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Strafzettel In Die Usa Nachgeschickt ?!


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HarryB Geschrieben: Heute, 4:20

Sein Problem ist, dass er ein FV in D'land hat und trotzdem in D'land faehrt. Kann gut gehen - muss aber nicht.....

Now we are talking, es kann, aber die chancen sind sehr gering!

you never can think as dumb as reality might run......

 

Yeha ,but one takes the risk, und das ist eben alles auf was ich hinaus wollte aber wenn man schon ein Chicken ist sollte man zuhause bleiben und Gaggern, :ph34t: und personen welche solche Angsthasen sind sollten auch saemtlicher Regeln der STVO beachten und nicht versuch einen anderen zu erklaeren wie man Vater Staat hinters licht fuehrt und vermeidet Strafen zu bezahlen :D das war eben alles was ich versucht zu erklaeren aber sofort kamen die einwaende dass das nicht geht,waehrend viel Forumsmitglieder Ratschlaege geben das eben der Onkel aus Amerika der Fahrer war,der Tacho vorgeht ,oder was immer die entschuldigungen sind, so wesshalb halten diese sich nicht an die ehrlichkeit und bezahlen ? :yawn:

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UPDATE !

 

so hab gerade mit dem beamten in bayern telefoniert ,und im grunde ist nicht viel neues dabei rum gekommen .Die wollen halt meinen Lappen ,hab denen gesagt das ich seit 8 jahren in den usa lebe und gefragt was man da machen kann , im grunde wollen die den Lappen fuer 4 wochen und gut ist ! ( der typ hatte gefragt ob ich ne us lincense hab ,hab mal nein gesagt und er hat das so geschluckt !! was soll er auch machen ! ( hatte gestern noch mit einer freundin meiner frau gesprochen welche Rechtsanwaeltin ist und fuer die US Regierung arbeitet , die sagte das der Fuehrerschein hier ja auch sowas wie Personalausweis ist ( steht meine adresse drin !! ) und ich den so oder so garnicht aus der hand geben darf wegen den neuen gesetzen nach 9/11 !!! So werde dem menschen nun meine graue pappe fuer 4 wochen zukommen lassen und gut ist !! Auf meine frage was mit dem bussgeld ist ,meinte er" jo des muesste ich dann auf das konto ueberweisen !! ( wuerde das lieber mit meiner tochter fuer shopping und spaghetti eis in der eisdiele ausgeben !!! was meint ihr ,einfach nicht bezahlen ,, was koennte passieren ???? Hatte dem typ gesagt das ich keine deutsche bankverbindung habe , da meinte er vielleicht haette ich einen freund ( bekannten oder was auch immer ) der das auslegen koennte etc.????!!!! Hab dann gesagt da muesste ich mal schaun .........................................

so ich wuerde mich wieder ueber tips und anregungen freuen und ganz liebe Gruesse aus Washington !!!

Andimerle

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andimerle Geschrieben: Heute, 14:48

welche Rechtsanwaeltin ist und fuer die US Regierung arbeitet , die sagte das der Fuehrerschein hier ja auch sowas wie Personalausweis ist ( steht meine adresse drin !! ) und ich den so oder so garnicht aus der hand geben darf wegen den neuen gesetzen nach 9/11 !!! So werde dem menschen nun meine graue pappe fuer 4 wochen zukommen lassen und gut ist !! Auf meine frage was mit dem bussgeld ist ,meinte er" jo des muesste ich dann auf das konto ueberweisen !! ( wuerde das lieber mit meiner tochter fuer shopping und spaghetti eis in der eisdiele ausgeben !!! was meint ihr ,einfach nicht bezahlen ,,

Habe versucht Dir zu erklaeren wie es geht,nun ist es zu spaet, zahlen ist das einzige was Du machen kannst denn Du hast dich ja jetzt selbst auf Silberne Tablett gesetzt, aber lasse sie warten,denn der einzige Freund den Du hast sitzt in Landsberg im Gefaengniss :ph34t: und Du kannst ihm nicht trauen,Sie sollen Dir erklaeren was Du zu machen hast um die Euros zu ueberweissen,denn sie wollen ja das Geld! Und das mit dem US Fuehrerschein hatte ich auch erklaeren wollen nur die Deutschen Experten wissen es eben mal wieder besser auch wenn sie null ahnung davon haben,aber so ist er eben der Michel :D weiss alles besser.

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Hallo Andi, entweder du zahlst oder du kommst drei Jahre lang nicht nach D. Wenn du nicht zahlst, in den drei Jahren kommst und kontrolliert wirst, dann wirst du zahlen müssen. Das kann im Einzelfall sogar bis zur Erzwingungshaft gehen (die du dann auch bezahlen musst). Der zu zahlende Betrag wird dann auch nicht bei den 180 € bleiben, sondern noch steigen (Gebühren für zugestellte Zahlungsaufforderungen, weitere Vollstreckungsgebühren usw.).

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  • 5 weeks later...

Mir ist nicht so klar ob es den USA überhaupt recht ist wenn Bußgeldbescheide in die USA verschickt werden. Erlauben das die Übereinkommen überhaupt? Gibt es da nicht einen vorgeschriebenen Weg? Ansonsten sollte man die deutsche Behörde bei den US Stellen anzeigen, geht ja nicht daß sich eine Behörde nicht an die Regeln hält :whistling:

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Mir ist nicht so klar ob es den USA überhaupt recht ist wenn Bußgeldbescheide in die USA verschickt werden. Erlauben das die Übereinkommen überhaupt? Gibt es da nicht einen vorgeschriebenen Weg? Ansonsten sollte man die deutsche Behörde bei den US Stellen anzeigen, geht ja nicht daß sich eine Behörde nicht an die Regeln hält :unsure:

Wieso sollte es untersagt sein, Post nach USA zu schicken ?

Der BuGeBe wird im Prinzip automatisch rechtskräftig (notfalls per öffentlicher Zustellung), egal ob der Empfänger Kenntnis davon bekommt oder nicht.

Oder anders gesagt: Die Rechtsfolgen sind nicht von (der Art) der Zustellung abhängig.

 

Wenn die Person tatsächlich unwissende in eine Kontrolle kommt und - warum auch immer - ein Abgleich mit der Datenbank gemacht wird, hat diese erst mal ein Problem. Die Cop's können nicht entscheiden ob das FV rechtmäßig ergangen ist.

Das kann die Person - als ausländischer Staatsbürger nach einer Sicherheitsleistung - dann während der Weiterfahrt mit Bus/Bahn/Taxi mit den deutschen Behörden klären.

 

In diesem Zusammenhang würde mich aber interessieren, wie die Bußgeldstelle die Zustellung/den Zustellungstag nachweisen möchte. Ich gehe mal davon aus, dass es sowas wie Postzustellungsurkunde von D->USA nicht gibt.

Dann stellt sich die Frage nach den Verjährungsfristen, weil ja - wenn ich das richtig weiß - bei einer Laufzeit größer 14 Tagen das tatsächliche Zustellungsdatum für die Verjährung interessant ist.

 

@Billy Joe:

Du kennst den deutschen Spruch "Der Teufel ist ein Eichhörnchen" ?

Sorry, aber ich habe keine adequate Übersetzung parat ...

Vielleicht "The devil is a squirrel" :whistling:

 

Gruß,

AnReRa

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rabauz hat teilweise Recht, deutsche Behörden dürfen das nicht ohne Abkommen.

 

Aber dazu bedient man sich sog. Zustrellungsbevollmächtigter, das sind Privatpersonen, i.d.R. Rechtsanwälte/Verwaltungsangestellte und schon geht es.

 

 

dete

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Aber dazu bedient man sich sog. Zustrellungsbevollmächtigter, das sind Privatpersonen, i.d.R. Rechtsanwälte/Verwaltungsangestellte und schon geht es.

Okay, dann hat man natürlich auch ein gesichertes 'Zustelldatum'

 

Gruß,

AnReRa

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IdR wird die Sache meiner Meinung dadurch gelöst, dass man den BGB in rechtswidriger Weise öffentlich bekannt macht.

 

Mehr dazu findet man in einem anderen Thema hier im Forum inklusive der Antwort der Behörde auf meine Anfrage.

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Zugestellt ist m.E. zugestellt - darum gings nicht. Aber darum wie man dem Sachbearbeiter und seiner Behörde etwas Ärger macht - übereifer sollte man bestrafen. Die Zustellung von Hoheitsakten tangiert die Souveränität des anderen Staates, grundsätzlich sind hierfür die Konsulate zuständig, welche auf fremdem Hoheitsgebiet tätig werden dürfen. Ich ziehe es sehr in Zweifel daß ein eingeschriebener Brief, der zwar den deutschen Zustellungsanforderungen genügt, völkerrechtlich in Einklang mit den zwischen den USA und der BRD bestehenden Abkommen steht. Wenn das die USA oder der betreffende Staat auch so sehen gibts einen Rüffel. Wenn man solche Post bekommt, Annahme verweigern etc. Ansonsten Einspruch erheben, damit ist der Bußgeldbescheid erstmal nicht rechtskräftig und Laden können die einen ohnehin nicht, das ist schon im EU Ausland das Problem :whistling: Wenn die über Private etc. verschicken und dieser Private hierfür keine Genehmigung hat steht er mit zwei Beinen im Gefängnis :unsure:

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