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Strafzettel In Die Usa Nachgeschickt ?!


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Hallo erst mal alle zusammen !!

ich lebe seit ein paar Jahren in den USA ( wurde von meiner Frau entfuehrt ) und war nun im Maerz zu Besuch in Deutschland . hatte mir dort in Frankfurt einen Leihwagen gemietet ( mit meinem US Fuehrerschein ) und wurde dann wohl irgendwie wegen zu geringerm Abstand gefilmt ,geblitzt oder was auch immer . Die haben mir nun das Ticket ( 180 teuros und 1 monat fahrverbot ) in die USA geschickt .Bin jetzt am ueberlegen es zu bezahlen ( die hatten auch falschen geburtsdatum im Schreiben ) oder nicht ,und mit dem Fahrverbot ( habe deutschen Pappe und US Drivers License ) Die Frage ist ich komme nochmal nach D-Land im Juni mit meiner Tochter in die Ferien ob es da aerger geben koennte wenn ich nicht bezahle und wie es allgemein aussieht ,,weiss wohl das die meinen US Fuehrerschein nicht belangen koennen .Hoffe das einer sich da auskennt und mir einen rat geben kann .Vielen dank im voraus Andreas

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Die haben mir nun das Ticket ( 180 teuros und 1 monat fahrverbot ) in die USA geschickt .

Das Problem ist nicht das Geld. Das Fahrverbot ist der Knackpunkt. Wenn das Fahrverbot nicht angetreten wird, spätestens 4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheid, ist es wenn Du in Deutschland fährst fahren ohne Fahrerlaubnis. Das wird dann teuer falls sie dich erwischen, weil dann ist eine Straftat.

 

Das zweite Problem ist, Du hast 2 Führerscheine, erlaubt ist nur einer. Du müsstest beide Führerscheine abgeben um das Fahrverbot anzutreten.

 

Die Frage ist ich komme nochmal nach D-Land im Juni mit meiner Tochter in die Ferien ob es da aerger geben koennte wenn ich nicht bezahle und wie es allgemein aussieht ,,weiss wohl das die meinen US Fuehrerschein nicht belangen koennen .Hoffe das einer sich da auskennt und mir einen rat geben kann.

Bis Juni ist die 4 Monatsfrist noch nicht abgelaufen. Dann könntest Du noch fahren. Spätere Besuche in D werden dann aber zum Problem wenn sie dich beim fahren erwischen.

 

Persönlich würde ich mich wegen dem Fahrverbot mal mit der Bußgeldstelle in Verbindung setzen, oder versuchen eine Vermeidungsstrategie durchzuziehen, sprich Einspruch mit dem Hinweis das ein anderer gefahren ist. Vielleicht stellen sie dann ein.

 

MfG.

 

hartmut

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Das zweite Problem ist, Du hast 2 Führerscheine, erlaubt ist nur einer. Du müsstest beide Führerscheine abgeben um das Fahrverbot anzutreten.

Das glaube ich auf den ersten Blick nicht. Ein EU- und ein Ami-Führerschein dürften imho kein Problem machen. Den D-Führerschein in Urlaub zu schicken sollte wohl reichen.

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andimerle Geschrieben: 19.04.2012, 15:50

und wurde dann wohl irgendwie wegen zu geringerm Abstand gefilmt ,geblitzt oder was auch immer . Die haben mir nun das Ticket ( 180 teuros und 1 monat fahrverbot ) in die USA geschickt .Bin jetzt am ueberlegen es zu bezahlen

Mach das blos nicht!!! Wohne in Canada auch mir wurde mal ein Ticket geschickt wegen uebertretung der ZHG, als ich sie hoeflich anfragte mir ein Bild dess uebeltaeters/Verbrechers {wenn sie eins haben} und die korrespondence in english zu senden, dann hatten sie bemerkt dass es nutzlos ist weiter schritte zu unternehmen,und hoerte auch nie wieder etwas von denen!

Deinen Deutschen Schein ,wenn sie ihn moechten kannst Du ihnen senden,deine US Licence geht ihnen einen feuchten Mist an. Blos nichts zahlen,immer schoen mit ihnen korespondieren,dann mal anfragen ob sie die Bescheide auch mal in English senden koennen,denn das ist die landessprache in den US, sollten sie Dir wirklich zurueck schreiben bist Du entweder umgezogen :vogelzeig: oder die post landet in der falschen Maibox, :blink: giebt viele wege nichts zu bezahlen. Und nebenbei Deutschland ist die reichste nation der Welt und ihr Amis nagt ja immer am Hungertuch :wand: so noetig hat der Deutsche Staat es nicht dass er von euch armen Amis auch noch Geld moechte

 

so lass sie mal schoen zappeln,irgendwann gibt auch der groesste Buerokratenhengst ab!

Denke kaum dass die einen Steckbrief wegen dir an den Airports aushaengen, so don`t worry have a nice vacation in June :licht:

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Denke kaum dass die einen Steckbrief wegen dir an den Airports aushaengen, so don`t worry have a nice vacation in June :licht:

Steckbriefe haengen sie tatsaechlich nicht aus, aber den Pass ziehen sie durchs Lesegeraet. Wenn da etwas hinterlegt ist, dann wird der TE zum Gespraech gebeten...... :vogelzeig:

 

Das aber auch nur, wenn er nichts unternimmt und im Juni unbedarft einreisen moechte. Es ist also wirklich angeraten, die Korrespondenz anzufangen, wie 'Billy Joe' geraten hat. :blink:

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andimerle 19.04.2012, 14:50

Bin jetzt am ueberlegen es zu bezahlen ( die hatten auch falschen geburtsdatum im Schreiben )

Und schon ist er aus dem Schneider,denn bei betreten der BRD auch wenn sein reisepass durch den Scanner leuft koennen sie ihn nichts anhaben denn es war ja sein Bruder welche eben den von ihnen aufgefuehrten Geburtsdatum hat und nicht andimerle :wand:

HarryB Geschrieben: Heute, 9:20

Steckbriefe haengen sie tatsaechlich nicht aus, aber den Pass ziehen sie durchs Lesegeraet. Wenn da etwas hinterlegt ist, dann wird der TE zum Gespraech gebeten
.

 

Es ist also wirklich angeraten, die Korrespondenz anzufangen, wie 'Billy Joe' geraten hat.

 

 

hartmut Geschrieben: 19.04.2012, 17:24

Das zweite Problem ist, Du hast 2 Führerscheine, erlaubt ist nur einer. Du müsstest beide Führerscheine abgeben um das Fahrverbot anzutreten.

Wie steht es dann mit doppelter Staatsbuergerschaft? kenne jemanden in Deutschland,geboren in Canada {Canadischer Staatsbuerger mit Pass} hat aber auch, da seine Eltern Deutsch waren einen Deutschen Reisepass, wesshalb ist das erlaubt aber 2 Fuehrescheine nicht :wand:

Wesshalb soll man den anderen Fuhrerschein abgeben welcher fuer den halter in einem anderen Lande ausgestellt ist? :licht: wenn ich in Deutschland wegen rechts ueberholen,nicht beachten euere Vorfahrtsregeln bei Spurwechsel, und abbiegen an Rotlicht was in Canada gestattet ist ,in Deutschland aber VERBOTEN, durch wiederholtes uebertreten der Deutschen Gesetze ein Fahrverbot fuer Deutschland bekomme, bedeutet es noch lange nicht dass ich in Canada ebenso ein Fahrverbot bekomme da diese verbotenen dinge in Canada erlaubt sind ,durch abgabe meiner canadischen Fahrerlaubniss, fuer wie maechtig haellt sich denn der Deutsche Staat :vogelzeig:

 

@andimerle,

 

solltest Du noch mitlesen,verwende niemals deinen Amerikanischen Fuehrerschein in Deutschland wenn Du Autos mietest oder auf Deutschlands Strassen

faehrst,

{ Wenn befragt gebe deinen Wohnort welcher ja auf deinem Deutschen Fuehrerschein ist als die addresse an wo Du in Deutschland erreichbar bist}

 

Du bezahlst sofort die anfaellige Strafe, zeigst Du aber eine Deutsche Fahrerlaubniss bist Du schon wieder in USA und auserhalb der reichweite der Deutschen Gestzgebung,denn Hellseher sind die auch nicht dass Du eine US Licence/Wohnort hast, dann kannst Du es so machen wie Deutsche Staatsbuerger welche im Ausland geblitzt werden! Nichts zahlen ! :blink:

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Wie steht es dann mit doppelter Staatsbuergerschaft?

Hat er die? Ich weiß es nicht, und es spielt auch keine Rolle.

Die zweite Fahrerlaubnis, da wird wahrscheinlich nur der Schein eingezogen. Das ist das kleinere Problem.

 

Was ich aber weiß ist, wenn er in Deutschland ein Fahrverbot hat, und er dann in Deutschland hinterm Steuer erwischt wird, er ein größeres Problem hat. Nur das ist der Dreh- und Angelpunkt. Das Bußgeld zahlen, da würde ich es drauf ankommen lassen. Ein Bußgeldbescheid kann auch rechtskräftig werden wenn der Betroffene nicht den Bußgeldbescheid erhält.

 

Also nochmal ganz langsam @Billy Joe. Das Fahrverbot ist das Problem, wenn er wieder mal in Deutschland fahren will.

 

MfG.

 

hartmut

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Hi Guys , and greetings nach canada !!! Vielen dank fuer eure teilnahme ,ist schon echt nervig finde ich ,wie gesagt will auf der einen seite keinen aerger

und die 180,- euro wuerde ich lieber mit meiner frau und tochter in disneyland oder so ausgeben !!! Wie Billy Joe schon sagte in den USA wird auch rechts und links ueberholt , bei rotlicht rechts abbiegen ist auch normal ( o.k. Speeding tickets sind hier sauteuer und die versicherung geht hoch ,,aber dafuer fahre ich nach entsprechender erfahrung einfach mit tempomat !!!! ) Um es mal zusammen fassen sollte ich mich mit dem gruenen in Bayern mal telefonieren und hoeren was geht und was nicht ??!!! right ???!!! Das mit dem US Fueherschein kein Auto mieten in D-land finde ich auch interessant( @ Billie Joe ) ,weil jemand sagte mir es waere besser mit dem US Schein das zu machen ,????!!!!! nun bin ich total confust !!??? Was soll ich den machen wenn ich im sommer nach d-land komme ? So guys wuerde mich echt freuen noch was von euch zu hoeren !! Kann ich mich iegendwie bei euch mal revanchieren ??!!! Sagt mir bescheid wohne in Washington/DC

L.G. Andreas

by the way : habe nur die deutsche Staatsbuergerschaft ,koennte auch Ami sein ,aber dann wuesste ich auch als rentner weiter steuern hier zahlen ,bzw. auch zahlen und das muss nicht sein !!

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ZITAT(Billy Joe @ 21.04.2012, 16:42)

Wie steht es dann mit doppelter Staatsbuergerschaft?

hartmut Geschrieben: Heute, 17:22

Hat er die? Ich weiß es nicht, und es spielt auch keine Rolle.

Die zweite Fahrerlaubnis, da wird wahrscheinlich nur der Schein eingezogen. Das ist das kleinere Problem.

Das mit der doppelten Staatsbuergerschaft war nur als beispiel genommen denn der Deutsche Staat hat kein recht jemanden die andere Staatsbuergerschaft{Im beschriebenen Falle} abzunehmen,genausowenig kann der Deutsche Staat eine Auslandische fahrlicence einziehen ,derjenige darf ,nachdem sie ihm das Fahren in Germanny verboten haben natuerlich nicht mit seiner Auslaendischen Licence in Deutschland fahren,aber einzieh kann der deutsche Staat sie nicht.und genau um das drehte es sich.

Nun an andimerle.,

weil jemand sagte mir es waere besser mit dem US Schein das zu machen ,????!!!!! nun bin ich total confust !!??? Was soll ich den machen wenn ich im sommer nach d-land komme

Wenn Du die Deutsche staatsbuergerschaft hast , wie Du ja bestaetigst und auch einen deutschen Fuehrerschein,verwende beides in Germany

Mietest Du ein fahrzeug gebe ihnen deinen DEUTSCHEN Fuehrerschein mit deiner auf dem Schein eingetragener adresse,fragen sie ob Du noch dort wohnst sage ihnen das Du auf der Durchreise bist und gebe ihnen die Adresse wo Du Unterkunft beziehst, das sollte genuegen. Das Hotel, oder wo Du sonst deine bleibe hast.

Beim Autofahren zeige nie deine US Licence oder sage ihnen dass Du nur auf Urlaub in Deutschland bist, lasse den Personen nie wissen dass Du in den US wohnst ersparst dir jede menge aerger. " Remember " ! niemals freiwillig eine Information ueber dich oder deinen Wohnort preisgeben ,warten bis sie dich fragen.dann kanst Du ihnen erklaeren dass Du seit kurzen in den Aleutain Island /Dutch Harbor lebst, aber nuch keine Zeit hattes deinen Schein umzuscheiben,denn wir haben ja keine Polizeiliche Meldepflicht, noch haben wier eine Kennkarte, so lass sie mal schoen die ganze USA absuchen! :vogelzeig:

Zu den 180 Euros, viel corespondence mit denen denn irgendwann begreift auch der Duemmste dass es zwecklos ist Geld in Uebersee einzutreiben Kein Bundesbuerger zahlt wenn er auserhalb der EU erwischt wird wesshalb sollst du aus USA zahlen,lass sie zappeln! solltest Du weiter Fragen haben werde ich dir gerne zu rat stehen!,verbrachte 3 Jahre als Canadischer Staatsbuerger in Deutschland,kan ein Buch ueber meine erlebnisse schreiben

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Das mit der doppelten Staatsbuergerschaft war nur als beispiel genommen denn der Deutsche Staat hat kein recht jemanden die andere Staatsbuergerschaft{Im beschriebenen Falle} abzunehmen,

Kann er nicht, aber er kann die deutsche Staatsbürgeschaft verweigern. Doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nur in Ausnahmefällen.

 

genausowenig kann der Deutsche Staat eine Auslandische fahrlicence einziehen ,derjenige darf ,nachdem sie ihm das Fahren in Germanny verboten haben natuerlich nicht mit seiner Auslaendischen Licence in Deutschland fahren,aber einzieh kann der deutsche Staat sie nicht.und genau um das drehte es sich.

Der deutsche Staat kann nicht die ausländische Fahrerlaubnis einziehen, höchstens den Führerschein in Deutschland beschlagnahmen und an die ausstellende Behörde schicken. Was Deutschland kann ist die Nutzung der Fahrerlaubnis untersagen, und verlangen das entweder nicht mehr in Deutschland gefahren, oder eine deutsche Fahrerlaubnis erworben wird. Normalerweise kann ein US-Bürger 6 Monate, in Ausnahmefällen 1Jahr mit einer US-Fahrerlaubnis in Deutschland fahren. Was die deutsch Behörde auch noch machen kann, ist die deutsche Fahrerlaubnis einziehen.

 

Daneben gibt es Regeln, die besagen, wer in bestimmten Staaten eine Fahrerlaubnis erworben hat, kann ohne Prüfung eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen. Wer aus anderen Staaten kommt muss die Führerscheinprüfung in Deutschland machen. Und da kann analog zu der Staatsbürgerschaaft gesagt werden, wenn Du Du eine deutsche Fahrerlaubnis willst, muss Du die Ausländische zurückgeben, sonst gibt es keine deutsche Fahrerlaubnis.

 

Mietest Du ein fahrzeug gebe ihnen deinen DEUTSCHEN Fuehrerschein mit deiner auf dem Schein eingetragener adresse,fragen sie ob Du noch dort wohnst sage ihnen das Du auf der Durchreise bist und gebe ihnen die Adresse wo Du Unterkunft beziehst, das sollte genuegen. Das Hotel, oder wo Du sonst deine bleibe hast.

Auf meinem Führerschein steht die Adresse wo ich vor 30 Jahren gewohnt habe, auf den neuen Führerscheinen steht überhaupt keine Adresse mehr. Damit fängt das Problem an. Jedes mal wenn ich ein Fahrzeug gemietet habe musste ich meinen Personalausweis vorlegen. Denn der deutsche Führerschein ist kein Ausweis.

 

Beim Autofahren zeige nie deine US Licence oder sage ihnen dass Du nur auf Urlaub in Deutschland bist, lasse den Personen nie wissen dass Du in den US wohnst ersparst dir jede menge aerger. " Remember " ! niemals freiwillig eine Information ueber dich oder deinen Wohnort preisgeben ,warten bis sie dich fragen.dann kanst Du ihnen erklaeren dass Du seit kurzen in den Aleutain Island /Dutch Harbor lebst, aber nuch keine Zeit hattes deinen Schein umzuscheiben,denn wir haben ja keine Polizeiliche Meldepflicht, noch haben wier eine Kennkarte, so lass sie mal schoen die ganze USA absuchen! :vogelzeig:

Polizeikontrolle bedeutet, Führerschein, Zulassungsbescheinigung Teil1, Personalausweis.

 

Zu den 180 Euros, viel corespondence mit denen denn irgendwann begreift auch der Duemmste dass es zwecklos ist Geld in Uebersee einzutreiben Kein Bundesbuerger zahlt wenn er auserhalb der EU erwischt wird wesshalb sollst du aus USA zahlen,lass sie zappeln! solltest Du weiter Fragen haben werde ich dir gerne zu rat stehen!,verbrachte 3 Jahre als Canadischer Staatsbuerger in Deutschland,kan ein Buch ueber meine erlebnisse schreiben

Hast Du noch nicht begriffen, es geht um das Fahrverbot. Ginge es nur um das Bußgeld, würde ich auch nicht zahlen.

 

Aber wenn Du doch so den Durchblick hast.

Angenommen Du hast in Deutschland ein Fahrverbot, sprich jede Fahrt die Du in Deutschland machst ist fahren ohne Fahrerlaubnis, was machst Du wenn sie dich erwischen?

§ 21

Fahren ohne Fahrerlaubnis

 

 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Also nochmal @Billy Joe, würdest Du jemanden raten ohne gültige Fahrerlaubnis in Deutschland Auto zu fahren?

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn Du die Deutsche staatsbuergerschaft hast , wie Du ja bestaetigst und auch einen deutschen Fuehrerschein,verwende beides in Germany

Mietest Du ein fahrzeug gebe ihnen deinen DEUTSCHEN Fuehrerschein mit deiner auf dem Schein eingetragener adresse,fragen sie ob Du noch dort wohnst sage ihnen das Du auf der Durchreise bist und gebe ihnen die Adresse wo Du Unterkunft beziehst, das sollte genuegen. Das Hotel, oder wo Du sonst deine bleibe hast.

Beim Autofahren zeige nie deine US Licence oder sage ihnen dass Du nur auf Urlaub in Deutschland bist, lasse den Personen nie wissen dass Du in den US wohnst ersparst dir jede menge aerger.

Naja, also erstmal sei angemerkt, dass wegen des anstehenden Tickets etwas getan werden muss. Dieses bedeutet, an die entsprechende Stelle schreiben (faxen), dass man die Tat nicht zugibt und ausserdem in den USA residiert. Das duerfte im Allgemeinen zur Einstellung fuehren. Wird nichts gemacht, dann wird ein Fahrverbot faellig - egal mit welchem FS. Auf dem amerikanischen wird es eingetragen, per Aufkleber, es gilt aber erst, wenn der FS zur Behandlung ausgehaendigt war. D.h., das FV gilt schon vorher, man darf nicht fahren, weil man ja sofort bei Betreten deutschen Bodens den FS einreichen muss. Ergo muss dieses verhindert werden......

 

Generell miete ich meine Fahrzeuge immer (!) mit dem HK-FS an, und zeige den auch munter bei jeder Kontrolle vor. Hatte da noch nie Schwierigkeiten, zusammen mit der HK-ID und dem deutschen Pass ist alles in bester Ordnung.... :vogelzeig:

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Nachweis für diese Behauptung?

Hast Du noch den deutschen Führerschein, und wenn nein warum nicht?

 

Man beantwortet eine Frage nicht mit einer Gegenfrage! Bitte nenne die Rechtsnorm, die Deine Behauptung belegt!

 

Um Deine Frage dennoch zu beantworten: Ich hatte niemals einen Deutschen Führerschein.

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Man beantwortet eine Frage nicht mit einer Gegenfrage! Bitte nenne die Rechtsnorm, die Deine Behauptung belegt!

Das las ich auf der Homepage einer Führerscheinstelle. Glaub es oder lasse es bleiben

 

Um Deine Frage dennoch zu beantworten: Ich hatte niemals einen Deutschen Führerschein.

Dann beantrage einen und sage Du willst deinen jetzigen behalten.

 

MfG.

 

hartmut

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Man beantwortet eine Frage nicht mit einer Gegenfrage! Bitte nenne die Rechtsnorm, die Deine Behauptung belegt!

Das las ich auf der Homepage einer Führerscheinstelle. Glaub es oder lasse es bleiben

 

Da Du keine Rechtsnorm nennen kannst, lasse ich es bleiben. Du selbst müsstest darauf kommen, dass eine solche Rechtsnorm nicht existieren kann, denn sie müsste (z.B. für den Fall des TE) weltweit Gültigkeit haben, was bei Deutschem Recht zum Glück nicht der Fall ist.

 

Um Deine Frage dennoch zu beantworten: Ich hatte niemals einen Deutschen Führerschein.

Dann beantrage einen und sage Du willst deinen jetzigen behalten.

 

Das ist nicht notwendig. Da Deutschland nicht berechtigt ist, ausländische Führerscheine einzuziehen, werden diese einfach an das Ausstellerland zurückgesandt. Dort wird mir mein FS dann wieder ausgehändigt.

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Da Du keine Rechtsnorm nennen kannst, lasse ich es bleiben. Du selbst müsstest darauf kommen, dass eine solche Rechtsnorm nicht existieren kann, denn sie müsste (z.B. für den Fall des TE) weltweit Gültigkeit haben, was bei Deutschem Recht zum Glück nicht der Fall ist.

Muss nicht weltweit gelten. Es geht um die deutsche Fahrerlaubnis. Die kann erteilt oder eingezogen werden, wenn die Voraussetzungen nicht stimmen.

 

Das ist nicht notwendig. Da Deutschland nicht berechtigt ist, ausländische Führerscheine einzuziehen, werden diese einfach an das Ausstellerland zurückgesandt. Dort wird mir mein FS dann wieder ausgehändigt.

So ist es, mit einer kleiner Ergänzung, die Schweizer händigen sie nur wieder im Tausch gegen die Deutsche aus.

 

MfG.

 

hartmut

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Das ist nicht notwendig. Da Deutschland nicht berechtigt ist, ausländische Führerscheine einzuziehen, werden diese einfach an das Ausstellerland zurückgesandt. Dort wird mir mein FS dann wieder ausgehändigt.

So ist es, mit einer kleiner Ergänzung, die Schweizer händigen sie nur wieder im Tausch gegen die Deutsche aus.

 

In der Schweiz mag das so sein. Andere Länder sind da loyaler zu Ihren Ausweis-/Führerscheininhabern.

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hartmut Geschrieben: Heute, 7:01

Hartmut wesshalb versuchst Du dinge zu behaupten von denen du nichts weisst

wenn Du Du eine deutsche Fahrerlaubnis willst, muss Du die Ausländische zurückgeben, sonst gibt es keine deutsche Fahrerlaubnis.

Stimmt nicht,Ich konnte die Canadische Drivers Licence behalten und hatte nur eine theoretische/Muendliche pruefung ablegen muessen um die Deutsche Fahrerlaubnis zu erhalten ,schreibe nicht immer solchen Quatsch.

Auf meinem Führerschein steht die Adresse wo ich vor 30 Jahren gewohnt habe, auf den neuen Führerscheinen steht überhaupt keine Adresse mehr. Damit fängt das Problem an. Jedes mal wenn ich ein Fahrzeug gemietet habe musste ich meinen Personalausweis vorlegen. Denn der deutsche Führerschein ist kein Ausweis.

Woher weisst Du ob andimerle einen Neuen schein hat oder den alten grauen lappen wo der Wohnort eingetragen ist,weisst Du deine Hellseherischen faehigkeiten machen mir manchesmal angst :vogelzeig:

Polizeikontrolle bedeutet, Führerschein, Zulassungsbescheinigung Teil1, Personalausweis.

Desshalb machte ich ihm auch den vorschlag seine Deutschen Papiere zu verwenden und niemals sagen dass Er in den USA wohnhaft ist denn ich kenne die Deutsche mentalitaet.

Hast Du noch nicht begriffen, es geht um das Fahrverbot. Ginge es nur um das Bußgeld, würde ich auch nicht zahlen.

hast Du noch nicht begriffen dass er als Einwohner der USA sich den gierigen griffen der Deutschen Behoerde entzogen hat?Macht er es richtig mit der Korrespondence bekommt er auch kein Fahrverbot .

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Polizeikontrolle bedeutet, Führerschein, Zulassungsbescheinigung Teil1, Personalausweis.

Desshalb machte ich ihm auch den vorschlag seine Deutschen Papiere zu verwenden und niemals sagen dass Er in den USA wohnhaft ist denn ich kenne die Deutsche mentalitaet.

 

 

 

Na, so gut scheinst du die deutsche Mentalität doch nicht zu kennen.

 

Die von Hartmut angesprochenen Papier musst du tatsächlich vorlegen. Beim Mieten eines Fahrzeug reicht der FS nie aus.

Entweder fälscht du dir Papiere ( kann aber auch auffallen ) oder du weist nach, wo du wohnst.

 

Mental gesagt!

 

dete

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Hartmut wesshalb versuchst Du dinge zu behaupten von denen du nichts weisst

Fasse mal an deine Nase.

 

nur eine theoretische/Muendliche pruefung ablegen muessen um die Deutsche Fahrerlaubnis zu erhalten

Wie oft?

 

Woher weisst Du ob andimerle einen Neuen schein hat oder den alten grauen lappen wo der Wohnort eingetragen ist,weisst Du deine Hellseherischen faehigkeiten machen mir manchesmal angst :vogelzeig:

Weil das keine Rolle spielt, als Ausweis ist der Führerschein in Deutschland nicht vorgesehen. Dafür gibt es den Personalausweis.

 

Desshalb machte ich ihm auch den vorschlag seine Deutschen Papiere zu verwenden und niemals sagen dass Er in den USA wohnhaft ist denn ich kenne die Deutsche mentalitaet.

Das funktioniert nicht wenn der Personalausweis verlangt wird.

 

hast Du noch nicht begriffen dass er als Einwohner der USA sich den gierigen griffen der Deutschen Behoerde entzogen hat?Macht er es richtig mit der Korrespondence bekommt er auch kein Fahrverbot .

Hast Du immer noch nicht begriffen das er bereits den Bußgeldbescheid erhalten hat, und wenn er nichts dagegen machen kann, der Bußgeldbescheid einschließlich Fahrverbot rechtskräftig wird?

 

@Billy Joe,

nochmal für Langsamdenker. Er hat schon den Bußgeldbescheid.

 

MfG.

 

hartmut

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hartmut Geschrieben: Heute, 16:36

@Billy Joe,

nochmal für Langsamdenker. Er hat schon den Bußgeldbescheid.

es drehte sich um die verwendung der deutschen Papiere wenn er nach deutschland auf urlaub geht ebenso um das einziehen der US Fahrerlaubniss,hast du schon jemals daran gedacht wenn niemand erzaehlt dass er/sie eine auslandische fahrerlaubniss hat, euere superschlauen Buerokraten das nicht wissen auser sie sind Hellseher was ja sehr warscheinlich in Deutschland der fall ist :wand:

ZITAT(Billy Joe @ 22.04.2012, 15:21)

Hartmut wesshalb versuchst Du dinge zu behaupten von denen du nichts weisst

Fasse mal an deine Nase

War 3 Jahre bei euch im Lande als Canadischer Buerger,und das reichte um euere Buerokratie zu erkennen.

ZITAT

nur eine theoretische/Muendliche pruefung ablegen muessen um die Deutsche Fahrerlaubnis zu erhalten

Wie oft?

Ist diese Frage Noetig? aber ich beantworte sie gerne Nur ein mal! denn euere verkehrszeichen wiederholen sich so oft dass auch der Duemmste sie erkennen muss,aber anscheinend gibt es sehr viele gebuertige Deutsche die das erkennen und befolgen der Verkehrsregel nicht begreifen so denke nicht dass wir auslaender duemmer sind als ihr eingeborene :blink:

ZITAT

Woher weisst Du ob andimerle einen Neuen schein hat oder den alten grauen lappen wo der Wohnort eingetragen ist,weisst Du deine Hellseherischen faehigkeiten machen mir manchesmal angst

Weil das keine Rolle spielt, als Ausweis ist der Führerschein in Deutschland nicht vorgesehen. Dafür gibt es den Personalausweis.

Binn wohl wie Du kein hellseher und besserwisser aber ich nehme mal an dass er auch im besitz eines Personalausweisses ist da er ja noch Deutscher Staatsbuerger ist. Hat Deutschen Pass/Deutschen Fuehrerschein/und sicherlich auch einen Deutschen Personalausweiss.

Befor Du mich bemaengelst wegen meinen Kenntnissen der Deutschen Buerokratie solltest Du mal ueberlegen was Du schreibst!

 

dete Geschrieben: Heute, 16:22

Na, so gut scheinst du die deutsche Mentalität doch nicht zu kennen.

 

Die von Hartmut angesprochenen Papier musst du tatsächlich vorlegen. Beim Mieten eines Fahrzeug reicht der FS nie aus.

Entweder fälscht du dir Papiere ( kann aber auch auffallen ) oder du weist nach, wo du wohnst.

Aus diesem Grunde schrieb ich auch er kann sein Hotel als Adresse angeben da auf Durchreisse.und das genuegt denn ich machte es schon ettliche male niemand wollte meinen Canadische wohnort obwohl ich einen Canadischen Reisepass im Hotel hinterlegen musste.

Wenn ich in Hamburg mir ein Fahrzeug leihe und bei meiner Tante in Hamburg wohne , gebe ich deren Wohnsitz an, auch wenn ich einen Staendigen Wohnsitz in Muenchen habe denn wenn irgendwelche probleme anfallen moechte der Auto Vermieter ja mit mir in verbindung kommen und das ist eben bei meiner Tante in Hamburg, denn ich bin ja nicht in meinem Staendigen Wohnsitz in Muenchen anzutreffen!

 

HarryB Geschrieben: Heute, 10:05 Wird nichts gemacht, dann wird ein Fahrverbot faellig - egal mit welchem FS. Auf dem amerikanischen wird es eingetragen, per Aufkleber, es gilt aber erst, wenn der FS zur Behandlung ausgehaendigt war.

Desshal gab ich auch den guten Rat niemals in Deutschland als Deutscher Staatsbuerger einen Auslaendischen Fuehrerschein zu benuetzen,und wenn ich dem Deutschen Buerokratenschimmel nicht auf die nase binde wird er auch nicht wissen dass ich einen Auslaendischen schein besitze auser es sind wie schon oft in Gemany erkannt HELLSEHR MIT EINER GLASKUGEL :vogelzeig:

 

NetGhost Geschrieben: Heute, 11:02

Da Du keine Rechtsnorm nennen kannst, lasse ich es bleiben. Du selbst müsstest darauf kommen, dass eine solche Rechtsnorm nicht existieren kann, denn sie müsste (z.B. für den Fall des TE) weltweit Gültigkeit haben, was bei Deutschem Recht zum Glück nicht der Fall ist.

Sie versuchen es aber trotz allem denn auch ich erhielt einen Bescheid wegen ueberschreitung der ZHG in Deutschland welche ich aber nicht bezahlen brauchte da etwas schlauer als der Deutsche beamtenapperat. Aber zum Glueck hat das deutsche Gesetz keine Grenzueberschreitente Moeglichkeit :wand: aber sie versuchen es immerwieder :wand:

 

HarryB Geschrieben: Heute, 10:05

Dieses bedeutet, an die entsprechende Stelle schreiben (faxen), dass man die Tat nicht zugibt und ausserdem in den USA residiert. Das duerfte im Allgemeinen zur Einstellung fuehren. Wird nichts gemacht, dann wird ein Fahrverbot faellig - egal mit welchem FS. Auf dem amerikanischen wird es eingetragen, per Aufkleber, es gilt aber erst, wenn der FS zur Behandlung ausgehaendigt war.

Hat der TE ein fahrverbot auf seinen Deutschen Schein fuer ein Monat,kann er trotzdem mit seiner US Licence fahren denn sie wurde ja nicht an die Deutsche behoerde ausgehaendigt,und einen US Polizisten intresiert es nicht was der TE in Deutschland anstellte,denn hir ist bei 100km/h ein abstand von 20 metern und weniger normal und nicht mit Fahrverbot und Geldstrafe verbunden.

Erstens haendige ich meinen Canadischen,oder diesen von TE nicht an die Deutsche behoerde aus,somit koenne sie mir,oder dem TE kein Fahrverbot auf dem Auslaendischen Schein anhaengen, aber um es etwas weiter zu treiben, macht der TE seinen US schein erst nach dem fahrverbot auf seiner Deutschen Licence koenne die Germanen ihn wieder nichts anhaben denn er war ja nicht im besitz einer US Licence.Und wenn er schlau ist geht er in den Nachbarstaat Virginia,und laesst sich, da er seinen Wohnsitz geandert hat einen neue Fahrerlaubniss ausstellen . Er machte den Fehler seine US Licence in Deutschland zu verwenden und das ist ein NO-NO

Nebenbei bemerkt der TE hatte auch geschrieben dass sein geburtsdatum nicht seinem Datum entspricht,somit war es eben sein Bruder welcher den Fahrfehler beging! :licht:

Nicht Faxen geht zu schnell und der TE hat kein Faxgeraet man verwendet die regulaere SnailMail dauert zirka 2 Wochen bis Deutschland dann schreiben die Zurueck und in der Zwischenzeit ist man auf Urlaub in Alaska :wand: muss ich noch mehr dazu schreiben,oder geht da ein :wand:

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es drehte sich um die verwendung der deutschen Papiere wenn er nach deutschland auf urlaub geht ebenso um das einziehen der US Fahrerlaubniss,hast du schon jemals daran gedacht wenn niemand erzaehlt dass er/sie eine auslandische fahrerlaubniss hat, euere superschlauen Buerokraten das nicht wissen auser sie sind Hellseher was ja sehr warscheinlich in Deutschland der fall ist :blink:

Nein es dreht sich einzig und alleine das er einen Bußgeldbescheid bekommen hat, und es um ein Fahrverbot geht.

 

War 3 Jahre bei euch im Lande als Canadischer Buerger,und das reichte um euere Buerokratie zu erkennen.

Es geht nicht um Bürokratie, sondern darum das man beim anmieten von einem Fahrzeug seine Adresse angeben muss.

 

Ist diese Frage Noetig? aber ich beantworte sie gerne Nur ein mal! denn euere verkehrszeichen wiederholen sich so oft dass auch der Duemmste sie erkennen muss,aber anscheinend gibt es sehr viele gebuertige Deutsche die das erkennen und befolgen der Verkehrsregel nicht begreifen so denke nicht dass wir auslaender duemmer sind als ihr eingeborene :licht:

Auch ich wiederhole mich hier öfters ohne das Du es begreifst.

 

Binn wohl wie Du kein hellseher und besserwisser aber ich nehme mal an dass er auch im besitz eines Personalausweisses ist da er ja noch Deutscher Staatsbuerger ist. Hat Deutschen Pass/Deutschen Fuehrerschein/und sicherlich auch einen Deutschen Personalausweiss.

Befor Du mich bemaengelst wegen meinen Kenntnissen der Deutschen Buerokratie solltest Du mal ueberlegen was Du schreibst!

Würde ich sonst behaupten er muss sich ausweisen wenn er ein Fahrzeug mieten will? Zudem käme er erst gar nicht zurück in die USA wenn er sich nicht ausweisen könnte.

 

Aus diesem Grunde schrieb ich auch er kann sein Hotel als Adresse angeben da auf Durchreisse.und das genuegt denn ich machte es schon ettliche male niemand wollte meinen Canadische wohnort obwohl ich einen Canadischen Reisepass im Hotel hinterlegen musste.

Wenn ich in Hamburg mir ein Fahrzeug leihe und bei meiner Tante in Hamburg wohne , gebe ich deren Wohnsitz an, auch wenn ich einen Staendigen Wohnsitz in Muenchen habe denn wenn irgendwelche probleme anfallen moechte der Auto Vermieter ja mit mir in verbindung kommen und das ist eben bei meiner Tante in Hamburg, denn ich bin ja nicht in meinem Staendigen Wohnsitz in Muenchen anzutreffen!

Und dennoch hat die Autovermietung deine Kanadische Adresse, und die wird sie weitergeben wenn es zu einem Verstoß mit dem Auto kommt.

Aber das ist hier völlig schnuppe, weil der TE hat schon den Bußgeldbescheid.

 

Desshal gab ich auch den guten Rat niemals in Deutschland als Deutscher Staatsbuerger einen Auslaendischen Fuehrerschein zu benuetzen,und wenn ich dem Deutschen Buerokratenschimmel nicht auf die nase binde wird er auch nicht wissen dass ich einen Auslaendischen schein besitze auser es sind wie schon oft in Gemany erkannt HELLSEHR MIT EINER GLASKUGEL :vogelzeig:

Auch das lieber @Billy Joe nützt nichts. Wenn es dann eine deutsche Adresse ist, geht der Bußgeldbescheid an diese Adresse, und wird genauso rechtskräftig wie wenn der Bußgeldbescheid nach Kanada geschickt wird. Was natürlich auch das Fahrverbot betrifft. Wenn man sich vor dem Bußgeld drücken will, ist es schlauer eine Adresse im Ausland anzugeben.

 

Sie versuchen es aber trotz allem denn auch ich erhielt einen Bescheid wegen ueberschreitung der ZHG in Deutschland welche ich aber nicht bezahlen brauchte da etwas schlauer als der Deutsche beamtenapperat. Aber zum Glueck hat das deutsche Gesetz keine Grenzueberschreitente Moeglichkeit :wand: aber sie versuchen es immerwieder :wand:

 

Nein Du bist nicht schlauer, Du bist nur in Kanada. Komm mal nach Deutschland. :wand:

Wobei da wohl keine Gefahr besteht das Bußgeld zahlen zu müssen.

 

Hat der TE ein fahrverbot auf seinen Deutschen Schein fuer ein Monat,kann er trotzdem mit seiner US Licence fahren denn sie wurde ja nicht an die Deutsche behoerde ausgehaendigt,und einen US Polizisten intresiert es nicht was der TE in Deutschland anstellte,

Ja @Billy Joe, das Fahrverbot gilt für Deutschland, nicht für die USA, und da wäre es völlig egal wenn er den US-Führerschein vorgelegt hätte. Da wird ein Aufkleber auf den Führerschein gemacht, und dann kann er den Führerschein wieder mitnehmen.

 

Nicht Faxen geht zu schnell und der TE hat kein Faxgeraet man verwendet die regulaere SnailMail dauert zirka 2 Wochen bis Deutschland dann schreiben die Zurueck und in der Zwischenzeit ist man auf Urlaub in Alaska :wand: muss ich noch mehr dazu schreiben,oder geht da ein :wand:

Nein@Billy Joe,

der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss 14 Tage nach Zustellung bei der Behörde sein sonst ist er rechtskräftig. Und man kann überhaupt nichts mehr machen. Und die schreiben dann noch höchstens Mahnungen, oder schauen ob es in Deutschland was zum pfänden gibt.

 

Es funktioniert nicht Bußgeldbescheide zu ignorieren, schon garnicht auf deine Weise. Nochmal für dich, es geht nicht um das Bußgeld, es geht um das Fahrverbot.

 

MfG.

 

hartmut

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hartmut Geschrieben: Gestern, 18:12

Würde ich sonst behaupten er muss sich ausweisen wenn er ein Fahrzeug mieten will? Zudem käme er erst gar nicht zurück in die USA wenn er sich nicht ausweisen könnte

man was seit ihr doch verblendet,wenn er sich nicht ausweissen kann bekommt er kein fahrzeug ,wesshalb soll ihm die Rueckreisse nach den USA nicht gestattet werden ,seid ihr mal wieder ein Polizeistaat wo man bei jedem kleinen vergehen eingelocht wird :vogelzeig:

Euch etwas zu erklaeren ist unmoeglich denn wenn es nicht nach deutschen ansichten geht ist es unmoeglich etwas zu unternehmen

 

dete Geschrieben: Gestern, 22:22

Hartmut, ich gehe eigentlich selten mit dir konform, aber BJ hat das nicht verstanden! Wetten!

Wette verloren :wand:

 

Nur habt ihr nicht verstanden was ich zum ausdruck bringen moechte ,wenn er, der TE nicht an die grosse glocke haengt wo er wohnt wird es auch niemand wissen denn er hat ja Deutsche Sprachkenntnisse einen deutschen Pass und einen Deutschen Fuehrerschein und wenn ich ein Hotel in Hamburg oder meiner Tante ihre addresse angebe wo ich im fuer die naechste Weile wohne genugt das ,denn ich hatte es schon dess oeffteren in germany gemacht ,aber wenn ihr Denkt ich begreife nichts,guckt mal in den Spiegel! :licht:

 

Und von wegen Fahrentzug fuer Deutschland. Habe ich einen US schein und lande in Frankreich miete mir ein Auto dann fahre ich dank dem Schengen gesetz munter nach Deutschland und bei einer fahrzeug konntrolle zeige ich eben die US fahrerlaubniss,oder denk irgenjemand dass alle euere Cops meine Steckbrief vor Augen haben,noch dazu mit einem falschen geburtsdatum :wand: Da gibt es viele wege euere Verkehrsgesetze zu umgehen.

Aber lassen wirs, fuehrt zu keinem Ergebniss!Nur eines kann ich dazu sagen, meinen Candischen schein bekonmmt niemand in Deutschland in die Finger,basta! denn ich habe ja noch den Deutschen auf welchen der Wohnort steht wo ich die 3 Jahre wohnte und den ich auf anhieb bestanden hatte auch wenn Hartmut danran zweifelt :blink: ,und diesen koennen sie Sperren bis zum Nimmerleins Tag benoetige diesen sowieso nicht,ist nur ein andenken!

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Desshalb machte ich ihm auch den vorschlag seine Deutschen Papiere zu verwenden und niemals sagen dass Er in den USA wohnhaft ist denn ich kenne die Deutsche mentalitaet.

Das funktioniert nicht wenn der Personalausweis verlangt wird.

Das ist Nonsens, der Pass tut es auch......

 

HarryB Geschrieben: Heute, 10:05 Wird nichts gemacht, dann wird ein Fahrverbot faellig - egal mit welchem FS. Auf dem amerikanischen wird es eingetragen, per Aufkleber, es gilt aber erst, wenn der FS zur Behandlung ausgehaendigt war.

Desshal gab ich auch den guten Rat niemals in Deutschland als Deutscher Staatsbuerger einen Auslaendischen Fuehrerschein zu benuetzen,und wenn ich dem Deutschen Buerokratenschimmel nicht auf die nase binde wird er auch nicht wissen dass ich einen Auslaendischen schein besitze auser es sind wie schon oft in Gemany erkannt HELLSEHR MIT EINER GLASKUGEL :vogelzeig:

Aber warum? In den USA ist doch der Eintrag auf dem FS obsolet, dort hat das FV keinerlei Geltung. :licht:

 

Hat der TE ein fahrverbot auf seinen Deutschen Schein fuer ein Monat,kann er trotzdem mit seiner US Licence fahren denn sie wurde ja nicht an die Deutsche behoerde ausgehaendigt,....

Das ist grundfalsch, 'Billy Joe'. Das Fahrverbot ist personenbezogen und nicht FS-bezogen. Hat der gute Mann in D'land ein Fahrverbot, dann darf er in Deutschland nicht fahren, egal mit welchem FS!

 

War 3 Jahre bei euch im Lande als Canadischer Buerger,und das reichte um euere Buerokratie zu erkennen.

Es geht nicht um Bürokratie, sondern darum das man beim anmieten von einem Fahrzeug seine Adresse angeben muss.

Wo liegt das Problem? Die Adresse bei mir z.B. ist immer Hong Kong, damit bekomme ich ueberall einen deutschen Mietwagen unter Vorlage meiner HK license, ID Card und dem deutschen Pass. Wichtig natuerlich auch die Kreditkarte...... Hat uebrigens den Vorteil, dass auch die wildesten OWIen unbestraft bleiben, solange es nur ein Fotoshooting gibt. Anders sieht es aus, wenn man mal die dumme Idee hat, mich anzuhalten, dann wird sofort eine Sicherheitsleistung faellig.

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Das ist Nonsens, der Pass tut es auch......

Ja, der Pass tut es auch. :licht:

 

Wo liegt das Problem? Die Adresse bei mir z.B. ist immer Hong Kong, damit bekomme ich ueberall einen deutschen Mietwagen unter Vorlage meiner HK license, ID Card und dem deutschen Pass. Wichtig natuerlich auch die Kreditkarte...... Hat uebrigens den Vorteil, dass auch die wildesten OWIen unbestraft bleiben, solange es nur ein Fotoshooting gibt. Anders sieht es aus, wenn man mal die dumme Idee hat, mich anzuhalten, dann wird sofort eine Sicherheitsleistung faellig.

Kein Problem. :vogelzeig:

 

Ja, der Mieter muss sich ausweisen, der Fahrer muss eine Fahrerlaubnis haben mit der er auch in Deutschland fahren darf. Man muss zahlungsfähig sein, egal ob das mit Kreditkarte oder anders geregelt wird. Kreditkarte ist einfacher.

 

Auch Du kannst nach einem Fotoshooting einen Bußgeldbescheid bekommen wenn Du identifiziert wirst. Im Extremfall wird öffentlich zugestellt. Nur das Bußgeld in Hongkong eintreiben geht nicht. Dazu müssten sie dich schon in Deutschland erwischen. Und es sollte auch nur so wild sein das kein Fahrverbot verhängt wird, damit es keine Spätfolgen gibt.

Zufrieden?

 

MfG.

 

hartmut

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man was seit ihr doch verblendet,wenn er sich nicht ausweissen kann bekommt er kein fahrzeug

Richtig

,wesshalb soll ihm die Rueckreisse nach den USA nicht gestattet werden ,seid ihr mal wieder ein Polizeistaat wo man bei jedem kleinen vergehen eingelocht wird :vogelzeig:

Er kann sich ja ausweisen, und dann darf er zurück.

 

Euch etwas zu erklaeren ist unmoeglich denn wenn es nicht nach deutschen ansichten geht ist es unmoeglich etwas zu unternehmen

Nein, Du verstehst eben nichts.

 

Wette verloren :wand:

@Dete hat die Wette gewonnen

 

Nur habt ihr nicht verstanden was ich zum ausdruck bringen moechte ,wenn er, der TE nicht an die grosse glocke haengt wo er wohnt wird es auch niemand wissen denn er hat ja Deutsche Sprachkenntnisse einen deutschen Pass und einen Deutschen Fuehrerschein und wenn ich ein Hotel in Hamburg oder meiner Tante ihre addresse angebe wo ich im fuer die naechste Weile wohne genugt das ,denn ich hatte es schon dess oeffteren in germany gemacht ,aber wenn ihr Denkt ich begreife nichts,guckt mal in den Spiegel! :licht:

Ja, deswegen ist dann doch seine Adresse bekannt. Was glaubst Du wozu ein Pass gut ist? :blink:

 

Und von wegen Fahrentzug fuer Deutschland. Habe ich einen US schein und lande in Frankreich miete mir ein Auto dann fahre ich dank dem Schengen gesetz munter nach Deutschland und bei einer fahrzeug konntrolle zeige ich eben die US fahrerlaubniss,oder denk irgenjemand dass alle euere Cops meine Steckbrief vor Augen haben,noch dazu mit einem falschen geburtsdatum :wand: Da gibt es viele wege euere Verkehrsgesetze zu umgehen.

Du könntest sogar in Deutschland ein Auto mieten wenn Du die Fahrerlaubnis beim Vermieter vorlegst. Der Vermieter kann nicht überprüfen ob ein Fahrverbot besteht. Kennst Du den Unterschied zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug?

Du umgehst damit kein Gesetz, sowenig wie wenn Du über eine Rote Ampel fährst. Fährst Du trotz Fahrverbot begehst Du eine Straftat.

 

Aber lassen wirs, fuehrt zu keinem Ergebniss!Nur eines kann ich dazu sagen, meinen Candischen schein bekonmmt niemand in Deutschland in die Finger,basta! denn ich habe ja noch den Deutschen auf welchen der Wohnort steht wo ich die 3 Jahre wohnte und den ich auf anhieb bestanden hatte auch wenn Hartmut danran zweifelt :wand: ,und diesen koennen sie Sperren bis zum Nimmerleins Tag benoetige diesen sowieso nicht,ist nur ein andenken!

Wenn der :wand: etwas nachdenkt und deinen Pass sieht, könnte der auf die Idee kommen das da noch ein Kanadischer Führerschein sein muss. :wand:

Und wenn sie den Deutschen sperren, darfst Du eben in Deutschland nicht mehr fahren.

 

MfG.

 

hartmut

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Dort steht aber gar keine Adresse drin, sondern nur der Wohnort...... :vogelzeig:

Und dann kann die Adresse nicht ermittelt werden?

Noe, in Laendern, die keine Meldepflicht haben, nicht..... :licht:

 

Wozu denn der Pass?

Zum Nachweis der deutschen Staatsbuergerschaft? :blink:

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hartmut Geschrieben: Heute, 7:15

Wenn der etwas nachdenkt und deinen Pass sieht, könnte der auf die Idee kommen das da noch ein Kanadischer Führerschein sein muss.
Und wenn sie den Deutschen sperren, darfst Du eben in Deutschland nicht mehr fahren.
Wesshalb streubst Du dich so gegen alles was Du nicht weisst?

Sicherlich darf ich nach der Sperrung einer Deutschen Fahrerlaubniss nicht auf Deutschlands Strassen fahren,dass weiss ich selbst aber es dreht sich darum dass ich eben mit meiner Auslaendischen Fahrerlaubniss bei eine Fuehrerscheinkontrolle in Deutschland keine probleme habe denn der Deutsche Polizist weiss nicht mal ob ich als Auslaender einen Deutschen Schein besitze,so wesshalb soll er meinen Canadischen schein in Frage stellen,die einzige gelegenheit wo der Deutsche Staat rausfinden kann dass ich eine Sperre fuer Deutsches Gebiet habe ist im Falle eines Unfalles. Und diese Risiko ist eben immer vorhanden

 

Ich habe aber meinen Pass bei meinen Aufenthalten in Deutschland nicht an meiner Person, hartmut glaube mir als Canadischer Staatsbuerger kenne ich mich besser aus mit eueren gesetzen was ich tun und nicht tun darf,und wie geschrieben wenn ich als Auslaender mit meiner Auslaendischen Licence in Deutschland fahre habe ich keine probleme.

 

Und nochmals Der Deutsche Staat kann nur eine Deutsche fahrgenehmigung/Fuehrerschein /oder wie immer Du es nenne mochtest, meine Canadische,oder dem TE seinen US schein koennen sie nicht, sperren oder mit was immer die drueberpappen ungueltig machen denn ich noch der TE haben ein Fahrverbot in anderen Staaten, und der deutsche Michel bestimmt nicht ueber mein Leben wenn ich auserhalb euerer Grenzen bin

ZITAT(Billy Joe @ 23.04.2012, 1:50

,wesshalb soll ihm die Rueckreisse nach den USA nicht gestattet werden ,seid ihr mal wieder ein Polizeistaat wo man bei jedem kleinen vergehen eingelocht wird

Er kann sich ja ausweisen, und dann darf er zurück.[/quote

Wenn ich aber keinen Pass an mir habe ? denn bei euch gilt ja der Fuehrerschen nicht als Ausweiss

Aber ich schrieb ja nur wie sich der TE aus der Patsche ziehen kann uns habe wirklich keine absicht mich mit euch in die Haare zu bekommen,denn ihr seht es nur von euerem Blickpunkt,waehrend ich mich schon seit vielen Jahren mit euerer verschrobten gesetzgebung befassen muss,und das ist nicht einfach glaube es mir Du hast null ahnung wie verdreht euere Gestze sind.so lassen wirs Du glaubst was immer du denkst und ich weiss wie ich mich bei euch verhalten muss um nicht mit euerem Gesetz in konflikt zu kommen.

hartmut Geschrieben: Heute, 7:25
Und dann kann die Adresse nicht ermittelt werden?
HarryB Geschrieben: Heute, 7:44

Noe, in Laendern, die keine Meldepflicht haben, nicht

Wieder etwas was Du nicht wusstest :vogelzeig:

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[...] der Deutsche Polizist weiss nicht mal ob ich als Auslaender einen Deutschen Schein besitze [...]

Die Datenbanken wurden bereits angesprochen. So gibt es auch das zentrale Fahrerlaubnisregister mit (zumindest allen "neuen") in D erteilten Fahrerlaubnissen, auf welches die Polizei Zugriff hat.

 

[...] die einzige gelegenheit wo der Deutsche Staat rausfinden kann dass ich eine Sperre fuer Deutsches Gebiet habe ist im Falle eines Unfalles.

Unsinn.

 

[...] als Canadischer Staatsbuerger kenne ich mich besser aus mit eueren gesetzen was ich tun und nicht tun darf, [...]

Daran habe ich erhebliche Zweifel.

 

[...] und wie geschrieben wenn ich als Auslaender mit meiner Auslaendischen Licence in Deutschland fahre habe ich keine probleme.

Das ist ebenfalls Unsinn.

 

Und nochmals Der Deutsche Staat kann nur eine Deutsche fahrgenehmigung/Fuehrerschein /oder wie immer Du es nenne mochtest, meine Canadische,oder dem TE seinen US schein koennen sie nicht, sperren oder mit was immer die drueberpappen ungueltig machen denn ich noch der TE haben ein Fahrverbot in anderen Staaten, und der deutsche Michel bestimmt nicht ueber mein Leben wenn ich auserhalb euerer Grenzen bin

Doch da können "sie" was "drüberpappen". Siehe bei Ordnungswidrigkeitenverfahren § 25 III StVG oder bei Strafverfahren § 44 II letzter Satz StGB. In deinem ausländischen Führerschein wird dann das (ausschließlich) für D geltende Fahrverbot vermerkt. Für die Zeit, bis der Vermerk eingetragen ist, darf dein ausländischer Führerschein auch beschlagnahmt werden.

 

Wieder etwas was Du nicht wusstest

Es wäre erschreckend, wenn jeder immer alles wissen würde.

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sherlock Geschrieben: Heute, 15:44

Die Datenbanken wurden bereits angesprochen. So gibt es auch das zentrale Fahrerlaubnisregister mit (zumindest allen "neuen") in D erteilten Fahrerlaubnissen, auf welches die Polizei Zugriff hat

 

Welche ein Polizist bei der Pruefung von fahrzeugpapieren jedesmal anfragt :wand: Bei euch hatt ja der Streifenwagen nicht mal Computeranschluss zum Zentralregister ,dass euere Polizisten nicht noch mit Rauchzeichen nach Indianer Manier Coresspondieren wundert mich :wand:

 

ZITAT(Billy Joe @ 23.04.2012, 14:58)

[...] die einzige gelegenheit wo der Deutsche Staat rausfinden kann dass ich eine Sperre fuer Deutsches Gebiet habe ist im Falle eines Unfalles

Unsinn.

Sicher haellt mich die Deutsche Polizei taeglich an und fragt in der Datenbank nach ob ich als Auslaender eine Sperre habe :wand:

ZITAT(Billy Joe @ 23.04.2012, 14:58)

[...] als Canadischer Staatsbuerger kenne ich mich besser aus mit eueren gesetzen was ich tun und nicht tun darf, [...]

Daran habe ich erhebliche Zweifel.

Wundert mich nicht denn man ist ja allwissend auch was man nicht weiss,weiss man besser :vogelzeig:

ZITAT(Billy Joe @ 23.04.2012, 14:58)

[...] und wie geschrieben wenn ich als Auslaender mit meiner Auslaendischen Licence in Deutschland fahre habe ich keine probleme.

Das ist ebenfalls Unsinn.

Und Du alleswissender,welche Probleme habe ich dann,mal raus mit der Sprache :licht:

ZITAT(Billy Joe @ 23.04.2012, 14:58)

Und nochmals Der Deutsche Staat kann nur eine Deutsche fahrgenehmigung/Fuehrerschein /oder wie immer Du es nenne mochtest, meine Canadische,oder dem TE seinen US schein koennen sie nicht, sperren oder mit was immer die drueberpappen ungueltig machen denn ich noch der TE haben ein Fahrverbot in anderen Staaten, und der deutsche Michel bestimmt nicht ueber mein Leben wenn ich auserhalb euerer Grenzen bin

Doch da können "sie" was "drüberpappen". Siehe bei Ordnungswidrigkeitenverfahren § 25 III StVG oder bei Strafverfahren § 44 II letzter Satz StGB. In deinem ausländischen Führerschein wird dann das (ausschließlich) für D geltende Fahrverbot vermerkt. Für die Zeit, bis der Vermerk eingetragen ist, darf dein ausländischer Führerschein auch beschlagnahmt werden.

Les und begreife mal wass ich schreibe! :blink:

Nachdem Du so schlau bist aber trotz allen keine Ahnung hast werde ich es Dir erklaeren. Werde ich in Deutschland wegegen einer verkehrsuebertretung geblitzt,wird nach laengere zeit der Halter dess fahrzeuges angeschrieben,dann muss die Behoerde mal feststellen wer der Fahrer war, dann herausfinden wo ich als Auslaender wohne,{Denn Du alleswissender} bis das durch eueren behoerdenapperat durchgeht bin ich schon laengst wieder zu Hause und mein Auslaendischer Schein ist ausser reichwete euerer Buerokratie. Soweit solltes Du aber Denken koennen.

ZITAT(Billy Joe @ 23.04.2012, 14:58)

Wieder etwas was Du nicht wusstest

Es wäre erschreckend, wenn jeder immer alles wissen würde
.

Anscheinend ist das in Deutschland pflicht alles zu wissen auch das was man nicht weiss,denn Du beweist es ja wie ich mich als Auslaender in Deutschland verhalte und wie ich auf euere Verkehrsgesetze reagier :wand:

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Was sollen deine dümmlichen Anfeindungen? Ich habe sachlich auf deine Aussagen geantwortet, mich weder als allwissend noch dich als Trottel dargestellt. Ich habe lediglich gesagt, dass deine Aussagen teilweise Unsinn sind und diese mit Begründung und Rechtsquelle richtig gestellt. Im Gegenteil habe ich sogar verdeutlicht, dass niemand alles weiß. Daher nehme ich es dir auch nicht übel, dass du einige Sachen hier nunmal nicht richtig wusstest. Deine Diskussionsweise disqualifiziert dich fast schon als Diskussionsteilnehmer, weil sie keine Basis für eine vernünftige Diskussion bietet. Also gewöhne dir gefälligst mal einen sozialadäquaten Umgangston an!

 

Nun zum Inhalt deines Textes:

 

Ein Computeranschluss im Streifenwagen ist nicht erforderlich (wäre aber schön), da via Funk und Handy mit der Dienststelle Kontakt gehalten wird. Dort bestehen die einschlägigen Abfragemöglichkeiten. Ob du bei einer Kontrolle letztlich auch fahndungsmäßig überprüft wirst, entscheidet der kontrollierende Beamte. Daher ist deine Aussage falsch, dass der deutsche Polizist nicht wissen kann, ob du als Ausländer einen deutschen Führerschein besitzt.

 

Wer hat gesagt, dass du täglich angehalten wirst? Dennoch werden täglich Verkehrskontrollen durchgeführt und auch du kannst Betroffener einer solchen werden. Ich habe nie behauptet, dass das zwingend passiert. Dennoch ist deshalb deine Aussage, dass man dich nur im Falle eines Unfalles überprüft, Unsinn.

 

Wenn du ein Fahrverbot in D nicht angetreten hast und dann trotzdem fährtst, begehst du eine Straftat und hast mit den darauf folgenden strafprozessualen Maßnahmen zu leben. Dieses Problem hast du dann.

Das Fahrverbot fängt erst dann an zu laufen, wenn du entweder den Führerschein bei der Behörde hinterlegst oder der Vermerk eingetragen wird. Das bedeutet, man kann diese Sache nicht aussitzen und dann nach einem Monat wieder fahren.

 

Die übrigen dümmlichen Anfeindungen machen eine Bezugnahme entbehrlich.

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sherlock Geschrieben: Heute, 15:43

Die übrigen dümmlichen Anfeindungen machen eine Bezugnahme entbehrlich

Absolut ,desshalb rate ich dir sachen genau zu lesen und auch zu verstehen und nicht nur von euerem Blickpunkt sondern auch mal ueber den tellerand blicken!

Daher ist deine Aussage falsch, dass der deutsche Polizist nicht wissen kann, ob du als Ausländer einen deutschen Führerschein besitzt.

Und wenn der Polizist nicht weiss dass ich ein auslaender bin ,was dann! Wie geschrieben erst denken dann zu entscheidungen kommen!

 

sherlock Geschrieben: Heute, 15:43

Was sollen deine dümmlichen Anfeindungen? Ich habe sachlich auf deine Aussagen geantwortet

wenn Du das als sachlich betittels muss ich mich fragen , "Nein lieber nicht"

EOD! mit Dir

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Also, ich muss schon mal sagen, dass 'sherlock' hier wirklich sachlich argumentiert hat und die Anfeindungen durch 'Billy Joe' tatsaechlich unangebracht sind. Es ist Tatsache, dass ein FV - ich sagte es schon mal weiter oben - personenbezogen ist. Da kann es - und nichts anderes wollte 'sherlock' ausdruecken - durchaus passieren, dass hier das Ding auffliegt. Sagen wir mal Mr. X aus Timbuktu hat eine FV in D'land, dieses aber nicht offiziell angetreten. Nun hat Mr. X, der deutscher Staatsbuerger ist, aber in Timbuktu residiert, sein FV mit einem Mietwagen eingehandelt, den er mit deutschem FS angemietet hat. Wochen spaeter, das FV ist rechtskraeftig, aber noch nicht angetreten, faehrt er mit Timbuktulizenz in eine Verkehrskontrolle hinein. Nun wird die Abfrage gemacht, es stellt sich heraus, dass da ein Mr. X, der in Timbuktu residiert, eigentlich in D'land nicht fahren darf - wegen des FV. Schon hat Mr. X ein Problem - und zwar ein groesseres.

 

Uebrigens trifft das auch zu, wenn Mr. X Staatsbuerger von Timbuktu ist - nur wird er dann in aller Regel keinen deutschen FS haben......

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HarryB Geschrieben: Heute, 4:43

Also, ich muss schon mal sagen, dass 'sherlock' hier wirklich sachlich argumentiert hat und die Anfeindungen durch 'Billy Joe' tatsaechlich unangebracht sind.

Harry ,hat mit anfeindungen absolut nichts zu tun alles was ich machte war dem TE zu erklaeren wie er das umgehen kann,dass jemand dabei auffliegen kann hatte ich nie bezweifelt denn es wird ja laufend von anderen erklaert wie man sich bei verkehrsvergehen in Deutschlad aus der Missere ziehen kann und was war alle was ich tat.Auch Du bestaetigst ja dass man einen Schriftverkehr einleiten sollte was ich ja auch vorgeschlagen hatte,und dann kamen all die daemlichen bemerkungen dass ich nichts begreife und was sonst noch alles hevorgebracht wurde ,und dass diese von dir geschieben Antwort eben nicht den regeln entspricht

Uebrigens trifft das auch zu, wenn Mr. X Staatsbuerger von Timbuktu ist - nur wird er dann in aller Regel keinen deutschen FS haben......
Denn ich bin der Halter einer Deutschen Fahrerlaubniss und kein deutscher Staatsbuerger und Ausnahmen bestaetigen die Regeln,oder so aehnlich ,nur was mich eben bei disskusionen von der Oestlichen Seite dess Atlantiks so stoert ist eben was man nicht kennt wir niedergeknueppelt und ins laecherliche gezogen.

 

sein FV mit einem Mietwagen eingehandelt, den er mit deutschem FS angemietet hat. Wochen spaeter, das FV ist rechtskraeftig, aber noch nicht angetreten, faehrt er mit Timbuktulizenz in eine Verkehrskontrolle hinein. Nun wird die Abfrage gemacht, es stellt sich heraus, dass da ein Mr. X, der in Timbuktu residiert

Ich versuche es nochmals zu erklaeren, "Wird dieser Mr X bei einem fahrverstoss geblitzt ,dauert es ja ettliche Wochen bis er angeschrieben wird an der adresse welche er beim Autoverleiher hinterlies,in der Zwischenzeit ist Mr.X aber schon wieder in Timbuktu und somit fuer die Deutschen Obrigkeit nicht erreichbar, nun geben sie ihm eine Fahrsperre fuer Deutschland, OK so weit ? Nun kommt Mr.X wieder nach Deutschland aber er mietet sich ein fahrzeug in Frankreich mit seinem Timbuktu Schein, und kommt dann in eine Fahrzeugkonntrolle in Deutschland,zeigt seinen Timbuktu Schein, und dann denkst Du dass der Polizist Mr. X aus Timbuktu erst mal durch eine Rasterfahndung untersuchen laesst? ich kann Dir sagen was passiert,der Polizist wuenscht Mr. X aus Timbuktu einen schoenen Aufenthalt in Deutschland, mir selbst passier desshalb weiss ich wie es als Auslaender in Deutschland ist was ich aber von all den anderen experten nicht sagen kann. Wenn alledings Mr.X so daemlich ist und bei einer Sperre seiner deutschen Fahrerlaubniss bei der Landung in Deutschland den Zollbeamten fragt ob seine Sperre in Deutschland schon rechtsgueltig ist kann ich Mr.X leider nicht helfen!

Nebenbei bemerkt schieb der TE dass sein Geburtsdatum bei der Aufforderung aus germany nicht seinem Geburtsdatum entspricht ,somit koennen sie ihm kein Fahrverbot in Deutschland anhaengen denn er hat ja nichts verbrochen denn er war ja nicht in Deutschland zu dieser Zeit es war sein Bruder welche ja ein anderes geburtsdatum hat.

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Hello Guys , vielen dank fuer euere vielen Antworten und die Auseinandersetzungen (firede mit euch - nicht streieten ,geb einen aus bei HOOTERS !! ) mit meinem ( kleinen Problem !! ) Habe mir jetzt alles mal in Ruhe durch gelesen und bin ( leider ) nicht sehr viel weiter gekommen ??!!! Ich wollte den bayerischen Beamten morgen mal anrufen und schaun was geht oder auch nicht !! Durch die vielen antworten und discussionen bin ich immer noch ein bisschen verwirrt und am ueberlegen was ich dem sage und was nicht !!??? Falls einer noch den ultimativen Rat fuer mich hat ,nur raus damit !! O.K. see you guys soon bei Hooters mit Chicken und Chicks !!!

Andimerle

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[...] dann kamen all die daemlichen bemerkungen dass ich nichts begreife und was sonst noch alles hevorgebracht wurde ,und dass diese von dir geschieben Antwort eben nicht den regeln entspricht

Diese Bemerkung kamen nicht von mir. Dennoch begenest du mir mit einem Niveau, dass unterste Schublade ist - unangemessen.

 

Denn ich bin der Halter einer Deutschen Fahrerlaubniss und kein deutscher Staatsbuerger und Ausnahmen bestaetigen die Regeln,oder so aehnlich ,nur was mich eben bei disskusionen von der Oestlichen Seite dess Atlantiks so stoert ist eben was man nicht kennt wir niedergeknueppelt und ins laecherliche gezogen.

Das ein Ausländer einen deutschen Führerschein hat kommt regelmäßig vor, wenn er längere Zeit hier lebt. Nach spätestens einem Jahr muss die ausländische FE dann nämlich umgeschrieben werden - sonst darf er nicht mehr fahren.

Was mich stört sind Leute, die meinen etwas zu wissen, aufgezeigt bekommen, dass es eben nicht stimmt und dann mit allen Mitteln versuchen doch daran fest zu halten - klassische Form kognitiver Dissonanz.

 

Ich versuche es nochmals zu erklaeren, "Wird dieser Mr X bei einem fahrverstoss geblitzt ,dauert es ja ettliche Wochen bis er angeschrieben wird an der adresse welche er beim Autoverleiher hinterlies,in der Zwischenzeit ist Mr.X aber schon wieder in Timbuktu und somit fuer die Deutschen Obrigkeit nicht erreichbar, nun geben sie ihm eine Fahrsperre fuer Deutschland, OK so weit ? Nun kommt Mr.X wieder nach Deutschland aber er mietet sich ein fahrzeug in Frankreich mit seinem Timbuktu Schein, und kommt dann in eine Fahrzeugkonntrolle in Deutschland,zeigt seinen Timbuktu Schein, und dann denkst Du dass der Polizist Mr. X aus Timbuktu erst mal durch eine Rasterfahndung untersuchen laesst? ich kann Dir sagen was passiert,der Polizist wuenscht Mr. X aus Timbuktu einen schoenen Aufenthalt in Deutschland, mir selbst passier desshalb weiss ich wie es als Auslaender in Deutschland ist was ich aber von all den anderen experten nicht sagen kann. Wenn alledings Mr.X so daemlich ist und bei einer Sperre seiner deutschen Fahrerlaubniss bei der Landung in Deutschland den Zollbeamten fragt ob seine Sperre in Deutschland schon rechtsgueltig ist kann ich Mr.X leider nicht helfen!

Nebenbei bemerkt schieb der TE dass sein Geburtsdatum bei der Aufforderung aus germany nicht seinem Geburtsdatum entspricht ,somit koennen sie ihm kein Fahrverbot in Deutschland anhaengen denn er hat ja nichts verbrochen denn er war ja nicht in Deutschland zu dieser Zeit es war sein Bruder welche ja ein anderes geburtsdatum hat.

Alles, was du ab dem Zeitpunkt, wo Mr. X in die Kontrolle gerät, schreibst, zeigt mir, dass du das System eben nicht verstanden hast und nicht kennst. Auch, wenn das Geburtsdatum nicht stimmt, bedeutet das nicht, dass er bei einer Fahndung nicht im System angezeigt wird. Das du einmal nicht im Fahndungsbestand überprüft wurdest oder glaubst nicht überprüft worden zu sein, bedeutet nicht, dass das immer so ist. Die meisten Beamten würden den Herrn aus Timbuktu sicherlich fahndungsmäßig überprüfen. Der Zoll hat damit übrigens garnichts zu tun. Aber da du es nicht einsehen willst...

 

@HarryB: Genau so ist es.

 

@andimerle: Frag doch, ob du deinen deutschen Führerschein hinschicken kannst, um das Fahrverbot anzutreten. Dann hast du deine license immernoch zum Fahren in den USA - und kannst im Juni wieder in D fahren. Wenn du noch kein Fahrverbot in den letzten zwei Jahren hattest, kannst du dieses auch nach 4 Monaten antreten - also nach Juni. Du kannst auch fragen, ob gegen eine höhere Geldbuße auf das Fahrverbot verzichtet wird.

 

Cheers

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Hi Sherlock ( Holmes ??!! ) so in der art hatte ich mir das auch gedacht , mal hoeren was der typ will und schaun was ich ihm geben kann ( muss) mehr geld wollte ich ihm allerdings auf keinen Fall geben ( die schmeissen das wahrscheinlich nur den Griechen hinterher !! ) ansonsten koennen die gerne meine graue pappe sich fuer 4 wochen in die schublade legen !!

Cheers Andreas ( Andimerle )

werde posten was der typ so von sich gegeben hat !! auch fuer die zukunft und zur orientierung !!!

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Wenn alledings Mr.X so daemlich ist und bei einer Sperre seiner deutschen Fahrerlaubniss bei der Landung in Deutschland den Zollbeamten fragt ob seine Sperre in Deutschland schon rechtsgueltig ist kann ich Mr.X leider nicht helfen!

Mr. X braucht niemanden fragen. Reist er in D'land direkt ein, wird sein Pass durch das Lesegeraet gezogen. Besteht ein FV gegen ihn - und eventuell daraus resultierend noch offene Geldbussen - so wird das angezeigt und Mr. X wird freundlich, aber bestimmt zu einem Gespraech ins Hinterzimmer geladen. Und ja, auch eine ganz normale Fahrzeugkontrolle birgt die Gefahr, dass eine Personenabfrage gemacht wird. Dickes Problem fuer Mr. X, so er da am Steuer sitzt........ :D

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HarryB Geschrieben: Heute, 1:53

Mr. X braucht niemanden fragen. Reist er in D'land direkt ein, wird sein Pass durch das Lesegeraet gezogen. Besteht ein FV gegen ihn - und eventuell daraus resultierend noch offene Geldbussen - so wird das angezeigt und Mr. X wird freundlich, aber bestimmt zu einem Gespraech ins Hinterzimmer geladen. Und ja, auch eine ganz normale Fahrzeugkontrolle birgt die Gefahr, dass eine Personenabfrage gemacht wird. Dickes Problem fuer Mr. X, so er da am Steuer sitzt

Honest Harry, mit dem von mir geschrieben haben anscheinend einige schwierigkeiten, denn wie von mir geschrieben " Mr.X braucht nicht direckt nach Deutschland einreisen" Paris ist auch eine reise wehrt,sich dann dort ein fahrzeug mieten ,ueber die Grenze welche durch das Scheneng gesetz nicht kontrolliet wird ,und schwupps ist Mr.X in Deutschland,ohne Passkontrolle durch einen Deutschen Beamten,und sollte er durch eine Fahrzeugkonntrolle kommen zeigt er eben seinen Schein welche ja noch nicht in Deutschland bekannt ist, hatt ja zwei davon [Einer ist bekannt ,der andere nicht}so wo ist da das Problem?

@Harry only

Somehow I have the feeling, some of those guys have a bigger problem the I suspect. Do you honestly believe that Mr. X would run into a Police Check? in all the years I have driven in Germany it happened only once, and those cops did not even bother to check anything ,all they did ,wish me a nice vacation in Germany! And guess what? They where fluent in English,and loved to chat. They even forgot to check my licence :D

Dennoch begenest du mir mit einem Niveau, dass unterste Schublade ist

Nothing then a bunch of Crybabys, time to grow up, great to dish it out but to sensitive when it comes back at the same frequency :D

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Wenn alledings Mr.X so daemlich ist und bei einer Sperre seiner deutschen Fahrerlaubniss bei der Landung in Deutschland den Zollbeamten fragt ob seine Sperre in Deutschland schon rechtsgueltig ist kann ich Mr.X leider nicht helfen!

Mr. X braucht niemanden fragen. Reist er in D'land direkt ein, wird sein Pass durch das Lesegeraet gezogen. Besteht ein FV gegen ihn - und eventuell daraus resultierend noch offene Geldbussen - so wird das angezeigt und Mr. X wird freundlich, aber bestimmt zu einem Gespraech ins Hinterzimmer geladen. Und ja, auch eine ganz normale Fahrzeugkontrolle birgt die Gefahr, dass eine Personenabfrage gemacht wird. Dickes Problem fuer Mr. X, so er da am Steuer sitzt........

Exakt!

 

[...] ueber die Grenze welche durch das Scheneng gesetz nicht kontrolliet wird [...]

Ist nach wie vor nur 50% richtig. Du kennst das Schengensystem nur halb so gut, wie du glaubst.

 

[...] und sollte er durch eine Fahrzeugkonntrolle kommen zeigt er eben seinen Schein welche ja noch nicht in Deutschland bekannt ist, hatt ja zwei davon [Einer ist bekannt ,der andere nicht}so wo ist da das Problem?

Das Problem ist nach wie vor, dass es "scheiß egal" ist, welchen Schein er zeigt, da das FV nicht vom Schein abhängt sondern von der Person.

 

They even forgot to check my licence

They thought they didn't have to in all probability - wich seems to have been a big mistake -- just my two pence...

 

 

@andimerle:

Hi Sherlock ( Holmes ??!! ) so in der art hatte ich mir das auch gedacht , mal hoeren was der typ will und schaun was ich ihm geben kann ( muss) mehr geld wollte ich ihm allerdings auf keinen Fall geben ( die schmeissen das wahrscheinlich nur den Griechen hinterher !! ) ansonsten koennen die gerne meine graue pappe sich fuer 4 wochen in die schublade legen !!

Cheers Andreas ( Andimerle )

werde posten was der typ so von sich gegeben hat !! auch fuer die zukunft und zur orientierung

Ich würde, ehrlich gesagt, in deiner Position auch nicht eine höhere Geldbuße gegen ein FV tauschen. Statdessen würde ich entweder vor meinem Urlaub oder direkt danach mein FV antreten, vor allem um später keine Probleme zu bekommen. Das kann auch sicher ganz freundlich mit dem zuständigen Sachbearbeiter abgestimmt werden. Insbesondere du kannst ja trotz des FV in D mit deiner USA license in deiner Heimat weiter fahren. Das mit den Griechen ist wohl derzeit so und muss meiner Seits nicht speziell kommentiert werden... Was ich insgesamt sagen will (um das nochmal für jeden deutlich zu machen), ist, dass du um das Fahrverbot nicht herum kommen wirst und dieses früher oder später antreten musst, wenn du weiterhin in Zukunft in D fahren willst. Außerdem: Bitte halte uns mit deinen weiteren Vorgehensweisen auf dem Laufenden!

 

Cheers!

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Honest Harry, mit dem von mir geschrieben haben anscheinend einige schwierigkeiten, denn wie von mir geschrieben " Mr.X braucht nicht direckt nach Deutschland einreisen" Paris ist auch eine reise wehrt,sich dann dort ein fahrzeug mieten ,ueber die Grenze welche durch das Scheneng gesetz nicht kontrolliet wird ,und schwupps ist Mr.X in Deutschland,ohne Passkontrolle durch einen Deutschen Beamten,und sollte er durch eine Fahrzeugkonntrolle kommen zeigt er eben seinen Schein welche ja noch nicht in Deutschland bekannt ist, hatt ja zwei davon [Einer ist bekannt ,der andere nicht}so wo ist da das Problem?

Sein Problem ist, dass er ein FV in D'land hat und trotzdem in D'land faehrt. Kann gut gehen - muss aber nicht.....

 

@Harry only

Somehow I have the feeling, some of those guys have a bigger problem the I suspect. Do you honestly believe that Mr. X would run into a Police Check? in all the years I have driven in Germany it happened only once, and those cops did not even bother to check anything ,all they did ,wish me a nice vacation in Germany! And guess what? They where fluent in English,and loved to chat. They even forgot to check my licence :ph34t:

Well, as we say in Berlin: Have seen horses vomiting, and that directly in front of a pharmacy......

In other words: Probability to experience a normal traffic control is quite low, you are right. But - who knows? Let's assume a minor traffic accident, regardless the question of guilt. As driver of a rental car Mr. X is obliged to involve the traffic police in order to get the accident formally recorded. Here the whole shit starts - police will ask back about Mr. X to the central...... :D

Remember, you never can think as dumb as reality might run......

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