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Lkw Von Hinten Geblitzt, Alberto?


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Hallo!

Unser Firmen-LKW (mit Tachoscheibe) wurde von hinten geblitzt. Besteht Gefahr, Fahrtenbuch zu führen oder Fahrtenschreiberkarten "herausrücken" zu müssen wenn ALBERTO-Methode angewendet wird? (Firma benennt den einzig möglichen Fahrer, dieser gibt dann auf seinem Anhörungsbogen den Tatvorwurf nicht zu)

 

Danke für eure Hilfe, Strafe und Fahrtenbuch zu vermeiden.

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Herzlich willkommen im Forum.

 

Die von dir beschriebene Vorgehensweise hat nichts mit Alberto zu tun. Dabei wird ein sog. Ersatzfahrer angegeben (bzw. er trägt sich selbst ein, sonst kann ein Strafverfahren drohen!), gegen den die Ermittlungen gerichtet sind und solange laufen bis der Sachverhalt für den richtigen Fahrer verjährt ist. Für gewöhnlich 3 Monate lang.

 

In deinem Fall wurde von hinten geblitzt, so dass eine Identifikation des Fahrers nicht ohne Weiteres gerichtsfest beweisbar ist. Ich gehe davon aus, dass in D auch bei LKWs keine Halterhaftung vorliegt, der Fahrer also ermittelt werden muss. Bin mir da aber nicht ganz sicher. Wenn dein Vorgesetzer dich nun als "einzig möglichen Fahrer" benennt und das auch beweisen können wird, befürchte ich, dass du auch ohne Fahrerfoto verurteilt wirst.

 

Besser ist es imho, einen möglichen Fahrerkreis zu benennen. Dann steht nicht fest, wer tatsächlich gefahren ist. Und kann auf Grundlage des Heckfotos auch nicht geklärt werden. Das Verfahren sollte dann eingestellt werden.

 

Die Gefahr eines Fahrtenbuchs besteht grundsätzlich immer dann, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Also dann wenn irgendeine "Methode" auch funktioniert hat. Sonst nicht.

 

Wie hoch war denn der Verstoß?

Ich persönlich würde das geringe Risiko einer Fahrtenbuchauflage auf Zeit (bei PKWs ungefähr 12 Monate lang, u.a. vom Bundesland abhängig) immer eingehen, anstatt Bußgeld, Punkte und mehrmonatiges Fahrverbot mit 100% Sicherheit hinzunehmen.

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wenn die Firma mich aber als einzig möglichen Fahrer benennt (ich bin der einzige, der den LKW hier fährt) und ich auf meinem Anhörungsbogen aber das Vergehen (+21 in 50) nicht zugebe und von meinem weiteren Aussageverbot gebrauch mache....dann ist die Firma doch eigentlich aus dem Schneider und mir kann der Verstoß mangels Bild mit Kopf nicht nachgewiesen werden. Ich hätte ja z.B. unterwegs einen Beifahrer ans Steuer lassen können. Gäbe es für diesen Fall für mich weitere Notwendigkeit, bei der Ermittlung behilflich zu sein??

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Ich hätte ja z.B. unterwegs einen Beifahrer ans Steuer lassen können.

 

Das glaubt dir doch kein Staatsanwalt!

 

Gäbe es für diesen Fall für mich weitere Notwendigkeit, bei der Ermittlung behilflich zu sein??

 

Nein. Als Beschuldigter bzw. Betroffener ist man nicht verpflichtet bei den Ermittlungen aktiv mitzuwirken. Das ist Sache der Ermittlungsbehörden.

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so dass eine Identifikation des Fahrers nicht ohne Weiteres gerichtsfest beweisbar ist.
Doch: Tachoscheibe. Deshalb gibt es den
möglichen Fahrerkreis
auch nicht. Die Fahrereigenschaft wird auch nicht
auf Grundlage des Heckfotos (...) geklärt werden
sondern durch die Tachoscheibe, daß Verfahren sicher nicht eingestellt.

 

Die Gefahr eines Fahrtenbuchs besteht grundsätzlich immer dann, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.
Richtig. Aber nicht bei LKW mit Scheibe / Karte. Das ist nämlich das Fahrtenbuch.

 

wenn die Firma mich aber als einzig möglichen Fahrer benennt (...) und ich auf meinem Anhörungsbogen aber das Vergehen (+21 in 50) nicht zugebe und von meinem weiteren Aussageverbot gebrauch mache....dann ist die Firma doch eigentlich aus dem Schneider und mir kann der Verstoß mangels Bild mit Kopf nicht nachgewiesen werden.
Die Firma (der Verantwortliche) wird schriftlich als Zeuge befragt, sucht die Tachoscheibe raus (wenn überhaupt), gibt Deinen Namen an und hat mit der ganzen Geschichte nichts mehr zu tun. Du bekommst einen Anhörungsbogen und kannst Dich äußern, allerdings dürfte es kaum eine Rolle geben, ob Du was sagst oder nicht. In erster Linie sind sie an Deinen Daten interessiert, um zu überprüfen, wie oft Du schon aufgefallen bist.

 

Ich hätte ja z.B. unterwegs einen Beifahrer ans Steuer lassen können.
Den hättest Du dann eine neue Tachoscheibe ausfüllen lassen müssen. Das könntet ihr beide natürlich vergessen haben können, kommt ja schon mal vor. An den Namen des Beifahrers könntest Du Dich dann aber auch nicht mehr erinnern, richtig? Aus der Firma ist er jedenfalls nicht, oder? Und gesehen hast Du ihn vorher und nachher auch nicht mehr, stimmt?

Alles kein Problem. Jetzt mußt Du nur noch hoffen, daß sich der Richter, bei dem Dein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid landet, seine Robe mit 'ner Kneifzange zumacht.

 

Zusammenfassung: wenn Dein Chef nicht Deine Tachoscheibe vernichten und sich auf durchaus spannende Kontrollen des Ordnungsamtes einstellen und zudem vor Gericht noch lügen möchte, gibt es nur eins: zahlen und strahlen.

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Also wenn meine Firma Tachoscheibe vorlegt, müsste sie aus der Nummer "Fahrtenbuch" raus sein, oder?

 

Und Kneifzange beim Robeanziehen hin oder her. Noch gilt ja erstmal die Unschuldsvermutung in Deutschland. Mangels Bild ist aber doch eine zweifelsfreie Personenzuordnung nicht ohne meine Hilfe möglich. Habe da ich das Problem oder die Bußgeldstelle/Polizei die es nicht geschafft haben, Personalien vom Fahrer direkt aufzunehmen? Gilt der Fahrtenschreiber als eindeutig sichere Identitätsfeststellung?

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@biber: Gut, wenn eine Tachoscheibe personenbezogen ist und nicht nur wie von mir angenommen lediglich Daten des LKWs protokolliert, dann sollte sie natürlich verschwiegen werden. :whistle:

 

Aber vielleicht hat der TE "seinen" LKW am besagten Tag privat und nicht gewerblich genutzt. Bei einem Umzug eines Kumpels kann so ein LKW z.B. ganz praktisch sein.... :whistling:

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Noch gilt ja erstmal die Unschuldsvermutung in Deutschland.

 

Leider nur auf dem Papier.

 

Gilt der Fahrtenschreiber als eindeutig sichere Identitätsfeststellung?

 

Dazu wird sich @biber bestimmt noch äußern.

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was mir noch einfällt: es handelt sich um einen Familienbetrieb bei dem nur Familienmitglieder beschäftigt sind und zudem alle Gesellschafter sind. Damit stellt sich die Frage, wer auf das Anschreiben an die Firma antwortet und ob derjenige nicht direkt von seiner Aussageverweigerungsmöglichkeit Gebrauch macht. Wie sieht es dann mit der Herausgabepflicht des Fahrtenschreibers als quasi-Fahrtenbuch aus?

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Es soll schon mal vorgekommen sein, das sich ausgerechnet über die Tachoscheiben einer kompletten Woche, der Inhalt eines Kaffeepottes ergossen hat, und alles verklebt und unleserlich war :whistling: .

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Was haben die genau auf dem Photo? Wurde Solo gefahren oder haben die evtl. nur das Kennzeichen eines Trailers/Anhängers? <augenzwinker>

 

Ich frage, weil bei uns z.B. die Kennzeichen der SZM immer schön auf der linken Fahrzeugseite sind und dadurch - bei einem Sattelzug oder auch bei den kurzgekuppelten Zügen - katastrophal bis gar nicht einsehbar sind. Und Trailerkennzeichen sind eigentlich uninteressant, die werden in manchen Firmen fast stündlich bis täglich durchgetauscht ohne, dass jemand Buch führt... :whistle:

 

Bzgl. Tachoscheibe, hab einmal gehört ein "vergessener" Eintrag z.B. der des Namens soll nur 10,- EUR kosten... :whistling: (bei uns ist leider schon komplett Karte angesagt, deshalb interessiert mich das nicht, aber vielleicht ists ein Ansatz und ein Fahrtenbuch sollte doch eigentlich auch kein Problem sein ... das schreibste doch sowieso schon z.B. für die Spesenabrechnung ... gut vielleicht mußte ein paar Daten zusätzlich erfassen um der Anordnung genüge zu tun)

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...es handelt sich um ein Solofahrzeug. Die Frage ist, ob ich zur Identitätsfeststellung mit Herausgabe der Tachoscheibe dienen MUSS auch wenn dadurch ein Familienmitglied belastet wird oder ob ich die Aussage zum Fahrer UND Herausgabe der SCheibe ablehnen kann.

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...es handelt sich um ein Solofahrzeug. Die Frage ist, ob ich zur Identitätsfeststellung mit Herausgabe der Tachoscheibe dienen MUSS auch wenn dadurch ein Familienmitglied belastet wird oder ob ich die Aussage zum Fahrer UND Herausgabe der SCheibe ablehnen kann.

Du mußt die Tachoscheibe rausrücken.

 

Ich frage, weil bei uns z.B. die Kennzeichen der SZM immer schön auf der linken Fahrzeugseite sind und dadurch - bei einem Sattelzug oder auch bei den kurzgekuppelten Zügen - katastrophal bis gar nicht einsehbar sind.

Ich habe kürzlich abfließend einen Sattelzug gemessen. Allerdings von der gegenüberliegenden Straßenseite. Also, das linksseitig angebrachte Kennzeichen der Sattelzugmaschine war DERMAßEN gut zu erkennen.... :whistling::whistle:

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So ein Aufwand wegen +21 km/h? Wäre das der 18. Punkt?

 

...jeder Punkt zählt irgendwann, vorbeugen und sparen hilft da

Da hast Du natürlich Recht. Jedoch würde ich wegen dieser "Lappalie" kein Fahrtenbuch riskieren und Alb ert o für gravierendere Fälle anwenden.

Vor dem Hintergrund Ramsi's Reform allerdings...

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Ich bin auch dafür, Tachoscheibe wegwerfen und keiner hats gesehen!

 

Guter Tipp: Die vorhergehenden 5 auch noch, dann sind die Behörden völlig durcheinander!!

 

Nun flugs die 2 000 Euro bezahlen und du hast keinen Pukt!

 

Den Chef musst du mal zeigen! :whistling:

 

 

dete

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Mangels Bild ist aber doch eine zweifelsfreie Personenzuordnung nicht ohne meine Hilfe möglich.
Willst oder kannst Du nicht verstehen, daß der Zeugenfragebogen an den Halter geht und nach dessen Aussage Deine Hilfe überhaupt nicht mehr benötigt wird?

 

Gilt der Fahrtenschreiber als eindeutig sichere Identitätsfeststellung?
Die Tachoscheibe gilt m.W. als Urkunde, falsche Eintragungen wären dementsprechend Urkundenfälschung. Davon unabhängig: wo und wie willst Du denn eine Tachoscheibe mit passender Zeit und Geschwindigkeit, aber anderem Namen herzaubern? Und wie schon früher erwähnt: was würde es Dir nützen?

 

Aber vielleicht hat der TE "seinen" LKW am besagten Tag privat und nicht gewerblich genutzt.
Das würde ich als ganz dünnes Eis bezeichnen, wobei ich nicht mal weiß, ob das überhaupt geht.
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...

Davon unabhängig: wo und wie willst Du denn eine Tachoscheibe mit passender Zeit und Geschwindigkeit, aber anderem Namen herzaubern? Und wie schon früher erwähnt: was würde es Dir nützen?

...

 

Da gibts schon Lösungen, ich habs z.B. einmal gesehen, da wurden Scheiben die voll von Überschreitungen (z.B. Lenkzeiten) waren nachträglich durch saubere Scheiben ersetzt. :whistling:

Hier offen zu schreiben, wo die jungfräulichen Scheiben (ohne Eintägen zu Namen, Kennzeichen, Datum, Ab-, Ankunftsort oder Kilometerständen) herkommen is glaub ich mit den Forenregeln nicht vereinbar, deshalb nur soviel die sind problemlos zu beschaffen. Ggf. per PN - bei uns gibts nur noch digitale Tachographen, weshalb das für mich nicht mehr von Bedeutung ist.

 

Mit anderem Namen... - wie wäre es ohne Namen, die Beschriftung der Scheibe (n) wurde einfach vergessen und nach den üblichen 28 Tagen sind se einfach so ins Archiv der Firma gewandert. Wie schon gesagt, angeblich soll jeder vergessene Eintrag nur mit 10,- EUR zu Buche schlagen. Wer die Scheiben abgegeben bzw. wer die dort abgelegt hat ist natürlich auch nicht mehr zu ergründen nach der Zeit... :whistle:

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Guest GM_
Da gibts schon Lösungen, ich habs z.B. einmal gesehen, da wurden Scheiben die voll von Überschreitungen (z.B. Lenkzeiten) waren nachträglich durch saubere Scheiben ersetzt. :whistling:

Super, und zum Zetpunkt der Messung mit 71 in der Stadt war man dann laut Scheibe womöglich mit konstant 85 unterwegs. :whistle:

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...noch nie besonders viel mit der Materie zu tun gehabt, oder? Vielleicht hab ich zuviel vorrausgesetzt ... natürlich muß man sich eine Scheibe besorgen die zu den Gegebenheiten paßt. Die Zeit kannste bei den alten Analogen übrigends noch problemlos selbst einstellen und es ist für einen halbwegs erfahrenen Fahrer kein Problem eine passende Scheibe mit einem ähnlichen Geschwindigkeitsprofil (z.B. Stadtverkehr) zu "fahren" und zur richtigen Uhrzeit die "71 km/h" (viele auch schon analoge Geräte haben eine digitale Anzeige der geschriebenen Geschwindigkeit im Display, außerdem müssen es nicht einmal genau 71 sein, da Toleranzen mit im Spiel sind!***) drauf zu haben - man kann die Fahrt ja auch so planen, dass man die "überhöhte" Geschwindigkeit z.B. auf einer Autobahn oder auf einer Schnellstraße hinlegt.

 

***...vielleicht noch eine Möglichkeit, wenn man eine Scheibe liefert die, sagen wir 67km/h ... ähm...nö...machen wir nicht das wird ziemlich illegal und geht mit Sicherheit erst richtig in den strafrechtlichen Bereich.

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...die jungfräulichen Scheiben (ohne Eintägen zu Namen, Kennzeichen, Datum, Ab-, Ankunftsort oder Kilometerständen) herkommen...

 

...sollte eigentlich klar sein, dass sich das "jungfräulich" auf Namen d. Fahrers, Kennzeichen, Datum, Ab-, Ankunftsort und Kilometerstände bezieht, Geschwindigkeitsgraph, Streckenaufschrieb und die Zeitgruppen müssen natürlich individuell draufgefahren werden

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...nanana, also wir wollen keine Straftat begehen sondern lediglich die Ermittlungen aufgrund des fehlenden Fahrerbildes und damit der erschwerten nachträglichen Identitäsfeststellung ins Leere laufen lassen sofern es dazu eine einfache Möglichkeit gibt.

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Aber vielleicht hat der TE "seinen" LKW am besagten Tag privat und nicht gewerblich genutzt.
Das würde ich als ganz dünnes Eis bezeichnen, wobei ich nicht mal weiß, ob das überhaupt geht.

 

Nee, nur falls einer am Telefon oder so unverbindlich fragt. Nun, wollen wir aber mal die Kirche im Dorf lassen! Tachoscheibe hin oder her. Es handelt sich hier um eine den Mindestanforderungen gerade so genügende punktebewährte Ordnungswidrigkeit.

 

Wenn mangels Frontfoto nicht klar ist, wer der Betroffene ist (z.B. weil keine diesbzgl. eindeutigen Zeugenaussagen vorliegen) ,hat der Verwaltungsknecht der Bußgeldbehörde natürlich die Möglichkeit die Kavallerie raus zu schicken, die dann die Tür der betreffenden Spedition eintritt, mit den Worten: "Tachoscheiben raus!". :whistling: Oder das Verfahren wird mangels Beweise (kein Fahrerfoto, keine Zeugenaussagen etc.) vor oder nach Verjährunseintritt eingestellt.

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Moin Moin

 

Das Fahren ohne Scheibe bzw. ohne Karte ist ein Verstoß gegen die EU VO 3821/85 und ist ein Vielfaches teurer als die Geschwindigkeits OWi je werden wird.

Kaffe über gleich mehrere Scheiben kippen macht eine Auswertung unmöglich oder erschwert diese (Verstoß gegen dieselbe VO) und ist wiederum ein mehrfaches Teurer als das Fahren ohne Scheibe.

Eine Privatfahrt für sich in Anspruch nehmen ohne das die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen entspricht dem Fahren ohne Scheibe.

 

Eine Scheibe so zu befahren und somit zu fälschen, das diese exact in eine vorhandene Aufzeichnungslücke passt dürfte unmöglich sein - die wird ggf microskopisch Ausgewertet. Da wird es Probleme beim Wegstreckenaufschrieb geben.

Wenn so etwas auffällt wird die BAG bei dir im Betrieb eine Außenstelle einrichten

 

Auch wenn du diese Scheibe nicht rausgeben müßtest (was du aber mußt), nach 28 Tagen muß diese Scheibe beim Chef liegen und spätestens der muß und wird sie dann hergeben.

 

Gruß

Sobbel

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...

Eine Scheibe so zu befahren und somit zu fälschen, das diese exact in eine vorhandene Aufzeichnungslücke passt dürfte unmöglich sein - die wird ggf microskopisch Ausgewertet. Da wird es Probleme beim Wegstreckenaufschrieb geben.

...

Ich hab in einer Firma schon Fahrzeuge gesehen, die hatten 2 Tachographen ... einen offiziellen im Armaturenbrett und einen verdeckt eingebauten. Wozu wird der wohl da gewesen sein...??? Aber da gibt es bestimmt Probleme und fliegt auf, weil die Zacken beim Wegstreckenaufschrieb nicht kleinlichst zusammenpassen, solange die Scheiben der ausgehändigten 28 Tage nicht fortlaufend von einem Tachographen beschrieben wurden... :whistling::whistle::unsure:

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...nanana, also wir wollen keine Straftat begehen sondern lediglich die Ermittlungen aufgrund des fehlenden Fahrerbildes und damit der erschwerten nachträglichen Identitäsfeststellung ins Leere laufen lassen sofern es dazu eine einfache Möglichkeit gibt.
Die gibt es nicht.

 

Nochmal zum konkreten Fall: Du bist der einzige Fahrer im Betrieb, die Anzahl der Mitarbeiter dort ist genauso überschaubar wie die Zahl der LKW. Die Idee, jetzt eine passende Tachoscheibe mit einem beliebigen Namen zu produzieren, klingt zwar recht interessant, führt doch aber zu nichts. Oder glaubst Du tatsächlich, irgendjemand würde glauben, daß da zwar an genau diesem Tag plötzlich ein anderer Fahrer (den es vorher und nachher nie wieder gab bzw. gibt) auf dem Auto sitzt, aber niemand die Daten (Name, Anschrift, Führerschein, Sozialversicherungsnummer) des Fahrers kennt? Dann glaubst Du auch an die Robe-und-Kneifzange-Möglichkeit...

 

Und außerdem: was bringt Dich auf die Idee, der Verantwortliche in Deiner Firma würde bei diesem Spiel mitmachen und jede Menge richtig heftige Probleme riskieren, nur um Dir einhundertuneinpaarzerquetschte Euro und einen Punkt zu ersparen?

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...es handelt sich um einen Familienbetrieb bei dem nur Familienmitglieder beschäftigt sind und zudem alle Gesellschafter sind....

Er ist also nicht nur Fahrer sondern selbst auch Chef ... soviel zur Idee, dass der Verantwortliche mitspielt.

 

..., irgendjemand würde glauben, daß da zwar an genau diesem Tag plötzlich ein anderer Fahrer...

Das ist immer so eine Sache mit dem Glauben... zum Beispiel hab ich schon so viele Leute erlebt, die nach einer Kontrolle wie Espenlaub gezittert haben, weil die :whistling: wegen den "Fahrt (en) ohne Karte" die Kämme aufgestellt und den großen Otto losgemacht haben. Und was kam bei rum, gar nix ... im Schriftkram ist nix mehr davon aufgetaucht. Die Schlußfolgerungen aus den Kontrollen sind ganz einfach, sie könnens nicht beweisen d.h., wenn ohne Karte gefahren wird - klever anstellen, nicht übertreiben und bei Kontrollen Schnauze... ala "machen se ruhig mal und isch weiß von goar nix" halten.

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Ich hab in einer Firma schon Fahrzeuge gesehen, die hatten 2 Tachographen ... einen offiziellen im Armaturenbrett und einen verdeckt eingebauten.

Ist bekannt und wurde auch schon etliche Male bei einschlägigen Kontrollen entdeckt. In der Haut des Fahrers und auch des Chefs/Disponenten möchte ich anschließend nicht gesteckt haben.

 

Aber da gibt es bestimmt Probleme und fliegt auf, weil die Zacken beim Wegstreckenaufschrieb nicht kleinlichst zusammenpassen, solange die Scheiben der ausgehändigten 28 Tage nicht fortlaufend von einem Tachographen beschrieben wurden... :whistle::unsure: :unsure:

1.000mal geht's gut und 23mal nicht. :whistling::blink:

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Die Schlußfolgerungen aus den Kontrollen sind ganz einfach, sie könnens nicht beweisen
Fahrten ohne Karte sind ja nun wirklich ganz einfach zu beweisen. Und mit den heutigen techinschen Mitteln (soll heißen: Komm, Puter!) auch rückwirkend für längere Zeit und ohne besonderen Aufwand. Aber was hat das mit dem Fahrer zu tun, der aus dem Nichts auftaucht und genau dahin auch wieder verschwindet?

 

Schwierig zu beweisen ist halt regelmäßig nur, wer denn da tatsächlich gefahren ist und ob der Fahrer vor bzw. nach der kartenlosen Fahrt diesen Fahrer kennen muß. Relativ klar ist die Sachlage aber doch wohl bei einem Szenario wie z.B. diesem: A fährt, nimmt Karte raus, nicht allzu lange danach gibt es eine oder mehrere Strecke(n) ohne Karte, dann vielleicht eine Pause von neun oder elf Stunden, dann steckt A wieder die Karte und fährt. A wird auf dieser (also der gewissermaßen zweiten) Fahrt kontrolliert und befindet sich bei dieser Kontrolle auf der Rückfahrt zu seiner Firma. Wilst Du ernsthaft behaupten, A könnte jetzt eine Geschichte erzählen, die der Kontrolleur glaubt und die einer gerichtlichen Überprüfung standhält?

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Moin Moin

 

Ich hab in einer Firma schon Fahrzeuge gesehen, die hatten 2 Tachographen ...

Du glaubst gar nicht was ich schon alles gesehen hab.

Und weil ichs gesehen hab, hats immer Ärger für den Fahrer und Unternehmer gegeben - so sind wir eben :whistling:

 

Und das alles für 21 km/h drüber ?

 

Gruß

Sobbel

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@Biber, nicht der Fahrer muß einen Nachweis erbringen, die :whistle: müssen nachweisen, wer zum Zeitpunkt der "Fahrt ohne Karte" hinter dem Lenkrad saß. D.h. solange sich der Fahrer nicht ganz blöd*** anstellt, sich verplappert oder auf frischer Tat erwischen läßt kommt da gar nichts bei raus.

 

***ggf. anhalten, ein oder zwei, drei Stunden Stillstand (Pause, Schlafen, schon einmal den Krempel zusammenräumen oder Führerhaus putzen) und dann gehts halt noch schnell die paar Kilometer z.B. fürs Wochenende nach Hause

 

Es soll sogar Fahrten geben, da kann der Fahrer gar keine Fahrerkarte stecken, weil er mangels Führerschein nicht einmal eine besitzt... kommt oft genug vor, dass die Kisten vom Lehrling einmal schnell aufm (Werkstatt-) Hof umgeparkt, aufgetankt oder in die Waschhalle gefahren werden.

 

Zu Deinem Szenario, das ist alles andere als klar, nachdem Fahrer A gefahren ist stellt er das Fahrzeug irgendwo ab, nimmt die Karte raus, Schlüssel bleibt gleich stecken, denn ein anderer Fahrer -sagen wir B- wartet bereits. Fahrer A steigt auf das Fahrzeug von B und legt sich für 9 bzw. 11 Stunden in die Heia, da seine Lenkzeit/Schicht durch ist und Fahrer B fährt mit dem Fahrzeug von A noch die paar Kilometer zum Entladeort um die Terminfracht abzuliefern - dabei hat er leider vergessen die Karte zu stecken. Anschließend fährt er wieder zurück und nach entsprechenden Pausen fahren beide Fahrer wieder jeweils mit ihrem eigenen Fahrzeug weiter ... egal in welche Richtung evtl. fährt Fahrer A auch nach Hause, wo er gem. Deinem Szenario kontrolliert und die "Fahrt(en) ohne Karte" bemängelt wird.

 

Ist keine Seltenheit so eine Tauscherei, hab ich selbst ca. 2 Jahre mitgemacht - da gab es Tage, da hatte man als Fahrer 3 verschiedene LKWs unterm Hintern oder wenn es gepaßt hat, haben wir einfach so einmal um die Verwirrung perfekt zu machen zum Rangieren, Rampenfahren (also zum Entladen) untereinander die Karten getauscht. Z.B. Fahrer A, dann "Fahrt ohne Karte" und anschließend Fahrer B bzw. dessen Karte,... usw. usw.

Wundert mich heute noch wie das alles so geklappt hat... und alles da angekommen ist wo es hin sollte.

 

Für einen Außenstehenden ohne Insiderwissen ist da absolut nichts nachzuvollziehen, den meisten :unsure: fallen ja nicht einmal ganz plausible Sachen auf, wenn z.B. in einer kompletten Fahrwoche nicht einmal annähernd 1 Stunde "Arbeit" drauf ist ... was da an Arbeitszeit geschrieben wird reicht z.B. oft nicht einmal zum Betanken der LKWs aus ... aber ist doch klar, Tanken wie bei der Luftwaffe im Parallelflug auf der Autobahn. :whistling:

 

@Sobbel, nur zur Klarstellung, das war damals zu Zeiten der analogen Tachographen. Da wollte schlicht jemand saubere Scheiben schreiben um das Firmenarchiv von unsauberen Sachen zu befreien. Was da inzwischen bei den Digitalen mit vorgeschalteten Geräten läuft ... weiß ich, dass es das gibt, habe aber im Prinzip keine Ahnung, weil bei uns und bei mir aus Prinzip so etwas nicht gibt. Die Fahrer werden bei den Arbeitsbedingungen genügend beschissen, da muß man als Fahrer nicht auch noch selbst mithelfen. Wenn es einmal darum geht (ohne wirtschaftliche Interessen), dass ein Fahrer schneller oder überhaupt ins Wochenende nach Hause zur Familie kommt ok, da halte ich es noch für legitim, aber zu Gunsten des Spediteurs - keinesfalls..., wie gesagt aus Prinzip nicht.

 

Aber noch etwas lustiges zum Informationsstand der :unsure:, -hab ich erst erfahren- die haben tatsächlich einen Kollegen in die Mangel genommen, weil sie nicht einmal das VDO System Remote Download Device (DLD®) (klick) kannten und dachten, dass man mit dem roten Reset-Knopf für das Auslesesystem im Armaturenbrett den Geschwindigkeits-Begrenzer ausschalten könnte. Der Fahrer hat dann mit einem Hinweis auf die VDO-Homepage zur Aufklärung beigetragen,... :blink:

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Hier noch eine alte Scheibe, damit sich auch Leute, die so etwas noch nie gesehen haben ein Bild von der Sache machen können...

 

http://up.picr.de/10400092kw.jpg

rote Beschriftung: vom Fahrer auszufüllen, Ankunftsort, Ankunftsdatum, km-Stand bei Ankunft sowie gef. Kilometer natürlich nach Ende der Fahrt

blaue Beschriftung: Aufschrieb durch den Tachographen

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