich das sehr treffenWie kannst Du Dir auf der einen Seite ein Fahrzeug und einen Anwalt leisten, wenn doch das Geld auf der anderen Seite so knapp ist ?Oder läuft der Anwalt über die Beihilfe ? Nur der Sachbearbeiter ... obwohl er die Information herausrücken mussDer SB muß nichts herausrücken. Er kann wenn er möchte. Und die Abgabe ans Gericht ist der absolute Normalfall, weil der SB überhaupt nicht entscheiden kann ob es zu Unstimmigkeiten gekommen ist.Weiterhin spielt es von der Kostenseite (noch) keine Rolle, ob das Gericht oder der SB Deinem Anwalt antwortet. Solange kein Gutachter bestellt ist, kostet Dich die Sache bestenfalls 20 EUR (plus evtl. Zeugenauslagen). nach Akteneinsicht habe ich einige Fehler gefunden.FALSCH. Du glaubst Fehler gefunden zu haben. Ansonsten müsstest Du hier ja nicht nachfragen. Ist die Messung zu verwerfen wenn nicht die neuste Software eingespielt wurdeSolange zwischen Eichung und Messung keine Änderungen am Gerät vorgenommen wurden, gibt es keinen Anlassdazu. Meinst du Dein Auto verliert die Zulassung, weil der Hersteller eine neue Motorsteuerungssoftware entwickelt hat ? Deine Fragen beziehen sich ansonsten allesamt auf - möglicherweise - formale Fehler. Die Messung an sich wird dadurch nicht beeinflußt. Ich bin mir bei der ESO nicht ganz sicher, aber die angezeigten Parameter sind - außer der der Geschwindigkeit - vom Messpersonal zur Dokumentation eingeblendet.Ich empfehle Dir dringend, mal das Messprinzip einer ESO zu verinnerlichen. Dann wirst Du feststellen, dass z.B. Abstände keine Rolle spielen, solange Fotoline und Fahrer/Fahrzeug zu identifizieren sind. somit bleibt mir nur noch der KlagewegFALSCH. Du wiedersprichst einem Bußgeldbescheid oder besser eine An/Beschuldigung. Klagen kannst Du erst dann, wenn Du den Bußgeldprozess verlierst und auch das ist eher eine 'Rechtsbeschwerde' ... Das sowas in unseren Rechtsstaat möglich hätte ich nicht gedachtIch hätte auch nicht gedacht, dass es Leute gibt die die zHg überschreiten dann kommen warscheinlich Kosten für ein Gutachter dazuWer sonst soll wohl prüfen, ob Fehler gemacht wurden ? und mein Anwalt sagte wenn ich das Ding verliere kann es ohne weiteres 1.000 Euro oder mehr werden.Richtig. Deshalb sollte man sich vorher sicher sein, dass man niemals die vorgeworfenen Geschwindigkeit gefahren sein kann.Es handelt sich bei der ESO schliesslich nicht um eine Lasermessung. Bei letzterer ist die - händische - Dokumentation äußerst wichtig. Die ESO erfordert i.d.R. nicht mal den 'aufmerksamen' Meßbetrieb, weil sie beinahe narrensicher ist. Gruß,AnReRa P.S.: Dein Anwalt gewinnt übrigends immer. Der bekommt sein Geld ob Du gewinnst oder verlierst ... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 26, 2012 Report Share Posted May 26, 2012 Hast du einen so schlecht bezahlten und weit entfernten Arbeitsplatz daß du [....]Ich wuerde mal meinen, er hat gar keinen Arbeitsplatz...... Da ich Hartz beziehe würde mich das sehr treffen ...... Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted May 26, 2012 Report Share Posted May 26, 2012 Mal so gedacht, ein Richter ist ja wie es sich nennt "frei in der Bweiswürdigung". Die Argumente daß der Meßaufbau nicht 100% perfekt wären oder die angeführten Zweifel der softwarversion dahingehend berücksichtigt 3km/h mehr abzuziehen einerseits. Anderseits abweichend vom Bußgeldkatalog TROTZDEM 200€ aufzubrummen, z.b. in Anbetracht besondere Umstände die er ja im Verfahren erst kennenlernt wie eingeschränkte Sicht durch tiefstehnde Sonne, Verkehrslage, Einmündungen, Baumschaftten, leichter Regen, also Gründe für besonere Vorsicht an der Straßenstelle.... Auch wenn es dem Fahrer vorkommen mag der macht das nur weil ich Einspruch erhob....... Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 26, 2012 Report Share Posted May 26, 2012 Ohmann, was ist nur aus dem Radarforum geworden? *schüttel* Ich bin leider nicht vom Fach uns kann faher nur spekulieren. Ich sehe aber 2 Fakten an denen die Messung anzuzweifeln ist. Das ist erstens die Straßenbreite, die schlicht und ergreifend offensichtlich falsch im Meßprotokoll aufgeführt ist. Dann ist es der Softwarestand. Falls dieser tatsächlich nicht der neuen Eichrichtlinie entspricht ist die Messung zu verwerfen, da ungeeicht. Ich hoffe mal dass hier noch kompetentere User mit konkretem Insiderwissen aufschlagen. Warum weiss eigentlich Dein Anwalt nicht mehr über die Meßmethoden? Wie wäre es mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht? Du kannst Rechtsmittel einlegen, diese aber bis in den Verhandlungstermin ohne Kostenbelastung zurückziehen. Deine Entscheidungsfrist beträgt demnach mehrere Monate, je nach anberaumten Termin. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted May 26, 2012 Report Share Posted May 26, 2012 Ich bin leider nicht vom Fach uns kann faher nur spekulieren. Ich sehe aber 2 Fakten an denen die Messung anzuzweifeln ist. Das ist erstens die Straßenbreite, die schlicht und ergreifend offensichtlich falsch im Meßprotokoll aufgeführt ist. Dann ist es der Softwarestand. Falls dieser tatsächlich nicht der neuen Eichrichtlinie entspricht ist die Messung zu verwerfen, da ungeeicht. Na ja, dann spekulier mal fleißig!? Die Straßenbreite ist für die Messung ohne Belang, die Anlage misst auch, wenn da keine Zahl steht! Wie schon geschrieben, wenn die Anlage mit einer älteren Software ausgestattet, jedoch geeicht ist, kann damit weiterhin beweiskräftig gemessen werden!Ob der Hersteller jetzt einen neuen Chip erfindet, der das Messen einfacher macht, kann man sich den einbauen lassen, muss aber nicht!! Das wäre ja eine tolle Nummer, der Hersteller bastelt alle paar Monate an seiner Anlage und alle müssen schnell wieder etwas kaufen! Dann hätte man z.B. bei der Umstellung von Nassfilm auf Digital mal schnell ein paar Millionen gemacht und wäre vor Lachen nicht in der Schlaf gekommen! dete Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 26, 2012 Report Share Posted May 26, 2012 Entspricht denn die alte Software der neuen Eichrichtlinie? Warum hat man ein Softwareupdate entwickelt? Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted May 26, 2012 Report Share Posted May 26, 2012 Eine neue Software wird entwickelt, um effektiver zu messen, Fehlermessungen auszuschließen, schönere Bilder zu machen, und, und, und. Das heisst doch nicht, dass die ältere Software fehlerhaft ist! Das heisst auch nicht, dass es für die alte Version neue Eichrichtlinien gibt! Ansonsten nimm das Beispiel Nass/Digital, dürfen die Nassfilme nicht mehr benutzt werden? Wäre mir neu. dete Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 26, 2012 Report Share Posted May 26, 2012 Nochmal ganz konkret:Entspricht denn die alte Software der neuen Eichrichtlinie? @owicheck Liegt Dir das Eichprotokoll vor? Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted May 26, 2012 Report Share Posted May 26, 2012 Dann ist es der Softwarestand. Falls dieser tatsächlich nicht der neuen Eichrichtlinie entspricht ist die Messung zu verwerfen, da ungeeicht.Der alte Softwarestand muß nach den alten Regeln geeicht sein,der neue Softwarestand nach den neuen Regeln.Im einfachsten Fall muß mit der neuen Software (die ggf. sogar eine neue Gerätegeneration bedingt) ein Parametergeeicht werden, denn es in der alten Software einfach nicht gab.Das heißt garantiert nicht(!), dass die alte Eichung fehlerhaft - insbesondere zu ungunsten des Gemessenen - war.Ich vermute (aufgrund der PTB-Beschreibung) eher das Gegenteil. Um es mal zu erläutern:Ein KFZ dass nach Euro 3 zugelassen wurde, verliert doch nach Einführung von Euro 4 nicht automatisch die Zulassung, sondern wird weiterhin nach Euro 3 bewertet (weit es gar nicht Euro 4 erfüllen kann). Oder ? Bei einer ESO wäre bestenfalls der Winkel zur Straße wichtig. Seht die nicht exakt kommt es zu Fehlern zugunsten des Gemessenen. Aber das ergibt sich ja logischerweise ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted May 26, 2012 Report Share Posted May 26, 2012 Bei einer ESO wäre bestenfalls der Winkel zur Straße wichtig. Seht die nicht exakt kommt es zu Fehlern zugunsten des Gemessenen.Da der TE mit einer 3.0 gemessen wurde, muß der Winkel zur Straße stimmen Also kein Ansatzpunkt für diesen Fall Quote Link to post Share on other sites
Gast225 670 Posted May 26, 2012 Report Share Posted May 26, 2012 Um mal noch die anderen Fragen zu beantworten 1. Im Messprotokoll ist eine falsche Straßenbreite eingetragen mit 6,80 Meter an der Fotolinie aber an der warscheinlichen Messlinie beträgt die Straßenbreite 7,40 Meter.Frage: Hat das bei ein Verfahren Vorteile für mich (Messfehler oder Falsche angaben Messbamter)? 3. Wie muss der Messaufbau laut Anleitung von ESO Gmbh genau sein.Was ich genau wissen müsste wie weit darf die Fotoliene von der Messliene (Messsonde) entfernt sein? 4. In den Einblendungen oben auf den Foto steht bei Abstand: 7 4 m also ohne ein Komma aber in den Wert rechts daneben Abstand Straße: 6,6 m dort ist eindeutig ein Komma zu sehen. Ob das Komma auf den Orginalbild aber auch nicht drauf ist weiss ich nicht in der Akte konnte man es nicht erkennen. Frage:Da der Wert "Abstand" wohl die Entfernung der Messonde zum Fahrzeug sein müsste, ist dann die Messung auch zu verwerfen da dieser Wert ja warscheinlich zur Berechung der Geschwindigkeit nötigt ist.Die Angabe der Straßenbreite ist grundsätzlich irrelevant. Sie wird nicht direkt zur Erfassung der Geschwindigkeit benötigt. Die Fotolinie ist im Gegensatz zur ES 1.0 fest und liegt *grüpelgrüpel* glaube bei exakt drei Metern nach der Messlinie. Im übrigen würde dies ebenso keine Auswirkungen auf die eigentliche Messung haben. Bei einer Nichteinhaltung ist dann halt nicht das Kennzeichen zu sehen, der Fahrer nicht zu sehen. Je nachdem wie der Abstand ist.Bei der ES 3.0 ist dies aber obsolet. Abstand zum Sensorkopf ist wie du dargestellt hast 7,4 m Hier sollte auch ein Komma stehen Der Sensorkopf stand dabei 6,6 Meter von Straßenrand entfernt. Du bist also 0,8 Meter von rechten Straßenrand gefahren. Für die Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeit ist dies aber nicht relevant. Die Abstandsmessung dient rein dazu, den Messwert eindeutig einem Fahrzeug zu zuordnen. Dies ist bei mehrspurigen Straßen wichtig. Edit: So habe noch einmal nachgesehen. Der Fotopunkt liegt wie oben schon gesagt, drei Meter nach dem Messsensor. Quote Link to post Share on other sites
owicheck 2 Posted May 27, 2012 Author Report Share Posted May 27, 2012 Nochmal ganz konkret:Entspricht denn die alte Software der neuen Eichrichtlinie? @owicheck Liegt Dir das Eichprotokoll vor? Leider habe ich nur den Eichschein mit der 1.003 Software eingetragen, ein Eichprotokoll liegt mir nicht vor und die PTB scheint keine Daten rauszurücken. ---- Es geht in Ersterline nicht darum ob die Messung evtl. falsch war (auch wenn ich daran Zweifel) sonder ob die Gesetzlichen Bedingung eingehalten wurden wenn z.b. Daten nicht ordnungsgemäß im Bild eingeblendet wurden, der Messaufbau laut Betriebsanleitung nicht richtig war oder Falsche Werte für die Messung verwendet wurden. Laut ARD RATGEBER RECHT sind 80 Prozent der Messungen falsch. Eine falsche Strassenbreite z.b. ist schon ein verfahrens Fehler der zur Einstellung führen könnte. Also im Zweifel für den Angeklagten und Zweifel sind meines Erachtens einige vorhanden. Bei einer nicht aktuellen Software wurden schon einige Verfahren eingestellt speziell bei dieser Anlage siehe hier:http://aktuell.szary.de/verteidigung-eso-es-3-0-769/http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fach...-schwachstellen Da ein Softwareupdate sogar kostenlos von der Firma ESO angeboten wird ist eigentlich nicht einzusehen das man noch mit einer Felhlerträchtigen alten Software arbeitet.News vom 23.01.2011 = http://www.eso-elektronik.de/web/NewsDownloads/news.aspx--- Ach ja mein Anwalt bekommet gar kein Geld da ich Glück habe das ich im Bekanntenkreis jemand habe der das kostenlos für mich macht und ich bin Ihm sehr dankbar dafür (leider ist er nicht auf Verkehrsrecht spezialisiert).Ach ja ALG2 Empfänger bekommen auch keine Zuschüsse wie einige glauben, selbst Prozesskostenhilfe ist nicht möglich da es bei Bußgeldverfahren überhaut keine PKH gibt. Was mich nur ärgert das ich vielleicht Recht bekommen würde aber es mir nicht leisten kann ein Rechtsstreit einzugehen. Also bleibt mir evtl. nur übrig die Strafe zu akzeptieren auch wenn Sie evtl. nicht berechtigt ist. Zur Info:Ich bin kein Raser (ich weis das sag jeder) und Tickets habe ich mal in der 30 Zone bekommen (mit ca 40- 45 km erwischt) und die kann ich an einer Hand abzählen. (keine Punkte, kein Fahrverbot und 27 Jahre Führerschein) Ich bedanke mich an Alle die mir helfen wollen und würde mich freuen wenn Ihr noch weitere Infos mitteilen würdet. Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted May 27, 2012 Report Share Posted May 27, 2012 @owicheck, ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen ,aber dein Argument Eine falsche Strassenbreite z.b. ist schon ein verfahrens Fehler der zur Einstellung führen könnte. ist ein wenig lächerlich, da würd sich jeder Richter auf seinem Stuhl kringeln.Du meinst doch nicht wirklich,dass das ziehen würde oder?Dieser Umstand würde sicherlich an der gefahrenen Geschwinsigtkeit nichts ändern,also dürfte das nicht wirklich was bringen. Wenn da wirklich unpassende Angaben gemacht werden bzw wurden,so ändert das nix am eigentlichen Meßergebnis sondern ist im Beamtendeutsch ein "heilbarer Mangel",der sehr schnell behoben werden kann,ohne dass du als Betroffener davon was mitbekommen würdest. Möglichkeit:Also bleibt mir evtl. nur übrig die Strafe zu akzeptieren auch wenn Sie evtl. nicht berechtigt ist. oder da ansetzen,wo es wirklich was bringen würde,bei Software-Version,Aufstellungsfehlern oder dergleichen Dingen,die relevanter wären,eine Messung zu verdampfen. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 27, 2012 Report Share Posted May 27, 2012 Da ein Softwareupdate sogar kostenlos von der Firma ESO angeboten wird ist eigentlich nicht einzusehen das man noch mit einer Felhlerträchtigen alten Software arbeitet.Hast Du irgendeinen Beleg dafür, daß die in Deinem Fall verwendete Softwareversion fehlerträchtig ist? Hast Du irgendeinen Hinweis darauf, daß der Einsatz dieser Softwareversion nicht mehr zulässig ist? Quote Link to post Share on other sites
owicheck 2 Posted May 27, 2012 Author Report Share Posted May 27, 2012 @Diver oder da ansetzen,wo es wirklich was bringen würde,bei Software-Version,Aufstellungsfehlern oder dergleichen Dingen,die relevanter wären,eine Messung zu verdampfen. Also wäre dann eine falsche Straßenbreite keine Aufstellungsfehler? @BiberHast Du irgendeinen Beleg dafür, daß die in Deinem Fall verwendete Softwareversion fehlerträchtig ist? Hast Du irgendeinen Hinweis darauf, daß der Einsatz dieser Softwareversion nicht mehr zulässig ist? Genau darum geht es doch, hätte ich diese Infos dann würde ich doch nicht hier Fragen sondern würde alles sofort anfechten.Ich dachte ja das vielleicht hier jemand genauere Information hat. ---Ich hoffe hier im Forum wird mehr Sachlich diskutiert und sich gegenseitig geholfen. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted May 27, 2012 Report Share Posted May 27, 2012 Ich hoffe hier im Forum wird mehr Sachlich diskutiert und sich gegenseitig geholfen.Imho wurde dir bislang jede gewünschte Hilfe zuteil. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted May 27, 2012 Report Share Posted May 27, 2012 Laut ARD RATGEBER RECHT sind 80 Prozent der Messungen falsch. Und wenn schon, wenn von 100 Messungen von echt mit 100km/h vorbeifahrenden Wagen 80 Messungen mit nur 96km/h ergeben, aber 80km/h vorgeschrieben waren, was interessiert dann die "falsche Messung". Die Aussaage 80% falsch laut ARD-Ratgeber asagt ja nicht daß die Meßfheelr so groß wären daß völlig korrekt fahrende desahlb ihren Pappendecke verlören. Selbst wenn mal ein Meßfehler nach Abzug der Toleranz fälschlichzu 91 statt 89km/h bei 50 erlaubt führt, es trifft keinen falschen, 100€ mehr oder 2 Punkte mehr, das passt trotzdem! Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted May 27, 2012 Report Share Posted May 27, 2012 @owicheck ich glaube kaum (sogar nicht wirklich) dass eine Abweichung der Straßenbreite im Meßergebnis irgendwelche Vor- oder Nachteile hätte.Wird mit der ESO gemessen,durchfährst du die 3 Lichtschranken-Balken, da interessiert es nicht,ob die straße 5 oder 6 m breit ist,weil es mit der Messung an sich nichts zu tun hat.Wird mit Radar oder Laser gemessen,steht das Gerät parallel mit der Straße bzw ist in dieser Weise ausgerichtet,du fährst in den Radar/Laser-Kegel und wenn das kleine Männchen im Gerät sagt,du warst zu schnell,löst es halt aus. Breite der Straße auch hier denke ich mal völlig irrelevant,sofern es nicht ne 4 oder mehrspurige Autobahn sein würde,aber die Geräte sind ja heut so gut,die wissen sogar,welche Fahrspur beim blitzen dran ist. Und mal ganz im ernst:ARD-Ratgeber sind nicht wirklich hilfreich,zumindest nicht immer und nicht in allen Lagen.Habe selbst vor Jahren mal Statist in einem solchen Spot sein dürfen,man wird gefilmt von denen und man labert ein wenig die Runde,als der Kurzfilm dann ausgestrahlt wurde,zeigte man "Pfusch am Bau",allerdings wußten die Jungs nicht,dass das,was gefilmt wurde,Architektonisch so auch gewollt war.Aber hauptsache,man berichtet wieder mal über den typischen Pfusch am Bau....weil ja jeder Bauarbeiter nur pfuscht und Bier säuft. Solche Ratgeber haben mit der Tagespresse eines gemeinsam: erstmal alles aufbauschen und hochspielen,aus ner Wüstenspringmaus ein Mammut formen und auf die Bevölkerung loslassen,in der Hoffnung,es kommt sofort zur Massenpanik,damit verbunden wieder Tote,Verletzt,Chaos usw,worüber man dann wieder berichten kann. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 670 Posted May 28, 2012 Report Share Posted May 28, 2012 Ach ja mein Anwalt bekommet gar kein Geld da ich Glück habe das ich im Bekanntenkreis jemand habe der das kostenlos für mich macht und ich bin Ihm sehr dankbar dafür (leider ist er nicht auf Verkehrsrecht spezialisiert).Ach ja ALG2 Empfänger bekommen auch keine Zuschüsse wie einige glauben, selbst Prozesskostenhilfe ist nicht möglich da es bei Bußgeldverfahren überhaut keine PKH gibt. Was mich nur ärgert das ich vielleicht Recht bekommen würde aber es mir nicht leisten kann ein Rechtsstreit einzugehen. Also bleibt mir evtl. nur übrig die Strafe zu akzeptieren auch wenn Sie evtl. nicht berechtigt ist.Vor der Behörde mag dies noch gehen, aber spätestens wenn die Sache vor ein Gericht geht, ist der RA gezwungen seine Gebühren zu erheben (§ 49b BRAO). Quote Link to post Share on other sites
m3_ 459 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 Wie schon geschrieben, wenn die Anlage mit einer älteren Software ausgestattet, jedoch geeicht ist, kann damit weiterhin beweiskräftig gemessen werden!Ob der Hersteller jetzt einen neuen Chip erfindet, der das Messen einfacher macht, kann man sich den einbauen lassen, muss aber nicht!! Das wäre ja eine tolle Nummer, der Hersteller bastelt alle paar Monate an seiner Anlage und alle müssen schnell wieder etwas kaufen! Dann hätte man z.B. bei der Umstellung von Nassfilm auf Digital mal schnell ein paar Millionen gemacht und wäre vor Lachen nicht in der Schlaf gekommen!Das ist ein hanebüchener Vergleich, @dete! Erstens, auch geeichten Geräten können die Zulassung entzogen werden. Piller-und CAN-Bus-Skandal schon vergessen? Man kann dies auch nicht mit Autozulassungen vergleichen, Wegelagereigeraffel hat kein Besitzbestandsschutz. Siehe auch Winterreifen- und Schräglagenskandal bei ProViDa. Zweitens, die Software-Updates werden von Geraffelhersteller oftmals nur als Performance-Verbesserer verkauft, dabei werden aber auch Fehler/Schwachstellen ausgemerzt, in Geraffelherstellerpostillen heißt es dann z. B. "u. v. m." . Drittens versuchst Du Updates als Nichtigkeiten abzutun, gerade Du als gebranntes Kind mit VKS 3.0 auf 3.1 solltest es doch besser wissen . Und wirkliche tolle Nummern sind Eigenbastelanlagen der Polizei! @owicheck: Du hast ja selbst schon gute Links gebracht. Und es ist leider so, um Fehler/Schlendrian bei den Cops nachzuweisen, ist Geld oder eine RSV nötig. Somit bleibt leider massig Murks unentdeckt. Und Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar verschiedene Stiefel. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 Na klar, du hast Recht, alles ein Skandal! dete Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 Somit bleibt leider massig Murks unentdeckt. Bloß gut, dass es Leute gibt, die den Cop's freiwillig deutlich über der zHG vor die Linse fahren. Sonst würde das ja nie entdeckt Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 was wir immer noch nicht wissen, und wahrscheinlich auch nie erfahren werden: mit welcher geschwindigkeit ist @owicheck seiner meinung nach gefahren? was hat die ESO angezeigt? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,781 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 Thema "Update": Riegl liefert seit einer gewissen Zeit die FG 21 mit einer neuen Software aus. Und nun meinen hiesige Anwälte, genau auf diesem Punkt rumreiten zu müssen. Aber nicht in der Form, daß Geräte mit der "alten" Software nicht mehr verwendet werden dürfen. Tja, nur ist es halt so, daß die Geräte nicht aktualisiert werden müssen und Riegl selbst das sogar für unnötig hält, da wesentliche, die Messung betreffenden Belange gar nicht tangiert werden. Wenn das man auch die Anwälte verstehen würden..... Wenn es also bei der ESO ein Softwareupdate gibt, so ist das vllt schön, aber nur dann zwingend aufzuspielen, wenn das von den maßgeblichen Stellen (Hersteller, PTB, Eichamt) gefordert wird. Die Geräte verlieren nicht automatisch ihre (noch gültige) Eichung und damit Zulassung, nur weil der Hersteller ein Update auf den Markt bringt. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 ich glaub schon, dass die anwälte das verstehen, aber diese brauchen ja einen punkt an dem sie für ihren Klienten ansetzen können. der, (oder sein rechtsschutz) soll ja schliesslich die rechnung des anwaltes bezahlen. und wenns nicht klappt, ist dann der pöse richter schuld! Quote Link to post Share on other sites
ToSchu 1 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 Der Abstand des Sensor betrug 6,80 m zur äußersten Begrenzung des Fahrstreifens (lt. Messprotokoll), der Abstand des gemessenen Kfz betrug 7,40 m (lt. Messfoto). Das heist der Abstand des Kfz betrung 0,60 m zur äußersten Begrenzung des Fahrstreifens, also vollkommen in dem gemessenen Fahrstreifen (wenn ein Fahrstreifen ca. 2,80 bis 4,00 m beträgt je nach dem Landstraße/Bundesstraße/Autobahn). Steht aber - ausgemessen - im Messprotokoll. Die Abstandsmessung erfolgt (lt. Bedienungsanleitung) mit einer Abweichung von +/- 1m. Ergo, ohne das ich jetzt das Bild gesehen habe, unkritisch.Von der Firma ESO sind beim ES 3.0 zur Zeit folgende Softwareversionen zugelassen: 1.002; 1.003 und 1.004. Dazu gibt es noch den ES 3.0 m mit der Software 1.003 und 1.004. Stand der Bedienungsanleitung der verschiedenen Softwareversionen: 25.11.2011. Mit anderen Worten, die genannte und verwendete Softwareversion 1.003 ist zum Zeitpunkt der Messung zugelassen gewesen und ist gerichtsverwertbar. Der Sensor misst Helligkeitsveränderungen, dass heist, ein Sensor stellt eine Helligkeitsveränderung fest, es beginn eine Messung von Sensorpunkt (SP)1 zu SP 3, unabhängig davon eine Messung von SP1 zu SP2 und danach von SP2 zu SP3. Damit hat man 3 unabhänige Geschwindigkeitsmessungen, welche zusammen max. 3 % Abweichungen haben dürfen. Davon wird aber immer nur der niedrigste Wert dem Betroffenen vorgehalten, da auf dem Foto nur der niedrigste Wert eingeblendet wird. Bsp. gem. Geschwindigkeiten 85 / 85 / 83 = 83 km/h gemessen. (Bei einer Anllulierung: 85 / 85 / 80 = 0 km/h). Die Messung beruht auf dem Prinzip Weg/Zeitrechnung. Der Weg ist mit 50 cm vorgegeben.Nach der Messung wird eine Korrelationsüberprüfung durchgeführt, um zu kontrollieren, dass die 3 Sensoren auch alle das Gleiche gesehen haben--Sinuskurvenabgleich der Ausschlagskurven. Stimmt die Überprüfung aller 3 Kurven überein, ist die Messung korrekt, ansonsten wird sie verworfen. Ich sehe hier keine Anhaltspunkte, dass die Messung anzuzweifeln wäre (vorbehaltlich da Messfoto nicht gesehen) Hoffe geholfen zu haben..... Quote Link to post Share on other sites
owicheck 2 Posted May 29, 2012 Author Report Share Posted May 29, 2012 @ToSchu Danke für die kompetente Antwort. Eine Wichtige Frage wäre aber: Darf der Messaufbau laut Betriebsanleitung mit ein Abstand von 44 Meter zwischen Fotolinie und der Messlinie sein. Ich hab bis jetzt immer nur was von 3 Metern gelesen aber leider keine Einsicht auf die original Betriebsanleitung. Die Anlage war auf Automatik geschaltet und auf den Messfoto ist nicht die Messlinie und die Fotolinie gleichzeitig zu sehen. Somit könnte sich doch auch ein zweites Fahrzeug in den Messbereich aufgehalten haben oder? Es wäre doch auch möglich das ein abgeblitztes Fahrzeug vor der Fotolinie gestoppt hat oder abgebogen ist und dann das nachfolgende Fahrzeug geblitzt wurde oder etwa nicht? Also was meint Ihr dazu und hab ihr genaue Information von der original Betriebsanleitung? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 wie kommst du denn darauf, dass es in deinem falle 44 m zwischen fotolinie und messlinie waren? Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 Was solls, bist du für den "Fahrpreiszuschlag" von 180€ schnell gewesen, so schnell daß auch 4 Wochen Fußgängerleben keine Falschen treffen? Oder anders formuliert, auch eine evtl. nicht völlig exakte aufgebuate Meßstelle liefert den Unterschied ob 20 oder 30km/h mehr als erlaubt gefahren wurden, immer noch so genau daß selbst für echte 29.95km/h zuviel und vorgeworfende 30,08km/h zuviel immer noch den Richtigen treffen. Ansosnten plädiere ich für Bußgeld und Fahrverbot ( gnaze Tage aber ) nicht nach Grenzwerten gestuft sondern nach einer Funktion mit exponentielle Steigung bis zu Höchtgrenzen! In einem Bescheid könnten dann 246€ Bußgeld stehen und 154 Tage Fahrverbot, bei 2km/h weniger dann evtl. 212€ und 138 Tage Fahrverbot. Gerichtsanhängige Streiterein wegen "Meßfehlern" also nie um "alles oder nichts" sondern delta 28€ Geld und +/- 3 - 5 Tage Fahrverbot.... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,781 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 Darf der Messaufbau laut Betriebsanleitung mit ein Abstand von 44 Meter zwischen Fotolinie und der Messlinie sein.Nein. Es sind wie schon gesagt 3 m einzuhalten. Anders ginge es auch gar nicht, denn dann hätte man das gemessene Auto ganz sicher nicht mehr auf dem Foto bzw. würde den Fahrer auch nicht mehr erkennen. Ich habe irgendwie den Eindruck, daß Du da was durcheinander wirfst. Eine Skizze des Meßstellenaufbaus wäre hier sicherlich hilf- und aufschlußreich. Die Anlage war auf Automatik geschaltet und auf den Messfoto ist nicht die Messlinie und die Fotolinie gleichzeitig zu sehen.Automatik ist ok.die Meßlinie muß auf dem Foto nicht erkennbar sein. Für die Fotolinie gibt es das sog. Fotolinienfoto. Und je nach Meßstelle kann man auch auf den folgenden Fotos die Fotolinie erkennen, muß man aber nicht zwingend. Somit könnte sich doch auch ein zweites Fahrzeug in den Messbereich aufgehalten haben oder?Nein. Innerhalb von 3 m? Wie soll das denn gehen?! Es wäre doch auch möglich das ein abgeblitztes Fahrzeug vor der Fotolinie gestoppt hat oder abgebogen ist und dann das nachfolgende Fahrzeug geblitzt wurde oder etwa nicht?Nein. Innerhalb von 3 m ist das wohl kaum möglich. Quote Link to post Share on other sites
owicheck 2 Posted May 29, 2012 Author Report Share Posted May 29, 2012 Eine Skizze des Meßstellenaufbau liegt mir leider nicht vor (die Behörde rückt die Daten nicht freiwillig raus und diese Daten wären für mich sehr wichtig).Ich habe mir aber anhand der Daten im Messprotokoll die Messstelle genauer angeschaut. Die erste möglich Position (Einfahrt) der Messsonde kann frühstens 44 Meter vor der Fotolinie gewesen sein da der Abstand der Messsonde v. Fahrbahnrand zur Straße 6,60 Meter beträgt und es ein Hecke (1.80 M Höhe) gibt die 1,20 Meter vom Fahrbahnrand steht und dort auch keine Lücke in der Hecke ist und ein Messaufbau ist auf der anderen Straßenseite gar nicht möglich da dort ein Graben im Abstand von 1,50 Meter vom Straßenrand der gesamte Straße verläuft. Des weg hab ich diese Vermutung. Die Messstelle war Innerorts 50 km/h auf der ein Seite ein Wald und andere Seite eine Schrebergartenanlage.Langsames Auto 40 km/h überholt und direkt kurz nach den einscheren Geblitzt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 670 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Eventuell meinst du, dass die Kamera in 44 Meter Entfernung aufgestellt wurde. Dies wäre zwar untypisch, aber sofern das Kabel reicht möglich. Bei einem durchgeführten Versuch war aus etwa 50 Meter die Beschriftung auf den Kennzeichen lesbar. Also nicht die eigentlichen Buchstaben, sondern die Werbung. Technisch wäre dies also kein Problem, da dein Gesicht sicherlich größer ist als die Werbung. Die Fotolinie ist aber definitiv bei 3 Meter. Hast du ein Frontfoto? Man kann aufgrund der festen Fotolinie auch von der Seite fotografieren. Eventuell stimmt ja auch der Wert des Abstandes vom Fahrbahnrand nicht. Gib mal ein Google Map Link zum Standort an. Da kann man sich dies ansehen. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Eine Wichtige Frage wäre aber: Darf der Messaufbau laut Betriebsanleitung mit ein Abstand von 44 Meter zwischen Fotolinie und der Messlinie sein.Das kann doch rein technisch nicht sein bzw. die ESO kann das nichtDie eigentliche Messung findet auf Höhe der Meßline statt. Dann braucht die Elektronik ein paar 1000'stel Sekunden fürdie Auswertung / Korrelation und lösst das Bild aus.In dieser Zeit bewegt sich das Auto doch niemals 44 m.Die Fotoline ist nicht (!) gleichzusetzen mit dem Abstand der Kamera zum Fahrzeug / bzw. zum Sensorkopf sondern lediglich einegedachte Line. Eine Skizze des Meßstellenaufbau liegt mir leider nicht vor (die Behörde rückt die Daten nicht freiwillig raus und diese Daten wären für mich sehr wichtig).Ich habe mir aber anhand der Daten im Messprotokoll die Messstelle genauer angeschaut.Dann erstelle Du doch einfach aus dem Gedächtnis die Skizze. Es reicht ja, die Positionen der einzelnen Geräte und Deine eigene zu markieren.Anhand des Bildes (sofern du nicht nur das Fahrerfoto hast) kann man evtl. auch was zum Winkel der Fotoeinheit sagen. Hier KLICK und 'Einseitensensor' gibt es ein Bild vom grundsätzlichen Messaufbau. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
owicheck 2 Posted May 30, 2012 Author Report Share Posted May 30, 2012 (edited) So hier mal der warscheinliche Messaufbau,da ich garnicht mitbekommen habe das ich Geblitz wurde alles nach Aktenlage erstellt. XXX Edited May 30, 2012 by Gast225 Bild gelöscht wegen Urheberrecht. Bitte den Ausschnitt als Link posten Quote Link to post Share on other sites
Roger01 205 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Hast du einen so schlecht bezahlten und weit entfernten Arbeitsplatz daß du [....]Ich wuerde mal meinen, er hat gar keinen Arbeitsplatz...... Da ich Hartz beziehe würde mich das sehr treffen ...... Hartz IV plus eine Arbeit mit einer Vorsilbe nicht weiss sondern.... = HartzIV plus Lohn = super Netto bedeutet vielleicht mindestens einen BMW zu fahren Dann mache ich irgend etwas falsch, wahrscheinlich dass ich Steuern zahle GrußRoger01 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 @roger: das bild des BMW ist nicht vom Hartzler, es ist ein Beispiel aus den FAQ des RF Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 So hier mal der warscheinliche Messaufbau, So kann das IMHO überhaupt nicht funktionieren !Entweder das Meßprotokoll paßt nicht zum Aufbau, oder Du interpretierst da irgendetwas völlig falsch.Ich habe mir aber anhand der Daten im Messprotokoll die Messstelle genauer angeschaut.Was bitte steht denn da genau ?Geschwindigkeit und Abstand (zum Straßenrand / zur ESO). Woher kommt der Abstand zwischen Meßline und (virtueller) Fotoline undzum Meßfahrzeug im allgemeinen.ESO ist kein Laser der auf (bis zu) 1km Abstand mißt sondern außschließlich senkrecht (max. 18m) zu Fahrbahn ... da ich garnicht mitbekommen habe das ich Geblitz wurdeAlso jetzt verstehe ich gar nichts mehr.Du kennst die Aufstellregeln nicht (hat Dir @Gast255 geschildert), kennst die Messtechnik nicht (da hat @ToSchu was beigesteuert), kannst nicht mal ansatzweise sagen, wo und wie das aufgebaut war und willst doch Fehler gefunden haben ? Kein gutzer Ansatz ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Roger01 205 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 @roger: das bild des BMW ist nicht vom Hartzler, es ist ein Beispiel aus den FAQ des RF Das ist mir klar hätte auch Mercedes Jaguar oder ähnliches schreiben können, es ist nur typisch für unsere Gesellschaft! Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 War zu spät zum Editieren:Machen wir mal eine Bestandsaufnahme:Du hast ein Bild mit den Angaben Abstand zum Fahrbahnrand : 6,6 mAbstand (zum Fahrzeug) : 7 4 m (wobei aber zwischen der 7 und 4 genügend Platz ist, um ein Komma zu erwarten).Ich denke es ist als gesichert anzunehmen, dass das Gerät niemals 74 m gemessen haben kann und nehme 7.4 m an.Selbst wenn da ein Pixelfehler sein würde, ändert das nichts an der Messung, weil die Daten ja - m.W. - nicht nur auf dem Papier vorhanden sind,sondern paralell mitgespeichert werden, oder @Gast225 Es dürfte also in meinen Augen feststehen, dass Du im Moment des Bildes etwa 80 cm vom Fahrbahnrand entfernt warst. Wir haben also nur die Information, dass der Meßkopf 6,6 m von der Straße entfernt stand.Der Meßkopf kann also auch - wenn ich Dich richtig verstanden habe - jenseits eines Grabens oder unter der Hecke gestanden haben.Läßt sich anhand des Bildes irgendwas an der Umgebung zuordnen (Also bspw. Schilder, Einfahrten, Leitplanke, Straßenmarkierungen etc )? Jetzt sprichts Du von einem 'Meßprotokol'. Was steht da noch mehr, als dass die Straßenbreite 6,80 m war ? Für den Moment haben wir nicht ansatzweise eine Information, in welchem Abstand Fahrzeug, ESO, Blitz und Fotoeinheit zueinander gestanden haben.Zudem kann eine ESO ja in beide Richtungen arbeiten und dazu mit 2 Blitzgeräten ausgestattet sein (kann dann auch KRad's 'fangen') . Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
owicheck 2 Posted May 30, 2012 Author Report Share Posted May 30, 2012 So hier noch das Messprotokoll und der Datensatz vom Blitzer-Foto. http://justpic.info/images3/2c07/messprotokoll.jpg http://justpic.info/images3/5b06/fotomessdaten.jpg Die Fotolinie ist absolut richtig eingezeichnet da auf den Blitzer-Foto ein Laternenmast abgebildet ist der mit ein Aufkleber versehen ist und nur an dieser Position gibt es diese besagte Laterne.Die Hecke geht bis auf den Boden ohne Durchsicht, also ist es Technisch frühstens möglich die Messsonde in 44 m vor der Fotolinie zu platzieren. ( Die Messeinheit muss ja vor der Fotolinie stehen sonst ist ja die gesamte Messung falsch) Quote Link to post Share on other sites
DirtyOlli 21 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Örks... Ich glaube, du wirfst da etwas durcheinander.... Zum Aufbau (in Fahrtrichtung des Betroffenen gesehen):Messkopf - 3 Meter danach Fotolinie - in beliebigem Abstand die Kamera(s).Und das ist immer so. Die Fotolinie, also der Punkt, an dem das Foto geschossen wird, ist (systembedingt) IMMER 3 Meter hinter dem mittleren Sensor des Messkopfs.Die Kamera kann stehen, wo sie will. Aus dem Protokoll sind keine Auffälligkeiten zu entnehmen. Für die messungsrelevanten Daten (Abstand, Fotolinie etc.) reicht (laut Bedienungsanleitung) eine Auflösung, also Genauigkeit, von 0,1 Meter aus.Zudem sind als Fahrstreifen- / Fahrbahnbreite nur die Fahrbahnteile zu erfassen, auf denen Messungen entstehen können; "Rinnsteine", Gehwege etc. gehören nicht dazu. Und zur Messwertbildung, dem maximalen Abstand zur Straße usw. haben andere schon geantwortet, da würde ich mich wiederholen. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Die Messeinheit muss ja vor der Fotolinie stehen sonst ist ja die gesamte Messung falschFalsch ist die Messung sicher nicht. Aber man würde kein Kennzeichen/Fahrer erkennen können .. Ansonsten beträgt der Abstand genau 3 Meter lt. @Gast225. D.h. wenn der Meßtrupp - wie im Protokoll geschrieben - in einer Einfahrt stand, kann die ESO zurückgesetzt auf der rechten Seite in der Einfahrt stehen - nahe am Fahrzeug, die (virtuelle) Fotoline ist dann 3 m später und der Fotoapperat steht dann ein paar Meter weiter vor der Hecke. Sind auf dem Foto Fahrbahnmarkierungen zu sehen ?Stell doch mal das Foto anonymisiert ein ...Nochmal: Die Fotoline ist nicht durch die Position des Fotoapperates definiert, sondern liegt immer 3 Meter hinter der Messlinie.Beim Aufstellen des Equipments - also insbesondere bei der Aufstellung des Fotoapperates - ist darauf zu achten, dass diese (virtuelle) Line auf dem Bild ist (u.U. sieht man Markierungen auf der Straße).Wäre es anders, würde auf dem Großteil der Bilder wohl kein Fahrzeug abgebildet sein ... Die Fotolinie ist absolut richtig eingezeichnet da auf den Blitzer-Foto ein Laternenmast abgebildet ist der mit ein Aufkleber versehen ist und nur an dieser Position gibt es diese besagte LaterneWoraus schließt du, dass die Laterne gerade die Fotolinie darstellt ? P.S.: Ich denke es steht außerfrage, dass das Kommata der Überschwärzung bei Ausdruck zum Opfer gefallen ist. Quote Link to post Share on other sites
owicheck 2 Posted May 30, 2012 Author Report Share Posted May 30, 2012 Woraus schließt du, dass die Laterne gerade die Fotolinie darstellt ? Weil das Beweisfoto genau dort gemacht wurde mit der Fahrzeugfront kurz vor der Laterne. Man kann das Kennzeichen und evtl. auch den richtigen Fahrer erkennen (Bilder ist sehr schlecht und das Gesicht nur halb abgebildet ist ab der Sonnenbrille, Nase, Mund zu sehen) Die besagte Hecke fängt aber kurz nach der Fotolinie an (siehe Foto Hecke links) (nicht die Fotokamerapoition) http://justpic.info/images3/b2b2/bruchwegfotolinie.jpg http://justpic.info/images3/3b0b/bruchwegmessstrecke.jpg P.S.: Ich denke es steht außerfrage, dass das Kommata der Überschwärzung bei Ausdruck zum Opfer gefallen ist. Das ist sicherlich möglich aber das genau dort die Überschwärzung zu finden ist ist doch sehr merkwürdig da es ja in der Orginal Akte auch nicht zu erkennen ist. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 670 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Ich gehe davon aus, dass der Sensorkopf in dieser Einfahrt stand. Durch die perspektivische Darstellung/Verzerrung auf dem Foto kann man die drei Meter welches das Fahrzeug nach der Laterne zurückgelegt hat, nicht erkennen. Die Einfahrt ist eigentlich der ideale Platz, um die Vorteile des ES 3.0 auszunutzen. Sensorkopf und Kamera weit weg vom Fahrbahnrand.Dafür würde auch sprechen, dass der TE den Blitz nicht mitbekommen hat. Als weitere Möglichkeit würde eine Aufstellung auf der Gegenseite in Frage kommen. Allerdings passen dann nicht die Abstandswerte. Edit:Wie hoch ist denn die Hecke. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 OT, aber dieser Schwachsinn ärgert mich:hätte auch Mercedes Jaguar oder ähnliches schreiben können, es ist nur typisch für unsere Gesellschaft!Nein, das ist erfreulicherweise nicht typisch für unsere Gesellschaft. Nur für den Teil, der seine gern gepflegten Vorurteile nicht durch Tatsachen ruinieren lassen will. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted May 31, 2012 Report Share Posted May 31, 2012 Das ist sicherlich möglich aber das genau dort die Überschwärzung zu finden ist ist doch sehr merkwürdig da es ja in der Orginal Akte auch nicht zu erkennen ist.Ich kenne ja jetzt das Orginalbild nicht, aber in den Stückchen was Du da eingescannt hast, 'fehlen' überall ein paar Pixel.Diese Alias-Effekte treten immer dann auf, wenn man nicht mit einem vielfachen der nativen Auflösung scannt/ ausdruckt.Und das 'Orginalbild' hast du garantiert nicht gesehen, weil das nur als digitaler Datensatz vorliegt. Du hast einenAusdruck davon gesehen. Die Qualität des Ausdrucks ist aber nicht zuletzt vom Drucker abhängig ... Ich gehe davon aus, dass der Sensorkopf in dieser Einfahrt stand.Das sehe ich genau so. Und vor dem Hell/Dunkel-Kontrast sind die Gerätschaften - und selbst der Blitz - nur schwer wahrnehmbar. Wenn sich jetzt noch jemand finden, der an diesem Tag auch in Recklinghausen unterwegs war und den Blitzer von der anderen Seitegesehen hat ... Ansonsten eben auf den Gerichtstermin warten ... Vielleicht hilft Dir das ja um die Glaubwürdigkeit des Meßpersonals zu erschüttern Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
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