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51 Km/h Zu Schnell Auf Der A2 Dank Drängler


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Guten Tag an alle,

nachdem ich hier schon oftmals für Freunde und Bekannte interessante Postings durchgelesen habe, habe ich mich nun angemeldet, da es mich nun selber auf der A2 mit 51 km/h zu viel erwischt hat.

 

Die Situation:

 

Auf dem Teilstück der A2 zwischen Hannover und Bielefeld höhe Minden wurde ich in einer 120er Zone mit 51 km/h zu viel geblitzt.

 

 

Zum Tatvorwurf nahm ich wie folgt Stellung:

 

„Vorweg sollten Sie wissen, dass ich auf dem Streckenabschnitt der A2 zwischen Braunschweig-Bielefeld in den letzten 12 Jahren nachweislich über 100.000 km gefahren bin und ich mich, was die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf diesem Teilstück angeht, somit gut auskenne.

Dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h von mir überschritten wurde, möchte ich gar nicht in Frage stellen. Jedoch ist die doch deutliche Überschreitung nur teilweise mir zurechenbar.

Vielmehr sehe ich den Hauptgrund meiner fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung im Heranrasen des hinter mir fahrenden, schwarzen VW Multivans T6, welcher sich mir mit einem großen Geschwindigkeitsüberschuss rasant annäherte und bis auf wenige Meter auffuhr. Da es, auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens zudem nicht möglich war, sofort auf die mittlere Spur zu wechseln und ich große Angst vor einem Auffahrunfall hatte, geriet ich in Panik und musste meine eigene Geschwindigkeit erhöhen, um dieser von mir wahrgenommenen Gefahr zu entgehen.

Durch die starke Abschüssigkeit der Fahrbahn (5%) an diesem Teilstück, hat sich die von mir bis dato gefahrene Geschwindigkeit, innerhalb kürzester Zeit auch deshalb so deutlich erhöht.

Da der hinter mir fahrende schwarze Volkswagen T6 ja auch gemessen worden sein sollte und die genaue Uhrzeit meiner sowie seiner Geschwindigkeitsübertretung, ja auch protokolliert worden ist, sollte es ein leichtes für Sie sein, meine Argumentation nachzuvollziehen und die Höhe der Abstandsunterschreitung des hinter mir fahrenden Autos zu bestimmen.

Ich möchte meine Verkehrsordnungswidrigkeit nicht klein reden, jedoch gebe ich Ihnen zu bedenken, dass ich nur auf Grund des schnell auffahrenden Multivans mein Auto weiter beschleunigt habe, weil ich Angst um meine Gesundheit hatte.

Die mir vorgeworfene Geschwindigkeitsübertretung von 51 km/h wäre ohne die Nötigung des mir folgenden Fahrzeugs bedeutend niedriger ausgefallen und dementsprechend auch die Bußgeldforderung.

Da ich zudem mit 51 km/h Überschreitung auch noch knapp oberhalb der Grenze von bis 50 km/h liege, ich jedoch noch Student bin und dem entsprechend 240 Euro + Gebühren viel Geld für mich sind, bitte ich Sie inständig, den von mir geschilderten Ablauf zu überprüfen.

Desweiteren bitte ich um die Zusendung des kompletten Radarfotos, gerne auch per Email.“

 

Die Antwort der zuständigen Bußgeldstelle lautete wie folgt.

„Nach Prüfung der Sach- und Rechtsgrundlage muss ich Ihnen mitteilen, dass eine Änderung oder Einstellung des Verfahrens von hier nicht erfolgen kann. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist in jedem Falle einzuhalten.“

 

Zudem schickten Sie mir das angeforderte Gesamtbild, welches ich hier selber angehängt habe.

 

Auf dem Bild ist meine Argumentation bezüglich der Verkehrssituation eindeutig nachzuvollziehen.

Es ist klar zu erkennen, dass der besagte VW T6 sehr nah hinter mir fuhr mit einem Abstand der weniger als 1/10 der gefahrenen Geschwindigkeit betrug.

 

Auch das Auto auf der mittleren Spur ist eindeutig zu erkennen, was meine Argumentation weiter untermauert.

 

Da ich somit 1. Auf einem 5% abschüssigen Teilstück unterwegs war, und die Beschleunigung von 140 auf 180 km/h innerhalb weniger Sekunden passierte, 2. Es klar zu erkennen ist, dass der besagte VW direkt hinter mir fuhr und 3. Ich keine Möglichkeit hatte auf die mittlere Spur zu wechseln um den Drängler vorbei zulassen würde mich interessieren, ob jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Szenario hatte und falls ja, ob man vor Gericht Chancen auf eine Änderung/Einstellung des Verfahrens haben könnte.

 

Da die Gerichtskosten ja auch nicht gerade gering sind, würde mich interessieren für wie hoch ihr die Chancen einer Einstellung des Verfahrens seht.

 

Falls dieses nicht möglich ist, würde ich zudem gern wissen, inwiefern ich den Fahrer des schwarzen VW T6 auf Nötigung verklagen kann? Falls ja, müsste die Bußgeldstelle/Polizei mir die Daten des Halters beim Aufgeben einer zivilrechtlichen Klage wegen Nötigung herausgeben?

 

Ich bin kein Raser, habe in den 14 Jahren in denen ich einen Führerschein besitze nur 1x einen Punkt für 21 km/h drüber auf der Autobahn bekommen.

 

Schon einmal danke im Voraus, bei zusätzlichen Fragen bezüglich der Situation probiere ich diese hier noch genauer zu erörtern.

 

 

Greetz Stefan

post-34712-1336394684_thumb.jpg

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Mit Deiner Einlassung hast Du Dir alle Chancen versbaut da vielleicht ganz "raus" zu kommen.

 

Mit viel Pech, führt diese Einlassung zu einer Erhöhung des Bußgeldes wegen Vorsatz.

Mit viel Glück lässt sich ein Richter durch die Einlassung erweichen, das Fahrverbot zu verringern oder zu streichen.

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Was meinst du mit Einlassung?

Ich habe lediglich meine Sicht der Situation ehrlich nach bestem Wissen und Gewissen geschildert. Sollte ich dafür bestraft werden?

 

 

Also das Bußgeld wird nicht erhöht, da ich den Bußgeldbescheid über 263,50 € am Freitag erhalten habe.

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Was meinst du mit Einlassung?
Deine obige Stellungnahme.

 

Ich habe lediglich meine Sicht der Situation ehrlich nach bestem Wissen und Gewissen geschildert.
Du hast ihnen schriftlich gegeben, dass Du vorsätzlich die Geschwindigkeit übertreten hast. Und dass war äääähh :whistling: nicht besonders schlau.

Ist genauso wie bei Rotlichübertretungen, wenn Du schreibst, dass Du nicht mehr bremsen wolltest, weil Dein Hintermann zu eng drauf war und Du Angst vor einem Auffahrunfall hattest, kann auch da aufgrund der Einlassung auf Vorsatz erkannt haben.

 

Sollte ich dafür bestraft werden?
Wenn Du einen "höherwertigen" Verstoß freiwillig zugibst (hier: Vorsatz), kannst Du selbstverständlich auch dafür bestraft werden.

 

Bußgeldbescheid über 263,50 €
Plus 4 Punkte, plus 1 Monat Fahrverbot.

 

Hast Du schon gegen den BGB Einspruch eingelegt? Oder war Deine Einlassung aufgrund des Anhörbogens?

 

Wenn es gegen den BGB war, geht es jetzt vor Gericht, war es gegen den AHB, kannst Du Dir noch überlegen ob Du Einspruch einlegst. Deine Fahrereigenschaft hast Du ja brav mitgeteilt.... :whistle:

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Ok, der Einspruch war als Antwort auf den Anhörungsbogen.

 

Deine Argumentation kann ich durchaus nachvollziehen, jedoch bin ich mit ca 140 km/h laut Tacho, also tatsächlich eher 130 km/h sozusagen im Verkehr mitgeschwommen.

 

Hätte ich also schreiben sollen das ich Strich 120 gefahren bin?

 

Wie ich das hasse, dass man in unserem System lügen muss, bzw. nicht die Wahrheit schreiben darf um die Chance zu erhöhen glimpflich aus der Situation herauszukommen...

 

Wie gesagt, überlege imho ob ein Einspruch gegen den BGB Sinn macht, da dieses ja auch wieder mit Gerichtskosten verbunden ist.

 

Ich habe ja in meiner Begründung geschrieben, dass ich fahrlässig gehandelt habe, dass dieses mir dann als vorsätzlich ausgelegt werden könnte ist die reinste Verarsche...

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Vielmehr sehe ich den Hauptgrund meiner fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung im Heranrasen des hinter mir fahrenden, schwarzen VW Multivans T6, welcher sich mir mit einem großen Geschwindigkeitsüberschuss rasant annäherte und bis auf wenige Meter auffuhr. Da es, auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens zudem nicht möglich war, sofort auf die mittlere Spur zu wechseln und ich große Angst vor einem Auffahrunfall hatte, geriet ich in Panik und musste meine eigene Geschwindigkeit erhöhen, um dieser von mir wahrgenommenen Gefahr zu entgehen.

 

Wow, was fährst Du denn für eine Höllenkarre, dessen Beschleunigung besser ist als die Bremsen des Fahrzeuges hinter Dir? Also, der VW Bus nähert sich rasant mit großem Geschwindigkeitsüberschuß, ist nur noch wenige Meter hinter Dir, und da gibst Du Gas und schießt quasi wie eine Kanonenkugel aus dem Gefahrenbereich?

 

Sorry, vielleicht hättest Du dir den Text vor dem Wegschicken nochmal durchlesen soll, denn er ist - glinde gesagt - Blödsinn.

 

Alles andere wurde schon gesagt, Du kannst nur hoffen, daß Du jetzt nicht noch zusätzlich eins auf den Deckel bekommst. Gelernt hast Du aber sicher daraus, das nächste Mal zuerst hier nachfragen :whistle: Ansonsten, sieh es sportlich, Du hattest Angst um Leib und Leben, Du bis ohne Verletzungen aus dieser "Höllensituation" herausgekommen, da pfeife ich doch auf die Strafe und feiere mein zweites Leben :whistling::unsure:

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Ok, ich habs kapiert, man sollte so etwas ohne Erfahrung und als Nicht-Jurist nicht einfach niederschreiben.

 

Ich weiss die Beschreibung des Vorfalls klingt ein wenig übertrieben.

 

Hab halt nicht in den Rückspiegel geschaut, als ich geschaut habe, rollte der VW ran weshalb ich dann Gas gegeben habe. Mein Auto ist nen 1.9 tdi mit 180 PS dank Chiptuning, desweiteren hat der VW-Fahrer wohl auch abgebremst um mir dann weiter auf der Stoßstange zu sitzen.

 

Dann noch zwei Fragen.

 

Meint ihr der Richter könnte bei sowas gnädig sein?

 

Kann ich den Bulli Fahrer zivilrechtlich auf Nötigung verklagen?

 

Seine 1/10 Unterschreitung des Abstands wären 400 Euronen + 3 Monate Fahrverbot wenn ich mich nicht irre.

 

 

Naja nachher ist man immer schlauer, beim nächsten Mal werde ichs gleich brav hier posten.

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Naja nachher ist man immer schlauer, beim nächsten Mal werde ichs gleich brav hier posten.

Das auf jeden Fall.

 

Den Hinterman kannst Du wegen einer Abstandsunterschreitung, gerne auch wegen Nötigung anzeigen. Aber zivilrechtlich geht da gar nichts, da Dir ja kein Schaden entstanden ist.

 

Eigentlich könnte ich mich den Vorrednern anschließen. Du gibst zu, wegen des Hintermannes schneller gefahren zu sein, Dich mit ihm duelliert zu haben, Deinen Chip hast raushängen lassen. Allerdings kann ich auch in Anbetracht des wirklich geringen Abstandes auch Deiner Argumentation folgen.

 

Dein Statement ist bei unwiderriflich bei der Bußgeldstelle gelandet. Deine einzige Chance sehe ich darin Deine Argumentation aufrecht zu erhalten. Vielleicht gibt es tatsächlich einen Richter der ein Einsehen mit Dir hat und den Bußgeldbescheid nach unten korrigiert bzw. ihn einstellt. Ich sehe das zwar nicht als wahrscheinlich an, aber es dürfte möglich sein.

 

Du solltest noch darauf hinweisen, dass Dir bei der Geschwindigkeit ein Tippfehler unterlaufen ist, der von Dir unentdeckt geblieben ist. Du bist natürlich 120 gefahren. Und einen Chip hast Du natürlich auch nicht.

 

Du brauchst aber vor Gericht einen Anwalt. Ohne ist es zwar machbar, aber blöd. Das mögen die Richter nicht. Es kann nämlich sein dass der Richter da noch was draufpackt wie illegales Rennen oder Vorsatz. Das gibt er dem Anwalt in der Regel auch zu verstehen, eventuell auch Dir. Dann kannst Du noch in der Verhandlung Deinen Einspruch zurück ziehen. Dagegen kann sich dann noch nicht einmal der Richter wehren.

 

Damit wäre dann der Bußgeldbescheid rechtskräftig

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Wie gesagt, überlege imho ob ein Einspruch gegen den BGB Sinn macht, da dieses ja auch wieder mit Gerichtskosten verbunden ist.
Gerichtskosten wären 47,- Euro plus Zeugenauslagen.

 

Wie ich das hasse, dass man in unserem System lügen muss, bzw. nicht die Wahrheit schreiben darf um die Chance zu erhöhen glimpflich aus der Situation herauszukommen...
Natürlich kannst Du die Wahrheit sagen (hast Du ja auch getan).

Nur ist die Wahrheit, dass Du vorsätzlich zu schnell gefahren bist.

 

Ich habe ja in meiner Begründung geschrieben, dass ich fahrlässig gehandelt habe, dass dieses mir dann als vorsätzlich ausgelegt werden könnte ist die reinste Verarsche...
Fahrlässig wäre eine "normale" Überschreitung, Du hast aber explizit geschrieben, dass Du aufgrund des anderen vorsätzlich Gas gegeben hast.

 

Ist also keine "Auslegung", sondern von Dir so beschrieben.

 

Meint ihr der Richter könnte bei sowas gnädig sein?
Hab ich oben doch schon geschrieben... :whistle:

 

Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand. Heißt für Dich, je nach Richter fällt folgendes Urteil:

- Dein Einspruch wird abgeschmettert (= "normaler" Richter)

- Das Bußgeld wird verdoppelt wegen Vorsatz (= "harter Hund")

- Das Fahrverbot wird gegen Erhöhung des Bußgeldes fallengelassen (= netter Richter, falls Du die FE berflich brauchst)

 

Kann ich den Bulli Fahrer zivilrechtlich auf Nötigung verklagen?
Nein.

 

Seine 1/10 Unterschreitung des Abstands wären 400 Euronen + 3 Monate Fahrverbot wenn ich mich nicht irre.
Das ist aber mit dem einen Foto nicht zu beweisen.

 

 

wie illegales Rennen
Was hat Deine Glaskugel denn geraucht....?? :whistling:
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jedoch bin ich mit ca 140 km/h laut Tacho, also tatsächlich eher 130 km/h sozusagen im Verkehr mitgeschwommen.

Wenn du "mitgeschwommen" wärst, dann wärst nicht auf der linken Spur mit 170 km/h, sondern in der Mitte oder rechts.

 

Hätte ich also schreiben sollen das ich Strich 120 gefahren bin?

 

Wie ich das hasse, dass man in unserem System lügen muss, bzw. nicht die Wahrheit schreiben darf um die Chance zu erhöhen glimpflich aus der Situation herauszukommen...

Stimmt doch gar nicht. Nur deine Begründung zieht einfach nicht, weil sie in keiner Weise deine Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigt oder entschuldigt. Es hätte keinen Unterschied gemacht, wenn du 120 geschrieben hättest.

 

Wie gesagt, überlege imho ob ein Einspruch gegen den BGB Sinn macht, da dieses ja auch wieder mit Gerichtskosten verbunden ist.

 

Ich habe ja in meiner Begründung geschrieben, dass ich fahrlässig gehandelt habe, dass dieses mir dann als vorsätzlich ausgelegt werden könnte ist die reinste Verarsche...

Meiner Meinung nach macht ein Einspruch keinen Sinn. Du kannst damit nur die Bestandskraft des BGB hinauszögern, damit du das Fahrverbot später antreten kannst.

 

Das du geschrieben hast, es wäre fahrlässiges Handeln, führt nicht dazu, dass dir die Situation als Vorsatz ausgelegt werden kann. Gerade weil du sagst, dass du extra Gas gegeben hast, um durch beschleunigen der angeblichen Gefahr zu entkommen, bestätigst du vorsätzliches Handeln. Das ist dir nicht ausversehen bzw. aus Unachtsamkeit passiert, sondern weil du es wolltest. Außerdem schreibst du, dass sonst der Verstoß geringer ausgefallen wäre. Das kannst du ja nur sagen, weil du wusstest, dass du bereits 20 km/h zu schnell warst, bevor du beschleunigt hast. Ebenfalls Vorsatz.

 

Diese "Gefahrensituation" wird dir auch sicherlich niemand abkaufen. Wieso beschleunigst du, wenn so ein ganz Eiliger von hinten ankommt? Einfach geschmeidig weiterfahren und bei der nächsten Gelegenheit das überholen ermöglichen. Mehr wäre nicht nötig gewesen.

 

Meint ihr der Richter könnte bei sowas gnädig sein?

Sehr unwahrscheinlich.

 

Kann ich den Bulli Fahrer zivilrechtlich auf Nötigung verklagen?

Nötigung ist eine Straftat. Das Zivilrecht hat damit nichts zu tun. Zivilrechtlich ist da nichts zu holen.

 

Du kannst aber seinen Abstandsverstoß bei der Bußgeldstelle anzeigen. Dort wird dann geprüft, in wie weit dieser verfolgt werden kann.

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Ich habe lediglich meine Sicht der Situation ehrlich nach bestem Wissen und Gewissen geschildert.
Du hast ihnen schriftlich gegeben, dass Du vorsätzlich die Geschwindigkeit übertreten hast. Und dass war äääähh :whistling: nicht besonders schlau.

Ist genauso wie bei Rotlichübertretungen, wenn Du schreibst, dass Du nicht mehr bremsen wolltest, weil Dein Hintermann zu eng drauf war und Du Angst vor einem Auffahrunfall hattest, kann auch da aufgrund der Einlassung auf Vorsatz erkannt haben.

Naja noch kann man sich auf die Fahrlässigkeit zurückziehen, denn in der Annahme die Geschwindigkeit wegen des Auffahrers erhöhen zu kann man schon eine fahrlssige Tat konstruieren.

 

Die 140 laut Tacho sind auch nicht das Problem 140 lau Tacho sind abzüglich 20 Prozent bei unjustierten tachometer "reale" 112 km/h. Also auch im Ergebnis unkritisch

 

Meint ihr der Richter könnte bei sowas gnädig sein?

Glaub ich eher nicht.

 

Kann ich den Bulli Fahrer zivilrechtlich auf Nötigung verklagen?

Dies ist eine Straftat die grundsätzlich keinen Schadenersatzanspruch auslöst. Im übrigen müsste auch eine Drohung mit einem empfindlichen Übel vorliegen. Das sehe ich hier eher nicht.

 

Seine 1/10 Unterschreitung des Abstands wären 400 Euronen + 3 Monate Fahrverbot wenn ich mich nicht irre.

Da die Unterschreitung über eine gewisse Distanz vorliegen muss und nach deinen Aussagen du schnell beschleunigt hast, dürfte schon der "Tatverdacht" schwierig werden. auch erscheinen 1/10 Unterschreitung eher fraglich.

Der weiße Strich ist 6 Meter lang, der Abstand dazwischen 12 Meter. Bei 171 Meter beträgt der halbe Halbstand somit 85,5 Meter. Ein Zentel also rund 9 Meter. Das sollte hier noch vorliegen.

 

Naja nachher ist man immer schlauer, beim nächsten Mal werde ichs gleich brav hier posten.

Besser ist einfach normal weiterfahren. Der Hintermann wird in 99,9999 Prozent der Fälle schon rechtszeitig bremsen.

 

Gerichtskosten

10 Prozent der Bußgeldsumme mindestens 40,00 Euro plus 7,00 Euro für Porto. Dazu kommen eventuell anfallende Auslagen für Zeugen (Polizei) oder Sachverständige.

Im Gegenzug fallen die 20,00 Euro Verwaltungskosten für den BGB weg.

 

Wenn du bis zum Urteil den Einspruch zurückziehst, fallen nur die Hälfte der Gebühren an. Die Auslagen und Porto bleiben gleich.

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Wow, das nenne ich mal viele fundierte Antworten, danke dafür.

 

Habe also mehr oder weniger alles falsch gemacht, was man hier falsch machen kann. :whistling:

 

Naja jetzt weiss ich wenigstens bescheid.

 

Werde mir dann nochmal überlegen ob ich jetzt noch gegen den BGB Einspruch einlege.

 

Ich habe halt nur an die Situation mit dem Mercedes Test-Fahrer gedacht, weshalb eine junge Frau und ihr Kind ihr Leben lassen mussten.

Ich dachte seitdem sind die Richter besonders auf Raser/ Abstandsverletzter schlecht zu sprechen.

 

Habe eben nochmal mit nem Kumpel der Jurist ist gequatscht, (hätte ich das blos mal gleich gemacht und meine Stellungnahme mit ihm zusammen formuliert) der meinte ich kann ohne Mehrkosten für mich ab zu unseren Freunden in Grün/Weiss fahren und den Typen wegen Nötigung anzeigen.

Falls dieses strafrechtliche Verfahren tatsächlich verfolgt wird, wäre dieses auch eine Grundlage für eine darauf folgende zivilrechtliche Klage.

 

 

Noch eine Frage zuletzt, wie hätte eine "gute" Schilderung meinerseits denn aussehen müssen? Gerne auch in Stichworten.

 

Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

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Habe also mehr oder weniger alles falsch gemacht, was man hier falsch machen kann. :whistling:
Leider ja...

 

der meinte ich kann ohne Mehrkosten für mich ab zu unseren Freunden in Grün/Weiss fahren und den Typen wegen Nötigung anzeigen.
Da hat er recht...

 

Grundlage für eine darauf folgende zivilrechtliche Klage.
Was für ein zivilrechtlicher Schaden ist Dir denn entstanden?

Für Deine Überschreitung und somit Dein Bußgeld kann der andere nichts.

 

Noch eine Frage zuletzt, wie hätte eine "gute" Schilderung meinerseits denn aussehen müssen? Gerne auch in Stichworten.
Suche hier mal nach Ersatz_fahrer (ohne den Unterstrich).

 

Zur Sache selber hätte es keine "gute" Stellungnahme gegeben.

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Das Ersatzfahrer ding ist so ne Sache, da man mich mal sowas von gut erkennt und meine Nachbarn mich definitiv erkannt hätten, weshalb ich dieses aus geschlossen habe. Ich schau mir trotzdem mal an was sich unter diesem Stichwort finden lässt.

 

Naja, in Zukunft fahre ich dann nur noch mit Skimaske auf der Autobahn, oder halte mir permanent eine Hand vor das Gesicht. :whistling:

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..nachdem ich hier schon oftmals für Freunde und Bekannte interessante Postings durchgelesen habe, habe ich mich nun angemeldet, da es mich nun selber auf der A2 mit 51 km/h zu viel erwischt hat....

 

Was macht ein Student: erst lesen, dann schreiben...Du hättest vor dem Schreiben mehr Postings lesen müssen.

 

Und auf "armer Student" machen und dann mit ner 180 PS Karre mit Chiptuning rumzukurven, kommt auch nicht

glaubwürdig.

 

Nunja, der Rest ist ja alles gesagt.

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Noch eine Frage zuletzt, wie hätte eine "gute" Schilderung meinerseits denn aussehen müssen? Gerne auch in Stichworten.

 

Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

Ok, in Stichworten:

 

- mein spanischer 1.9 tdi Stier hat 180 ps, dank Funny Frisch Tuning

- mit eingebautem Hinterabstandsradar

- Hinterabstandsradar beschleunigt meinen Stier automatisch, falls jemand zu dicht auffährt

- weil, meine Gesundheit geht vor

 

Mehr sollte man nicht schreiben. <_<

Gruss

snb

der einen schei.. Tag schmunzelnd beendet

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Ok ok, also nu erstmal bei der Polizei vorbei und den Bulli-Fahrer wegen Abstandsunterschreitung anzeigen. Und dann nochmal in mich gehen und überlegen ob mir der Stress mitm Gericht das wert ist. Muss es zwingend ein Anwalt sein? Jemand aus meiner Familien ist Familien Richter der seit nem Jahr in Rente ist. Sich mit dem juristischen Vokabular somit gut auskennt.

 

@Gast2225: Ich bezog mich mit zivilrechtlich auch auf eine Schadensersatzforderung. (hab mich falsch ausgedrückt). Da ich ja nu 263,50 löhnen muss und auch extra Kosten habe, wenn mein Auto für einen Monat still steht, hoffte ich auf eine Kompensation. (Wunschdenken)

Aber aus deiner Aussage lese ich das man diese Kosten nicht einklagen kann.

Die 140 km/h habe ich übrigens nirgends auf dem Anhörungsbogen erwähnt. Es können somit auch nur 130 km/h gewesen sein. Ich schau ja nicht alle 5sec auf den Tacho. War als Beispiel gemeint.

 

@zorro69: Ich habe geschrieben das ich bereits 14 Jahre einen Führerschein besitze, aber studiere, da wäre es doch möglich das ich vorher schon gearbeitet habe und der Wagen aus dieser Zeit stammt. Er hat auch schon 271000km aufm Buckel <_<

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Ok ok, also nu erstmal bei der Polizei vorbei und den Bulli-Fahrer wegen Abstandsunterschreitung anzeigen.

Genau.

Gruss

snb

P.S. Aber ohne Skimaske, ja.

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Das einzige Argument was ich im Moment sehe ist das bei Deiner Schilderung zu bleiben und Du allein deshalb beschleunigt hast um einen Unfall mit dem herannahenden Bus zu vermeiden. Allein wegen eines Abstandsverstoßes Deines Hintermanns darfst Du nicht schneller fahren als erlaubt. Zur Vermeidung von einem Unfall dagegen schon. Das musst Du aber plausbel darlegen.

 

Es geht auch ohne Anwalt. Gut wäre es wenn Dein Richterkumpel dennoch mitkommt. Er kann Dir sehr wohl stecken dass Du besser den Einspruch zurück ziehst wenn Deine Einlassung dem Richter nicht gefällt.

 

Eine Anzeige gegen Deinen Hintermann macht aus Deiner Sicht keinen Sinn. Du hast keinen Nutzen davon.

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Warum willst du denn unbedingt dem ach so bösen Hintermann eins reinwürgen?

 

a: wird es dir definitiv nichts nichts bringen.

 

b: fährst du nicht auch manchmal, auch wenns nur aus Unachtsamkeit <_< ist, zu dicht auf?

 

Würdest DU dich dann auch freuen, wenn dich jeder Hansel anzeigt?

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Meine Aussage dazu, lass es alles sein und ruhen. Es wird nichts bringen.

 

Zahl das Bußgeld und ärgere dich eine Nacht und gut ist.

Gegebenenfalls einfach um Ratenzahlung bitten.

 

Beim nächsten Mal machst du es halt anders.

 

Und der Jurist sollte noch mal auf die Schulbank.

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Es wird nichts bringen.

Ich sehe die Chancen zwar auch als gering an. Aber es ist eine Möglichkeit, die in Anbetracht der doch recht massiven Folgen auszuloten wäre. Der TE darf es nur nicht verpennen den Einspruch zurückzuziehen wenn der Richter signalisiert dass er noch eine Schippe drauf legt.

 

Wenn da ein Strohhalm rumsteht, warum sollte man nicht danach greifen?

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Das sollte man halt abwägen.

 

Neben den Kosten des Gerichts und des Bußgeldes kommen ja noch die eigenen Reisekosten zu Gericht dazu.

 

Wenn dies mehrere hundert Kilometer sind, rechnet sich dies einfach nicht mehr.

 

Eventuell sollte man die Sache dann maximal bis zur Bestimmung der Hauptverhandlung ziehen. In dieser Zeit kann man auch bereits den Betrag ansparen.

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Das ist eine Sache des Fragestellers.

 

Ich glaube nicht dass man mit der Begründung das Verfahren im Vorfeld bereits einstellt. Wie gesagt sehe ich das als Strohhalm. Allerdings kann der TE in der Hauptverhandlung durch sein Auftreten sicherlich auch punkten, sofern er es schafft seinen Chip zu verschweigen.

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Moin Moin

 

... Gerade weil du sagst, dass du extra Gas gegeben hast, um durch beschleunigen der angeblichen Gefahr zu entkommen, bestätigst du vorsätzliches Handeln.

Das allein macht aber den Vorsatz nicht aus.

Auf einem streckenverbotsfreien Teilstück der BAB wäre das Gasgeben nämlich völlig unproblematisch.

Wenn man aus Unachtsamkeit ein VZ 274 übersieht spricht man von Augenblicksversagen. Wer dann zu schnell ist, "weiß ja nichts" vom Streckenverbot und handelt fahrlässig.

 

 

... und ich mich, was die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf diesem Teilstück angeht, somit gut auskenne...

Hier steckt doch der Vorsatz.

Er weiß von den erlaubten 120 und setzt sich willentlich und mit Absicht darüber hinweg.

 

Wenn der TE in die Verhandlung will, sollte er m.M.n. bei der Unfallangst Version bleiben.

Die Angst vor dem, seiner Meinung nach, unausweichlichen Unfall, sollte er nicht handeln (hier Gasgeben) muß er aber glaubwürdig vortragen, oder vom RA vortragen lassen).

Er macht ja quasi einen Notstand für sich geltend ( § 16 Owig ).

 

Gruß

Sobbel

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Die Angst vor dem, seiner Meinung nach, unausweichlichen Unfall, sollte er nicht handeln (hier Gasgeben) muß er aber glaubwürdig vortragen, oder vom RA vortragen lassen).

Er macht ja quasi einen Notstand für sich geltend ( § 16 Owig ).

Das mit dem RA wird schwierig, da sich kein RA vor Gericht zum Idioten macht (ausser, das Honorar ist

so grosszügig, dass der RA in den vorzeitigen Ruhestand auf den Bahamas einsteigt).

Gruss

snb

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Moin Moin

 

... Gerade weil du sagst, dass du extra Gas gegeben hast, um durch beschleunigen der angeblichen Gefahr zu entkommen, bestätigst du vorsätzliches Handeln.

Das allein macht aber den Vorsatz nicht aus.

Auf einem streckenverbotsfreien Teilstück der BAB wäre das Gasgeben nämlich völlig unproblematisch.

Wenn man aus Unachtsamkeit ein VZ 274 übersieht spricht man von Augenblicksversagen. Wer dann zu schnell ist, "weiß ja nichts" vom Streckenverbot und handelt fahrlässig.

Nur ist das im geschilderten Sachverhalt nicht der Fall. Ich wollte hier kein Gutachten erstellen. Ansonsten stimme ich Dir zu.

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