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Hallo Leute. Ich brauche Rat bei folgendem.

Bin mit dem firmenwagen mit den oben genannten werten geblitzt worden. Wir fahren allerdings immer zu zweit. Das Photo ist aber so schlecht dass kein Gesicht zu erkennen ist. Die Schattenverhältnise standen gerade sehr günstig, so dass nur etwas Hals und Nacken zu erkennen sind. Wir führen aber fahrtenbücher.... Morgens wird eingetragen wer fährt und wer der Beifahrer ist. Allerdings tauschen wir während des 11h Arbeitstages oft.

Die Firma wird mich als Fahrer bennenen... Und ich hatte vor Einspruch einzulegen sobald was kommt, weil ich es einfach nicht bin auf dem Photo... Mein ihr, hier gibt es Aussichten auf Erfolg oder hat jemand noch anderen nützliche Tipps?

 

MfG

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.. weil ich es einfach nicht bin auf dem Photo...

 

Das ist die entscheidende Frage: Warst du der Fahrer, dann sehe ich keine Chance, wenn nicht ist dein Kollege dran.

Die Originalfotos sind in der Regel erheblich besser als die Kopie.

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Mein ihr, hier gibt es Aussichten auf Erfolg
Wenig wenn Dich ein Gutachter (den Du bezahlen musst wenn der Richter ein Gutanchten anfordert) im Vergleich mit Deinem Kollegen identifiziert.

Und dieser Gutachter hat das Originalfoto vorliegen.

 

Also wir haben sogar das Photo per Mail bekommen und da erkennt man nichts!
Ihr dürftet aber nicht das Originalfoto haben.
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Ich habe schonmal die Erfahrung gemacht, wenn ein widerspruch eingelegt, ein polizist raus kommt und sich die Person mal anguckt... Bisher immer ins leere verlaufen.

Ist es mir vorzuwerfen dass ich nicht mehr weiß ob ich gefahren bin oder nicht denn ein Gesicht ist nicht zu erkennen....

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Du hast gefragt und eine (richtige) Antwort erhalten.

Warum stellst du diese in Frage? da wir weder das Foto kennen, das dir vorliegt noch das Original wird hier keiner was zu den Erfolgsaussichten eines evtl. Einspruchs vor Gericht irgendwas sagen können.

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Du darfst nicht "Äpfel mit Birnen" vergleichen: In deinen zitierten

Fällen gabs wohl kein Foto sondern nur einen Tatzeugen , der die Person natürlich eindeutig indentifizieren muss.

 

Heute hast Du aber ein Foto, welches in Zweifelsfalle ein Gutachter (gegen einen vierstelligen Eurobetrag) anschaut

und in deinem Falle nur sagen muss: es war A oder B.

 

Jetzt kannst Du Dir deine Chancen an einer Hand ausrechnen.

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Es gab ein Photo was ein weit bessere qualität hat als das jetzt. Der Polizist hat mich dann sogar am auto angetroffen und gelächelt. Habe es aber abgestritten und bisher ist nie was gekommen.

Ich bin mir gerade nicht sicher ob ich nicht Alb erto probieren soll...??? Dass die Firma erst ein besseres Bild haben möchte um den Fahrer zu ermitteln denn es wechseln sich die Fahrer ab...?

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Versuch macht kluch....

 

Aber was sagt Deine Firma, wenn ein Fremder angeblich das Firmenfahrzeug bewegt haben will?

Und was sagt die Firma, wenn sie evtl. für ihre ganze Fahrzeugflotte Fahrtenbücher führen und die Anordnung derselben auch bezahlen müsste? Ist zwar bei vernünftiger "Mitwirkung" des Verantwortlichen nicht unbedingt zu erwarten, aber auch nicht auszuschließen.

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Es wäre ja kein fremder. Wir sind immer zu zweiT im auto... Erster Brief würde darum gehen dass es zwei sein können und man höflichst um ein sauberes Photo bittet. Gegebenenfalls auch per Mail...

 

Wenn das Photo immernoch unsauber bleibt, würde mein Kollege erstmal die schuld auf sich nehmen...

 

Habe ich etwas übersehen?

 

Um dann natürlich Widerspruch einzulegen...

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Habe ich etwas übersehen?
Nö, bis auf die (zugegeben kleine) Gefahr der FB-Auflage für die Firma.

Und die Gefahr der Auferlegung der Gutachterkosten zur Identifizierung.

 

Um dann natürlich Widerspruch Einspruch einzulegen...
Der muss aber 14 Tage nach Erlass des BGB eingelegt werden, sonst ist der BGB rechtskräftig und Dein Kollege ist dran.

 

Von wann ist der Verstoß?

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@geblitzt95: Erstmal willkommen im Club der 3/10-FV-Abgezockten :heul: .

Also, die Bilder in der Abstandsüberwachung können in der Tat grottenschlecht sein und die Behörden rotzen trotzdem den Brief raus in der Hoffnung, daß die Firmen den Fahrer benennen und dieser es dann es noch treudoof zugibt. Ich kenne leider solche Fälle von treudoofen Kollegen, aber genauso wurde auch durch "Nichtstun" nie wieder von der Behörde etwa gehört...es blieb beim plumpen Versuch.

:sneaky:

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