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"blitzen Ist Abzocke. Autofahrer Wussten Das Ja Schon Immer.&quot


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Selbst Andreas Vogt (48) hat nicht bei jeder Tempokontrolle den Eindruck, es gehe um Verkehrssicherheit. Der Richter am Amtsgericht Marienberg (Sachsen) prüft darum bei jedem seiner Fälle, warum jeweils kontrolliert wurde. Doch "in fast keinem Bußgeldbescheid wird aufgeführt, warum jeweils kontrolliert wurde", so seine Feststellung. Das sei rechtswidrig, denn das Ordnungswidrigkeitengesetz verlange dafür einen "sachgerechten Grund".

...

Aus autobild, Nr. 17, 27.04.12, S. 14

 

Also, den Ansatz finde ich nicht nur juristisch erwägenswert, wie RA Peter Möller aus Kromsdorf meint, sondern auch wichtig für eine transparente Verkehrsüberwachung und mehr Akzeptanz. Dem Bürger sollten im Speedticket genannt werden, warum dort ein abweichendes Limit von den generellen :heul: Stadt, :nolimit: Landstraße und :whistling: Autobahn galt und warum nun dort gemessen wurde.

:)

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Da gleiche gilt offensichtlich auch hier für das eine oder andere Mitglied! :whistling::heul:

.... und schaute bei dieser Aussage in den Spiegel. :nolimit::)

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Es gibt immer mal wieder Richter an den Amtsgerichten, die hier derart von dich Reden machen (in Herford war auch mal einer). Gewöhnlich werden die dann jedoch recht schnell mit anderen Sachen betraut (was auch gut ist, wenn ein Richter bereits im Vorfeld ankündigt, wie sein Urteil ausfallen wird)

 

Gruß

Goose

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Einige Richter an Amtsgerichten fallen immer wieder mal durch "komische" Ansichten auf.

 

Einige Polizisten fallen durch ein "komisches" Bauchgefühl auf...

 

ja, mag es geben... meistens ist das "Bauchgefühl" der Polizisten aber recht ordentlich...

... und damit sind wir wieder in den Amtsgerichten, die teilweise eine "komische Auffassung" vertreten... (ich vermute mal das waren querulante Studenten, die nicht mit 1+ abgeschlossen haben und die ein wenig eigenbrödelig waren und den Schritt an ein höheres Gericht oder in die Professur auch nicht gehen können)

 

... diese sonderbare Auffassung wird dann oft in OLG gerade gezogen.

 

(@Amtsrichter: soweit ich das mitbekommen habe, ist das aber einer "kleiner Teil" der Richterschaft; dass Familienrichter in der Bereitschaft mit Polizeiverfügungen etwas ins Straucheln kommen sehe ich gar nicht so schlimm, da die meisten Richter auch eine umfassende "Beratung" und "Argumentation" der Polizisten fordern, um eine sinnvolle richterliche Entscheidung zu treffen und die Richter die dann den Straftäter doch auf freiem Fuß belassen und damit einen Schaden für die Sicherheit anrichten, weil sie Gefängnis ungerecht finden, die gehören eben zu dem Teil der "komischen Auffassung")

 

 

 

Und das Bauchgefühl der straffälligen Polizisten wird auch "richtig ticken" und denen sagen, wann es zu "heftig" war bzw. dass das jetzt nicht die "beste Lösung" war..

Womit sich der Kreis schließt, dass das Bauchgefühl der Polizisten eine sehr gute Rechtstendenz ist; für das eigene Handeln und für das Unrecht der Täter; auch hier ist das Bauchgefühl richtig nur oft enden die Strafverfahren aus anderen Gründen anders... das ändert aber nichts an dem Recht/ Unrecht und der doch oft treffenden Einschätzung der Polizei.

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Es gibt immer mal wieder Richter an den Amtsgerichten, die hier derart von dich Reden machen (in Herford war auch mal einer). Gewöhnlich werden die dann jedoch recht schnell mit anderen Sachen betraut (was auch gut ist, wenn ein Richter bereits im Vorfeld ankündigt, wie sein Urteil ausfallen wird)

 

Gruß

Goose

 

Das schließt du aus welcher Textstelle?

 

Es käme höchstens

Zumindest in seinem Bereich will der Richter dafür sorgen, dass die Verwaltungen dem Gesetz genüge tun: "In meinen Bußgeld-Verfahren verlange ich von den Ordnungsbehörden, dass sie mir den sachgerechten Einsatz der Geschwindigkeitskontrolle darlegen", sagt Vogt. "Tun sie das nicht, bin ich eher geneigt, das Verfahren im Rahmen des richterlichen Ermessens einzustellen."
aus diesem Artikel in Frage, aber auch hier kann ich nicht erkennen, dass der Richter schon im Voraus sein Urteil gebildet hat.

 

 

@Goose und Blaulicht: Ich verstehe euer Problem mit dem Nachweis "sachgerechter Gründe" nicht... Sollte doch eigentlich nicht so schwer sein. Ich würde mich also freuen, wenn ihr mir genau auseinandersetzt, warum die Auffassung des Richters eurer Meinung nach komisch ist. :)

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Das schließt du aus welcher Textstelle?

 

Ich vermute mal, dass er die Medien verfolgt hat; denn was er sagte stimmt; so war das mit einem Richter... ich weiß das noch aus den damaligen Berichten.

 

 

warum die Auffassung des Richters eurer Meinung nach komisch ist.

 

Weil manche Urteile nicht verständlich sind und fern von jeglicher Lebenspraxis sind.

(und in zweiter Instanz dann gekippt werden und zwar so, dass sogar ein Laie die Schelte an den Amtsrichter erkennen kann, die ihm der Kollege vom OLG sendet)

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Ich bezog mich mit meiner Frage konkret auf den Richter aus den hier im Thread verlinkten Artikeln. Und in speziell diesem Fall verstehe ich persönlich einfach nicht, wieso es die kontrollierenden Behörden stört, wenn sie, zumindest wenn die Sache bis vor Gericht geht, sachgerechte Gründe für die konkrete Kontrolle vorbringen müssen... Sollte doch, wenn es denn die sachgerechten Gründe gibt, null Problem darstellen.

 

Dass die nächste Instanz die entsprechenden Urteile dieses Richters womöglich kassiert, steht auf einem anderen Blatt. Deswegen muss seine Meinung aber doch nicht unbedingt völlig abwegig sein, oder?

Vor allem, da ein solches Vorgehen eben die Transparenz und Akzeptanz von Verkehrsüberwachung eher fördern würde, wie m3 schon im Eingangsposting sagt... :)

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ganze einfach... weil allgemein einige Richter in manchen Amtsgerichten eine komische Auffassung haben... und dieser Richter scheint dazu zu gehören.

 

Grund: Verkehrsüberwachung weil eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt

 

 

Damit dürfte das Blitzen für den Richter beantwortet sein.

 

 

 

Abzocke: gibt es (gefühlt) manchmal.

Dennoch ist das rechtlich ganz einfach: Geschwindigkeitsbeschränkung; muss man sich dran halten; kann kontrolliert werden

 

Will man sich gegen Abzocke wehren, dann ist das eine politische Frage und keine Frage für einen Amtsrichter; dessen Meinung und Urteile sich sofort ändern wenn seine 17 Jährige Tochter von einem angetrunkenen Raser getötet wird.

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Yippie-Ay-Yay! Ein Amtsrichter spricht der erzürnten Stammtisch-Volksseele aus dem Herzen und erntet sofort Beifall!

 

Warum Geschwindigkeit kontrolliert wird? Weil das Überschreiten der zul. Höchstgeschwindigkeit eine Owi darstellt.

Genauso, wie (z. B.) fremde Autos verbeulen, bei Rot über die Ampel gehen, falsch parken oder das Auto nicht verschließen.

Lediglich der technische Aufwand zur Geschwindigkeitsfeststellung ist geringfügig höher als bei Gurt-, Handy- oder Fahrradfahrer-ohne-Licht-Kontrollen.

 

Warum Falschparker, Rotlichtsünder oder Fahrradfahrer kontrolliert werden, ist allen vollkommen Wumpe. Nur bei Geschwindigkeit heult der gemeine Autofahrer auf.

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Vielleicht solltest du noch ein wenig hier im Forum lesen, denn die wenigsten sind hier gegen Geschwindigkeitskontrollen.

 

Im übrigen auch der Richter ja offensichtlich nicht.

 

Viel mehr stört den meisten Mitgliedern hier Abzockstellen wie beispielhaft übertriebene Tarnung oder Stellen an denen keine Gefahr besteht oder die in sinnloser, grundlosser Art und Weise herunterlimitiert wurden.

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Dein Kommentar ist genau die Form Meinungsäußerung zur Überwachung, die ich meine. "Im Prinzip ja, aber..."

 

Bei Geschwindigkeit sind es Abzockstellen, zu gute Tarnung oder angeblich sinnlose Limitierung, die angeprangert werden.

 

In Fällen von Rotlichtüberwachung, Falschparken, Gurtkontrollen usw. gibt es diese Diskussion nicht.

Niemand stellt in Frage, ob die Grünphase länger sein müsste, die Ampel da überhaupt hingehört,

das Parkverbotsschild nicht 10 Meter weiter hinten stehen müsste, die Gurtpflicht kontrolliert werden muss.

 

Die StVO (und deren Vorschriften) gelten 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr für alle.

Die Einhaltung dieser Vorschriften kann / muss überwacht und Nichtbeachtung geahndet werden. Das Nichtbeachten stellt eine Owi dar. Und zwar unabhängig von der "Art" der Vorschrift.

 

Nur, weil Geschwindigkeitsbegrenzungen massenhaft missachtet werden, kann nach meiner Ansicht nicht versucht werden, die Überwachung und Ahndung zu reglementieren.

 

Für mich ist das ständige Rumgeheule einfach nicht nachvollziehbar.

Wenn ich eine Geschwindigkeitsbegrenzung kenne und mich nicht daran halte, muss ich mit den Konsequenzen leben.

Und da ist es vollkommen egal, ob ich den Grund für diese Geschwindigkeitsbegrenzung nachvollziehen kann oder nicht.

 

P. S. Ich lese hier seit ca. 2 Jahren mit...

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Vielleicht solltest du noch ein wenig hier im Forum lesen, denn die wenigsten sind hier gegen Geschwindigkeitskontrollen.

 

Im übrigen auch der Richter ja offensichtlich nicht.

 

Viel mehr stört den meisten Mitgliedern hier Abzockstellen wie beispielhaft übertriebene Tarnung oder Stellen an denen keine Gefahr besteht oder die in sinnloser, grundlosser Art und Weise herunterlimitiert wurden.

 

Wobei ich meine, dass das Abzockblitzen eher selten ist... Jedoch bin ich schon zweimal abgezockt worden:

 

1.

30 Zone wegen Grundschule

 

Geblitzt wurde: währen der Ferien, Samtags, spät Abends

 

 

2.

Autobahnbaustelle, verengte Spur, ca 10 km Begrenzung 80 KM/H

Ende der Baustelle: Spurverbreiterung, 60 km/h

beide Spuren in voller breite: BLITZ

 

 

Beides hat mich geärgert!!

Vor der Schule: Gerne, viel öfter. Mit analten und belehren; mit richtig versteckt, mit Laserpistole, von oben von unten.. alles was geht... aber bitte während der Schulzeit!!! Zum Schutz der Kinder.

 

Baustelle:

gerne.

80 bei so schmallen Spuren muss und kann überwacht werden.

Gerne alle 2 KM eine Messung

Aber da wo man wieder Gas gibt, wo nur ein Schild stand, wo die Fahrbahn wieder breit ist, wo jegliche Gefahr (endlich) vorbei ist.

 

Niemand stellt in Frage, ob die Grünphase länger sein müsste, die Ampel da überhaupt hingehört,

das Parkverbotsschild nicht 10 Meter weiter hinten stehen müsste, die Gurtpflicht kontrolliert werden muss.

 

 

Das wären mal wichtige Fragen für die Verkehrssicherheit!

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Viel mehr stört den meisten Mitgliedern hier Abzockstellen wie beispielhaft übertriebene Tarnung oder Stellen an denen keine Gefahr besteht oder die in sinnloser, grundlosser Art und Weise herunterlimitiert wurden.

 

 

1. Die Gültigkeit eines Limits ist nicht abhängig ob kontrolliert wird oder nicht, also egal ob perfket getarnt kontrolliert wird.

 

2. Ob sinn- oder grundlos, die Polizei, der Vekehrsüberwachungsdienst hat zu kontrollieren, wem die Limits unpassend vorkommen mag politisch einschreiten oder Verwaltungsgerichtsverfahren durchziehen.

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Vielleicht solltest du noch ein wenig hier im Forum lesen, denn die wenigsten sind hier gegen Geschwindigkeitskontrollen.

Stimmt. Nur sehr oft an genau den Stellen, wo man gerade geblitzt wurde. :whistling:

 

Im übrigen auch der Richter ja offensichtlich nicht.

Nur übersieht der Richter scheinbar, daß die StVO überall im öffentlichen Verkehrsraum gilt und demzufolge auch überall deren Einhaltung überwacht werden kann.

 

Viel mehr stört den meisten Mitgliedern hier Abzockstellen wie beispielhaft übertriebene Tarnung oder Stellen an denen keine Gefahr besteht oder die in sinnloser, grundlosser Art und Weise herunterlimitiert wurden.

Wir kennen uns ja nun schon lange genug und auch persönlich, insofern wissen wir beide, was wir voneinander zu halten haben. Das Gerede von Abzockstellen ist doch Mumpitz. Abzocke wäre es IMO, wenn ein Kreis herginge und absolut willkürlich ein Limit verhängen würde, welches von NIEMANDEM auch nur ansatzweise nachvollziehbar wäre, gleichwohl aber in geradezu übertriebenem Umfang UND sehr kleinlich (niedrige Einschreitschwelle) überwacht würde. Und nun zeige mir mal jemand eine Stelle, wo das zutrifft. Ich bin gespannt.

 

Ansonsten:

1. wie bereits gesagt: die StVO hört nicht irgendwo in der Prärie oder dort, wo es dem einzelnen gerade mal eben paßt, auf, sie gilt "überall" und kann daher auch überall entsprechend auf Einhaltung überwacht werden.

 

2. "übertriebene Tarnung" kann man nun sehen wie man will. Aus Sicht des Betroffenen wäre es natürlich schön, würde man die Kontrollstelle möglichst so gut und rechtzeitig erkennen, daß man - so man denn zu schnell ist - noch abbremsen kann und nicht zahlen muß. Macht das aus erzieherischer Sicht Sinn? IMO nein! Denn derjenige wird sich ja nicht sagen: "Oh, ich war zu schnell. Gut, daß man mich drauf hingewiesen hat. Jetzt fahre ich aber regelkonkform". Wohl kaum. Er wird sich denken: "Gut, daß die so blöd sind, sich so auffällig da hinzustellen. So konnte ich es noch rechtzeitig sehen und bremsen. Aber GLEICH, wenn ich dran vorbei oder aus Sichtweite bin, DANN gebe ich wieder Gas!". So und nicht anders läuft es ab. Will ich also jemanden für sein Handeln und letztlich auch seine Einstellung bzgl der Einhaltung von Regeln betreffend "erziehen", so muß ich ihn auch dabei erwischen und bestrafen. LEIDER, und das ist nunmal ein Erfahrungswert, den denke ich so ziemlich jeder meiner Kollegen bestätigen dürfte, geht es nur über den Geldbeutel oder ggf. die Aussicht, eine Weile auf den Führerschein verzichten zu müssen. Mit DUDUDU kommen wir da nicht weiter. Da ist es letztlich auch irrelevant, daß sich der ein oder andere trotz allem auch weiterhin lernresistent zeigt. Letztlich muß er eben öfters zahlen, zu Fuß gehen oder ggf. auch ganz auf den Lappen verzichten.

 

3. Thema "Stellen an denen keine Gefahr besteht oder die in sinnloser, grundlosser Art und Weise herunterlimitiert wurden:

Ich möchte mal behaupten, daß die wenigsten wissen oder eben vorhersagen können, daß gerade dort, wo gemessen wird, keine Gefahr besteht. Vor allem dann nicht, wenn man sich in dem Bereich gar nicht oder nur kaum auskennt. Des weiteren verhält es sich hier wie bereits oben beschrieben: dort, wo offensichtlich zu schnell gefahren wird, KANN und wird eben auch gemessen. WEIL auch dort die StVO gilt.

Inwiefern nun "sinnlos", "grundlos herunterlimitiert" wurde, weiß dich auch niemand hier. WER hat denn schonmal genau hinterfragt, warum ein Limit aufgestellt wurde, warum es verschärft wurde? Wer?! Die Regel schaut doch aus, daß nur gemeckert, aber nicht hinterfragt wird. Das subjektive Gefühl "hier geht doch mehr", "hier könnte ich doch schneller" und nicht zuletzt "ich will selber entscheiden, was ich wo wie darf und mache" ist hier ganz wesentlich der Entscheidungsfaktor, wie was bewertet wird. Nach objektiven Gesichtspunkten wird deutlich weniger gesucht und beurteilt.

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2. "übertriebene Tarnung"

 

 

finde ich dann, wenn sie NUR angewendet wird daneben.... wenn neben übertriebener Tarnung im Bezirk auch offen geblitzt wird, Lasern mit "Gespräch"; Warnschilder vor Kontrollen, weiter ortsangemessene Präventionsarbeit stattfindet, dann ist das komplett in Ordnung.

 

 

 

(das ist natürlich nicht alles Aufgabe des Schutzmannes)

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Dein Kommentar ist genau die Form Meinungsäußerung zur Überwachung, die ich meine. "Im Prinzip ja, aber..."

 

Bei Geschwindigkeit sind es Abzockstellen, zu gute Tarnung oder angeblich sinnlose Limitierung, die angeprangert werden.

 

In Fällen von Rotlichtüberwachung, Falschparken, Gurtkontrollen usw. gibt es diese Diskussion nicht.

Niemand stellt in Frage, ob die Grünphase länger sein müsste, die Ampel da überhaupt hingehört,

das Parkverbotsschild nicht 10 Meter weiter hinten stehen müsste, die Gurtpflicht kontrolliert werden muss.

 

Die StVO (und deren Vorschriften) gelten 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr für alle.

Die Einhaltung dieser Vorschriften kann / muss überwacht und Nichtbeachtung geahndet werden. Das Nichtbeachten stellt eine Owi dar. Und zwar unabhängig von der "Art" der Vorschrift.

Auch andere Arten der Überwachung werden hier im Forum in Frage gestellt. Nur geschieht dies eben weniger weil eben auch aufgrund der geringeren Anzahl an Messstunden (Rotlicht) und Folgen (Parken) hier die Fälle nicht in diesem Umfang auftauchen.

 

Im übrigen sei dir bewusst, dass auch gegen andere Sachen angegangen wird. Persönlich mussten wegen findiger Parkmöglichkeiten durch mich, schon zweimal Parkschilder versetzt und zwei neu aufgestellt werden.

 

Die Anwohnerschilder die es seit neun Jahren nicht mehr geben darf, werden auch ignoriert. Jedoch bisher folgenlos, so dass man dagegen bisher nicht vorgehen konnte.

 

Vielleicht solltest du noch ein wenig hier im Forum lesen, denn die wenigsten sind hier gegen Geschwindigkeitskontrollen.

 

Im übrigen auch der Richter ja offensichtlich nicht.

 

Viel mehr stört den meisten Mitgliedern hier Abzockstellen wie beispielhaft übertriebene Tarnung oder Stellen an denen keine Gefahr besteht oder die in sinnloser, grundlosser Art und Weise herunterlimitiert wurden.

 

Wobei ich meine, dass das Abzockblitzen eher selten ist... Jedoch bin ich schon zweimal abgezockt worden:

Das kommt sicherlich auf die Region an. Selten ist aber das falsche Wort. Die Nichtabzockstellen sind allerdings in der Überzahl.

 

Zu den Bespielen schau einfach auf meine Homepage. Den Link findest du unten in der Signatur. Da kannst du dir einen Überblick verschaffen.

 

Viel mehr stört den meisten Mitgliedern hier Abzockstellen wie beispielhaft übertriebene Tarnung oder Stellen an denen keine Gefahr besteht oder die in sinnloser, grundlosser Art und Weise herunterlimitiert wurden.

 

 

1. Die Gültigkeit eines Limits ist nicht abhängig ob kontrolliert wird oder nicht, also egal ob perfket getarnt kontrolliert wird.

 

2. Ob sinn- oder grundlos, die Polizei, der Vekehrsüberwachungsdienst hat zu kontrollieren, wem die Limits unpassend vorkommen mag politisch einschreiten oder Verwaltungsgerichtsverfahren durchziehen.

:whistling:

 

 

Vielleicht solltest du noch ein wenig hier im Forum lesen, denn die wenigsten sind hier gegen Geschwindigkeitskontrollen.

Stimmt. Nur sehr oft an genau den Stellen, wo man gerade geblitzt wurde. :whistle:

 

Im übrigen auch der Richter ja offensichtlich nicht.

Nur übersieht der Richter scheinbar, daß die StVO überall im öffentlichen Verkehrsraum gilt und demzufolge auch überall deren Einhaltung überwacht werden kann.

 

Viel mehr stört den meisten Mitgliedern hier Abzockstellen wie beispielhaft übertriebene Tarnung oder Stellen an denen keine Gefahr besteht oder die in sinnloser, grundlosser Art und Weise herunterlimitiert wurden.

Wir kennen uns ja nun schon lange genug und auch persönlich, insofern wissen wir beide, was wir voneinander zu halten haben. Das Gerede von Abzockstellen ist doch Mumpitz. Abzocke wäre es IMO, wenn ein Kreis herginge und absolut willkürlich ein Limit verhängen würde, welches von NIEMANDEM auch nur ansatzweise nachvollziehbar wäre, gleichwohl aber in geradezu übertriebenem Umfang UND sehr kleinlich (niedrige Einschreitschwelle) überwacht würde. Und nun zeige mir mal jemand eine Stelle, wo das zutrifft. Ich bin gespannt.

Aber genau dies passiert doch. Es werden Limits gesetzt, welche nicht erklärbar sind und gemessen wird grundsätzlich ab +6 oder +9 egal ob Radar oder Laser.

Zumindest gilt dies in Regionen wo ich herumfahre.

Für Beispiele schau dich auf blitzer.de oder meiner HP um.

 

zu 2.

Hier muss ich Dir teilweise widersprechen. Im Rahmen einer Kriminologievorlesung hat der Professor eine Studie von Mitte, Ende der 90er Jahre aus Jena vorgestellt.

Durch Präsenz also offener Messung über mehrere Tage konnte die Verstoßzahl erheblich reduziert werden. Was sich auch in der durchschnittlichen gefahrenen Geschwindigkeit zeigte. Nach Ende und anschließender späterer erneuter Messung war die Quote wieder angestiegen.

 

Mithin zeigt sich, das eben das Entdeckungsrisiko eine wesentliche Rolle spielt. Dies gilt ja auch bei den Straftaten.

Wenn ich nun aber Messungen nicht mitbekomme, schätze ich das Indeckungsrisiko falsch ein und die Rechnung stimmt nicht mehr.

 

Das man solch intensive Kontrollen aufgrund der Sparzwänge heute nicht mehr durchführen kann ist aber ein anderes, ein politisches Thema.

 

zu 3.

Sicherlich kann man dies nicht immer überblicken. Deshalb frage ich ja meist auch nach, wenn das Personal gesprächsbereit ist. Jedoch bekommt man nur selten dazu eine Antwort.

Mehr Transparenz wäre da wünschenswert.

 

Zum Limit.

 

Wenn ich mit einem Allerweltsauto was eher im unteren Kompaktklassebereich zuzuordnen ist eine Kurve mit +30, +40 oder +50 über dem Limit, aber unter 100 km/h durchfahren kann ohne Probleme zu bekommen, dies gilt auch für die Sichtachse, so stelle ich mir schon die Frage ob das Limit tatsächlich angebracht ist.

 

Das vielleicht dort vorher Unfälle passiert sind, lag dann sicherlich nicht daran, dass die Leute sich nicht ans Limit gehalten haben. Da gab es dann sicherlich weitere/andere Ursachen.

 

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2. "übertriebene Tarnung"

 

 

finde ich dann, wenn sie NUR angewendet wird daneben.... wenn neben übertriebener Tarnung im Bezirk auch offen geblitzt wird, Lasern mit "Gespräch"; Warnschilder vor Kontrollen, weiter ortsangemessene Präventionsarbeit stattfindet, dann ist das komplett in Ordnung.

Zum Glück sah dies zumindest das Innenministerium in Thüringen anders und hat der Polizei die Tarnung der Messstechnik untersagt. :unsure::unsure:

 

Wie gesagt, suche hierzu nach Kahla.

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2. "übertriebene Tarnung"

 

finde ich dann, wenn sie NUR angewendet wird daneben.... wenn neben übertriebener Tarnung im Bezirk auch offen geblitzt wird, Lasern mit "Gespräch"; Warnschilder vor Kontrollen, weiter ortsangemessene Präventionsarbeit stattfindet, dann ist das komplett in Ordnung.

1. Lasern ist im Prinzip ja offen. Nur sieht der Betroffene den/die Kollegen und/oder das Gerät in aller Regel erst viel zu spät. Also - aus Sicht des Betroffenen - auch wieder nicht richtig. Er hat ja nicht die Chance, noch rechtzeitig zu reagieren.

Sich bewußt total offen hinstellen halte ich für sinnlos. Zwar bewirke ich in der Zeit, daß kaum jemand (ein paar Merkbefreite gibt's ja immer) zu schnell fährt, aber was habe ich letztlich davon? Glaubst Du wirklich, daß der, der eigentlich gern schneller fährt als erlaubt, sich durch diese Aktion davon abhalten läßt? Ich nicht. Genauso wie bei Rotlichtfahrern. Stehe ich offen, wird wohl kaum jemand bei Rot fahren, es sei denn, es pennt jemand völlig. An der nächsten oder übernächsten, wo man keine Polizei sieht, dort fährt der ein oder andere aber durchaus und auch bewußt mal bei Rot. Was habe ich also durch meine Aktion eine oder ein paar Ampeln weiter vorher erreicht? Im Prinzip nichts.

 

2. das Gespräch führen wir immer, wenn wir mit Anhalten messen. Egal, ob nun Laser, Radar oder ESO. Nur beschränkt sich das Gespräch idR auf das Wesentliche. Denn schließlich haben wir es doch mit erwachsenen Menschen zu tun, die man - so nehme ich jedenfalls an - nicht mehr erziehen muß bzw. es auch gar nicht mehr kann. Das muß derjenige schon selbst tun. Ich führe aber allerhöchstens bei jungen Fahrern, also Fahranfängern, mal ein etwas längeres Gespräch, so ich denn merke oder den Eindruck habe, daß sie einem Gespräch zugänglich sind. Alles andere: ist nicht meine Aufgabe.

 

3. übertriebene Tarnung haben wir hier nicht. Wir nutzen lediglich natürliche Gegebenheiten, also Büsche, Hecken, Zäune etc..

 

4. Warnschilder: wozu? Jeder weiß, daß es Regeln gibt. Jeder weiß, daß diese auch überwacht werden. Warum also muß ich explizit noch darauf hinweisen, WO gemessen wird? Was ich damit ggf. erreiche bzw. auch wieder nicht, habe ich etwas weiter oben beschrieben.

 

5. was ist "ortsangemessene Präventionsarbeit? Warum darf man nicht einfach von einem erwachsenen Menschen erwarten, daß er sich auch wie ein solcher benimmt?

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Aber genau dies passiert doch. Es werden Limits gesetzt, welche nicht erklärbar sind und gemessen wird grundsätzlich ab +6 oder +9 egal ob Radar oder Laser.

Zumindest gilt dies in Regionen wo ich herumfahre.

Ich wollte gerade einhaken, aber so, mit diesem Zusatz, lasse ich es so stehen.

 

Hier muss ich Dir teilweise widersprechen. Im Rahmen einer Kriminologievorlesung hat der Professor eine Studie von Mitte, Ende der 90er Jahre aus Jena vorgestellt.

Durch Präsenz also offener Messung über mehrere Tage konnte die Verstoßzahl erheblich reduziert werden. Was sich auch in der durchschnittlichen gefahrenen Geschwindigkeit zeigte. Nach Ende und anschließender späterer erneuter Messung war die Quote wieder angestiegen.

1. ich möchte behaupten, daß dieses Ergebnis nur dort zu erzielen ist, wo überwiegend bis nahezu ausschließlich örtlicher Verkehr herrscht. Überörtlicher, also Durchgangs- bzw. Gelegenheitsverkehr dürfte diese Ergebnisse so nicht oder wenn, dann erst sehr viel später ausweisen. Und wenn, so möchte ich mal behaupten, auch in einem geringeren Umfang.

Bsp.: ich habe bis vor ein paar Jahren mit einem Kollegen OFFEN ( :whistle: ) eine vielbefahrene Bundesstraße fast jeden Tag über mehrere Stunden überwacht, mittels Laser. Wir standen auf dem dortigen Gehweg/Grünstreifen, mit unserem großen bunten Spielmobil, das Lasergerät hinten unter der Heckklappe aufgebaut. Meßdistanz betrug max ca. 240 m. Wir haben ausschließlich im Anzeigenbereich gemessen und konnten uns kaum vor Arbeit retten. Die B durchquert eine größere Kurstadt, ist in beide Richtungen 2spurig. Es gibt viele Ampelkreuzungen und Einmündungen und auch mehrere Kurven. Insgesamt kann man also sagen: das Limit :whistling: ist schon berechtigt. Vor allem, weil das Verkehrsaufkommen immens ist!

Nun ist es so, daß diese Strecke in hohem Maße mit Durchgangsverkehr belegt ist. Trotzdem, und das widerspricht eben der von Dir genannten Studie, haben wir zu einem großen Teil den örtlichen Verkehr gemessen, der dort jeden Tag lang fuhr und uns ganz sicher auch oft dort gesehen haben muß. Wie gesagt: fast jeden Tag über mehrere Stunden, über ein halbes Jahr! Und es wurde und wurde nicht weniger. Nur Anzeigen!!!

 

2. Deine Studie zeigt noch etwas: nur wenn der VT offen eine Kontrollstelle wahrnimmt, aber eben eine solche, die permanent oder sehr oft an dieser Stelle existiert, ist er geneigt, sich hier an die Regeln zu halten. Er weiß also, daß dort überwacht wird. Was aber ist mit dem großen Bereich, wo dies eben nicht geschieht? Eben! Dort fährt er, wie er will. Regelwidrig. Was also habe ich erreicht? Nur, daß punktuell UND bei entsprechender Überwachung regelkonform gefahren wird. Sonst nichts. Keine Überwachung, kein regelkonformes Verhalten. Und das kannst Du im Prinzip auf alle anderen Verkehrsregeln übertragen.

 

Mithin zeigt sich, das eben das Entdeckungsrisiko eine wesentliche Rolle spielt.

Richtig! Aber eben punktuell. Wo kein Entdeckungsrisiko, da auch kein entsprechendes Verhalten.

 

Wenn ich nun aber Messungen nicht mitbekomme, schätze ich das Indeckungsrisiko falsch ein und die Rechnung stimmt nicht mehr.

Spätestens dann, wenn es BLITZ macht, bekommt man es mit. Und wer das Entdeckungsrisiko falsch einschätzt, der hat Pech gehabt. Jeder weiß, daß überwacht wird. Das lernt man nicht erst in der Fahrschule. Ich meine auch, daß es ein gefährliches Spiel ist, sein Verhalten am Entdeckungsrisiko auszurichten.

 

Das man solch intensive Kontrollen aufgrund der Sparzwänge heute nicht mehr durchführen kann ist aber ein anderes, ein politisches Thema.

Solange, wie ich jetzt bei der Polizei bin, habe ich solche aufwendigen Kontrollen, wie von Dir wohl gemeint, noch nicht erlebt.

 

Sicherlich kann man dies nicht immer überblicken. Deshalb frage ich ja meist auch nach, wenn das Personal gesprächsbereit ist. Jedoch bekommt man nur selten dazu eine Antwort.

Mehr Transparenz wäre da wünschenswert.

Das Meßpersonal ist der falsche Ansprechpartner. Oder glaubst Du, ich wüßte darüber Bescheid, warum wann wie und wo ein Limit aufgestellt wurde? Darüber werden wir nicht informiert.

 

Wenn ich mit einem Allerweltsauto was eher im unteren Kompaktklassebereich zuzuordnen ist eine Kurve mit +30, +40 oder +50 über dem Limit, aber unter 100 km/h durchfahren kann ohne Probleme zu bekommen, dies gilt auch für die Sichtachse, so stelle ich mir schon die Frage ob das Limit tatsächlich angebracht ist.

Da wäre die Frage aber eher, ob es nicht andere Gründe geben könnte, als eben den, daß man durch die höhere Geschwindigkeit u.U. das Fahrzeug nicht mehr in der Spur halten kann. Natürlich gibt es zuhauf Strecken, wo man bequem mit 120 km/h durch die Kurve fahren kann, aber eben nur 70 km/h erlaubt sind. Da wird der Grund wohl kaum in der Geschwindigkeit als solche zu finden sein. Aber Gründe wie "Lärmschutz" etc. werden ja nicht akzeptiert.

 

Das vielleicht dort vorher Unfälle passiert sind, lag dann sicherlich nicht daran, dass die Leute sich nicht ans Limit gehalten haben. Da gab es dann sicherlich weitere/andere Ursachen.

Da gebe ich Dir Recht! Allerdings lassen sich sehr oft auch die Unfälle, die nicht primär auf die Geschwindigkeit selbst zurückzuführen sind, durch ein Limit vermeiden, verringern oder zumindest in ihren Folgen mildern. Ich denke, es ist schon ein Unterschied, ob ich Tote oder "nur" Schwer-/Verletzte zu beklagen habe.

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Ich "blitze" zwar nicht, stelle mich aber bei anderen Verkehrsüberwachungen auch mal offen auf...

 

Ergebnis: sehr wenige Verwarngelder.

 

Macht aber nichts, da ich keinen "Druck vom Chef" habe und Vorgangsnummern mitbringen muss oder eine Quote erfüllen muss

und ich habe ein gutes Ergebnis gemacht: Prävention!! dazu noch das eine oder andere Gespräch mit dem Bürger... und nächstes mal, wenn er dann erwischt wird und zahlen muss hat er selber Schuld... mehr kann man nicht machen... aber vielleicht hat er auch was gelernt... und wenn einer einsichtig ist und sein Verhalten ändert hatte ich Erfolg.

 

 

auch das ist nämlich ein Beitrag zur Verkehrssicherheit!

mein Ziel (anders als so mancher Forist hier denkt) ist nämlich nicht das Geld für die Kasse zu sammeln, sondern auf der einen Seite für Recht und Ordnung zu sorgen aber auch ein bisschen die Regeln ins Verständnis rufen.. quasi eine art der Erziehung ohne "Gewalt" (bzw. hier Strafe / Bußgeld)..

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Um es abzukürzen:

 

- meine Aufgabe ist nicht, Prävention zu betreiben.

- ich lehne übertriebene Überwachung ab, insofern setzen wir den Schwellenwert auch recht hoch an bzw. orientieren uns auch an Faktoren wie Örtlichkeit, Uhrzeit, Verkehrsaufkommen.

- mir geht es primär um die, die es satt übertreiben. Bei kleineren Verstößen (selbst im Anzeigenbereich) drückt man durchaus auch schon mal ein Auge zu. Ab Fahrverbot und erst recht im oberen Bereich aber ganz sicher nicht. Und insbes. um diese Spezis geht's mir. Dafür wurde bspw. auch das Provida-Krad beschafft.

 

- bei VÜs wie Gurt, Handy, Rotlicht werde ich mich ganz sicher nicht offen aufstellen. Wozu? Glaubst Du wirklich, daß Du dadurch auch nur einen einzigen zum Umdenken bewegen kannst?

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Mithin zeigt sich, das eben das Entdeckungsrisiko eine wesentliche Rolle spielt.

Richtig! Aber eben punktuell. Wo kein Entdeckungsrisiko, da auch kein entsprechendes Verhalten.

 

Wenn ich nun aber Messungen nicht mitbekomme, schätze ich das Indeckungsrisiko falsch ein und die Rechnung stimmt nicht mehr.

Spätestens dann, wenn es BLITZ macht, bekommt man es mit. Und wer das Entdeckungsrisiko falsch einschätzt, der hat Pech gehabt. Jeder weiß, daß überwacht wird. Das lernt man nicht erst in der Fahrschule. Ich meine auch, daß es ein gefährliches Spiel ist, sein Verhalten am Entdeckungsrisiko auszurichten.

Dazu muss man den Blitz aber eben mitbekommen und das ist bei solchen Messungen idR nicht der Fall. Das kann man gut daran erkennen, das eben nach dem Blitz nicht gebremst wird, was ja ansonsten sehr häufig passiert. So zumindest meine Erfahrungen.

 

Das man solch intensive Kontrollen aufgrund der Sparzwänge heute nicht mehr durchführen kann ist aber ein anderes, ein politisches Thema.

Solange, wie ich jetzt bei der Polizei bin, habe ich solche aufwendigen Kontrollen, wie von Dir wohl gemeint, noch nicht erlebt.

Gemeint war damit, früher hätte man diesen Idealfall eher hinbekommen als heute. Natürlich wurde dies nicht gemacht. Von Einzelfällen vielleicht mal abgesehen.

 

Sicherlich kann man dies nicht immer überblicken. Deshalb frage ich ja meist auch nach, wenn das Personal gesprächsbereit ist. Jedoch bekommt man nur selten dazu eine Antwort.

Mehr Transparenz wäre da wünschenswert.

Das Meßpersonal ist der falsche Ansprechpartner. Oder glaubst Du, ich wüßte darüber Bescheid, warum wann wie und wo ein Limit aufgestellt wurde? Darüber werden wir nicht informiert.

Tja dann sollte man sich informieren und sich eben nicht stur irgendwo hinstellen.

Du suchst doch idR auch Stellen auf, welche eben aus besonderen Gründen eher zu überwachen sind (Unfallschwerpunkte etc.). Mir geht es doch nicht nur um die Limits, sondern warum man gerade hier an der Stelle misst und nicht jetzt etwas polemisch ausgedrückt vor Schulen.

 

Wenn ich mit einem Allerweltsauto was eher im unteren Kompaktklassebereich zuzuordnen ist eine Kurve mit +30, +40 oder +50 über dem Limit, aber unter 100 km/h durchfahren kann ohne Probleme zu bekommen, dies gilt auch für die Sichtachse, so stelle ich mir schon die Frage ob das Limit tatsächlich angebracht ist.

Da wäre die Frage aber eher, ob es nicht andere Gründe geben könnte, als eben den, daß man durch die höhere Geschwindigkeit u.U. das Fahrzeug nicht mehr in der Spur halten kann. Natürlich gibt es zuhauf Strecken, wo man bequem mit 120 km/h durch die Kurve fahren kann, aber eben nur 70 km/h erlaubt sind. Da wird der Grund wohl kaum in der Geschwindigkeit als solche zu finden sein. Aber Gründe wie "Lärmschutz" etc. werden ja nicht akzeptiert.

Daher die Einschränkung auf maximal 100 km/h. Ein Pkw ist sicherlich bei 70 km/h leiser als so viele Lkw mit 40 km/h. Von den Bussen und Straßenbahnen will ich garnicht reden. Das sind richtige Krachmacher.

Polizeiwagen im übrigen auch wie ich vor vierzehn Tagen in der Nacht erfahren musste, als ein solcher Bulli unbedingt rund 30 Minuten mit laufenden Motor unter meinen Schlafzimmerfenster parken musste.

Kann man dabei nicht einfach den Motor ausmachen? Das Blaulicht war im übrigen aus, so dass dies nicht als Argument gilt.

 

Das vielleicht dort vorher Unfälle passiert sind, lag dann sicherlich nicht daran, dass die Leute sich nicht ans Limit gehalten haben. Da gab es dann sicherlich weitere/andere Ursachen.

Da gebe ich Dir Recht! Allerdings lassen sich sehr oft auch die Unfälle, die nicht primär auf die Geschwindigkeit selbst zurückzuführen sind, durch ein Limit vermeiden, verringern oder zumindest in ihren Folgen mildern. Ich denke, es ist schon ein Unterschied, ob ich Tote oder "nur" Schwer-/Verletzte zu beklagen habe.

Um es mal prakmatisch zu sagen. Der wirtschaftliche Schaden wäre halt zu betrachten. was wiegt mehr ein Toter oder zehntausende gesparte Stunden an Arbeitszeit.

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Um es abzukürzen:

 

- meine Aufgabe ist nicht, Prävention zu betreiben.

- ich lehne übertriebene Überwachung ab, insofern setzen wir den Schwellenwert auch recht hoch an bzw. orientieren uns auch an Faktoren wie Örtlichkeit, Uhrzeit, Verkehrsaufkommen.

- mir geht es primär um die, die es satt übertreiben. Bei kleineren Verstößen (selbst im Anzeigenbereich) drückt man durchaus auch schon mal ein Auge zu. Ab Fahrverbot und erst recht im oberen Bereich aber ganz sicher nicht. Und insbes. um diese Spezis geht's mir. Dafür wurde bspw. auch das Provida-Krad beschafft.

 

- bei VÜs wie Gurt, Handy, Rotlicht werde ich mich ganz sicher nicht offen aufstellen. Wozu? Glaubst Du wirklich, daß Du dadurch auch nur einen einzigen zum Umdenken bewegen kannst?

 

 

diese Einstellung macht Dich symphatisch :whistling:

 

ein guter Freund sagt auch, dass es ihm auch egal ist ob jemand als PKW Insasse angeschnallt ist, er weißt darauf hin und wer sich dann anschallt bekommt nur eine mündliche Verwarnung, wer aber dann den Dicken raushängen lässt (nein nicht Penis) der bekommt das was ihm zusteht

 

und wenn jemand sein Kind im Auto nicht anschallt, das sieht er gar nicht gern und greift durch

 

aber wer als erwachsener Mensch nicht weiß wozu der Gurt da ist, der hat eben Pech wenn ihm die Lenksäule den Kiefer bricht

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Ampel auf dem Schulweg machst du bestimmt auch offen, wer will da schon Verwarngelder :whistling:

Wenn Du Fußgängerampeln meinst: die kontrollieren wir hier so ziemlich gar nicht.

Normale Ampelkreuzungen, sprich den Fahrzeugverkehr, kontrollieren wir garantiert verdeckt. Auch, wenn sie im Bereich eines Schulweges liegt.

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Dazu muss man den Blitz aber eben mitbekommen und das ist bei solchen Messungen idR nicht der Fall. Das kann man gut daran erkennen, das eben nach dem Blitz nicht gebremst wird, was ja ansonsten sehr häufig passiert. So zumindest meine Erfahrungen.

Es gibt auch Leute, die den Blitz tatsächlich nicht bemerken. Die sind dermaßen auf den Blick nach vorn konzentriert, daß alles neben der eigenen Fahrspur ausgeblendet wird. Daneben gibt es auch solche, die trotz des BLITZ einfach weiterfahren. Denn was nutzt es, DANACH zu bremsen? Eben! Nichts.

 

Gemeint war damit, früher hätte man diesen Idealfall eher hinbekommen als heute. Natürlich wurde dies nicht gemacht. Von Einzelfällen vielleicht mal abgesehen.

Möglich. Aber eine reine Spekulation über das "früher hätte man vielleicht..." ist doch kein wirkliches Argument.

 

Tja dann sollte man sich informieren und sich eben nicht stur irgendwo hinstellen.

Warum? Nur um die Neugierde des eines VT zu befriedigen, was er auch mit eigenem Nachfragen tun könnte? Desweiteren ist es ab und an, regional abhängig sogar eher usus, daß man sich dort hinstellen muß, wo es der Chef anordnet. Egal, was besagte Informationen ggf. aussagen.

 

Du suchst doch idR auch Stellen auf, welche eben aus besonderen Gründen eher zu überwachen sind (Unfallschwerpunkte etc.).

Nö. Ganz und gar nicht. Ich suche oftmals eher die Stellen aus, wo bekanntermaßen die Leute deutlich zu schnell fahren.

 

Mir geht es doch nicht nur um die Limits, sondern warum man gerade hier an der Stelle misst und nicht jetzt etwas polemisch ausgedrückt vor Schulen.

Warum messe ich an der Stelle XYZ? Weil

- ich vermute, daß dort viele deutlich zu schnell fahren und ich es überprüfen will

- Anwohner darum baten, daß dort mal gemessen wird, weil laut deren Aussage dort ständig viel zu schnell gefahren wird

- bekanntermaßen dort viele Leute deutlich zu schnell fahren.

- es ein Unfallschwerpunkt/Schulweg ist UND dort bekanntermaßen auch Leute zu schnell fahren. Wenn ich weiß, daß dort nicht zu schnell gefahren wird oder (aufgrund von diversen Gegebenheiten) nicht zu schnell gefahren werden kann, dann messe ich dort auch nicht.

 

Daher die Einschränkung auf maximal 100 km/h. Ein Pkw ist sicherlich bei 70 km/h leiser als so viele Lkw mit 40 km/h. Von den Bussen und Straßenbahnen will ich garnicht reden. Das sind richtige Krachmacher.

Polizeiwagen im übrigen auch wie ich vor vierzehn Tagen in der Nacht erfahren musste, als ein solcher Bulli unbedingt rund 30 Minuten mit laufenden Motor unter meinen Schlafzimmerfenster parken musste.

Kann man dabei nicht einfach den Motor ausmachen? Das Blaulicht war im übrigen aus, so dass dies nicht als Argument gilt.

Das Argument mit den Lkw kommt immer wieder. Wir reden aber nicht ausschließlich von Lkw, auch nicht vom Vergleich Lkw / Pkw, sondern wohl primär von Pkw, da diese auf den meisten Straßen sicherlich den Löwenanteil ausmachen bzw. eben insbesondere an Wochenenden und Feiertagen fast ausschließlich vorzufinden sind.

 

BTW: wenn ein Streifenwagen mit laufendem Motor irgendwo "parkt", so geschieht das idR deshalb, weil die Batterie dem Boschtest der gesamten Beleuchtungsartillerie nicht lange standhalten würde. :whistling: Wie gesagt in der Regel. Wenn, so wie in Deinem Fall, der Motor trotzdem länger läuft, kann es auch andere Gründe haben (manchmal auch bedingt dadurch, daß man die Kontrolle zeitlich kürzer eingeschätzt hat, während dieser aber eben mehr auf die eigentliche Aufgabe konzentriert ist als auf den Umstand, daß der laufende Motor womöglich störend sein könnte).

 

Um es mal prakmatisch zu sagen. Der wirtschaftliche Schaden wäre halt zu betrachten. was wiegt mehr ein Toter oder zehntausende gesparte Stunden an Arbeitszeit.

Ethisch betrachtet würde ich sagen, daß das Leben weitaus mehr wert ist! Bei der Berechnung des "wirtschaftlichen Schadens" (wobei ich mal anmerken möchte, daß das wohl eher eine theoretische Betrachtung ist) sollte man auch nicht nur den Zeitfaktor betrachten, der natürlich mehr für höhere Geschwindigkeiten sprechen würde, sondern z.B. auch Verbrauchs-/Verschleißkosten, die bei höheren Geschwindigkeiten auch höher wären (mehr Verbrauch, höherer Verschleiß von Bremsen etc.)

 

ein guter Freund sagt auch, dass es ihm auch egal ist ob jemand als PKW Insasse angeschnallt ist, er weißt darauf hin und wer sich dann anschallt bekommt nur eine mündliche Verwarnung

Bei mir nicht. Wer sich nicht anschnallt, zahlt grundsätzlich. Mündliche Verwarnungen sind da eher die Ausnahme. Ich habe keine Lust, bei einem Unfall die unschönen Überreste aus dem Auto ziehen oder wenigstens zwecks Identifikation betrachten zu müssen.

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Ampel auf dem Schulweg machst du bestimmt auch offen, wer will da schon Verwarngelder :whistling:

Wenn Du Fußgängerampeln meinst:

 

Die meinte ich.

 

Ich denke, dass sich jeder schon seine Gedanken über die Kontrollen offen/ verdeckt macht; manchmal macht sogar der Chef sich Gedanken und gibt was vor... dadurch und durch unterschiedlich Schwerpunkte bekommen Polizeikontrollen doch das richtige Mischverhältnis.

 

Und manches kann man gut offen oder verdeckt kontrollieren, manches macht so oder so, hier oder da keinen Sinn / Sinn unterm Strich passt es schon..

 

.. außer da wo Quoten sind... da wird die Arbeit zu sehr in eine (falsche) Richtung gelenkt... nur gibt es Quoten (außer im Internet udn Medien wo sie angeprangert werden) im realen Polizeialltag selten bis gar nicht.

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ein guter Freund sagt auch, dass es ihm auch egal ist ob jemand als PKW Insasse angeschnallt ist, er weißt darauf hin und wer sich dann anschallt bekommt nur eine mündliche Verwarnung

Bei mir nicht. Wer sich nicht anschnallt, zahlt grundsätzlich. Mündliche Verwarnungen sind da eher die Ausnahme.

 

Wer weiß was Contras Freund so tatsächlich erzählt hat / wie er tatsächlich handelt.

Ich will nicht kleinkarriert wirken, aber so wie Contras Freund das erzählt klingt das sehr nach einem Ermessensfehler

 

So wie Bluey das schreibt klingt das eher nach einem rechtmäßigen Handeln und pflichtgemäßem Ermessen; denn die Option der mündlichen Verwarnung besteht natürlich trotz des Bußgeldkataloges der einen Regelsatz von 30 Euro vorschreibt in bestimmten Fällen.

 

( @contra: wie will dein Freund denn das fettgedruckte erklären? )

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Dazu muss man den Blitz aber eben mitbekommen ...

 

Nun ja, wenn jemand den Blitz nicht mitbekommt, kriegt er dann das vor das Fahrzeug laufende Kind mit???

 

Tja dann sollte man sich informieren und sich eben nicht stur irgendwo hinstellen.

 

Sorry, die Polizei ist keine "Einmann- Klitsche"! Soll heißen, dass der zuständige Sachbearbeiter die Unfälle auswertet und sie dem für die Messungseinteilung zuständigen Beamten mitteilt. Der teilt die Messungen ein und überprüft seinen Kollegen nicht!

 

Die Beamten müssen und können sich somit nicht rechtfertigen!

 

Frage mal beim Scheff nach, der wirds wissen!

 

Fett von mir, ich lese nächstens, wie es richtig geht.

 

dete :whistling:

Edited by Gast225
Quotes gesetzt, ab in den Testbereich *gg*
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@contra: wie will dein Freund denn das fettgedruckte erklären?

 

 

warum sollte er? ist es nicht jedem seine Sache ob er sich das Ding anlegt oder nicht? er selbst verzichtet nicht auf den Gurt so wie ich und viele andere auch. er ist doch nicht die Mutti von den Gurtmuffeln.

 

was meinst du mit wer weiß was mein Freund so erzählt hat?

 

sicher sind andere auf jeden Eurotaler den sie erwirtschaften scharf, macht sich ja gut in der Beurteilung (Link)

 

http://www.youtube.com/watch?v=5ueWdDrnIlA...feature=related

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ist es nicht jedem seine Sache ob er sich das Ding anlegt oder nicht

 

Nein; Gurt anlegen ist vorgeschrieben. Genauso wie Helm auf Motorrad, nicht Parken vor der Feuwehrzufahrt oder dass man das was man im Geschäft mitnehmen möchte bezahlen muss.

 

 

er ist doch nicht die Mutti von den Gurtmuffeln

 

Ich hatte das so verstanden, dass er Polizist ist und wenn er das ist hat er Gesetze zu befolgen und hat im Rahmen der Gesetze bestimmte Handlungsverpflichtungen.

 

Muss ich dir jetzt erklären was das insgesamt bedeutet, wenn Polizisten sich die Gesetze aussuchen, die sie gut finden, die sie anwenden; wenn sie sich die Straftaten aussuchen die sie verfolgen.

 

Wir haben eine multikulturelle Polizei... was wenn jemand zur häuslichen Gewalt gerufen wird und die Züchtigung der Ehefrau als nicht handlungsrelevant einstuft?

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@ Blaulicht

 

sieh es ein, Polizisten sind auch nur Menschen...

 

sie haben Fehler und machen Fehler, gewollt und/ oder ungewollt

 

ob sie nun ein Auge zu drücken, anderen mal so ins Gesicht boxen oder pass auf

 

ein ganz entfernter Bekannter, ich möchte nicht Freund sagen, ebenfalls Polizist ist betrunken und mit gelandener Jagdwaffe mit dem Auto unterwegs und wurde von anderen Kollegen angehalten.

 

Frag mich mal bitte welchen Beruf er jetzt ausübt???

 

Ich halt´s nicht aus, die Antwort ist sooo spannend. er ist noch immer Polizist...

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@ Blaulicht

sieh es ein, Polizisten sind auch nur Menschen...

Ach ne.... ganz neu.

 

 

... dazu habe ich sogar im entsprechenden Thema einen längeren Beitrag verfasst.

 

 

ob sie nun ein Auge zu drücken, a

 

Das was du von ihm schriebst habe ich oben erklärt:

 

* Ermessensfehler

* Bußgeldkataloges der einen Regelsatz von 30 Euro vorschreibt

 

 

 

er ist noch immer Polizist

Normal; denn nicht jegliches Fehlverhalten endet mit einer Entlassung. In dem Verfahren spielen viele viele viele Aspekte eine Rolle.

Ich schätze aber mal, dass er "gezahlt" hat.

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es gibt nicht nur 100 %ige Polizisten

 

vielleicht gibt es sie gar nicht....

 

nichts genaues weiß man nicht

 

 

Ah... ist das die Antwort, die wir geben sollen, wenn ihr wieder ankommt mit

 

- Polizist betritt Wohnung

- Mann geschlagen von Polizei

- etc

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Polizeiwagen im übrigen auch wie ich vor vierzehn Tagen in der Nacht erfahren musste, als ein solcher Bulli unbedingt rund 30 Minuten mit laufenden Motor unter meinen Schlafzimmerfenster parken musste.

Kann man dabei nicht einfach den Motor ausmachen? Das Blaulicht war im übrigen aus, so dass dies nicht als Argument gilt.

BTW: wenn ein Streifenwagen mit laufendem Motor irgendwo "parkt", so geschieht das idR deshalb, weil die Batterie dem Boschtest der gesamten Beleuchtungsartillerie nicht lange standhalten würde. :whistling: Wie gesagt in der Regel. Wenn, so wie in Deinem Fall, der Motor trotzdem länger läuft, kann es auch andere Gründe haben (manchmal auch bedingt dadurch, daß man die Kontrolle zeitlich kürzer eingeschätzt hat, während dieser aber eben mehr auf die eigentliche Aufgabe konzentriert ist als auf den Umstand, daß der laufende Motor womöglich störend sein könnte).

Ist halt nervig, wenn kurz vor Mitternacht der Motor läuft und man früh raus muss.

 

Da hier besoffene Jugendliche randaliert haben, hätte man in meinen Augen auch den Motor ausmachen können. Ein bißchen Innenbeleuchtung wird schon nicht gleich die Batterie leer saugen, zumal man ja auch die komplette Beleuchtung an hatte.

Die Straßenbeleuchtung reicht zur Beleuchtung auch aus, um das Fahrzeug kenntlich zu machen.

 

Da man ständig am Wagen war, hätte man auch irgendwann den Motor abstellen können, wenn man weis das es länger dauern wird.

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so schwer ist es gar nicht sein Forengegenüber zu verstehen.
Ich beglückwünsche Dich zu Deinem ersten Erfolgserlebnis, auch wenn ich nicht sicher bin, ob contra auch der Meinung ist, Du hättest ihn verstanden.
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Da hier besoffene Jugendliche randaliert haben, hätte man in meinen Augen auch den Motor ausmachen können.

 

 

Ich gehe mal davon aus, dass diese Brüder ganz leise randaliert haben, gell!

 

 

dete :whistling:

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