alfred87 0 Posted April 27, 2012 Report Share Posted April 27, 2012 Hallo zusammen, mir ist Folgendes auf der Autobahn passiert und dazu würde ich mal gern eure Meinung wissen bzw. nachvollziehen, ob ich mich richtig Verhalten habe.Ich befahre eine zweispurige Autobahn auf dem rechten Fahrstreifen mit ca. 80-90 km/h (ziemlich dichter Verkehr).Es kommt eine Autobahnauffahrt und ein großer LKW versucht auf die Autobahn aufzufahren.Prinzipiell habe ich hier Vorfahrt oder? Jedenfalls ist der Verkehr auf der linken Spur so dicht, dass es mir unmöglich ist ohne einen schweren bzw. gefährlichen Eingriff, einen Spurwechsel durchzuführen,um den LKW auf die Autobahn auffahren zu lassen.Ich entscheide mich also dazu, dass ich meine Geschwindigkeit halte und weiter auf der rechten Spur bleibe.(Vor mir überholen sich 2 LKW und auf der linken Spur ist eine Kolone mit einem "Sicherheitsabstand" von jeweils 5-10 Metern (siehe oben)).Der LKW denkt irgendwie garnicht daran, dass er etwas weniger beschleunigt und sich hinter mir erst einscherrt...Es versucht sogar "einfach so" einzuscherren. Evtl. hat er mich auch nicht gesehen. Jedenfalls treffe ich dann die Entscheidung etwas zu beschleunigen, um dem LKW noch ein bisschen Platz zu bieten, damit er einscherren kann. (ich war zu diesem Zeitpunkt vielleicht 10 Meter hinter dem LKW Führerhaus)Dabei rolle ich quasi rechts an einem Verkehrsteilnehmer auf der linken Seite vorbei. Ich würde sagen zu dem Zeitpunkt ca.5-10 km/h schneller.Ich hätte wohl extrem stark abbremsen müssen, damit der ohne mein überholen überhaupt noch auffahren hätte können UND ich nicht rechts überhole. Jedenfalls scherrt der LKW ein und ich verringere umgehend meine Geschwindigkeit, um nicht noch weitere Verkehrsteilnehmer rechts zu überholen.Ich bleibe weiterhin auf der rechten Spur und scherre natürlich nichts links ein. Was wäre , wenn der LKW Fahrer oder der Verkehrsteilnehmer, den ich durch diese Aktion rechts "überrollt" habe eine Anzeige erstatten würden? Ich versuche eigentlich immer die LKW Fahrer so durchzulassen aber irgendwie war dieser Fahrer meiner Meinung nach extrem Stur und ohne mein leichtes beschleunigen und "sicheres" rechts überholen wäre es hier evtl. sogar zu einem Unfall gekommen. Habe ich rechts im Sinne einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit überholt? Vielen Dank für eure Einschätzungen, Alfred87 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 27, 2012 Report Share Posted April 27, 2012 Es kommt eine Autobahnauffahrt und ein großer LKW versucht auf die Autobahn aufzufahren.Prinzipiell habe ich hier Vorfahrt oder?Ja. Was wäre , wenn der LKW Fahrer oder der Verkehrsteilnehmer, den ich durch diese Aktion rechts "überrollt" habe eine Anzeige erstatten würden?Der LKW-Fahrer würde was "auf die Mütze kriegen", weil er sich die Auffahrt auf die BAB nicht erzwingen darf.Der rechts überholte müsste Dich eindeutig identifizieren können wenn er was "machen" wollte, Kennzeichen reicht nicht. Habe ich rechts im Sinne einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit überholt?Wenn in Deiner Beschreibung nichts "geschönt" wurde (was ich jetzt nicht unterstelle), hast Du zwar rechts überholt, aber mMn nicht ordnungswidrig. (ziemlich dichter Verkehr)."Dichter" Verkehr oder sogar Kolonnenfahrt? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 27, 2012 Report Share Posted April 27, 2012 Ist denn rechts "überholen" in Kolonnenfahrt erlaubt? klar..ist Alltag.. aber auch legal? und.. wann haben wir "dichten Verkehr" und wann "Kolonnenfahrt" ? Gibts da eine rechtliche Definition? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 27, 2012 Report Share Posted April 27, 2012 Gibts da eine rechtliche Definition?Ich kenne keine... Ich weiß nur, dass ich mal gelernt habe, dass bei einer Kolonne rechts schneller gefahren werden darf als links.... Quote Link to post Share on other sites
alfred87 0 Posted April 27, 2012 Author Report Share Posted April 27, 2012 Hi, wie gesagt, in etwa 100-200 Meter Entfernung haben sich 2 LKWs überholt und von kurz hinter dem linksfahrenden LKW bis etwa 4 Autos hinter mir war die komplette linke Spur dicht.Waren so ca. 15 Wagen. Also schon eine Kolonnenfahrt oder? Was heisst eindeutig identifizieren? Müsste der jetzt z.B. ein Foto gemacht haben? Selbst wenn es rechts überholen gewesen wäre, weil die Situation doch keine Kolonnenfahrt gewesen ist. Ist das dann eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit? Ehere eine Ordnungswidrigkeit oder? Quote Link to post Share on other sites
sherlock 1 Posted April 27, 2012 Report Share Posted April 27, 2012 § 7 II, IIa StVO Fahrzeugschlange: beide Fahrstreifen werden durchgängig befahren - ("alle stellen sich also an") ; bewegt sich mit max. 60 km/hmit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht rechts überholen: max. 20 km/h schneller als links und mit besonders hoher Sorgfalt Bedeutet also: Wenn links max. 60 km/h schnell gefahren wird, dann darfst du rechts mit max. 80 km/h überholen. Da bei dir die Autos links mit über 80 km/h gefahren sind, liegt keine Fahrzeugschlange vor. Somit war ein rechts Überholen nicht zulässig. Folglich hast du mMn ordnungswidirg gehandelt. Quote Link to post Share on other sites
alfred87 0 Posted April 27, 2012 Author Report Share Posted April 27, 2012 Und mit zum Bezug zu dem geschilderten Fall?Hätte ich die Geschwindigkeit halten sollen und nicht rechts "überholen" sollen? Dann wäre es evtl. zu einem großen Unfall mit dem LKW gekommen. Und vielleicht noch was aus der Praxis: Rechts Verkehrsteilnehmer : Tempomat 100 km/hLinks Verkehrsteilnehmer: 115 km/h Verkehrsteilnehmer links ist gerade 10 Meter an Verkehrsteilnehmer rechts vorbei.Plötzlich muss auf der linken Spur abgebremst werden und nach § 7 II, IIa StVO müsste Verkehrsteilnehmer rechts auch SOFORT bremsen, damit er nicht rechts überholt. Ich meine gut... was sind das für Menschen, die einen dann wegen rechts überholen anzeigen? Ist ja kein Rechtsüberholen, um bewusst an dem Verkehrsteilnehmer vorbei zukommen. Das schon eher selten und grenzt an eine absolute Frechheit ... immerhin 3 Punkte. Oder nicht? Ich denke je nach Fall muss man das genauer differenzieren oder?Im Stau erscheint mir das aus § 7 II, IIa StVO eher schon plausibel Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 27, 2012 Report Share Posted April 27, 2012 bist du nun angezeigt worden, oder ists ein fiktiver fall? Quote Link to post Share on other sites
alfred87 0 Posted April 27, 2012 Author Report Share Posted April 27, 2012 Fiktiver Fall. Quote Link to post Share on other sites
sherlock 1 Posted April 27, 2012 Report Share Posted April 27, 2012 Und mit zum Bezug zu dem geschilderten Fall?Hätte ich die Geschwindigkeit halten sollen und nicht rechts "überholen" sollen? Dann wäre es evtl. zu einem großen Unfall mit dem LKW gekommen.Natürlich sollst du nicht mit "Ach und Krach" auf dein Recht pochen, dass der LKW dich zuerst fahren lassen muss. Dennoch bleibt dir die Möglichkeit, dein Tempo zu verlangsamen und dann den LKW vor dir einfahren zu lassen. Dann hättest du auch nicht rechts überholt. Ich meine, der LKW hat sich ja nicht von jetzt auf gleich auf dem Beschleunigungsstreifen materialisiert und wollte plötzlich einfahren. Mit etwas vorrausschauender Fahrweise lassen sich viele solcher Situationen vermeiden. Und vielleicht noch was aus der Praxis:Rechts Verkehrsteilnehmer : Tempomat 100 km/hLinks Verkehrsteilnehmer: 115 km/hVerkehrsteilnehmer links ist gerade 10 Meter an Verkehrsteilnehmer rechts vorbei.Plötzlich muss auf der linken Spur abgebremst werden und nach § 7 II, IIa StVO müsste Verkehrsteilnehmer rechts auch SOFORT bremsen, damit er nicht rechts überholt.Er darf jedenfalls grundsätzlich nicht rechts überholen. Wenn er in einer Extremsituation nicht anders reagieren kann, dann wird der subjektive Tatbestand der OWi nicht erfüllt sein. Das schon eher selten und grenzt an eine absolute Frechheit ... immerhin 3 Punkte. Oder nicht?Müsste jetzt auch schauen - sind aber glaub ich nur 2. Ich denke je nach Fall muss man das genauer differenzieren oder?Im Stau erscheint mir das aus § 7 II, IIa StVO eher schon plausibelDie Regeln werden ja nicht danach beurteilt und eingehalten, ob man sie mal gut findet und dann wieder nicht (von machen natürlich schon). Rechtsüberholen ist nun mal grundsätzlich nur unter den genannten Voraussetzungen zulässig. (Zu Extremsituationen habe ich ja oben schon geschrieben - in deinem Beispiel kann ich jedoch eine solche nicht erkennen) Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted April 27, 2012 Report Share Posted April 27, 2012 ... Müsste jetzt auch schauen - sind aber glaub ich nur 2. ...105600 Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts. A-Verstoß - 3 Punkte - 100,00 €uronen.§ 5 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 17 BKat Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 27, 2012 Report Share Posted April 27, 2012 Fiktiver Fall.mir ist Folgendes auf der Autobahn passiertWas denn nun? Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted April 27, 2012 Report Share Posted April 27, 2012 Die Anzeige ist fiktiv. Quote Link to post Share on other sites
sherlock 1 Posted April 29, 2012 Report Share Posted April 29, 2012 ... Müsste jetzt auch schauen - sind aber glaub ich nur 2. ...105600 Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts. A-Verstoß - 3 Punkte - 100,00 €uronen.§ 5 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 17 BKat Danke dir, für die Richtigstellung. Quote Link to post Share on other sites
gery41 141 Posted April 29, 2012 Report Share Posted April 29, 2012 Bei uns heisst das nicht Überholen sondern Vorbeifahren wenn sich zwei Kolonnen mit unterschiedlicher (egal welche Geschwindigkeit) Geschwindigkeit aneinander vorbeibewegen. Eine Kolonne ist lt. Öamtc schon bei 3 Fahrzeugen gegeben, weshalb ich auf der Autobahn einen Linksspurpenner, welcher ein paar Fahrzeuge hinter sich herzieht auch nicht rechts überhole sondern nur an ihm vorbeifahre. Dachte das wäre in D auch so, habe das seit 35 Jahren so gehandhabt und auch noch nie ein Problem damit gehabt. Gruss gery41 Quote Link to post Share on other sites
froofoo 0 Posted September 15, 2012 Report Share Posted September 15, 2012 Da wären in Österreich jeden morgen auf der a23 hunderte Führerscheine weg wenn jeder der rechts überholt angezeigt würde. Was ist denn das für ein Land von Denunzianten die andere wegen rechts überholen anzeigen? Sowas zu ahnden ist Aufgabe der Exekutive und sonst niemanden. Quote Link to post Share on other sites
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